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ThemaErkennbarkeit von Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789:200715 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung (NRW)
  •  
    AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü583575
    Datum22.09.2009 14:015984 x gelesen
    Hm, da bin ich beim Antworten ein bisschen im Thread verrutscht. Gehört eigentlich hierhin: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=583561

    Bitte nicht übel nehmen.

    Symbadische Grüße,
    Stephan


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    AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü583574
    Datum22.09.2009 13:596024 x gelesen
    Jemand zitiert Uli. Der Eintrag in Wikipedia stammt vom 9. Januar 2008, 11:11 Uhr (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Star_of_Life&diff=40964509&oldid=38447203), Ulis Beitrag hier vom 09.01.2008 10:15 (http://feuerwehr-forum.de/s.php?m=453378)

    Symbadische Grüße,
    Stephan


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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen583572
    Datum22.09.2009 13:436016 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino???

    http://de.wikipedia.org/wiki/Star_of_Life#Erkennbarkeit_von_Krankenkraftwagen


    Gruß Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW583565
    Datum22.09.2009 13:206071 x gelesen
    Geschrieben von Marcel Kesslerbissle OT, aber nur kurze Zwischenfrage. Du zitiert bei Wiki oder wiki zitiert von dir?

    ???


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW583561
    Datum22.09.2009 13:006670 x gelesen
    Hallo Uli,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinomit der DIN EN 1789:2007 (Ersatz für DIN EN 1789:2003-08)

    bissle OT, aber nur kurze Zwischenfrage. Du zitiert bei Wiki oder wiki zitiert von dir?

    Grüße
    Marcel


    Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW583546
    Datum22.09.2009 10:086202 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamDer LFV NRW hat aktuell noch einmal auf die möglichen juristischen Folgen einer unerlaubten Verwendung des Markenzeichens "Star of Life" hingewiesen. Offensichtlich werden da reichlich Briefe durch eine Münchner Kanzlei verschickt.

    ich habe das DIN nochmal auf die Problematik hingewiesen und beantragt die entsprechenden Zeilen (auch wenn sie nur informativ in Anhang A.1 und A.2 der DIN EN 1789 sind) schlicht zu streichen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen583544
    Datum22.09.2009 09:516259 x gelesen
    Der LFV NRW hat aktuell noch einmal auf die möglichen juristischen Folgen einer unerlaubten Verwendung des Markenzeichens "Star of Life" hingewiesen. Offensichtlich werden da reichlich Briefe durch eine Münchner Kanzlei verschickt.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW453442
    Datum09.01.2008 15:338622 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas widerspricht dann der Empfehlung im Anhang A der DIN EN 1789, da ist weiß oder gelb (1016) als Grundfarbe empfohlen.
    Der Erlass ist von 2002. Die EN 1789 von 2003 bzw. 2007.
    Wer muss sich nach wem richten? Und müssen alle Erlasse (welche das RettG NRW konkretisieren) bei Änderungen von Normen überarbeitet werden?

    Geschrieben von Erlass von 20024
    Die DIN EN 1789 enthält keine Regelungen zur Farbgebung an Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeugen. Aufgrund ihrer besonderen Aufgaben ist eine besondere Kenntlichmachung dieser Fahrzeuge notwendig, um die Patientinnen, Patienten und das Personal des Rettungsdienstes zu schützen. Die optischen und akustischen Sondersignale reichen erfahrungsgemäß nicht aus, um die Rettungsdienstfahrzeuge gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen rechtzeitig und deutlich kenntlich zu machen. Es ist daher erforderlich, diese Fahrzeuge zusätzlich dirch eine besondere Farbgebung zu kennzeichnen. Hierfür hat sich die Farbe leuchtrot , glänzend (RAL 3024) kombiniert mit weiß, glänzend (RAL 9010) als besonders geeignet erwiesen. Diese einheitliche Farbkombination ist in der Bevölkerung langjährig als Warn- und Signalfabre be- und anerkannt; andere Farben wie z.B. schwefel - oder eurogelb werden nicht mit dem Rettungsdienst in Verbindung gebracht und können daher zu Irritationen führen. Außerdem wird mit der o.g. Farbkombination die größtmögliche Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erreicht und eine zusätzliche Signalwirkung auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und -innen ausgeübt.

    4.4
    Der rettungsdienstliche Aufgabenträger kann den freiwilligen Hilfsorganisationen auf Antrag, soweit sie gem. 13 RettG NRW im organisierten Rettungsdienst als Verwaltungshelfer mitwirken, für ihre Krankenkraftwagen nach § 3 Abs. 1 und 2 RettG NRW die Farbe elfenbein glänzend, Farbe RAL 1014 nach Farbregister 840 HR zugestehen.


    Also eigentlich ist dem Erlass nach hellelfenbein für KKW nur auf Antrag und Genehmigung zuzugestehen. Weiß und leiuchtrot sollten eigentlich das Bilder der KKW prägen - und das einheitlich.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWobei m.E. schlicht der Kontrast weiß-leuchtrot besser zu sehen ist als gelb-leuchtrot...
    Das sieht der Erlass ja auch nicht anders.

