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Thema | Mehrzweckfahrzeug, war: Bruttolöhne von unter 1.000 Euro,... | 170 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 475801 | |||
Datum | 07.04.2008 18:31 | 120570 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoBilder von Unfällen von Sonderfahrzeugen gibts im Netz genug. Aber Ulli, das passiert doch nur den anderen :-( Influence Of Tragedy There Is No Greater Influence Of Change In The Fire Service Than A Line Of Duty Death Of A Firefighter. Yet, There Is No Greater Tragedy Than That Of A Fallen Firefighter Whose Death Prompted The Passage Of A Safety Policy Which May Have Prevented His Death….. Author Unknown | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475791 | |||
Datum | 07.04.2008 17:49 | 120517 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferweicht zwar etwas ab, aber wie ist das bei Euch mit der Redundanz der Rettungsmittel, Eigentlich ganz gut. Die 15min Hilfsfrist wird in unserem Wachgebiet an fast jeder Stelle auch durch einen der 5 umliegenden RTW eingehalten. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer bzw. wie lange dauert bei Euch ein Einsatz? 60-120 min. Landeskrankenhaus, Polytrauma mit schwerem SHT (sofern da nicht ein RTH kommt) u.ä. gerne auch über 2,5 Std. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 475688 | |||
Datum | 07.04.2008 11:09 | 120616 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Aber da auch hier fast jede Feuerwehr macht, was sie will, ist das letzlich egal... Richtig, das führt dazu, dass ein Balken bei uns FIII oder auch FIV bedeuten kann. Wir hatten auch schon mal einen FVI ohne jeden Balken auf einer Einsatzstelle. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475686 | |||
Datum | 07.04.2008 10:13 | 120923 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIst der Erlass noch gültig? Ich meine mich zu erinnern, dass er irgendwann ersatzlos gestrichen wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass der Erlass unter eine allgemeine Regelung fallen KÖNNTE, die die Gültigkeit älterer Erlasse in NRW allgemein betrifft. Man war sich aber nie ganz sicher, ob er jetzt ungültig ist oder nicht. Aber da auch hier fast jede Feuerwehr macht, was sie will, ist das letzlich egal... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 475684 | |||
Datum | 07.04.2008 09:42 | 120633 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannGeschrieben von Andreas BräutigamJa. Von 1978. m.W. nicht mehr gültig ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 475683 | |||
Datum | 07.04.2008 09:35 | 120826 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Ja. Von 1978. Ist der Erlass noch gültig? Ich meine mich zu erinnern, dass er irgendwann ersatzlos gestrichen wurde. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 475679 | |||
Datum | 07.04.2008 08:48 | 120624 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEin praxisnahes QM, das nicht zum selbstzweck wird, Das ist leider immer das Problem, wenn man ein QM-System einführt. Entweder man ist davon überzeugt und beschäftigt Leute im QM, die Spass an Ihrer Sache haben, dann wird es meistens eine runde Sache. Oder man führt ein QM-System nur ein, weil es gefordert ist, dann geht es häufig nach hinten los und das QM-System ist eigentlich unbrauchbar. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 475676 | |||
Datum | 07.04.2008 08:43 | 120799 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerBei unserer kürzesten Tour bewegt sich der Kilometerzähler nur hinter dem Komma, weil wir ein Altenheim neben der Wache haben, das nächste KH in ca. 500m "Entfernung"... Das nächste Haus der Maximalversorgung in 2km ... Ja, es ist 1. DEIN Leben 2. ggf. auch das Deiner Mitfahrer (Kollegen und Patienten), wenn Du mit dem Kopf unangeschnallt beim Überschlag in deren Gesicht landest. 3. die Finanzer Deiner Kommune, wenn Du schwerbehindert Frühpensionär wirst. Auch wenn Dir das letzte vielleicht noch wurscht ist, die anderen beiden Argumente ziehen... Bilder von Unfällen von Sonderfahrzeugen gibts im Netz genug. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475671 | |||
Datum | 07.04.2008 07:46 | 120764 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIst die Helmkennzeichnung abschliesend durch einen Landeserlass geregelt? Ja. Von 1978. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475668 | |||
Datum | 07.04.2008 05:07 | 120606 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer...haben wir auf unserer Schicht grad ne schwarze Serie ... ...die einfach nicht abreißt...:-( Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475661 | |||
Datum | 06.04.2008 23:38 | 120988 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffermuss man für diese Posten bei Euch was bezahlen Ja klar, Kurtaxe... :-) Dummerweise haben wir auf unserer Schicht grad ne schwarze Serie und mußten in den letzten 8 Schichten sieben mal nachts raus... Ehrlich...:-( Aber das wird auch wieder anders... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475660 | |||
Datum | 06.04.2008 23:22 | 120966 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAber ab und zu machen wir Gastspiele auf unseren Außenposten. Z.Z. bin ich äußersten im Südwesten unseres Wachgebietes Hallo, muss man für diese Posten bei Euch was bezahlen oder geht das nach dem Losverfahren? ... bin schon weg .... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475657 | |||
Datum | 06.04.2008 23:10 | 120772 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda könnt Ihr ja lebenslänglich in der gleichen Umgebung sein ... Ich arbeite dran.:-) Aber ab und zu machen wir Gastspiele auf unseren Außenposten. Z.Z. bin ich äußersten im Südwesten unseres Wachgebietes Das ist eher ländlich, bzw. kleinstädtisch mit richtig weiten 6km über Land :-) zur nächsten Klinik... Da hat man auch mal Ruhe um hier zu schreiben...:-))) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475656 | |||
Datum | 06.04.2008 23:00 | 120759 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimerein Altenheim neben der Wache haben, das nächste KH in ca. 500m "Entfernung"... Das nächste Haus der Maximalversorgung in 2km ... Hallo, da könnt Ihr ja lebenslänglich in der gleichen Umgebung sein ... Wache, Altersheim, KH und KH wenn es nicht mehr so läuft ... :-))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475655 | |||
Datum | 06.04.2008 23:00 | 120685 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimerein Altenheim neben der Wache haben, das nächste KH in ca. 500m "Entfernung"... Das nächste Haus der Maximalversorgung in 2km ... Hallo, da könnt Ihr ja lebenslänglich in der gleichen Umgebung sein ... Wache, Altersheim, KH und KH wenn es nicht mehr so läuft ... :-))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475653 | |||
Datum | 06.04.2008 22:51 | 120841 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeKürzest mögliche Tour sind bei uns 16 km. Bei unserer kürzesten Tour bewegt sich der Kilometerzähler nur hinter dem Komma, weil wir ein Altenheim neben der Wache haben, das nächste KH in ca. 500m "Entfernung"... Das nächste Haus der Maximalversorgung in 2km ... Und da soll ich mich anschnallen? :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475650 | |||
Datum | 06.04.2008 22:41 | 120662 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeKürzest mögliche Tour sind bei uns 16 km. Von der Wache ins nächste KH der Grundversorgung. Trifft bei ca. 5% der Einsätze zu. Alles andere ist >35 km. Hallo, weicht zwar etwas ab, aber wie ist das bei Euch mit der Redundanz der Rettungsmittel, bzw. wie lange dauert bei Euch ein Einsatz? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475641 | |||
Datum | 06.04.2008 22:24 | 120821 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffernein, bei uns liegen die Fahrkilometer pro Einsatz bei ca. 10 - 20 Kilometer. Kürzest mögliche Tour sind bei uns 16 km. Von der Wache ins nächste KH der Grundversorgung. Trifft bei ca. 5% der Einsätze zu. Alles andere ist >35 km. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475638 | |||
Datum | 06.04.2008 22:20 | 120549 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIhr fahrt wohl auch nicht 60 km ins Landeskrankenhaus oder 50km zur Dialyse? Hallo, nein, bei uns liegen die Fahrkilometer pro Einsatz bei ca. 10 - 20 Kilometer. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475633 | |||
Datum | 06.04.2008 22:05 | 120862 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwenn das bei Euch der Standardeinsatz ist, dann seit Ihr mit Typ C bestens beraten:-) nein ist es nicht. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer ich wette, dass im Stadtgebiet der Fahrzeitunterschied zwischen Koffer und Kasten (wenn überhaupt) nur im Sekundenbereich liegt. Ihr fahrt wohl auch nicht 60 km ins Landeskrankenhaus oder 50km zur Dialyse? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475621 | |||
Datum | 06.04.2008 21:09 | 120890 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Geschrieben von Ingo zum Felde Wie willst du das z.B. bei einem Patienten mit oberer GI Blutung machen? Oder bei einer Schussverletzung in den Bauch ? Hallo, wenn das bei Euch der Standardeinsatz ist, dann seit Ihr mit Typ C bestens beraten:-) Bei der Mehrzahl unserer Notfalleinsätze ist ein Aufstehen während der Fahrt nicht notwendig. Geschrieben von Ingo zum Felde Natürlich sind die enger als ein Koffer aber sie sind nicht nur billiger sondern haben auch eine geringere Einstiegshöhe und auf der Autobahn bin ich (sofern bis 3,5 to) auch schneller unterwegs (oder fahrt ihr jeden Patienten mit Sonderrechten und auch mit Sonderrechten zurück in die Wache?). Ich wette, dass im Stadtgebiet der Fahrzeitunterschied zwischen Koffer und Kasten (wenn überhaupt) nur im Sekundenbereich liegt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475602 | |||
Datum | 06.04.2008 19:58 | 120744 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerSolche Situationen gibt es - hat auch niemand bestritten. Na den Eindruck hatte ich bis grade eben nicht ...Aber schön dass Du das auch so siehst. Geschrieben von Sascha Tröger Nur habe ich in deinen Beiträgen den Eindruck gewonnen, dass das Nichtanschnallen bei dir eben keine Ausnahme darstellt. Also wenn ich mal KTW fahre, schnalle ich mich auch hinten fast immer an. Auf RTW/LRF wirst Du wohl Recht haben. Vermutlich weil mir da einfach das nötige Unsicherheitsgefühl fehlt. Wahrscheinlich mach ich das ganze schon zu lange, ohne das was schlimmes passiert ist...Ich sollte aufhören:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 475588 | |||
Datum | 06.04.2008 19:03 | 120871 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerTrotzdem bin ich der Meinung, dass es Situationen gibt, in denen ich das Risiko eingehe, es nicht zu tun. Ob das leichtsinnig ist, oder nicht, mag jeder selbst beurteilen. Solche Situationen gibt es - hat auch niemand bestritten. Nur habe ich in deinen Beiträgen den Eindruck gewonnen, dass das Nichtanschnallen bei dir eben keine Ausnahme darstellt. Natürlich kann ich da auch falsch liegen. MkG Sascha | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475580 | |||
Datum | 06.04.2008 18:36 | 120940 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs ist als Augenwischerei zu glauben, daß da da Festhalten oder das Vertrauen auf mehr Umsicht bei der Fahrt o.ä. irgend was bringt. Wir können jeder ganz viele Geschichten erzählen, was alles schlimmes passieren kann. Trotz größter Umsicht kann der Fahrer zu einer Vollbremsung gezwungen werden. Wir sind uns auch einig, dass es sicher besser ist, sich anzuschnallen, weil es bei einer Verzögerung oder einem Anprall zu ganz schlimmen Verletzungen kommen kann. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es Situationen gibt, in denen ich das Risiko eingehe, es nicht zu tun. Ob das leichtsinnig ist, oder nicht, mag jeder selbst beurteilen. Da es aber für gerade diesen Fall eine Ausnahme von der Anschnallpflicht gibt, zeigt mir, dass auch andere solche Situationen für möglich halten. Ich gehe manchmal auch das Risiko ein, nicht auf direktem Weg von der Arbeit nach Hause zu fahren, und damit wäre es kein Wegeunfall, wenn was passiert.(Tschuldigung, war unsachlich:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 475551 | |||
Datum | 06.04.2008 16:41 | 120920 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAus dem Bauch heraus würde ich mal vermuten, dass hier das Unfallrisiko sich nicht groß von einer Fahrt ohne Sonderrechte unterscheidet- aufgrund der Geschwindigkeit und wegen der umsichtigen Fahrweise, weil man ja weiß, dass hinten ein Patient auf der Trage liegt und Leute drumrum stehen. Dietmar. Im Ernst. Jedem Bürger bringen wir mittels Simulatoren (Gurtschlitten) bei, daß es schon bei stärkerer Schrittgeschwindigkeit nicht mehr möglich ist sich bei einem Aufprall mit den Händen z.B. am Lenkrad abzustützen. Und daß sie auch bei Kurzstrecken und "langsamen" Fahrten ("ich fahre fast nur in der Stadt") den Gurt anlegen sollen. Es ist als Augenwischerei zu glauben, daß da da Festhalten oder das Vertrauen auf mehr Umsicht bei der Fahrt o.ä. irgend was bringt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475546 | |||
Datum | 06.04.2008 16:11 | 121004 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningUnd die hat mir selbst schon persönlich mitgeteilt, dass das nicht-anschnallen selbst auf einer sehr ruhigen blaulichtfreien Fahrt äußerst schmerzhaft sein kann. Ist mir auch schon passiert, aber trotzdem gibt es einfach Situationen, wo es nicht praktikabel ist, angeschnallt zu sein. Auf der Hinfahrt schnalle ich mich mittlerweile an, und versuche auch dazu zu motivieren, aber die Fahrt zum Krankenhaus ist damit nicht zu vergleichen. Aus dem Bauch heraus würde ich mal vermuten, dass hier das Unfallrisiko sich nicht groß von einer Fahrt ohne Sonderrechte unterscheidet- aufgrund der Geschwindigkeit und wegen der umsichtigen Fahrweise, weil man ja weiß, dass hinten ein Patient auf der Trage liegt und Leute drumrum stehen. Sicher kann etwas unvorhergesehenes passieren, aber so ist das Leben. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 475446 | |||
Datum | 06.04.2008 10:52 | 121069 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerZur Versorgung des Patienten bist du m.W. von der Anschnallpflicht befreit. Selbst wenn das so ist, bin ich leider nicht von der Physik befreit. Und die hat mir selbst schon persönlich mitgeteilt, dass das nicht-anschnallen selbst auf einer sehr ruhigen blaulichtfreien Fahrt äußerst schmerzhaft sein kann. Und dabei reden wir nur von einer Bremsung von 30 auf 0 km/h. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475444 | |||
Datum | 06.04.2008 10:42 | 120865 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffereigentlich legt man bei uns Wert darauf, dass vor Antritt der Fahrt zum KH der Patient versorgt ist. Wie willst du das z.B. bei einem Patienten mit oberer GI Blutung machen? Oder bei einer Schussverletzung in den Bauch ? Ansonsten bin ich für den Mittelweg aus euren Positionen. Zwischen Typ C Koffer Bild und Typ B Bild gibt es auch noch Typ C Kastenwagen. Natürlich sind die enger als ein Koffer aber sie sind nicht nur billiger sondern haben auch eine geringere Einstiegshöhe und auf der Autobahn bin ich (sofern bis 3,5 to) auch schneller unterwegs (oder fahrt ihr jeden Patienten mit Sonderrechten und auch mit Sonderrechten zurück in die Wache?). Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475441 | |||
Datum | 06.04.2008 10:26 | 120708 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDarfst Du denn während der Fahrt nicht aufstehen? Ich überlege mir zweimal ob ich auf das Anschnallen verzichte. Es geht immerhin um meine Gesundheit. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475440 | |||
Datum | 06.04.2008 10:24 | 121037 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWir arbeiten zwar streng nach Regionalplan, aber manchmal entsteht wohl der Eindruck, wir könnten da was beeinflussen...:-) Steht da etwas anderes als "das nächste geeignete KH"? Zumindest in meinem Einsatzbereich fahren wir regelmäßig vier unteschiedliche KH an. Eigentlich gibt es fast immer die Frage welches KH man anfährt. Die Wege sind dabei häufig fast gleich. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475439 | |||
Datum | 06.04.2008 10:16 | 120744 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIst die Helmkennzeichnung abschliesend durch einen Landeserlass geregelt? Für die FW IMHO ja (Für Nidersachsen in der Bekleidungsordnung). Für den RD IMHO nirgendwo. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475429 | |||
