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ThemaPersonengebundene Funkrufnamen ?86 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 460756
Datum06.02.2008 06:0741569 x gelesen
Geschrieben von Jan MandernachEntweder nimmt der Stellvertreter die Funktion Stellvertretend war oder nicht.

So richtig und auch in der Masse umgesetzt, ausser bei größeren Lagen wenn bei da sind...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen460663
Datum05.02.2008 21:0741490 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christof Strobl
Es gäbe dafür in By den Lehrgang "Aufbau GF", dieser ist aber leider nicht vorgeschrieben.


Schade ! zumal im Rest der dt. Feuerwehrwelt mind. 2 Wochen Pflicht sind.


Geschrieben von Christof StroblNatürlich gibt es auch viele, die deutlich mehr Lehrgänge haben.

Das ist auch gut so - schließlich kommt es bei größeren Feuern ja auch gerne mal zu Feuerwehrsternfahrten

Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen460660
Datum05.02.2008 21:0441548 x gelesen
Hallo Anton,

Geschrieben von Anton KastnerWie es mit seiner Bestätigung durch die Gemeinde aussieht, kann ich nicht sagen. Aber gerade jetzt ist es politisch etwas gewagt, da was zu machen.

na ja, letztendlich hält der Bürgermeister da auch irgendwie seinen Kopf mit für hin, wenn was schiefgehen sollte und es rauskommt, dass jemand eingesetzt ist, der die fachliche Eignung nicht nachweisen kann.

Bei uns gibt es die Möglichkeit der kommisarischen Bestellung mit der Auflage, dass innerhalb von 2 Jahren die Lehrgänge nachgeholt sein sollen.

Sollen ist zwar nicht "müssen", also auch nicht ganz optimal, aber es wird i.d.R. alles drangesetzt, dass der/diejenige das auch in der Zeit macht bzw. von den Lehrgangskapazitäten her machen kann.


Grüße

Micha


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.460655
Datum05.02.2008 20:5641496 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Anton Kastnerdas gibt´s bei uns im Freistaat.
Zum Glück nicht überall, bei uns werden auch Kdt. einer TSA/TSF Fw auf GF und Ltr. einer Fw geschickt, und erst danach von der Gemeinde bestätigt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY460651
Datum05.02.2008 20:5241795 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfWie bitte? Jetzt nicht wirklich, oder?

Hallo Michael,

das gibt´s bei uns im Freistaat.
Unser KBM wollte, dass dieser Landwirt im letzten Jahr den TM 1 macht, aber mit der Begründung, dass er wg. seiner Landwirtschaft keine Zeit hat, machte er nicht mit. Zum Glück sind aber jetzt die Zeiten vorbei, in der alle möglichen Leute auf einen Kommandantenlehrgang geschickt wurden.
Wie es mit seiner Bestätigung durch die Gemeinde aussieht, kann ich nicht sagen. Aber gerade jetzt ist es politisch etwas gewagt, da was zu machen. Auch hat die FF erst vor einigen Jahren ein neues Gerätehaus und einen TSA erhalten.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.460649
Datum05.02.2008 20:5141589 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Wulfja, sehe ich auch so. Vor allem, wenn der GF dann nur 1 Woche lang ist. Ich fand die 2 Wochen bei uns schon zu kurz.
Es gäbe dafür in By den Lehrgang "Aufbau GF", dieser ist aber leider nicht vorgeschrieben. Ein Kdt. braucht nur GF und Leiter einer Feuerwehr. Natürlich gibt es auch viele, die deutlich mehr Lehrgänge haben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen460645
Datum05.02.2008 20:4341697 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerFür den Kdt. einer Feuerwehr ist ja eigentlich der GF-Lehrgang Pflicht. Den hab´ich ja auch mal gemacht und finde diesen wirklich sehr gut gemacht. Aber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig.

ja, sehe ich auch so. Vor allem, wenn der GF dann nur 1 Woche lang ist. Ich fand die 2 Wochen bei uns schon zu kurz.

Geschrieben von Anton KastnerUnd wenn es dann noch Ortskommandanten gibt, die nicht mal den TM1 Lehrgang machen, weil sie als Landwirte keine Zeit haben.

Wie bitte? Jetzt nicht wirklich, oder?

Grüße

Micha


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.460629
Datum05.02.2008 20:1141638 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Gerlwelche aufgabe hat eigentlich der KBM in Bayern?
Unterstützung des KBI im jeweiligen Inspektionsbereich. Evtl. Zusatzaufgaben (auch für die Ausbildung).


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.460625
Datum05.02.2008 20:0841651 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Anton Kastnerdas steht zwar im Gesetz, ist aber nicht gerne gesehen
Das ist leider öfter so, aber ich kann / will es nicht verstehen!!

Wenn sich eine Gruppe trifft, um gemeinsam drei Eimer umzuspritzen, dann arbeitet man genau nach Vorschrift, wehe es verspricht sich der GF beim Befehl, oder einer sagt ein Wort, dann gibt es sofort Fehlerpunkte.
Im Einsatz aber ist manchen alles egal. Und wenn dann noch bes. Führungsdienstgrade bestehende Gesetze außer Acht lassen, bzw. ignorieren, kann ich nur noch den Kopf schütteln!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorMich8ael8 G.8, Aufhausen / Bayern460609
Datum05.02.2008 19:4941883 x gelesen
Hallo Anton,

welche aufgabe hat eigentlich der KBM in Bayern?


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY460607
Datum05.02.2008 19:3741957 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDer "Federführende Kdt." kann in "seinem Gebiet" (Gemeinde) ebenfalls die EL übernehmen. Macht das Ganze vielleicht nicht verständlicher, aber nur so als Ergänzung.

Hallo Christof,

das steht zwar im Gesetz, ist aber nicht gerne gesehen. Das habe ich vor wenigen Wochen durch unseren KBM erfahren. Die "Dorfkönige" dürfen weiter regieren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)460593
Datum05.02.2008 19:2041518 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerAber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig.Fast?
Eigentlich kann man die Grenze recht deutlich ziehen: Ein ausgebildeter Gruppenführer kann eine Gruppe führen. Preisfrage: Wer führt einen Zug? Wer einen Verband?


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY460587
Datum05.02.2008 19:1441761 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerKommt vielleicht auch davon, daß in Bayern dieser PErsonenkreis (ausser dem KBR) kein Dienstfahrzeug hat. Und somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen.


Servus Werner,

bei uns im Landkreis hat jeder KBI in seinem Privatfahrzeug ein 4-m Gerät fest eingebaut. Übrigens hat der KBR bei uns kein Dienstfahrzeug. Auch sehr viele KBM haben diese Geräte, die vom Landkreis gestellt werden, eingebaut.
Aber nur KBR und KBI haben Blaulicht und Horn.

Geschrieben von werner neudeckerWie häufig gibt es Einsätze bis zu zwei Gruppen, oder sogar verstärkte Gruppen , bei denen kein ELW oder KdoW vor Ort ist. Seis weil das Bayrische MZF (ELW light) zum Personaltransport eingesetzt wird (welches ja auch einer der Einsatzzwecke des Fahrzeuges gem. Richtlinie ist), bzw weil neben zwei Löschfahrzeugen gar kein MZF/ELW vorhanden ist?
Bei uns im ländlichen Raum ziemlich häufig.


