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ThemaSonderrechte im Privat-PKW202 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846800
    Datum19.02.2019 19:472570 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Was spricht gegen Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei"?
    Vermutlich die Absicht pfiffiger Bürger die FW zu besuchen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846799
    Datum19.02.2019 18:582427 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.as Zusatzzeichen "Frei für Feuerwehr" gibt es in der Anlage 2 StVO nicht.Was spricht gegen Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei"?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846798
    Datum19.02.2019 17:592434 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Ach doof, passt nicht. Ist ja keine Fahrt zum Gerätehaus, sondern schon der Einsatz, geht also doch ganz konform.

    Ok, machen wir es anders.
    Oft ist der Parkplatz mit einem VZ Verbot für (Kraft)fahrzeuge (aller Art) mit einem Zusatzschild Feuerwehr oder Frei für Feuerwehr für die Öffentlichkeit gesperrt.
    Das Zusatzzeichen "Frei für Feuerwehr" gibt es in der Anlage 2 StVO nicht.

    Somit dürfte niemand mit seinem Privat PKW auf dem Gelände parken.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846797
    Datum19.02.2019 17:552410 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S. Die Dorffeuerwehr mit TLF2000 fährt mit 1/2 zum Waldbrand, die mit Privat-PKW anfahrenden restlichen FA kommen ab Parkplatz am Waldrand zu Fuß, da sie angehalten sind, keine Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Ist das so gemeint? Und wenn kein Waldparkplatz da ist, fahren sie zum Gerätehaus zurück, da Parken an der Vorfahrtstraße verboten ist?
    Nein, Lösungsansatz:
    Sie suchen sich eine Stelle, an der sie wahlweise ordnungsgemäß halten können.
    Dann steigt der jeweilige Fahrer aus, geht einmal ums Auto, setzt sich auf den Beifahrersitz, klappt den Schminkspiegel runter und verkündet zu sich selbst: "Befugt nach § 25 Abs. 3 LBKG fordere ich mich hiermit nach § 27 Abs. 3 LBKG auf, mir das dringend benötigte Kraftfahrzeug unverzüglich zur Nutzung zu überlassen. Zu etwaigen Ersatzansprüchen, sofern da nicht dummerweise gerade mein eigener Wald brennt, melde ich mich bitte in den nächsten Tagen beim zuständigen Aufgabenträger".
    Wenn Fahrzeughalterin eigentlich die Ehefrau ist, schickt er ihr dann noch 1-5 Herzchensmileys (je nach aktuellem Befinden), aber bitte nicht mehr, wegen Dienst und Datenschutz und so.
    Dann steigt er wieder aus, geht zur Fahrerseite, steigt fahrerseitig in das nun ihm ordnungsgemäß von sich selbst freundlicherweise zur Verfügung gestellte Auto, winkt den möglicherweise leicht verwirrt dreinschauenden Passanten höflich zu und fährt weiter in den Einsatz.

    Das klingt zwar erstmal umständlich, aber straßenverkehrsrechtlich kommen wir hier ja auch nicht mehr weiter.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846796
    Datum19.02.2019 17:512410 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.StVG sagt: Du brauchst eine Fahrerlaubnis. Ausnahmen davon verrät dir die liebe Verordnung. Welche Fahrerlaubnis genau, sagt dir die liebe Verordnung aber auch.

    Richtig.

    Geschrieben von Sebastian K.Wenn die Verordnung dann sagt "...von den Vorschriften dieser Verordnung befreit..." reicht das zunächst mal aus, um von den Ausnahmen abzuweichen, aber auch von der Festlegung welche Fahrerlaubnis genau man braucht - das macht zu einem Abweichen von der generellen (?) Fahrerlaubnispflicht nach dem StVG bitte welchen Unterschied genau?

    Ja, von Ausnahmen kann abgewichen, aber erstmal nicht von der generellen Vorraussetzung einer Fahrerlaubnis.
    Denn die schreibt die schreibt ein Gesetz vor.

    Im §2 steht, du brauchst eine Fahrerlaubnis, im §6 steht drin das jemand ermächtigt wird per Verordnung Ausnahmen davon zu erlassen.
    So, wenn du dich nun aufgrund der Ausnahmen von §74 der FeV davon abweichen willst, fallen die Ausnahmen aus §6 weg, aber die generelle Fahrerlaubnispflicht aus §2 bleibt weiterhin bestehen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846795
    Datum19.02.2019 17:412417 x gelesen
    StVG sagt: Du brauchst eine Fahrerlaubnis. Ausnahmen davon verrät dir die liebe Verordnung. Welche Fahrerlaubnis genau, sagt dir die liebe Verordnung aber auch.
    Wenn die Verordnung dann sagt "...von den Vorschriften dieser Verordnung befreit..." reicht das zunächst mal aus, um von den Ausnahmen abzuweichen, aber auch von der Festlegung welche Fahrerlaubnis genau man braucht - das macht zu einem Abweichen von der generellen (?) Fahrerlaubnispflicht nach dem StVG bitte welchen Unterschied genau?
    Warum ich die Ausnahme vom Grundsatz durch eine Ausnahme von einer Ausnahme erreichen soll, müssten vielleicht ausnahmsweise eher Sprachphilosphen klären, mir reicht das grundsätzlich schon so. Auch im Sinne der Normenhierarchie.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846794
    Datum19.02.2019 17:192466 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Die Dorffeuerwehr mit TLF2000 fährt mit 1/2 zum Waldbrand, die mit Privat-PKW anfahrenden restlichen FA kommen ab Parkplatz am Waldrand zu Fuß, da sie angehalten sind, keine Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Ist das so gemeint? Und wenn kein Waldparkplatz da ist, fahren sie zum Gerätehaus zurück, da Parken an der Vorfahrtstraße verboten ist?Der konkrete Einzelfall steht dem "grundsätzlich" auch in der baden-württembergischen Verordnung nicht entgegen.

    Geschrieben von Oliver S.Dann nehmen wir doch die Stellungnahme aus NiedersachsenIch nehme lieber die aus Berlin, die ist schön konkret und geht nicht von einer Unsicherheit aus :-)Nach erneuter Prüfung halten wir an der Auffassung fest, dass Sonderrechte nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn hoheitliche Aufgaben erfüllt werden müssen und die Abweichung von der StVO dringend geboten ist. Das ist bei einer Fahrt zum Gerätehaus nicht der Fall, denn sie dient lediglich der Vorbereitung des Einsatzes, ist aber nicht Teil des Einsatzes. Damit entfällt die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten.Ach doof, passt nicht. Ist ja keine Fahrt zum Gerätehaus, sondern schon der Einsatz, geht also doch ganz konform.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz846793
    Datum19.02.2019 16:522462 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.In der VwV geht es ausschließlich um den Weg zum Alarmplatz. Es geht nicht um Feuerwehrfahrzeuge.

    Dann nehmen wir doch die Stellungnahme aus Niedersachsen:
    Niedersachsen: Aufgrund der in dieser Angelegenheit weiterhin bestehenden Rechtsunsicherheit sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren schon aus Fürsorgegesichtspunkten anzuhalten, auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten mit ihren Privatfahrzeugen zu verzichten.
    Die Dorffeuerwehr mit TLF2000 fährt mit 1/2 zum Waldbrand, die mit Privat-PKW anfahrenden restlichen FA kommen ab Parkplatz am Waldrand zu Fuß, da sie angehalten sind, keine Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Ist das so gemeint? Und wenn kein Waldparkplatz da ist, fahren sie zum Gerätehaus zurück, da Parken an der Vorfahrtstraße verboten ist?

    Ich sehe keine Rechtsunsicherheit. In §35 StVO ist klar geregelt, dass die FA mit Privat-PKW zum Einsatzort im Wald fahren dürfen. Jetzt kommt eine Verwaltungsvorschrift daher und sagt: Bitte an die Vorschriften der StVO halten! Das kann doch nicht ernst gemeint sein.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846792
    Datum19.02.2019 16:522473 x gelesen
    Ich bleib dabei.
    Im Straßenverkehrsgesetz steht erstmal drin das du einen brauchst.
    Im SVG sind zwar auch Ausnahmen möglich die durch die FeV näher bestimmt sind.
    Dadurch das aber Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht in der FeV stehen, kannst du nicht sagen im Einsatz darf ich von der FeV abweichen, denn dann dürftest du nur von den Ausnahmen abweichen, aber nicht von der generellen Fahrerlaubnispflicht die im SVG eindeutig festgeschrieben ist.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846790
    Datum19.02.2019 16:332499 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Es ging ja auch eigentlich um die Frage, ob das "Recht" aus §35 quasi alles tun zu dürfen, von irgendwem auch wieder eingeschränkt werden kann. Ich denke schon, andere nicht. Ist wohl wie mit dem Tempolimit auf der Autobahn, für manche erscheint es sinnvoll, für andere ist es der Beginn von Diktatur und Freiheitsentzug...Ich formuliere es neu:
    Es ging ja um die Frage, ob die durch den §35 erteilte Befreiung durch eine Aufsichtsbehörde oder einen disziplinarischen Vorgesetzten eingeschränkt werden kann. Meiner Meinung nach ja, weil ich mit Alarm die Feuerwehr bin und damit an die Weisungen meiner Vorgesetzten und Aufsichtsbehörden gebunden werde.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846789
    Datum19.02.2019 16:102462 x gelesen
    Wer hat behauptet das wir durch den §35 Zitat; quasi alles tun zu dürfen?
    Einschränkungen ergeben sich zB automatisch sobald wie andere Gefährden, das ist ein No-Go und für die Geschwindigkeit ist hier der Knackpunkt ab wann.
    Schönes Beispiel die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB wg Lärmschutz auf 80Km/h. Wenn ich da Nachts ohne Verkehr mit 130Km/h auf dem Weg zum GH fahre, also mit +50Km/h wäre das jenseits aller mir bekannten Toleranzen, ich sehe aber nicht im Ansatz das irgend jemand gefährdet oder über Maß belästigt wird, im morgendlichen Berufsverkehr sieht das schon wieder ganz anders aus, da können 100Km/h schon deutlich zu schnell sein.

    Deshalb finde ich unsere Gesetzgebung in dem Fall gut und irgendwelche festen Anweisungen für ...kontraproduktiv, blind übernommen sogar für dumm weil unreflektiert Potenzial verschwendet wird.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846788
    Datum19.02.2019 15:572536 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Selbstverständlich kann man nicht alles machen, das steht auch gleich im §35:Geschrieben von Christian R.Es ging ja auch eigentlich um die Frage, ob das "Recht" aus §35 quasi alles tun zu dürfen, von irgendwem auch wieder eingeschränkt werden kann.
    Geschrieben von Oliver S.Es wird jegliche Inanspruchnahme von Sonderrechten ausgeschlossenNein, da steht "grundsätzlich" und nicht "stets".

    Geschrieben von Oliver S.Außerdem sehe ich nicht, dass man per Verwaltungsvorschrift ein Bundesgesetz einfach so für nichtig erklären kann.Es wird nicht das Gesetz für nichtig erklärt. Es wird "der Feuerwehr" vorgeschrieben, wie das Gesetz auszuführen ist.

    Geschrieben von Oliver S.Die Feuerwehr konnte den Einsatzort nicht erreichen, da sich der Waldbrand an einem Forstweg befand, der nicht mit den Feuerwehrfahrzeugen befahren werden darf.In der VwV geht es ausschließlich um den Weg zum Alarmplatz. Es geht nicht um Feuerwehrfahrzeuge.

    Deshalb wiederhole ich die Frage konkreter: Warum sollte eine Aufsichtsbehörde nicht definieren können, wie eine nachgeordnete Behörde ein Gesetz auszuführen hat.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846787
    Datum19.02.2019 15:562463 x gelesen
    Lies dir bei Gelegenheit doch mal das und das durch, dann nochmal was ich geschrieben habe, und dann versuchs nochmal.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz846786
    Datum19.02.2019 15:482529 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Es ging ja auch eigentlich um die Frage, ob das "Recht" aus §35 quasi alles tun zu dürfen, von irgendwem auch wieder eingeschränkt werden kann.
    Selbstverständlich kann man nicht alles machen, das steht auch gleich im §35:

    Geschrieben von §35 StVO (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
    Was in verschiedenen Verwaltungsvorschriften hier zitiert wird, ist aber etwas ganz anderes: Es wird jegliche Inanspruchnahme von Sonderrechten ausgeschlossen, also auch Parkverstöße, unbefugte Straßenbenutzung usw. Genau das ist nicht im Sinne des §35 und auch fern jeglicher Logik. Außerdem sehe ich nicht, dass man per Verwaltungsvorschrift ein Bundesgesetz einfach so für nichtig erklären kann.

    Ich wüsste ja gerne, was los wäre, wenn jemand das einmal ernsthaft befolgen würde: Die Feuerwehr konnte den Einsatzort nicht erreichen, da sich der Waldbrand an einem Forstweg befand, der nicht mit den Feuerwehrfahrzeugen befahren werden darf.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846785
    Datum19.02.2019 15:472568 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian W.Dieser Paragraph passt zum Beispiel prima für den Fall, dass der einzige C-Maschinist leider derzeit nicht fahren darf, weil sein Führerschein Urlaub ins Flensburg macht. Ganz objektiv kann der genauso gut oder schlecht LKW fahren wie sonst auch, er darf es nur momentan nicht. Den kann man auf Basis des § 74 FeV das LF zum Einsatzort fahren lassen und sollte damit keine Probleme bekommen. Für den Rückweg muss man dann natürlich jemanden mit auch aktuell nutzbarer Fahrerlaubnis einfliegen lassen.Ich glaube, wenn §74 FeV heranzieht bekommt man Probleme, weil eben das StVG das Fahren nach Entzug der Fahrerlaubnis oder auch bei Fahrverbot sanktioniert. Da muss dann eher der rechtfertigende Notstand herhalten.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846784
    Datum19.02.2019 15:422515 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Das du eine Fahrerlaubnis brauchst steht im Straßenverkehrsgesetz und nicht in der FeV. In der FeV wird das Straßenverkehrsgesetz nur näher "ausgeführt".Stimme ich zu, dann weiche ich (im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis) gemäß §74 FeV von §6 FeV ab. Was sagt dann §21 StVG? Von der Normenhierarchie passt das doch, oder?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846783
    Datum19.02.2019 15:322547 x gelesen
    Ich verrate dir noch ein Geheimnis: zum letzten Einsatz hab ich auch Sonderrechte in Anspruch genommen ;-)

    Es ging ja auch eigentlich um die Frage, ob das "Recht" aus §35 quasi alles tun zu dürfen, von irgendwem auch wieder eingeschränkt werden kann. Ich denke schon, andere nicht. Ist wohl wie mit dem Tempolimit auf der Autobahn, für manche erscheint es sinnvoll, für andere ist es der Beginn von Diktatur und Freiheitsentzug...

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846782
    Datum19.02.2019 15:202531 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Nö. Da steht nur die staatliche Schimpfe wenn man keinen hat, aber einen gebraucht hätte. Welchen man gebraucht hätte, und auch ob überhaupt, steht nach kurzem Umweg eben doch wieder in der Fahrerlaubnisverordnung
    Nehme es mir nicht übel, aber über die Normenhirachie scheinst du nicht viel Ahnung zu haben.
    Ein Gesetz steht nie hinter einer Verordnung.
    Das du eine Fahrerlaubnis brauchst steht im Straßenverkehrsgesetz und nicht in der FeV.
    In der FeV wird das Straßenverkehrsgesetz nur näher "ausgeführt".

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen846781
    Datum19.02.2019 14:572573 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Christian R.Warum brauchen wir dann LKW-Führerscheine für Feuerwehrfahrzeuge?
    Geschrieben von §74 FeV"(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist."Hier steht doch, dass ich darf, wenn es sein muss.
    Sobald du mir erklärst, wie du die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausreichend berücksichtigen willst, wenn da jemand fährt, der noch nie einen LKW gefahren ist (bzw. nur auf den vergangenen Einsatzfahrten...), dann kannst du es mit dieser Vorschrift versuchen.
    Der Gesetzgeber ist idR nicht völlig bescheuert und denk sich mehrheitlich etwas bei den Vorschriften, die er so erlässt.

    Dieser Paragraph passt zum Beispiel prima für den Fall, dass der einzige C-Maschinist leider derzeit nicht fahren darf, weil sein Führerschein Urlaub ins Flensburg macht. Ganz objektiv kann der genauso gut oder schlecht LKW fahren wie sonst auch, er darf es nur momentan nicht. Den kann man auf Basis des § 74 FeV das LF zum Einsatzort fahren lassen und sollte damit keine Probleme bekommen. Für den Rückweg muss man dann natürlich jemanden mit auch aktuell nutzbarer Fahrerlaubnis einfliegen lassen.