Datum | 06.04.2008 02:06 | 120992 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch bleibe jedoch dabei, dass ich es es für nicht besonders praktisch empfinde mir vor Fahrtantritt alles, was ich eventuell brauchen könnten müsste auf dem Patienten bereit zu legen, um während der Fahrt von meinem Betreuerstuhl aus da ran zu kommen. Hallo, eigentlich legt man bei uns Wert darauf, dass vor Antritt der Fahrt zum KH der Patient versorgt ist. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der RTW kurz anhält. Geschrieben von Manuel Schmidt nicht besonders praktisch empfinde mir vor Fahrtantritt alles, was ich eventuell brauchen könnten müsste auf dem Patienten bereit zu legen, um während der Fahrt von meinem Betreuerstuhl aus da ran zu kommen. Wenn man Platz hat, kann man solche Ablageflächen anbringen. Komm doch mal bei uns vorbei, dann kann ich Dir zeigen wie man in unseren RTW auf der Ablagefläche bereitlegt und durch Übergabe von der linken Hand an die rechte Hand am Patienten arbeitet. Geschrieben von Manuel Schmidt Weiterhin wäre interessant, ob es in Ländern mit "Bulli-Rettung" eine höhere Sterblichkeitsrate bei Trauma oder bei z.B. HI gibt. Dazu braucht man keine Studie! Schau Dir einfach die Strukturen der Länder mit Bulli-Rettung an! Da freut man sich, wenn überhaupt jemand kommt. Geschrieben von Manuel Schmidt Oder ob es dort zu einer längeren "Vor-Ort-Zeit" kommt, weil man unterwegs nicht soviel machen kann? Da kommt es in der Regel nicht zu einer längeren Vor-Ort-Zeit, da dort die bei uns üblichen Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden und man damit größere RTW-Innenräume gar nicht benötigt. Vor vielen Jahre hat die Krankenkasse AOK einen eigenen Rettungsdienst mit top ausgestatteten MB 814 betrieben. Die kamen damals jedoch sehr schnell beim Vergleich mit den VW-Bus und Binz hoch/lang Rettungsdiensten zum Schluss, dass der Rettungsdienst umso teuerer wird, je größer die Fahrzeuge sind. Je kleiner die Fahrzeuge, um so weniger wird gemacht und um so kostengünstiger ist dies für den RD und die Krankenhäuser. Welches System für die Gesellschaft kostengünstiger, menschlicher oder sonst was ist, - na ja darüber kann man endlos diskutieren ...... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 475427 | |||
Datum | 06.04.2008 00:50 | 121056 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleDas ist natürlich die optimalste Lösung. Probleme beim täglichen Betrieb oder in internen Audits zu erkennen, Verbesserungsvorschläge machen und vor allem bearbeiten, dann Verbesserungsmaßnahmen einleiten. Dann muss ich die benannte Stelle gar nicht mehr einschalten, sondern zeige so, dass mein "internes" Verbesserungssystem auch funktioniert. Das ist eine der zentralen Funktionen eines QM-Systems. *seufz* Leider wird vielerorts "QM" zum Selbstzweck. Sicherlich kann man vorschreiben wieviel Stück Venenverweilkanülen, Aufziehkanülen und Kompressen in den einzelnen Fächer im Koffer und im RTW liegen und vorschreiben, dass dies anhand einer Checkliste (auf der jdes einzelne Fach im RTW aufgeführt ist) bei jedem Schichtbeginn zu kontrollieren ist. Dann zählt man halt drei mal pro Tag alle Einzelteile der RTW-Beladung durch. Dauert, sofern man es wirklich und korrekt macht, zusammen mit der Kontrolle der energetisch betriebenen Medizinprodukte dann etwa 1h. Von einer 8h-Schicht. Oder man vergisst, dass QM eine dynamische Sache ist. Bzw. man scheut die Änderung des QM-Handbuches mit entsprechender Neuzertivizierung. (Und den dokumentationspflichtigen QM-Schulungen die man im QM-Handbuch fordert). Dann ist man zwar der Ansicht, dass man einen Brechbeutel besser erreichbar im RTW positionieren sollte (als hinten im Schrank), aber "einfach umräumen" kann man es nicht, weil im QM-Handbuch ja die Beladung genau vorgesehen ist und dies nicht geändert wird... Ein praxisnahes QM, das nicht zum selbstzweck wird, das nicht einen unverhältnissmäßig hohen Zusätzlichen Aufwand produziert und das man die Regeln und Vorgaben ändert, sobald man merkt, dass es anders besser geht oder dass manche Vorgaben für den Nutzen zu viel Aufwand produzieren: Dann ist ein QM eine gute Sache. Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 475426 | |||
Datum | 06.04.2008 00:04 | 120956 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeDie medizinische Qualifikation ist häufig auf der Vorderseite der Einsatzkleidung gekennzeichnet. da weis man gleich wie der Gegenüber qualifiziert ist. Von der med. Qualifikation sprach ich auch nicht. Geschrieben von Ingo zum Felde Gruppenführer kann man im RD nicht Kennzeichen da es für einen GF-RD IMHO in keinem Bundesland eine Rechtsgrundlage gibt. Ist die Helmkennzeichnung abschliesend durch einen Landeserlass geregelt? Es gibt sogar eine FF die die Führerscheinklasse am HElm kennzeichnet. Manuel | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 475424 | |||
Datum | 05.04.2008 23:43 | 120729 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerBei erfolgter Versorgung des Patienten vor Ort gibt es keinen Grund so zu heizen, dass hinten alle angeschnallt sitzen müssen. Besser ist es aber angeschnallt zu sein. Einer unserer RTW hatte vor ein Paar Jahren nen Frontalcrash mit einem PKW der einen LKW überholt hat. Der RA flog mit dem Kopf voraus in das offen stehende Ampullarium (Wandschrank), der Doc machte mit dem Apothekerschrank Bekanntschaft. Beide sahen danach nicht gut aus! Natürlich darfst du auch nicht angeschnallt stehend einen Patienten versorgen, aber du fliegst halt auch dementsprechend rum wenn´s kracht. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475420 | |||
Datum | 05.04.2008 23:17 | 121560 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch bleibe jedoch dabei, dass ich es es für nicht besonders praktisch empfinde mir vor Fahrtantritt alles, was ich eventuell brauchen könnten müsste auf dem Patienten bereit zu legen, um während der Fahrt von meinem Betreuerstuhl aus da ran zu kommen. Darfst Du denn während der Fahrt nicht aufstehen? Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Bei erfolgter Versorgung des Patienten vor Ort gibt es keinen Grund so zu heizen, dass hinten alle angeschnallt sitzen müssen. Zur Versorgung des Patienten bist du m.W. von der Anschnallpflicht befreit. Außerdem kriegt der Fahrer eins auf den Deckel wenn er so fährt, dass der Begleiter/NA sich ständig festhalten müssen... Geschrieben von Manuel Schmidt Weiterhin wäre interessant, ob es in Ländern mit "Bulli-Rettung" eine höhere Sterblichkeitsrate bei Trauma oder bei z.B. HI gibt. Na, dann starte mal Deine Studie...:-) Mir ist das großzügige Platzangebot lieber, auch im Hinblick auf andere Tätigkeiten wie Transporte nach Psych KG mit Polizeibegleitung, Inkubatortransporte mit Pädiater und Kinderkrankenschwester sowie Mitfahrten von Notärzten in spe und dergl. Wichtig ist, das genügend Sitzplätze für alle Mitfahrenden vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 475410 | |||
Datum | 05.04.2008 22:01 | 120884 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtim Bereich der medizinischen Rettung nein? der Helm wird in der medizinischen Rettung nicht zur Kennzeichnung verwendet, weil er dort (fast) nie getragen wird. Die medizinische Qualifikation ist häufig auf der Vorderseite der Einsatzkleidung gekennzeichnet. da weis man gleich wie der Gegenüber qualifiziert ist. Gruppenführer kann man im RD nicht Kennzeichen da es für einen GF-RD IMHO in keinem Bundesland eine Rechtsgrundlage gibt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 475399 | |||
Datum | 05.04.2008 20:09 | 121025 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferDeine ganzen Argumente zum Ablauf der Maßnahmen und zum benötigten Innenraum wurden bereits in den 70iger und 80iger Jahren widerlegt. Ok. Ich bleibe jedoch dabei, dass ich es es für nicht besonders praktisch empfinde mir vor Fahrtantritt alles, was ich eventuell brauchen könnten müsste auf dem Patienten bereit zu legen, um während der Fahrt von meinem Betreuerstuhl aus da ran zu kommen. Das alles, muss ich auch auf dem Patienten ablegen, da ich ansonsten keine Ablagefläche in meiner Armlänge habe. Weiterhin wäre interessant, ob es in Ländern mit "Bulli-Rettung" eine höhere Sterblichkeitsrate bei Trauma oder bei z.B. HI gibt. Oder ob es dort zu einer längeren "Vor-Ort-Zeit" kommt, weil man unterwegs nicht soviel machen kann? Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 475397 | |||
Datum | 05.04.2008 20:04 | 120923 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan EngelbertDas verstehe ich jetzt nicht. Unter dem Gesichtspunkt brauche ich auch im Brandschutzbereich keine Qualifikationskennzeichnung (=> hat Qualifikation zum GF) zu kennzeichnen, sondern nur die Funktion. Dennoch kennzeichnet man die vorhandene Führungsqualifikation am Helm. Wieso also im Brandschutz ja, im Bereich der medizinischen Rettung nein? | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 475390 | |||
Datum | 05.04.2008 18:42 | 120762 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningSicherlich ist nicht jeder als RTW alarmierte Transport auch ein abgerechneter RTW So ist es bei uns. Abrechnung erfolgt nach Transport, Notfalleinsatz oder Notarzteinsatz (natürlich nur wenn NA mitalarmiert). Dabei spielt es keine Rolle, nach was die Leitstelle alarmiert hat. Wenn ich einen Notfalleinsatz abrechne, möchte die KK oft eine Begründung dafür sehen, d.h., wenn keine zeitkritischen Maßnahmen ergriffen wurde, so bekommen wir auch keine Notfallpauschale, sonder nur den Betrag für einen Krankentransport. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 475372 | |||
Datum | 05.04.2008 16:39 | 120846 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAber ist das zwangsläufig der Fall? Oder nur bei den Guten? Das ist leider nicht immer so. Deswegen schrieb ich zum besseren Verständnis "anständige akkreditierte Stelle". Eine akkreditierte Stelle, die für einen bestimmten Bereich ein QM-Zertifikat ausstellt, sollte zumindest so schlau sein, einen Auditor zu schicken, der sich in dem Bereich ein bisschen auskennt. Geschrieben von Dietmar Reimer Oder bei den wiederkehrenden Audits. Das ist natürlich die optimalste Lösung. Probleme beim täglichen Betrieb oder in internen Audits zu erkennen, Verbesserungsvorschläge machen und vor allem bearbeiten, dann Verbesserungsmaßnahmen einleiten. Dann muss ich die benannte Stelle gar nicht mehr einschalten, sondern zeige so, dass mein "internes" Verbesserungssystem auch funktioniert. Das ist eine der zentralen Funktionen eines QM-Systems. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 475367 | |||
Datum | 05.04.2008 16:04 | 120671 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerIn letzter Zeit erlebe ich immer wieder, dass die Krankenhäuser die RD-Mitarbeiter hegen und pflegen, schließlich bringen wir die Patienten, oder eben nicht. :-) Wir arbeiten zwar streng nach Regionalplan, aber manchmal entsteht wohl der Eindruck, wir könnten da was beeinflussen...:-) Man sollte die KHs auch in diesem Glauben lassen. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 475366 | |||
Datum | 05.04.2008 16:00 | 120991 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWie machen das denn die anderen RD-ler hier so? Das ist unterschiedlich. Sicherlich ist nicht jeder als RTW alarmierte Transport auch ein abgerechneter RTW. Wo das Kreuzchen im Endeffekt steht, hängt auch vom aufnehmenden Arzt ab, der den Transportschein unterschreibt. Einigen ists egal, andere achten da schon drauf. Ich persönlich nehme habe da auch schon öfter das Kreuzchen bei KTW gemacht bzw. machen lassen. Ich bin mir persönlich aber sicher, dass die Variante "als RTW alarmiert wird auch als RTW abgerechnet" vielerorts normal ist. Hängt aber auch mit den Vorgaben der Dienststelle zusammen, die vielleicht DAS genauso will - da würde ich als Mitarbeiter dann auch so handeln. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475361 | |||
Datum | 05.04.2008 15:18 | 120787 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinDeshalb halte ich es für das Ideal so wie ich selber arbeite. Ist dieser Idealzustand für alle Deine Kollegen realisierbar? Und wollen das auch alle so machen? Geschrieben von Andreas Leutwein Seit 25 Jahren RD und Leitstelle. Das finde ich auch eine angenehme Lösung. Die Option Leitstelle fehlt den hier arbeitenden Mitarbeitern bei Hiorg völlig. Aber ob der so arbeitende Mitarbeiter seine Arbeit gut oder schlecht macht, hat damit ja wirklich nur am Rande zu tun. Das ist dann doch eher Glückssache. Weil jemand kann noch so viel Erfahrung im RD oder Brandschutz draußen haben, das macht ihn nicht automatisch zu einem guten Disponenten. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 475345 | |||
Datum | 05.04.2008 14:13 | 120877 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAber bei uns gibt es immer wieder Aha-Erlebnisse, wenn Kollegen mit jahrelanger RTW-Erfahrung die erste Schnupperschicht auf der Leitstelle machen uns selber mal da am Tisch sitzen. Volkommen richtig. Deshalb halte ich es für das Ideal so wie ich selber arbeite. Seit 25 Jahren RD und Leitstelle. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475340 | |||
Datum | 05.04.2008 13:32 | 120788 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamwenn Kollegen mit jahrelanger RTW-Erfahrung die erste Schnupperschicht auf der Leitstelle machen Wurde bei uns auch zeitweise gemacht, einfach um das gegenseitige Verständnis zu fördern. Hat auch für die beteiligten Kollegen ne Mange gebracht, ist aber leider ein wenig in Vergessenheit geraten, u.a. durch Loveparade und Leitstellenumzug... Müßte man aber mal wieder beleben...Denn dann könnte man vielleicht auch eigentlich nette Kollegen verstehen, die zu engstirnigen, unflexiblen, rettungsdienstinkompatiblen Leitstellenmitarbeitern werden, die nur noch ihren Rechner im Kopf haben... (Achtung Ironie!) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475335 | |||
Datum | 05.04.2008 12:32 | 120934 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinEs fehlt einigen schlicht die RD Praxis die aus meiner Sicht für eine gute Abfrage nötig ist. Ich kenne Eure örtlichen Verhältnisse nicht. Aber bei uns gibt es immer wieder Aha-Erlebnisse, wenn Kollegen mit jahrelanger RTW-Erfahrung die erste Schnupperschicht auf der Leitstelle machen uns selber mal da am Tisch sitzen. Plötzlich merkt man, dass anstatt von differenzierten Verdachtsdiognosen und Vitalparametrern ganz andere Dinge von den Kunden erzählt werden, manchmal sogar auf deutsch. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475304 | |||
Datum | 05.04.2008 02:07 | 120972 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleWer eine anständige akkreditierte Stelle wählt, bekommt sicherlich mitgeteilt, welchen Mist er sich dort zertifizieren lassen will. Bei unseren Audits hatte ich den Eindruck, dass die externen Mitarbeiter auch über Kenntnisse im Bereich Rettungsdienst oder zumindest im Gesundheitswesen verfügten. Aber ist das zwangsläufig der Fall? Oder nur bei den Guten? Es geht doch in erster Linie um Transparenz der Abläufe und darum, einen Verbesserungsprozeß in Gang zu setzen, bei dem Fehler erkannt und organisatorisch vermieden werden. Im besten Fall wird man im Rahmen der Zertifizierung erkennen, wo etwas blöd läuft. Oder bei den wiederkehrenden Audits. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475300 | |||
Datum | 05.04.2008 01:55 | 120844 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinIntegrierte Leitstelle. Feuerwehr hat RS. DRK RA. Gibts bei uns nur in Personalunion, da alle Feuerwehrleute sind. Geschrieben von Andreas Leutwein Halte ich für einen Irrglauben der in der Regel entweder von Seitens nicht Rettungsdienstler oder neoliberaler Anhänger kommt die glauben ein RD disponieren sei das selbe wie Call-Center. Da gibt es schon noch Unterschiede, aber es ist zumindest eine Hilfe, wenn immer nach einem festen Schema abgefragt wird. Eine standardisierte Medikation z.B. beim Herzinfarkt macht ja auch nicht den Arzt überflüssig, aber der Patient wird immer gleich behandelt, egal welcher Arzt da ist. Oder denk mal an die Vorgehensweise bei einer Rea. Das macht auch nicht jeder anders, nur weil er die Ausbildung zum RA hat. Das gleiche gilt für die Leitstelle. Geschrieben von Andreas Leutwein Natürlich nur dann wenn es ein Krankentransport ist. Klar, hab ich auch so verstanden, aber für deine Dienststelle wäre es wirtschaftlicher, den RTW bezahlt zu bekommen, wenn er geschickt wurde. Geschrieben von Andreas Leutwein Auch so ein Fehler der meistens auf Seiten FW gemacht wird. Krankentransport ist für mich mit eine Grundlage des Rettungsdienst. Du verstehst mich falsch. Mit dem "Schimpfwort Krankenwagenfahrer" meinte ich jemanden, der nur seine kleine Welt sieht, und den nicht interessiert was links und rechts seiner eigentlichen Tätigkeit vor sich geht. Dazu gehört für mich das Interesse für wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge in der eigenen "Firma". Geschrieben von Andreas Leutwein Krankentransport ist für mich mit eine Grundlage des Rettungsdienst. Zumindest ist Notfallrettung und Krankentransport bei vielen eine organisatorische Einheit, was aus wirtschaftlicher Sicht Sinn macht. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 475263 | |||