Naja, bei uns hat eigentlich jede Stützpunktwehr ein MZF. Aber geführt wird daraus relativ selten.

Geschrieben von werner neudeckerUnd letztendlich kann in Bayern gem Gesetz der Einsatzleiter sogar nur ein Gruppenführer sein (Ausbildungsmäßig, nicht unbedingt Funktionsmäßig), zumindest falls der Einsatz im Bereich einer kleineren Feuerwehr liegt. Und dann hat der Einsatzleiter sehr häufig zu Beginn eines Einsatzes gar kein Führungsmittel, da er dieses erst von einer anderen Feuerwehr rekrutieren muß.

Das ist ja das "Kreuz". Für den Kdt. einer Feuerwehr ist ja eigentlich der GF-Lehrgang Pflicht. Den hab´ich ja auch mal gemacht und finde diesen wirklich sehr gut gemacht. Aber für einen Einsatzleiter fast etwas wenig. Und wenn es dann noch Ortskommandanten gibt, die nicht mal den TM1 Lehrgang machen, weil sie als Landwirte keine Zeit haben. Ob dieser jetzt vom BGM bestätigt wurde kann ich jetzt nicht sagen. (Ich hoffe es nicht).


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.460566
Datum05.02.2008 18:4241781 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie Begründung (und jetzt werden mich die bayrischen Kameraden hauen...).
Nö, ich Fax dir ne Briefbombe ;-)

Geschrieben von Christian FischerLösung A: Die größere Wehr (Stützpunkt) bzw. deren Führungskraft übernimmt die Einsatzleitung (politisch ganz gefährlich, weil dann wird nicht mehr nachalarmiert)
Der "Federführende Kdt." kann in "seinem Gebiet" (Gemeinde) ebenfalls die EL übernehmen. Macht das Ganze vielleicht nicht verständlicher, aber nur so als Ergänzung.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern460557
Datum05.02.2008 18:1341765 x gelesen
Servus,

eigentlich ganz nett erklärt.... ;-)

Nur ein Punkt ist etwas falsch:

Geschrieben von Christian Fischer- Du hast an der Spitze einen Kreisbrandrat (KBR)

-Darunter folgen eine i.d.R. übersichtliche Anzahl an Kreisbrandinspektoren (KBI)

- Darunter kommen dann die Kreisbrandmeister (KBM). Diese können sowohl für ein bestimmtes geographisches Gebiet zuständig sein oder nur für eine bestimmte Fachaufgabe (z.B. KBM Atemschutz, KBM Funk,... also quasi eine Art Fachberater).


die "Fachberater" sprich KBM Funk usw sind in der Regel dem KBR direkt unterstellt ;-)


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg460551
Datum05.02.2008 18:0642601 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholskiwieviele kreisbrandmesiter hat denn bei euch ein landkreis ? (2-7???)

In Bayern hast Du eine Besonderheit. Den MANF - Massenanfall von Führungskräften.
- Du hast an der Spitze einen Kreisbrandrat (KBR)

-Darunter folgen eine i.d.R. übersichtliche Anzahl an Kreisbrandinspektoren (KBI)

- Darunter kommen dann die Kreisbrandmeister (KBM). Diese können sowohl für ein bestimmtes geographisches Gebiet zuständig sein oder nur für eine bestimmte Fachaufgabe (z.B. KBM Atemschutz, KBM Funk,... also quasi eine Art Fachberater).

Die Begründung (und jetzt werden mich die bayrischen Kameraden hauen...). In Bayern ist auch die letzte Feuerwehr mit TSA am allerletzten Mishaufen im Zweifel eine eigenständige Wehr und der dortige Kommandant ist Einsatzleiter. Auch wenn er mit seinem TSA und Gruppenführerausbildung von einer Woche Dauer da steht und hinter ihm gerade der zweite Löschzug von Nachbarwehren anrollt.

Wie löst man das Problem?

Lösung A: Die größere Wehr (Stützpunkt) bzw. deren Führungskraft übernimmt die Einsatzleitung (politisch ganz gefährlich, weil dann wird nicht mehr nachalarmiert)

Lösung B: Man führt die o.g. überörtlichen Führungskräfte ein, diese können dann kommen und die Einsatzleitung übernehmen (und wenn sie zufällig Führungskraft einer großen Wehr/ Stützpunkt sind ist es zwar das selbe wie oben aber nicht so offensichtlich).

Und man hat in Bayern eben die Lösung B gewählt.


Bei uns im Ländle brauchst Du das hingegen weniger, da Du nach Gebietsreformen i.d.R. diese Kleingemeinden/ Dörfer eingemeindet hast. Da kommt dann der Stadtbrandmeister/ (Gesamt)Kommandant und hat die Einsatzleitung inne, der örtliche Abteilungskommandant wird dann zum zbV.
Deshalb reicht bei uns auch ein KBM mit 3 ehrenamtlichen Stellvertretern für den gesamten Landkreis.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern460548
Datum05.02.2008 18:0141529 x gelesen
Servus,

wie bereits korrigiert beziehen sich die 2-7 (1 ist der KBR) auf die Kreisbrandinspektoren....
Das war ein "Tipp" Fehler von mir, bzw. war der Kopf schneller und schon einen Schritt weiter als die Finger ;-)
Die Meister sind den Inspektoren und dem Rat unterstellt. Es gibt also einige mehr davon...


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland460537
Datum05.02.2008 17:3241531 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Vertreter werden i.d.R. gedoppelt (99 / 77)

was aber nicht vorgesehen und auch nicht gewünscht ist.
Entweder nimmt der Stellvertreter die Funktion Stellvertretend war oder nicht. So die Aussage des Funksachbearbeiters Stadtverband.

Gruß Jan


Dies ist meine eigene Meinung

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg460517
Datum05.02.2008 16:5641841 x gelesen
wieviele kreisbrandmesiter hat denn bei euch ein landkreis ? (2-7???)


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern460471
Datum05.02.2008 14:0741616 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichJa und jeder Fehler in der vielschichtigen Aufgabenstellung zieht sich zwangsweise überall durch.

Ich hab den Eindruck, daß das meist in der Praxis besser funktioniert, als das der Gesetzgeber regelt. Zumindest bei uns in der Gegend werden die Fälle des "mein Feuer Denkens" deutlich weniger.
Hier ist halt einfach der gesunde Menschenverstand Gold wert.

Wobei das natürlich bei Großschadenslagen aufgrund schwammiger Regelung natürlich wieder ganz schnell in die Hose gehen kann.

Geschrieben von Florian HeidenreichAber das alles ist kein Grund den Einsatzleiter oder Gruppenführer im Funk zu "codieren" wenn es doch um ein sovieles einfacher geht.

Da geb ich Dir vollkommen recht. Auch die Bezeichnung von z.B. Wasserentnahmestellen im Klartext, o. ä . sehe ich als sinnvoll an, da dies für alle Beteiligten übersichtlicher ist.


