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Thema | Stadt Leverkusen soll freiwilligen Mehrarbeitszuschlag streichen | 56 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Max 8G., London / UK | 555906 | |||
Datum | 27.04.2009 09:43 | 15156 x gelesen | |||
Andere Laender, andere Sitten: http://news.bbc.co.uk/1/hi/england/south_yorkshire/8015785.stm | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 555896 | |||
Datum | 26.04.2009 23:41 | 15141 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist für den Einsatzdienst (und damit für die Fw und unsere Aufgabe) m.E. nicht hilfreich, weil Hallo, man muss natürlich "wollen" und den Anlauf für eine Lösung wagen. Vielleicht gibt es eine Funktion die dafür geeignet ist oder der Mangel an TD ist so groß, dass man eine Stelle dafür schafft oder umwandelt. Tatsachen im ED zeigen doch auf, dass mit etwas Fantasie einiges möglich ist:-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist eine "Vertrauensarbeitszeit"? Ich denke einfach mal, dass es auch bei euch Kollegen gibt die nicht auf die Uhr schauen und regelmäßig unbezahlte Überstunden machen. Ich kenne jede Menge Kollegen wo das bei realistischer Bezahlung einen großen Batzen ausmachen würde ..... Geschrieben von Ulrich Cimolino morgen über Bayern nach Italien... ;-) Erhole Dich gut! Mit Grüßen aus dem schönen Urlaubsland Bayern Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555519 | |||
Datum | 24.04.2009 07:53 | 15301 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffervielleicht ein Schichtdienstmodell für Tagesdienstler wo man jeden zehnten Arbeitstag für 4 Stunden im Einsatzdienst ist um z.B. eine (Wechsel) Das ist für den Einsatzdienst (und damit für die Fw und unsere Aufgabe) m.E. nicht hilfreich, weil - das viel zu wenig Erfahrung generiert - das Personal noch mit viel mehr noch stärker wechselnden Kollegen zurecht kommen muss. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer grundsätzlich pro Monat eine bestimmte Anzahl genehmigter, bezahlter Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit ........ Was ist eine "Vertrauensarbeitszeit"? Arbeitet dann der Kollege im TD 41 h + 7 bezahlte Überstunden? = 48 h Glaubst Du im Ernst, dass Du dafür mehr Mitarbeiter in den TD bekommst? Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Mit GRüßen aus dem schönen Urlaubsland Bayern fein, gestern war ich noch bei 5°C in Brandenburg, heute in der Sonne Düsseldorfs (letzter Arbeitstag vorm Urlaub bricht an), morgen über Bayern nach Italien... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 555507 | |||
Datum | 23.04.2009 23:38 | 15173 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWie Du weißt, stell ich gerade für die Tagesdienstler von mD - hD genau immer diese Frage. Hallo, vielleicht ein Schichtdienstmodell für Tagesdienstler wo man jeden zehnten Arbeitstag für 4 Stunden im Einsatzdienst ist um z.B. eine (Wechsel)Schichtdienstzulage zu erhalten oder grundsätzlich pro Monat eine bestimmte Anzahl genehmigter, bezahlter Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit ........ Ich bin überzeugt, dass es auch bei den Vorgaben des ÖD irgendwelche Lösungsmöglichkeiten gibt .... Mit GRüßen aus dem schönen Urlaubsland Bayern Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555492 | |||
Datum | 23.04.2009 22:04 | 15262 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdie Arbeitgeber "Feuerwehr" sollten über jede Finesse die den Beruf des "Feuerwehrmannes" auch mal in wirtschaftlich guten Zeiten attraktiv macht und erhält dankbar sein. In guten Zeiten wird man sonst, wie es sich bereits gezeigt hat, nicht die Leute bekommen die man für das derzeitige Aufgabenspektrum der Feuerwehren benötigt. Das regelt der Markt - bekommt man keine Anwärter werden Zuschläge bezahlt. Wer das nicht tut, bekommt dann nur schlechtere Wahl. Das Problem im öff. Dienst: Er reagiert oft zu träge. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Statt Neiddiskussionen wäre es klüger sich damit zu beschäftigen, wie man dies auch für Tagesdienstbeamte aller 3 Laufbahngruppen erreicht. Eine qualifizierte Nachwuchsgewinnung ist weder auf den Schichtdienst, noch auf einzelne Laufbahnen zu beschränken. Wie Du weißt, stell ich gerade für die Tagesdienstler von mD - hD genau immer diese Frage. Das endet dann aber mit Vorwürfen der "Neiddebatte" (weil faktisch heute eher eine "Tagesdienstzulage" gezahlt werden müssten - und weniger eine für den Schichtdienst! Das mit besseren Stellenbewertungen auszugleichen springt zu kurz, weil wenn einer dann keine Lust mehr hat, weil er plötzlich seine Liebe zum Alarm wieder entdeckt, ist er ggf. mitsamt der Stelle weg - oder macht stumpf so schlechte Arbeit wie möglich.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 555489 | |||
Datum | 23.04.2009 21:58 | 15237 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoes gibt natürlich bei Gewerkschaftern dazu schon Diskussionen, wie denn diese "böswillige Gehaltskürzung der unsozialen Arbeitgeber wieder aufgefangen/ausgeglichen" werden könnten, z.B. Hallo, die Arbeitgeber "Feuerwehr" sollten über jede Finesse die den Beruf des "Feuerwehrmannes" auch mal in wirtschaftlich guten Zeiten attraktiv macht und erhält dankbar sein. In guten Zeiten wird man sonst, wie es sich bereits gezeigt hat, nicht die Leute bekommen die man für das derzeitige Aufgabenspektrum der Feuerwehren benötigt. Statt Neiddiskussionen wäre es klüger sich damit zu beschäftigen, wie man dies auch für Tagesdienstbeamte aller 3 Laufbahngruppen erreicht. Eine qualifizierte Nachwuchsgewinnung ist weder auf den Schichtdienst, noch auf einzelne Laufbahnen zu beschränken. Es mag manchmal für das Ego gut und menschlich verständlich sein für Andere weniger zu fordern um den Abstand zu veringern, ich bin jedoch überzeugt, dass dies für die Feuerwehren der falsche Weg ist. Mit schönen Grüßen aus dem Urlaubsland Bayern Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555481 | |||