Datum | 04.04.2008 23:11 | 121032 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMan kann den größten Mist zertifizieren. Das halte ich immer noch für einen großen Irrglauben im Bereich des QM. Wer eine anständige akkreditierte Stelle wählt, bekommt sicherlich mitgeteilt, welchen Mist er sich dort zertifizieren lassen will. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 475254 | |||
Datum | 04.04.2008 22:14 | 120922 x gelesen | |||
Die Protokolle wandern einmal in die Unterlagen des Patienten (ein Durchschlag) und das Original geht zum Stellenleiter RD (dort werden dann auch alle besinderen Vorkomnisse überprüft) sowie zur zentralen Abrechnungsstelle. Den TS hab ich eigentlich nur im KT gesehen, oder wenn halt mal der Retter eine "geplante Fahrt" sprich Einweisung u.ä. gemacht hat. Der TS wird, wenn vorhanden, an das Protokoll für die Abrechnungsstelle angeheftet. Geschrieben von Dietmar Reimer Von wem denn? Von dem, der dich in die örtlichen Gepflogenheiten einweist. Einer der ersten Sätze ist "TS werden nicht bemalt, jedes Kreuz ist Urkundenfälschung." Geschrieben von Dietmar Reimer Und wer macht dann das Kreuz?Aus den Augen, aus dem Sinn. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 475253 | |||
Datum | 04.04.2008 22:13 | 120901 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWelche Ausbildung haben die denn? Integrierte Leitstelle. Feuerwehr hat RS. DRK RA. Geschrieben von Dietmar Reimer Eine Standardisierung würde m.E auch in diesem Bereich viel bringen. Halte ich für einen Irrglauben der in der Regel entweder von Seitens nicht Rettungsdienstler oder neoliberaler Anhänger kommt die glauben ein RD disponieren sei das selbe wie Call-Center. Geschrieben von Dietmar Reimer Also wer bei uns fest in der Leitstelle ist, kommt da auch nicht mehr raus, Genau das ist der Fehler. Geschrieben von Dietmar Reimer Wieso machst Du dann aus einem RTW Einsatz einen Krankentransport Natürlich nur dann wenn es ein Krankentransport ist. Geschrieben von Dietmar Reimer Sonst fühle ich mich zu sehr als "Krankenwagenfahrer" im schlechtesten Sinne...:-) Auch so ein Fehler der meistens auf Seiten FW gemacht wird. Krankentransport ist für mich mit eine Grundlage des Rettungsdienst. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475228 | |||
Datum | 04.04.2008 19:50 | 120909 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseAn sonsten wird die Frage, Notfalltransport oder Krankentransport nur auf dem Protokoll angekreuzt. Das Protokoll wird aber dann doch auch vom Arzt gestempelt und unterschrieben, oder? Das ist dann doch das gleiche wie ein Transportschein. Geschrieben von Johannes Krause Dass die Fahrzeugbesatzung selber ein Kreuz auf dem Transportschein macht, bekommt jeder Rettungszivi am ersten Tag ausgetrieben. Von wem denn? Geschrieben von Johannes Krause oder er wird halt ohne abgegeben. Und wer macht dann das Kreuz? Müßt ihr die Transportbelege eigentlich selbst EDV mäßig erfassen, oder macht das jemand zentral? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475215 | |||
Datum | 04.04.2008 18:47 | 121111 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinNicht schlecht ausgebildet. Es fehlt einigen schlicht die RD Praxis die aus meiner Sicht für eine gute Abfrage nötig ist. Welche Ausbildung haben die denn? Eine Standardisierung würde m.E auch in diesem Bereich viel bringen. Warum kann man nicht die Abfrage nach Schema einführen? Also wer bei uns fest in der Leitstelle ist, kommt da auch nicht mehr raus, die Kollegen müssen von ihren vorherigen Erfahrungen zehren. Ideal wäre jedes Jahr eine Zeit im RD und Brandschutz auf den Wachen, aber das klappt bisher nicht. Geschrieben von Andreas Leutwein Ich bin doch nicht fürs abrechnen zuständig. Wieso machst Du dann aus einem RTW Einsatz einen Krankentransport, wie Du schreibst. Im Sinne Deines Arbeitgebers wäre was anderes. Mich interessiert schon das Umfeld meiner Arbeit. Ich mache auch nicht die Abrechnung, aber wie teuer ein Transport ist, und was alles so zu der Organisation gehört, finde ich schon wichtig zu wissen... Sonst fühle ich mich zu sehr als "Krankenwagenfahrer" im schlechtesten Sinne...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 475199 | |||
Datum | 04.04.2008 18:07 | 120993 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDiese Argumentation verstehe ich nicht. Willst Du sagen, dass eure Disponenten schlecht ausgebildet sind und deshalb ständig daneben liegen und mehr schicken als nötig wäre? Nicht schlecht ausgebildet. Es fehlt einigen schlicht die RD Praxis die aus meiner Sicht für eine gute Abfrage nötig ist. Geschrieben von Dietmar Reimer Wie sieht das denn bei Notarztalarmierungen aus? Bestellt ihr den Notarzt ab, wenn sich vor Ort herausstellt, dass dieser nicht erforderlich ist? Solange ich mir sicher bin ja. Geschrieben von Dietmar Reimer Dürfte man ja eigentlich nicht tun, denn damit kann man eine Untersuchung weniger abrechnen. Ich bin doch nicht fürs abrechnen zuständig. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475190 | |||
Datum | 04.04.2008 17:55 | 120971 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferund jeder RD-Bereich ist gut beraten diese heile Welt zu hegen und pflegen ........ In letzter Zeit erlebe ich immer wieder, dass die Krankenhäuser die RD-Mitarbeiter hegen und pflegen, schließlich bringen wir die Patienten, oder eben nicht. :-) Wir arbeiten zwar streng nach Regionalplan, aber manchmal entsteht wohl der Eindruck, wir könnten da was beeinflussen...:-) Aber Du hast Recht, von einem guten Miteinander profitieren alle Beteiligten. Da ist es auch hilfreich, wenn der Arzt der Aufnahme auch mal auf der anderen Seite als NA unterwegs ist... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475189 | |||
Datum | 04.04.2008 17:49 | 121016 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferZur Thematik QMS darf ich Dir sagen, dass die nachweislich schlechtesten Rettungsdienst-Bereiche (im Vergleich mit vergleichbaren Städten in Deutschland) in meiner Umgebung zertifiziert sind, denn MIssachtung gesetzlicher Vorgaben wird von QMS-Systemen offensichtlich nicht berücksichtigt:-)))) QMS heißt doch nur, dass Verfahrensabläufe in einem System so standardisiert sind, dass der Ablauf immer der gleiche ist, egal wer ihn durchführt. Über die absolute Qualität eines Ablaufs wird doch überhaupt nichts ausgesagt. Man kann den größten Mist zertifizieren. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475183 | |||
Datum | 04.04.2008 17:41 | 120832 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWie machen das denn die anderen RD-ler hier so? Leider scheint sich niemand für dieses interessante Thema zu erwärmen, oder man traut sich nicht, hier was zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475182 | |||
Datum | 04.04.2008 17:39 | 120929 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinDas "Kreuzchen"wird entsprechend der tatsächlich vorgefundenen und abgearbeiteter Lage gemacht. Wenn ich als RTW zum Patienten komme und es stellt sich heraus das könnte vom KTW problemlos gemacht werden dann wird das Kreuzchen bei KTW gemacht. Das haben wir früher auch schon mal gemacht, aber heute würde man damit gegen eine Dienstanweisung verstossen. Geschrieben von Andreas Leutwein Die Abrechnung von der Dispositionsentscheidung abhängig zu machen weigere ich mich solange bis ich sicher bin das die Dispositionsstelle fachgerecht besetzt ist und so arbeitet. Diese Argumentation verstehe ich nicht. Willst Du sagen, dass eure Disponenten schlecht ausgebildet sind und deshalb ständig daneben liegen und mehr schicken als nötig wäre? Wenn ich mit dem RTW anrücke und es stellt sich nach Untersuchung heraus, dass ein KTW gereicht hätte, hat der RD doch trotzdem qualifizierte Arbeit geleistet, die doch auch bezahlt werden muß. Zumindest aus Sicht des leistenden Unternehmers.:-) Wie sieht das denn bei Notarztalarmierungen aus? Bestellt ihr den Notarzt ab, wenn sich vor Ort herausstellt, dass dieser nicht erforderlich ist? Dürfte man ja eigentlich nicht tun, denn damit kann man eine Untersuchung weniger abrechnen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 475071 | |||
Datum | 04.04.2008 09:23 | 121034 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWie machen das denn die anderen RD-ler hier so? Das "Kreuzchen"wird entsprechend der tatsächlich vorgefundenen und abgearbeiteter Lage gemacht. Wenn ich als RTW zum Patienten komme und es stellt sich heraus das könnte vom KTW problemlos gemacht werden dann wird das Kreuzchen bei KTW gemacht. Die Abrechnung von der Dispositionsentscheidung abhängig zu machen weigere ich mich solange bis ich sicher bin das die Dispositionsstelle fachgerecht besetzt ist und so arbeitet. Grüße aus der Daimlerstadt. Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 475043 | |||
Datum | 04.04.2008 04:46 | 120836 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelWas soll man denn im KKW mit so einem Evac Chair anfangen? ;-) Na ja, den Kollegen vom Strahlenschutz von + 21 m auf 0 m retten und dann rausfahren?! Grüße, der Steffen! Alles natürlich meine Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475042 | |||
Datum | 04.04.2008 01:49 | 120969 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDaher kann ich mir das Wälzen von Gesetzestexten und Bundesgesetzblättern sparen, ich sehe einfach in den für mich in Frage kommenden Verfahrensanweisungen oder im QMS Handbuch nach, und schon bewege ich mich auf sicherem Boden...:-) Hallo, dann machst Du nichts verkehrt ...:-)))) Zur Thematik QMS darf ich Dir sagen, dass die nachweislich schlechtesten Rettungsdienst-Bereiche (im Vergleich mit vergleichbaren Städten in Deutschland) in meiner Umgebung zertifiziert sind, denn MIssachtung gesetzlicher Vorgaben wird von QMS-Systemen offensichtlich nicht berücksichtigt:-)))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475041 | |||
Datum | 04.04.2008 01:34 | 120977 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferDie Verfahrensweise ist im Bundesgesetzblatt dargestellt (schau mal im Handbuch des Rettungswesens auf Deiner Wache oder Verwaltung). Um die steigenden externen Anforderungen im Rettungsdienst systematisch und nachvollziehbar umsetzen zu können, hat die Feuerwehr Essen in 2002 ein Qualitätsmanagement-System (kurz QMS) entsprechend den Anforderungen der aktuellen Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2000 aufgebaut. Siehe hier Daher kann ich mir das Wälzen von Gesetzestexten und Bundesgesetzblättern sparen, ich sehe einfach in den für mich in Frage kommenden Verfahrensanweisungen oder im QMS Handbuch nach, und schon bewege ich mich auf sicherem Boden...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475038 | |||
Datum | 04.04.2008 01:10 | 121171 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerCool, also das hätt ich in seinen Text im Leben nicht reininterpretiert...Dazu hätte ich wohl zwei meiner drei Söhne gebraucht, die sind auf dem Gymnasium. :-) Hallo, oder einen Volksschüler, denn wir verstehen uns:-)))) ... zumindest was früher Volksschule war ... Geschrieben von Dietmar Reimer Von solchen Mahnungen hab ich noch nie gehört. Und ich hab mit so einigen biestigen Verwaltungsmitarbeiterinnen zu tun...Geschrieben von Dietmar Reimer Also die Ärzte, die ich kenne, kümmern sich schon um (zu) viele Dinge, auch verwaltungstechnischer Art, aber Mahnungen der Krankenkassen haben bisher keinen der mir bekannten Akademiker tangiert... Dann lebt ihr auf einer Insel des Friedens! Verhaltet euch still und genießt den Informationsrückstand der Kostenträger. Geschrieben von Dietmar Reimer Dieses bei uns übliche Vorgehen sei rechtskonform im Sinne des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen dachte ich bisher immer... Die Verfahrensweise ist im Bundesgesetzblatt dargestellt (schau mal im Handbuch des Rettungswesens auf Deiner Wache oder Verwaltung). Deine Vorgehensweise, notfalls zu sagen "Ich habe gedacht" kann ich allerdings nur unterstützen, wenn man das nicht macht bewegt sich in (Feuerwehr)-Deutschland gar nichts mehr:-) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475037 | |||
Datum | 04.04.2008 00:58 | 121053 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd zugleich darauf hingewiesen, dass dort, wo die Ärzte das nicht wissen oder ihnren die ständigen Mahnungen der Kassen, keine schon gemachten Kreuze zu akzeptieren, egal sind, noch heile Welt herrscht :-) Hallo, und jeder RD-Bereich ist gut beraten diese heile Welt zu hegen und pflegen ........ Wir hatten schon häufig Probleme mit Ärzten die aus anderen Bundesländern kommen und unsere Verfahrensweise im Extremfall auch mal als rechtswidrig bezeichnen ..... Unser Vorteil ist, dass fast alle Stuttgarter Krankenhäuser am Notarztdienst beteiligt sind und daher durch persönliche Kontakte und Bekanntschaften auch Verständnis für unsere Seite vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475036 | |||
Datum | 04.04.2008 00:58 | 120993 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNein, eigentlich hat er eher durch einen bunten Strauß Frühlingsblumen mitgeteilt, dass der RD-Mitarbeiter gar nix anzukreuzen hat. Cool, also das hätt ich in seinen Text im Leben nicht reininterpretiert...Dazu hätte ich wohl zwei meiner drei Söhne gebraucht, die sind auf dem Gymnasium. :-) Geschrieben von Andreas Bräutigam ...oder ihnren die ständigen Mahnungen der Kassen, keine schon gemachten Kreuze zu akzeptieren, ... Von solchen Mahnungen hab ich noch nie gehört. Und ich hab mit so einigen biestigen Verwaltungsmitarbeiterinnen zu tun... Geschrieben von Andreas Bräutigam Und zugleich darauf hingewiesen, dass dort, wo die Ärzte das nicht wissen ... Also die Ärzte, die ich kenne, kümmern sich schon um (zu) viele Dinge, auch verwaltungstechnischer Art, aber Mahnungen der Krankenkassen haben bisher keinen der mir bekannten Akademiker tangiert... Geschrieben von Andreas Bräutigam ...noch heile Welt herrscht Dieses bei uns übliche Vorgehen sei rechtskonform im Sinne des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen dachte ich bisher immer... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 475033 | |||
Datum | 04.04.2008 00:56 | 121205 x gelesen | |||
Also in BS sieht die RTW-Besatzung einen Transportschein i.d.R., wenn sie einen KT fahren müssen. An sonsten wird die Frage, Notfalltransport oder Krankentransport nur auf dem Protokoll angekreuzt. Dass die Fahrzeugbesatzung selber ein Kreuz auf dem Transportschein macht, bekommt jeder Rettungszivi am ersten Tag ausgetrieben. Entweder machen die Schwestern oder Ärzte das, oder er wird halt ohne abgegeben. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475032 | |||
Datum | 04.04.2008 00:42 | 121172 x gelesen | |||
Nein, eigentlich hat er eher durch einen bunten Strauß Frühlingsblumen mitgeteilt, dass der RD-Mitarbeiter gar nix anzukreuzen hat. Und zugleich darauf hingewiesen, dass dort, wo die Ärzte das nicht wissen oder ihnren die ständigen Mahnungen der Kassen, keine schon gemachten Kreuze zu akzeptieren, egal sind, noch heile Welt herrscht :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475030 | |||
Datum | 04.04.2008 00:31 | 121036 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwürden die Transportverordnungen ausschließlich und nach eigenen Vorstellungen von den dafür Berechtigten ausgestellt, müsste das Personal in den RD-Abrechnungsstellen mindestens verdoppelt werden oder die Leistungsträger wären innerhalb kürzester Zeit pleite:-)) Du meinst also auch, dass der Transport nach dem ersten Anschein bezahlt wird, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 475027 | |||
Datum | 04.04.2008 00:13 | 120908 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Dietmar Reimer Der Gegner sagt aus ideologischen Gründen AKW, hab ich zumindest mal gehört...:-) Weiß ich doch, wollte dich nur ein bisschen ärgern ;-) Gruß Jago | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 475025 | |||
Datum | 04.04.2008 00:11 | 120987 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer Geschrieben von Andreas Bräutigam Richtig. Dürfen wir denn das Kreuzchen machen? Hallo, würden die Transportverordnungen ausschließlich und nach eigenen Vorstellungen von den dafür Berechtigten ausgestellt, müsste das Personal in den RD-Abrechnungsstellen mindestens verdoppelt werden oder die Leistungsträger wären innerhalb kürzester Zeit pleite:-)) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475022 | |||
Datum | 04.04.2008 00:07 | 121204 x gelesen | |||
Wie machen das denn die anderen RD-ler hier so? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475021 | |||