Ja wir sind weitgehendst einer Meinung.

mkg

WErner


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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern460467
Datum05.02.2008 13:4941656 x gelesen
Hallo

Wie der Angriffstrupp braucht auch der Einsatzleiter Hilfsmittel. Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass jede Ortschaft einen ELW hat. War so auch nicht gemeint. Wenn der Einsatzleiter nicht von Beginn über einen ELW verfügt sollte das aber auch nicht Grund sein ihn für den Rest des Einsatzes ebenso mittellos zu lassen;) Und der Einheitsführer (auch wenn es gerne so gemacht wird) des ersten LF oder TSF sollte Führer dieser Einheit bleiben.
Handelt es sich um einen kleineren Einsatz, bei dem er mit seinem Fahrzeug auskommt, wird es nicht so tragisch sein wenn er "das bischen Einsatzleitung" übernimmt. Ist es etwas größeres, bei dem weitere Kräfte kommen, wird er aber zu schnell überfordert sein. Also kann man zusätzlich zu den "2 LF" ja so den Alarmplan schreiben, dass ein ELW/MZF (oder was als adäquat angesehen wird) mit anfährt. Oder das einzige MZF nicht zum "Katastrophentourismus" abordnen. Dann muss man ggf. noch in den sauren Apfel beißen (wenn es Personell nicht möglich ist) und dem "Nachbarn" die Einsatzleitung übergeben. Kostet vielleicht Überwindung ist aber ggf. führungstechnisch geschickter als "multitasking" Führungskräfte die GF, AL, EL und ZF in einem sein wollen und so irgendwas vernachlässigen oder dem Maschinisten der 50m entfernt steht die AÜ übergeben usw usw. Aber das alles ist kein Grund den Einsatzleiter oder Gruppenführer im Funk zu "codieren" wenn es doch um ein sovieles einfacher geht.
Geschrieben von werner neudeckerUnd somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen.Ja man kann davon ausgehen, dass hier ständig die selbe Person Ansprechpartner ist. Das ist was anderes als bei ELW, KDOW, HLF, TLF, DLK... der Ortswehr.
Geschrieben von werner neudeckerAlso durchaus eine etwas vielschichtigere ProblematikJa und jeder Fehler in der vielschichtigen Aufgabenstellung zieht sich zwangsweise überall durch. Einig sind wir uns trotzdem ;)

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern460465
Datum05.02.2008 13:4841606 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichWenn jetzt einer nicht weiß dass der Stadtname nicht der Kreisname ist wird somit ggf. eine Verwechslung "erzwungen" oder?

Funkrufnamen für die Inspektion (KBM, KBI, KBR) werden in diesem Fall i.d.R. mit "Land" ergänzt.
z.B. Florian Altötting Land 1 für KBR Landkreis Altötting im Gegensatz zu Florian Altötting 8/1 für Kdt der Stadt Altöting.(Bsp für unseren Landkreis)

Sollte aber eigentlich auch Sache der Regulierungsbehörde bzw früher Regierung bei der Genehmigung und Funkrufnamenzuweisung sein.

mkg

WErner


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern460429
Datum05.02.2008 12:0341757 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichKBM, KBI und KBR sind Führungspersonen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über Funk zu erreichen sind. Von daher macht hier ein personenbezogener Funkruf im 4m Bereich vermutlich mehr Sinn.

Kommt vielleicht auch davon, daß in Bayern dieser PErsonenkreis (ausser dem KBR) kein Dienstfahrzeug hat. Und somit kann man das "Privatfahrzeug" des jeweiligen in keine Gruppe einordnen.

Geschrieben von Florian HeidenreichDas ist bekannt. Nur ist es, finde ich, trotzdem geschickter ihn über die Einsatzleitung anzufunken.

Ist richtig und das gebietet der GMV auch, ist aber in der Richtlinie über die Funkrufnamen nicht so vorgesehen.

Geschrieben von Florian HeidenreichEinsatzleiter hoffentlich ein Führungsmittel hat, wird es wohl möglich sein ihn im 4m-Bereich über das Führungsfahrzeug

Wie häufig gibt es Einsätze bis zu zwei Gruppen, oder sogar verstärkte Gruppen , bei denen kein ELW oder KdoW vor Ort ist. Seis weil das Bayrische MZF (ELW light) zum Personaltransport eingesetzt wird (welches ja auch einer der Einsatzzwecke des Fahrzeuges gem. Richtlinie ist), bzw weil neben zwei Löschfahrzeugen gar kein MZF/ELW vorhanden ist?
Bei uns im ländlichen Raum ziemlich häufig.

Und letztendlich kann in Bayern gem Gesetz der Einsatzleiter sogar nur ein Gruppenführer sein (Ausbildungsmäßig, nicht unbedingt Funktionsmäßig), zumindest falls der Einsatz im Bereich einer kleineren Feuerwehr liegt. Und dann hat der Einsatzleiter sehr häufig zu Beginn eines Einsatzes gar kein Führungsmittel, da er dieses erst von einer anderen Feuerwehr rekrutieren muß.

Also durchaus eine etwas vielschichtigere Problematik, obwohl ich Dir im Grundsatz schon recht gebe und dies auch durchaus vernünftig ist.

mkg

WErner


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio460400
Datum05.02.2008 10:2541663 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas MeinhardtDie Rufnahmen habe ich übrigens von unserem KFI, also gehe ich davon aus daß diese stimmen.

Tun sie aber nicht.

Geschrieben von Andreas MeinhardtEs kann durchaus sein daß es hier aber regionale Unterschiede gibt.

Ja, genau das ist das Problem der Feuerwehren in Deutschland.
Es ist ja nicht so, als ob es kein offizielles Funkrufnamenverzeichnis für die BOS in Rheinland-Pfalz gäbe. Aber leider gibts dann immer wieder irgendwelche Leute die meinen, man müsse trotz bestehender Regelung sein eigenes Ding machen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern460264
Datum04.02.2008 18:2741670 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerIn Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter.
Das ist bekannt. Nur ist es, finde ich, trotzdem geschickter ihn über die Einsatzleitung anzufunken.
Denn der Einsatzleiter heißt immer Einsatzleiter aber nicht zwingend immer 8/1. Und da ein Einsatzleiter hoffentlich ein Führungsmittel hat, wird es wohl möglich sein ihn im 4m-Bereich über das Führungsfahrzeug und im 2m-Bereich über z.B. Florentine Einsatzleitung (dürfte so ziemlich die einzige eindeutige Person/Funktion sein) anzufunken.
KBM, KBI und KBR sind Führungspersonen bei denen man davon ausgehen kann, dass sie über Funk zu erreichen sind. Von daher macht hier ein personenbezogener Funkruf im 4m Bereich vermutlich mehr Sinn. Übernimmt so jemand die Einsatzleitung sollte das selbe wie oben gelten, der Verständlichkeit wegen.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern460239
Datum04.02.2008 16:5441636 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichIm Einsatzfalle übernimmt er (wie wohl jeder andere)eine Funktion

In Bayern ist der Komandant einer Feuerwehr in seinem Einsatzbereich (sprich Gemeinde, bzw Gemeindeteil) gem. BayrFWGesetz ´grundsätzlich der Einsatzleiter.

Unabhängig von Irgendwelchen Bestellungen.

Besondere Führungsdienstgrade (KBM, KBI, KBR) können übernehmen, müssen aber nicht zwangsläufig.

Soweit zumindest eine schwache Erklärung für persönliche Funkrufnamen

mkg

WErner


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AutorAndr8eas8 M.8, Gönnheim / Rheinland- Pfalz460227
Datum04.02.2008 15:2942077 x gelesen
Hallo Daniel,

das mag ja bei Euch so sein!
Bei uns gibt es jedenfalls den stelv. Wehrführer!
Die Rufnahmen habe ich übrigens von unserem KFI, also gehe ich davon aus daß diese stimmen.
Es kann durchaus sein daß es hier aber regionale Unterschiede gibt.