Datum | 23.04.2009 21:28 | 15258 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch warte eigentlich stündlich auf eine seitenlange Begründung dafür, warum die 20 Euro pro Schicht natürlich auch in der 48h-Woche gezahlt werden müssen. es gibt natürlich bei Gewerkschaftern dazu schon Diskussionen, wie denn diese "böswillige Gehaltskürzung der unsozialen Arbeitgeber wieder aufgefangen/ausgeglichen" werden könnten, z.B. durch Mehrarbeit von 6 h auf 54 h in der 24 h-Schicht... Es gab übrigens wie von mir als worst-case des Schwachsinns dargestellt, auch einige Gewerkschafter/Personalvertreter (wo die sich das Hirn vertreten haben, ist aber noch offen), die wirklich versucht haben, die _40h_ Woche in der 24h-Schicht zu erhalten, weil ja alles Arbeitszeit sei und der normale Beamte damals da auch nicht mehr arbeiten müsse.... (wurde anläßlich der Diskussion hier im AK W von mehreren bestätigt.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555470 | |||
Datum | 23.04.2009 20:48 | 15210 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyAlso arbeitet der Betreffende in einer Wechselschicht :-) genau. Und weil das ja 2 mal 12 Stunden sind, fodern wir die doppelte Zulage. Gehts noch? Geschrieben von Dirk Brokatzky Du siehst alles ist möglich und von vorneherein zu sagen, dass ist aber Absurd passt nun mal nicht. Doch, bei solchen Argumentationen passt das ganz genau. Demnächst sucht noch jemand die Zulage für regelmäßiges rechtzeitiges Erscheinen in der Erschwerniszulagenverordnung, weil 7 Uhr ja ganz schön früh ist, oder wie? Geschrieben von Dirk Brokatzky Na ja Sie könnten ja mal damit anfangen die gültigen Regelungen aus Deinem Ordner zu bezahlen Das, was da wörtlich drinsteht, kann (und sollte) man relativ leicht einklagen. Und wenn die Gerichte nicht gerade mit anderen zeitraubenden Dingen beschäftigt sind, sollte man da auch recht schnell Recht bekommen. Und geklagt wird IMMER, egal auf welchem Niveau. Auch vor Gericht. Ich warte eigentlich stündlich auf eine seitenlange Begründung dafür, warum die 20 Euro pro Schicht natürlich auch in der 48h-Woche gezahlt werden müssen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555459 | |||
Datum | 23.04.2009 20:24 | 15241 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNach kurzem Blick ins Urteil kann ich die o.g. Aussage nur bestätigen. Die PM des BV Feuerwehr ist schon ein starkes Stück: na ja aber selbst bei einem evtl. 12h-Dienst wurde diese Zulage in der Vergangenheit von den AG der Feuerwehrleute eher verneint. Anderer Seits könnte man ja auch so argumentieren: - Arbeitet der Betreffende im Schichtdienst? = Ja tut er - Wechseln sich diese Schichten (Tage, Wochenende, Feiertage etc.) ab? = Ja auch dies Also arbeitet der Betreffende in einer Wechselschicht :-) Du siehst alles ist möglich und von vorneherein zu sagen, dass ist aber Absurd passt nun mal nicht. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich will natürlich nicht ausschließen, dass diese Klagen Erfolg haben; dann schmeiße ich meinen Ordner mit den gültigen Regelungen zur Besoldung allerdings weg und wir sollten eine generelle "Ey, gib einfach mal 100 Euro mehr"-Klage gegen alle Dienstherrn einreichen. Könnte ja klappen... Na ja Sie könnten ja mal damit anfangen die gültigen Regelungen aus Deinem Ordner zu bezahlen und wenn man dann noch ab und an eine Erhöhung bekommt (und nicht Kürzungen wie die letzten Jahre), müsste vielleicht gar nicht mehr so viel geklagt werden. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555427 | |||
Datum | 23.04.2009 18:18 | 15325 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNoch so ein Beispiel für einen "Absurden" Gedankengang: Nach kurzem Blick ins Urteil kann ich die o.g. Aussage nur bestätigen. Die PM des BV Feuerwehr ist schon ein starkes Stück: - Man weiß dort offensichtlich nicht, was der Begriff "Wechselschicht" bedeutet, nämlich dass man eben NICHT im 24h-Dienst arbeitet, sondern in einem Schichtplan mit wechselnden Arbeitszeiten (z. B. Früh-, Spät-, Nachtdienst). Der Kläger arbeitet z. B. im 12h-Dienst. - Man kopiert aus der entsprechenden Verordnung die Sätze so zusammen, wie es gerade am besten passt, sodass nicht kundige Leser sogar glauben könnten, die Regelungen gelten auch bei nicht wechselnder Arbeitszeit. - Der Passus "Der Kläger leistet in der Rettungswache ständig Wechselschichtarbeit, da in ihr ununterbrochen in WECHSELNDEN Arbeitsschichten gearbeitet wird. Bereitschaftszeiten gehören zur regelmäßigen Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten ist und gesondert vergütet wird, umfassen die Bereitschaftszeiten keine im voraus festgelegte Zeiten ohne Arbeitsleistung, so dass die wechselnden Arbeitsschichten auch durch die Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, im tariflichen Sinne nicht unterbrochen werden." wird bei der BV zu "Das Gericht begründet den Anspruch damit, dass wechselnde Arbeitsschichten auch durch Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, nicht unterbrochen werden." Komischerweise fehlt dabei genau der erste Satz, der die eigentliche Kernbegründung darstellt, nur leider auch (nochmal) klarstellt, dass wechselnde Arbeitszeiten (eben nicht 24h-Dienst) das relevante Kriterium sind. Wie konnte das nur passieren... Ich will natürlich nicht ausschließen, dass diese Klagen Erfolg haben; dann schmeiße ich meinen Ordner mit den gültigen Regelungen zur Besoldung allerdings weg und wir sollten eine generelle "Ey, gib einfach mal 100 Euro mehr"-Klage gegen alle Dienstherrn einreichen. Könnte ja klappen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555417 | |||
