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Thema | Verkürzung der Probezeit | 27 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 528063 | |||
Datum | 15.12.2008 16:17 | 8477 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDie FF-Zeit und die BW-Zeit sind vollkommen unerheblich. Mag für Hessen gelten, in NRW gibt es bzgl. FF aber die zitierte Kann-Bestimmung. Und natürlich ist damit sicher nicht gemeint, dass man in der FF mindestens Verbandführer sein muss um in der BF Truppführer mit verkürzter Probezeit zu sein. I.d.R. gibt es Pauschalregelungen in den Städten, weil Einzelfallprüfungen den Rahmen sprengen würden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Udo 8W., Dinslaken / NRW | 527574 | |||
Datum | 12.12.2008 16:53 | 8499 x gelesen | |||
Freundliches Anschreiben an die Personalverwaltung, Personalamt , Amt 11 oder Fachbereich Personal (je nachdem wie das bei Euch genannt wird), das ganze "auf dem Dienstweg (a.d.D.) mit der Bitte, unter Bezug auf die LVO und den von Dir genannten Gründen eine Verkürzung der Probezeit in Betracht zu ziehen. Jeder auf dem Dienstweg der damit zu tun hat wird seinen Senf dazu geben und am Ende wird sich zeigen ob der Antrag Erfolg hat. Sollte der Antrag beim Personalamt ohne Wissen des Fachamtes bereits vorliegen würde ich vor dem Gespräch den AL / SGL / FBL zumindest informieren und seine Einschätzung einholen. Im Regelfall wird nämlich vor dem z.A. Wegfall noch eine Beurteilung eingeholt und die ist dabei nicht ganz unerheblich. Gruß Udo Walbrodt | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 527567 | |||
Datum | 12.12.2008 16:41 | 8514 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDa steht aber auch: Deswegen wird zählt die Zeit bei der FF vermtl. nur zur Hälfte. Die Verkürzung der Probezeit aufgrund guten Bestehens der Laufbahnprüfung und eine Anrechnung von FF Dienstzeiten ist üblich, ob es gemacht werden muß, weiss ich nicht. Mit knapp 30 Lebensjahren kann so eine Verkürzung schon Vorteile bringen, denn die Wartezeit für die Teilnahme am Auswahltest zum Gruppenführerlehrgang zählt ab dem Wegfall des z.A. Bei der damit verbundenen Beförderung kann man so den einen oder anderen Kollegen überholen. Aufgrund immer wieder vorkommender Beförderungsengpässe kann das so manchen € ausmachen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527555 | |||
Datum | 12.12.2008 16:10 | 8396 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Felskedeshalb können die aus dem Amt ja entscheiden was sie wollen und ich habe keine Handhabe dagegen..... Und Du willst jetzt mehr oder weniger am Amt vorbei und direkt beim Dezernenten vostellig werden? Hattest Du denn schon mal ein Gespräch mit deiner Amtsleitung? Hältst Du den Dienstweg ein? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527550 | |||
Datum | 12.12.2008 15:28 | 8488 x gelesen | |||
Ich habe meine Ausbildung in Dortmud gemacht, nur handelt es sich ja bei der möglichen Verkürzung um eine "Kannbestimmung" das heißt es gibt keine konkreten Vorschriften dafür und alles ist Ermessenssache. deshalb können die aus dem Amt ja entscheiden was sie wollen und ich habe keine Handhabe dagegen..... also suche nach allen infos die ich bekommen kann. Gruß Christian | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527547 | |||
Datum | 12.12.2008 15:19 | 8498 x gelesen | |||
Nein habe ich nicht. Hab ich ja auch schon geschrieben: Note BIII: 2 -> Verkürzung der Probezeit auf 6 Monate Ausbildung in Hessen gemacht. Du hast vielleicht den Status eines Truppführers bei der BF, aber wie gesagt, die Ausbildungsinhalte deiner B-Ausbildung liegen weit über denen eines "normalen" TF FF. Aber das müsste Dir nach der Ausbildung doch eigentlich schon selbst klar sein. Auch, dass die normale Einsatzdiensttätigkeit bei einer FF nicht der Tätigkeit im mD einer BF entspricht. Hast Du dich denn schon mal auf deinem eigenen Amt informiert? Nochmal meine Frage: Wo arbeitest Du denn? Und wann warst Du mit deiner B-Ausbildung fertig? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527545 | |||
Datum | 12.12.2008 15:16 | 8785 x gelesen | |||
Als fertiger Feuerwehrmann habe ich den Status eines Truppführers mehr ist das nicht, und die nächst höhrer Stufe ist der Bmdf Lehrgang. Wie ist es denn bei dir gewesen hast du die 2 vollen Jahre gewartet...... | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 527543 | |||