Datum | 04.04.2008 00:05 | 121049 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamRichtig. Dürfen wir denn das Kreuzchen machen? Gute Frage! Also ich mach das Kreuzchen immer da, wo der Disponent es machen würde. Steht auf meinem DME ein RET für Rettungstransport, kommt auch das Kreuzchen bei Rettungswagen hin. Analog dazu ein Kreuz bei Krankenwagen, wenn ein KT auf dem Piepser steht...:-))) Für I-männchen erklärt. Der Arzt macht kein Kreuz, er kann nur seinen Namen schreiben... :-) Das meinte ich mit der Aussage, der Transport würde nach dem ersten Anschein bezahlt. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 475017 | |||
Datum | 03.04.2008 23:56 | 121158 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerIm übrigen dürfen wir den Transporttarif im Nachhinein nicht eigenmächtig ändern. Richtig. Dürfen wir denn das Kreuzchen machen? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475011 | |||
Datum | 03.04.2008 23:47 | 121244 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelWas soll man denn im KKW mit so einem Evac Chair anfangen? ;-) Der Gegner sagt aus ideologischen Gründen AKW, hab ich zumindest mal gehört...:-) Das andere ist der Krankenkraftwagen :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 475009 | |||
Datum | 03.04.2008 23:41 | 121152 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Dietmar Reimer Wobei ich diesen Evac Chair für ganz gut halte, wurde mal bei uns vorgestellt, nur konnte man sich nicht durchringen, den auf alle KKW zu verlasten. Wird aber über kurz oder lang kommen, davon gehe ich aus. Was soll man denn im KKW mit so einem Evac Chair anfangen? ;-) SCNR Gruß Jago | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475008 | |||
Datum | 03.04.2008 23:38 | 121246 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDas sehe ich ein bisschen anders. Dazwischen gibts noch ein bisschen mehr. Was denn noch? Entweder ist der Patient so mobil, dass er selbst einsteigen kann, und dann auf dem normalen Fahrzeugsitz Platz nimmt, oder er kann garnicht laufen, nur stehen, ein bißchen Laufen, aber ganz langsam...Dann kommt er auf die Trage. Einen medizinischen Grund für einen Tragestuhl kann ich nicht erkennen... Oberkörper hoch bekommt man mit dem Tuch auch ganz gut hin. Wobei ich diesen Evac Chair für ganz gut halte, wurde mal bei uns vorgestellt, nur konnte man sich nicht durchringen, den auf alle KKW zu verlasten. Wird aber über kurz oder lang kommen, davon gehe ich aus. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 475002 | |||
Datum | 03.04.2008 23:24 | 121001 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWomit bekommst du deinen Brandschutzhelm nach einem Brandeinsatz denn wieder richtig sauber? Eine Patina macht einen Helm doch erst so richtig authentisch...:-) Der grobe Dreck geht fast von selbst ab, mit einem feuchten Tuch, oder auch was alkoholisches wie Sterillium. Wenns optisch ganz sauber werden soll, geht Autopolitur gut. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474995 | |||
Datum | 03.04.2008 23:18 | 121348 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamEssen wäre die erste Stadt, wo das so pauschal stimmt. Pauschal vielleicht nicht, aber in der Praxis doch zu fast 100%. Wobei der Arzt immer (bis auf ganz wenige Ausnahmen) das verordnet, was auf dem Transportschein angekreuzt ist. Es gibt einige wenige Ärzte, die sich schon mal sträuben eine Unterschrift zu leisten, wenn der Grund des Transportes eine Bagatellverletzung darstellt, aber auch die unterschreiben am Ende meist. Also wird der RTW abgerechnet, wenn der RTW disponiert wurde... Im übrigen dürfen wir den Transporttarif im Nachhinein nicht eigenmächtig ändern. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474880 | |||
Datum | 03.04.2008 15:57 | 121023 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferIn den 80iger Jahren gab es das Forschungsprojekt SAVE. Für Manuel: Das Fahrzeug von damals steht original bei Euch in der DASA, neben den Resten des Tankzuges aus Herborn. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 474879 | |||
Datum | 03.04.2008 15:55 | 121358 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch zähle hier grad auch 4 Personen? Hallo Manuel, Deine ganzen Argumente zum Ablauf der Maßnahmen und zum benötigten Innenraum wurden bereits in den 70iger und 80iger Jahren widerlegt. In den 70iger Jahren gab es eine Untersuchung vom damaligen Testrettungszentrum der Bundeswehr in Ulm unter der Leitung von Ahnefeld/Gorgass. In den 80iger Jahren gab es das Forschungsprojekt SAVE. S = Schnelle A = Ambulante V = Vorklinische E = Erstversorgung Es wurde vom Forschungszentrum der Firma Porsche in Weisach durchgeführt. Die Auf- und Ausbauten erfolgten zusammen mit den Firmen Binz und Mießen. Unterstützt wurde diese Forschungsarbeit vom damaligen "Forschungsministerium" (genauer Namen fällt mir gerade nicht ein). Getestet wurden die ca. 20 RTW-Prototypen von mehreren Feuerwehren und allen Sanitätsorganisationen. Die Ergebnisse sorgten für ein absehbares Ende der Binz-hoch/lang und der VW-Bus-Rettung in Deutschland und letztendlich dafür, dass die Kostenträger Fahrzeuge nach der RTW-Norm bezahlen mussten. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474821 | |||
Datum | 03.04.2008 12:00 | 121162 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDie kommen aus dem großen Pott, und wenn der Anschein einen RTW erfordert, wird er auch bezahlt... Essen wäre die erste Stadt, wo das so pauschal stimmt. Bezahlt wird i.d.R. das, was der Arzt (im Nachhinein) verordnet. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jan 8E., Wiehl / NRW | 474816 | |||
Datum | 03.04.2008 11:46 | 121161 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt Gruppenführerqualifikation z.B. Das verstehe ich jetzt nicht. Was bringt es mir, im RD-Einsatz zu wissen, ob mein Kollege auf dem RTW die Qualifikation zum Gruppenführer hat oder nicht? Das spielt für den RD-Einsatz doch überhaupt keine Rolle, da hier die Kompetenzen klar verteilt sind. Und normalerweise sollte man wissen, ob der Kollege RettAss oder RettSan ist. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474800 | |||
Datum | 03.04.2008 11:19 | 121038 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDiese Äußerung kann ich nicht nachvollziehen. siehe PM Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474747 | |||
Datum | 03.04.2008 09:27 | 121361 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAlso ich halte ein geräumiges Arbeitsumfeld für wichtig, so dass man von allen Seiten am Patienten arbeiten kann. Nicht für den Transport, sondern vorher. Gestern erst gebraucht, Radfahrerin nach VU V.a. Schädel-Hirn-Trauma, NA am Kopf, einer macht Bodycheck, der andere Vitalparameter/Zugang, der dritte reicht an und macht Intubation klar, wo sollen die denn alle hin in einem Bulli??? Ich zähle hier grad auch 4 Personen? ggf. wird man ein paar Sachen nacheinander machen müssen. So z.B. erst einen orientierenden Bodycheck (von der Seite) und nach den 90 Sekunden kurz den Blutdruck messen. Entweder eine dritte Person zum vorbereiten der Narkose (z.B. im sprinter-Kasten, mittlerer Radstand gut machbar) Oder bei "Bulli-RTWs" (die es ja anderswo gibt): Der Seitenhelfer zieht die Medikamente auf (weil vom dortigen Platz im Sitzen das zubehör zu erreichen ist) und der Kopfhelfer muss die Intubation selbst kurz herrichten (weil von seinem Platz aus alles in Armlänge liegt). So geht es durchaus auch ganz gut. Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474745 | |||
Datum | 03.04.2008 09:22 | 121161 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAlso ich würde es verstehen, wenn der Desinfektor sich aufregt, dass man mit einem RD Helm Brandschutz fährt. Aber so oder so Blödsinn, wenn irgendwas kontaminiert ist, womit auch immer gehört es gereinigt, desinfiziert.... Womit bekommst du deinen Brandschutzhelm nach einem Brandeinsatz denn wieder richtig sauber? Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474743 | |||
Datum | 03.04.2008 09:18 | 121195 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch beim Anblick mancher Helme auch. Beim Anblick mancher Patienten relativiert sich aber viel... Natürlich relativiert sich im Umfeld der Einsatzstelle und ggf. des Patienten "einiges". Jedoch kann ich wie gesagt verstehen wenn nicht erwünscht ist Helme, die durch schon öfter Kontakt zu Brandrauch o.ä. hatten nicht auf'm RTW haben will. Geschrieben von Andreas Bräutigam Wie oft trägst Du im RettD Helm, und in wievielen Fällen davon ist er aufgrund der Gefährdung erforderlich? Unabhängig davon, wie oft man den Helm trägt haben persönliche Helme den Vorteil: Jemand ist genau für diesen Helm zuständig. Vom Visier über die Schale bis zum Innenleben. Kaum einer stellt den Helm zu Schichtbeginn auf seine Kopfgröße ein. Denn die Wahrscheinlichkeit ist eh zu gering, als das man ihn bräuchte Nicht zu verachten natürlich auch der kram, der sich in den letzten 4 Jahren Helmdasein angesammelt hat. Wie gesagt: ich weiß, dass es mit Helmen auf den RTWs funktioniert. Aber ich empfinde einen eigenen Helm als deutlich angenehmer. Geschrieben von Andreas Bräutigam Was brauchen wir denn da im RettD so an Kennzeichnung? Mit fällt für Düsseldorf nicht eine sinnvolle ein (Qualifikation, nicht Funktion!). Gruppenführerqualifikation z.B. Manuel | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474705 | |||
Datum | 02.04.2008 23:02 | 120898 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinogenau - immer die Frage, wo das "Plus" dann eigentlich her kommt... Die kommen aus dem großen Pott, und wenn der Anschein einen RTW erfordert, wird er auch bezahlt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474695 | |||
Datum | 02.04.2008 22:37 | 121132 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimeregal ob RTW oder LRF lassen sich aber wohl leichter in Zahlen fassen, denn deren Einsätze erscheinen am Ende als Plus in der Aufstellung der Rettungsdienstgebühren genau - immer die Frage, wo das "Plus" dann eigentlich her kommt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474694 | |||
Datum | 02.04.2008 22:35 | 121153 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Kollegen auf dem LF haben konkrete Aufgaben (auch der 2. Tr). Die Aufgaben der Kollegen, die den RD abdecken, egal ob RTW oder LRF lassen sich aber wohl leichter in Zahlen fassen, denn deren Einsätze erscheinen am Ende als Plus in der Aufstellung der Rettungsdienstgebühren... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474671 | |||
Datum | 02.04.2008 20:15 | 121004 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAber jetzt wirds schon sehr speziell - und ich warte immer noch gespannt auf Nachahmer... Also ich lebe im Hier und Jetzt...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474669 | |||
Datum | 02.04.2008 20:02 | 121204 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Reaktion hierauf überlasse ich mal den mitlesenden Essener Kollegen... Diese Äußerung kann ich nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474665 | |||
Datum | 02.04.2008 19:58 | 121138 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerFind ich auch gut, Brandschutzkleidung auf dem LF, RD Jacke auf dem ReserveRTW, da kann man schon mal durcheinander kommen, besonders nachts. Die Reaktion hierauf überlasse ich mal den mitlesenden Essener Kollegen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474664 | |||
Datum | 02.04.2008 19:57 | 121181 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerLF ist raus zur Ölspur mit 4 Mann. das fährt bei uns ein KEF - mit 2 FA (ggf. untersützt vom GW-Öl - oder wenns mehr wird dann auch mit LF usw.) Geschrieben von Dietmar Reimer Das denk ich mir, wobei ich mich frage, wer sich, wenn wir von Kosten reden wohl eher bezahlt macht? Die beiden Beamten hinten auf dem LF oder die drei auf dem LRF? ähem - wie meinen? Die Kollegen auf dem LF haben konkrete Aufgaben (auch der 2. Tr). Die 2 (!) auf dem RTW auch... Aber jetzt wirds schon sehr speziell - und ich warte immer noch gespannt auf Nachahmer... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474662 | |||
Datum | 02.04.2008 19:55 | 121203 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoOb die 2 FA auf das LF, das LRF oder einen RTW springen ist doch wurscht. Genau. RTW unterwegs, LF ist raus zur Ölspur mit 4 Mann. Auf der Wache bleibt das TLF, DL und LRF. Wenn das LF mit 6 Mann raus fährt, was bleibt auf der Wache? Da ist mir das LRF lieber. Wenns denn brennt, kommen die Kollegen der benachbarten Wachen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Keine Sorge, vermutlich seltener als der Einsatz des LRF als RTW... ;-) Das denk ich mir, wobei ich mich frage, wer sich, wenn wir von Kosten reden wohl eher bezahlt macht? Die beiden Beamten hinten auf dem LF oder die drei auf dem LRF? Sicher kann man argumentieren, dass wenn die LRF so viel fahren, es zu wenige RTW gibt, aber diese Diskussion kann ich nicht mitmachen, da fehlen mir Fakten... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474659 | |||
Datum | 02.04.2008 19:39 | 121347 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch weiß ja nicht, ob ihr Sitzbereitschaft auf den Fahrzeugen macht. Nee, machen wir nicht, :-) Geschrieben von Andreas Bräutigam Bei uns ist der Unterschied, ob ich zum RTW oder zum LF laufe und einsteige, zu durchaus vernachlässigen. Du mußt verstehen, bei uns gibt es so gut wie keine Doppelfunktionen. Find ich auch gut, Brandschutzkleidung auf dem LF, RD Jacke auf dem ReserveRTW, da kann man schon mal durcheinander kommen, besonders nachts. Da ist es mir lieber ich habe alles auf einem Auto und fahre nur mit dem raus, egal ob zu nem Brand oder zu ner verletzten Person. Jetzt muß man noch fragen, reden wir hier vom Vorgehen auf einer (Haupt)Wache oder wie bei uns von 4 Zugwachen. Dass sich das Reglement von hier nach da schon mal unterscheiden kann, steht wohl ausser Frage... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474652 | |||
Datum | 02.04.2008 19:07 | 121297 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch persönlich halte den Platz oft für überschätzt. Also ich halte ein geräumiges Arbeitsumfeld für wichtig, so dass man von allen Seiten am Patienten arbeiten kann. Nicht für den Transport, sondern vorher. Gestern erst gebraucht, Radfahrerin nach VU V.a. Schädel-Hirn-Trauma, NA am Kopf, einer macht Bodycheck, der andere Vitalparameter/Zugang, der dritte reicht an und macht Intubation klar, wo sollen die denn alle hin in einem Bulli??? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474650 | |||
Datum | 02.04.2008 18:53 | 121192 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtAnderswo würde man den Helm brauchen, wenn der "Master of Deinfection" erfährt, dass man mit einem Brandschutzhelm RTW fährt... Also ich würde es verstehen, wenn der Desinfektor sich aufregt, dass man mit einem RD Helm Brandschutz fährt. Aber so oder so Blödsinn, wenn irgendwas kontaminiert ist, womit auch immer gehört es gereinigt, desinfiziert.... Geschrieben von Manuel Schmidt Von anderen Nebeneffekten wie Qualifikaiontskennzeichnung mal abgesehen. Wieso? Ändert die sich je nach Tätigkeit, die man ausführt? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474601 | |||
Datum | 02.04.2008 15:25 | 121389 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt(Wo ich diesen Unmut durchaus verstehen kann) Ich beim Anblick mancher Helme auch. Beim Anblick mancher Patienten relativiert sich aber viel... Offiziell sind im RettD die Helme vom RTW zu nutzen, deshalb sind sie ja auf dem Fahrzeug. Wird auch nicht selten genauso gemacht, bevor jetzt ein falscher Eindruck entsteht. Geschrieben von Manuel Schmidt Nicht zuletzt weil ich mir daher einen besseren Zustand (technisch wie hygienisch) des Helms erhoffen würde, den ich mir auf den Kopf setze. Wie oft trägst Du im RettD Helm, und in wievielen Fällen davon ist er aufgrund der Gefährdung erforderlich? Geschrieben von Manuel Schmidt Von anderen Nebeneffekten wie Qualifikaiontskennzeichnung mal abgesehen. Was brauchen wir denn da im RettD so an Kennzeichnung? Mit fällt für Düsseldorf nicht eine sinnvolle ein (Qualifikation, nicht Funktion!). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 474583 | |||
Datum | 02.04.2008 14:34 | 121136 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt
Warum? Wann genau wird der "Brandschutzhelm" im RD-Einsatz getragen? Vermutlich dann, wenn da noch ganze viele andere (blau gekleidete "Helmis) rumrennen. Wo ist also das Problem? Den Rest der Zeit liegt der wohl auch nur auf dem Auto rum. Geschrieben von Manuel Schmidt Nicht zuletzt weil ich mir daher einen besseren Zustand (technisch wie hygienisch) des Helms erhoffen würde, den ich mir auf den Kopf setze. Verstehe ich nicht. Ist der Branschutzhelm so im Eimer? Dann gehört der wohl in die Tonne - egal ob RD oder Branschutz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474579 | |||
Datum | 02.04.2008 14:18 | 121171 x gelesen | |||