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846780
    Datum19.02.2019 14:462599 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.
    Oder warum ist das hier nicht so?


    Warum parkt "man" ;) für eine Übung hier entgegen der Fahrtrichtung und noch halb auf dem Gehweg?
    Mancher Logik nach gibt es gibt dafür keine Sonderrechte ;)
    http://fw-fichtenberg.de/wp-content/gallery/uebung-29-07-2016_2/IMG_2921.JPG

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846779
    Datum19.02.2019 14:432597 x gelesen
    und eben vergessen:
    Geschrieben von Alexander H. Du darfst dir aber auch wenn es dringend geboten ist, trotzdem kein Blaulicht auf dein Privatauto setzen.Doch, manche dürfen sogar das.
    Eben weil:
    Geschrieben von Alexander H....der Gesetzgeber sich aber durchaus Gedanken gemacht hat mit den Ausnahmen
    Aber ich gestehe, natürlich gibt es auch davon wieder Ausnahmen ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846777
    Datum19.02.2019 14:262657 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Das man einen Führerschein Fahrerlaubnis braucht steht nicht in der Fahrerlaubnisverordnung, sondern im Straßenverkehrsgesetz unter §21.Nö. Da steht nur die staatliche Schimpfe wenn man keinen hat, aber einen gebraucht hätte. Welchen man gebraucht hätte, und auch ob überhaupt, steht nach kurzem Umweg eben doch wieder in der Fahrerlaubnisverordnung

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846776
    Datum19.02.2019 14:202610 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Also es gibt nur einen Führerschein für die ganze Wehr, nämlich für den, der die Karren einsammeln muss, der Rest kann ja so fahren.

    Typischen Anfängerfehler!
    Die Rückfahrt wird zur Einsatzübung und schon darf der 14Jährige JF`ler die DL zurück zum GH fahren. Gerade nach einem Innenangriff unter Atemschutz ist das für die Lütten eine tolle Motivation am Ball zu bleiben.



    (sorry, konnte nicht anders. Wenn gewünscht darf der Beitrag gelöscht werden)

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846775
    Datum19.02.2019 14:182680 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Warum brauchen wir dann LKW-Führerscheine für Feuerwehrfahrzeuge?
    Das man einen Führerschein Fahrerlaubnis braucht steht nicht in der Fahrerlaubnisverordnung, sondern im Straßenverkehrsgesetz unter §21.
    Also hinkt der Vergleich.

    Das der Gesetzgeber sich aber durchaus Gedanken gemacht hat mit den Ausnahmen sieht man zB in der StVZO.
    Zitat:"(4) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."
    Auf deutsch du darfst mit einer erloschenen Betriebserlaubnis zum Einsatz fahren, sofern es dringend geboten ist.
    Du darfst dir aber auch wenn es dringend geboten ist, trotzdem kein Blaulicht auf dein Privatauto setzen.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846769
    Datum19.02.2019 13:182664 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.zum Übungsdienst (weder Einsatz, noch hoheitliche Aufgabe).Nochmal hä? ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846768
    Datum19.02.2019 13:172686 x gelesen
    Geschrieben von Christian R. Oder warum ist das hier nicht so?
    Vermutlich u.a. deshalb.
    Abwägungen, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeiten oder so'n Zeug.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846767
    Datum19.02.2019 13:142615 x gelesen
    Geschrieben von Oliver S.Geschrieben von FUK NiedersachsenNein, die zitiert so den Berliner Senat.

    Geschrieben von Oliver S.Wo beginnt denn für den Verfasser der Einsatz?Bitte in Berlin fragen, da kommt das her: (030) 9026-0

    Geschrieben von Oliver S.Das ist alles völlig unausgegoren und widersprüchlich.Nicht jeder Einsatz, ist eine hoheitliche Aufgabe. Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem Weg zum Übungsdienst (weder Einsatz, noch hoheitliche Aufgabe).

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846766
    Datum19.02.2019 13:082700 x gelesen
    Warum brauchen wir dann LKW-Führerscheine für Feuerwehrfahrzeuge?
    Geschrieben von §74 FeV(5) Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.Hier steht doch, dass ich darf, wenn es sein muss. Einweisungsfahrten sind dann auch nur ein Nice-To-Have, oder?

    Also es gibt nur einen Führerschein für die ganze Wehr, nämlich für den, der die Karren einsammeln muss, der Rest kann ja so fahren.

    Oder warum ist das hier nicht so?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz846765
    Datum19.02.2019 12:492672 x gelesen
    Geschrieben von FUK NiedersachsenNach erneuter Prüfung halten wir an der Auffassung fest, dass Sonderrechte nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn hoheitliche Aufgaben erfüllt werden müssen und die Abweichung von der StVO dringend geboten ist. Das ist bei einer Fahrt zum Gerätehaus nicht der Fall, denn sie dient lediglich der Vorbereitung des Einsatzes, ist aber nicht Teil des Einsatzes. Damit entfällt die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten.
    Wo beginnt denn für den Verfasser der Einsatz? Gerade die FUK sollte doch wissen, dass der Einsatz mit der Alarmierung beginnt. Genau deswegen ist der FA auf der Anfahrt zum Gerätehaus auch versichert (über die FUK wohlgemerkt). Warum die Anfahrt zum Gerätehaus nicht zum Einsatz gehört, die Anfahrt zur Einsatzstelle dann aber schon, muss man argumentativ auch erst einmal hinbekommen. Und was ist mit der direkten Anfahrt von zu Hause oder dem Arbeitsplatz zur Einsatzstelle? Auch Vorbereitung oder schon Teil des Einsatzes? Das ist alles völlig unausgegoren und widersprüchlich.

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    AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz846763
    Datum19.02.2019 12:412658 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Auch die bei einem Alarm gebotene Eile rechtfertigt es danach grundsätzlich nicht, von den Verkehrsregeln abzuweichen.
    Das widerspricht diametral §35 StVO:
    Geschrieben von StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. und ist damit für mich völliger Humbug.

    Falschparken, Befahren von Anliegerstraßen und Feldwegen, Beschränkungen wegen Verkehrslärm, es gibt so viele Paragrafen der StVO, die man ohne jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer übertreten kann und meiner Meinung nach auch dringend übertreten solte, wenn Eile geboten ist, dass man den Verfasser einmal fragen sollte, worin er denn den Sinn des §35 sieht, wenn er ihn dann als Verwaltungsvorschrift gleich wieder kassieren möchte.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846761
    Datum19.02.2019 12:172756 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Ist das ein Privat-PKW? Nein. Also darf ich.
    Du schriebst oben dem Privat PKW die Sonderrechte ab weil er im Gegensatz;Weil es sich beim großen roten Auto um eine selbständige taktische Einheit handelt, bestehend aus Mannschaft und Gerät
    Ohne Mannschaft ist das LF aber keine taktische Einheit sondern nur noch das Gerät dessen Mannschaft gerade "durch die Stadt bummelt" und damit ohne Sonder- und Wegerechte genau so Lange zum GH braucht. ;)

    Anderes Beispiel für meine FW, bitte Bilder anklicken;
    Übersicht
    https://www.dropbox.com/s/rzrsh41bolvcci1/1.jpg?dl=0
    Detail
    https://www.dropbox.com/s/siyqdrumyrbduz9/Detail.jpg?dl=0

    Rot eingezeichnet die nach StVO VZ 250 verbotene Zufahrt für Privat-FZ auf unseren Hof, Zufahrt direkt von der "Hauptstraße".
    Grün eingezeichnet die Zufahrt ohne Sonderrechte, länge ca.+1Km inkl. 1Schule, ~500m 30Km/h, ~200m 20Km/h.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846757
    Datum19.02.2019 11:162723 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Wieso wird im letzten Absatz nochmal flott zum rechtfertigenden Notstand/§ 16 OWiG gehüpft? Ich mutmaße mal, weil man mit dem was einem vorher so aus der Tastatur entfleucht ist selber nicht so wirklich glücklich war. Mir scheint, man wollte hier vor allem der Argumentation von es übertreibenden FM vorbeugen, das man nach dem FWG ja zum unverzüglichen Einsatz verpflichtet sei. Die Idee das klarzustellen kann ich ja durchaus verstehen, aber dann will man bei der Schlussfolgerung die 180 Grad-Wendung schaffen... Naja. Gut gemeint, schlecht gemacht.Das habe ich auch gedacht...

    Ich hab jetzt auch in einer Broschüre der FUK Niedersachsen gelesen, dass der Berliner Senat eine ganz interessante Meinung vertritt.Nach erneuter Prüfung halten wir an der Auffassung fest, dass Sonderrechte nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn hoheitliche Aufgaben erfüllt werden müssen und die Abweichung von der StVO dringend geboten ist. Das ist bei einer Fahrt zum Gerätehaus nicht der Fall, denn sie dient lediglich der Vorbereitung des Einsatzes, ist aber nicht Teil des Einsatzes. Damit entfällt die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten.Das ist wenigstens klar und deutlich formuliert (Seite 15).

    Gegenteilige Meinung herrscht in Bremen (gleiches Dokument, eine Seite vorher):Gemäß § 35 Absatz 1 StVO kommt es bei der Berufung auf die Sonderrechte darauf an, ob die Überschreitung der Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Demzufolge stehen einem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall auf der Fahrt zur Einsatzstelle oder zum Feuerwehrstützpunkt die Sonderrechte gemäß § 35 Absatz 1 StVO im Straßenverkehr zu. Die Nutzung der Sonderrechte ist also abhängig vom Einsatzzweck.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846753
    Datum19.02.2019 10:512780 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Ich habe diese Vorschriften nicht erstellt.Schade ;-)
    Denn an denjenigen hätte ich zwei Fragen:
    Frage 1.: Wieso wird im letzten Absatz nochmal flott zum rechtfertigenden Notstand/§ 16 OWiG gehüpft? Ich mutmaße mal, weil man mit dem was einem vorher so aus der Tastatur entfleucht ist selber nicht so wirklich glücklich war. Mir scheint, man wollte hier vor allem der Argumentation von es übertreibenden FM vorbeugen, das man nach dem FWG ja zum unverzüglichen Einsatz verpflichtet sei. Die Idee das klarzustellen kann ich ja durchaus verstehen, aber dann will man bei der Schlussfolgerung die 180 Grad-Wendung schaffen... Naja. Gut gemeint, schlecht gemacht.

    Und Frage 2.:Hä?
    Ein Hinwegsetzen über den § 38 wird durch hoheitliches Üben nach § 35 begründet - dieser Absatz scheint recht nahe am Feierabend erstellt worden zu sein ;-)

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846752
    Datum19.02.2019 10:492699 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Weil es die VwV so sagt?

    Naja, schön ...
    Eine Verwaltungsvorschrift.
    Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz.
    Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift kann niemand rechtlich belangt werden, allenfalls "intern" Mitarbeiter der Verwaltung sanktioniert werden.
    Lustigerweise sagt das Landratsamt ja noch, er hätte ja schneller fahren dürfen, aber eben maßvoll, da verstoßen die ja selbst schon gegen die VwV.
    Desweiteren hat das OLG Stuttgart (liegt auch in Ba-Wü) 2002, also lange nach der VwV beschlossen das Mitglieder der Feuerwehr Sonderrechte zustehen und maßvolle Geschwindigkeitsübertretungen zugestanden.
    Es sagte auch, bei erlaubten 50 sei 78km/h noch maßvoll.

    Eigentlich schade das man es in Deutschland nicht auf die Reihe bringt, dass alle Mitglieder der Feuerwehr im Einsatzfall sich auf dem Weg ins Feuerwehrhaus komplett an die StVO zu halten.

    In meinen Augen akzeptiert der Gesetzgeber billigend das sich Mitglieder nicht an die StVO halten, wohlwissend das so die Hilfsfristen eingehalten werden können, wenn aber jemand geblitzt wird in allein zu lassen.

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    AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern846751
    Datum19.02.2019 10:102790 x gelesen
    Die zitierte VwV ist vom Land Baden-Württemberg erlassen und daher nicht allgemeingültig für den Rest der Republik.

    Das heißt daher auch nicht automatisch, dass das andere Bundesländer wie NRW, Bayern usw. ähnlich handhaben.

    VG
    Alexander

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Alexander


    Alles was ich schreibe gibt lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung wieder, nicht die meiner Feuerwehr, oder meines Arbeitgebers


    unsere Internetseite: www.feuerwehr-bachmehring.de

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    AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz846750
    Datum19.02.2019 10:10   3061 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S. sonst käme es ja nicht ständig zu Anzeigen und Gerichtsverfahren, deren Ausgang vom Geschick und Wohlwollen des Richters oder Bundesland abhängen.

    Ähm...
    Wie oft kommen denn solche Verfahren vor?
    Wie hoch ist der Prozentsatz der Verfahren im Verhältnis zur täglichen Inanspruchnahme durch die Mitglieder der Feuerwehren?
    Wie groß ist der Anteil der diesbezüglichen Verfahren im Verhältnis zu den übrigen Verfahren im Bereich OWiG und der sonstigen Verkehrsdelikte?

    Seit wann hängt der Verfahrensausgang nicht mehr vom zu beurteilenden Sachverhalt und den hierauf anzuwendenden Rechtsvorschriften ab?

    Ich wollte nur mal Fragen, weil die These so steil formuliert ist, dass da jemand schon ne Menge Arbeit in die Auswertung der Verfahrensstatistik investiert hat um solche Aussagen zu treffen.


    Wenn man die Fragestellungen rund um § 35 StVO diskutieren will sollte die "gefühlte" Welt der Gesetze und Verfahren draußen bleiben. Bringt nämlich nichts und macht die, in diesem Thema ohnehin oft verunsicherten"Pferde" nur weiter nervös.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846749
    Datum19.02.2019 10:002882 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Wie rechtfertigst du "Sonderrechte" im Privat-PKW?
    Durch die Absicht unseren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
    Ohne Kenntnis über andere Einsatzkräfte stehe "ich" in der Pflicht die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, wenn ich das nur erreichen kann wenn ich Sonderrechte in Anspruch nehme werde ich das machen.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen846748
    Datum19.02.2019 09:592808 x gelesen
    Guten Morgen!

    Geschrieben von Sebastian K....und sollen das nach der VV-StVO auch "wenn möglich und zulässig" tun

    Was doch bei der Anwendung von Sonderrechten auch nur dann der Fall ist, wenn die Voraussetzungen nach §38, Absatz 1 StVO gegeben sind. Und bei allen anderen Einsätzen kann man die "Sonderrechte" wie in der VwV ja überhaupt nicht "kenntlich" machen. Also beschränkt sich die Möglichkeit die Sonderrechte anzuzeigen auf die Einsätze, bei denen wir das blaue Blinklicht und das Einsatzhorn sowieso einsetzen würden. Blaues Blinklicht alleine dürfen wir zur Kennzeichnung von Einsatzfahrten sowieso einschalten (§38, Absatz 2 StVO).

    "§ 38
    Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) 1Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."

    Völlig unnötiger Hinweis in der VwV...

    Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846746
    Datum19.02.2019 09:482894 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Dann darf folglich das Lf20 mit 1/1 auf zB Einweisungsfahrt im Einsatzfall nicht mit Blauhorn zurück zur Wache weil ihm die Mannschaft fehlt?!Ist das ein Privat-PKW? Nein. Also darf ich.

    Geschrieben von Thomas M.Unser Einsatzziel ist immer noch die Einsatzstelle und um die schnellst möglich zu erreichen haben wir grundsätzlich SonderrechteSonderrechte von Feuerwehrangehörigen bei der Fahrt zum AlarmplatzAuch die bei einem Alarm gebotene Eile rechtfertigt es danach grundsätzlich nicht, von den Verkehrsregeln abzuweichen.Wie rechtfertigst du "Sonderrechte" im Privat-PKW?

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846745
    Datum19.02.2019 09:422874 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Kannst du mir mal einen Link zu dieser Verwaltungsvorschrift zeigen?
    Das Pamphlet der Feuerwehrschule ist keine Verwaltungsvorschrift.
    Ja, kann ich.

    Geschrieben von Alexander H.Ich wußte nicht das für die Anspruchnahme von Sonderrechten den Wert einer taktischen Einheit vorraussetzt.Ich bisher auch nicht. Ich hab nur vermutet, welche Motivation hinter dieser Verwaltungsvorschrift stehen könnte.Ok, warum soll ein Feuerwehrmann mit seinem Privatauto nicht im Parkverbot halten dürfen?Weil es die VwV so sagt?

    Ich habe diese Vorschriften nicht erstellt.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846744
    Datum19.02.2019 08:542980 x gelesen
    Geschrieben von Christian R. roten Auto um eine selbständige taktische Einheit handelt, bestehend aus Mannschaft und Gerät.
    Interessant
    Dann darf folglich das Lf20 mit 1/1 auf zB Einweisungsfahrt im Einsatzfall nicht mit Blauhorn zurück zur Wache weil ihm die Mannschaft fehlt?!

