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Thema | Personengebundene Funkrufnamen ? | 86 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 460756 | |||
Datum | 06.02.2008 06:07 | 41569 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan MandernachEntweder nimmt der Stellvertreter die Funktion Stellvertretend war oder nicht. So richtig und auch in der Masse umgesetzt, ausser bei größeren Lagen wenn bei da sind... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 460663 | |||
Datum | 05.02.2008 21:07 | 41490 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl
Schade ! zumal im Rest der dt. Feuerwehrwelt mind. 2 Wochen Pflicht sind. Geschrieben von Christof Strobl Natürlich gibt es auch viele, die deutlich mehr Lehrgänge haben. Das ist auch gut so - schließlich kommt es bei größeren Feuern ja auch gerne mal zu Feuerwehrsternfahrten Grüße Micha | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 460660 | |||
Datum | 05.02.2008 21:04 | 41548 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner Wie es mit seiner Bestätigung durch die Gemeinde aussieht, kann ich nicht sagen. Aber gerade jetzt ist es politisch etwas gewagt, da was zu machen. na ja, letztendlich hält der Bürgermeister da auch irgendwie seinen Kopf mit für hin, wenn was schiefgehen sollte und es rauskommt, dass jemand eingesetzt ist, der die fachliche Eignung nicht nachweisen kann. Bei uns gibt es die Möglichkeit der kommisarischen Bestellung mit der Auflage, dass innerhalb von 2 Jahren die Lehrgänge nachgeholt sein sollen. Sollen ist zwar nicht "müssen", also auch nicht ganz optimal, aber es wird i.d.R. alles drangesetzt, dass der/diejenige das auch in der Zeit macht bzw. von den Lehrgangskapazitäten her machen kann. Grüße Micha | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 460655 | |||
Datum | 05.02.2008 20:56 | 41496 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Anton Kastner das gibt´s bei uns im Freistaat. Zum Glück nicht überall, bei uns werden auch Kdt. einer TSA/TSF Fw auf GF und Ltr. einer Fw geschickt, und erst danach von der Gemeinde bestätigt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 460651 | |||
Datum | 05.02.2008 20:52 | 41795 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WulfWie bitte? Jetzt nicht wirklich, oder? Hallo Michael, das gibt´s bei uns im Freistaat. Unser KBM wollte, dass dieser Landwirt im letzten Jahr den TM 1 macht, aber mit der Begründung, dass er wg. seiner Landwirtschaft keine Zeit hat, machte er nicht mit. Zum Glück sind aber jetzt die Zeiten vorbei, in der alle möglichen Leute auf einen Kommandantenlehrgang geschickt wurden. Wie es mit seiner Bestätigung durch die Gemeinde aussieht, kann ich nicht sagen. Aber gerade jetzt ist es politisch etwas gewagt, da was zu machen. Auch hat die FF erst vor einigen Jahren ein neues Gerätehaus und einen TSA erhalten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 460649 | |||
Datum | 05.02.2008 20:51 | 41589 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Wulf ja, sehe ich auch so. Vor allem, wenn der GF dann nur 1 Woche lang ist. Ich fand die 2 Wochen bei uns schon zu kurz. Es gäbe dafür in By den Lehrgang "Aufbau GF", dieser ist aber leider nicht vorgeschrieben. Ein Kdt. braucht nur GF und Leiter einer Feuerwehr. Natürlich gibt es auch viele, die deutlich mehr Lehrgänge haben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 460645 | |||
Datum | 05.02.2008 20:43 | 41697 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Für den Kdt. einer Feuerwehr ist ja eigentlich der GF-Lehrgang Pflicht. Den hab´ich ja auch mal gemacht und finde diesen wirklich sehr gut gemacht. Aber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig. ja, sehe ich auch so. Vor allem, wenn der GF dann nur 1 Woche lang ist. Ich fand die 2 Wochen bei uns schon zu kurz. Geschrieben von Anton Kastner Und wenn es dann noch Ortskommandanten gibt, die nicht mal den TM1 Lehrgang machen, weil sie als Landwirte keine Zeit haben. Wie bitte? Jetzt nicht wirklich, oder? Grüße Micha | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 460629 | |||
Datum | 05.02.2008 20:11 | 41638 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Gerl welche aufgabe hat eigentlich der KBM in Bayern? Unterstützung des KBI im jeweiligen Inspektionsbereich. Evtl. Zusatzaufgaben (auch für die Ausbildung). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 460625 | |||
Datum | 05.02.2008 20:08 | 41651 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Anton Kastner das steht zwar im Gesetz, ist aber nicht gerne gesehen Das ist leider öfter so, aber ich kann / will es nicht verstehen!! Wenn sich eine Gruppe trifft, um gemeinsam drei Eimer umzuspritzen, dann arbeitet man genau nach Vorschrift, wehe es verspricht sich der GF beim Befehl, oder einer sagt ein Wort, dann gibt es sofort Fehlerpunkte. Im Einsatz aber ist manchen alles egal. Und wenn dann noch bes. Führungsdienstgrade bestehende Gesetze außer Acht lassen, bzw. ignorieren, kann ich nur noch den Kopf schütteln! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Aufhausen / Bayern | 460609 | |||
Datum | 05.02.2008 19:49 | 41883 x gelesen | |||
Hallo Anton, welche aufgabe hat eigentlich der KBM in Bayern? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 460607 | |||
Datum | 05.02.2008 19:37 | 41957 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDer "Federführende Kdt." kann in "seinem Gebiet" (Gemeinde) ebenfalls die EL übernehmen. Macht das Ganze vielleicht nicht verständlicher, aber nur so als Ergänzung. Hallo Christof, das steht zwar im Gesetz, ist aber nicht gerne gesehen. Das habe ich vor wenigen Wochen durch unseren KBM erfahren. Die "Dorfkönige" dürfen weiter regieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 460593 | |||
Datum | 05.02.2008 19:20 | 41518 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig.Fast? Eigentlich kann man die Grenze recht deutlich ziehen: Ein ausgebildeter Gruppenführer kann eine Gruppe führen. Preisfrage: Wer führt einen Zug? Wer einen Verband? Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 460587 | |||
