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Thema | Gema-Gebühren | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 347577 | |||
Datum | 07.07.2006 12:54 | 6405 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyFragt sich jetzt natürlich wer der Veranstalter dieser Feste ist... Faktisch bilden die Personen, die das Fest ausrichten, aufbauen, betreiben, wie auch immer, eine GbR. Ja, Feuerwehrvereine haben auch ihre Vorteile... :-) Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 347550 | |||
Datum | 07.07.2006 11:02 | 6464 x gelesen | |||
Hi, der LFV-BaWü hat für die Feuerwehren im Ländle eine "Besondere Vereinbarung" mit der GEMA getroffen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347544 | |||
Datum | 07.07.2006 10:48 | 6536 x gelesen | |||
Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf. Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ja, stimmt. Eine Rechtspersönlichkeit haben die Feuerwehren nicht. Und, sofern durch die Gemeinde kein Sondervermögen* gebildet wurde, auch keine Kasse. Fragt sich jetzt natürlich wer der Veranstalter dieser Feste ist... MkG Marc *Und selbst dann ist es fraglich ob man damit einen Geschäftsbetrieb begründen darf.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz | 347543 | |||
Datum | 07.07.2006 10:47 | 6392 x gelesen | |||
Gema Vereinbarung Sachsen-Anhalt Gema Vereinbarung Niedersachen Vielleicht hilft das bei deiner weiteren Suche Gruß Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 347539 | |||
Datum | 07.07.2006 10:39 | 6427 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans PershonIst die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner Ja, weil Geschrieben von Hans Pershon Feuerwehr als Veranstalter Wer die Musik bestellt, zahlt auch :-) Die Musikanten zahlen m.W. keine GEMA. Die bezahlen ihren Beitrag beim Kauf der Noten. GANZ WICHTIG: Unbedingt vor der Veranstaltung bei der GEMA anmelden, sonst zahlt ihr die doppelte Gebühr! (Übrigens, die GEMA hat reichlich "Vertrauensleute" die Veranstaltungen melden...) Grüße aus Nordhessen Ralf Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! Feuerwehr Frielendorf - Online Intro - Akt. Einsätze - Einsatzfotos & Berichte - Fahrzeuge - JF - KatS - Downloads - u.v.m. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen | 347528 | |||
Datum | 07.07.2006 10:05 | 6450 x gelesen | |||
Hallo Hans, die Forderung ist berechtigt. Die Landesfeuerwehrverbände haben m.W. Pauschaltarife mit der GEMA ausgehandelt, zumindest in NDS ist das so. (Vereinbarung, siehe hier) Die Höhe der Gebühr richtet sich je nach Veranstaltung z.B. nach der Quadratmeterzahl und der Höhe des Eintritts. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 347525 | |||
Datum | 07.07.2006 09:57 | 6645 x gelesen | |||
Ich kann jetzt nur soviel dazu sagen, wir Zahlen jedes Jahr für den Tag der offenen Tür GEMA Gebühren, auch wir haben öfters mal eine Band, aber auch Musik von CD, also etwas anders die Situation. Aber ganz allgemein muss auch die Feuerwher GEMA Gebühren bezahlen. MFG Thobias Gema zu de Budde und hol ma Bier (Gema ist eigentlich ein dialekt für Geh mal und gleichzeitig auch noch eine Geldeintreibende Organisation ;-) | |||||
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Autor | Hans8 P.8, Herrnburg / Nordwestmecklenburg | 347524 | |||
Datum | 07.07.2006 09:54 | 8518 x gelesen | |||
Wir sind eine Gemeindefeuerwehr mit fünf Ortswehren.Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf. Bei dieser Veranstaltung wird für Tanz eine Musikgruppe geholt,die dann Musik macht. Nun wird von der Feuerwehr als Veranstalter von der GEMA eine Gebühr für das Vortragen von Liedern uws verlangt. (von der Musikgruppe auch?) Meine Frage ist nun :Ist diese Forderung berechtigt wenn die oder der Vortragende auch schon bezahlt? Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit. im vorab Danke sagt Hans Pershon OBM Wer kann mich über die Problematik aufklären. | |||||
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