    Sorry nö
    Unser Einsatzziel ist immer noch die Einsatzstelle und um die schnellst möglich zu erreichen haben wir grundsätzlich Sonderrechte und mit dem großen roten Auto zusätzlich noch die Möglichkeiten der Wegerechte.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846740
    Datum19.02.2019 08:023006 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Einsatzwert hat der einzelne Feuerwehrmann doch erst, wenn er im Feuerwehrhaus angekommen ist und sich da mit anderen zusammen tut.
    Ich wußte nicht das für die Anspruchnahme von Sonderrechten den Wert einer taktischen Einheit vorraussetzt.
    Aber man lernt nie aus.

    Geschrieben von Christian R.Zum einen ist "von den Verkehrsregeln abweichen" nicht gleich "schneller fahren".
    Ist mir auch klar, der Begriff des "schneller fahren" wird halt einfach Synonym für Sonderrechte verstanden.
    Ok, warum soll ein Feuerwehrmann mit seinem Privatauto nicht im Parkverbot halten dürfen?
    Besser?

    Geschrieben von Christian R.Zum anderen ist das warum eben genau eine solche Verwaltungsvorschrift, die sagt (sinngemäß) "die Verkehrsregeln beachten ist höhere Pflicht, als schnell am Feuerwehrhaus zu sein". Punkt.
    Kannst du mir mal einen Link zu dieser Verwaltungsvorschrift zeigen?
    Das Pamphlet der Feuerwehrschule ist keine Verwaltungsvorschrift.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846736
    Datum19.02.2019 00:223008 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K....und sollen das nach der VV-StVO auch "wenn möglich und zulässig" tun.Der Paragraph ist eigentlich schon übel, wenn man ihn konsequent anwendet: Es ist nachts, 3 Uhr, nachrückendes Fahrzeug, im Wohngebiet, ein Rauchmelder hat gepiepst, da ich keinen Parkplatz finde für das große rote Auto, stelle ich mich in zweiter Reihe hin. In diesem Moment weiche ich berechtigt von der StVO ab. Also muss ich jetzt die Horn und Blaulicht einschalten :-D

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846735
    Datum19.02.2019 00:163080 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Dann fehlt aber auch die Begründung, warum ich mit den großen roten Autos von den Verkehrsregeln abweichen darf.Weil es sich beim großen roten Auto um eine selbständige taktische Einheit handelt, bestehend aus Mannschaft und Gerät. Ein einzelner FM (SB) mit Rettungsmesser, PKW-Verbandskasten und 1 KG Löschpulver ist da kein wirklicher Vergleich. Einsatzwert hat der einzelne Feuerwehrmann doch erst, wenn er im Feuerwehrhaus angekommen ist und sich da mit anderen zusammen tut.

    Geschrieben von Alexander H.Warum sollte man mit dem Privatauto zum Einsatz nicht schneller fahren, aber mit den roten Autos schon?Zum einen ist "von den Verkehrsregeln abweichen" nicht gleich "schneller fahren". Zum anderen ist das warum eben genau eine solche Verwaltungsvorschrift, die sagt (sinngemäß) "die Verkehrsregeln beachten ist höhere Pflicht, als schnell am Feuerwehrhaus zu sein". Punkt.

    Wie willst du denn bei einer solchen Aussage irgendeine Abwägung (notfalls vor Gericht) begründen?

    Christian Rosenau

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846733
    Datum18.02.2019 20:333123 x gelesen
    Geschrieben von Markus R."zeigen"... dass man Sonderrechte in Anspruch nimmt...Einsatzfahrzeuge können das mittels Blauhorn schon......und sollen das nach der VV-StVO auch "wenn möglich und zulässig" tun.
    Hoffentlich macht das keiner mit der gleichen Beharrlichkeit, wie manche den privaten FM die Sonderrechte absprechen wollen ;-)

    Allerdings gibt es dazu ja auch die Ansicht, dass ein Unterscheidungsmerkmal zwischen Sonderrechten und Wegerechten das sei, dass man Sonderrechte niemandem anzeigen müsste, weil man durch deren Wahrnehmung niemanden in dessen Rechten irgendwo tangiert, sondern nur allgemeine Ordnungsvorgaben überschreitet. Hieße also, zu schnell fahren ist solange ok, solange niemand anderes auf der Straße dadurch ausgebremst, überholt o.ä. wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern846732
    Datum18.02.2019 19:343190 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.
    Warum sollte man mit dem Privatauto zum Einsatz nicht schneller fahren, aber mit den roten Autos schon?
    Wahrscheinlich, weil man - wenn man mit einem Privat-Kfz unterwegs ist - den anderen Verkehrsteilnehmern nicht "zeigen" kann, dass man Sonderrechte in Anspruch nimmt/ nehmen möchte, un die sich somit auch nicht darauf einstellen können. Einsatzfahrzeuge können das mittels Blauhorn schon...

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846729
    Datum18.02.2019 17:443183 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Dann wird aber klar gestellt, dass bei ein schnelleres Erreichen des Feuerwehrhauses keine Begründung für eine Abweichung von den Verkehrsregeln sein kann.

    Dann fehlt aber auch die Begründung, warum ich mit den großen roten Autos von den Verkehrsregeln abweichen darf.

    Warum sollte man mit dem Privatauto zum Einsatz nicht schneller fahren, aber mit den roten Autos schon?

    Wie es in der Quelle steht ist beides die Feuerwehr im Sinne der StVO und fürs schneller fahren braucht man weder Blaulicht noch Einsatzhorn.

    Also nochmal, wo ist die Logik?

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846726
    Datum18.02.2019 16:383283 x gelesen
    Geschrieben von Alexander H.Nehms mir nicht übel, aber deine Quelle widerspricht sich doch selbst.Ich nehme es dir nicht übel. Wieso auch? Aber ich sehe keinen Widerspruch.

    Sie stellen zunächst fest, dass man formal ab dem Zeitpunkt einer Alarmierung "die Feuerwehr" ist und §35 (1) auch im privaten PKW gilt. Dann wird aber klar gestellt, dass bei ein schnelleres Erreichen des Feuerwehrhauses keine Begründung für eine Abweichung von den Verkehrsregeln sein kann.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846713
    Datum18.02.2019 10:533447 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Da steht nicht, dass du keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst. Da steht, dass deine Pflicht, dich an die Verkehrsregeln zu halten höher wiegt, als die Pflicht schnell (Zeit, nicht Geschwindigkeit!) am Feuerwehrhaus zu sein.
    Nehms mir nicht übel, aber deine Quelle widerspricht sich doch selbst.
    Einmal schreiben sie das Feuerwehrleute mit Privatfahrzeugen unter die Feuerwehr fallen und somit Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen.
    Danach schreiben sie das Feuerwehrgesetz rechtfertigt keine Inanspruchnahmen, muss es ja auch nicht, denn das Feuerwehrgesetz rechtfertigt nie die Inanspruchnahme

    Kommt es zum Unfall, hat dies überhaupt nichts mit Sonderrechten zu tun.

    Eine Rechtfertigung für die Inanspruchnahme ist einzig und allein der Einsatz selbst.
    Nur der gibt vor ob man Sonderrechte und Einsatzhorn in Anspruch nehmen darf.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846707
    Datum18.02.2019 09:173344 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Geschwindigkeitsüberschreitungen bringen tatsächlich meistens nicht viel, höchstens mal, um eine grüne Welle aufzuholen und dadurch sicher und bei grün einen Kreuzung noch nehmen zu können anstatt eine Minute einen kompletten Ampelumlauf abzuwarten.

    Sehe ich auch so.
    Sonderrechte ist auch die ÖPNV-Fahrbahnen (zB Busspuren) mit ihre Ampelschaltungen zu nutzen, aber auch im leeren Kreisverkehr Luftlinie zu fahren oder an einer Fußgängerampel mit Bedarfssteuerungen bei Rotlicht los zu fahren sobald kein Fußgänger mehr queren will.

    Letztendlich gehe ich davon aus das uns das Thema in Zukunft noch deutlich stärker ...belasten wird.
    Denn Verkehrsberuhigung, Verkehrsentwicklung und die räumliche Zuordnung vom Wohnort vs Standorte von neuen Gerätehäusern deutet überwiegend darauf hin das unsere Anfahrt immer länger dauern wird.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg846703
    Datum18.02.2019 08:273453 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas H.Wir wissen auch, dass es genug Heißdüsen gibt. Denen kommt man aber auch mit einem unzutreffenden Verbot nicht bei.
    denen kann man einfach mal eine Zeit lang den Piepser wegnehmen. Soll wirken. Habe ich mir sagen lassen ;-)

    MkG
    Jürgen

    [der seit 1981 ununterbrochen einen Piepser hat]

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg846699
    Datum18.02.2019 07:193517 x gelesen
    Geschrieben von Christian R.Da steht nicht, dass du keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst
    Geschrieben von Christian R.Jetzt erkläre mal bitte, ...warum man trotz dieser Aussage Sonderrecht in Anspruch nehmen darf.
    Ich habe es versucht, ganz langsam zu lesen, aber ich komme nicht ganz hinter den Zusammenhang der beiden Sätze.

    Die LFS schreibt doch eigentlich das Korrekte: "rechtfertigt die Inanspruchnahme von Sonderrechten grundsätzlich nicht." Das ist eine juristische Betrachtung. Und im juristischen Kontext bedeutet "grundsätzlich" eben, dass Ausnahmen möglich sind. Der korrekte Hinweis auf §35 Abs. 8 StVO wird von vielen gerne mal vergessen. Ich muss bei jeder Sonderrechtsnutzung darauf achten, wie ich es den anderen Verkehrsteilnehmern mitteile und sie nicht in Gefahr bringe.
    Daher halte ich nach wie vor ein ausnahmefreies Verbot durch Wehrleitung o.ä. für unberechtigt und auch übermäßig, denn ein Wehrleiter kann mir nicht Rechte nehmen, die mir ein höherstehendes Gesetz gibt. Ich muss allerdings bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten abwägen. Wenn ich falsch abwäge, habe ich ein Problem.

    Geschwindigkeitsüberschreitungen bringen tatsächlich meistens nicht viel, höchstens mal, um eine grüne Welle aufzuholen und dadurch sicher und bei grün einen Kreuzung noch nehmen zu können anstatt eine Minute einen kompletten Ampelumlauf abzuwarten.
    Dazu sollte aber die Straße so verkehrsarm sein, dass ich nicht mich und andere über Gebühr gefährde.

    An einem geschlossenen Bahnübergang nach vorne zu ziehen und dadurch auch mal gerne eine Minute zu sparen, ist ohne Sonderrechte nicht möglich, kann aber im Einzelfall sehr hilfreich sein.
    Auch hier wieder: Wie zeige ich's den anderen Verkehrsteilnehmern an?
    Bitte NIE mit der Warnblinkanlage...

    Daneben ist auch das Falschparken in der Umgebung der Feuerwache eine Nutzung von Sonderrechten.

    Und was auch gerne vergessen wird:
    Die Geschwindigkeitsüberschreitung des Einzelnen bringt keinen Nutzen, wenn "sein" Fahrzeug sowieso erst dann ausrückt, wenn das Fahrzeug voll ist.

    Das sind aber alles keine Punkte, warum eine Kommune meint, seinen Feuerwehrangehörigen Sonderrechte absprechen zu können.
    Wichtig ist gute Schulung inklusive dem klaren Hinweis auf den meistens geringen Nutzen und die damit verbundenen Gefahren. Verbote im vorauseilenden Gehorsam sind der Sache nicht dienlich.
    Wir wissen auch, dass es genug Heißdüsen gibt. Denen kommt man aber auch mit einem unzutreffenden Verbot nicht bei.

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    AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg846698
    Datum18.02.2019 00:453707 x gelesen
    Geschrieben von Thomas H.Probieren kann man es ja mal...
    Bundesrecht brincht Landesrecht, Landesrecht bricht Kommunalrecht.

    Die Idee ist gut, aber die Anwendung falsch.

    Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg schrieb 2009:
    Die Pflicht der Feuerwehrangehörigen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes, sich bei Alarm unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, zum Dienst einzufinden, rechtfertigt die Inanspruchnahme von Sonderrechten grundsätzlich nicht. Sie tritt hinter die Pflicht zur Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zurück. Quelle

    Da steht nicht, dass du keine Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst. Da steht, dass deine Pflicht, dich an die Verkehrsregeln zu halten höher wiegt, als die Pflicht schnell (Zeit, nicht Geschwindigkeit!) am Feuerwehrhaus zu sein.

    Jetzt erkläre mal bitte, wie das Landesrecht durch das Bundesrecht gebrochen wird und warum man trotz dieser Aussage Sonderrecht in Anspruch nehmen darf.

    Christian Rosenau

    Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846687
    Datum17.02.2019 19:333682 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S. Die Leitstelle kann Dir ja auch die Nutzung von Sonderrechten/Wegerecht untersagen, oder?! Nö.

    Geschrieben von Dirk S....Anzeigen und Gerichtsverfahren, deren Ausgang vom Geschick und Wohlwollen des Richters oder Bundesland abhängen...die aber in der überwiegenden Anzahl pro Sonderrechte im Privatfahrzeug ausgehen. Und damit ist diese Ansicht wohl vorherrschend.

    Geschrieben von Dirk S.Der Zeitgewinn ist durch überhöhte Geschwindigkeit doch eher geringDas ist der Kardinalfehler: Sonderrechte sind bei weitem mehr als überhöhte Geschwindigkeit. Das ist wohl der Punkt an dem es am häufigsten hakt, aber wahrscheinlich ist es am Ende nicht der, der durch anrückende Kräfte am häufigsten missachtet wird. Ich will z.B. gar nicht wissen was alleine an Parkverstößen durch FM im Einsatz angesammelt wird.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen846680
    Datum17.02.2019 18:003720 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Dirk S.Die Leitstelle kann Dir ja auch die Nutzung von Sonderrechten/Wegerecht untersagen, oder?! Nein. Abweichendes kann nur in Städten mit "eigener" Leitstelle gelten, da dann eine dienstliche Weisung "im eigenen Haus" möglich ist, wenn das so geregelt wurde.

    Geschrieben von Dirk S.Du kannst dich darüber hinwegsetzen, wenn was passiert ist es halt suboptimal.Wenn was passiert ist's immer suboptimal ;o) Die Frage, ob du Sonderrechte gerechtfertigt in Anspruch genommen hast, wird sich aber immer an der Lage bemessen, nicht an der Empfehlung der Leitstelle.
    Natürlich dürfte in den meisten Fällen die Leitstelle als diejenigen, die mit dem Notrufteilnehmer gesprochen haben, die bis dato besten Informationen haben. Aber stell dir den Fall vor, dass zu "brennt Unrat" mit "ohne Sonderrechte" alarmiert ist, du aber auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus schon die Rauchwolke über dem Möbelhaus siehst.

    Geschrieben von Dirk S.Die Dienstanweisung dürfte eine Relevanz haben, weil sie Dir die Entscheidungsmöglichkeit abspricht, ob ein Einsatz dringend geboten ist, oder nicht. Damit fehlt dir die Entscheidungsmöglichkeit, wie weit du von den Regeln abweichen darfst. Hinsichtlich der StVO bist du so frei wie ohne Dienstanweisung, der Beurteilungsmaßstab der StVO kann ja nicht durch eine Kommune angepasst werden. Natürlich kann man dir danach disziplinarrechtlich eine mitgeben, hast schließlich nicht das gemacht, was man dir vorgeschrieben hatte.

    Geschrieben von Dirk S.Die Frage ist, ob mit einer entsprechenden Dienstanweisung der Richter noch schmunzelt, oder einem einen Vorsatz unterstellt. Eine Geschwindigkeitsübertretung im Rahmen der Sonderrechte sollte bitte in aller Regel vorsätzlich erfolgen, weil nur das bedeutet, dass man (vorher...) darüber nachgedacht hat, was man da tut! Versehentlich zu schnell zu fahren, weil man so aufgeregt ist, sollte doch besser die Ausnahme sein.


    Davon abgesehen sind einige dieser Dienstanweisungen handwerklich unglaublich schlecht gemacht. "Sonderrechte dürfen nicht genutzt werden" steht da drin - aber ich wäre auf die Gesichter gespannt, wenn man 10 Min das Feuerwehrhaus umkreist, weil kein völlig rechtskonformer Parkplatz frei ist. Oder wenn man die Abkürzung über den Feldweg nicht nimmt, weil man eben kein landwirtschaftlicher Verkehr ist, und lieber außen rum fährt.


    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern846678
    Datum17.02.2019 17:073720 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S. Die Leitstelle kann Dir ja auch die Nutzung von Sonderrechten/Wegerecht untersagen, oder?!
    In Bayern dem Rettungsdienst ja, der Feuerwehr ein klares nein.