Datum | 05.02.2008 19:14 | 41761 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerKommt vielleicht auch davon, daß in Bayern dieser PErsonenkreis (ausser dem KBR) kein Dienstfahrzeug hat. Und somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen. Servus Werner, bei uns im Landkreis hat jeder KBI in seinem Privatfahrzeug ein 4-m Gerät fest eingebaut. Übrigens hat der KBR bei uns kein Dienstfahrzeug. Auch sehr viele KBM haben diese Geräte, die vom Landkreis gestellt werden, eingebaut. Aber nur KBR und KBI haben Blaulicht und Horn. Geschrieben von werner neudecker Wie häufig gibt es Einsätze bis zu zwei Gruppen, oder sogar verstärkte Gruppen , bei denen kein ELW oder KdoW vor Ort ist. Seis weil das Bayrische MZF (ELW light) zum Personaltransport eingesetzt wird (welches ja auch einer der Einsatzzwecke des Fahrzeuges gem. Richtlinie ist), bzw weil neben zwei Löschfahrzeugen gar kein MZF/ELW vorhanden ist? Naja, bei uns hat eigentlich jede Stützpunktwehr ein MZF. Aber geführt wird daraus relativ selten. Geschrieben von werner neudecker Und letztendlich kann in Bayern gem Gesetz der Einsatzleiter sogar nur ein Gruppenführer sein (Ausbildungsmäßig, nicht unbedingt Funktionsmäßig), zumindest falls der Einsatz im Bereich einer kleineren Feuerwehr liegt. Und dann hat der Einsatzleiter sehr häufig zu Beginn eines Einsatzes gar kein Führungsmittel, da er dieses erst von einer anderen Feuerwehr rekrutieren muß. Das ist ja das "Kreuz". Für den Kdt. einer Feuerwehr ist ja eigentlich der GF-Lehrgang Pflicht. Den hab´ich ja auch mal gemacht und finde diesen wirklich sehr gut gemacht. Aber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig. Und wenn es dann noch Ortskommandanten gibt, die nicht mal den TM1 Lehrgang machen, weil sie als Landwirte keine Zeit haben. Ob dieser jetzt vom BGM bestätigt wurde kann ich jetzt nicht sagen. (Ich hoffe es nicht). Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 460566 | |||
Datum | 05.02.2008 18:42 | 41781 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDie Begründung (und jetzt werden mich die bayrischen Kameraden hauen...). Nö, ich Fax dir ne Briefbombe ;-) Geschrieben von Christian Fischer Lösung A: Die größere Wehr (Stützpunkt) bzw. deren Führungskraft übernimmt die Einsatzleitung (politisch ganz gefährlich, weil dann wird nicht mehr nachalarmiert) Der "Federführende Kdt." kann in "seinem Gebiet" (Gemeinde) ebenfalls die EL übernehmen. Macht das Ganze vielleicht nicht verständlicher, aber nur so als Ergänzung. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 460557 | |||
Datum | 05.02.2008 18:13 | 41765 x gelesen | |||
Servus, eigentlich ganz nett erklärt.... ;-) Nur ein Punkt ist etwas falsch: Geschrieben von Christian Fischer - Du hast an der Spitze einen Kreisbrandrat (KBR) die "Fachberater" sprich KBM Funk usw sind in der Regel dem KBR direkt unterstellt ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 460551 | |||
Datum | 05.02.2008 18:06 | 42601 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Grocholskiwieviele kreisbrandmesiter hat denn bei euch ein landkreis ? (2-7???) In Bayern hast Du eine Besonderheit. Den MANF - Massenanfall von Führungskräften. - Du hast an der Spitze einen Kreisbrandrat (KBR) -Darunter folgen eine i.d.R. übersichtliche Anzahl an Kreisbrandinspektoren (KBI) - Darunter kommen dann die Kreisbrandmeister (KBM). Diese können sowohl für ein bestimmtes geographisches Gebiet zuständig sein oder nur für eine bestimmte Fachaufgabe (z.B. KBM Atemschutz, KBM Funk,... also quasi eine Art Fachberater). Die Begründung (und jetzt werden mich die bayrischen Kameraden hauen...). In Bayern ist auch die letzte Feuerwehr mit TSA am allerletzten Mishaufen im Zweifel eine eigenständige Wehr und der dortige Kommandant ist Einsatzleiter. Auch wenn er mit seinem TSA und Gruppenführerausbildung von einer Woche Dauer da steht und hinter ihm gerade der zweite Löschzug von Nachbarwehren anrollt. Wie löst man das Problem? Lösung A: Die größere Wehr (Stützpunkt) bzw. deren Führungskraft übernimmt die Einsatzleitung (politisch ganz gefährlich, weil dann wird nicht mehr nachalarmiert) Lösung B: Man führt die o.g. überörtlichen Führungskräfte ein, diese können dann kommen und die Einsatzleitung übernehmen (und wenn sie zufällig Führungskraft einer großen Wehr/ Stützpunkt sind ist es zwar das selbe wie oben aber nicht so offensichtlich). Und man hat in Bayern eben die Lösung B gewählt. Bei uns im Ländle brauchst Du das hingegen weniger, da Du nach Gebietsreformen i.d.R. diese Kleingemeinden/ Dörfer eingemeindet hast. Da kommt dann der Stadtbrandmeister/ (Gesamt)Kommandant und hat die Einsatzleitung inne, der örtliche Abteilungskommandant wird dann zum zbV. Deshalb reicht bei uns auch ein KBM mit 3 ehrenamtlichen Stellvertretern für den gesamten Landkreis. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 460548 | |||
Datum | 05.02.2008 18:01 | 41529 x gelesen | |||
Servus, wie bereits korrigiert beziehen sich die 2-7 (1 ist der KBR) auf die Kreisbrandinspektoren.... Das war ein "Tipp" Fehler von mir, bzw. war der Kopf schneller und schon einen Schritt weiter als die Finger ;-) Die Meister sind den Inspektoren und dem Rat unterstellt. Es gibt also einige mehr davon... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 460537 | |||
Datum | 05.02.2008 17:32 | 41531 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschVertreter werden i.d.R. gedoppelt (99 / 77) was aber nicht vorgesehen und auch nicht gewünscht ist. Entweder nimmt der Stellvertreter die Funktion Stellvertretend war oder nicht. So die Aussage des Funksachbearbeiters Stadtverband. Gruß Jan Dies ist meine eigene Meinung | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 460517 | |||
Datum | 05.02.2008 16:56 | 41841 x gelesen | |||
wieviele kreisbrandmesiter hat denn bei euch ein landkreis ? (2-7???) besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 460471 | |||
Datum | 05.02.2008 14:07 | 41616 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichJa und jeder Fehler in der vielschichtigen Aufgabenstellung zieht sich zwangsweise überall durch. Ich hab den Eindruck, daß das meist in der Praxis besser funktioniert, als das der Gesetzgeber regelt. Zumindest bei uns in der Gegend werden die Fälle des "mein Feuer Denkens" deutlich weniger. Hier ist halt einfach der gesunde Menschenverstand Gold wert. Wobei das natürlich bei Großschadenslagen aufgrund schwammiger Regelung natürlich wieder ganz schnell in die Hose gehen kann. Geschrieben von Florian Heidenreich Aber das alles ist kein Grund den Einsatzleiter oder Gruppenführer im Funk zu "codieren" wenn es doch um ein sovieles einfacher geht. Da geb ich Dir vollkommen recht. Auch die Bezeichnung von z.B. Wasserentnahmestellen im Klartext, o. ä . sehe ich als sinnvoll an, da dies für alle Beteiligten übersichtlicher ist. Ja wir sind weitgehendst einer Meinung. mkg WErner | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 460467 | |||