Datum | 12.12.2008 15:08 | 8814 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul HansenDer Beamte auf Probe kann ferner entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: Ja und noch ganz andere Gründe, wieso es sich lohnt auch etwas schneller die Lebensanstellung zu erhalten. Geschrieben von Paul Hansen Doch nicht soo blauäugig oder? Bezog sich auf diesen Satz: Geschrieben von Paul Hansen bist Du als Beamter auf Probe in einem sicheren Beamtenverhältniss So sicher ist das ganze ja (auch nach Deiner eigenen Aussage) dann doch nicht, oder? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527542 | |||
Datum | 12.12.2008 15:08 | 8656 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FelskeIn der LVOFeu steht deutlich "ehrenamtliche Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr" und nicht von einer Anstellung bei ener HAW, also könnte mann die Zeit durchaus anrechnen. Da steht aber auch: "soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat" Und das ist eben keine Tätigkeit als Truppführer einer FF! Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 527539 | |||
Datum | 12.12.2008 14:45 | 8626 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyWenn ich als Lebenszeitbeamter diese Löffel klaue, hab ich auch ein Problem. Was aber nicht unbedingt die entlassung nach sich zieht. Zitat aus www.juraforum.de Der Beamte auf Probe kann ferner entlassen werden, wenn einer der folgenden Entlassungsgründe vorliegt: ein Verhalten, das bei einem Beamten auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, oder Doch nicht soo blauäugig oder? | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 527531 | |||
Datum | 12.12.2008 14:30 | 8618 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul HansenJa schon, aber wenn Du nicht gerade die sprichwörtlichen "Goldenen Löffel" klaust bist Du als Beamter auf Probe in einem sicheren Beamtenverhältniss. Hmmm da frag ich mich dann wieso es diese Abstufung gibt? Wenn ich als Lebenszeitbeamter diese Löffel klaue, hab ich auch ein Problem. Sehr blauäugig Deine Meinung. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 527511 | |||
Datum | 12.12.2008 13:55 | 8524 x gelesen | |||
Als wichtigen Tip möchte ich Dir mitgeben: Den Dienstweg einhalten! Zumindest bei meiner BF wird hierauf großer Wert gelegt, so manch einer reagiert sehr verärgert wenn er sich übergangen fühlt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527508 | |||
Datum | 12.12.2008 13:50 | 8700 x gelesen | |||
Da hast du naturlich Recht.... Aber wie schon geschrieben ich habe nächsteWochen diesen Termin im Rathaus und wollte nur mal ein paar Meinungen vlt. auch ein parr Tipps einfangen. Es wird doch wohl ein paar Leute geben die verkürzt haben.... Gruß Christian | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 527505 | |||
Datum | 12.12.2008 13:47 | 8696 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FelskeBeamter auf Lebenszeit hat schon was.... finde ich zumindest Ja schon, aber wenn Du nicht gerade die sprichwörtlichen "Goldenen Löffel" klaust bist Du als Beamter auf Probe in einem sicheren Beamtenverhältniss. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527503 | |||
Datum | 12.12.2008 13:43 | 8679 x gelesen | |||
Ich bin 28 Jahre jung, und auf die Sache mit dem verkürzen bin ich durch einen Kollegen gekommen war mir vorher nicht bewusst, das sowas geht. Aber wenn es so eine Möglichkeit gibt warum soll ich darauf verzichten. Beamter auf Lebenszeit hat schon was.... finde ich zumindest!! Gruß Christian | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 527502 | |||
Datum | 12.12.2008 13:40 | 8685 x gelesen | |||
Hallo was liegt Dir denn daran die Probezeit zu verkürzen? Darf man fragen wie alt Du bist?. gruß Paul | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527495 | |||
Datum | 12.12.2008 13:14 | 8724 x gelesen | |||
Habe nächste Woche einen termin im Rathaus, will nur nicht unvorbereitet dort aufschladen. In der LVOFeu steht deutlich "ehrenamtliche Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr" und nicht von einer Anstellung bei ener HAW, also könnte mann die Zeit durchaus anrechnen. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527493 | |||