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    AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg846674
    Datum17.02.2019 16:153926 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Einige haben die Nutzung von Sonderrechten im Privatfahrzeug per Dienstanweisung untersagt.
    Probieren kann man es ja mal...
    Bundesrecht brincht Landesrecht, Landesrecht bricht Kommunalrecht.

    Eine Leitstelle kann jedeoch einen "Alarm ohne Eile" auslösen, dann gibt es nicht das "dringend geboten", das die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des §35 Abs. 1 StVO ist.

    Interessanter finde ich schon etwas im Vorfeld:
    Geschrieben von kreiszeitung-wochenblatt.de Unterwegs geschieht das Unerwartete: der Pkw wird von hinten geblitzt - mit 21 km/h zu schnell.
    Da in Deutschland nur der Fahrer für Geschwindigkeitsverstöße bestraft werden kann, wäre die bessere Variante gewesen, erst einmal zu schweigen und der Bußgeldstelle viel Spaß bei der Ermittlung des Fahrers zu wünschen.
    Wenn eine Bußgeldstelle von hinten blitzt, ist sie selber schuld, wenn sie kein Bußgeld eintreiben kann oder viel Aufwand dabei hat.
    Erst wenn die verantwortliche Fahrerin feststeht, hätte sie sich dazu einlassen brauchen.

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern846670
    Datum17.02.2019 15:283960 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Thomas M.Wieso tangiert eine Dienstanweisung die StVO?
    So wie ich das sehe garantiert hier die Dienstanweisung nur das der FM/SB mit keinerlei Unterstützung seitens der Stadt/FW erwarten kann.


    Die Leitstelle kann Dir ja auch die Nutzung von Sonderrechten/Wegerecht untersagen, oder?!
    Du kannst dich darüber hinwegsetzen, wenn was passiert ist es halt suboptimal.
    Gleiches gilt für Alarm mit Zusatz keine Eile. Die Schriftform über Dienstanweisung ist nichts anderes, oder?

    Die Dienstanweisung dürfte eine Relevanz haben, weil sie Dir die Entscheidungsmöglichkeit abspricht, ob ein Einsatz dringend geboten ist, oder nicht. Damit fehlt dir die Entscheidungsmöglichkeit, wie weit du von den Regeln abweichen darfst.
    Typisches Beispiel dürfte der Übungseinsatz, Containerbrand, oder das brennende Hochhaus sein. Die Anfahrt wird sich in der Praxis doch etwas unterscheiden. (Zum Zeitpunkt des Alarms dürfte es nicht immer bekannt sein, ob man "nur" nachrückende Kraft ist. )

    Geschrieben von Sebastian K.Wenn man an anderen Stellen mit dem Faktor Zeit argumentiert, und hier dagegen mit einer Dienstanweisung zeitsparende Maßnahmen praktisch untersagt, und das entgegen einer nach m.M. durchaus mittlerweile herrschenden Meinung zur Rechtmäßigkeit "privater" Sonderrechte, könnte das den ein oder anderen Richter auch mal zum Schmunzeln bringen.

    na ja, Rechtmäßigkeit, vorherrschender Meinung offensichtlich nicht; sonst käme es ja nicht ständig zu Anzeigen und Gerichtsverfahren, deren Ausgang vom Geschick und Wohlwollen des Richters oder Bundesland abhängen.

    Zeit? Spielt das wirklich eine Rolle? Der Zeitgewinn ist durch überhöhte Geschwindigkeit doch eher gering, während das Risiko um ein vielfaches steigt nicht nur für einen selber, sondern auch für andere.
    Klar gibt es einige Fälle, da sind die Verkehrsregeln nicht zu verstehen und würden eine Einsatzfahr extrem behindern.

    Die Frage ist, ob mit einer entsprechenden Dienstanweisung der Richter noch schmunzelt, oder einem einen Vorsatz unterstellt.
    Ich hab es noch nicht ausprobiert und bin auch nicht scharf darauf.

    Gruß
    Dirk

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW846668
    Datum17.02.2019 14:513998 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Einige haben die Nutzung von Sonderrechten im Privatfahrzeug per Dienstanweisung untersagt.
    Damit hat man auch eine eindeutige Regelung.


    Wieso tangiert eine Dienstanweisung die StVO?
    So wie ich das sehe garantiert hier die Dienstanweisung nur das der FM/SB mit keinerlei Unterstützung seitens der Stadt/FW erwarten kann.

    "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846664
    Datum17.02.2019 13:014190 x gelesen
    Geschrieben von Dirk S.Einige haben die Nutzung von Sonderrechten im Privatfahrzeug per Dienstanweisung untersagt.
    Damit hat man auch eine eindeutige Regelung.
    Und eine interessante obendrein. Wenn man an anderen Stellen mit dem Faktor Zeit argumentiert, und hier dagegen mit einer Dienstanweisung zeitsparende Maßnahmen praktisch untersagt, und das entgegen einer nach m.M. durchaus mittlerweile herrschenden Meinung zur Rechtmäßigkeit "privater" Sonderrechte, könnte das den ein oder anderen Richter auch mal zum Schmunzeln bringen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern846660
    Datum17.02.2019 11:354360 x gelesen
    Hallo,
    bei den Sonderrechten sind sich nicht mal die Gerichte und Länder einig.
    Man sollte sich deshalb tunlichst an die Ausbildungsunterlagen und Empfehlungen halten.
    Damit sollte das Thema Vorsatz auch ausgeräumt sein.
    In Niedersachsen wird z.B. nicht zur Inanspruchnahme geraten. (Stand 2011 Straßenverkehrsrecht für Feuerwehr und THW/Gerhard Nadler)

    Da es eine Bundesangelegenheit ist, würde ich auf die Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums verweisen.
    Im Schreiben von Herrn Müller wird die Nutzung von Sonderrechten bestätigt.
    Allerdings in der Zusammenfassung und Einschränkung: Mit einem privat PKW, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind () allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen () statthaft. (siehe G. Nadler S.44)
    Vollständiger Artikel Brandschutz/Deutsche Feuerwehrzeitung 6/2001 S.572)

    Nun hängt es offensichtlich auch vom Einzelfall ab, was mäßig ist.
    Die Polizei hat in der Ausbildung zu uns gesagt, dass alles was in de Punktebereich geht, geahndet wird, darunter wird nur geprüft.
    Tempo 80 auf der Autobahn wegen Lärmschutz.....da geht es dann schon wieder los.
    Man sollte auch das kleingedruckte lesen. Irgendwann kommt der Abs. 8 mit dem Übermaßverbot.
    Innerorts können dann 21km/h deutlich zu viel sein.

    Einige haben die Nutzung von Sonderrechten im Privatfahrzeug per Dienstanweisung untersagt.
    Damit hat man auch eine eindeutige Regelung.

    Gruß
    Dirk

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen846655
    Datum16.02.2019 19:295190 x gelesen
    Moinsen,

    hier ein aktueller Fall aus dem Lk.Harburg (NI): Gelten die Sonderrechte schon bei der Anfahrt?

    Gruß
    Mathias

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg831554
    Datum07.07.2017 10:0313658 x gelesen
    Guten Tag

    Dazu in der örtlichen Presse hier:

    -> MM " Wenn Helfer zum Gerätehaus düsen müssen "

    Feuerwehr - Der Weg im Privatwagen zum Einsatz genießt gewisse Vorrechte im Straßenverkehr


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826005
    Datum25.12.2016 13:2818682 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von feuerwehren-mrn.de/

    " Feuerwehrmann riskant auf dem Weg zum Einsatz "

    Dazu " Hier " eine Stellungnahme der FF Annweiler:

    Freiwillige Feuerwehr Annweiler
    Liebe Facebook Gemeinde, da für uns als Feuerwehr die Gesundheit und das Wohl der Bürger immer an erster Stelle steht, werden wir in diesem Fall nicht untätig sein und intern entsprechende Maßnahmen treffen.
    Bernd Pietsch, Wehrführer Feuerwehr Annweiler



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826004
    Datum25.12.2016 13:1018791 x gelesen
    Guten Tag

    Aktuell:

    -> " Feuerwehrmann riskant auf dem Weg zum Einsatz "

    Ein BMW-Fahrer überholte in der Saarlandstraße im Bereich eines Fußgängerüberwegs ein vorausfahrendes Fahrzeug und fuhr hierzu links an der Verkehrsinsel vorbei. Hierbei gefährdete er ein entgegenkommendes Fahrzeug. Nur durch eine Notbremsung des Gegenverkehrs konnte ein Frontalzusammenstoß vermieden werden. Es stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer um einen Feuerwehrangehörigen handelte, der auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, da eine Alarmierung wegen einem Kaminbrand in Waldrohrbach ausgelöst worden war. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen einer Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

    Mal sehn wie die Sache ausgeht ?!


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard
    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596863
    Datum16.12.2009 18:1096996 x gelesen
    Geschrieben von ---LFS BW--- Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht im Verkehr kenntlich machen könnten.

    Ist das jetzt eine Verquickung von §35 und §38 ?

    Aber inhaltlich haben sie Recht - Sonder(un)recht sollte man im Privat-PKW nicht in Anspruch nehmen - lieber etwas eher alarmieren ;-)



    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorDiet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / 596848
    Datum16.12.2009 17:2697041 x gelesen
    Hallo zusammen,

    als ehemaliger Bewohner einer der Südstaaten möchte kurz darauf hinweisen dass die LFS Baden-Württemberg auf Ihrer Internetseite klare Aussagen zum Thema

    Sonderrechte bereitgestellt hat.

    Gruss

    Dietmar


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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen556562
    Datum01.05.2009 04:3797835 x gelesen
    Meine Darlegung bezog sich nicht darauf das jeder PKW-Fahrer sich zu 100 % an die StVO hält.

    Ich habe zu der Fahrweise von Feuerwehrleuten bei Alarmierungen und anschließenden "Rennen" zum Gerätehaus meine Beobachtungen gemacht.

    Dabei stimmte in vielen Fällen das Verhältnis der angepassten Fahrweise nicht mit dem Gebot zügig zu Gerätehaus zu kommen überein.

    Oft ist es für einige Feuerwehrleute in diesen Situationen nicht möglich ihr eigenes Verhalten einigermaßen Einzuschätzen, und gehen dann wie o.g. Risiken ein, die wie schon gesagt nicht in einem angemessenen Rahmen sind.


    Grµß Rüdiger

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW556542
    Datum30.04.2009 16:5297634 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschund mit der STVO § 35 gedeckte - Verstoß in Kauf zu nehmen..

    Wenn der § 35 StVO das abdeckt, ist es kein Verstoß.-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556468
    Datum30.04.2009 09:0997924 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberFlorian, was willst du eigentlich mit dieser -und vielen ähnlichen Fragen- bezwecken?

    Wer von euch ohne Fehl ist, der werfe den ersten Stein ! Mich kotzt es hier einfach an wenn Leute sich als Oberschullehrer hinstellen für die alle anderen erstmal mindestens Heißdüsen und wenn nicht schlimmeres sind die es sich erdreisten für sich einen vertretbaren - und mit der STVO § 35 gedeckte - Verstoß in Kauf zu nehmen..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg556465
    Datum30.04.2009 09:0497995 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschGanz kurze Frage:

    Du fährst immer zu 100% nach der STVO auf der Weg zu Einsätzen? Sprich wie die Fahrschule?
    Du fährst auch sonst immer genau Strich 50 (30)?


    Florian, was willst du eigentlich mit dieser -und vielen ähnlichen Fragen- bezwecken? Natürlich fährt er nicht wie in der Fahrschule, hoffentlich hält er sich trotzdem an die StVO. Wenn er sich nicht dran hält, dann kann er das über die einschlägig bekannten §§ immer noch argumentieren.

    Wir müssen das im Übrigen nicht hier ausfechten - PM genügt.

    MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz556447
    Datum30.04.2009 08:2497667 x gelesen
    Hallo Florian,

    wer macht das schon, wer sich immer korrekt an alle Verkehrsregeln hält, der ist eine Behinderung im Straßenverkehr.
    Nicht falsch verstehen, ich bin weder Raser noch Drängler.
    Aber wir alle legen doch die StVO, genauso wie die Steuergesetze, schon etwas großzügig aus.

    Und beim Einsatz kommt dann noch das Problem der Blutarmut im Hirn dazu, dann kann dies wirklich zum Problem werden.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 556441
    Datum30.04.2009 08:0297899 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerHier ist jeder KFZ-Führer in der Pflicht sich an die StVO zu halten.

    Ganz kurze Frage:

    Du fährst immer zu 100% nach der STVO auf der Weg zu Einsätzen? Sprich wie die Fahrschule?
    Du fährst auch sonst immer genau Strich 50 (30)?

    Wenn ja.. herzlichen Glückwunsch


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW556265
    Datum28.04.2009 22:3797869 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey Aktueller Anlaß? Doch wohl kein Unfall bei einer Alarmübung?

    MkG
    Marc


    Leider muss ich diese Frage bejahen! Nachzulesen HIER!

    Auch ich bin in diesem Fahrzeug gesessen! Das einzigste was ich zu diesem Unfall sage, ist, dass es uns allen gut geht!

    Mehr will ich nicht dazu sagen! Wenn ihr wollt, werde ich euch auf dem laufenden halten, allerdings nur mit öffentlichen Informationen, die bei uns in der lokalen Presse erscheinen und euch damit nur umständlich zugänglich sind!
    S.g. Insider-Informationen werde ich euch, aus verständlichen Gründen, besonders da ihr ja auch alle vom Fach seid, nicht geben können und dürfen! Wir haben bei der Aufnahme in die FF oder BF alle dafür unterschrieben!

    Auch bitte ich euch, Spekulationen, die die Unschuld oder Schuld des Fahrers betreffen, zu unterlassen, auch aus Respekt an einem FW-Kameraden!


    MfG Kevin


    Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg556263
    Datum28.04.2009 21:4497851 x gelesen
    Guten Abend

    Geschrieben von Christian Fischer

    Alarmübungen sind nichts so ungewöhnliches.
    Es gibt sogar Feuerwehrsatzungen, in denen eine Alarmübung pro Jahr vorgeschrieben ist.


    Siehe auch:

    -> " Fahren mit Sondersignalen bei Einsatzübungen ".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen556254
    Datum28.04.2009 20:4798181 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIch tippe auf still mitlesende Kameraden/ FüKräfte ;-)

    Hmmm... bei der von ihm genutzten Wortwhl scheint es mir jedoch kein wohlgemeinter Rat des Kameraden bzw. der FüKraft zu sein...

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556253
    Datum28.04.2009 20:4398134 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAktueller Anlaß? Doch wohl kein Unfall bei einer Alarmübung?

    Ich tippe auf still mitlesende Kameraden/ FüKräfte ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen556250
    Datum28.04.2009 20:4297978 x gelesen
    Geschrieben von Kevin Leguttky aus aktuellem anlass werde ich jetzt keine stellung mehr zum thema alarmübungen nehmen!

    Aktueller Anlaß? Doch wohl kein Unfall bei einer Alarmübung?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW556117
    Datum28.04.2009 07:4598027 x gelesen
    aus aktuellem anlass werde ich jetzt keine stellung mehr zum thema alarmübungen nehmen!

    mfg kevin


    Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung!

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio556108
    Datum28.04.2009 01:0897742 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Martin Kandlerdu glaubst doch nicht wirklich an eine Antwort?
    Würde mich mehr als überraschen.


    Jetzt mal keine Hektik bitte. Der Kollege sucht noch im Archiv ;-)


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg556106
    Datum28.04.2009 00:4398327 x gelesen
    Geschrieben von Kevin Leguttkywird nicht klappen, da es schon rein aus versicherungstechnischen gründen nur schwer geht, ...

    Warum? Alarmübungen sind nichts so ungewöhnliches.
    Es gibt sogar Feuerwehrsatzungen, in denen eine Alarmübung pro Jahr vorgeschrieben ist.
    Nicht daß ich von diesen Übungen viel halten würde, aber die Versicherungsfrage ist das geringste Problem.


    Geschrieben von Kevin Leguttkysollte irgendjemand auf der fahrt zum GH verunglücken, wer zahlt dann? es war ja nichts, es war ja nur eine übung?!

    Was hast Du im TrM1 (Grundausbildung) gelernt?

    Sachschäden die Gemeinde oder deren Haftpflichtversicherung.
    Personenschäden die gesetzliche Unfallversicherung nach SGB VII.