Datum | 05.02.2008 13:49 | 41656 x gelesen | |||
Hallo Wie der Angriffstrupp braucht auch der Einsatzleiter Hilfsmittel. Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass jede Ortschaft einen ELW hat. War so auch nicht gemeint. Wenn der Einsatzleiter nicht von Beginn über einen ELW verfügt sollte das aber auch nicht Grund sein ihn für den Rest des Einsatzes ebenso mittellos zu lassen;) Und der Einheitsführer (auch wenn es gerne so gemacht wird) des ersten LF oder TSF sollte Führer dieser Einheit bleiben. Handelt es sich um einen kleineren Einsatz, bei dem er mit seinem Fahrzeug auskommt, wird es nicht so tragisch sein wenn er "das bischen Einsatzleitung" übernimmt. Ist es etwas größeres, bei dem weitere Kräfte kommen, wird er aber zu schnell überfordert sein. Also kann man zusätzlich zu den "2 LF" ja so den Alarmplan schreiben, dass ein ELW/MZF (oder was als adäquat angesehen wird) mit anfährt. Oder das einzige MZF nicht zum "Katastrophentourismus" abordnen. Dann muss man ggf. noch in den sauren Apfel beißen (wenn es Personell nicht möglich ist) und dem "Nachbarn" die Einsatzleitung übergeben. Kostet vielleicht Überwindung ist aber ggf. führungstechnisch geschickter als "multitasking" Führungskräfte die GF, AL, EL und ZF in einem sein wollen und so irgendwas vernachlässigen oder dem Maschinisten der 50m entfernt steht die AÜ übergeben usw usw. Aber das alles ist kein Grund den Einsatzleiter oder Gruppenführer im Funk zu "codieren" wenn es doch um ein sovieles einfacher geht. Geschrieben von werner neudecker Und somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen.Ja man kann davon ausgehen, dass hier ständig die selbe Person Ansprechpartner ist. Das ist was anderes als bei ELW, KDOW, HLF, TLF, DLK... der Ortswehr. Geschrieben von werner neudecker Also durchaus eine etwas vielschichtigere ProblematikJa und jeder Fehler in der vielschichtigen Aufgabenstellung zieht sich zwangsweise überall durch. Einig sind wir uns trotzdem ;) MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 460465 | |||
Datum | 05.02.2008 13:48 | 41606 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichWenn jetzt einer nicht weiß dass der Stadtname nicht der Kreisname ist wird somit ggf. eine Verwechslung "erzwungen" oder? Funkrufnamen für die Inspektion (KBM, KBI, KBR) werden in diesem Fall i.d.R. mit "Land" ergänzt. z.B. Florian Altötting Land 1 für KBR Landkreis Altötting im Gegensatz zu Florian Altötting 8/1 für Kdt der Stadt Altöting.(Bsp für unseren Landkreis) Sollte aber eigentlich auch Sache der Regulierungsbehörde bzw früher Regierung bei der Genehmigung und Funkrufnamenzuweisung sein. mkg WErner | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 460429 | |||
Datum | 05.02.2008 12:03 | 41757 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichKBM, KBI und KBR sind Führungspersonen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über Funk zu erreichen sind. Von daher macht hier ein personenbezogener Funkruf im 4m Bereich vermutlich mehr Sinn. Kommt vielleicht auch davon, daß in Bayern dieser PErsonenkreis (ausser dem KBR) kein Dienstfahrzeug hat. Und somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen. Geschrieben von Florian Heidenreich Das ist bekannt. Nur ist es, finde ich, trotzdem geschickter ihn über die Einsatzleitung anzufunken. Ist richtig und das gebietet der GMV auch, ist aber in der Richtlinie über die Funkrufnamen nicht so vorgesehen. Geschrieben von Florian Heidenreich Einsatzleiter hoffentlich ein Führungsmittel hat, wird es wohl möglich sein ihn im 4m-Bereich über das Führungsfahrzeug Wie häufig gibt es Einsätze bis zu zwei Gruppen, oder sogar verstärkte Gruppen , bei denen kein ELW oder KdoW vor Ort ist. Seis weil das Bayrische MZF (ELW light) zum Personaltransport eingesetzt wird (welches ja auch einer der Einsatzzwecke des Fahrzeuges gem. Richtlinie ist), bzw weil neben zwei Löschfahrzeugen gar kein MZF/ELW vorhanden ist? Bei uns im ländlichen Raum ziemlich häufig. Und letztendlich kann in Bayern gem Gesetz der Einsatzleiter sogar nur ein Gruppenführer sein (Ausbildungsmäßig, nicht unbedingt Funktionsmäßig), zumindest falls der Einsatz im Bereich einer kleineren Feuerwehr liegt. Und dann hat der Einsatzleiter sehr häufig zu Beginn eines Einsatzes gar kein Führungsmittel, da er dieses erst von einer anderen Feuerwehr rekrutieren muß. Also durchaus eine etwas vielschichtigere Problematik, obwohl ich Dir im Grundsatz schon recht gebe und dies auch durchaus vernünftig ist. mkg WErner | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 460400 | |||
Datum | 05.02.2008 10:25 | 41663 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Meinhardt Die Rufnahmen habe ich übrigens von unserem KFI, also gehe ich davon aus daß diese stimmen. Tun sie aber nicht. Geschrieben von Andreas Meinhardt Es kann durchaus sein daß es hier aber regionale Unterschiede gibt. Ja, genau das ist das Problem der Feuerwehren in Deutschland. Es ist ja nicht so, als ob es kein offizielles Funkrufnamenverzeichnis für die BOS in Rheinland-Pfalz gäbe. Aber leider gibts dann immer wieder irgendwelche Leute die meinen, man müsse trotz bestehender Regelung sein eigenes Ding machen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 460264 | |||
Datum | 04.02.2008 18:27 | 41670 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerIn Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter. Das ist bekannt. Nur ist es, finde ich, trotzdem geschickter ihn über die Einsatzleitung anzufunken. Denn der Einsatzleiter heißt immer Einsatzleiter aber nicht zwingend immer 8/1. Und da ein Einsatzleiter hoffentlich ein Führungsmittel hat, wird es wohl möglich sein ihn im 4m-Bereich über das Führungsfahrzeug und im 2m-Bereich über z.B. Florentine Einsatzleitung (dürfte so ziemlich die einzige eindeutige Person/Funktion sein) anzufunken. KBM, KBI und KBR sind Führungspersonen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über Funk zu erreichen sind. Von daher macht hier ein personenbezogener Funkruf im 4m Bereich vermutlich mehr Sinn. Übernimmt so jemand die Einsatzleitung sollte das selbe wie oben gelten, der Verständlichkeit wegen. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 460239 | |||