Datum | 12.12.2008 13:09 | 8760 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FelskeDas hoffe ich zumindest und deshalb suche ich nach Leuten die Vertraut mit dem Thema sind.... Wie wäre es mit deinem Personalrat oder deiner Personalabteilung? Geschrieben von Christian Felske Ich bin seit 4 Jahren Trupführer in der FF und die B1 Ausbildung ist auch nur eine Truppführer Ausbildung. Ähm, nicht ganz. Vergleiche Inhalte B1-Ausbildung und Inhalte TF-Ausbildung FF. Eine vergleichbare Tätigkeit wäre vielleicht eine Anstellung bei einer HAW. Aber nur die Tätigkeit von 4 Jahren als TF bei einer "Feld-, Wald- und Wiesen-Feuerwehr" ist keine vergleichbare Tätigkeit. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527492 | |||
Datum | 12.12.2008 13:05 | 8792 x gelesen | |||
Auf den Vorbereitungsdienst ist nicht anerkannt worden, Ich bin seit 4 Jahren Trupführer in der FF und die B1 Ausbildung ist auch nur eine Truppführer Ausbildung. Also kann ich diese Zeit anrechnen lasse. Das hoffe ich zumindest und deshalb suche ich nach Leuten die Vertraut mit dem Thema sind.... Gruß Christian | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527491 | |||
Datum | 12.12.2008 12:59 | 8825 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Felskein der LVOFeu under §5 steht aber das die zeit bei einer FF oder Werkfeuerwehr anerkannt werden kann. §5 LVOFeu NRW: "Auf die Probezeit kann eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer freiwilligen Feuerwehr oder eine nebenberufliche Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr bis zur Hälfte angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat und sie nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden ist." Welche Tätigkeit die einem Amt des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen hat hast Du denn ausgeführt? Ist schon etwas auf den "Vorbereitungsdienst" angerechnet worden? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527490 | |||
Datum | 12.12.2008 12:58 | 8776 x gelesen | |||
Ja, ich beziehe mich auf die Regelungen bei einer Berufsfeuerwehr........ | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527488 | |||
Datum | 12.12.2008 12:53 | 8863 x gelesen | |||
Redest Du eigentlich von einer Berufsfeuerwehr? Wo hast Du denn deine B-Ausbildung gemacht und bei welcher Feuerwehr arbeitest Du? Gerne auch per PN. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527487 | |||
Datum | 12.12.2008 12:52 | 8932 x gelesen | |||
in der LVOFeu under §5 steht aber das die zeit bei einer FF oder Werkfeuerwehr anerkannt werden kann. Gruß Christian | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527484 | |||
Datum | 12.12.2008 12:46 | 8926 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens DolchNoch gibt der Arbeitgeber die Probezeit vor, denke nicht das du sie "verkürzen" kannst! Nicht im Beamtentum... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 527483 | |||
Datum | 12.12.2008 12:46 | 9131 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FelskeIch habe meine Prüfung mit 2 bestanden, bin seit ca 8 jahren in der FF, und war 8 jahre Soldat und habe dort auch mit Brandschutz zu tun gehabt. Ich konnte meine Probezeit durch die Abschlussnote von 2 beim BIII auf ein halbes Jahr verkürzen. Die FF-Zeit und die BW-Zeit sind vollkommen unerheblich. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jens8 D.8, Bergkamen / NRW | 527481 | |||
Datum | 12.12.2008 12:44 | 9231 x gelesen | |||
Noch gibt der Arbeitgeber die Probezeit vor, denke nicht das du sie "verkürzen" kannst! Die max.länge der Probezeit beträgt 6 Monate Grüße | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hamm / NRW | 527460 | |||
Datum | 12.12.2008 11:51 | 11739 x gelesen | |||
Tach auch, Ich wollte gerne Wissen ob mir jemand von euch bei dem Thema weiterhelfen kann, denn die LVOFeu §5 sagt nicht viel aus. Ich habe meine Prüfung mit 2 bestanden, bin seit ca 8 jahren in der FF, und war 8 jahre Soldat und habe dort auch mit Brandschutz zu tun gehabt. Ich möchte meine Probezeit auf das minimum von 6 Monaten verkürzen...... Also kennt sich einer von euch damit aus.... Gruß Christian | |||||
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