Datum | 23.04.2009 17:53 | 15186 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckWas ist der Süden? jedenfalls nicht Hessen, da dort schon Jahre in der 48h-Woche gearbeitet wird. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555416 | |||
Datum | 23.04.2009 17:52 | 15206 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNoch so ein Beispiel für einen "Absurden" Gedankengang: Genau, weil da nämlich die Frage offen bleibt, warum unsere Vorväter das Ding wohl WECHSELschicht genannt haben. Passt eher zum 8- oder 12h-Dienst. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 555411 | |||
Datum | 23.04.2009 17:34 | 15190 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinokomisch, im Süden Deutschlands arbeiten m.W. die meisten ohne Zuschlag freiwillig genauso weiter wie bisher (Opt out), um den 24 h Dienst behalten zu können.... Was ist der Süden? In BW haben m.W. die meisten BFs die 48h-Woche eingeführt und zusätzliches Personal eingestellt (teilweise laufen die Einstellungen noch). | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555409 | |||
Datum | 23.04.2009 17:21 | 15262 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAlso fehlt für die o.g. (dazu noch völlig absurde) Sichtweise eh jede Grundlage. Noch so ein Beispiel für einen "Absurden" Gedankengang: Klick Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555359 | |||
Datum | 23.04.2009 13:39 | 15302 x gelesen | |||
Hallo, nee, irgendwas läuft da falsch. Das Gesetz war erforderlich, DAMIT die Gemeinden überhaupt freiwillig 20 Euro pro Schicht zahlen konnten. Freiwillige Zahlungen ohne Rechtsgrundlage sind nicht erlaubt. Da aber klar war, dass Opt-Out-Stunden KEINE Mehrarbeit sein können, gab es keine Grundlage für die 20 Euro. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 555181 | |||
Datum | 22.04.2009 19:03 | 15728 x gelesen | |||
okay, okay ein Gesetz aber somit ist es keine "freiwillige Leistung" mehr (ja gut wegen "kann" hat das noch freiwilligen Charakter aber mit gesetzlichen Rückhalt), da es ja gesetzlich geregelt ist. Dies war ja das Problem für HSK Gemeiden, da die vorher diese Leistung nicht bringen konnten/durften - zumindest hat man es uns so erklärt. schönen Abend noch | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555104 | |||
Datum | 22.04.2009 13:39 | 15443 x gelesen | |||
Geschrieben von Eberhard ConradAuf Grund dieses Landesbeschluss wird uns jetzt auch die 20 Euro pro geleisteter Schicht gezahlt, weil es wohl jetzt keine "freiwillige Zahlung" mehr ist, Nö. 1) der Beschluss ist ein Gesetz 2) "Den Beamten, die [opt out machen], kann bei Ableistung einer über § 2 Abs. 1 AZVOFeu hibnausgehenden Arbeistzeit von im Monat durchschnittlich wöchentlich 6 Stunden eine besondere Zulage gewährt werden. Diese kann für jede Dienstschicht bis zu 20 Euro betragen. Bei einer geringeren wöchentlichen Mehrleistung ist die Zulage entsprechend anteilig zu gewähren." Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 555101 | |||
Datum | 22.04.2009 13:33 | 15293 x gelesen | |||
Moin ! Na ich denke es geht darum auf welcher Basis die 20 Euronen gezahlt werden. Als die Sache mit der 48h Woche aufkam, gab es ja keine verbindlichen Regelungen. So konnte bei uns zuerst auch keine Mehrarbeitszeitvergütung erfolgen, da sich unsere Stadt im HSK befand, was dazu führte das wir 24h Dienst in einer 54hWoche unter Anrechnung einer 48h Woche machten (weil unsere Verwaltung meinte/dachte/glaubte, das wir mit unserem Personal eine 48h Woche hinbekommen würden *lol*) - die Stunden die wir damals zuviel gemacht haben wurden dann als normale Überstunden aufgeschrieben (zehren immer noch davon) Einige Städte hatten damals aber schon diese 20 Euro auf ihre "Kappe" abgeschlossen, die 20 Euronen Regelung vom Land kam erst später. Auf Grund dieses Landesbeschluss wird uns jetzt auch die 20 Euro pro geleisteter Schicht gezahlt, weil es wohl jetzt keine "freiwillige Zahlung" mehr ist, bei den Städten, die damals aber Vorausgeprescht sind und dies im nachhinein nicht geändert haben, ist es wohl dann noch eine freiwillige Zahlung - im Prinzip ein und dasselbe aber halt ein anderer Name und das ist wohl das Problem - zumindest meine ich es so verstanden zu haben. Alles nicht so einfach Lg Ebi | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555072 | |||
Datum | 22.04.2009 09:56 | 15482 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNochmal: das ist heutzutage (so seit mindestens 20 Jahren) der "regelmäßige" Weg. Ja leider, macht es durch diesen "Gewohnheitseffektt" aber nicht besser. Zumindest beim "Staat" könnte man ja erwarten das es mit rechten Dingen zugeht! Geschrieben von Andreas Bräutigam Och, ich denke, es wird auch weiterhin einzelne Rechtsstreite dazu geben, weil wieder eine Seite irgendeine Nuance entdeckt hat, die noch nicht richterlich geklärt wurde. Ja aber wenn immer wieder der/die Gleiche auf den Deckel bekommt, sollte man das Geld für die Gerichtskosten/Anwälte lieber sinnvoll nutzen und den Leuten direkt geben. So hätte jeder was davon. Obwohl das Geld wird ja so auch umverteilt es bekommen halt dann die Anwälte und der Staat ;-). Der Politikverdrossenheit und Vertrauen in den Staat sind solche Sachen auf Dauer aber eher nicht dienlich. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555071 | |||