Gruß Andreas


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern459952
Datum03.02.2008 12:5641531 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Alexander Polletilorian Lkrs-Name 2-7 = Kreisbrandmeister

sind die Kreisbrandinspektoren


du hast recht... das war ein tippfehler....
siehe mein verlinktes Dokument mit den offiziellen FRN


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorAlex8and8er 8P., Nabburg / BY459951
Datum03.02.2008 12:5441613 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Schlotter
Florian Lkrs-Name 2-7 = Kreisbrandmeister


sind die Kreisbrandinspektoren

Geschrieben von Thorsten SchlotterFlorian Lkrs-Name 1/xx - 7/xx sind die jeweils untergeordneten Kreisbrandmeister
da sind bei uns auch weitere Fürhungspositionen (bsp Florian SAD 1/1 für Leiter Fachbereich 7)
und Kommandant ist bei uns Florian Ortsname 1

(Angaben ohne Gewähr)


meine Beiträge zeigen nur meine persönliche Einstellung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459950
Datum03.02.2008 12:5241529 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mike

Geschrieben von Andreas Meinhardt
"in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:"

Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System
WL xxx 2
WF xxx 3
...


Vgl. die Diskussion und zugehörige Fragen sowie Antwortversuche bzw. ??? von vor einigen Wochen:
FRN in RLP...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern459948
Datum03.02.2008 12:4742082 x gelesen
Servus,

ich hab grad mal nachgeschaut: in der Funkrufnamenneuregelung (von 2006 ;-) !)
Steht das mit dem 8/1 und dem Handfunkgerät auch eindeutig drin:
Funkrufnamen Bay. StmI
Damit hat sich die Diskussion (für Bayern) eigentlich erledigt...


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz459946
Datum03.02.2008 12:4241564 x gelesen
Hallo Mike,

Geschrieben von Schindler MikeSind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System
Hier mal die aktuelle Funkrufnamen. Von Verbindlichkeit hab ich zumindest mal nichts gelesen! Wird dann wohl so enden, dass jeder das macht, wie er es schon immer gemacht hat. Warten wir´s ab,


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen459944
Datum03.02.2008 12:2241522 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Lüder PottNoch schlimmer wird es, wenn der Kreisname identisch mit einem Städtenamen ist. Dann müßte man zwei Kreischefs, zwei Kommunale Chefs und zwei Ortsfeuerwehrchefs unterbringen...

das geht auch, bei uns hat der KBI Florian Kreis Gießen 01. Somit hat sich das mit dem Kreischef schon entschärft.


Gruß

Yves



Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
(Jean Cocteau)

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern459943
Datum03.02.2008 12:2041750 x gelesen
Was für einen Sinn hat ein Funkrufname für eine Person wenn man mit diesem die Person nicht zuverlässig erreicht weil er z.B. lediglich über festeingebaute Fahrzeugfunkgeräte (aus RW, DLK, HLF...) funkt. Außerdem dürfte die Notwendigkeit gering sein, jeden Kommandanten extra anfunken zu können. Im Einsatzfalle übernimmt er (wie wohl jeder andere)eine Funktion und wenn notwendig ist er bzgl. dieser Funktion über einen dementsprechenden Funkruf zu erreichen. Entlastet ggf. auch den Funk.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP459941
Datum03.02.2008 12:1541689 x gelesen
meine Frage ist wohl irgendwie untergegangen:

Geschrieben von Andreas Meinhardt
"in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:"

Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System
WL xxx 2
WF xxx 3
...


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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg459933
Datum03.02.2008 11:2841658 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian HeidenreichDas gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder?

Warum ?


Janek


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern459932
Datum03.02.2008 11:2741617 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Florian HeidenreichDas gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder?

So wie von dir geschrieben hat das unser "KBM Funk" ja im letzten KFV-Newsletter geschrieben.
Wird also bei uns im Lkr so gewünscht.
Als ich im Sommer in Würzburg auf der SFS war, hat man das etwas anders gesagt. Aber gut. Letzlich wird die Welt da nicht dran untergehen und das ganze kann man dann wohl unter "örtlichen Gegebenheiten" verbuchen. ;-)

Schönen Sonntag noch


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern459920
Datum03.02.2008 10:4941794 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Magnus Hammerl
Die Kommandanten werden i.d.R. mit "Florian Ortsname 1", die Stellvertreter mit "... 2" angesprochen.


Bei uns auch so, auch wenns eigentlich nicht korrekt ist. Immerhin ist es klar und deutlich. :-)


Wo wir wieder bei Führbarkeit wären ;) Denn laut StMI ist festgelegt dass "Florian Kreisname 1" der KBR ist. Und die Kommandanten mit "Florian Stadtname 8/1" bezeichnet werden (eigenes 4m Gerät vorrausgesetzt). Wenn jetzt einer nicht weiß dass der Stadtname nicht der Kreisname ist wird somit ggf. eine Verwechslung "erzwungen" oder?

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern459919
Datum03.02.2008 10:3841701 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Thorsten SchlotterFlorian Ortsname 8/1 ist der jeweilige Ortskommandant

Das gilt, oder sollte aber nur gelten, wenn der Person auch ein eigenes Funkgerät im 4m Bereich zugeordnet ist oder?

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland459908
Datum03.02.2008 08:3141482 x gelesen
Löschabschnittsführer sind dem Wehrführer (LdF) und den Löschbezirksführern zwischengeschaltet. Ist zwar vom Gesetz her vorgesehen, wird aber außer bei der FF Saarbrücken sonst nirgens verwendet. Ein Löschabschnitt besteht aus mind. 3 Löschbezirken.



Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459905
Datum03.02.2008 07:2941660 x gelesen
Das sind bei uns die Kreisbrandinspektoren.

Die Feuerwehr Saarbrücken hat zum Beispiel 3 (Ost - Mitte - West)
da kann der Kollege Lieb sicher noch was zu sagen.

Unter Ihnen werden mehrere Löschbezirke innerhalb einer Gemeinde zusammengefasst..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen459903
Datum03.02.2008 02:0341541 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyGemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 01
stellv Gemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 02
Geschrieben von Marc DickeyWehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 04
stellv. Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 05


Noch schlimmer wird es, wenn der Kreisname identisch mit einem Städtenamen ist. Dann müßte man zwei Kreischefs, zwei Kommunale Chefs und zwei Ortsfeuerwehrchefs unterbringen...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen459902
Datum03.02.2008 01:5841570 x gelesen
Hmhm, der 01...

Warum funkt die Polizei eigentlich mit 01 als Feststation? Historisch bedingt?

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern459895
Datum03.02.2008 00:5341624 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDie Kommandanten werden i.d.R. mit "Florian Ortsname 1", die Stellvertreter mit "... 2" angesprochen.