    Und das unabhängig davon ob Einsatz oder (Alarm)Übung.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorKevi8n L8., Oberkirch / BW556103
    Datum28.04.2009 00:1798405 x gelesen
    wird nicht klappen, da es schon rein aus versicherungstechnischen gründen nur schwer geht, und selbst dann nur mit zustimmung des KBM!

    sollte irgendjemand auf der fahrt zum GH verunglücken, wer zahlt dann? es war ja nichts, es war ja nur eine übung?!

    mfg kevin


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555997
    Datum27.04.2009 18:5397824 x gelesen
    Geschrieben von Oliver SteinbeckWoher nehmen, wenns gar kein AZ gibt? ;-)

    Und selbst wenn ist es i.d.R. entweder nur von der Bußgeldstelle oder von einem Amtsgericht. Beides ist dann nicht unbedingt was wert...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin555945
    Datum27.04.2009 15:1798176 x gelesen
    Geschrieben von Martin Kandlerja, noch hat er sie....Woher nehmen, wenns gar kein AZ gibt? ;-)


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen555936
    Datum27.04.2009 13:4198007 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian SchorerZumindest die Chance wollt ich ihm geben. :-)


    ja, noch hat er sie....


    Mit besten Grüßen aus der Nordheide

    Martin
    (wie immer meine Meinung)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern555935
    Datum27.04.2009 13:3798107 x gelesen
    Servus,


    Geschrieben von Martin Kandlerdu glaubst doch nicht wirklich an eine Antwort?
    Würde mich mehr als überraschen.


    Zumindest die Chance wollt ich ihm geben. :-)


    Grüßle
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen555934
    Datum27.04.2009 13:3498265 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerWie siehts aus nach der Suche? Würde mich brennend interessieren

    Moin,

    du glaubst doch nicht wirklich an eine Antwort?
    Würde mich mehr als überraschen.


    Mit besten Grüßen aus der Nordheide

    Martin
    (wie immer meine Meinung)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern555909
    Datum27.04.2009 10:2298529 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerAktenzeichen muss ich suchen.

    Wie siehts aus nach der Suche? Würde mich brennend interessieren.


    Gruß
    Christian





    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg555895
    Datum26.04.2009 22:5898430 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo David,

    Geschrieben von David Dohmen das Thema Sonderrechte im Privat-PKW wurde hier schon oft (z.T. auch hitzig) diskutiert.
    Richtig!

    Geschrieben von David Dohmen Und dennoch gibt es immer noch Unbelehrbare, die meinen diese "Sonderrechte" im Privatwagen in Anspruch zu nehmen und mit 90 Sachen zum Gerätehaus zu rasen
    Und warum wird Sonderrechte immer mit Rasen gleichgesetzt?
    Sonderrechte können auch sein:
    Parken im Parkverbot. --> Vergleiche MaWe oder
    Benutzen eines eigentlich gesperrten Weges -- Siehe CFi

    Ansonsten schreibe ich den Geschwindigkeits- Fetischisten immer ins Stammbuch:
    Eine Art von Gesetzen kennt keine Ausnahmeregeln!
    Nämlich die Physikalischen Gesetze!


    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555827
    Datum26.04.2009 11:2198071 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWobei aber der Führer des taktischen Verbandes nach DV 100 nicht unbedingt der Führer des Verbandes nach StVO sein muss. Und der ist nicht unbedingt mit dem verantwortlichen Marschführer nach §27 (5) identisch. ;)

    Und schon könnte man zu diesem Thema den altbewährten Schlusssatz benutzen:

    > Nichts ist so verwirrend wie das deutsche Rechtssystem! <

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg555818
    Datum26.04.2009 09:3398335 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerVerband und Verband sind nicht immer das Gleiche; können es aber durchaus sein!
    Wobei aber der Führer des taktischen Verbandes nach DV 100 nicht unbedingt der Führer des Verbandes nach StVO sein muss. Und der ist nicht unbedingt mit dem verantwortlichen Marschführer nach §27 (5) identisch. ;)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg555817
    Datum26.04.2009 09:2698132 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferVerbände sind auch entsprechend zu kennzeichnen und müssen grundsätzlich nach §29(2) StVO auch angemeldet werden.
    Richtig, wobei sich die Kennzeichnung darauf beschränkt, das der Verband als solcher von den anderen Verkehrsteilnehmern auch eindeutig als solcher erkannt werden kann - auch wenn in den Fahrschulen schon seit Jahren nichts mehr von Verbänden und dem dazugehörenden richtigen Verhalten erzählt wird (ist aus dem Lehrstoffplan raus).


    Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei die Sonderrechte im Einsatzfall die Anmeldepflicht aufheben dürfte.
    Ist sogar in §35 (4) ausdrücklich so erwähnt.
    Allerdings kann es von Vorteil sein, je nach Uhrzeit die zuständige Behörde ersatzweise die örtliche Polizeidienststelle mündlich oder per Fax über den Einsatzauftrag zu informieren. ;)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW555779
    Datum25.04.2009 18:3398451 x gelesen
    Verbände sind auch entsprechend zu kennzeichnen und müssen grundsätzlich nach §29(2) StVO auch angemeldet werden.

    Wobei die Sonderrechte im Einsatzfall die Anmeldepflicht aufheben dürfte.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555778
    Datum25.04.2009 18:1398273 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff
    Verband BHP Köln 208 Einsatz Ineos

    Und jetzt schau mal in den § 27 StVO ob das so geht............


    Und das sind alles einzelnd fahrende Fahrzeuge die nur zufälliger Weise ein und den selben Weg nehmen? Die fahren offensichtlich im Zug-Verband, bilden also eine Einheit und sind mehr als 3 Fahrzeuge. Ein Verband ist nämlich im verkehrsrechtlichen Sinne eine geordnete, einheitlich geführte und als ganzes erkennbare Fahrzeugmehrheit.

    Und wenn im Zug-Verband gefahren wird gibt dort sicherlich einen, der diesen Zug in Gesamtheit führt! Könnte der Zugführer sein. Damit ist es aber noch kein Verband in Sinne der DV 100, wohl aber im verkehrsrechtlichen Sinne.

    Und wenn es mehrere Züge sind, spricht man im Sinne der DV 100 von einem Verband, eventuell von einer Kreisfeuerwehrbereitschft oder ähnlich, der dann auch einen entsprechend verantwortlichen Führer hat. Dieser Verband im Sinne der DV 100 ist dann aber gleichzeitg auch im verkehrsrechtlichen Sinne ein Verband, weil deutlich mehr als 3 Fahrzeuge.

    Das dieser Verband u.U., je nach Alarmierungsgrund, auch Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen kann, wie ich jetzt aus Deinem Beispiel erkennen kann, steht dabei außer Frage.

    Und deshalb bin ich mir zu 100% sicher, dass ich nicht ganz so falsch liege mit meinem Verband!

    Also: Verband und Verband sind nicht immer das Gleiche; können es aber durchaus sein!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen555777
    Datum25.04.2009 18:0998173 x gelesen
    OT - siehe PN-Fach

    Gruß
    Christoph


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555774
    Datum25.04.2009 17:2798182 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDu kannst ja so gemein sein *fg*

    Du weißt gar nicht wie gemein ich werden kann wenn ich eine gewisse Zeit lang geblitzdingst wurde. ;-)

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555773
    Datum25.04.2009 17:1898375 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyOffenbar hat keiner den Maschinisten der Fahrzeuge im Film einen Tipp gegeben warum das hintere Blaulicht einen extra Knopf hat.

    Du kannst ja so gemein sein *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555772
    Datum25.04.2009 17:1898396 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffVerband BHP Köln 208 Einsatz Ineos

    Offenbar hat keiner den Maschinisten der Fahrzeuge im Film einen Tipp gegeben warum das hintere Blaulicht einen extra Knopf hat.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555770
    Datum25.04.2009 17:1098426 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerWas hat die DV 100 mit Sonderrechten/Wegerechte/Kolonnenrechten zu tun?

    Verband BHP Köln 208 Einsatz Ineos

    Und jetzt schau mal in den § 27 StVO ob das so geht............


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555768
    Datum25.04.2009 17:0198208 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerWas hat die DV 100 mit Sonderrechten/Wegerechte/Kolonnenrechten zu tun?

    Das Michael von einem Verband als taktsicher Einheit und nicht i.S.d. StVO gesprochen hat.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555767
    Datum25.04.2009 16:5798574 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeEin Verband im sinne der DV 100 mus nicht einem Verband im sine der STVO entsprechen.

    Was hat die DV 100 mit Sonderrechten/Wegerechte/Kolonnenrechten zu tun?

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen555766
    Datum25.04.2009 16:3798182 x gelesen
    Ein Verband im sinne der DV 100 mus nicht einem Verband im sine der STVO entsprechen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555765
    Datum25.04.2009 16:3698175 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWo bei es teilweise örtliche Dienstanweisungen (Kreis/Stadt) gibt, die genau dies verneinen.

    Du wirst sicherlich verstehen, dass die Berücksichtigung jeglicher örtlicher oder internen Dienstanweisungen den Rahmen des Möglichen sprengen würde. Wobei ich deren Gültigkeit nicht in Abrede stellen will. So haben die Kameraden jedenfalls eine verbindliche Handlungsanweisung an die Hand bekommen. Meine Aussage ist pauschal recherchiert.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555761
    Datum25.04.2009 16:1798176 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerNordrhein-Westfalen,..........sehen Sonderrechte auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus als gegeben an.

    Wo bei es teilweise örtliche Dienstanweisungen (Kreis/Stadt) gibt, die genau dies verneinen.
    Dann dürfte der einzelne FA damit in seiner Argumentation vor Gericht ein Problem bekommen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555760
    Datum25.04.2009 16:1498197 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherMan kann auch bei 2km Anfahrt, was für ne Stadt nicht viel ist 5Ampeln dazuwischen haben, aber das die Dörfler das nicht verstehen, ist klar.

    Wohne zwar nicht in einem Dorf oder dem "Dorf", aber wie willst Du bei normelem Verkehr oder gar Stau da durchkommen mit deinem privaten / zivilen Fahrzeug ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555758
    Datum25.04.2009 16:0098274 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherNochmal es geht um rote Ampeln.

    Dies setzt aber voraus, daß Du jeweils der erste bis, der an der Haltelinie der Ampel wartet. Und daß Null Querverkehr herrscht. Weder Fahrzeuge jeder Art (auch keine Radfahrer) noch Fußgänger. Also nachts um 3 an einer Funßgängerampel in einer Nebenstraße.

    Sobald Du eine Kolonne vor Dir hast die Du irgend wo irgend wie überholen mußt ist es rum. Denn das ist an den entsprechenden mehrspurigen Kreuzungen (denn nur da hättest Du irgend welche "Überholspuren") dann fernab von gut uns böse und der Unfall früher oder später quasi vorprogrammiert. Und sei es nur das Kind das vor der Kolonne an der Fußgängerampel die Straße quert das Du dann mitnimmst. So hier im Kreis vor ein paar Jahren passiert.

    Und so wichtig dieses Risiko einzugehen ist keiner.
    Nicht wir als einzelner FM müssen die Hilfsfrist einhalten, sondern die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Also sollten wir dafür weder unseren Führerschein noch unser Vorstrafenregister, unser Bankkonto und erst rech nicht unsere Gesundheit (und die anderer Verkehrsteilnehmer) gefährden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555756
    Datum25.04.2009 15:4498410 x gelesen
    Geschrieben von Sven Reimerkann mein Gedanke nicht so falsch gewesen sein! ;)

    Dann lies dir den § 27 und die Frage bzgl der Genehmigung /Anzahl Fahrzeuge ect. nochmal durch ,-)

    Weitere Details werde ich hier dazu aber nicht schreiben.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555755
    Datum25.04.2009 15:3798470 x gelesen
    Wenn Du selber von Verband schreibst, kann mein Gedanke nicht so falsch gewesen sein! ;)

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555754
    Datum25.04.2009 15:3398513 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerGeschrieben von ---Michael Roleff--- "Im Rahmen der WM sind wir mit unserem Verband "BHP-50" mit ca. 40-60 % der Fahrzeuge an einer Roten LZA geblitzt worden,
    leider haben wir keinen Film davon bekommen ,-))
    "

    In diesem Zusammenhang schon mal an den §27 StVO "Verbände" und das sog. Kolonnenrecht gedacht? Hat mit §§ 35, 38 StVO nichts zu tun!


    Falsch da Nutzung § 35 ;-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555753
    Datum25.04.2009 15:3198737 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerAlso mir ist bekannt dass bei Überfahren JEDER roten Ampel, egal wie und warum, auch mit Dachaufsetzer und noch so vorsichtig der Führerschein erst einmal weg ist.

    Falsch! Fahrverbot droht bei Mißachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage erst, wenn das Rotlicht länger als 1 Sekunde leuchtete.

    Siehe auch BKatV:

    TBNr. 137618
    Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
    § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

    Bußgeld: 200,00
    Fahrverbot: 1 Monat


    Geschrieben von Werner MayerBei Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen sich diese im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegen. (also innerorts 20 km/h zu schnell). Ansonsten ist der Führerschein auch weg. Hierzu ist mir auch ein Fall bekannt (Wurde mit 27 km/h zu schnell im 50-er Bereich geblitzt => muss zu Fuß gehen).

    Geschwindigkeitsüberschreitungen bewegen sich alle samt im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Es gibt bei keiner Geschwindigkeitsüberschreitung eine automatische Qualifizierung in Richtung Straftat, wenn sie ohne weitere Folgen bleibt.

    Geschrieben von Werner MayerWer egal bei welchem Einsatz über eine rote Ampel fährt und erwischt wird ist wegen Missachtung von Verkehrszeichen,gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr..... dran.

    Mit dem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr liegst Du leider vollkommen falsch. Wenn überhaubt könnte man eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 C StGB begehen; aber nur, wenn die Tatbestandsmäßigkeit (nämlich insbesondere grob verkehrswidrig und rücksichtslos) erfüllt ist und es zu den besonders schweren Folgen kommt, nämlich das dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

    Geschrieben von ---Michael Roleff--- Im Rahmen der WM sind wir mit unserem Verband "BHP-50" mit ca. 40-60 % der Fahrzeuge an einer Roten LZA geblitzt worden,
    leider haben wir keinen Film davon bekommen ,-))


    In diesem Zusammenhang schon mal an den §27 StVO "Verbände" und das sog. Kolonnenrecht gedacht? Hat mit §§ 35, 38 StVO nichts zu tun!

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555752
    Datum25.04.2009 15:3198501 x gelesen
    Geschrieben von Christoph MeyerWieso gibt es eigentliche Leute, die Jura studieren wenn jeder meint sich in Sachen Recht auszukennen und hier alle Fragen erklären zu können?
    Überlasst das doch bitte den Leuten die es wirklich wissen, anstatt hier irgendwelche Halbwahrheiten vom Hörensagen einzubringen.




    Ist das "Deine JF" ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555751
    Datum25.04.2009 15:2898346 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierBei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft kann ein Fahrverbot nur dann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits zum zweiten Mal um mehr als 26 km/h überschritten wurde (§ 4, Abs. 2).

    Genau, und nicht durch die Nutzung des § 35 StVO.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555750
    Datum25.04.2009 15:2698194 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannMüssen und dürfen Sie mit Pkw doch auch gar nicht, weil das wäre dann doch Wegerecht...

    Wegerecht siehe § 38 StVO
    Blaues Blinklicht und Horn fordern die anderen Verkehrsteilnehmer auf,
    Platz zu machen.

    Da Privatfahrezuge i.d.R. nicht über eine solche Ausstattung verfügen (spezielle Funktionsträger ausgenommen) können wir auch kaum ein Wegerecht einfordern.

    Eine Nutzung der Sonderrechte (§35 StVO) ist zumindest für die FW nicht Fahrzeuggebunden,
    damit grundsätzlich auch mit Privatfahrzeugen möglich.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555749
    Datum25.04.2009 15:2398265 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerAuch wenn es in Neuburg mit dem Erstausrücken vielleicht nicht ganz so rosig aussieht, bist du immer noch an die StvO verpflichtet. Wenn du dabei erwischt wirst wie du rote Ampeln überfährst hast du ein ernstes Problem, bei dem dir niemand hilft.

    Hier empfiehlt sich die StVO § 35 incl. Abs. 8 sowie § 38 zu lesen und zu verstehen ,-)

    Geschrieben von Werner MayerDu wirst behandelt wie jeder andere Verkehrssünder auch.

    Die Worte lese ich, aber mir fehlt der Glaube............


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555748
    Datum25.04.2009 15:1698314 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerNix Quatsch, Realität die manche nicht wahrhaben wollen. Aktenzeichen muss ich suchen.

    Schau mal in § 35 StVO, in Verbindung mit § 35 Abs. 8 ist das geregelt.
    Nur entspricht dies nicht Deiner Darstellung.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW555747
    Datum25.04.2009 15:1398338 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerAlso mir ist bekannt dass bei Überfahren JEDER roten Ampel, egal wie und warum, auch mit Dachaufsetzer und noch so vorsichtig der Führerschein erst einmal weg ist.

    Wow, wo steht das ?