Datum | 22.04.2009 09:48 | 15420 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkySchade finde ich nur das es erst soweit kommen musste Nochmal: das ist heutzutage (so seit mindestens 20 Jahren) der "regelmäßige" Weg. Geschrieben von Dirk Brokatzky Solange "kauen" die gar nicht, Och, ich denke, es wird auch weiterhin einzelne Rechtsstreite dazu geben, weil wieder eine Seite irgendeine Nuance entdeckt hat, die noch nicht richterlich geklärt wurde. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555070 | |||
Datum | 22.04.2009 09:39 | 15538 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd diejenigen, die politisch für die Finanzen des Bundes/des Landes/der Kommune Verantwortung tragen, sich mit Ausgaben immer schwer tun, wenn sie nicht gezwungen werden, ist seit den Zeiten der "Obrigkeit" systemimmanent. Selbst in Kommunen, die (noch!) ausreichend Mittel haben. Da habe ich vollstest Verständniss für aber man muss auch dann den A.... in der Hose haben und dazu stehen (auch Politisch). Mit allem könnte ich leben, aber die Leute für blöd zu verkaufen und zum Teil auch noch zu bedrohen, dies macht mich pers. wütend. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ob 2006 zu spät war und deshalb Ansprüche aus der Vergangenheit entstanden sind, dürfen gerne noch ein paar Jahre die Gerichte durchkauen. Habe und hatte ich keinen Einfluss drauf. Solange "kauen" die gar nicht, die Kollegen die den Mut hatten und vor Gericht gezogen sind, haben meiner Kenntniss nach alle Recht bekommen. Zwar nur vom Zeitpunkt der Klageerhebung an, aber immerhin. Schade finde ich nur das es erst soweit kommen musste und dies hat auch die "Obrigkeit" zu verantworen, aber Nein auch da stellt man sich hin und gibt den Klagenden die Schuld :-( . Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555067 | |||
Datum | 22.04.2009 09:29 | 15550 x gelesen | |||
Das sind zwei paar Schuhe! Seit 2006 gelten 48h und was in LEV läuft, bezieht sich genau darauf. Ob 2006 zu spät war und deshalb Ansprüche aus der Vergangenheit entstanden sind, dürfen gerne noch ein paar Jahre die Gerichte durchkauen. Habe und hatte ich keinen Einfluss drauf. Dass Gerichte Dinge, die nicht klar geregelt sind, entscheiden müssen, werden wir immer öfter haben, weil immer weniger klar geregelt ist. Wenn die Euros Mehrbelastung für alle Haushalte, die dadurch entstehen, aus der Richterbesoldung kämen, würde vielleicht.... naja, was solls. Und diejenigen, die politisch für die Finanzen des Bundes/des Landes/der Kommune Verantwortung tragen, sich mit Ausgaben immer schwer tun, wenn sie nicht gezwungen werden, ist seit den Zeiten der "Obrigkeit" systemimmanent. Selbst in Kommunen, die (noch!) ausreichend Mittel haben. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555066 | |||
Datum | 22.04.2009 09:10 | 15439 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamErstmal stehen in der AZVO 48 Stunden, aber erst seit 1.9.2006. Also fehlt für die o.g. (dazu noch völlig absurde) Sichtweise eh jede Grundlage. Absurd? Ok dann erkläre mir mal dies hier: Klick Absurd wurde dies alles schon im Jahre (ich meine) 1996 genannt als die Ärzte geklagt haben und einige Kollegen meinten dies würde ja für uns auch gelten. Da haben auch alle von Oben gebrüllt: "Ihr habt doch einen Knall, dies betrifft die Feuerwehr nicht und ist auch hier gar nicht anwendbar". Als dann die Klage in Hamburg anhängig war hat sogar die damalige Dezernentin in der Rheinischen Post schreiben lassen: " Dies betrifft uns nicht, weil wir bezahlen unsere Feuerwehrleute durchgängig". Sorry Andreas mein Glaube an die Obrigkeit hält sich bei diesen Aussagen inzwischen sehr in Grenzen! Weil in den letzten Jahren hat man sich einfach zu oft geirrt und die Gerichte haben dies dann gerade rücken müssen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555065 | |||
Datum | 22.04.2009 08:47 | 15618 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyDarauf habe ich genau gewartet! Wenn ein Schlosser in seinem Vertrag 38,5 Stunden stehen hat, dann bekommt er auch 38,5 Stunden bezahlt (auch im Urlaub), oder? In unserem "Vertrag" stehen 56 Stunden und diese müssen wir auch erbringen, unabhängig davon ob ich Urlaub habe oder nicht, auch richtig? Also müssen diese 56 Stunden dann natürlich auch durchbezahlt werden, da ich für diese Arbeitszeit auch anteilig meinen Urlaub bekomme. Erstmal stehen in der AZVO 48 Stunden, aber erst seit 1.9.2006. Also fehlt für die o.g. (dazu noch völlig absurde) Sichtweise eh jede Grundlage. Zweitens ordnen die Kommunen, die nach Mehrarbeit verfahren, natürlich KEINE Mehrarbeit an, wenn der Kollege nicht im Dienst (Urlaub, Krank, IdF) ist. Wer wäre denn auch so bescheuert? In einem mir bekannten Modell wird die Mehrarbeit auf die Schicht runtergebrochen und jeden Morgen durch Unterschrift angeordnet. Für die Kollegen, die tatsächlich an dem Tag im Dienst sind. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555061 | |||
Datum | 22.04.2009 08:30 | 15428 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyHab was vergessen: Grund ist weil die Stadt Leverkusen "gedeckelt" ist und keine "freiwilligen" Mehrleistungen bezahlen darf (sagt das RP). Wie gesagt: Davon gibt es ZIG Kommunen in NRW und das war eigentlich besprochen. Naja, warten wir mal ab, ob jemand die Rechnungsprüfer "aufklärt". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555060 | |||
Datum | 22.04.2009 08:28 | 15415 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Brokatzkyin dem Bericht ging es um die Opt Out Zahlung von 20 Euro pro Schicht und das diese freiwillig geleistet wird. Die geht aber laut Rechnungsprüfungsamt nicht und muss gestrichen werden. Hab was vergessen: Grund ist weil die Stadt Leverkusen "gedeckelt" ist und keine "freiwilligen" Mehrleistungen bezahlen darf (sagt das RP). Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555059 | |||