Bei uns auch so, auch wenns eigentlich nicht korrekt ist. Immerhin ist es klar und deutlich. :-)


Grüßle
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMich8ael8 R.8, Markkleeberg / Sachsen459858
Datum02.02.2008 20:3741729 x gelesen
Moin moin,

lt. sächsischer Funkrufnamen-Richtlinie werden die personenbezogenen Funkrufnamen wie folgt vergeben:

Führungskräfte können sich funktionsbezogener Kennungen, unabhängig von den verwendeten Funkanlagen, bedienen. Funktionsbezogene Kennungen werden durch" die Betriebsleitung, vorrangig durch die nachgeordneten Betriebsleitungen im Sinne der PDV/DV 810, vergeben. Die Vergabe kann einsatzbezogen oder auf Dauer erfolgen. Sie bedürfen keiner Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern. Sie sind keine Rufnamen im Sinne dieser Richtlinie.

Die Kennung setzt sich zusammen aus dem Kennwort der jeweiligen Behörde oder Organisation, der der jeweiligen Behörde oder Organisation, der des Einsatzgebietes und einer Kennzahl. [...]

1 Oberste Führungskräfte von Behörden zum Beispiel: Staatsminister des Innern, Regierungspräsident, Landrat, Oberbürgermeister und Organisationen zum Beispiel: Vorsitzende
1/1 ... 1/9 Den Führungskräften unter Kennzahl „1" zugeordnete Mitarbeiter
2 stellvertretende Leiter
3 Einsatzleiter
4 Einsatzleiter
5 Einsatzleiter
6 frei verfügbar
7 Ausbildungs-/ ÜbungsIeiter
8 Sprechfunkausbilder
9 FM-Sachbearbeiter

Ein Kreisbrandmeister in unseren Gefilden würde zum Bleistift
Florian hierherkommtderkreisname 1/1 mit seinem FuG13 und
Florian hierherkommtderkreisname 11/10/1 mit seinem KdoW heißen.

Ist bei uns ganz selbstverständlich.

Ciao
mICHael


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP459856
Datum02.02.2008 20:3341519 x gelesen
Geschrieben von Andreas Meinhardtin Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:
Sind diese denn nun verbindlich anzuwenden? Ich kenne nur das System
WL xxx 2
WF xxx 3
...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)459853
Datum02.02.2008 20:2541601 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... jetzt habe ich Kopfschmerzen vom vielen verständnislosen Kopfschütteln :-(Das geht übrigens auch den rheinland-pfälzischen Wehren, bis hin zu den Funkausbildern der LFKS RLP so. Der Sinn dieser Rufnamenzuteilung wird wohl ein Geheimnis unseres Innenmysteriums bleiben...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern459849
Datum02.02.2008 19:4541726 x gelesen
Hallo,

so sind die Funkrufnamen bei uns im Landkreis verteilt.

Die Kommandanten werden i.d.R. mit "Florian Ortsname 1", die Stellvertreter mit "... 2" angesprochen.


Grüße
Magnus

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen459848
Datum02.02.2008 19:4441601 x gelesen
...Stimmt, an die Organisationskennziffer hab ich ja gar nicht mehr gedacht...

Scheinbar kann ich mich nicht dran gewöhnen, dass bei uns in Hessen einmal die Organisation im Klartext genannt wird (hier "Rotkreuz Bergstrasse") und dann noch einmal die Organisationskennziffer folgt (die "90").

Entschuldigt bitte meinen Beitrag, da habe ich tatsächlich Nachholbedarf in Sachen Funkrufnamen...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen459847
Datum02.02.2008 19:4341609 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... steht auch so sinngemäß (aber viel freundlicher formuliert :-) ) im Funkrufnamenkatalog des Landes Hessen.

Du weißt das, ich weiß das, eine Reihe weiterer denk- und lesekundiger Personen weiß das auch... aber glaubst du ernsthaft das hat sich bis in die letzte Ortschaft unseres Bundeslandes herumgesprochen? ;-)

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen459845
Datum02.02.2008 19:4142007 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... und wo soll das stehen (im Funkrufnamenkatalog steht da nämlich was von "übergeordnet ..." - da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) ?

Ist zumeist Folge folgender Konstellation: Gemeindename und Name eines der Ortsteile sind identisch.

Sieht in der Praxis dann meist so aus:

Gemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 01
stellv Gemeindebrandinspektor: Florian Musterhausen 02

Wehrführer Musterhausen-Großkleckersdorf: Florian Musterhausen-Großkleckersdorf 01
stellv. Wehrführer Musterhausen-Großkleckersdorf: Florian Musterhausen-Großkleckersdorf 02

Wehrführer Musterhausen-Kleinkleckersdorf: Florian Musterhausen-Kleinkleckersdorf 01
stellv. Wehrführer Musterhausen-Kleinkleckersdorf: Florian Musterhausen-Kleinkleckersdorf 02

Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 04
stellv. Wehrführer Ortsteilwehr Musterhausen: Florian Musterhausen 05


MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459843
Datum02.02.2008 19:3641769 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeySpätestens dann, wenn da mal jemand anders drin sitzt (und sei es der 02) wird es ja schwierig. Wäre sinnvoller diese beispielsweise grundsätzlich als 10 oder 16 zu führen und die 01 nur dann zu verwenden wenn dies zwingend zur Manifestation des gottgleichen Status im Rahmen des Funkverkehrs (objektiv) notwendig ist.

... steht auch so sinngemäß (aber viel freundlicher formuliert :-) ) im Funkrufnamenkatalog des Landes Hessen.

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459842
Datum02.02.2008 19:3241792 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas SchneiderOb der Funkrufname 90/xx (der laut Funkrufnamenkatalog des HMdI eigentlich für den Verbandplatz stehen soll) eine nur auf unseren Leitstellenbereich beschränkte Regelung aufgrund "örtlicher Gegebenheiten" ;-) ist, kann ich bei Interesse am Dienstag abend bei meinem Bereitschaftsleiter erfragen, der auch stellv. KBL ist.

... lass es besser, Du bist da ziffernmäßig etwas durcheinandergeraten:

"Fzg."-Kennziffer: Verbandplatz = xx/90 , der kann auch "82/90" heißen

Organisationskennziffer: 90/xx, da kann es durchaus auch einen RTW geben "90/83"

Hat also insoweit alles seine Ordnung ...

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen459841
Datum02.02.2008 19:3241780 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerIch neige nur zu Schreikrämpfen wenn sich der "Florian xxx-yyy 04" mit 1:5 aus meldet und auf Nachfrage der LSt. (weil kein FMS) dann heraus kommt, dass dies ein TSF (also : 47) ist. Einsatztaktischer Humbug ...

Auch interessant die Vergabe der 01 an (Funkgeräte von ) Fahrzeuge(n) die i.d.R. von besagter Führungskraft besetzt werden (z.B. Kdo-Fz.). Spätestens dann, wenn da mal jemand anders drin sitzt (und sei es der 02) wird es ja schwierig. Wäre sinnvoller diese beispielsweise grundsätzlich als 10 oder 16 zu führen und die 01 nur dann zu verwenden wenn dies zwingend zur Manifestation des gottgleichen Status im Rahmen des Funkverkehrs (objektiv) notwendig ist.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen459838
Datum02.02.2008 19:1341622 x gelesen
Geschrieben von Daniel S. Parkertut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät.

Meldet Euch doch mit Vor- und Nachnamen!