Datum | 04.02.2008 16:54 | 41636 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichIm Einsatzfalle übernimmt er (wie wohl jeder andere)eine Funktion In Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter. Unabhängig von Irgendwelchen Bestellungen. Besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) können übernehmen, müssen aber nicht zwangsläufig. Soweit zumindest eine schwache Erklärung für persönliche Funkrufnamen mkg WErner | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Gönnheim / Rheinland- Pfalz | 460227 | |||
Datum | 04.02.2008 15:29 | 42077 x gelesen | |||
Hallo Daniel, das mag ja bei Euch so sein! Bei uns gibt es jedenfalls den stelv. Wehrführer! Die Rufnahmen habe ich übrigens von unserem KFI, also gehe ich davon aus daß diese stimmen. Es kann durchaus sein daß es hier aber regionale Unterschiede gibt. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 459952 | |||
Datum | 03.02.2008 12:56 | 41531 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alexander Polleti lorian Lkrs-Name 2-7 = Kreisbrandmeister du hast recht... das war ein tippfehler.... siehe mein verlinktes Dokument mit den offiziellen FRN Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Nabburg / BY | 459951 | |||
Datum | 03.02.2008 12:54 | 41613 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotter
sind die Kreisbrandinspektoren Geschrieben von Thorsten Schlotter Florian Lkrs-Name 1/xx - 7/xx sind die jeweils untergeordneten Kreisbrandmeister da sind bei uns auch weitere Fürhungspositionen (bsp Florian SAD 1/1 für Leiter Fachbereich 7) und Kommandant ist bei uns Florian Ortsname 1 (Angaben ohne Gewähr) meine Beiträge zeigen nur meine persönliche Einstellung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 459950 | |||
Datum | 03.02.2008 12:52 | 41529 x gelesen | |||
Geschrieben von Schindler Mike
Vgl. die Diskussion und zugehörige Fragen sowie Antwortversuche bzw. ??? von vor einigen Wochen: FRN in RLP... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 459948 | |||
Datum | 03.02.2008 12:47 | 42082 x gelesen | |||
Servus, ich hab grad mal nachgeschaut: in der Funkrufnamenneuregelung (von 2006 ;-) !) Steht das mit dem 8/1 und dem Handfunkgerät auch eindeutig drin: Funkrufnamen Bay. StmI Damit hat sich die Diskussion (für Bayern) eigentlich erledigt... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 459946 | |||
Datum | 03.02.2008 12:42 | 41564 x gelesen | |||
Hallo Mike, Geschrieben von Schindler Mike Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System Hier mal die aktuelle Funkrufnamen. Von Verbindlichkeit hab ich zumindest mal nichts gelesen! Wird dann wohl so enden, dass jeder das macht, wie er es schon immer gemacht hat. Warten wir´s ab, MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Yves8 K.8, Pohlheim / Hessen | 459944 | |||
Datum | 03.02.2008 12:22 | 41522 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Lüder Pott Noch schlimmer wird es, wenn der Kreisname identisch mit einem Städtenamen ist. Dann müßte man zwei Kreischefs, zwei Kommunale Chefs und zwei Ortsfeuerwehrchefs unterbringen... das geht auch, bei uns hat der KBI Florian Kreis Gießen 01. Somit hat sich das mit dem Kreischef schon entschärft. Gruß Yves Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann. (Jean Cocteau) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 459943 | |||
Datum | 03.02.2008 12:20 | 41750 x gelesen | |||
Was für einen Sinn hat ein Funkrufname für eine Person wenn man mit diesem die Person nicht zuverlässig erreicht weil er z.B. lediglich über festeingebaute Fahrzeugfunkgeräte (aus RW, DLK, HLF...) funkt. Außerdem dürfte die Notwendigkeit gering sein, jeden Kommandanten extra anfunken zu können. Im Einsatzfalle übernimmt er (wie wohl jeder andere)eine Funktion und wenn notwendig ist er bzgl. dieser Funktion über einen dementsprechenden Funkruf zu erreichen. Entlastet ggf. auch den Funk. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 459941 | |||
Datum | 03.02.2008 12:15 | 41689 x gelesen | |||
meine Frage ist wohl irgendwie untergegangen: Geschrieben von Andreas Meinhardt "in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:" Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System WL xxx 2 WF xxx 3 ... | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 459933 | |||
Datum | 03.02.2008 11:28 | 41658 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Heidenreich Das gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder? Warum ? Janek | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 459932 | |||
Datum | 03.02.2008 11:27 | 41617 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Florian Heidenreich Das gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder? So wie von dir geschrieben hat das unser "KBM Funk" ja im letzten KFV-Newsletter geschrieben. Wird also bei uns im Lkr so gewünscht. Als ich im Sommer in Würzburg auf der SFS war, hat man das etwas anders gesagt. Aber gut. Letzlich wird die Welt da nicht dran untergehen und das ganze kann man dann wohl unter "örtlichen Gegebenheiten" verbuchen. ;-) Schönen Sonntag noch Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 459920 | |||
Datum | 03.02.2008 10:49 | 41794 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Magnus Hammerl Wo wir wieder bei Führbarkeit wären ;) Denn laut StMI ist festgelegt dass "Florian Kreisname 1" der KBR ist. Und die Kommandanten mit "Florian Stadtname 8/1" bezeichnet werden (eigenes 4m Gerät vorrausgesetzt). Wenn jetzt einer nicht weiß dass der Stadtname nicht der Kreisname ist wird somit ggf. eine Verwechslung "erzwungen" oder? MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 459919 | |||
Datum | 03.02.2008 10:38 | 41701 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Thorsten Schlotter Florian Ortsname 8/1 ist der jeweilige Ortskommandant Das gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder? MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 459908 | |||