Datum | 22.04.2009 08:24 | 15461 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWenn ja: Das hat mit Mehrarbeit im Sinne des Besoldungsrechts nichts zu tun! Sollte das gemeint sein, gehen 99% der Diskussion hier sauber am Thema vorbei. Würde mich nur wundern, weil die Frage, ob auch finanziell klamme Kommunen das dürfen, damals AIFAIK besprochen wurde. Hallo Andreas, in dem Bericht ging es um die Opt Out Zahlung von 20 Euro pro Schicht und das diese freiwillig geleistet wird. Die geht aber laut Rechnungsprüfungsamt nicht und muss gestrichen werden. Somit würde natürlich auch der Opt Out Vertrag nichtig werden. Dann hat der Kämmerer gesagt er hätte keine andere Wahl als dann Mehrarbeit anzuordnen damit der Dienstbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Dazu wurde eine Rechnung aufgemacht Opt Out= 250.000 Eu, Mehrarbeit= 450.000 Eu und mehr Leute= 850.000 Eu. Alles natürlich bei 54 Stunden Woche ;-). Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555058 | |||
Datum | 22.04.2009 08:19 | 15428 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamEs sind natürlich 54 Stunden. Wenigstens die Basisdaten sollten bei solchen Diskussionen unstrittig sein... Vielen Dank Andreas, dies ist natürlich richtig 48 + 6 sind 54. Hätte dies aber jetzt auch so oder so noch mal geschrieben, weil mir der Fehler beim etwas gründlicher nachdenken selber aufgefallen ist ;-). Aber die 10,8 X 5 sind 54 und zumindest da hat es gestimmt. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555057 | |||
Datum | 22.04.2009 08:16 | 15475 x gelesen | |||
Hallo, leider kann ich den Beitrag von hier aus nicht öffnen. Daher zunächst die entscheidende Frage: Nutzt die Stadt Leverkusen das "Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst" (20 Euro pro geleistete Schicht)? Wenn ja: Das hat mit Mehrarbeit im Sinne des Besoldungsrechts nichts zu tun! Sollte das gemeint sein, gehen 99% der Diskussion hier sauber am Thema vorbei. Würde mich nur wundern, weil die Frage, ob auch finanziell klamme Kommunen das dürfen, damals AIFAIK besprochen wurde. ODER ordnet die Stadt Leverkusen die 6 Stunden pro Woche und Nase als Mehrarbeit an, wie es auch andere Städte (IMHO nicht rechtskonform!) tun, die dann nach Mehrarbeitsvergütungsverordnung bezahlt werden? Wenn ja: Dann kann man nur sagen: Kein Mitleid, es haben ALLE gewusst, dass das in die Hose gehen kann. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555056 | |||
Datum | 22.04.2009 08:03 | 15503 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyIm Moment sieht es so aus, dass wir in der Woche 56 Stunden erbringen müssen. Liegt die FW 10 schon in Niedersachsen, oder schauen wir lieber nochmal in die AZVO Feu? Es sind natürlich 54 Stunden. Wenigstens die Basisdaten sollten bei solchen Diskussionen unstrittig sein... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555052 | |||
Datum | 22.04.2009 07:35 | 15558 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWürde der Meister bei euch in eine höhere Soldgruppe eingeteilt werden wenn es bei euch Opt-Out ohne 20Eur/Schicht geben würde? Nein, aber es verstärkt das Problem.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555032 | |||
Datum | 21.04.2009 23:33 | 15527 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkySiehste und da ist eben der Unterschied bei uns steht das hier: Da ich Fair sein will und dies ja auch von meinem Dienstherren erwarte möchte ich noch hinzufügen, dass es auch ein Gesetz gibt das besagt, dass jedem Beamten 5 Stunden Mehrarbeit im Monat ohne Vergütung abverlangt werden kann. Diese Stunden möge man mir dann abziehen ;-). Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555031 | |||
Datum | 21.04.2009 23:27 | 15526 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa in allen meinen (drei) Arbeitsverträgen immer der Satz "Mehrarbeit ist mit dem Grundgehalt abgegolten" stand, bin ich da absolut dafür. Siehste und da ist eben der Unterschied bei uns steht das hier: Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer---
Gruß Dirk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 555030 | |||
Datum | 21.04.2009 23:24 | 15501 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa in allen meinen (drei) Arbeitsverträgen immer der Satz "Mehrarbeit ist mit dem Grundgehalt abgegolten" stand, bin ich da absolut dafür. Das Problem kenne ich irgend woher... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 555028 | |||
Datum | 21.04.2009 23:22 | 15587 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dirk Brokatzky Aber bitte dann auch die Mehrarbeit richtig bezahlen Da in allen meinen (drei) Arbeitsverträgen immer der Satz "Mehrarbeit ist mit dem Grundgehalt abgegolten" stand, bin ich da absolut dafür. Geschrieben von Dirk Brokatzky ich bin überzeugt im Mittel(Jahr) kommem die besagten 300 Eu im Monat mehr raus. Aber locker... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555026 | |||
Datum | 21.04.2009 23:19 | 15512 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWären aber zur 48h-Woche 6 zuviel, du hättest mehrarbeit geleistet obwohl du nicht da warst. Dies habe ich ja weiter oben so geschrieben, lass uns mit der 48 Stunden Woche rechnen und dann stimmt es. Aber bitte dann auch die Mehrarbeit richtig bezahlen, ich bin überzeugt im Mittel(Jahr) kommem die besagten 300 Eu im Monat mehr raus. Also so als ob man direkt 54 Stunden (durch)bezahlt hätte. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555023 | |||