[Helme] Geschrieben von Andreas Bräutigam einen ganzen Anderswo würde man den Helm brauchen, wenn der "Master of Deinfection" erfährt, dass man mit einem Brandschutzhelm RTW fährt... (Wo ich diesen Unmut durchaus verstehen kann) Andere wiederrum sagen: "Helme werden nicht kontaminiert!" und geben daher zwar zwei Sätze Überbekleidung (Hose/Jacke) aber nur einen Helm und eine Flammschutzhaube aus. Hätte es gut gefunden, wenn bei euch zwei Helme (ggf. einen Brandschutz-Helm und einen Rettungsdiensthelm) persönlich ausgegeben würden. Nicht zuletzt weil ich mir daher einen besseren Zustand (technisch wie hygienisch) des Helms erhoffen würde, den ich mir auf den Kopf setze. Von anderen Nebeneffekten wie Qualifikaiontskennzeichnung mal abgesehen. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474547 | |||
Datum | 02.04.2008 12:16 | 121355 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWieviele persönlich zugewiesenen Helme hat jeder BFler bei euch? einen ganzen Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474534 | |||
Datum | 02.04.2008 11:00 | 121110 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp LensingAls ob ein NAW auf T5-Basis aus Österreich ein Vorbild für den deutschen RD sein sollte. :-( Du kannst auch eine Ambuclance aus Schweden nehmen... Wenn man erstmal den RA vom NEF aus dem KTW gescheucht hat, reanimiert es sich in einem T4 sogar recht angenehm. (im Hoch/lang ging das nicht so gut. Man hat sich ständig den Kopf angehauen) Manuel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 474533 | |||
Datum | 02.04.2008 10:59 | 121301 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerAber welchen Sinn macht es denn für einen First Responder Einsatz erst ein Fahrzeug zu besetzen. Das ist doch ein Widerspruch, weil man dann den Zeitvorteil der auf der Wache befindlichen Kräfte verschenkt, weil zwei Mann erst noch vom LF runter müssen, um den RTW zu besetzen, wenn das LF denn da ist. ? Ob die 2 FA auf das LF, das LRF oder einen RTW springen ist doch wurscht. Das spielt nur dann eine Rolle, wenn die Einheiten unterwegs wären. Geschrieben von Dietmar Reimer Außer wenn die beiden auf dem 2. RTW sitzen...die Frage ist wie oft das vorkommt. Keine Sorge, vermutlich seltener als der Einsatz des LRF als RTW... ;-) Geschrieben von Dietmar Reimer Den zweiten Trupp auf dem LF hatten wir noch nie, ob mit oder ohne LRF...Also hat sich nichts geändert. Wir hatten auch mal eine zeitlang i.d.R. keinen 2. Trupp auf dem LF - die Erfahrungen damit waren - sagen wir mal - suboptimal... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Phil8ipp8 L.8, Bocholt / NRW | 474531 | |||
Datum | 02.04.2008 10:18 | 121297 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAuf dem Markt gibt es schliesslich so viele KTW-Modelle, die alle deutlich besser zu handhaben sind. ... und dazu noch deutlich günstiger sind. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 L.8, Bocholt / NRW | 474530 | |||
Datum | 02.04.2008 10:13 | 121382 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtAnderswo wird mit T4 ebenfalls qualifizierter Rettungsdienst gefahren. Na ja ... Als ob ein NAW auf T5-Basis aus Österreich ein Vorbild für den deutschen RD sein sollte. :-( | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474525 | |||
Datum | 02.04.2008 09:36 | 121436 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWas ja auch in Ordnung ist. Ich hatte noch nie das Gefühl, dass unsere Koffer auf Sprinter überdimensioniert sind, besonders wenn man von allen Seiten am Patienten arbeiten muß. Da ist man über jeden Zentimeter Platz froh. Auch in der Höhe. Ich persönlich halte den Platz oft für überschätzt. Sicherlich, ein geräumiges Arbeitsumfeld ist schön und gut, aber ob das immer notwendig ist? Anderswo wird mit T4 ebenfalls qualifizierter Rettungsdienst gefahren. Allerdings sind diese vom Ausbau her auch merklich anders aufgebaut. Der Platz hat auch nachteile. Ich kann, außer einer Überwachung, nichts machen wenn ich neben dem PAtienten sitze. Denn ich komme an die Ausstattung nicht herran. Je nach verwendetem EKG und deren Anordnung kann man vom rechten seitlichen Stuhl auf das EKG gucken (wenn das Kopfteil der Trage hoch ist), aber nicht bedienen. Vom linken Betreuerstuhl aus kann man das EKG bedienen, aufgrund des sehr spitzen Winkels aber nichts erkennen... Will ich während der Fahrt Blutdruck messen ohne dass die Manchette bereits angelegt ist, muss ich erst aufstehen, durch den RTW gehen, MAnschette holen, wieder zurückgehen, hinsetzen. in einem entsprechend aufgebauten T4-RTW kann man sitzen bleiben, greift rechts neben sich in den Schrank und hat die Manschette zur hand. Bei Koffer-RTWs ist es vom seitlichen Betreuerstuhl unmöglich im sitzen am gegenüberliegenden Arm des Patienten eine Maßnahme durchzuführen. Wenn das "Spaltmaß" zwischen Stuhl und Trage recht klein ist und der Betreuerstuhl erhöht ist, ist das jedoch kein Problem. Weniger Platzangebot fordert halt eine andere Taktik (wenige Leute, Raumdeckung (Seitenhelfer, Kopfhelfer) anstelle von "maßnahmendeckung" und einen anderen Ausbau (dinge die man braucht müssen von einem der beiden Sitze erreichbar sein). Sicherlich kann man dann nicht so gut im RTW auf der gegenüberliegenden Seite eine Thoraxdrainage legen und Blasenkatheter ist auch schlecht,... Grüße Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 474524 | |||
Datum | 02.04.2008 09:25 | 121340 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamBTW: Wir haben PSA (z. B. Helme) fest auf den RTW. Die festen RTW-Besatzungen nehmen natürlich lieber den eigenen, Wieviele persönlich zugewiesenen Helme hat jeder BFler bei euch? Manuel | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474515 | |||
Datum | 02.04.2008 07:31 | 121329 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDas ist doch ein Widerspruch, weil man dann den Zeitvorteil der auf der Wache befindlichen Kräfte verschenkt, weil zwei Mann erst noch vom LF runter müssen, um den RTW zu besetzen, wenn das LF denn da ist. Ich weiß ja nicht, ob ihr Sitzbereitschaft auf den Fahrzeugen macht. Bei uns ist der Unterschied, ob ich zum RTW oder zum LF laufe und einsteige, zu durchaus vernachlässigen. BTW: Wir haben PSA (z. B. Helme) fest auf den RTW. Die festen RTW-Besatzungen nehmen natürlich lieber den eigenen, aber für den Reserve-RTW-Einsatz tuts auch der vom RTW. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 J.8, Edmonton / Alberta | 474514 | |||
Datum | 02.04.2008 06:14 | 121170 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch sags ja: Weicheier, diese Rektoren heute. Wohl eher die Kinder/Jugendlichen die nicht mal ein wenig Kälte abkönnen ;-) Influence Of Tragedy There Is No Greater Influence Of Change In The Fire Service Than A Line Of Duty Death Of A Firefighter. Yet, There Is No Greater Tragedy Than That Of A Fallen Firefighter Whose Death Prompted The Passage Of A Safety Policy Which May Have Prevented His Death….. Author Unknown | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474512 | |||
Datum | 02.04.2008 03:09 | 121182 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAuf dem Markt gibt es schliesslich so viele KTW-Modelle, die alle deutlich besser zu handhaben sind. Mit gutem Werkzeug kann jeder arbeiten...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474511 | |||
Datum | 02.04.2008 02:46 | 121206 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamOh, mit was wurde denn gedroht? Ich sags ja: Weicheier, diese Rektoren heute. Bei dem Gespräch war ich nicht dabei, ich schätze einfach mal, dass dem Rektor auch kalt war, weil die Veranstaltung nicht in oder an der Schule stattfand, sondern traditionell draußen, wo es keine Möglichkeit gab, kollabierte Läufer, Lehrer oder Zuschauer im Warmen und Trockenen unterzustellen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 474499 | |||
Datum | 01.04.2008 23:46 | 121339 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie LZ-Besatzung sitzt auf dem Löschzug, First-Responder fahren wir (dank ausreichender Vorplanung heute viel seltener als früher) mit einem Reserve-RTW und nur in absoluten Ausnahmen mit "Fw-Fahrzeugen". Seit wir die LRF haben, fahren die LF nur noch im Ausnahmefall als First Responder. Aber welchen Sinn macht es denn für einen First Responder Einsatz erst ein Fahrzeug zu besetzen. Das ist doch ein Widerspruch, weil man dann den Zeitvorteil der auf der Wache befindlichen Kräfte verschenkt, weil zwei Mann erst noch vom LF runter müssen, um den RTW zu besetzen, wenn das LF denn da ist. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn bestimmte Notsituationen auftreten (unerwartet deutlich mehr RD-Einsätze als vorgeplant) nehmen wir ein LF der BF a.D. (und das ersetzen wir bei Bedarf durch eines der FF) und besetzen damit bis zu 3 Reserve-RTW... Das kann der Rechner aber nicht alleine, dafür muß das einer sagen, der was auf dem Ärmel hat.:-) Die LRF werden einfach vom Disponenten in einen Einsatz reingezogen und fahren los. Geschrieben von Ulrich Cimolino Der LZ ist damit i.d.R. immer gleich besetzt - und damit gibts auch i.d.R. immer einen SiTr vom LF selbst. Außer wenn die beiden auf dem 2. RTW sitzen...die Frage ist wie oft das vorkommt. Der LZ ist bei uns auch immer gleich besetzt: zumindest an der Einsatzstelle, durch Sternfahrten von den Wachen. Den zweiten Trupp auf dem LF hatten wir noch nie, ob mit oder ohne LRF...Also hat sich nichts geändert. Nur ist die rettungsdienstliche Versorgung etwas mehr ins Blickfeld des Brandschutzes geraten. Es ist ja nicht zu vermitteln, dass auf der Wache Leute auf Feuer warten, während Bürger auf qualifizierte medizinische Hilfe hoffen... Interessant ist auf jeden Fall, wie unterschiedlich gleiche Vorgaben in verschiedensten Konzepten umgesetzt werden. Und das bei gleichen gesetztlichen Grundlagen...Aber mit verschiedenen Prioritäten. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 473889 | |||
Datum | 30.03.2008 11:22 | 121519 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMenno, das LRF ist kein RTW, denn das Personal gehört zum LZ und bei einem LZ Einsatz ist das LRF da, weil das Personal zum LZ gehört, der RTW kommt dazu, so er denn in der AAO vorgesehen ist... Die LZ-Besatzung sitzt auf dem Löschzug, First-Responder fahren wir (dank ausreichender Vorplanung heute viel seltener als früher) mit einem Reserve-RTW und nur in absoluten Ausnahmen mit "Fw-Fahrzeugen". Wenn bestimmte Notsituationen auftreten (unerwartet deutlich mehr RD-Einsätze als vorgeplant) nehmen wir ein LF der BF a.D. (und das ersetzen wir bei Bedarf durch eines der FF) und besetzen damit bis zu 3 Reserve-RTW... Der LZ ist damit i.d.R. immer gleich besetzt - und damit gibts auch i.d.R. immer einen SiTr vom LF selbst. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473874 | |||
Datum | 30.03.2008 10:00 | 121123 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas wird normalerweise spätestens dann zu Problemen führen wenn die durchführende HiOrg im besagten Bereich normalerweise nicht im RD eingebunden ist. Nicht zwingend. Dafür gibt es gesetzliche Regelungen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 473872 | |||
Datum | 30.03.2008 09:50 | 121438 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWenn also zusätzlich(!) zu den bemessenen Streifen ein RTW kommt, den der Veranstalter bezahlt und der am ÖRD teilnehmen darf (bei den HiOs meist kein Problem), kann der auch transportieren, warum auch nicht? Das wird normalerweise spätestens dann zu Problemen führen wenn die durchführende HiOrg im besagten Bereich normalerweise nicht im RD eingebunden ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473863 | |||
Datum | 30.03.2008 06:55 | 121255 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMeldung des RA über die Leitstelle an seinen vorgesetzten Wachführer und schon bekommt der Rektor der Schule Besuch eines Kollegen des Führungsdienstes mit der Folge, das die Veranstaltung abgebrochen wird. Oh, mit was wurde denn gedroht? Ich sags ja: Weicheier, diese Rektoren heute. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473862 | |||
Datum | 30.03.2008 06:53 | 121461 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleDas ist meiner Meinung nach verantwortungslos und sicherlich nicht patientenorientiert. Es ist ganz einfach. SanD wird von Veranstalter bezahlt. Wie viel SanD er braucht, wird entweder ordnungsbehördlich bemessen oder "irgendwie zwischen Veranstalter und dem Dienstleister ausgehandelt". Nun ist ein nach RettG NRW besetzter RTW (oder auch KTW) naturgemäß etwas teurer als eine San-Streife. Wenn also zusätzlich(!) zu den bemessenen Streifen ein RTW kommt, den der Veranstalter bezahlt und der am ÖRD teilnehmen darf (bei den HiOs meist kein Problem), kann der auch transportieren, warum auch nicht? Wird der Transport abgerechnet, ist das einerseits statthaft, nur sollte der RTW nicht doppelt bezahlt werden (Veranstalter und Krankenkasse)... Ist das Personal des RTW aber Teil der bemessenen San-Streifen, kann es nicht weg. Hemmschuh bei Deiner verantwortungsvollen und patientenorientierten Variante ist daher oft der Veranstalter, der (warum auch?) über seine Bemessung hinaus keine RTW/KTW zahlen wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473861 | |||
Datum | 30.03.2008 06:41 | 121131 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleEin SanD ist ja in der Regel als Aufstockung des Regel-RD extra für diese Veranstaltung gedacht. Das ist ziemlich falsch. Aber an der Schnittstelle zwischen SanD und öff. RettD gibt es oft eine gewissen Grauzone, in der dann Rettungsmittel des SanD Patienten transportieren. Das entlastet einerseits denn öff. RD, führt abr schon mal zu fragen des Veranstalters, wenn er die RTW-Besatzung eignetlich als San-Streife bezahlt hat. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473856 | |||
Datum | 30.03.2008 01:36 | 121432 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleIch glaube einfach, das Problem ist, dass wir in unterschiedlich großen Dimensionen (=Städten) denken. Das ist doch kein Problem, sondern die Lösung... :-) Jedes System muß im Rahmen seiner Möglichkeiten arbeiten, ob im RD oder im Brandschutz... Geschrieben von Sebastian Stühle Dein Beispiel mit der Grugahalle fand ich recht passend. Hier in der Gegend würde das ganze vermutlich bei 20 Transporten sehr anders aussehen. Anderes Beispiel: Eine Schule im Essener Süden führt ihren jährlichen Laufwettbewerb durch. Leider im April. Sonst immer strahlendes Wetter, dieses Jahr a....kalt und dazu die übliche Anzahl kollabierender Schüler. Plötzlich wird der örtlich zuständige RTW trotz Schulsanitätsdienst nacheinander mit ca. 3 unterkühlten und erschöpften Patienten konfrontiert, die den RD in besagtem Stadtteil blockieren. Meldung des RA über die Leitstelle an seinen vorgesetzten Wachführer und schon bekommt der Rektor der Schule Besuch eines Kollegen des Führungsdienstes mit der Folge, das die Veranstaltung abgebrochen wird. Es ist doch keine Frage der absoluten Zahlen, sondern wie groß die relative Kapazität ist. Was dem einen ein müdes Lächeln entlockt, macht den anderen nackich... Beim Thema geplante Veranstaltungen hat die genehmigende Behörde doch alle Trümpfe in der Hand. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473747 | |||
Datum | 29.03.2008 22:30 | 121371 x gelesen | |||
Ich glaube einfach, das Problem ist, dass wir in unterschiedlich großen Dimensionen (=Städten) denken. Dein Beispiel mit der Grugahalle fand ich recht passend. Hier in der Gegend würde das ganze vermutlich bei 20 Transporten sehr anders aussehen. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473737 | |||
Datum | 29.03.2008 22:17 | 121289 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWir wollen uns jetzt mal die personalpolitischen, finanziellen, technischen, organisatorischen Details sparen. Danke, denn das Konzept LRF ist in der Gesamtheit der von Dir genannten und weiterer Aspekte so komplex, dass eine umfassende Bewertung diesen Rahmen sprengen würde... ;-))) Geschrieben von Ulrich Cimolino Setzt voraus, dass das LRF weder im Gefahrenbereich zum Löschen noch zur THL eingesetzt war.... (weil sonst ggf. Schmutz- bzw. Hygieneprobleme, oder?) Definitionsgemäß stellt das LRF den Sicherheitstrupp, und wann wird der mal gebraucht? Falls eine Kontamination doch mal vorliegt, ist die Einsatzbereitschaft für den RD naturgemäß eingeschränkt und muß für diesen seltenen Fall erst wieder hergestellt werden. Wenn du auf die "Voraus" Komponente anspielst: Die kannst Du vergessen; im Brandschutz und in der THL... Wenn man man sich mal die Einsatzzahlen im Brandschutz und Rettungsdienst ansieht, kann man die Prioritäten leicht erkennen... RD ist täglich, Brandschutz nicht ganz so oft. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn unsere _RTW_ mit dem LZ rausfahren können die übrigens auch direkt zum anderen Einsatz fahren, Menno, das LRF ist kein RTW, denn das Personal gehört zum LZ und bei einem LZ Einsatz ist das LRF da, weil das Personal zum LZ gehört, der RTW kommt dazu, so er denn in der AAO vorgesehen ist... Also wie ist das bei Euch? Kann ein Trupp aus Eurem LZ mal eben ohne auf der Wache reinzuschauen einen RD Einsatz übernehmen? Der RTW kann das, wie überall. Aber wie siehts im Bedarfsfall mit einem weiteren Rettungsmittel aus? Wohl eher schlecht, weil erst auf der Wache der zweite RTW besetzt werden muß... Aber mit dem LRF geht das :-) Das LRF ist multifunktional, weil das Personal entweder mit dem LZ Brandschutz fährt, oder wenn der erste RTW raus ist, von der Wache oder von unterwegs den RD unterstützt. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473686 | |||