Leistelle Musterkreis von Florian Musterdorf Karl Mueller dem Ersten kommen :-)


Gruß Michael

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen459837
Datum02.02.2008 19:1141851 x gelesen
Zu den Führungsfunktionen beim DRK KV Bergstraße (Südhessen) kann ich was beitragen: Bei uns trägt der Kreisbereitschaftsleiter (KBL) den Rufnamen "Rotkreuz Bergstraße 90/01" (sprich neunzig-nulleins), seine beiden Stellvertreter haben dann "RK BS 90/02" und "RK BS 90/03". Bereitschaftsleiter (also die Äquivalente zum Wehrführer) haben keine personenbezogenen Rufnamen.

Ob der Funkrufname 90/xx (der laut Funkrufnamenkatalog des HMdI eigentlich für den Verbandplatz stehen soll) eine nur auf unseren Leitstellenbereich beschränkte Regelung aufgrund "örtlicher Gegebenheiten" ;-) ist, kann ich bei Interesse am Dienstag abend bei meinem Bereitschaftsleiter erfragen, der auch stellv. KBL ist.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459835
Datum02.02.2008 19:0441791 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel S. Parkertut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät.

... jetzt habe ich Kopfschmerzen vom vielen verständnislosen Kopfschütteln :-(

Gruss
Gerhard


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459831
Datum02.02.2008 19:0241693 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias OttUnd wenn man sich, mal unabhängig von der sinnhaftigkeit usw. dir dort ja nicht beschrieben wird, daran orientier, klärt sich immer noch nicht wer jetzt 01 und 02 heißen darf, wer nicht und was überhaupt 04 und 05 sein sollen?

... ich verweise hier auf den Funkrufnamenkatalog des HMdI wo unter "7. Besondere Regelungen" steht:

"Führungsfunktionen der Hilfsorganisationen
Die Hilfsorganisationen regeln intern die Zuordnung von Organisationskennziffer und
Kennziffer für übergeordnete Führungsebenen nach Maßgabe der Abschnitte 2. bis
6. dieses Rufnamenkataloges"

... auf gut deutsch - und weil vermutlich der Regelungsschreiber keine Lust mehr auf endlose Diskussionen hatte (weil es soll Leute geben die sich nur mit einem eigenen Rufnamen wohl fühlen): "macht doch da was ihr wollt" - weil fm- und einsatztaktisch ist das - wie schon beschrieben - vollständig bedeutungslos.

Ich neige nur zu Schreikrämpfen wenn sich der "Florian xxx-yyy 04" mit 1:5 aus meldet und auf Nachfrage der LSt. (weil kein FMS) dann heraus kommt, dass dies ein TSF (also : 47) ist. Einsatztaktischer Humbug ...

Gruss
Gerhard


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen459826
Datum02.02.2008 18:5741783 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschLöschabschnittsführer

Geiler Titel, aber was ist das? So was wie ein Kreisbrandmeister bei uns in Niedersachsen?

Grüße

Micha


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen459820
Datum02.02.2008 18:4141605 x gelesen
Hallo,

also bei aller Freundschaft...

Es mag ja sein das jedes BL so seine eigene Sache macht (Finde ich nicht gut aber wenn sich da schon BD`s die Zähne dran ausbeissen).
Nonsens wirds für mich ab WL/WF. Auch wenn Sie nach den jeweiligen Brandschutzgestzen kraft Amtes EL sind, so sollen Sie oder ihr Führungsgehilfe(so es den in Echt gibt) gefälligst über den Kenner des ELW/KdoW funken.

Hier hat im LK der KBM den Florian Kreis FG 1 und seine Vertreter die 2 und ich denke mal das reicht.
Für die ZF und GF im 2-Meter sollte ZF-Ort oder AL... und für den GF GF,Ort,Fahrzeug reichen. Bei mehren OFw gerne auch noch durchnummeriert nach Ortsteilen.

Wenn ich irgendwas jetzt vergessen,verwurschtelt oder nicht richtig verstanden habe ( und möchte natürlich nicht das in Düdo jetzt jemand mit dem Kopf auf den Tisch schlägt) so berichtigt mein Geschriebenes.

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz459819
Datum02.02.2008 18:4041805 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning RolappAber das Zugführer und Gruppenführer nen eigenen Haben...
ich hoffe das gilt nur für den 2m Bereich oder ? Nicht 4m ???
Also an der Einsatzstelle kann ich ja noch nachvollziehen..


tut mir leid, gilt auch für 4m Bereich, jedoch ohne fest zugewiesenes Funkgerät.


Daniel


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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein459814
Datum02.02.2008 18:2642011 x gelesen
Moin !
Das ist doch nicht euer Ernst oder ?

Geschrieben von Daniel S. ParkerWehrleiter: 91
Stelv. WL: 92
WF: 96

Bis dahin könnte ich mir ja noch gefallen lassen..


Geschrieben von Daniel S. ParkerZF: 97
GF: 98

Aber das Zugführer und Gruppenführer nen eigenen Haben...
ich hoffe das gilt nur für den 2m Bereich oder ? Nicht 4m ???
Also an der Einsatzstelle kann ich ja noch nachvollziehen..


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg459810
Datum02.02.2008 18:1341598 x gelesen
Guten Abend

für BaWü:

Kennzahlen der Führungskräfte (personenbezogen):

1 Kreisbrandmeister (KBM) / Kommandant eines Stadtkreises
2 KBM-Vertreter / Kommandant
x/3 KBM-Vertreter / Kommandant-Vertreter / Abteilungskommandant *
x/4 Abt.Kommandant-Vertreter *
5 SonstigeFührungskräfte
6 Fachberater

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz459806
Datum02.02.2008 18:0041858 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Andreas Meinhardtin Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:

Wehrleiter: xxx 90
Stelv. WL: xxx 91
Wehrführer: xxx 95
Stelv. WF: xxx 96


mmm, also in meinem "neuen" Funkrufnamenverzeichniss steht da:

Wehrleiter: 91
Stelv. WL: 92
WF: 96
Stelv. WF: gibt es nicht!
ZF: 97
GF: 98


Daniel


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen459805
Datum02.02.2008 17:5941694 x gelesen
N'abend,

ich argumentiere ja auch nicht pro oder kontra dieser Rufnamen, dennoch ist der Rufnamenkatalog auch in dem Punkt nicht eindeutig. und da du oben schriebst das Wehrführer nicht speziell erwähnt sind war meine Frage, wohr denn nun die allgemeingültige Definition des Wortes "Leiter" oder "übergeordnete Führungskraft" herkommt, wenn nicht aus dem HBKG. Und wenn man sich, mal unabhängig von der sinnhaftigkeit usw. dir dort ja nicht beschrieben wird, daran orientier, klärt sich immer noch nicht wer jetzt 01 und 02 heißen darf, wer nicht und was überhaupt 04 und 05 sein sollen?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459798
Datum02.02.2008 17:5241600 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... nanu, wir werden uns doch nicht in dieser Sache einig sein :-)

waren wir das hier nicht schon immer - übrigens, wir haben unsere entsprechenden Rufnamen lange nicht genutzt und konsequenterweise vor einiger Zeit schon aufgegeben.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern459783
Datum02.02.2008 17:3441771 x gelesen
Servus,

in Bayern sind die FRN folgendermaßen geregelt:

Florian Lkrs-Name 1 = Kreisbrandrat
Florian Lkrs-Name 2-7 = Kreisbrandmeister
Florian Lkrs-Name 1/xx - 7/xx sind die jeweils untergeordneten Kreisbrandmeister
Florian Ortsname 8/1 ist der jeweilige Ortskommandant


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459773
Datum02.02.2008 17:2341662 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinogenau...