Datum | 03.02.2008 08:31 | 41482 x gelesen | |||
Löschabschnittsführer sind dem Wehrführer (LdF) und den Löschbezirksführern zwischengeschaltet. Ist zwar vom Gesetz her vorgesehen, wird aber außer bei der FF Saarbrücken sonst nirgens verwendet. Ein Löschabschnitt besteht aus mind. 3 Löschbezirken. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 459905 | |||
Datum | 03.02.2008 07:29 | 41660 x gelesen | |||
Das sind bei uns die Kreisbrandinspektoren. Die Feuerwehr Saarbrücken hat zum Beispiel 3 (Ost - Mitte - West) da kann der Kollege Lieb sicher noch was zu sagen. Unter Ihnen werden mehrere Löschbezirke innerhalb einer Gemeinde zusammengefasst.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 459903 | |||
Datum | 03.02.2008 02:03 | 41541 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyGemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 01Geschrieben von Marc Dickey Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 04 Noch schlimmer wird es, wenn der Kreisname identisch mit einem Städtenamen ist. Dann müßte man zwei Kreischefs, zwei Kommunale Chefs und zwei Ortsfeuerwehrchefs unterbringen... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 459902 | |||
Datum | 03.02.2008 01:58 | 41570 x gelesen | |||
Hmhm, der 01... Warum funkt die Polizei eigentlich mit 01 als Feststation? Historisch bedingt? Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 459895 | |||
Datum | 03.02.2008 00:53 | 41624 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlDie Kommandanten werden i.d.R. mit "Florian Ortsname 1", die Stellvertreter mit "... 2" angesprochen. Bei uns auch so, auch wenns eigentlich nicht korrekt ist. Immerhin ist es klar und deutlich. :-) Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen | 459858 | |||
Datum | 02.02.2008 20:37 | 41729 x gelesen | |||
Moin moin, lt. sächsischer Funkrufnamen-Richtlinie werden die personenbezogenen Funkrufnamen wie folgt vergeben: Führungskräfte können sich funktionsbezogener Kennungen, unabhängig von den verwendeten Funkanlagen, bedienen. Funktionsbezogene Kennungen werden durch" die Betriebsleitung, vorrangig durch die nachgeordneten Betriebsleitungen im Sinne der PDV/DV 810, vergeben. Die Vergabe kann einsatzbezogen oder auf Dauer erfolgen. Sie bedürfen keiner Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Sie sind keine Rufnamen im Sinne dieser Richtlinie. Die Kennung setzt sich zusammen aus dem Kennwort der jeweiligen Behörde oder Organisation, der der jeweiligen Behörde oder Organisation, der des Einsatzgebietes und einer Kennzahl. [...] 1 Oberste Führungskräfte von Behörden zum Beispiel: Staatsminister des Innern, Regierungspräsident, Landrat, Oberbürgermeister und Organisationen zum Beispiel: Vorsitzende 1/1 ... 1/9 Den Führungskräften unter Kennzahl „1" zugeordnete Mitarbeiter 2 stellvertretende Leiter 3 Einsatzleiter 4 Einsatzleiter 5 Einsatzleiter 6 frei verfügbar 7 Ausbildungs-/ ÜbungsIeiter 8 Sprechfunkausbilder 9 FM-Sachbearbeiter Ein Kreisbrandmeister in unseren Gefilden würde zum Bleistift Florian hierherkommtderkreisname 1/1 mit seinem FuG13 und Florian hierherkommtderkreisname 11/10/1 mit seinem KdoW heißen. Ist bei uns ganz selbstverständlich. Ciao mICHael | |||||
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Autor | Mike8 S.8, Speyer / RLP | 459856 | |||
Datum | 02.02.2008 20:33 | 41519 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Meinhardtin Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen: Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System WL xxx 2 WF xxx 3 ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 459853 | |||
Datum | 02.02.2008 20:25 | 41601 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... jetzt habe ich Kopfschmerzen vom vielen verständnislosen Kopfschütteln :-(Das geht übrigens auch den rheinland-pfälzischen Wehren, bis hin zu den Funkausbildern der LFKS RLP so. Der Sinn dieser Rufnamenzuteilung wird wohl ein Geheimnis unseres Innenmysteriums bleiben... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 459849 | |||
Datum | 02.02.2008 19:45 | 41726 x gelesen | |||
Hallo, so sind die Funkrufnamen bei uns im Landkreis verteilt. Die Kommandanten werden i.d.R. mit "Florian Ortsname 1", die Stellvertreter mit "... 2" angesprochen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 459848 | |||
Datum | 02.02.2008 19:44 | 41601 x gelesen | |||
...Stimmt, an die Organisationskennziffer hab ich ja gar nicht mehr gedacht... Scheinbar kann ich mich nicht dran gewöhnen, dass bei uns in Hessen einmal die Organisation im Klartext genannt wird (hier "Rotkreuz Bergstrasse") und dann noch einmal die Organisationskennziffer folgt (die "90"). Entschuldigt bitte meinen Beitrag, da habe ich tatsächlich Nachholbedarf in Sachen Funkrufnamen... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 459847 | |||
Datum | 02.02.2008 19:43 | 41609 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... steht auch so sinngemäß (aber viel freundlicher formuliert :-) ) im Funkrufnamenkatalog des Landes Hessen. Du weißt das, ich weiß das, eine Reihe weiterer denk- und lesekundiger Personen weiß das auch... aber glaubst du ernsthaft das hat sich bis in die letzte Ortschaft unseres Bundeslandes herumgesprochen? ;-) MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 459845 | |||
Datum | 02.02.2008 19:41 | 42007 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... und wo soll das stehen (im Funkrufnamenkatalog steht da nämlich was von "übergeordnet ..." - da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) ? Ist zumeist Folge folgender Konstellation: Gemeindename und Name eines der Ortsteile sind identisch. Sieht in der Praxis dann meist so aus: Gemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 01 stellv Gemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 02 Wehrführer Musterhausen-Großkleckersdorf: Florian Musterhausen-Großkleckersdorf 01 stellv. Wehrführer Musterhausen-Großkleckersdorf: Florian Musterhausen-Großkleckersdorf 02 Wehrführer Musterhausen-Kleinkleckersdorf: Florian Musterhausen-Kleinkleckersdorf 01 stellv. Wehrführer Musterhausen-Kleinkleckersdorf: Florian Musterhausen-Kleinkleckersdorf 02 Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 04 stellv. Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 05 MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459843 | |||