Datum | 29.03.2008 20:05 | 121303 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleWann bricht der Regel-RD in einer Stadt mit einem 24h-RTW zusammen? Ich wußte nicht, dass es um ein konkretes Beispiel geht. :-) Die Frage ist immer was der Regelrettungsdienst verkraften kann. Wenn 8000 Leute in der Grugahalle feiern, gibt es zwar einen Sanitätsdienst, aber der hat keine Transportkapazität, ich vermute mal, weil man sich sagt, wenn heute 20 Leute im Verlauf des Abends ins Krankenhaus gefahren werden müßten, würde das die Regelvorhaltung nicht sonderlich beeindrucken. Für die selbe Veranstaltung in Haltern würden die Auflagen an den Veranstalter sicher anders aussehen, denn dort kann man nicht davon ausgehen, dass mal eben drei RTW vorfahren weil ansonsten die Umgebung blank gezogen werden muß... Geschrieben von Sebastian Stühle Doch, wer nicht transportieren darf, kann es auch nicht. Also anders herum würde ich es verstehen...:-) Geschrieben von Sebastian Stühle Das ist die Frage: Ist der vollständige RTW oder nur das Personal + Ausstattung gefordert? Im Zweifel wird immer ein RTW gefordert, warum sollte dieser bei gleicher Ausstattung und Qualifikation nicht transportieren (wenn EV-Team da ist)? Also wie man die Anzahl von Deckenwerfern (nicht schlagen, bitte:-)) berechnet entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn man einen RTW fordert, weiß man ganz genau was an Gerät ankommt und welche Qualifikation die Mannschaft hat. Beim NAW ebenfalls. Wenn man aber nun einige Sanitätshelfer vor Ort hat, und eine Garnitur RA/RS macht es für mich keinen Sinn die bestqualifizierten Leute mit dem Transport zubeschäftigen und den Rest sich selbst zu überlassen... Geschrieben von Sebastian Stühle So weit ist es nicht bis nach Essen.:-) Dachte ich auch, als ich die Speicherntaste drückte :-) Geschrieben von Sebastian Stühle Deine Version ist das bisherige Verfahren, welches ich allgemeinhin kenne. Optimierter ist meine Version, da die Ressourcen besser genutzt werden. Ach, wir sind schon beim Verbessern? Bin immer noch damit befasst die Realität in all ihren Facetten zu begreifen... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 473641 | |||
Datum | 29.03.2008 15:32 | 121231 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleIm Zweifel wird immer ein RTW gefordert, warum sollte dieser bei gleicher Ausstattung und Qualifikation nicht transportieren (wenn EV-Team da ist)? Hallo, wenn dann der Krankenkasse des Patienten keine Rechnung gestellt wird ist es in Ordnung. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473602 | |||
Datum | 29.03.2008 13:48 | 121497 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimerwird der Veranstalter dazu verdonnert, sich auch über Transportkapazitäten Gedanken zu machen, damit der RD nicht zusammenbricht. Wann bricht der Regel-RD in einer Stadt mit einem 24h-RTW zusammen? Geschrieben von Dietmar Reimer Das hat aber nichts mit irgendwelchen Verträgen mit der Stadt zu tun... Doch, wer nicht transportieren darf, kann es auch nicht. Geschrieben von Dietmar Reimer Da steht dann ein RTW oder NAW und transportiert auf keinen Fall, weil ja sonst niemand mehr auf der Veranstaltung ist...:-) Das habe ich nicht gesagt, Mindestvoraussetzung ist die Anwesenheit eines Erstversorgungs-Teams mit Ausstattung, wenn der RTW transportiert. Geschrieben von Dietmar Reimer Bei einem Sanitätsdienst im Sinne von Fachpersonal und Gerät vor Ort ist das aber nicht zwingend der Fall. Das ist die Frage: Ist der vollständige RTW oder nur das Personal + Ausstattung gefordert? Im Zweifel wird immer ein RTW gefordert, warum sollte dieser bei gleicher Ausstattung und Qualifikation nicht transportieren (wenn EV-Team da ist)? Geschrieben von Dietmar Reimer Harte Worte, aus der Ferne, aber was hältst Du von meiner Version oben? So weit ist es nicht bis nach Essen.:-) Deine Version ist das bisherige Verfahren, welches ich allgemeinhin kenne. Optimierter ist meine Version, da die Ressourcen besser genutzt werden. Warum soll ich Samstags nachts um drei Uhr einen RTW anfordern, wenn schon einer auf der Veranstaltung ist und transportieren kann? In einer Stadt mit einem RTW nehme ich hierfür der Stadt den einzigen RTW (obwohl ein anderer deutlich schneller transportieren kann). Das ist meiner Meinung nach verantwortungslos und sicherlich nicht patientenorientiert. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 473601 | |||
Datum | 29.03.2008 13:47 | 121444 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerGeschrieben von Jago Hexel eben.. ;-) Wir wollen uns jetzt mal die personalpolitischen, finanziellen, technischen, organisatorischen Details sparen. Geschrieben von Dietmar Reimer Gerade eben mit dem LZ unterwegs, kann das Fahrzeug im nächsten Moment einen Rettungseinsatz übernehmen, ohne erst mit Sonderrechten die Wache anfahren zu müssen, sondern aus dem Stand. Setzt voraus, dass das LRF weder im Gefahrenbereich zum Löschen noch zur THL eingesetzt war.... (weil sonst ggf. Schmutz- bzw. Hygieneprobleme, oder?) Wenn unsere _RTW_ mit dem LZ rausfahren können die übrigens auch direkt zum anderen Einsatz fahren, dito die anderer .... ;-) (Mein ja nur...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473595 | |||
Datum | 29.03.2008 13:16 | 121325 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleDas ist immer anhängig vom Vertrag, den die HiOrg mit der jeweiligen Stadt hat. Es gibt durchaus häufig Fälle, in denen auch durch den SanD transportiert wird. Genau, wenn die Personenanzahl einer großen Veranstaltung ein entsprechend hohes Transportaufkommen erwarten läßt, wird der Veranstalter dazu verdonnert, sich auch über Transportkapazitäten Gedanken zu machen, damit der RD nicht zusammenbricht. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Verträgen mit der Stadt zu tun... Bei einem Sanitätsdienst im Sinne von Fachpersonal und Gerät vor Ort ist das aber nicht zwingend der Fall. Da steht dann ein RTW oder NAW und transportiert auf keinen Fall, weil ja sonst niemand mehr auf der Veranstaltung ist...:-) Geschrieben von Sebastian Stühle Aber ich kann es für nichts außer diesem Zweck nutzen, nicht als Ersatzfahrzeug o.ä.. Ergo: Geldverschwendung. Das ist Deine Meinung. Wenn die genannte Anwendung aber oft genug erforderlich ist, kann es schon wieder Sinn machen. Wir wissen es beide nicht, ich gehe aber erst mal davon aus, dass Hilfsorganisationen gewissenhaft mit dem ihnen anvertrauten Geld umgehen, und es nicht für Unsinn ausgeben. ;-))) Geschrieben von Sebastian Stühle Das ist wie oben beschrieben ein sinnloses und sicherlich nicht patientenorientiertes Vorgehen, sondern eher ein politisches. Wer so handelt, handelt in meinen Augen sinnlos und nicht ressourcenooptimiert. Harte Worte, aus der Ferne, aber was hältst Du von meiner Version oben? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473591 | |||
Datum | 29.03.2008 12:54 | 121268 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDann müsste normalerweise die Veranstaltung abgebrochen werden. Das sehe ich nicht so. Sofern eine Mindestbesetzung mit entsprechendem Equipment für Notfälle zurückbleibt, sehe ich keine Veranlassung, die Veranstaltung abzubrechen (Ausnahme: Motorsport o.ä.). Weil ich dann immer noch so vorgehen kann, wie du es beschreibst. Deiner Einschätzung nach reicht dann ja Personal mit entsprechendem FR-Equipment. Wofür benötige ich dann noch einen RTW, der explizit z.B. in der Maurer-Berechnung gefordert ist? Geschrieben von Daniel Hermann Das entlastet den RegelRD weil er dann nicht wegen jedem Mist auf die Veranstaltung fahren muss. Noch mehr entlaste ich ihn, wenn ich den Einsatz komplett alleine durchführe. Allerdings müsste man sich dann ja Gedanken um eine etwaige Bezahlung der HiOrg machen. Geschrieben von Daniel Hermann Ein SanD ist nicht als Aufstockung des RegelRD gedacht, sondern als vorgechaltete Instanz die gegebenenfalls eine Vorauswahl zwischen RTW-würdigem Pat. und nicht RTW-Pat. zu machen. Dann haben wir wohl unterschiedliche Auffassungen. Einen Patienten, der bereits versorgt im RTW liegt, umzulagern und dann mit einem anderen RTW ins KH zu fahren ist sicherlich nicht patientenorientiert. Geschrieben von Daniel Hermann Meistens stehen doch KatS-Fahrzeuge bei den OVs, die man nicht so ohne weiteres als Ersatz im RegelRD fahren lassen kann, oder? Sehe ich nicht so. Wenn von seiten der Ordnungsbehörden ein RTW gefordert ist, muss er den gängigen Kriterien entsprechen. Also müsste er dann auch im Regel-RD eingesetzt werden können. Geschrieben von Daniel Hermann Wo ist da die Geldverschwendung? Ein Fahrzeug (ca. 80-10000 Euro) für einen Zweck zu beschaffen, den auch ein entsprechend ausgestatteter Wohnwagen für 10000 Euro oder ein Zelt erfüllen kann. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 473586 | |||
Datum | 29.03.2008 12:15 | 121340 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleDas ist immer anhängig vom Vertrag, den die HiOrg mit der jeweiligen Stadt hat. Es gibt durchaus häufig Fälle, in denen auch durch den SanD transportiert wird. Ansonsten bräuchte ich ja kein Fahrzeug, sondern nur Equipment. Was macht es für einen Sinn, bei einer Veranstaltung diverse Fahrzeuge zusätzlich zum RD vorzuhalten (aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials) wenn ich den normalen RD mit diesen Transporten belaste. Ein SanD ist ja in der Regel als Aufstockung des Regel-RD extra für diese Veranstaltung gedacht. Alles andere ist meiner Meinung nach sinnnlos. Wieso sollte der SanD transportieren? Um danach die vorgeschriebene Anzahl an San-Personal für die Veranstaltung zu unterschreiten? Dann müsste normalerweise die Veranstaltung abgebrochen werden. Der SanD ist dazu da, um die Bagatell-Einsätze alleine abzuarbeiten. Bei Notfällen soll er als "First-Responder" eine erweiterte Erste-Hilfe leisten können, die RTW-Besatzung zum Einsatzort lotsen können, dort eine kompetente Übergabe machen und den Pat. an den RTW abgeben. Ein SanD ist nicht als Aufstockung des RegelRD gedacht, sondern als vorgechaltete Instanz die gegebenenfalls eine Vorauswahl zwischen RTW-würdigem Pat. und nicht RTW-Pat. zu machen. Das entlastet den RegelRD weil er dann nicht wegen jedem Mist auf die Veranstaltung fahren muss. Geschrieben von Sebastian Stühle Wenn der Vertrag so lautet, bestimmt. Aber ich kann es für nichts außer diesem Zweck nutzen, nicht als Ersatzfahrzeug o.ä.. Ergo: Geldverschwendung. Da reicht dann auch ein Behandlungszelt oder Wohnwagen. Eigentlich reicht ein Zelt, ja. Die Fahrzeuge sind normalerweise die des OVs der die Veranstaltung betreut, oder nicht? Sind diese immer als Ersatzfahrzeuge für den Rettungsdienst vorgesehen? Meistens stehen doch KatS-Fahrzeuge bei den OVs, die man nicht so ohne weiteres als Ersatz im RegelRD fahren lassen kann, oder? Wo ist da die Geldverschwendung? Geschrieben von Sebastian Stühle Das ist wie oben beschrieben ein sinnloses und sicherlich nicht patientenorientiertes Vorgehen, sondern eher ein politisches. Wer so handelt, handelt in meinen Augen sinnlos und nicht ressourcenooptimiert. Das ist ein absolut ressourcenoptimiertes Vorgehen. Wie ich oben geschrieben habe, bleibt so der Regelrettungsdienst ungeschwächt und die Pflichtanzahl der SanD-Helfer wird nicht zeitweise unterschritten. Das ist doch auch patientenorientiertes Verhalten, oder? Warum sollte so etwas sinnlos sein? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473582 | |||
Datum | 29.03.2008 12:03 | 121478 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerEs transportiert doch niemanden. Das ist immer anhängig vom Vertrag, den die HiOrg mit der jeweiligen Stadt hat. Es gibt durchaus häufig Fälle, in denen auch durch den SanD transportiert wird. Ansonsten bräuchte ich ja kein Fahrzeug, sondern nur Equipment. Was macht es für einen Sinn, bei einer Veranstaltung diverse Fahrzeuge zusätzlich zum RD vorzuhalten (aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials) wenn ich den normalen RD mit diesen Transporten belaste. Ein SanD ist ja in der Regel als Aufstockung des Regel-RD extra für diese Veranstaltung gedacht. Alles andere ist meiner Meinung nach sinnnlos. Geschrieben von Dietmar Reimer Bei einer Veranstaltung kann so ein Fahrzeug doch stehen. Wenn der Vertrag so lautet, bestimmt. Aber ich kann es für nichts außer diesem Zweck nutzen, nicht als Ersatzfahrzeug o.ä.. Ergo: Geldverschwendung. Da reicht dann auch ein Behandlungszelt oder Wohnwagen. Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn ein Transport erforderlich wird, kommt doch eh der RD. Das ist wie oben beschrieben ein sinnloses und sicherlich nicht patientenorientiertes Vorgehen, sondern eher ein politisches. Wer so handelt, handelt in meinen Augen sinnlos und nicht ressourcenooptimiert. Geschrieben von Dietmar Reimer Die für den RD erforderlichen Fahrzeuge beschafft bei uns die Stadt, nicht die Hiorg. In unserem Fall nein, Fahrzeug wird dirket von der HiOrg beschafft. Ich kenne aber auch andere Fälle, dieses ist wie immer abhängig vom Vertrag mit der Stadt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 473581 | |||
Datum | 29.03.2008 12:02 | 121212 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandTragestuhl ist unter den Kollegen schlicht nicht etabliert / beliebt. Hallo, das war bei uns früher auch so, bis wir vor einigen Jahren den "Evac Chair" eingeführt haben. Zwischenzeitlich haben wir schon die zweite Generation dieser Geräte auf den RTW und die Geräte werden regelmäßig von den Kollegen eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 473565 | |||
Datum | 29.03.2008 09:59 | 121602 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWobei ich finde, dass der Patient entweder auf die Trage gehört, oder so mobil ist, dass er selbst einsteigen kann. Das sehe ich ein bisschen anders. Dazwischen gibts noch ein bisschen mehr. Geschrieben von Dietmar Reimer Wäre mir sehr unangenehm, wenn ein Patient hinter dem Begleiterstuhl säße, der in irgendeiner Weise überwacht werden müsste... Naja, kommt drauf an. Das ist aber ein grundsätzliches Problem mit dem Hochlang. Deshalb bin ich auch ein Freund der Kastenwagen als KTW. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473564 | |||
Datum | 29.03.2008 09:59 | 121376 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleWöfür beschaffe ich mir einen Sprinter-Kasten als RTW, wenn ich diesen nicht im ÖRD verwenden darf? Wieso nicht? Bei einer Veranstaltung kann so ein Fahrzeug doch stehen. Es transportiert doch niemanden. Da gehts doch um das vorhandene Equipment. Wenn ein Transport erforderlich wird, kommt doch eh der RD. Die für den RD erforderlichen Fahrzeuge beschafft bei uns die Stadt, nicht die Hiorg. Auch wenn der Name einer Hiorg darauf prangt. Ist das bei Euch anders? Alles was nicht für den RD angeschafft wird, macht jeder für sich. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473559 | |||
Datum | 29.03.2008 08:53 | 121582 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAls Kastenwagen oder mit Koffer? Als Kasten. Das war ja vor der Zeit der Koffer-Aufbauten. Siehe hier vor allem den ländlichen Bereich NRWs, wo vereinzelt HiOrg den RD übernommen haben. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich kenne auch vereinzelte Sprinter-Kasten als RTW, die waren aber nicht am öff. RettD beteiligt, Wöfür beschaffe ich mir einen Sprinter-Kasten als RTW, wenn ich diesen nicht im ÖRD verwenden darf? Selbst für SanD o.ä. kann ich ihn ja nicht bestimmungsgemäß einsetzen. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473550 | |||
