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Thema | Durchfahrtsverbot WAR: Sonntagsfahrten | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 530652 | |||
Datum | 27.12.2008 10:09 | 3455 x gelesen | |||
Hallo, vielfach werden diese Schilder eingesetzt ohne dass es jeglichen tieferen Sinn dafür gibt. Nach Brückenkontrollen wurden z.B. in unserer Gegend diverse Brücken an Landes- und Kreisstraßen mit einem 16t-Schild gesperrt, allerdings mit einen Zusatzzeichen, dass dies nur für LKW mit Anhänger und Sattel-KFZ gilt. Meist handelt es sich um kleine Brücken über Bäche. Ein 4-Achser Baustellen-LKW mit 35t Gesamtgewicht darf also passieren, ebenfalls ein 3-Achser mit 26t. Ein 18Tonner mit Anhänger, von dem sich aber immer nur der LKW oder der Anhänger auf der Brücke befindet, darf nicht durch. Eine Anfrage bei der zuständigen Behörder ergab keine sinnvolle Antwort, außer dass mal ans Licht kam, dass man in einem Fall eine falsche Brücke gesperrt hatte. Auch hier kann man sich auf die MLC-Beschilderung verlassen, die bescheinigt nämlich auch 40t bei einspuriger Benutzung. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 530641 | |||
Datum | 27.12.2008 09:50 | 3419 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Bei dem hier ursprünglich diskutierten Zeichen 253 sehe ich das sehr gelassen. So sehe ich das auch. Dieses Zeichen dient meiner Meinung nach ausschließlich der "Verkehrsberuhigung" und ist in unserer Gemeinde auch an vielen Hauptverkehrsstraßen anzutreffen. Mit zusätzlichen Gewichtseinschränkungen (i. d. R. 12 t) wird es auch verwendet, um Mautpreller von Ausweichrouten fernzuhalten. Dass das Zeichen 253 von sich aus keine physikalische Einschränkung darstellen kann, ergibt sich schon durch die generelle Ausnahme von Bussen. Ansonsten werden Einschränkungen auch immer mit Zahlenwerten benannt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 530621 | |||
Datum | 27.12.2008 02:15 | 3539 x gelesen | |||
Hast natürlich recht, es ist erstaunlich, dass man selbst bei >4m gesperrten Autobahnen oft mit 4,4 m offiziell durchgejagt wird. Ich ziehe dann unbewusst manchmal den Kopf ein, aber den in den Genehmigungen genannten Strecken konnte ich bis jetzt immer trauen. MLC ist schon lange nicht mehr erneuert worden hier im Umkreis, vieles wurde wohl von Souvenierjägern abgebaut. Und manches ist komisch, eine Abwasserkanalüberführung ist mit MLC >100 beschildert, kann aber von beiden Seiten nur mit MLC >50 erreicht werden. Die Schilder hätte man sich sparen können. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530620 | |||
Datum | 27.12.2008 02:06 | 3637 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Häfner Einschränkungen OHNE die genannten Anwohner-Frei-Zeichen würde ich mit den doch schon recht grossen KFZ unserer Orgs ernst nehmen. Mit etwas Pech ist es dann doch eine etwas schwächelnde Brücke. Bei dem hier ursprünglich diskutierten Zeichen 253 sehe ich das sehr gelassen. Wenn es um tatsächliche Belastungsgrenzen geht (die zGM eines Fahrzeugs interessiert ein Bauwerk ja eher weniger), wird man die Zeichen 262 bis 265 oder auch 273 antreffen. Da sollte man dann schonmal etwas genauer darüber nachdenken, was man da tut oder besser nicht tut. Eine vorhandene MLC-Beschilderung kann ggf. hilfreich bei solchen Überlegungen sein. Wobei ich auch schon mehr als einmal erfolgreich gegen Zeichen 265 verstoßen habe :-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 530618 | |||
Datum | 27.12.2008 01:53 | 3663 x gelesen | |||
Einschränkungen OHNE die genannten Anwohner-Frei-Zeichen würde ich mit den doch schon recht grossen KFZ unserer Orgs ernst nehmen. Mit etwas Pech ist es dann doch eine etwas schwächelnde Brücke. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 530534 | |||
Datum | 26.12.2008 19:59 | 3872 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger Martikersondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden. üblicherweise wird das "Anlieger frei" Zeichen dabei sein, sonst darf auch kein Möbelwagen o.ä. rein, d.h. die Anwohner haben sich selbst ins Bein geschossen. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 530533 | |||
Datum | 26.12.2008 19:57 | 3712 x gelesen | |||
Im Nicht-Einsatzfall darfst du in solche Zonen nicht einfahren, außer ihr müsst da rein, sei es wegen Hydrantenwartung oder Sonstigem. Aber solche Gründe kann man ja immer vorschieben(Ortsbegehung o.ä.). | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 530532 | |||
Datum | 26.12.2008 19:53 | 3807 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MartikerNaja, es geht nicht um Straßen die zu Eng sind, oder nicht belastbar genug, sondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden. Wenn Du das für die jeweilige Straße beurteilen kannst, ist es ja gut! Geschrieben von Holger Martiker Andernfalls gibt es ja noch die Hähen/Breiten/Gewichtsbegrenzungen. ... von denen Du ja im Einsatzfall auch befreit bist. ;-) mkG Günther | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 530531 | |||
Datum | 26.12.2008 19:47 | 3885 x gelesen | |||
Naja, es geht nicht um Straßen die zu Eng sind, oder nicht belastbar genug, sondern um Straßen, die aufgrund der Anwohner umstrukturiert wurden. Wird ja in vielen Städten eingeführt, dass Straßenabschnitte für LKWs verboten werden, um den Verkehr aus der Stadt zu halten... Andernfalls gibt es ja noch die Hähen/Breiten/Gewichtsbegrenzungen. Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 530530 | |||
Datum | 26.12.2008 19:45 | 3911 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MartikerIm Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben. Bei diesen Schildern wäre ich auch im Einsatzfall sehr vorsichtig! mkG Günther | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 530525 | |||
Datum | 26.12.2008 19:03 | 5942 x gelesen | |||
Hallo, passend zum Thema kam bei mir jetzt die Frage auf, wie sieht es aus mit Durchfahrtsverboten nach Zeichen 253? Denn im Gesetz steht da ja: Geschrieben von StvO §41 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Und darunter fallen ja die Feuerwehrfahrzeuge, denn sie sind ja Kraftfahrzeuge mit entsprechendem Gesamtgewicht. Im Einsatzfall hat man durch §35 das Verbot aufgehoben. Ist es im Nicht-Einsatzfall so wie geschildert? Weihnachtliche Grüße Holger Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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