    Geschrieben von Werner MayerBei Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen sich diese im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegen. (also innerorts 20 km/h zu schnell). Ansonsten ist der Führerschein auch weg.

    Steht wo ?

    Geschrieben von Werner MayerAlles was laut Bußgeldkatalog mit Führerscheinentzug bewehrt ist dürfen wir NICHT. Ohne wenn und aber. Auch wenn der Einsatz noch so dringend ist. Hier wird und darf auch niemand Pardon gewähren.

    Sagt wer, kann man wo nachlesen ?

    Geschrieben von Werner MayerEure Feuerwehr nützt euch ÜBERHAUPT NICHTS !!!

    Sicher ?

    Im Rahmen der WM sind wir mit unserem Verband "BHP-50" mit ca. 40-60 % der Fahrzeuge an einer Roten LZA geblitzt worden,

    leider haben wir keinen Film davon bekommen ,-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland555746
    Datum25.04.2009 15:0798368 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerWie du weiterhin lesen kannst gilt das nur, wenn du zwischen 0 und 1 Sekunde nach Umschalten der Ampel und den Verkehr nicht gefährdest. Ich bin von dem Fall ausgegangen (und der wird in 99% der Fälle auch so sein), dass du an eine Ampel kommst die bereits länger als 1 Sekunde rot ist und (auf welche Art auch immer) dann in die Kreuzung einfährst. Wenn du das tust => Fahrverbot. Wie ich finde auch zu Recht.

    Deiner Logik nach droht auch dem ein Fahrverbot der einem Blaulichtfahrzeug an einer Kreuzung Platz macht, in dem er die Ampel überfährt und sich in die Kreuzung reintastet... Er hat ja schließlich die Ampel überfahren


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen555744
    Datum25.04.2009 15:0598521 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerWas ich hier erzähle ist Fakt.

    Und woher hast du diese "Weisheiten"?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555743
    Datum25.04.2009 15:0298360 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNiemals.

    Sorry, aber du bist auch wohl einer der manchmal nur die Hälfte ließt, oder?
    Durch Geschwindigkeitsübertretung ist klar, daß man hier nicht viel Zeit gut macht.
    Nochmal es geht um rote Ampeln.
    Und wenn du es nicht glauben willst, dann komm vorbei und ich beweise dir das Gegenteil.


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    AutorWern8er 8M., Oranienburg / Brandenburg555742
    Datum25.04.2009 15:0198575 x gelesen
    Wie du weiterhin lesen kannst gilt das nur, wenn du zwischen 0 und 1 Sekunde nach Umschalten der Ampel und den Verkehr nicht gefährdest. Ich bin von dem Fall ausgegangen (und der wird in 99% der Fälle auch so sein), dass du an eine Ampel kommst die bereits länger als 1 Sekunde rot ist und (auf welche Art auch immer) dann in die Kreuzung einfährst. Wenn du das tust => Fahrverbot. Wie ich finde auch zu Recht.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555741
    Datum25.04.2009 15:0098352 x gelesen
    Geschrieben von Werner Mayer2. Deine Zeitersparnis von 10 Minuten: Mal ganz ehrlich. Das glaubst du wohl selbst nicht. Wenn du so weit weg wohnst, dass du 10 Minuten sparst wenn du rast, solltest du dir eine andere Feuerwehr suchen, denn da gibts bestimmt nährere.

    Man man man ... lese doch erstmal alle Beiträge.
    Nochmal auch für dich.
    Ich habs 500-600m zum Feuerwehrhaus.
    Und meine Aussagen bezogen sich nicht auf mich sondern insgesamt.


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen555738
    Datum25.04.2009 14:3298632 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Werner MayerWas ich hier erzähle ist Fakt.
    Wenn man sich die folgenden Seiten des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und die weiterführenden Links dort anschaut, treten massive Zweifel an der Richtigkeit deiner Aussagen auf: Klich mich!

    Beispielsweise kann man dort nachlesen, dass es möglich ist, eine rote Ampel zu passieren, ohne ein Fahrverbot zu bekommen. Deine Aussage war, dass dies immer zum Führerscheinentzug führe. Wer hat nun Recht?

    Noch mal die Aufforderung: Untermauer deine Aussagen durch entsprechende Quellen und stelle nicht einfach irgendwelche Behauptungen auf!


    MkG Sascha

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555735
    Datum25.04.2009 14:0598451 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerWas ich hier erzähle ist Fakt.

    Was du hier erzählst ist in weiten Teilen Mist (siehe dazu auch die Antworten anderer User). Wenn du das als persönlichen Angriff auffasst kann ich damit leben, unkommentiert stehen lassen werde ich solche Aussagen hier nicht.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen555734
    Datum25.04.2009 14:0098715 x gelesen
    Nahezu alles was du geschrieben hast bis auf

    Meine Meinung: Leute, lasst das mit der Raserei. Ob ihr jetzt eine Minute früher oder später ankommt ist doch völlig egal. Dann schafft ihr es halt nicht ins erste Auto oder fahrt halt mal nicht mit. Ihr werdet es überleben.
    ist absoluter quatsch.

    Wieso gibt es eigentliche Leute, die Jura studieren wenn jeder meint sich in Sachen Recht auszukennen und hier alle Fragen erklären zu können?
    Überlasst das doch bitte den Leuten die es wirklich wissen, anstatt hier irgendwelche Halbwahrheiten vom Hörensagen einzubringen.

    Ich wünsche trotzdem noch allen ein schönes Wochenende.
    Gruß, Christoph


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555732
    Datum25.04.2009 13:4098436 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierMit Sonderrechten machst du höchstens eine Minute gut, alles andere glaub ich nicht.


    Komm hierher, dann beweise ich es Dir ;-)

    In der Nachbarstadt entweder komplett durch die Stadt, Umgehungsstraße, dann durch unsere Stadt.Oder als Alternative direkt über den gut ausgebauten (betonierten) Feldweg (Nur frei für Land- und Forstwirtschaft) und in der Nähe unseres Feuerwehrhauses ankommen.

    Geschwindigkeit ist nicht alles *ggg*


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio555731
    Datum25.04.2009 13:1598722 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Alexander HorcherUnter Umständen bis zu 10 Minuten.

    Niemals.
    Als ich 2005 von München nach Leipzig gezogen bin, ist mein Bruder den Kleintransporter (Sprinter 311, voll bis unters Dach) gefahren. Bernd Heydegger und ich sind ca. 35 min. später in einem Audi A3 gefolgt. Entgegen unserer Annahme ("spätestens irgendwo kurz hinter Nürnberg überholen wir ihn"), haben wir den Sprinter bis Leipzig nicht überholt, im Gegenteil, mein Bruder war noch rd. zehn Minuten vor uns da. D.h. auf einer Strecke von rd. 430 km, davon 400 km Autobahn, haben wir gerademal 25 min. gut gemacht und wir sind keineswegs langsam und gemütlich gefahren.
    Mit Sonderrechten machst du höchstens eine Minute gut, alles andere glaub ich nicht.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio555729
    Datum25.04.2009 13:0198619 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Werner MayerHierzu ist mir auch ein Fall bekannt (Wurde mit 27 km/h zu schnell im 50-er Bereich geblitzt => muss zu Fuß gehen).

    27 km/h zu schnell in einer geschlossenen Ortschaft kostet 100 € Bußgeld plus Gebühren und bringt drei Punkte, kann man alles im aktuellen Bußgeldkatalog (und da unter Tabelle 1, Buchstabe c) nachlesen.
    Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft kann ein Fahrverbot nur dann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits zum zweiten Mal um mehr als 26 km/h überschritten wurde (§ 4, Abs. 2).


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
    Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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    AutorWern8er 8M., Oranienburg / Brandenburg555727
    Datum25.04.2009 12:3098744 x gelesen
    Jetzt möchte ich dich aber mal darauf hinweisen, dass du ein wenig persöhnlich wirst. Was ich hier erzähle ist Fakt. Wenn du es nicht glaubst (glauben willst) => dein Problem.


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen555724
    Datum25.04.2009 12:0698541 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Werner MayerNix Quatsch, Realität die manche nicht wahrhaben wollen. Aktenzeichen muss ich suchen.

    ... bis zum Beweis des Gegenteils schließe ich mich der Meinung von M.W. an. § 35 ist (zumindest für Nichtjuristen wie mich) relativ eindeutig. Er befreit unter bestimmten Voraussetzung von den Vorschriften der gesamten StVO unter der Maßgabe von § 35 (8). Und da die Bedeutung der Ampel nunmal im § 37 StVO definiert ist, gilt die Befreiung eben auch davon ... immer unter Beachtung von § 35 (8) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555723
    Datum25.04.2009 11:5498730 x gelesen
    Geschrieben von Werner MayerNix Quatsch, Realität die manche nicht wahrhaben wollen.

    Soso.

    Geschrieben von dir...
    gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.....

    Geschrieben vom Gesetzgeber
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

    1.
    Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2.
    Hindernisse bereitet oder
    3.
    einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Vor du hier weiter Müll verbreitest - mach dich bitte, bitte kundig...


    Meine Meinung: Leute, lasst das mit der Raserei.

    Da stimmen wir überein - hat aber nichts mit der Diskussion zu tun, aber

    Wenn was oder ihr erwischt werdet passiert seid ihr dran.

    das ist Unfug!

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorWern8er 8M., Oranienburg / Brandenburg555722
    Datum25.04.2009 11:4498924 x gelesen
    Nix Quatsch, Realität die manche nicht wahrhaben wollen. Aktenzeichen muss ich suchen.


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    AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin555721
    Datum25.04.2009 11:4198442 x gelesen
    Erzähl das mal dem LZ 6 Deiner Stadt!


    Gruß
    Oliver Steinbeck

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555720
    Datum25.04.2009 11:4198892 x gelesen
    Geschrieben von Werner Mayer Also mir ist bekannt dass bei Überfahren JEDER roten Ampel, egal wie und warum, auch mit Dachaufsetzer und noch so vorsichtig der Führerschein erst einmal weg ist. Da gibt es auch keine Diskussion. Hierzu sind mir auch ein paar Fälle bekannt. Wer egal bei welchem Einsatz über eine rote Ampel fährt und erwischt wird ist wegen Missachtung von Verkehrszeichen,gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr..... dran. Das gilt auch bei z.B. Wohnungsbrand, 2 Personen vermisst. Hierzu ist mir ein Fall bekannt.

    Quatsch. Aktenzeichen?

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorWern8er 8M., Oranienburg / Brandenburg555719
    Datum25.04.2009 11:4198806 x gelesen
    Ich hoffe nicht, dass du das im echten Leben machst. Denn das was du machst ist ehrlich gesagt: Dumm.

    1. Auch wenn es in Neuburg mit dem Erstausrücken vielleicht nicht ganz so rosig aussieht, bist du immer noch an die StvO verpflichtet. Wenn du dabei erwischt wirst wie du rote Ampeln überfährst hast du ein ernstes Problem, bei dem dir niemand hilft. Kein Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen oder ein "ernstes Gespräch" führen. Im Gegenteil: Du wirst behandelt wie jeder andere Verkehrssünder auch.

    2. Deine Zeitersparnis von 10 Minuten: Mal ganz ehrlich. Das glaubst du wohl selbst nicht. Wenn du so weit weg wohnst, dass du 10 Minuten sparst wenn du rast, solltest du dir eine andere Feuerwehr suchen, denn da gibts bestimmt nährere.

    3. Gibst du damit kein besonders gutes Bild ab: Weder für dich, noch für andere. Außerdem bist du jungen Kameraden, die eh immer gebremst werden müssen, kein Vorbild. Zudem bestätigst du Vorurteile die nicht besonders schön sind. Es ist schon schlimm genug das manche das so machen.

    Lasst doch alle diesen Unfug, fahrt langsam. Zum Abschluß fällt mir über diese Diskussion nur ein Zitat von Einstein ein:

    "Zwei Dinge auf der Welt gibt es die unendlich sind. Das eine ist das All, das andere die Dummheit der Menschen, wobei ich mir beim ersten noch unsicher bin."


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    AutorWern8er 8M., Oranienburg / Brandenburg555717
    Datum25.04.2009 11:2999067 x gelesen
    Also mir ist bekannt dass bei Überfahren JEDER roten Ampel, egal wie und warum, auch mit Dachaufsetzer und noch so vorsichtig der Führerschein erst einmal weg ist. Da gibt es auch keine Diskussion. Hierzu sind mir auch ein paar Fälle bekannt. Wer egal bei welchem Einsatz über eine rote Ampel fährt und erwischt wird ist wegen Missachtung von Verkehrszeichen,gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr..... dran. Das gilt auch bei z.B. Wohnungsbrand, 2 Personen vermisst. Hierzu ist mir ein Fall bekannt.

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen sich diese im Bereich einer Ordnungswidrigkeit bewegen. (also innerorts 20 km/h zu schnell). Ansonsten ist der Führerschein auch weg. Hierzu ist mir auch ein Fall bekannt (Wurde mit 27 km/h zu schnell im 50-er Bereich geblitzt => muss zu Fuß gehen).

    Generell gilt: Alles was laut Bußgeldkatalog mit Führerscheinentzug bewehrt ist dürfen wir NICHT. Ohne wenn und aber. Auch wenn der Einsatz noch so dringend ist. Hier wird und darf auch niemand Pardon gewähren.

    Meine Meinung: Leute, lasst das mit der Raserei. Ob ihr jetzt eine Minute früher oder später ankommt ist doch völlig egal. Dann schafft ihr es halt nicht ins erste Auto oder fahrt halt mal nicht mit. Ihr werdet es überleben. Wenn was oder ihr erwischt werdet passiert seid ihr dran. Eure Feuerwehr nützt euch ÜBERHAUPT NICHTS !!!


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555715
    Datum25.04.2009 11:2298454 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannSiehst Du, da war doch was....

    Ja, ich verweise hier im Speziellen auf §3 Satz 1 GMV-RL. Trotzdem bist du mit deinem §38-Posting falsch gelegen...

    ...und das treibt mir mittlerweile die Zornesröte ins Gesicht, weil über Sonder- und Wegerecht noch mehr Schmarrn erzählt wird als über den nicht vorhandenen Versicherungsschutz.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen555714
    Datum25.04.2009 11:1598632 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weber
    GMV und so...
    Siehst Du, da war doch was....

    Es gibt immer solche und solche. Und für jede Spezies gibt es ausreichend sowohl Positiv- als auch Negativbeispiele...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen555713
    Datum25.04.2009 11:1498402 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerMir ist bis heute nicht klar, wofür ein FF-Mitglied Sonderrechte im Privat-PKW in Anspruch nehmen will

    Denk halt ein wenig nach...

    Fahren über einen Feldweg, Fahren durch einen Fußgängerbereich, Fahren in Bereiche, die für nicht-Anleiger, Mtorräder etc gesperrt sind, Abbiegen trotz Abbiegeverbot, Parken am Fwhaus...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555712
    Datum25.04.2009 11:1098454 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannJa, eben, das ist dann der, der von rechts oder links kommt und grün hat und im Traum nicht damit rechnen würde, daß jemand die rote Ampel mißachtet....

    Man brettert ja auch nicht rein, sondern fährt bis zur Sichtlinie vor, vergewissert sich, dass keiner kommt und fährt dann in den Kreuzungsbereich ein. Würde ich jetzt an der 6spurigen Bundesstraße mit gefühlten 10 Einmündungen innerorts nicht probieren - an der Dorfkreuzung kann es sinnvoll sein. GMV und so...

    Gruß, MaWe


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen555711
    Datum25.04.2009 11:0798681 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lorenz
    Nein, Wegerecht ist wenn mir jemand anders Platz machen muss.
    Ja, eben, das ist dann der, der von rechts oder links kommt und grün hat und im Traum nicht damit rechnen würde, daß jemand die rote Ampel mißachtet....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555710
    Datum25.04.2009 11:0698475 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannMüssen und dürfen Sie mit Pkw doch auch gar nicht, weil das wäre dann doch Wegerecht...

    Falsch. Ich überfahre durchaus mal eine rote Ampel. Gerade Straße, Fußgängerampel - warum sollte ich da, nachdem der Fußgänger die Straße überquert hat brav warten, bis das Ding wieder grün wird? Im Alarmfall fahr ich da durch und das ist durch §35 imo auch gedeckt.

    Allerdings gilt hier erhöhte Vorsicht! Es gab vor Jahren hier mal den Fall, dass jemand an einer solchen Fußgängerampel ein vor ihm stehendes Auto überholt hat, dabei einen Fußgänger übersah und diesem einen finalen Besuch der örtlichen Notaufnahme verschaffte.

    Unübersichtliche Kreuzungen u.ä. sollten natürlich ein absolutes no-go sein, da wartet man brav, bis es grün wird.