... nanu, wir werden uns doch nicht in dieser Sache einig sein :-)

Gruss
Gerhard


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW459768
Datum02.02.2008 17:1741707 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerNun sollte man sich auch mal fragen: wozu brauche ich die Rufnamen ?

genau...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459764
Datum02.02.2008 17:1341804 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias Ottmal davon ausgehend dass 01 und 02 als Leiter bzw. Stellvertreter benannt sind - dann müssten alle in § 12 HBKG erfassten Funktionen die irgendwas leiten 01 und 02 heißen? Und wie verhält es sich mit den "Leitern" anderer Gliederungen als der Feuerwehr, meinetwegen dem Kreisbereitschaftsleiter des DRK, den KatS-Beauftragen usw. - auch alle XX/01? Und was wäre mit den Zugführern der KatS-Einheiten?

... also wenn man es ganz eng sehen (BOS-Funkrichtlinie ...) würde wären die HiOrgs nur im Bereich KatS und als Leistungserbringer im RD BOS-Funk berechtigt. Damit hätte sich schon mal die Anzahl der pers. Rufnamen stark eingegrenzt. Und der KatS-Zug (also die Funkstelle des Zugführers) hat doch im Einsatzfall einen Rufnamen (KatS Rheingau-Taunus 60/xx ???)

Nun sollte man sich auch mal fragen: wozu brauche ich die Rufnamen ?

Im Einsatzfall ist es eigentlich egal, ob der der da z.B. der Leitstelle eine RM gibt der Leiter der Fw, der Wehrführer, einer der Vertreter oder "nur" ein Zugführer ist - derjenige ist (mangels höhergestellter) der Einsatzleiter.

Interessant wird das eigentlich nur bei Aufsichtsfunktionen (die auch tatsächlich im Einsatzfall eine Aufsichtsfunktion wahrnehmen), bei Funktionsträgern mit persönlichem Dienstfahrzeug/Funkgerät (weil die müssen sich ja irgendwie melden) oder irgendwelche eben mehreren Standorten übergeordnete Funktionen (klassisch: hier TE- oder B-(ggf. auch C-) Dienste der BFs - so es bei einer Gemeinde-FF so was funktionsgleiches gibt von mir aus auch da: deshalb "übergeordnete" im Rufnamenkatalog).
Beim SBI/GBI gilt vielfach: pers. Dienstfahrzeug, andererseits ist es für die Leitstelle ggf. auch hilfreich weil der ggf. eben auch mit einem Fahrzeug einer Ortsteilfeuerwehr ausrückt die nominell gar nicht alarmiert wurde (bei mir lautet das dann i.d.R. "Florian Pfungstadt xx [i.d.R. 16 od. 19] mit 02 aus zur E-Stelle")).

Gruss
Gerhard


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen459754
Datum02.02.2008 16:4741847 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Bayerda der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...)

mal davon ausgehend dass 01 und 02 als Leiter bzw. Stellvertreter benannt sind - dann müssten alle in § 12 HBKG erfassten Funktionen die irgendwas leiten 01 und 02 heißen? Und wie verhält es sich mit den "Leitern" anderer Gliederungen als der Feuerwehr, meinetwegen dem Kreisbereitschaftsleiter des DRK, den KatS-Beauftragen usw. - auch alle XX/01? Und was wäre mit den Zugführern der KatS-Einheiten?

Neugierige Grüße, otti


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AutorJens8 M.8, Kreis Herford / NRW459747
Datum02.02.2008 16:0741779 x gelesen
Moin.
Bei uns im Kreis hört(e) man "Fl. HF 0-1" für den KBM.
Und "Fl. HF X-1" bzw. "Fl. HF X-2" für Wehrleiter bzw. Stellv. der Stadt/Gemeine X.
Machen allerdings eher wenige, gerade wenn sie im ELW / KdoW sitzen nicht.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459745
Datum02.02.2008 15:5041761 x gelesen
LBZ Führer 09 (Florian VK 1/09)
Wehrführer 07 (Florian VK 0/7)
Löschabschnittsführer 08

Vertreter werden i.d.R. gedoppelt (99 / 77)

mehr nachzulesen Seite 6


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz459744
Datum02.02.2008 15:4841739 x gelesen
Grüß Dich,
lass es mir Dir an dem Beispiel "meiner" Heimatwehr erklären:
in RP ist der Träger der Feuerwehr mit Masse die Verbandsgemeinde (bestehend aus mehreren Ortsgemeinden).
Somit gibt es in der Verbandsgemeinde Hochspeyer eine Feuerwehr an drei Standorten (Hochspeyer, Frankenstein, Waldleiningen).
Der Chef der Feuerwehr ist der Verbandsgemeindebürgermeister, sein Beauftragter der Wehrleiter. Er ist in seinem Auftrag grundsätzlich der Einsatzleiter.
Die Ortsfeuerwehren und die Stützpunktwehr haben jeweils einen Wehrführer. Sie unterstehem dem Wehrleiter.

Ich hoffe ich konnte helfen.


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW459741
Datum02.02.2008 15:3741725 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Andreas Meinhardt
Wehrleiter: xxx 90
Stelv. WL: xxx 91
Wehrführer: xxx 95
Stelv. WF: xxx 96
Ich gehe mal davon aus, das WL=Wehrleiter und WF=Wehrführer bedeutet. Wo liegt der Unterschied?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg459734
Datum02.02.2008 15:0942270 x gelesen
Ba-Wü

Florian Landkreisname 1 = KBM (bei uns: Florian Esslingen 1)
Florian 2 = Kommandant (Florian A-Stadt 2)
Florian Ortsname 3 = Stellv. Kommandant (Florian A-Stadt 3)

Florian Ortsname Standortkennung 3 = Abteilungskommandant (z.B. Florian B-Dorf 1-3 als Abt. Kdt. der Abteilung 1 der Wehr B-Dorf)
Florian Ortsname Standortkennung 4 = stv. Abteilungskommandant (z.B. Florian B-Dorf 3-4 als stv. Abteilungskimmandant der Abteilung 3 der Wehr B-Dorf)

Florian Ortsname 8 = SprFu-Ausbilder (Florian A-Stadt 8)

Für die Auswärtigen. Abteilungswehren sind Wehren in Gemeinden mit mehreren Standorten in den verscheidenen Ortsteilen. Es gibt eine Gemeindefeuerwehr mit einem Feuerwehrkommandanten (tlw. Stadtbrandmeister genannt) und in jeder der Ortswehren einen Abteilungskommandanten. Dieser ist nicht mit der Funktion des Feuerwehrkommandanten gleichzusetzen, seine Kompetenzen sind erheblich geringer. Seine Tätigkeit wird oft auch als Zugführer mit Räum- und Streupflicht bezeichnet.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen459726
Datum02.02.2008 14:5441741 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Herbert FlickHessen: ... Wehrführer = xx04 stv. = xx05

... und wo soll das stehen (im Funkrufnamenkatalog steht da nämlich was von "übergeordnet ..." - da der Regelungsgeber "Wehrführer" durchaus kennt hätte er das auch geschrieben wenn er es gemeint hätte ...) ?


Gruss
Gerhard


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AutorLutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt459717
Datum02.02.2008 14:0341674 x gelesen
Hallo!