    Gruß
    Ilan


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW453420
    Datum09.01.2008 12:428592 x gelesen
    Geschrieben von Ilan Neidhardtfür die HiOrgs ist elfenbein mit Bauchbinde nach Genehmigung durch die Behörde möglich.


    Das widerspricht dann der Empfehlung im Anhang A der DIN EN 1789, da ist weiß oder gelb (1016) als Grundfarbe empfohlen.
    Wobei m.E. schlicht der Kontrast weiß-leuchtrot besser zu sehen ist als gelb-leuchtrot...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW453415
    Datum09.01.2008 12:198495 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD?
    Meines Wissens gilt der Erlass im Thread-Container noch.
    Grundfarbe weiß mit rot und für die HiOrgs ist elfenbein mit Bauchbinde nach Genehmigung durch die Behörde möglich.

    Gruß
    Ilan


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW453403
    Datum09.01.2008 11:048452 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Ulrich Cimolino"Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung)

    Wir beschriften aber die Fahrzeuge deswegen in Deutschland i.d.R. eben nicht mit "Krankenkraftwagen" oder "Rettungswagen" sondern mit "Rettungsdienst".


    "Deswegen" m.E. nicht, sondern eher weil ein RTW in Deutschland halt ein genormter Begriff war (neben Krankenwagen) und daher allgemeingültiger für die Fzge verwendbar ist.


    Geschrieben von Ingo zum FeldeFür die Feuerwehren sind die Grundfaben (Weiß und Schwefelgelb) sowie die Beklebung (Leuchtrote Streifen) eine größere Unterscheidung zum "Normaussehen".

    Es soll Organisationen geben, die halten Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge vor, die beide in ähnlicher Weise auffällig beklebt/lackiert sind. Es soll sogar welche geben, bei denen haben evtl. RTW etc. ein "2. Leben"...


    Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD?

    keine Ahnung, fahren wir nicht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.453401
    Datum09.01.2008 11:028422 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD?
    NRW weiß ich leider nicht, aber in By ist man jetzt endlich weg davon.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen453395
    Datum09.01.2008 10:468599 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino"Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung)

    Wir beschriften aber die Fahrzeuge deswegen in Deutschland i.d.R. eben nicht mit "Krankenkraftwagen" oder "Rettungswagen" sondern mit "Rettungsdienst".

    Für die Feuerwehren sind die Grundfaben (Weiß und Schwefelgelb) sowie die Beklebung (Leuchtrote Streifen) eine größere Unterscheidung zum "Normaussehen".

    Ist in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD?

    Gruß
    Ingo


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen453389
    Datum09.01.2008 10:318494 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoProblematisch ist diese Empfehlung in Deutschland damit für die Fahrzeuge der Organisationen, die weder den Rot-Kreuz-Gemeinschaften, noch dem Unternehmerverband privater Rettungsdienste e.V. (BKS) angehören, z.B. die Feuerwehren.

    Dumm gelaufen...


    Ja. Diese rein Markenrechtliche Geschichte ist halt ein rein deutsches Problem. AFAIK ist das im europäischen Ausland nicht der Fall.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW453378
    Datum09.01.2008 10:1510806 x gelesen
    Hallo,

    mit der DIN EN 1789:2007 (Ersatz für DIN EN 1789:2003-08) wurde im (informativen) Anhang A der Star of Life (Mindestgröße 500 mm) alternativ zu den Symbolen der Rot-Kreuz-Gemeinschaften zusammen mit reflektierenden Buchstaben, Zahlen oder Symbolen zur Identifizierung des Fahrzeugs auf dem Dach (vgl. dazu für Deutschland die DIN 14035:1981-11 zur Dachbeschriftung mit dem KFZ-Kennzeichen!) vorgeschlagen. Ebenfalls soll an diesen Fahrzeugen danach an den Seiten und am Heck das entsprechende Zeichen (Rot-Kreuz-Gemeinschaft bzw. Star of Life) zusammen mit dem Wort "Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung) verwendet werden. Problematisch ist diese Empfehlung in Deutschland damit für die Fahrzeuge der Organisationen, die weder den Rot-Kreuz-Gemeinschaften, noch dem Unternehmerverband privater Rettungsdienste e.V. (BKS) angehören, z.B. die Feuerwehren.

    Dumm gelaufen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     09.01.2008 10:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 10:31 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     09.01.2008 10:46 Ingo7 z.7, LK Harburg
     09.01.2008 11:02 Chri7sto7f S7., Vilseck
     09.01.2008 11:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 12:19 Ilan7 N.7, Wuppertal
     09.01.2008 12:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     09.01.2008 15:33 Ilan7 N.7, Wuppertal
     22.09.2009 09:51 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     22.09.2009 10:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.09.2009 13:00 Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N.
     22.09.2009 13:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.09.2009 13:43 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     22.09.2009 13:59 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
     22.09.2009 14:01 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
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