    Fahrt vorsichtig - wir haben es eilig. ;-)

    MaWe


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    AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland555709
    Datum25.04.2009 11:0398634 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannMüssen und dürfen Sie mit Pkw doch auch gar nicht, weil das wäre dann doch Wegerecht...

    Nein, Wegerecht ist wenn mir jemand anders Platz machen muss.
    Hierbei handelt es sich um ein Sonderrecht, da gegen eine Regel der STVO verstoßen wird.


    Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü555708
    Datum25.04.2009 11:0398540 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Lars TiedemannMüssen und dürfen Sie mit Pkw doch auch gar nicht, weil das wäre dann doch Wegerecht...

    Ich hoffe mal das war jetzt ironisch gemeint....?

    Gruß Andi


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen555707
    Datum25.04.2009 11:0098749 x gelesen
    Geschrieben von Bach Rüdiger
    2. Warum müssen rote Ampeln überfahren werden?
    Müssen und dürfen Sie mit Pkw doch auch gar nicht, weil das wäre dann doch Wegerecht...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen555695
    Datum25.04.2009 05:0098560 x gelesen
    Ich sehe wieder einmal das meine o.g. Thesen sehr kontrovers diskutiert werden.

    Ich finde es sehr zum schmunzeln, dass mit sehr viel Elan, Minuten oder Sekunden in Bezug auf Geschwindigkeiten als Zeitgewinn ausgerechnet werden......

    Es geht bei dieser Thematik nicht darum was ich als Verkehrsteilnehmer darf, sondern wie die Einstellung und Weitsicht eines jeden dazu ist.

    Hier fehlt bei vielen Feuerwehrleuten doch ein erhebliches Maß an Gelassenheit um mit freien Kopf zum Gerätehaus zu kommen.

    Ich sehe es doch jeden Tag, wie viele kopflose Feuerwehrleute (SB) mit quietschenden Reifen um die Ecke geschossen kommen und ohne Hirn und System ihre Fahrzeuge auf dem Feuerwehrgelände abwerfen um dann "schnellstmöglich" auf das erste Fahrzeug zu kommen.

    Wie schin gesagt "Tunnelblick"............


    Grµß Rüdiger

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555664
    Datum24.04.2009 21:0598649 x gelesen
    Naja bei uns sind die Linksabbieger und Geradeausfahrer immer zusammen, die Rechtsabbieger haben nen Grünen Ampelpfeil.
    Somit ist bei uns meißten bzw fast immer die Rechtsabbiegerspur frei und links stehen 20 Autos


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW555662
    Datum24.04.2009 21:0198649 x gelesen
    Jo sry hab ich mich vertan.

    Die Ampeln sehen bei uns ganz genauso aus, nur ist wenn die Ampel voll ist nicht nur eine Spur voll, sondern alle ähnlich, zumal der Rechtsabbiegerstreifen in 90% der Fälle auch geradeaus geht und entsprechend doppelt voll ist. Ich kann aber Deine Meinung gut akzeptiere, da man in diesem Bereich ohnehin nie alle auf einem Standpunkt vereinigen kann.

    Gruß Florian


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555661
    Datum24.04.2009 20:5898849 x gelesen
    Das hat nicht Gunnar geschrieben sondern ich.
    Ich weiß ja nicht wie bei euch Ampeln aussehen, bei uns sind 90% unserer Ampeln nicht nur ein Einordnungsstreifen.
    Wenn die Ampel zB grad auf rot geschalten hat, und die Rechtsabbiegerspur frei ist, seh ich persönlich keine Probleme wenn einer dann rechts an den Linksabbiegern vorbeifährt um dann ebenfalls links abzubiegen.


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW555659
    Datum24.04.2009 20:5398944 x gelesen
    Hallo Gunnar,

    du schreibst:

    "Rechne doch mal Rotphase 1-2 Minuten, so jetzt du kommst aber auch nicht bei jeder Grünphase durch, sondern mußt eventuell die nächste Grünphase abwarten. Das bei 4-5 Ampeln und schon bist du bei den 10 Minuten."

    kurz danach schreibst Du dann:

    "Das eine Geschwindigkeitsübertretung nicht viel bringt is mir sehr wohl bewußt, aber anders sieht es eben bei Ampeln aus und sofern einer sich vorsichtig in die Kreuzung reintastet und sobald es frei ist weiter fährt seh ich da überhaupt keine Probleme."

    Ich finde, dass man sich nur in eine Kreuzung tasten kann, wenn man ohnehin quasi freie Bahn hat, also erster ist, da man sich sonst in den Gegenverkehr begiebt (Nachts oder ehnixlos). Bei den 1-2 min pro Grünphase und evtl. nicht bei der Ersten rüberkommen folgt daraus ja, dass es mit Sicherheit voll an der Ampel ist, und man sich sicher NICHT in die Kreuzung reintasten sollte oder auch gar nicht kann ohne SoSi. Für klärende Belehrungen bin ich selbstverständlich offen.

    Gruß Florian


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555654
    Datum24.04.2009 20:3998653 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerDas sollte keine Beleidigung sein, sondern ein Denkanstoß, damit Du nicht mal ein Problem bekommst, was dich in deinem Leben nicht mehr froh macht!

    Hättest du alle meine Beiträge gelesen, dann wüßtest du das ich nur ca 500-600m zum Feuerwehrhaus habe und somit auch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen muß. ;-)

    Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd wenn eine reine FF 500 Einsätze/a hat, fehlt wo anders der Instinkt.

    Das war jetzt einfach mal ein Wert, was soll denn da fehlen?
    Wir haben auch nur 2 Gerätewarte und bis zu ca 350 Einsätze haben wir auch und ich denke, es gibt sicher reine FF die 500 Einsätze im Jahr haben.


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg555642
    Datum24.04.2009 19:5098833 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeMit "genau hingesehen" habe ich Erfahrung sammeln ....dürfen.

    Mit 15 durfte ich (mit Sondergenehmigung) die Fahrerlaubnisklasse 5 erwerben. Danach bin ich Winters mit dem hier zur Schule gefahren.

    Nach nicht mal einer Woche hat sich die erste besorgte Mutti beschwert, weil ich den Schulberg (12% Steigung, 30er-Zone) "hochgerast" bin. Bei bauartbedingten 25km/h Höchstgeschwindigkeit eher unwahrscheinlich...

    Auf "gefühlte" Geschwindigkeiten gebe ich seit dem gar nichts mehr. Es ist aber trotzdem Tatsache, dass wir unseren Ruf als hirnlose Raser nicht von ungefähr haben...

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen555641
    Datum24.04.2009 19:4698764 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Alexander Horcher
    Sorry, ich glaub nicht das ich mich von dir hier beleidigen lassen muß.
    Das sollte keine Beleidigung sein, sondern ein Denkanstoß, damit Du nicht mal ein Problem bekommst, was dich in deinem Leben nicht mehr froh macht!

    Und wenn du mal richtig lesen würdest, ...
    Ich las:
    1. Aus welchen Grund muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden?
    von Dir:
    Um schneller zum Gerätehaus zu kommen.
    ???

    Man kann auch bei 2km Anfahrt, was für ne Stadt nicht viel ist 5Ampeln dazuwischen haben
    Ja dann hat man die. Und das alle 2min Rot sind wird deinen Mathelehrer sicher Tränen in die Augen treiben.

    Und wenn eine reine FF 500 Einsätze/a hat, fehlt wo anders der Instinkt. Und wenn Du 100/a hast (also in der Woche 2) erzähle mir mal was das so ist? -> bezüglich der Notwendigkeit deiner Eingangsmeinung der 416h in 30 Jahren... (wobei ich immer noch nicht weiß, was ich mit der Zahl anfangen sollte?)


    mkg hwk

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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz555635
    Datum24.04.2009 19:2998680 x gelesen
    hi,

    mit Pessimist habe ich bestimmt nicht dich gemeint, eher die gesamte Stimmung.

    Tut mir leid wenn ich die ihrgendwie angeriffen habe -sorry-


    Daniel


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    AutorJens8 M.8, Siele / NRW555633
    Datum24.04.2009 19:2498748 x gelesen
    Geschrieben von Daniel S. ParkerIch habe immer mehr den Eindruck das in Feuerwehrdeutschland nur noch Pessimisten rumlaufen die immer nur die schlechteste Feuerwehr suchen, das unnötigste Fahrzeug und den schlechtesten Einsatz. Am besten immer nur beim Nachtbarn! So kann man auch Öffentlichsarbeit betreiben, sich den Ast auf dem man sitzt einfach absägen.
    Hallo,
    hm? Ich wollte eigentlich nur aufzeigen, was es effektiv bringt. Von quantitativen Aspekten,
    "wer was wo wie viel", habe ich eigentlich gar nicht gesprochen, noch direkt wen angekreidet :-)
    Im Gegenteil, hab gesagt wie ich persönlich das handhabe. Was säge ich damit ab?

    Das wichtigste ist nun mal sicher zum Einsatz kommen, Einsatz sicher abwickeln und damit
    auch wieder sicher zurückkommen. Training, Üben der Taktik - Umgang mit Technik etc. spart
    auch Zeit und bringt sicherheitstechnisch positives im Vergleich zur Ersparnis von 1 min bei der
    Anfahrt, was die Sicherheit verringert. Oder?

    Grüße


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555629
    Datum24.04.2009 19:1499005 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler
    Sag mal bist du noch ganz klar im Kopf?


    Sorry, ich glaub nicht das ich mich von dir hier beleidigen lassen muß.
    Und wenn du mal richtig lesen würdest, ...
    Naja, paßt schon.


    Und an die anderen, Man kann auch bei 2km Anfahrt, was für ne Stadt nicht viel ist 5Ampeln dazuwischen haben, aber das die Dörfler das nicht verstehen, ist klar.
    Und von 10 Minuten durch überhöhte Geschwindigkeit reinzuholen war nie die Rede.


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    AutorDani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz555628
    Datum24.04.2009 19:1198724 x gelesen
    Hallo,

    tut mir leid Jens das dies jetzt dein Beitrag erwischt...

    Ich finde diese Diskussionen absolut Sch...

    Ja es gibt Hirnlose die ihrer Sonderechte "missbrauchen" oder übertreiben. Ist so und wird es ewig geben. Diese sind unbelehrbar und nur durch harte Konsequenzen zu erziehen

    Es gibt aber auch zum größten Teil, vernünftige Feuerwehrmitglieder die das nicht tun und bewust mit dem Sonderrecht umgehen.

    Ich habe immer mehr den Eindruck das in Feuerwehrdeutschland nur noch Pessimisten rumlaufen die immer nur die schlechteste Feuerwehr suchen, das unnötigste Fahrzeug und den schlechtesten Einsatz. Am besten immer nur beim Nachtbarn! So kann man auch Öffentlichsarbeit betreiben, sich den Ast auf dem man sitzt einfach absägen.

    Daniel



    -sorry-


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen555624
    Datum24.04.2009 18:5299032 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Bach Rüdiger
    2. Warum müssen rote Ampeln überfahren werden
    Geschrieben von Alexander Horcher
    s.o.
    Sag mal bist du noch ganz klar im Kopf?
    Du willst ernsthaft mit einem Privatfahrzeug...

    Unter Umständen bis zu 10 Minuten.
    Mir fehlen die Worte...

    Geschrieben von Alexander Horcher
    Aber wir können ja mal rechnen.
    Sagen wir mal eine größere Feuerwehr mit 500 Einsätzen und gehen mal davon aus, das er nur zu 20% der Einsätze alarmiert wird. Bei der Anfahrt muß 4-5 Ampeln überqueren.
    10 Minuten pro Einsatz, sagen wir mal 100 Einsätze im Jahr.-
    Also ich komme auf 416 Std in 30 Jahren wo er sich spart.

    Eigentlich kann man sich hier alles sparen...

    Wir könnten ja auch in Zukunft alle zu Fuß zum Gerätehaus gehen.
    Ich hoffe das solche Meinungsvertreter immer und ewig nur laufen! (oder hinten sitzend mitfahren dürfen)


    mkg hwk

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    AutorJens8 M.8, Siele / NRW555622
    Datum24.04.2009 18:4599120 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlIch habe noch ein Rechenbeispiel im Kopf . Anstatt mit 50 mit 65 Km/h Innerorts Macht auf einer Strecke von 3 km ca 45 Sekunden Zeitersparniss
    Hallo,

    65 km/h im Vergleich zu 50 km/h bei 3km macht knapp 50sek aus.

    mal ein anderes Beispiel: 2km Fahrtstrecke, macht bei
    30 km/h --> Fahrzeit: 4,0 min --> Anhalteweg: 10,36m
    50 km/h --> Fahrzeit: 2,4 min --> Anhalteweg: 22,47m
    70 km/h --> Fahrzeit: 1,7 min --> Anhalteweg: 38,71m
    90 km/h --> Fahrzeit: 1,3 min --> Anhalteweg: 59,05m
    (einfach gerechnet)

    Vergleicht man mal "interessantes" 50 km/h mit z.B. 90 km/h spart man bei der Fahrt
    nur gut eine Minute, der Anhalteweg ver-2,6-facht sich aber... Zunahme der Gefährdung,
    Unfallrisiko... etc. also eigentlich nichts wert diese Minute.

    btt: Wenn man so weit weg ist, das man mehr als 10min Anfahrt hat (was noch deutlich
    weniger ist, als 10min zu sparen), dann überschreite ich nicht mal die zulässige
    Höchstgeschwindigkeit - weil es nichts bringt und die ersten Fahrzeuge eh weg sind.
    Also gilt sicher ankommen.

    Gruß


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555613
    Datum24.04.2009 17:2799037 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidl Wenn Du 10 Minuten Zeit Ersparniss hast auf deinen Anmarsch, dann denke ich hast Du jeglichen Vertsand abgeschalten und bist eine Gefahr für Deine Umwelt. Und die nächste Frage die sich mir stellt ob Du nicht ein wenig weit weg wohnst für den ersten Abmarsch


    Warum wird das immer gleich auf einen selbst bezogen, wenn man irgendetwas verteidigt?
    Ich hab zum Gerätehaus keine 500m. Bin eigentlich fast immer unter den ersten 2-3 Leute.
    Das eine Geschwindigkeitsübertretung nicht viel bringt is mir sehr wohl bewußt, aber anders sieht es eben bei Ampeln aus und sofern einer sich vorsichtig in die Kreuzung reintastet und sobald es frei ist weiter fährt seh ich da überhaupt keine Probleme.
    Komischerweise sind solche Verfechter von Sonderrechten meißt immer solche, die nah am Feuerwehrhaus wohnen, oder aufm Dorf wo es keine Ampeln gib und die längste Anfahrt eh nur eine Minute beträgt.


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW555611
    Datum24.04.2009 17:2198946 x gelesen
    Wenn Du 10 Minuten Zeit Ersparniss hast auf deinen Anmarsch, dann denke ich hast Du jeglichen Vertsand abgeschalten und bist eine Gefahr für Deine Umwelt. Und die nächste Frage die sich mir stellt ob Du nicht ein wenig weit weg wohnst für den ersten Abmarsch



    Ich habe noch ein Rechenbeispiel im Kopf . Anstatt mit 50 mit 65 Km/h Innerorts
    Macht auf einer Strecke von 3 km ca 45 Sekunden Zeitersparniss

    Verlängert aber Deinern Bremsweg um das doppelte

    Aber die Kollegen der Polizei haben ein tolles Programm um sich mal die Zeitersparniss auf seinen Weg ausrechnen zu lassen. Gleichzeitig wird aber auch Dein Anhalte Weg berechnet

    Ich kann nur jeden mal den Tip geben sich das mal ausrechnen zu lassen


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen555610
    Datum24.04.2009 17:1698788 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bach RüdigerMir ist bis heute nicht klar, wofür ein FF-Mitglied Sonderrechte im Privat-PKW in Anspruch nehmen will.

    1. Aus welchen Grund muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden?
    2. Warum müssen rote Ampeln überfahren werden?


    warum gehts dabei immer nur um sowas?

    Sonderrechte kann man ja auch einfach beim parken am/ums Gerätehaus nutzen, um nur mal ein weiteres Beispiel zu nennen...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555607
    Datum24.04.2009 17:0898817 x gelesen
    Rechne doch mal Rotphase 1-2 Minuten, so jetzt du kommst aber auch nicht bei jeder Grünphase durch, sondern mußt eventuell die nächste Grünphase abwarten. Das bei 4-5 Ampeln und schon bist du bei den 10 Minuten.


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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen555605
    Datum24.04.2009 17:0598963 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Alexander Horcher
    Geschrieben von Bach Rüdiger"3. Welcher effektiver Zeitvorteil wird hierbei herausgeholt? "

    Unter Umständen bis zu 10 Minuten.


    von welcher Anfahrtsstrecke reden wir hier? 10 Minuten erscheint mir etwas sehr viel


    Gruß
    Uwe

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555604
    Datum24.04.2009 17:0099121 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerHier ist jeder KFZ-Führer in der Pflicht sich an die StVO zu halten.
    Es ist nicht Aufgabe eines FW-Angehörigen schnellstmöglich, kostet es was es wolle, zu Gerätehaus zu kommen.