Datum | 02.02.2008 19:36 | 41769 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Spätestens dann, wenn da mal jemand anders drin sitzt (und sei es der 02) wird es ja schwierig. Wäre sinnvoller diese beispielsweise grundsätzlich als 10 oder 16 zu führen und die 01 nur dann zu verwenden wenn dies zwingend zur Manifestation des gottgleichen Status im Rahmen des Funkverkehrs (objektiv) notwendig ist. ... steht auch so sinngemäß (aber viel freundlicher formuliert :-) ) im Funkrufnamenkatalog des Landes Hessen. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459842 | |||
Datum | 02.02.2008 19:32 | 41792 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Schneider Ob der Funkrufname 90/xx (der laut Funkrufnamenkatalog des HMdI eigentlich für den Verbandplatz stehen soll) eine nur auf unseren Leitstellenbereich beschränkte Regelung aufgrund "örtlicher Gegebenheiten" ;-) ist, kann ich bei Interesse am Dienstag abend bei meinem Bereitschaftsleiter erfragen, der auch stellv. KBL ist. ... lass es besser, Du bist da ziffernmäßig etwas durcheinandergeraten: "Fzg."-Kennziffer: Verbandplatz = xx/90 , der kann auch "82/90" heißen Organisationskennziffer: 90/xx, da kann es durchaus auch einen RTW geben "90/83" Hat also insoweit alles seine Ordnung ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 459841 | |||
Datum | 02.02.2008 19:32 | 41780 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerIch neige nur zu Schreikrämpfen wenn sich der "Florian xxx-yyy 04" mit 1:5 aus meldet und auf Nachfrage der LSt. (weil kein FMS) dann heraus kommt, dass dies ein TSF (also : 47) ist. Einsatztaktischer Humbug ... Auch interessant die Vergabe der 01 an (Funkgeräte von ) Fahrzeuge(n) die i.d.R. von besagter Führungskraft besetzt werden (z.B. Kdo-Fz.). Spätestens dann, wenn da mal jemand anders drin sitzt (und sei es der 02) wird es ja schwierig. Wäre sinnvoller diese beispielsweise grundsätzlich als 10 oder 16 zu führen und die 01 nur dann zu verwenden wenn dies zwingend zur Manifestation des gottgleichen Status im Rahmen des Funkverkehrs (objektiv) notwendig ist. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 459838 | |||
Datum | 02.02.2008 19:13 | 41622 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel S. Parkertut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät. Meldet Euch doch mit Vor- und Nachnamen! Leistelle Musterkreis von Florian Musterdorf Karl Mueller dem Ersten kommen :-) Gruß Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 459837 | |||
Datum | 02.02.2008 19:11 | 41851 x gelesen | |||
Zu den Führungsfunktionen beim DRK KV Bergstraße (Südhessen) kann ich was beitragen: Bei uns trägt der Kreisbereitschaftsleiter (KBL) den Rufnamen "Rotkreuz Bergstraße 90/01" (sprich neunzig-nulleins), seine beiden Stellvertreter haben dann "RK BS 90/02" und "RK BS 90/03". Bereitschaftsleiter (also die Äquivalente zum Wehrführer) haben keine personenbezogenen Rufnamen. Ob der Funkrufname 90/xx (der laut Funkrufnamenkatalog des HMdI eigentlich für den Verbandplatz stehen soll) eine nur auf unseren Leitstellenbereich beschränkte Regelung aufgrund "örtlicher Gegebenheiten" ;-) ist, kann ich bei Interesse am Dienstag abend bei meinem Bereitschaftsleiter erfragen, der auch stellv. KBL ist. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459835 | |||
Datum | 02.02.2008 19:04 | 41791 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel S. Parker tut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät. ... jetzt habe ich Kopfschmerzen vom vielen verständnislosen Kopfschütteln :-( Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459831 | |||
Datum | 02.02.2008 19:02 | 41693 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott Und wenn man sich, mal unabhängig von der sinnhaftigkeit usw. dir dort ja nicht beschrieben wird, daran orientier, klärt sich immer noch nicht wer jetzt 01 und 02 heißen darf, wer nicht und was überhaupt 04 und 05 sein sollen? ... ich verweise hier auf den Funkrufnamenkatalog des HMdI wo unter "7. Besondere Regelungen" steht: "Führungsfunktionen der Hilfsorganisationen Die Hilfsorganisationen regeln intern die Zuordnung von Organisationskennziffer und Kennziffer für übergeordnete Führungsebenen nach Maßgabe der Abschnitte 2. bis 6. dieses Rufnamenkataloges" ... auf gut deutsch - und weil vermutlich der Regelungsschreiber keine Lust mehr auf endlose Diskussionen hatte (weil es soll Leute geben die sich nur mit einem eigenen Rufnamen wohl fühlen): "macht doch da was ihr wollt" - weil fm- und einsatztaktisch ist das - wie schon beschrieben - vollständig bedeutungslos. Ich neige nur zu Schreikrämpfen wenn sich der "Florian xxx-yyy 04" mit 1:5 aus meldet und auf Nachfrage der LSt. (weil kein FMS) dann heraus kommt, dass dies ein TSF (also : 47) ist. Einsatztaktischer Humbug ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 459826 | |||
Datum | 02.02.2008 18:57 | 41783 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Löschabschnittsführer Geiler Titel, aber was ist das? So was wie ein Kreisbrandmeister bei uns in Niedersachsen? Grüße Micha | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 459820 | |||
Datum | 02.02.2008 18:41 | 41605 x gelesen | |||
Hallo, also bei aller Freundschaft... Es mag ja sein das jedes BL so seine eigene Sache macht (Finde ich nicht gut aber wenn sich da schon BD`s die Zähne dran ausbeissen). Nonsens wirds für mich ab WL/WF. Auch wenn Sie nach den jeweiligen Brandschutzgestzen kraft Amtes EL sind, so sollen Sie oder ihr Führungsgehilfe(so es den in Echt gibt) gefälligst über den Kenner des ELW/KdoW funken. Hier hat im LK der KBM den Florian Kreis FG 1 und seine Vertreter die 2 und ich denke mal das reicht. Für die ZF und GF im 2-Meter sollte ZF-Ort oder AL... und für den GF GF,Ort,Fahrzeug reichen. Bei mehren OFw gerne auch noch durchnummeriert nach Ortsteilen. Wenn ich irgendwas jetzt vergessen,verwurschtelt oder nicht richtig verstanden habe ( und möchte natürlich nicht das in Düdo jetzt jemand mit dem Kopf auf den Tisch schlägt) so berichtigt mein Geschriebenes. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 459819 | |||