Datum | 29.03.2008 07:33 | 121420 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamHätt ich dann "(gibt?)" geschrieben? ;-) Ist aus der Zeit vor Links und PDF´s Sooo, das Haus verliert ja nix. In der Tat scheint es aber so zu sein, dass die alte Mindestgrößenregelung, die früher (ReErl. von 1979) in ganz NRW zu den 508D+x-RTW führte, 2002 durch den Verweis auf die EN 1789 ersetzt wurde. Man beachte den gezielten Seitenhieb nach Hessen... Der Erlass ist übrigens noch vom "MGSFF", damals gerne als "Ministerium für Gesundheit und sonstigen Firlefanz" bezeichnet :-) Hier der Text: Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit (am 1.1.2003 MGSFF) v. 25.9.2002 - III B 4 - 0713.2/0713.2.6.1 – Nach § 3 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708), sind Krankenkraftwagen Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen). Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind nach § 3 Abs. 2 RettG NRW Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung. Die o.g. Rettungsdienstfahrzeuge müssen nach § 3 Abs. 4 RettG NRW in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik entsprechen. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge des öffentlichen Rettungsdienstes gem. dem 2. Abschnitt des RettG NRW als auch für solche von Unternehmen nach dem 3. Abschnitt des RettG NRW, die für die Durchführung der Notfallrettung oder des Krankentransports eine Genehmigung besitzen. Gemäß § 17 i.V.m. § 3 RettG NRW wird folgendes bestimmt: 1 Für den Krankentransport gem. § 2 Abs. 2 RettG NRW sind Krankenkraftwagen nach Typ A 2 (Krankentransportwagen) der DIN EN 1789 mit folgender zusätzlicher Ausstattung nach DIN EN 1789 einzusetzen: - Vakuum-Matratze (Tabelle 10, lfd. Nr. 3) - Manuelles Blutdruckmessgerät (Tabelle 13, lfd. Nr. 1) - Stethoskop (Tabelle 13, lfd. Nr. 4) - Schaufeltrage (DIN EN 1865, Tabelle 10, lfd. Nr. 2) Der rettungsdienstliche Aufgabenträger entscheidet, ob ein Defibrillator mitgeführt wird, sofern die entsprechende Aus- und Fortbildung des nichtärztlichen rettungsdienstlichen Personals und die Dokumentation sowie Nachbereitung jeden Einsatzes gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien und der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation vom 4. Mai 2001 gewährleistet ist. 2 Für die Notfallrettung gem. § 2 Abs. 1 Rett G NRW ist zur Aufrechterhaltung des bisher erreichten medizinischen Standards, insbesondere zur Sicherstellung des für die Patientenversorgung notwendigen ergonomischen Freiraumes, für die Versorgung durch das ärztliche (Notarzt/Notärztin) und sonstige rettungsdienstliche Personal das Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 zu verwenden. 2.1 Für den Notarztwagen (§ 3 Abs. 1 RettG NRW), der mit einem Notarzt oder einer Notärztin zusätzlich besetzt ist, ist das Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 zu verwenden. 2.2 Für Notarzt-Einsatzfahrzeuge (§ 3 Abs. 2 RettG NRW) gilt die DIN 75079 (NEF). 2.3 Mehrzweckfahrzeuge, wie sie der Rettungsdienst in Hessen kennt, sind nicht zulässig. 3 Je nach Einsatzart (qualifizierter Krankentransport oder Notfallrettung) gilt für die Fahrzeugbesetzung § 4 Abs. 3 und 4 RettG NRW. 4 Für die in den Nummern 1 und 2 aufgeführten Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge werden folgende Farbvorschriften für die Außenlackierung zur Beachtung durch die Fahrzeughalter/innen und für die Kfz-Zulassungsstellen festgelegt: Die DIN EN 1789 enthält keine Regelungen zur Farbgebung an Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeugen. Aufgrund ihrer besonderen Aufgaben ist eine besondere Kenntlichmachung dieser Fahrzeuge notwendig, um die Patientinnen, Patienten und das Personal des Rettungsdienstes zu schützen. Die optischen und akustischen Sondersignale reichen erfahrungsgemäß nicht aus, um die Rettungsdienstfahrzeuge gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen rechtzeitig und deutlich kenntlich zu machen. Es ist daher erforderlich, diese Fahrzeuge zusätzlich durch eine besondere Farbgebung zu kennzeichnen. Hierfür hat sich die Farbe leuchtrot, glänzend (RAL 3024) kombiniert mit weiß, glänzend (RAL 9010) als besonders geeignet erwiesen. Diese einheitliche Farbkombination ist in der Bevölkerung langjährig als Warn- und Signalfarbe be- und anerkannt; andere Farben wie z.B. schwefel- oder eurogelb werden nicht mit dem Rettungsdienst in Verbindung gebracht und können daher zu Irritationen führen. Außerdem wird mit der o.g. Farbkombination die größtmögliche Aufmerksamkeit im Straßenverkehr erreicht und eine zusätzliche Signalwirkung auf die übrigen Verkehrsteilnehmer und –innen ausgeübt. 4.1 Krankentransportwagen (Typ A 2), Rettungswagen (Typ C), Notarztwagen (Typ C), Notarzt-Einsatzfahrzeug 4.1.1 Karosserieseiten, Türen, Klappen an der Rückseite Die Karosserieseiten, Türen sowie Klappen an der Rückseite sind in leuchtrot, glänzend, Farbe RAL 3024 zu lackieren. Die Rettungswagen und Notarztwagen erhalten rundum einen Streifen in weiß, glänzend, Farbe RAL 9010 von der Unterkante des Aufbaus bis etwa zur Höhe der Stoßstangen bzw. Stoßecken. 4.1.2 Führerhaustüren, Stoßstangen, Stoßecken Die Außenlackierung der Führerhaustüren, Stoßstangen und Stoßecken ist in weiß, glänzend, Farbe RAL 9010 auszuführen. 4.1.3 Radabdeckungen (Kotflügel) Die äußeren Radabdeckungen sind, soweit sie vorstehen, vorne und hinten in weiß, glänzend, Farbe RAL 9010 zu lackieren. 4.1.4 Dachlackierung, Dachkennzeichnung Die Dachlackierung ist einschließlich der auf dem Dach befindlichen Aufbauten (Sockel von Kennleuchten, Dachlüfter u.a.) bis zu den Regenleisten in weiß, glänzend, Farbe RAL 9010 auszuführen. Türen und Klappen, sofern sie in das Dach hineinragen, sind in dem jeweils für diese Teile vorgesehenen Farbton zu lackieren (Nr. 4.1.1). Die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes sind zur Identifizierung aus der Luft mit einer Dachkennzeichnung zu versehen. Als Dachkennzeichen ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs zu verwenden. Die Schrift muss der DIN 1451 entsprechen und ist in schwarzer Farbe auszuführen; die Schrifthöhe muss mindestens 400 mm betragen. 4.2 Beschriftungen, Symbole Beschriftungen, die den Verwender und ggf. den Spender des Fahrzeugs kenntlich machen, sind ausschließlich auf den Führerhaustüren anzubringen. Das Anbringen von Organisationssymbolen (z.B. Feuerwehren, Hilfsorganisationen) und Fahrzeugbezeichnungen (z.B. Notarztwagen) ist zulässig. Bei Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst darf der Notruf 112 / Rettungsdienst aufgebracht sein. 4.3 Anforderungen an die Qualität der Außenlackierung/Folientechnik Es gelten die Anforderungen der DIN 14 502, Teile 2 und 3. Der rettungsdienstliche Aufgabenträger entscheidet, ob anstelle der Sonderlackierung andere geeignete, gleichwertige Lacke oder geeignete Folientechnik derselben Farbe verwendet werden. 4.4 Rettungsdienstfahrzeuge der Hilfsorganisationen Der rettungsdienstliche Aufgabenträger kann den freiwilligen Hilfsorganisationen auf Antrag, soweit sie gem. § 13 RettG NRW im organisierten Rettungsdienst als Verwaltungshelfer mitwirken, für ihre Krankenkraftwagen nach § 3 Abs. 1 und 2 RettG NRW die Farbe elfenbein glänzend, Farbe RAL 1014 nach Farbregister 840 HR zugestehen. Zusätzlich müssen diese Fahrzeuge zwei horizontal umlaufende Streifen in leuchtrot, glänzend, Farbe RAL 3024, erhalten. Der obere Streifen muss am Dachrand, der untere in Höhe der Gürtellinie der Fahrzeuge angebracht sein. Die Breite des Streifens am Dachrand muss 150 mm betragen. Bei Rettungswagen (Typ C) muss die Breite des Streifens in Höhe der Gürtellinie in Anpassung an die Gestaltung der Karosserie mindestens 180 mm, höchstens 320 mm, umfassen. Bei Krankentransportwagen (Typ A 2) hat sich die Breite des Streifens in Höhe der Gürtellinie nach den Maßen zwischen Fensterunterkante und seitlicher Schutzleiste zu richten. Sie muss mindestens 180 mm betragen. Im übrigen gelten die Regelungen der Nummern 4.1.4, 4.2 und 4.3 entsprechend. 4.5 Übergangsregelung Bisher zugelassene Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge, die den v.g. Farbvorschriften nicht entsprechen, dürfen bis zu ihrer Aussonderung weiterhin eingesetzt und sollten nach Möglichkeit als Reservefahrzeuge vorgehalten werden. 5 Der rettungsdienstliche Aufgabenträger hat die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kfz-Verkehr abnehmen zu lassen. Die von diesen Einrichtungen auszustellenden Bescheinigungen über die Einhaltung der einschlägigen DIN-Vorschriften einschließlich dieser Farbvorschriften für die Außenlackierung dienen den zuständigen Zulassungsbehörden als Grundlage für die Zulassung dieser Fahrzeuge und Eintragung im Fahrzeugschein (§ 3 Abs. 1 RettG NRW). 6 Die mit der Farbgebung und Abnahme verbundenen Kosten sind Kosten des Rettungsdienstes und können insoweit grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung einbezogen werden. 7 Gegen die Beschaffung von geeigneten gebrauchten Fahrzeugen für Zwecke des Einsatzes im Rettungsdienst (z.B. Vorführwagen) bestehen grundsätzlich keine Bedenken, sofern die Fahrzeuge den Vorschriften des RettG NRW und den vorgenannten Regelungen entsprechen. Es wird aus Kostengründen empfohlen, eine im Rahmen des Wettbewerbsrechtes zulässige interkommunale zentrale Beschaffung durch die rettungsdienstlichen Aufgabenträger vorzunehmen. Die RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 20.12.1978 und v. 21.12.1979 - V A 4 - 0713.3 – n.v. - sowie der RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 22.7.1999 - III C 6 - 0716.2.2 – (n.v.) werden aufgehoben. Dieser RdErl. ergeht hinsichtlich der Regelungen in Nummern 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. MBl. NRW. 2002 S. 1074 Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473548 | |||
Datum | 29.03.2008 07:22 | 121442 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleSprinter 312D sind auch vor Einführung der EN 1789 durchaus in NRW gängige Fahrzeuge der Notfallrettung (gewesen). Als Kastenwagen oder mit Koffer? Ich kenne auch vereinzelte Sprinter-Kasten als RTW, die waren aber nicht am öff. RettD beteiligt, weil sie dafür schlicht zu klein waren (früher, als das MAGS in NRW sogar die Lackierug der RWT penibel vorschrieb). Geschrieben von Sebastian Stühle Hast du zufällig eine Quelle oder etwas ähnliches (Link) hierfür? Hätt ich dann "(gibt?)" geschrieben? ;-) Ist aus der Zeit vor Links und PDF´s Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 473541 | |||
Datum | 29.03.2008 02:23 | 121355 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Reimer Geschrieben von Jago HexelNa, DAS Konzept ist ja auch nicht unumstritten ;-) Das es in Essen selbst für gut befunden wird, ist schon klar. Hier im Forum z.B. könnte man aber bestimmt endlose Diskussionen über diese Fahrzeuge starten - wenn sie nicht sogar schon geführt wurden...;-) Gruß Jago | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 473539 | |||
Datum | 29.03.2008 01:56 | 121295 x gelesen | |||
Hallo nochmal, Geschrieben von Dietmar Reimer
Habe in einer alten Ausgabe der FFZ nachgesehen, die Sauerstoffflaschen sind hinter der kleinen Tür auf der Beifahrerseite unter den Notfallkoffern untergebracht - liegend. Gruß Jago | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473538 | |||
Datum | 29.03.2008 01:35 | 121510 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelHat die BF Herne. Da fehlt doch die Tür für den Sauerstoff hinten links, oder wie? Ansonsten nicht schlecht... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473537 | |||
Datum | 29.03.2008 01:33 | 121677 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandMich hat's auch etwas gewundert, könnte aber grade am Hoch-Lang liegen - als es hier noch so einen gab, haben wir auch immer versucht, den Tragestuhl möglichst nicht zu nutzen: Klappteil mit winzigen Rollen/Rädern, beim "hinten durch die Klappe Schieben" sehr eng, Kommando "Vorsicht, bitte Kopf einziehen" obligatorisch und war er dann drin, "thronte" der Patient hinter und über dem Betreuersitz, mit etwas eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten - war irgendwie alles nicht so optimal. So weit sind wir bisher nicht gekommen, ganz einfach, weil bisher niemand das KnowHow vermittelt hat. Und wer will schon am Patienten learning by doing machen... Hört sich doof an, ist aber tatsächlich so. Wobei ich finde, dass der Patient entweder auf die Trage gehört, oder so mobil ist, dass er selbst einsteigen kann. Wäre mir sehr unangenehm, wenn ein Patient hinter dem Begleiterstuhl säße, der in irgendeiner Weise überwacht werden müsste... Aber letztlich macht man es so, wie mans gelernt hat... Geschrieben von Daniel Ruhland Möglichkeit 2: Tragestuhl ist unter den Kollegen schlicht nicht etabliert / beliebt. Genau Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 473536 | |||
Datum | 29.03.2008 01:25 | 121511 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Reimer Ein Koffer auf Vario wäre mein persönlicher VFavorit Hat die BF Herne. Gruß Jago | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473535 | |||
Datum | 29.03.2008 01:20 | 121247 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWie sind eigentlich die Fahreigenschaften dieser LRFs? Mit den Abmessungen kann man leben, das Mehr an Länge fällt nicht so sehr ins Gewicht wie man fürchten könnte. Innen ist es ein ganz normaler RTW, wie man ihn vom Vario ohne Koffer kennt. Nach Einbau der Luftfederung sind die Patienten mit dem Fahrkomfort wesentlich zufriedener...;-) Mal sehen, was die Zukunft bringt... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473533 | |||
Datum | 29.03.2008 01:12 | 121531 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIn NRW gab (gibt?) es jedoch einen MAGS-Erlass, der die Größenklasse MB 207/308 oder später Sprinter ohne Koffer aufgrund der festgelegten Mindestflächen im Patiententraum schon immer als RTW ausschloss. Deshalb hat NRW ja auch seit jeder auf MB 508D o.ä. aufgebaut. Was ja auch in Ordnung ist. Ich hatte noch nie das Gefühl, dass unsere Koffer auf Sprinter überdimensioniert sind, besonders wenn man von allen Seiten am Patienten arbeiten muß. Da ist man über jeden Zentimeter Platz froh. Auch in der Höhe. Man muß bei der Größe ja nicht gleich so weit gehen wie die Johanniter, aber schön ist es doch... :-) Der hat richtig Platz. Ein Vario ist halt was besonderes, besonders wenn man auf einem groß geworden ist. Vor dem ganzen Koffergedöhns. :-) Ein Koffer auf Vario wäre mein persönlicher Wobei dieser hier für was anderes als den täglichen RD gedacht ist. Geschrieben von Andreas Bräutigam Guck Dir z. B. die älteren Berliner RTW an oder die Fahrzeuge (MZF), mit denen heute in ganz Mittelhessen Notfälle UND Transporte durchgeführt werden. Na von Berlin wußte ich, dass da die Uhren anders gehen, aber Mittelhessen wurde mir immer als leuchtendes Beispiel in Sachen Rettungsdienst geschildert... :-) Aber das die auch mit so kleinen Hucken fahren... ;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473528 | |||
Datum | 29.03.2008 00:50 | 121515 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamn NRW gab (gibt?) es jedoch einen MAGS-Erlass, der die Größenklasse MB 207/308 oder später Sprinter ohne Koffer aufgrund der festgelegten Mindestflächen im Patiententraum schon immer als RTW ausschloss. Hast du zufällig eine Quelle oder etwas ähnliches (Link) hierfür? Weil nach der EN 1789 sind, zumindest nach den Innenmaßen und der zGM, auch Sprinter ohne Kofferaufbau als Typ C möglich. Geschrieben von Andreas Bräutigam Deshalb hat NRW ja auch seit jeder auf MB 508D o.ä. aufgebaut Das deckt sich allerdings nicht mit meinen Erfahrungen. Sprinter 312D sind auch vor Einführung der EN 1789 durchaus in NRW gängige Fahrzeuge der Notfallrettung (gewesen). | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 473525 | |||
Datum | 29.03.2008 00:33 | 121359 x gelesen | |||
Wie sind eigentlich die Fahreigenschaften dieser LRFs? Ich hab mal einen auf der Rescue-Messe in Stuttgart gesehen, ist aber schon eine Weile her. Ganz schönes Schiff... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473524 | |||
Datum | 29.03.2008 00:30 | 121416 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDie MZF sind ja nicht KTW die auch in der Notfalrettung eingesetzt werden können, sondern eben MEHR-Zweck-Fahrzeuge für BEIDES. Ich hab irgendwie gedacht, dass KTW bei den in Frage kommenden Hiorg naturgemäß mit RS/RH besetzt sind, was ja vollkommen korrekt wäre, daher wäre es ein personeller Mehraufwand, die MZF wie RTW zu besetzen, obwohl sie "normalerweise" KTW sind. Also hatte ich wohl den Denkfehler. Aus meinem Bereich kenne ich es so, dass auch die KTW der Hiorg weitgehend "überqualifiziert" mit RA besetzt sind, weil es im hauptamtlichen Bereich eine Rotation zwischen RTW und KTW gibt. Habe aber auch schon Nachforderungen von KTW Besatzungen erlebt, die nur den Schluß zuließen, dass da fachliche Reife fehlt. Aber was will man erwarten, wenn die Besatzung aus frischgebackenen RS/RH besteht. Da spielt die Anzahl der Ausbildungsstunden wohl weniger eine Rolle als die mangelnde Erfahrung, denn Patientenkontakt ist durch Bildung nicht zu ersetzen... :-) Geschrieben von Jago Hexel Na, DAS Konzept ist ja auch nicht unumstritten ;-)Fragt sich nur wo... :-) Denn bisher ist mir kein "Nachahmer" bekannt. Geschrieben von Jago Hexel Gab es denn vor Einführung der LRF in Essen vom Zug besetzte Reserve-RTW?Nein, gab es nicht. Doppelfunktionen sind und waren die totale Ausnahme. Bei vorhersehbaren Lagen gab und gibt es zusätzlich fest besetzte RTW, aber dann nicht auf Kosten der LZ, sondern in der Vorplanung realisiert... Das charmante an den LRF auf den Zugwachen ist die Flexibilität des Einsatzes: Gerade eben mit dem LZ unterwegs, kann das Fahrzeug im nächsten Moment einen Rettungseinsatz übernehmen, ohne erst mit Sonderrechten die Wache anfahren zu müssen, sondern aus dem Stand. Und das auf jeder Zugwache. D.h. es sind 4 zusätzliche RTW ohne Verrenkungen verfügbar, wenn die originären RTW unterwegs sind. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473521 | |||