Datum | 21.04.2009 23:13 | 15538 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyIst dies nicht das Gleiche ob man 10,8 Stunden abzieht oder erst gar nicht dazurechnet? Na ebend nicht :) Das ist der Grund, warum du im Urlaub keine Mehrarbeit leistest, Beispiel 1: eine Woche Urlaub. Soll: 5x0h Haben: 5x0h Saldo: Ausgeglichen Gesamt: 0h Beispiel 2 (deines) Soll: 5x10,8h = 54h Haben: 5x10,8h = 54h (das ist das was du meinst: im Urlaub gäbe es pro Tag 10,8h auf's Konto) Saldo: ausgeglichen Gesamt: 54h Wären aber zur 48h-Woche 6 zuviel, du hättest mehrarbeit geleistet obwohl du nicht da warst. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555022 | |||
Datum | 21.04.2009 23:09 | 15525 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtBei uns bekommt man an einem Urlaubstag einfach keine Arbeitszeit auf die "Soll-Seite" deines Arbeitzeitkonto gesetzt. Ist dies nicht das Gleiche ob man 10,8 Stunden abzieht oder erst gar nicht dazurechnet? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555021 | |||
Datum | 21.04.2009 23:05 | 15545 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyGanz einfach in dem ich jeden Urlaubstag 10,8 Stunden gutgeschrieben bekomme, also als ob ich arbeiten würde. So läuftes doch in der Wirtschaft auch? Bei uns bekommt man an einem Urlaubstag einfach keine Arbeitszeit auf die "Soll-Seite" deines Arbeitzeitkonto gesetzt. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555018 | |||
Datum | 21.04.2009 22:56 | 15537 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDu musst 56 Stunden arbeiten, obwohl du Urlaub hast? Ganz einfach in dem ich jeden Urlaubstag 10,8 Stunden gutgeschrieben bekomme, also als ob ich arbeiten würde. So läuftes doch in der Wirtschaft auch? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555017 | |||
Datum | 21.04.2009 22:54 | 15657 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas (weniger Arbeit, max. eben 48 h, aber auch dazu gibts innerhalb der EU merkwürdigerweise vor Ort völlig unterschiedliche Darstellungen, wie ich letztes Jahr in Spanien erleben durfte. Dies kann ja sein und ich kann dies auch nicht ändern, wenn es nach mir gehen würde dann hätten wir den alten Dienst (3 Schichten) noch. Aber ich kann es nun mal nicht ändern und muss damit leben. Mich hat keiner gefragt und ich habe es auch nicht bestimmt. Nur bitte dann muss halt auch der Arbeitgeber erst einmal damit leben und die Kohle rausrücken, zumindest bis etwas anderes gilt. Aber Nein man wird trotzig und sagt. Ihr werdet schon sehen was ihr davon habt wenn ihr auf euer Geld besteht. Übrigens geht das Ganze ja noch recht harmlos ab was die Arbeitnehmer betrifft ich habe gehört das anderen Orts schon Kollegen Ihre Arbeitszeit rückwirkend eingeklagt haben und stell Dir mal vor die haben sogar recht bekommen. Würden dies alle machen dann sehe es aber sehr düster aus. Witzig hierbei finde ich ja nur, dass es die Politik mal wieder selber ist die den Ball ins rollen bringt. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 555016 | |||
Datum | 21.04.2009 22:52 | 15623 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Dirk Brokatzky In unserem "Vertrag" stehen 56 Stunden und diese müssen wir auch erbringen, unabhängig davon ob ich Urlaub habe oder nicht, Du musst 56 Stunden arbeiten, obwohl du Urlaub hast? Wie definiert sich bei euch "Urlaub"? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555013 | |||
Datum | 21.04.2009 22:46 | 15528 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinokomisch, im Süden Deutschlands arbeiten m.W. die meisten ohne Zuschlag freiwillig genauso weiter wie bisher (Opt out), um den 24 h Dienst behalten zu können.... [...] Geschrieben von Ulrich Cimolino (Aber auch das Thema hatten wir schon x-fach....) Jepp. Genauso wie die (teilweise direkte, teilweise indirekte) Aussage dass jeder der nicht freiwillig 62h/Woche an Wache verbringt an allem Übel des öffentlichen Dienstes, mindestens aber allem Übel des Feuerwehrpersonalwesens schuld ist. Aber kurz zu den von dir als "wichtiges Problem" bezeichneten Sitaution: Geschrieben von Ulrich Cimolino Für TVöD-Gehälter bekommt man kaum mehr erfahrene Kräfte, schon gar keine Meister - erst recht nicht, wenn "daneben" noch fw-techn. Versorgungsbeamte auf relativ "normalen" Tagesdienststellen A9 oder gar A9Z bekommen, wenn der Meister mit der Kenntnis und Verantwortung für etliche Mitarbeiter und einen größeren Fuhrpark max. E9 bekommt... Würde der Meister bei euch in eine höhere Soldgruppe eingeteilt werden wenn es bei euch Opt-Out ohne 20Eur/Schicht geben würde? Manuel | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555012 | |||
Datum | 21.04.2009 22:46 | 15645 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMehrarbeitsvergütung darf und kann nur bezahlt werden, wenn auch Mehrarbeit geleistet wird. Urlaub zählt da mit Sicherheit nicht zu! Darauf habe ich genau gewartet! Wenn ein Schlosser in seinem Vertrag 38,5 Stunden stehen hat, dann bekommt er auch 38,5 Stunden bezahlt (auch im Urlaub), oder? In unserem "Vertrag" stehen 56 Stunden und diese müssen wir auch erbringen, unabhängig davon ob ich Urlaub habe oder nicht, auch richtig? Also müssen diese 56 Stunden dann natürlich auch durchbezahlt werden, da ich für diese Arbeitszeit auch anteilig meinen Urlaub bekomme. Sonst müsste die Rechnung nämlich ganz anders aussehen, nämlich: Ich (müsste) arbeite 48 Stunden die Woche sind also 9.6 Stunden pro Arbeitstag macht im Monat je nach länge ca. 192 Stunden (bei 4 Arbeitswochen). Wenn es ein Arbeitsreicher Monat an Schichten ist machen wir aber durchschnittlich 240 Stunden, also fast 50 Stunden mehr. Ich würde also in diesen Monaten 50 x 12,47 (um bei dem Beispiel A8 zu bleiben) bekommen, dies sind ca. 620 Euro mehr. Nun die nehme ich dann natürlich auch gerne für die Mehrarbeit ;-). Man kann es drehen und wenden die 20 Eu Opt Out ist nun mal das günstigste Modell für die Städte und das sag ja nicht mal ich, sondern der Kämmerer der Stadt Leverkusen. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555009 | |||