Im Landkreis Stendal ( Sachsen-Anhalt) ist es laut Funkrufnamenkatalog so geregelt:

-Kreisbrandmeister Florian 90-92-1
-stellv. Kreisbrandmeister Florian 90-92-2
-Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Florian XX-93-1 (XX = Ortskennzahl)
-Stellv.Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Florian XX-93-2
-Einsatzleiter vor Ort ( nicht Wehrleiter) Florian XX-95
-Wehrleiter Florian XX-97


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg459706
Datum02.02.2008 13:1841573 x gelesen
hallo janeck, alter haudegen, schön dich mal zu sehen, (zumindest virtuell)


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg459705
Datum02.02.2008 13:1741739 x gelesen
ist ja interessant, aber ähnlich wie bei uns.
Wir benutzen die 1 (GBM)
die 2 (stellv. GBM )
die 3 (2.stellv GBM )

der KBM einfach 01

also natürlich die Ortskennung davor

der KBM heißt also (auf 4-m-Funk) "Florian- Mittelmark 01" (die Null wird mitgesprochen)
Der GBM bei uns heißt "Florian Mittelmark 1-1" (die erste 1 ist die gemeindekennung)

Um noch eine Frage auszuschließen, die wache heißt natürlich "Florian Mittelmark 1"

bin gespannt auf weitere beiträge

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorHerb8ert8 F.8, Oberursel / HE459704
Datum02.02.2008 13:1341697 x gelesen
Hallo !

Hessen:

Leiter der Feuerwehr (SBI, GBI) = xx01 - stv. = xx02
Wehrführer = xx04 stv. = xx05

Grüße


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AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg459703
Datum02.02.2008 13:1241863 x gelesen
Hallo Mario,

in Brandenburg zum Beispiel...
und in Sachsen und in Thüringen

Gruß Janek (aus dem schönen MOL ;-) )


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen459701
Datum02.02.2008 13:0641721 x gelesen
Hallo,

in Niedersachsen:

Kreisbrandmeister / Amtsleiter und dgl.: 99/01
Stellv. KBM / AmtsL: 99/02
Abschnittsleiter und dgl., bei Berufsfeuerwehren auch die Führungsdienste: 99/03 - 99/xx
Vereinzelt für Bereitschaftsführer (Kreisfeuerwehrbereitschaften): 98/01 - 98/xx
Stadt- und Gemeindebrandmeister: xx/99 (xx = Stadt- / Gemeindekennung)
Stellv. StadtBM / GemBM: xx/98


Gruß

Daniel


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AutorAndr8eas8 M.8, Gönnheim / Rheinland- Pfalz459699
Datum02.02.2008 13:0141940 x gelesen
Hallo Mitja,

in Rheinland- Pfalz gibt es seit kurzem auch neue peronenbezogene Rufnahmen:

Wehrleiter: xxx 90
Stelv. WL: xxx 91
Wehrführer: xxx 95
Stelv. WF: xxx 96

Gruß Andreas


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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH459698
Datum02.02.2008 12:5141870 x gelesen
Hallo Mario,

in Schleswig-Holstein hat der Wehrführer den FRN xx/3 (xx = FRN der Wehr), der stv. Wehrführer xx/3-1.

Gruß
Mitja


Ich spreche nur fuer mich!

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg459697
Datum02.02.2008 12:4643725 x gelesen
Hallo Leuts !

Mich würde einmal interessieren in welchen Landkreisen, oder besser Bundesländern, die Führungskräfte (der Cheffe der Feuerwehr und seine Stellvertreter) persönliche Funkkenner haben.

mfg Mario aus dem schönen Land Brandenburg


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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 02.02.2008 12:46 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 02.02.2008 12:51 Mitj7a S7., Pinneberg
 02.02.2008 13:01 Andr7eas7 M.7, Gönnheim
 02.02.2008 15:37 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 02.02.2008 15:48 Phil7ipp7 W.7, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern
 02.02.2008 18:00 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 02.02.2008 18:26 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 02.02.2008 18:40 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 02.02.2008 19:04 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 20:25 ., Grafschaft
 02.02.2008 19:13 Mich7ael7 T.7, Butzbach
 02.02.2008 18:41 Pete7r L7., Flöha
 04.02.2008 15:29 Andr7eas7 M.7, Gönnheim
 05.02.2008 10:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.02.2008 20:33 ., Speyer
 02.02.2008 13:06 Dani7el 7R., Peine
 02.02.2008 13:17 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 02.02.2008 13:12 Jane7k S7., Altlandsberg
 02.02.2008 13:18 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 02.02.2008 13:13 Herb7ert7 F.7, Oberursel
 02.02.2008 14:54 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 16:47 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.02.2008 17:13 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 17:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.02.2008 17:23 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 17:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.02.2008 17:59 Matt7hia7s O7., Waldems
 02.02.2008 19:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 19:11 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 02.02.2008 19:32 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 19:44 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 02.02.2008 19:32 ., Bad Hersfeld
 02.02.2008 19:36 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 02.02.2008 19:43 ., Bad Hersfeld
 03.02.2008 01:58 Lüde7r P7., Kelkheim
 02.02.2008 19:41 ., Bad Hersfeld
 03.02.2008 02:03 Lüde7r P7., Kelkheim
 03.02.2008 12:22 Yves7 K.7, Pohlheim
 02.02.2008 14:03 Lutz7 M.7, Krüden
 02.02.2008 15:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.02.2008 15:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.02.2008 18:57 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 03.02.2008 07:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.02.2008 08:31 Dani7el 7G., Überherrn
 05.02.2008 17:32 Jan 7M., Saarbrücken
 06.02.2008 06:07 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.02.2008 16:07 Jens7 M.7, Kreis Herford
 02.02.2008 17:34 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 03.02.2008 10:38 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 03.02.2008 11:27 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 03.02.2008 11:28 Jane7k S7., Altlandsberg
 03.02.2008 12:20 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 03.02.2008 12:47 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 04.02.2008 16:54 wern7er 7n., reischach
 04.02.2008 18:27 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 05.02.2008 12:03 wern7er 7n., reischach
 05.02.2008 13:49 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 05.02.2008 14:07 wern7er 7n., reischach
 05.02.2008 19:14 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.02.2008 19:20 ., Grafschaft
 05.02.2008 20:43 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.02.2008 20:51 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.02.2008 21:07 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.02.2008 20:52 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.02.2008 20:56 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.02.2008 21:04 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 03.02.2008 12:54 Alex7and7er 7P., Nabburg
 03.02.2008 12:56 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 05.02.2008 16:56 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 05.02.2008 18:01 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 05.02.2008 18:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 05.02.2008 18:13 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 05.02.2008 18:42 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.02.2008 19:37 Anto7n K7., Mühlhausen
 05.02.2008 19:49 Mich7ael7 G.7, Aufhausen
 05.02.2008 20:11 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.02.2008 20:08 Chri7sto7f S7., Vilseck
 02.02.2008 18:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 02.02.2008 19:45 Magn7us 7H., Pöttmes
 02.02.2008 20:37 ., Markkleeberg
 03.02.2008 00:53 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 03.02.2008 10:49 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
 03.02.2008 12:15 ., Speyer
 03.02.2008 12:42 Dani7el 7M., Jockgrim
 03.02.2008 12:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.02.2008 13:48 wern7er 7n., reischach
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