Datum | 29.03.2008 00:03 | 121345 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhlandund - Asche auf mein Haupt! - mit den KTW, Notfall-KTW und RTW usw. (Maße, Gewichte usw., s.o.) habe ich mich auch noch gar nicht so genau beschäftigt. Genau so gehts mir, daher mein Staunen über die möglichen Alternativen zu "meinem" RTW mit 5,5t oder wie viel das wirklich sind. Die Zwillingsbereifung an der Hinterachse find ich genial, weniger aus Gewichtsgründen, sondern spätestens seit dem Plattfuß links außen, bei dem der Patient trotzdem erst in die Klinik gefahren werden konnte, bevor die Fahrt zum Reifenwechsel erfolgte... :-) Geschrieben von Daniel Ruhland Mit dem VRW-LF mit Patientenraum (an sich ja auch ein Mehr-Zweck-Fahrzeug) könnten die meisten MA aber hier auch gar nichts anfangen (insofern ein Zuviel-Zweck-Fahrzeug)... ;-) Weder VRW noch LF... Sieh es als RTW, dessen Besatzung die Nomexklamotten immer am Mann hat. :-) Das reicht schon als Mehrwert... Nutzt natürlich nur bei multifunktionalem Personal...;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 473452 | |||
Datum | 28.03.2008 18:56 | 121384 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerBesteht denn nicht weithin Einigkeit über die Tatsache, dass ein RTW nicht unter 3,5t zu realisieren ist? Keineswegs. In NRW gab (gibt?) es jedoch einen MAGS-Erlass, der die Größenklasse MB 207/308 oder später Sprinter ohne Koffer aufgrund der festgelegten Mindestflächen im Patiententraum schon immer als RTW ausschloss. Deshalb hat NRW ja auch seit jeder auf MB 508D o.ä. aufgebaut. Das ist in anderen Bundesländern aber ganz und gar nicht so. Guck Dir z. B. die älteren Berliner RTW an oder die Fahrzeuge (MZF), mit denen heute in ganz Mittelhessen Notfälle UND Transporte durchgeführt werden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 473365 | |||
Datum | 28.03.2008 13:12 | 121578 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandMich hat's auch etwas gewundert, könnte aber grade am Hoch-Lang liegen - als es hier noch so einen gab, haben wir auch immer versucht, den Tragestuhl möglichst nicht zu nutzen: Klappteil mit winzigen Rollen/Rädern, Von den alten kenne ich das auch. Die Hochlang, die ich in Essen gesehen hab, hatten aber eigentlich ganz brauchbare Stühle. Diese ganze Probleme sind eigentlich bei diesem Modell bekannt. Daher kann ich auch nicht verstehen, warum die in manchen Regionen so stark vertreten sind. Auf dem Markt gibt es schliesslich so viele KTW-Modelle, die alle deutlich besser zu handhaben sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 473352 | |||
Datum | 28.03.2008 12:47 | 121493 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Stefan Brüning: Das habe ich mit großen Erstaunen von einem Essener Kollegen, der sich mit seinem Hoch/Lang mal zu uns verirrt hat, zu hören bekommen. Mich hat's auch etwas gewundert, könnte aber grade am Hoch-Lang liegen - als es hier noch so einen gab, haben wir auch immer versucht, den Tragestuhl möglichst nicht zu nutzen: Klappteil mit winzigen Rollen/Rädern, beim "hinten durch die Klappe Schieben" sehr eng, Kommando "Vorsicht, bitte Kopf einziehen" obligatorisch und war er dann drin, "thronte" der Patient hinter und über dem Betreuersitz, mit etwas eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten - war irgendwie alles nicht so optimal. Habe zwar, wenn ich mich jetzt nicht ganz schwer täusche, auf einem Foto gesehen, daß die Essener Hoch-Lang jetzt einerseits über "vernünftige" Tragestühle verfügen, die aber auf der anderen Seite gleich wieder das andere Extrem darstellen: Sah nach dem massiven "Monster" von Utila aus, verstärkt einige der beschriebenenen Probleme (Breite, Kopf, "Thron") eher noch. Möglichkeit 2: Tragestuhl ist unter den Kollegen schlicht nicht etabliert / beliebt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 473301 | |||
Datum | 28.03.2008 10:25 | 121377 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer
Das habe ich mit großen Erstaunen von einem Essener Kollegen, der sich mit seinem Hoch/Lang mal zu uns verirrt hat, zu hören bekommen. Das wundert mich sehr, denn ich halte den Tragestuhl (auch auf RTW) für eine durchaus praktische Sache. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473280 | |||
Datum | 28.03.2008 08:12 | 121312 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerBesteht denn nicht weithin Einigkeit über die Tatsache, dass ein RTW nicht unter 3,5t zu realisieren ist? Zu realisieren ist er sicherlich, hierzu gibt es zahlreiche Angebote von den Herstellern. Es besteht nur die Frage, mit wie viel zusätzlicher Zuladung und mit welcher Qualität des Ausbaus ich arbeiten möchte. Es gab noch vor kurzem eine ähnliche Diskussion hier, allerdings finde ich diese gerade nicht. | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 473271 | |||
Datum | 28.03.2008 03:56 | 121557 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerRückfallebene ist klar, aber das heißt dann doch, dass die sonst was anderes machen, z.B. K-Transporte, aber dann sind die doch personell nicht besetzt, wie ein RTW, sondern mit RS/RH, oder irre ich? Vielleicht hab ich mich etwas ungenau ausgedrückt. Die MZF werden (zumindest in "meinen" Gefilden hier) sowohl im KT als auch in der Notfallrettung eingesetzt. Deshalb sind die Fahrzeuge auch entsprechend mit RA/RS besetzt. Die MZF sind ja nicht KTW die auch in der Notfalrettung eingesetzt werden können, sondern eben MEHR-Zweck-Fahrzeuge für BEIDES. Und selbst, wenn sie die meiste Zeit Krankentransporte fahren, sind sie im Prinzip vollwertige "Reserve-RTW". Geschrieben von Dietmar Reimer Als von Dir gemeinte Rückfallebene aus dem Brandschutze haben wir diese Fahrzeuge im Programm: :-) Ist nur ein bißchen schwerer als ein MZF, nämlich 7,5t. Na, DAS Konzept ist ja auch nicht unumstritten ;-) Gab es denn vor Einführung der LRF in Essen vom Zug besetzte Reserve-RTW? Gruß Jago | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 473269 | |||
Datum | 28.03.2008 01:43 | 121610 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Dietmar Reimer: Wie? Besteht denn nicht weithin Einigkeit über die Tatsache, dass ein RTW nicht unter 3,5t zu realisieren ist? Weiterhin? Neuerdings! Jedenfalls hier (siehe oben hinterm Namen) ist das jetzt (u.a.) ein Sprinter 315 CDi Kasten mit zGM 3.800 kg (und dem schicken Design-Teil aus Schönebeck auf dem Dach; hat übrigens einen 416 CDI Koffer abgelöst...). Sicher ist das billiger, [...] Wie verbindlich sind denn gesetzliche Vorgaben? Keine Ahnung, wie genau die gesetzlichen Vorgaben dazu in Niedersachsen im Eizelnen aussehen, und - Asche auf mein Haupt! - mit den KTW, Notfall-KTW und RTW usw. (Maße, Gewichte usw., s.o.) habe ich mich auch noch gar nicht so genau beschäftigt. Tatsache soll meinen Informationen (soll heißen: was man mir dazu erzählt hat) nach sein, daß es von den Kostenträgern noch 84.000 Euro für einen Als von Dir gemeinte Rückfallebene aus dem Brandschutze haben wir diese Fahrzeuge im Programm: :-) Ist nur ein bißchen schwerer als ein MZF, nämlich 7,5t. Mit dem VRW-LF mit Patientenraum (an sich ja auch ein Mehr-Zweck-Fahrzeug) könnten die meisten MA aber hier auch gar nichts anfangen (insofern ein Zuviel-Zweck-Fahrzeug)... ;-) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473268 | |||
Datum | 28.03.2008 01:16 | 121535 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDas verlinkte Fahrzeug ist ja auch ein RTW und kein MZF... Wie? Besteht denn nicht weithin Einigkeit über die Tatsache, dass ein RTW nicht unter 3,5t zu realisieren ist? Geschrieben von Jago Hexel Das erzähl mal den vielen, vielen RD-Bereichen, in denen solche Fahrzeuge als regulärer RTW laufen ;-) (in Niedersachsen gibt´s da so einige!) Sicher ist das billiger, als sich nen Sprinter mit Koffer zu kaufen, aber ist das denn alles so beliebig? Nur am Führerschein kann es doch wohl nicht liegen. Ist dann nicht derjenige der Dumme, der "richtige" RTW kauft, obwohl man auch mit einem MZF auskommt. Wie verbindlich sind denn gesetzliche Vorgaben? Man kann auch mit diesem Modell als KTW Notfalleinsätze abarbeiten, war mal üblich, als so ein Fahrzeug als KTW im 24Std.Dienst auf einer unserer Feuerwachen fuhr. Aber es ist niemand auf die Idee gekommen, nur noch diese Größe als RTW anzuschaffen. Selbst mit einem Hoch/Lang könnte man das mehr oder weniger gut. Aber will das jemand, dem an Qualität im RD gelegen ist? Geschrieben von Jago Hexel Ich denke auch, dass MZF in Bereichen, in denen keine BF/HAW vorhanden ist (und also nicht noch aus dem LZ heraus weitere RTW besetzt werden können), als Rückfallebene Sinn machen. Rückfallebene ist klar, aber das heißt dann doch, dass die sonst was anderes machen, z.B. K-Transporte, aber dann sind die doch personell nicht besetzt, wie ein RTW, sondern mit RS/RH, oder irre ich? Als von Dir gemeinte Rückfallebene aus dem Brandschutze haben wir diese Fahrzeuge im Programm: :-) Ist nur ein bißchen schwerer als ein MZF, nämlich 7,5t. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 473264 | |||
Datum | 28.03.2008 00:40 | 121556 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dietmar Reimer
Das erzähl mal den vielen, vielen RD-Bereichen, in denen solche Fahrzeuge als regulärer RTW laufen ;-) (in Niedersachsen gibt´s da so einige!) Das verlinkte Fahrzeug ist ja auch ein RTW und kein MZF... Ich denke auch, dass MZF in Bereichen, in denen keine BF/HAW vorhanden ist (und also nicht noch aus dem LZ heraus weitere RTW besetzt werden können), als Rückfallebene Sinn machen. Aber "echte" RTW (die auch nur in der Notfallrettung eingesetzt werden) durch MZF zu ersetzen, wird spätestens dann zum Problem, wenn man mal alle Fahrzeuge im Krankentransport gebunden hat - und dann plötzlich die Notfälle kommen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473262 | |||
Datum | 28.03.2008 00:11 | 121491 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelDarin, dass einigen Bereichen als Merzweckfahrzeuge Fahrzeuge dieser Bauart zum Einsatz kommen, während dort ansonsten Fahrzeuge mit Kofferaufbau beschafft werden. Die Fahrzeuge sind aber dann doch quasi als KTW eingestuft, denn rein formal können sie ja keinen RTW ersetzen, schon aufgrund der 3,5t. :-) Auch wenn klar ist, dass es dem Patienten im Bedarfsfall egal ist, mit welchem Fahrzeug die kompetente Crew kommt, die mit ihrem Equipment umgehen kann. Wobei die Besatzung auf so einem Mehrzweckfahrzeug schon aus RA/RS bestehen muß, wenn der Einsatz als RTW geplant vorkommt, im Gegensatz zum KTW. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 473261 | |||
Datum | 28.03.2008 00:01 | 121559 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNee, ist einfach nur ein RTW bei dem man von vornherein einplant auch Krankentransporte zu machen. Dann kenne ich nur Mehrzweckfahrzeuge, denn jeder RTW kann Krankentransporte machen...:-) Dazu braucht man keinen Tragestuhl, denn unsere auf den KTW befindlichen Tragestühle nutzt zumindest bei der Feuerwehr kein Mensch... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472498 | |||
Datum | 25.03.2008 14:20 | 121391 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamStimmt für NRW, gilt aber nicht in jedem Bundesland. Ist mir nachher auch aufgefallen, dass dieses ein wenig missverständlich formuliert ist. Es gibt ähnliche Erlasse auch in weiteren Bundesländern, in wie vielen genau entzieht sich meiner Kenntniss. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472497 | |||
Datum | 25.03.2008 14:19 | 121398 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNun, ganz einfach: Schon wieder was gelernt. Danke. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472489 | |||
Datum | 25.03.2008 14:11 | 121431 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNee, ist einfach nur ein RTW bei dem man von vornherein einplant auch Krankentransporte zu machen. Stimmt grad für Hessen zwar formal, aber die als MZF bezeichneten RTW unterscheiden sich von anderen durchaus. http://www.rettungsdienst-mittelhessen.de/content/mehrzweckfahrzeuge.html Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472488 | |||
Datum | 25.03.2008 14:09 | 121682 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleDementsprechend müssten Mehrzweckfahrzeuge ja mindestens den Vorgaben der EN 1789 Typ C entsprechen. Stimmt für NRW, gilt aber nicht in jedem Bundesland. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472483 | |||
Datum | 25.03.2008 14:02 | 121533 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleAllerdings kenne ich die Relevanz des Gesundheitsministeriums NRW bei der Veröffentlichung von Erlassen nicht. Nun, ganz einfach: Das MAGS hat die alleinige Regelungskompetenz in Dingen der Durchführung des des RettG NW. Also: Eher große Relevanz :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 472476 | |||
Datum | 25.03.2008 13:46 | 121462 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleSoweit ich mich erinnern kann, gab es doch mal eine Richtlinie o.ä. die für die Durchführung von Notfallrettungen explizit einen RTW Typ C und nicht einen NKTW Typ B vorsah? Ja. In NRW fordert das RettG einen TypC. Geschrieben von Sebastian Stühle
RettG NRW Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472475 | |||
Datum | 25.03.2008 13:43 | 121373 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StühleHat jemand die entsprechende Richtlinie zur Hand? Gerade gefunden. Für die Notfallrettung gem. § 2 Abs. 1 Rett G NRW ist zur Aufrechterhaltung des bisher erreichten medizinischen Standards, insbesondere zur Sicherstellung des für die Patientenversorgung notwendigen ergonomischen Freiraumes, für die Versorgung durch das ärztliche (Notarzt/Notärztin) und sonstige rettungsdienstliche Personal das Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 zu verwenden. (Aus:Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 25.9.2002) Allerdings kenne ich die Relevanz des Gesundheitsministeriums NRW bei der Veröffentlichung von Erlassen nicht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472470 | |||
Datum | 25.03.2008 13:36 | 121682 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüningein NKTW mit entsprechender Ausstattung, der also auch Notfälle fährt Soweit ich mich erinnern kann, gab es doch mal eine Richtlinie o.ä. die für die Durchführung von Notfallrettungen explizit einen RTW Typ C und nicht einen NKTW Typ B vorsah? Dementsprechend müssten Mehrzweckfahrzeuge ja mindestens den Vorgaben der EN 1789 Typ C entsprechen. Hat jemand die entsprechende Richtlinie zur Hand? | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 472466 | |||
Datum | 25.03.2008 13:26 | 121600 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMehrzweckfahrzeug: Entweder sowas wie ein NKTW mit entsprechender Ausstattung, der also auch Notfälle fährt oder ein RTW der auch Krankentransporte fährt. Da gibts vermutlich regional große Unterschiede. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 472458 | |||
Datum | 25.03.2008 13:19 | 121481 x gelesen | |||
Hallo Dietmar, Geschrieben von Dietmar Reimer Worin liegt denn der Vorteil eines solchen Mehrzweckfahrzeugs, wenn jeder RTW auch alles kann Darin, dass einigen Bereichen als Merzweckfahrzeuge Fahrzeuge dieser Bauart zum Einsatz kommen, während dort ansonsten Fahrzeuge mit Kofferaufbau beschafft werden. Ist also auch billiger, als einen 2. oder 3. RTW mit Kofferaufbau zu beschaffen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472422 | |||
Datum | 25.03.2008 12:04 | 121674 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMehrzweckfahrzeug: Zu klein als RTW nach Norm, zu groß als KTW, oder wie muß man sich das vorstellen? Nee, ist einfach nur ein RTW bei dem man von vornherein einplant auch Krankentransporte zu machen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 472421 | |||
Datum | 25.03.2008 12:02 | 123895 x gelesen | |||
Hab doch glatt das Abspalten vergessen. :-( Geschrieben von Marc Dickey Wobei da doch mittlerweile eher Mehrzweckfahrzeuge zum Einsatz kommen, da ansonsten die Auslastung der RTW zu gering wäre. Mehrzweckfahrzeug: Zu klein als RTW nach Norm, zu groß als KTW, oder wie muß man sich das vorstellen? Entschuldigt meine Unwissenheit, ich kenne aus meinem Bereich ganz klassisch RTW und KTW. Letzterer als MB Hoch/Lang, bei den Hiorg auch mal Sprinter. Wobei, Mehrzweck ist bei uns jeder RTW, denn je nach Transportaufkommen fahren die RTW Krankentransporte bis der Bildschirm leer ist... Selbst unsere LRF in den Außenbezirken müssen dafür schon mal herhalten, wenns nicht anders geht. Echter Mehrzweck eben, wie Andreas B.(ich heiße nicht Dieter, :-) ) schrieb. Worin liegt denn der Vorteil eines solchen Mehrzweckfahrzeugs, wenn jeder RTW auch alles kann? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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