Datum | 21.04.2009 22:40 | 15675 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNur weil jemand auf sein Recht besteht Echt? Welches Recht? Das (weniger Arbeit, max. eben 48 h, aber auch dazu gibts innerhalb der EU merkwürdigerweise vor Ort völlig unterschiedliche Darstellungen, wie ich letztes Jahr in Spanien erleben durfte. Die sprachen nämlich davon, dass irgendwas um die 70 h möglich sein sollten - und das wäre ja viel zuviel) was die EU beschlossen hat - oder haben will, oder das Recht auf "mehr Geld", was die meisten für gleiche Leistung schlicht haben wollen? Geschrieben von Dirk Brokatzky Ich sag es noch einmal: Wir mischen die Karten nicht, sondern müssen damit spielen und dann bitte auch Fair! Klar, alle die Nebentätigkeiten haben, diese nicht angemeldet haben, bitte dies morgen nachholen, damit man einen echten Eindruck davon gewinnen kann, wie groß das Problem wirklich (!) ist! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555006 | |||
Datum | 21.04.2009 22:34 | 15682 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAnsonsten freu ich mich jetzt schon auf die Diskussionen in den Feuerwehren, die 2011? echte 48 h OHNE weitere Tätigkeiten einführen. Bin gespannt wie das innerdienstlich funktionieren soll - von den "normalen" Nebentätigkeiten abgesehen. Ja aber da kann der FM (SB) ja nichts für und ist hierfür der falsche Ansprechpartner. Nur weil jemand auf sein Recht besteht kann man ihm doch keinen Strick draus drehen? Wird auf jeden Fall von Zumwinkel und Co so öffentlich gesagt ;-). Ich sag es noch einmal: Wir mischen die Karten nicht, sondern müssen damit spielen und dann bitte auch Fair! Gruß Dirk | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555004 | |||
Datum | 21.04.2009 22:31 | 15865 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyMacht bei durchschnittlich 10 Dienstschichten also 200 Euro. Wenn man aber Urlaub hat oder Krank ist fallen diese 200 Euro auch weg, ergo at man in diesen Monaten auch weniger Geld. Würde aber die Mehrarbeitsvergütung bezahlt werden so hätte man jeden Monat (auch wen man Urlaub hat) 300 Euro mehr (bei A8). Wie denn das? Mehrarbeitsvergütung darf und kann nur bezahlt werden, wenn auch Mehrarbeit geleistet wird. Urlaub zählt da mit Sicherheit nicht zu! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555001 | |||
Datum | 21.04.2009 22:28 | 15927 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Seckler"Kürzung bei der Feuerwehr? - MEDIATHEK regional - WDR.de komisch, im Süden Deutschlands arbeiten m.W. die meisten ohne Zuschlag freiwillig genauso weiter wie bisher (Opt out), um den 24 h Dienst behalten zu können.... Ansonsten freu ich mich jetzt schon auf die Diskussionen in den Feuerwehren, die 2011? echte 48 h OHNE weitere Tätigkeiten einführen. Bin gespannt wie das innerdienstlich funktionieren soll - von den "normalen" Nebentätigkeiten abgesehen. (Aber auch das Thema hatten wir schon x-fach....) Ganz andere reale Probleme aus dem täglichen Personalgeschäft: Für TVöD-Gehälter bekommt man kaum mehr erfahrene Kräfte, schon gar keine Meister - erst recht nicht, wenn "daneben" noch fw-techn. Versorgungsbeamte auf relativ "normalen" Tagesdienststellen A9 oder gar A9Z bekommen, wenn der Meister mit der Kenntnis und Verantwortung für etliche Mitarbeiter und einen größeren Fuhrpark max. E9 bekommt... Wer von außen kommt (andere Stadt, Werkfeuerwehr) hat mit den neuen Regeln größere Probleme zu wechseln, ausser er nimmt erhebliche Gehaltseinbußen (Beginn z.B. IMMER im Eingangsamt, ausser man war vorher schon Beamter) in Kauf. Macht aber nix, schützt ja alle, die schon vor Ort sind. Übliches Vorgehen also.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 555000 | |||
Datum | 21.04.2009 22:25 | 15662 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer10 Umläufe pro Monat = 10 x 6 Stunden extra erbracht = 60 Stunden. Ich denke einmal Du meinst mit Umläufe = eine Schicht? Dann ist nämlich Deine Rechung völlig falsch. Im Moment sieht es so aus, dass wir in der Woche 56 Stunden erbringen müssen. Rechtlich wären aber nur 48 Stunden zulässig, für diese "freiwillige" Mehrarbeit von 6 Stunden in der Woche mehr, bekommen wir pro abgeleistete Dienstschicht 20 Euro als Bonus. Macht bei durchschnittlich 10 Dienstschichten also 200 Euro. Wenn man aber Urlaub hat oder Krank ist fallen diese 200 Euro auch weg, ergo at man in diesen Monaten auch weniger Geld. Würde aber die Mehrarbeitsvergütung bezahlt werden so hätte man jeden Monat (auch wen man Urlaub hat) 300 Euro mehr (bei A8). Geschrieben von Jürgen Ringhofer Richtig rechnen könnte man, wenn man die durchschnittliche Anzahl der "Freiwilligen Mehrarbeitsstunden"/Monat wüste. Ja kannste haben 1 Monat gleich 4 Wochen und somit 24 Stunden an Mehrarbeit. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 554995 | |||
Datum | 21.04.2009 22:11 | 15631 x gelesen | |||
Ändert aber auch nichts daran, dass die 20 EUR pro Umlauf rechtlich nicht zulässig sind. Das ist ja eigentlich das Problem dieser Geschichte Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 554993 | |||