Datum | 02.02.2008 18:40 | 41805 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Henning Rolapp Aber das Zugführer und Gruppenführer nen eigenen Haben... tut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät. Daniel | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 459814 | |||
Datum | 02.02.2008 18:26 | 42011 x gelesen | |||
Moin ! Das ist doch nicht euer Ernst oder ? Geschrieben von Daniel S. Parker Wehrleiter: 91 Bis dahin könnte ich mir ja noch gefallen lassen.. Geschrieben von Daniel S. Parker ZF: 97 Aber das Zugführer und Gruppenführer nen eigenen Haben... ich hoffe das gilt nur für den 2m Bereich oder ? Nicht 4m ??? Also an der Einsatzstelle kann ich ja noch nachvollziehen.. Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 459810 | |||
Datum | 02.02.2008 18:13 | 41598 x gelesen | |||
Guten Abend für BaWü: Kennzahlen der Führungskräfte (personenbezogen): 1 Kreisbrandmeister (KBM) / Kommandant eines Stadtkreises 2 KBM-Vertreter / Kommandant x/3 KBM-Vertreter / Kommandant-Vertreter / Abteilungskommandant * x/4 Abt.Kommandant-Vertreter * 5 SonstigeFührungskräfte 6 Fachberater Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 459806 | |||
Datum | 02.02.2008 18:00 | 41858 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Meinhardt in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen: mmm, also in meinem "neuen" Funkrufnamenverzeichniss steht da: Wehrleiter: 91 Stelv. WL: 92 WF: 96 Stelv. WF: gibt es nicht! ZF: 97 GF: 98 Daniel | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 459805 | |||
Datum | 02.02.2008 17:59 | 41694 x gelesen | |||
N'abend, ich argumentiere ja auch nicht pro oder kontra dieser Rufnamen, dennoch ist der Rufnamenkatalog auch in dem Punkt nicht eindeutig. und da du oben schriebst das Wehrführer nicht speziell erwähnt sind war meine Frage, wohr denn nun die allgemeingültige Definition des Wortes "Leiter" oder "übergeordnete Führungskraft" herkommt, wenn nicht aus dem HBKG. Und wenn man sich, mal unabhängig von der sinnhaftigkeit usw. dir dort ja nicht beschrieben wird, daran orientier, klärt sich immer noch nicht wer jetzt 01 und 02 heißen darf, wer nicht und was überhaupt 04 und 05 sein sollen? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 459798 | |||
Datum | 02.02.2008 17:52 | 41600 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... nanu, wir werden uns doch nicht in dieser Sache einig sein :-) waren wir das hier nicht schon immer - übrigens, wir haben unsere entsprechenden Rufnamen lange nicht genutzt und konsequenterweise vor einiger Zeit schon aufgegeben. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 459783 | |||
Datum | 02.02.2008 17:34 | 41771 x gelesen | |||
Servus, in Bayern sind die FRN folgendermaßen geregelt: Florian Lkrs-Name 1 = Kreisbrandrat Florian Lkrs-Name 2-7 = Kreisbrandmeister Florian Lkrs-Name 1/xx - 7/xx sind die jeweils untergeordneten Kreisbrandmeister Florian Ortsname 8/1 ist der jeweilige Ortskommandant Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459773 | |||
Datum | 02.02.2008 17:23 | 41662 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino genau... ... nanu, wir werden uns doch nicht in dieser Sache einig sein :-) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 459768 | |||
Datum | 02.02.2008 17:17 | 41707 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerNun sollte man sich auch mal fragen: wozu brauche ich die Rufnamen ? genau... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459764 | |||
Datum | 02.02.2008 17:13 | 41804 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott mal davon ausgehend dass 01 und 02 als Leiter bzw. Stellvertreter benannt sind - dann müssten alle in § 12 HBKG erfassten Funktionen die irgendwas leiten 01 und 02 heißen? Und wie verhält es sich mit den "Leitern" anderer Gliederungen als der Feuerwehr, meinetwegen dem Kreisbereitschaftsleiter des DRK, den KatS-Beauftragen usw. - auch alle XX/01? Und was wäre mit den Zugführern der KatS-Einheiten? ... also wenn man es ganz eng sehen (BOS-Funkrichtlinie ...) würde wären die HiOrgs nur im Bereich KatS und als Leistungserbringer im RD BOS-Funk berechtigt. Damit hätte sich schon mal die Anzahl der pers. Rufnamen stark eingegrenzt. Und der KatS-Zug (also die Funkstelle des Zugführers) hat doch im Einsatzfall einen Rufnamen (KatS Rheingau-Taunus 60/xx ???) Nun sollte man sich auch mal fragen: wozu brauche ich die Rufnamen ? Im Einsatzfall ist es eigentlich egal, ob der der da z.B. der Leitstelle eine RM gibt der Leiter der Fw, der Wehrführer, einer der Vertreter oder "nur" ein Zugführer ist - derjenige ist (mangels höhergestellter) der Einsatzleiter. Interessant wird das eigentlich nur bei Aufsichtsfunktionen (die auch tatsächlich im Einsatzfall eine Aufsichtsfunktion wahrnehmen), bei Funktionsträgern mit persönlichem Dienstfahrzeug/Funkgerät (weil die müssen sich ja irgendwie melden) oder irgendwelche eben mehreren Standorten übergeordnete Funktionen (klassisch: hier TE- oder B-(ggf. auch C-) Dienste der BFs - so es bei einer Gemeinde-FF so was funktionsgleiches gibt von mir aus auch da: deshalb "übergeordnete" im Rufnamenkatalog). Beim SBI/GBI gilt vielfach: pers. Dienstfahrzeug, andererseits ist es für die Leitstelle ggf. auch hilfreich weil der ggf. eben auch mit einem Fahrzeug einer Ortsteilfeuerwehr ausrückt die nominell gar nicht alarmiert wurde (bei mir lautet das dann i.d.R. "Florian Pfungstadt xx [i.d.R. 16 od. 19] mit 02 aus zur E-Stelle")). Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 459754 | |||
Datum | 02.02.2008 16:47 | 41847 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) mal davon ausgehend dass 01 und 02 als Leiter bzw. Stellvertreter benannt sind - dann müssten alle in § 12 HBKG erfassten Funktionen die irgendwas leiten 01 und 02 heißen? Und wie verhält es sich mit den "Leitern" anderer Gliederungen als der Feuerwehr, meinetwegen dem Kreisbereitschaftsleiter des DRK, den KatS-Beauftragen usw. - auch alle XX/01? Und was wäre mit den Zugführern der KatS-Einheiten? Neugierige Grüße, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Kreis Herford / NRW | 459747 | |||
Datum | 02.02.2008 16:07 | 41779 x gelesen | |||
Moin. Bei uns im Kreis hört(e) man "Fl. HF 0-1" für den KBM. Und "Fl. HF X-1" bzw. "Fl. HF X-2" für Wehrleiter bzw. Stellv. der Stadt/Gemeine X. Machen allerdings eher wenige, gerade wenn sie im ELW / KdoW sitzen nicht. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 459745 | |||