Datum | 21.04.2009 22:03 | 15722 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk BrokatzkyVerstehe Deine Rechnung nicht ganz? Ich verstehe deine Rechnung nicht! 10 x 20 EUR pro Monat würde pro Monat 10 Umläufe bedeuten! Rechnen wir mal neu mit diesen Zahlen: 10 Umläufe pro Monat = 10 x 6 Stunden extra erbracht = 60 Stunden. 60 Stunden Mehrarbeit mal 12.47 EUR = ca. 750 EUR für Mehrarbeit (ganz regulär und richtig über das Mehrarbeitsgesetz bezahlt) Dazu dann noch die 10 x 20 EUR = 200 EUR wären sogar 950 EUR / Monat mehr (brutto) Fazit: Wenn die freiwillige Zahlung eingestellt wird und die Mehrarbeit nicht mehr nötig wird, weil Leverkusen entsprechend mehr Beamte einstellt, dann würde dem Beamten recht viel Geld wegfallen. Vieleicht reden wir aber auch aneinander vorbei, da Umlauf nicht gleich Woche ist! Richtig rechnen könnte man, wenn man die durchschnittliche Anzahl der "Freiwilligen Mehrarbeitsstunden"/Monat wüste. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 554992 | |||
Datum | 21.04.2009 21:52 | 15892 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferMan stelle sich vor, dass die Stadt jetzt ausreichend Feuerwehrleute einstellt und die Mehrarbeit nicht mehr erforderlich ist und nicht mehr angeordnet wird. Dann fallen dem Oberbrandmeister fast 500 EUR (brutto) weg. Verstehe Deine Rechnung nicht ganz? Ist Zustand = ca. 10 X 20 Eu macht 200 Eu mehr pro Monat Soll Zustand (nach Innenminesterium) = 6 x 12,47 Eu in der Woche x 4 = ca. 300 Eu (Bei A8) im Monat mehr. Dies würde aber durchgezahlt werden, wie es jetzt ist bekommst Du nur soviel mehr als Schichten geleistet werden. Vor 2006 gab es gar nichts mehr und wenn genug Leute da sind haben die das Gleiche müssen aber 6 Stunden, also eine Schicht pro Monat weniger arbeiten. Wie kommst Du auf 500 Eu? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 554990 | |||
Datum | 21.04.2009 21:36 | 15741 x gelesen | |||
Bei nur 5 Umläufen im Monat sind das für A8 im übringen fast 500 EUR (brutto) extra zur Besoldung, wenn man es sich auszahlen lässt. 5 Umläufe = 30 Stunden + 5+20 EUR Bonus = knapp 500 EUR. Man stelle sich vor, dass die Stadt jetzt ausreichend Feuerwehrleute einstellt und die Mehrarbeit nicht mehr erforderlich ist und nicht mehr angeordnet wird. Dann fallen dem Oberbrandmeister fast 500 EUR (brutto) weg. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 554987 | |||
Datum | 21.04.2009 21:24 | 15958 x gelesen | |||
Was ist freiwillige Mehrarbeit!? Mehrarbeit muss doch angeordnet werden und dann ist sie nicht mehr freiwillig! Die Beamten bekommen doch diese Mehrarbeit vergütet oder können die erbrachte Mehrarbeit wieder mit Urlaub ausgleichen. A 5 bis A 8 12,47 Euro/Stunde A 9 bis A 12 17,12 Euro/Stunde A 13 bis A 16 23,60 Euro/Stunde http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/marbv/gesamt.pdf Ist sicherlich nicht die Welt und deshalb wurde wahrscheinlich auch versucht hier mit 20 EUR Zulage etwas zu versüßen/auszugleichen! Das Gesetz sieht dies aber nicht vor und von daher verstehe ich das zuständige Innenministerium. Die Stadt ist verantwortlich für die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr und wenn sie den Dienstbetrieb nur mit Mehrarbeit aufrecht erhalten kann, dann stimmt in der Personalplanung was nicht! Mehrarbeit sollte die Ausnahme und nicht der Regelfall sein. Um das ausgleichen zu können müssen also Planstellen her. Das will man aber aufgrund der hohen Kosten wohl vermeiden. Das zuständige IM hat hier nur einen Kuhhandel aufgedeckt, welcher keine Rechtsgrundlage hat und dem Bürger ist es m. E. auch nicht zu vermitteln, dass hier "Geldgeschenke" aus ihren Steuergeldern gemacht werden. Wobei mir klar ist, dass es den Feuerwehrleuten nicht gefällt. Wem gefällt es schon, wenn man weniger Geld bekommt (bei nur 5 Umläufen im Monat sind das immerhin 100EUR) Wohlwissend, dass jetzt eine Diskussion über eine gerechte Besoldung losgetreten wird, bitte ich um Trennung dieser "20 EUR Geschichte" und einer passenden Besoldung. Das wäre Äpfel mit Birnen verglichen. Diese Zusatzzahlung war einfach ein Win Win Geschäft für die Stadt und für die Feuerwehrleute. Der Verlierer ist hier nur der Steuerzahler, der das Ganze finanzieren darf. Wird wohl ein gefundenes Fressen für den Rechnungshof und seinen jährlichen Bericht sein! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 554983 | |||
Datum | 21.04.2009 21:05 | 16075 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton SecklerIn Leverkusen erhalten die Feuerwehrmänner für ihre freiwillige Mehrarbeit einen Zuschlag. Geht nicht, sagt nun das Land NRW, LOL ich lach mich Tod oder soll ich besser weinen? Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Feuerwehrleute mit rund der Hälfte des Geldes abgespeist als ihnen eigentlich zusteht. Komisch als wir vor ca. 2 Jahren eine Personalversammlung über genau diese Mehrarbeit gehabt haben hat man uns gesagt, dass man keine Mehrarbeitsvergütung bezahlen kann weil es ja keine Mehrarbeit im eigentlichen Sinne sei. Der Kämmerer von Leverkusen hat aber ganz klar gesagt, dass er genau diese dann bezahlen/ bzw. anordnen müsste. TzTz was soll man davon halten? Gruß Dirk | |||||
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Autor | Anto8n S8., Köln / NRW | 554975 | |||
Datum | 21.04.2009 20:20 | 18958 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe dies eben bei der Lokalzeit Köln gesehen. Inwieweit dies für euch interessant weiß ich nicht aber ich dachte ich stelle es mal rein. "Kürzung bei der Feuerwehr? - MEDIATHEK regional - WDR.de In Leverkusen erhalten die Feuerwehrmänner für ihre freiwillige Mehrarbeit einen Zuschlag. Geht nicht, sagt nun das Land NRW, denn eine Kommune die pleite ist dürfte Gehaltszuschläge nicht zahlen." Beitrag WDR Lokalzeit Köln 20.4.2009 Grüße aus Köln, FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst) | |||||
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