Datum | 02.02.2008 15:50 | 41761 x gelesen | |||
LBZ Führer 09 (Florian VK 1/09) Wehrführer 07 (Florian VK 0/7) Löschabschnittsführer 08 Vertreter werden i.d.R. gedoppelt (99 / 77) mehr nachzulesen Seite 6 Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz | 459744 | |||
Datum | 02.02.2008 15:48 | 41739 x gelesen | |||
Grüß Dich, lass es mir Dir an dem Beispiel "meiner" Heimatwehr erklären: in RP ist der Träger der Feuerwehr mit Masse die Verbandsgemeinde (bestehend aus mehreren Ortsgemeinden). Somit gibt es in der Verbandsgemeinde Hochspeyer eine Feuerwehr an drei Standorten (Hochspeyer, Frankenstein, Waldleiningen). Der Chef der Feuerwehr ist der Verbandsgemeindebürgermeister, sein Beauftragter der Wehrleiter. Er ist in seinem Auftrag grundsätzlich der Einsatzleiter. Die Ortsfeuerwehren und die Stützpunktwehr haben jeweils einen Wehrführer. Sie unterstehem dem Wehrleiter. Ich hoffe ich konnte helfen. mkG Philipp ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter! Gruß an alle Mitleser. www.feuerwehr-hochspeyer.de | |||||
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Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 459741 | |||
Datum | 02.02.2008 15:37 | 41725 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Andreas Meinhardt Ich gehe mal davon aus, das WL=Wehrleiter und WF=Wehrführer bedeutet. Wo liegt der Unterschied? MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 459734 | |||
Datum | 02.02.2008 15:09 | 42270 x gelesen | |||
Ba-Wü Florian Landkreisname 1 = KBM (bei uns: Florian Esslingen 1) Florian 2 = Kommandant (Florian A-Stadt 2) Florian Ortsname 3 = Stellv. Kommandant (Florian A-Stadt 3) Florian Ortsname Standortkennung 3 = Abteilungskommandant (z.B. Florian B-Dorf 1-3 als Abt. Kdt. der Abteilung 1 der Wehr B-Dorf) Florian Ortsname Standortkennung 4 = stv. Abteilungskommandant (z.B. Florian B-Dorf 3-4 als stv. Abteilungskimmandant der Abteilung 3 der Wehr B-Dorf) Florian Ortsname 8 = SprFu-Ausbilder (Florian A-Stadt 8) Für die Auswärtigen. Abteilungswehren sind Wehren in Gemeinden mit mehreren Standorten in den verscheidenen Ortsteilen. Es gibt eine Gemeindefeuerwehr mit einem Feuerwehrkommandanten (tlw. Stadtbrandmeister genannt) und in jeder der Ortswehren einen Abteilungskommandanten. Dieser ist nicht mit der Funktion des Feuerwehrkommandanten gleichzusetzen, seine Kompetenzen sind erheblich geringer. Seine Tätigkeit wird oft auch als Zugführer mit Räum- und Streupflicht bezeichnet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 459726 | |||
Datum | 02.02.2008 14:54 | 41741 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Herbert Flick Hessen: ... Wehrführer = xx04 stv. = xx05 ... und wo soll das stehen (im Funkrufnamenkatalog steht da nämlich was von "übergeordnet ..." - da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) ? Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Lutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt | 459717 | |||
Datum | 02.02.2008 14:03 | 41674 x gelesen | |||
Hallo! Im Landkreis Stendal ( Sachsen-Anhalt) ist es laut Funkrufnamenkatalog so geregelt: -Kreisbrandmeister Florian 90-92-1 -stellv. Kreisbrandmeister Florian 90-92-2 -Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Florian XX-93-1 (XX = Ortskennzahl) -Stellv.Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Florian XX-93-2 -Einsatzleiter vor Ort ( nicht Wehrleiter) Florian XX-95 -Wehrleiter Florian XX-97 | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 459706 | |||
Datum | 02.02.2008 13:18 | 41573 x gelesen | |||
hallo janeck, alter haudegen, schön dich mal zu sehen, (zumindest virtuell) besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 459705 | |||
Datum | 02.02.2008 13:17 | 41739 x gelesen | |||
ist ja interessant, aber ähnlich wie bei uns. Wir benutzen die 1 (GBM) die 2 (stellv. GBM ) die 3 (2.stellv GBM ) der KBM einfach 01 also natürlich die Ortskennung davor der KBM heißt also (auf 4-m-Funk) "Florian- Mittelmark 01" (die Null wird mitgesprochen) Der GBM bei uns heißt "Florian Mittelmark 1-1" (die erste 1 ist die gemeindekennung) Um noch eine Frage auszuschließen, die wache heißt natürlich "Florian Mittelmark 1" bin gespannt auf weitere beiträge mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Herb8ert8 F.8, Oberursel / HE | 459704 | |||
Datum | 02.02.2008 13:13 | 41697 x gelesen | |||
Hallo ! Hessen: Leiter der Feuerwehr (SBI, GBI) = xx01 - stv. = xx02 Wehrführer = xx04 stv. = xx05 Grüße | |||||
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Autor | Jane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg | 459703 | |||
Datum | 02.02.2008 13:12 | 41863 x gelesen | |||
Hallo Mario, in Brandenburg zum Beispiel... und in Sachsen und in Thüringen Gruß Janek (aus dem schönen MOL ;-) ) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 459701 | |||
Datum | 02.02.2008 13:06 | 41721 x gelesen | |||
Hallo, in Niedersachsen: Kreisbrandmeister / Amtsleiter und dgl.: 99/01 Stellv. KBM / AmtsL: 99/02 Abschnittsleiter und dgl., bei Berufsfeuerwehren auch die Führungsdienste: 99/03 - 99/xx Vereinzelt für Bereitschaftsführer (Kreisfeuerwehrbereitschaften): 98/01 - 98/xx Stadt- und Gemeindebrandmeister: xx/99 (xx = Stadt- / Gemeindekennung) Stellv. StadtBM / GemBM: xx/98 Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Gönnheim / Rheinland- Pfalz | 459699 | |||
Datum | 02.02.2008 13:01 | 41940 x gelesen | |||
Hallo Mitja, in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen: Wehrleiter: xxx 90 Stelv. WL: xxx 91 Wehrführer: xxx 95 Stelv. WF: xxx 96 Gruß Andreas | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 459698 | |||
Datum | 02.02.2008 12:51 | 41870 x gelesen | |||
Hallo Mario, in Schleswig-Holstein hat der Wehrführer den FRN xx/3 (xx = FRN der Wehr), der stv. Wehrführer xx/3-1. Gruß Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 459697 | |||
Datum | 02.02.2008 12:46 | 43725 x gelesen | |||
Hallo Leuts ! Mich würde einmal interessieren in welchen Landkreisen, oder besser Bundesländern, die Führungskräfte (der Cheffe der Feuerwehr und seine Stellvertreter) persönliche Funkkenner haben. mfg Mario aus dem schönen Land Brandenburg besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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