    Daran braucht man sich nicht zu halten, denn man ist im Einsatzfall von dieser befreit.Geschrieben von Bach Rüdiger1. Aus welchen Grund muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden?

    Um schneller zum Gerätehaus zu kommen.

    Geschrieben von Bach Rüdiger2. Warum müssen rote Ampeln überfahren werden

    s.o.

    Geschrieben von Bach Rüdiger3. Welcher effektiver Zeitvorteil wird hierbei herausgeholt?

    Unter Umständen bis zu 10 Minuten.

    Geschrieben von Bach Rüdiger4. Was bringt jedem Feuerwehrangehörigen dieser Zeitvorteil persönlich in einem Zeitraum von ca. 25 - 30 Jahren als Angehöriger einer Wehr?

    Sorry, was hat denn diese Frage mit zu tun.
    Aber wir können ja mal rechnen.
    Sagen wir mal eine größere Feuerwehr mit 500 Einsätzen und gehen mal davon aus, das er nur zu 20% der Einsätze alarmiert wird. Bei der Anfahrt muß 4-5 Ampeln überqueren.
    10 Minuten pro Einsatz, sagen wir mal 100 Einsätze im Jahr.-
    Also ich komme auf 416 Std in 30 Jahren wo er sich spart.

    Geschrieben von Bach Rüdiger5. Werden die Hilffristen bei legaler Fahrweise eingehalten? (meistens besteht eine Wehr aus
    mehrern Mitgliedern)


    Wir könnten ja auch in Zukunft alle zu Fuß zum Gerätehaus gehen.
    Schohnt die Umwelt.


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555602
    Datum24.04.2009 16:5598735 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rakkannst du das bitte schriftlich belegen?!


    Leider kann ich Dir die Quelle nicht mehr nennen. Sollte doch aber in Berlin kein Problem sein, einen adäquaten Ansprechpartner zu finden.

    Und wie schon geschrieben: Wenn es Änderungen gibt, bin ich dankbar für eine kleine Email.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen555598
    Datum24.04.2009 16:3399337 x gelesen
    Mir ist bis heute nicht klar, wofür ein FF-Mitglied Sonderrechte im Privat-PKW in Anspruch nehmen will.

    1. Aus welchen Grund muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden?
    2. Warum müssen rote Ampeln überfahren werden?
    3. Welcher effektiver Zeitvorteil wird hierbei herausgeholt?
    4. Was bringt jedem Feuerwehrangehörigen dieser Zeitvorteil persönlich in einem Zeitraum von ca. 25 - 30 Jahren als Angehöriger einer Wehr?
    5. Werden die Hilffristen bei legaler Fahrweise eingehalten? (meistens besteht eine Wehr aus
    mehrern Mitgliedern)
    6. Hier sind die Feuerwehrverbände und Ausbilder bei den Wehren gefragt intensive
    Aufklärungsarbeit zu leisten.

    Hier ist jeder KFZ-Führer in der Pflicht sich an die StVO zu halten.
    Es ist nicht Aufgabe eines FW-Angehörigen schnellstmöglich, kostet es was es wolle, zu Gerätehaus zu kommen.

    Bei den Feuerwehren wird immer auf die Einhaltung von Vorschriften und Normen usw. hingewiesen, dies wird auch immer sehr ausgiebig diskutiert.

    Bei den Fahrten zum Gerätehaus haben aber viele den Tunnelblick und das Gehirn schaltet ab.


    Grµß Rüdiger

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    AutorTobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü555585
    Datum24.04.2009 15:3799011 x gelesen
    Mit ist ein Fall bekannt, wo ein FA tagsüber zu einem Wohnungsbrand alarmiert wurde und am Ortseingang (breite Straße) in der 30er Zone mit ca. 70 geblitzt wurde.
    Er ist direkt nach dem Einsatz zu den Beamten der POL und mit denen zu dem Blitzfahrzeug.
    Dort konnte nicht mehr genau gesagt werden wie schnell er war - und hat die Nummer des Vorgesetzten bekommen.
    Nach einigen Telefonaten und einer schriftlichen Stellungnahme wurde das Verfahren eingestellt.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555567
    Datum24.04.2009 13:4298875 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Sven Reimer"Berlin, ... sagen eindeutig, dass keine Sonderrechte zugestanden werden."
    kannst du das bitte schriftlich belegen?!


    Hab ich auch schonmal gelesen.
    Die Stadtstaaten sagen, aufgrund ihrer Berufsfeuerwehr brauchen sie das nicht.


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    AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW555542
    Datum24.04.2009 11:5899076 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlIch vermute allerdings, dass die Kollegen der Polizei dann in Kollision mit dem Legalitätsprinzip kommen würden...

    Und genau dieses bezieht sich auf Straftaten - und ich hoffe nicht, dass ein Kamerad in diesen Bereich kommt, wenn er etwas zügiger zum GH fährt. Normale Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungswidrigkeiten, da hat auch die Polizei das Opportunitätsprinzip.


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555532
    Datum24.04.2009 09:2399045 x gelesen
    Moin,

    das ist es eben: Unangemessen.

    So, und wer will in Zweifelsfalle entscheiden wann der Fahrer seine Sonderrechte unangemessen benutzt hat und bis wohin sie angemessen gewesen wären ? Es mag auch mal sehr klare Fälle geben, das ist unbestritten. Solche Leute würde ich aus der FW entfernen, dann haben sie auch keinen anlass mehr Sonderrechte in anspruch zu nehmen.

    Die meisten Verstöße passieren aber in einer Grauzone, wo keiner klar sagen kann, daß der FA vorsätzlich oder grob fahrlässig Menschenleben gefährdet hat. Wohlgemerkt, grob Fahrlässig ist die billigende Inkaufnahme einer deutlich drohenden Gefahr. Kein einigermaßen verantwortungsbewuster FA wird sich oder andere auch nur ansatzweise in Gefahr bringen wollen. Damit ist die grobe Fahrlässigkeit nicht mehr gegeben.

    Auf der anderen Seite ist da der "gegnerische" Verkehsteilnehmer. Wenn der anfängt wilde Sachen zu machen kann es zwar sein, daß ich einen Unfall ansonsten ohne Probleme hätte vermeiden können, aufgrund der Situation aber nicht mehr ausreichend Reserven habe diesen zu verhindern. Es kommt also zum Unfall.

    Was ist denn eine Sonderrechtsfahrt ? Eigentlich doch nichts anderes, als das ich Reserven, die ich sonst als Sicherheitspuffer selber verordnet oder vorgeschrieben bekommen habe, nun teilweise zum schnelleren Vorankommen zum Gerätehaus verwende. Sie wird immer etwas risikoreicher sein als eine normale Autofahrt.

    Ich denke viel Sinnvoller ist es, alle FA zu schulen und sich auszutauschen über sicheres verhalten auf Fahrten zum Gerätehaus MIT SONDERRECHTEN. Es bringt nichts einfach jede Geschwindigkeitsübertretung zu brandmarken. Sonst erzeuge ich nämlich nur noch mehr Stress beim FA, und den kann keiner wirklich gebrauchen. Viel wichtiger ist es offen über Beinaheunfälle zu berichten, und das bitte ganz vorurteilsfrei. Auch der Betroffene wird aus der Situation gelernt haben. Nur wenn wir uns offen darüber austauschen wo uns fast was passiert wäre können wir uns selber schulen wo ich besonders aufpassen muss und wo ich ohne große Probleme auch mal ein wenig schneller fahren kann.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin555531
    Datum24.04.2009 09:2099334 x gelesen
    Hallo Sven,

    Geschrieben von Sven ReimerBerlin, ... sagen eindeutig, dass keine Sonderrechte zugestanden werden.
    kannst du das bitte schriftlich belegen?!


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555526
    Datum24.04.2009 08:4399156 x gelesen
    Moin,

    Zeitgewinn innerorts ? Naja, eben schnell ohne oder vorsichtig mit ;-) . Gibt halt genug Leute die das schnelle mit bevorzugen, aber die landen hat auch mal schnell da wo eigentlich der Patient hin sollte.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen555521
    Datum24.04.2009 08:0299024 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan JurgahnSollte durch unangemessene Inanspruchnahme von Sonderrechten jemand zu schaden kommen oder gar getötet werden, gehört dem Verursacher der Führerschein entzogen - und zwar auf Lebenszeit. Ich begrüße jegliche Rechtssprechung die in diese Richtung tendiert.

    ... "gute Idee", nur dürften da auf Dauer insbesondere bei RD und Polizei (aufgrund der Anzahl der Einsatzfahrten und der darauf folgenden größeren Unfallzahl) die Führerscheinbesitzer knapp werden.
    Die große Mehrheit aller Unfälle bei der Nutzung von § 35 / § 38 StVO geht mit einer Mitschuld des Sonderrechtsfahrers aus (in alter Weisheit: ich darf unter Verweis auf § 35 StVO fast alles, es darf nur nichts passieren ...). Man kann bei aller Vorsicht aber nicht mit allen (unsinnigen) Handlungen der Verkehrsteilnehmern rechnen.

    ... bleibt mal auf dem Boden der Realität ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555514
    Datum24.04.2009 06:5999805 x gelesen
    Geschrieben von ---Alexander Horcher--- Ganz einfach,
    wenn ich jemand gefährde oder die Rechte anderer einschränke, bzw die Vorfahrt nehme, bin ich eindeutig über meine Sonderrechte hinaus gegangen.
    Gleiches gilt wenn ich 18 Minuten nach der Alarmierung Sonderrechte in Anspruch nehme, dann muß sich derjenige ernsthaft die Frage stellen ob das Wort dringend noch greift wie es in der StVO gefordert ist.


    Ganz klare Kiste. Braucht man sich nicht weiter drüber zu unterhalten und wenn der gesunde Menschenverstand funktioniert, geben ich Dir Recht!

    Geschrieben von ---Alexander Horcher--- Das OLG hat einen FA mit 61 km/h Übertretung freigesprochen, ....


    Zu dem von Dir angegebenen Urteil kann ich nichts sagen, da ich es nicht kenne.

    Geschrieben von ---Alexander Horcher--- ...das Bundesverkehrsministerium sagt den FA auf den Weg zum Gerätehaus die Rechte zu, warum wollen kleine Leute wie wir Ihnen diese Rechte wieder absprechen.

    Fakt ist das eine eindeutige Aussage so eindeutig meines Wissens nach gar nicht getroffen wurde.

    Das Bundesverkehrsministerium hat anlässlich einer Anfrage eines Kameraden aus dem Bereich Hannover aus dem Jahre 2001 folgendes geantwortet:

    Geschrieben von ---Bundesverkehrsministerium--- Um zu gewährleisten, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren möglichst schnell zu ihrem Einsatzort gelangen, haben sich die für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden dafür ausgesprochen, dass die Mitglieder dieser Organisationen im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt oder zum eigentlichen Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen können. Der Betreffende muss bei dieser Fahrt jedoch in besonderer Weise gebührende Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nehmen (§ 35 Abs. 8 StVO).

    Einschränkend hat es in seinen Ausführungen allerdings auch folgenden Hinweis aufgeführt, der meiner Meinung nach sehr wichtig ist:

    Geschrieben von ---Bundesverkehrsministerium--- Natürlich soll die StVO bundesweit gleich angewandt werden. Die Durchführung der StVO ist jedoch aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes eine ausschließliche Angelegenheit der Bundesländer. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es in diesem Zusammenhang in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen geben kann.

    Und die einzelnen Bundesländer haben sich meinem Kenntnisstand nach wie folgt dazu geäußert:

    Baden-Württemberg, Bayer, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen sehen Sonderrechte auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus als gegeben an.

    Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt sagen eindeutig, dass keine Sonderrechte zugestanden werden.

    Niedersachsen äußert sich zu der Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums eigentlich gar nicht, sondern hält seine FW-Angehörigen an, aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit auf Sonderrechte anlässlich der Anfahrt zum Feuerwehrhaus zu verzichten.

    Du siehst also, das weder ich noch "wir" irgend jemanden irgendwelche Rechte, die er hat oder nicht hat, absprechen wollen.

    Sollte mein Kenntnisstand veraltet sein und Du andere, aktuellere Unterlagen zu diesem Thema haben, wäre es nett, wenn Du sie mir zukommen lassen könntest.

    MfG

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz555501
    Datum23.04.2009 23:0699423 x gelesen
    hmm, was mich immer wieder bei diesen Diskussionen erstaunt ist, dass offentsichtlich die eigene Gesundheit nie ein Thema zu sein scheint. Es ist nunmal so, dass obwohl gesetzlich die Inanspruchnahme von Sonderrechten möglich ist, diese anderen Verkehrsteilnehmern eben nicht angezeigt werden kann. Ich gefährde durch unangemessene Inanspruchnahme nicht nur Andere sondern vor allem auch mich SELBST.
    Was nutzt es wenn ich die Mannschaft auf zwei Einsatzstellen aufteilen muss nur um einen Kameraden, der auf der Anfahrt war, aus der Karre schneiden zu müssen (von der psychischen Belastung mal ganz abgesehen) - und ja das ist schon vorgekommen.

    Sollte durch unangemessene Inanspruchnahme von Sonderrechten jemand zu schaden kommen oder gar getötet werden, gehört dem Verursacher der Führerschein entzogen - und zwar auf Lebenszeit. Ich begrüße jegliche Rechtssprechung die in diese Richtung tendiert.


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg555496
    Datum23.04.2009 22:3099451 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherDas OLG hat einen FA mit 61 km/h Übertretung freigesprochen, ...

    Wenn Du das OLG Stuttgart meinst ist das nicht ganz so einfach.
    Das OLG Stuttgart hat nicht geprüft ob SoRe im Grundsatz oder im Einzelfall gerechtfertigt waren, sondern es hat festgestellt, daß der FM auf Grund einer vorangegangenen Ausbildung bei dem ihm gesagt wurde daß dem so sein im Vorbotsirrtum gehandelt hat, er also selbst wenn SoRe nicht zum Zuge gekommen wären er dennoch (schuldlos) davon ausgehen durfte, daß er sie in Anspruch nehmen kann.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland555495
    Datum23.04.2009 22:2599557 x gelesen
    Hallo,

    tja, das ist so eine Sache: Geschrieben von Lutz Richterweil man nicht so schnell wahrgenommen wurde. Da möchte ich nicht wissen wie das mit einem Privat-PKW und nur blauem Pickel ist.,
    hab ich heute morgen auf der Autobahn gemerkt. Bin halt meine erlaubten 100 gefahren und sehe im Rückspiegel einen größeren PKW mit Licht "anfliegen" - denke mir, ok, der hats eilig und sehe dann nach dem überholen, dass der BMW-Kombi ein Blaulicht auf dem Dach hatte (war vermutlich also Polizei) - hab also nix gesehen und nix gehört, ein paar vor mir haben auch keinen Platz gemacht, ist er halt rechts vorbei...
    Also ein klares Argument gegen "nur blaues Lichtlein", man erkennt es einfach nicht genügend - und wie war das noch mit dem Zeitgewinn innerorts?

    so denn
    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW555491
    Datum23.04.2009 22:0199632 x gelesen
    Geschrieben von Lutz RichterDieses Jahr Silvester haben die Sheriffs bei unserem Neujahrsalarm (0:05 Uhr) ein wenig genauer hingeschaut, aber anscheinen sind wir brav gewesennull


    Mit "genau hingesehen" habe ich Erfahrung sammeln ....dürfen.

    Nach einem Einsatz trat der ZF an mich heran das die Pol sich über meine schnelle Fahrt vor der PW beschwert hat.
    Mein Angebot , eine Testfahrt mit meinem Sportwagen auf der 130m langen (angesprochenen) Strecke, wurde leider mehrfach abgelehnt.
    Die nackten Daten vom meinem Supersportler sind wohl zu beeindruckend ;)

    2,5to Arbeitsgewicht
    113PS - 4450U/min (dem Alter zu liebe runter geregelt)
    Vmax.128Km/h
    HD Fahrwerk ohne Stabi´s
    7,5x16 Michelin O/R
    Wattiefe 1m
    4,1to E-Winde



    In diesem Sinn;
    Vorsichtig mit sehen und daraus folgenden Behauptungen die mehr als nur im Raum stehen sollen!
    Bei mir lief alles über den "super kleinen Dienstweg" , man kennt sich und hat ein sehr gutes Verhältnis und Dank des "gehtnicht-Faktor" war auch schnell alles klar gestellt, aber es ist ja nicht immer so belegbar.

    Aus lauter Frust haben sie jetzt die Strasse auf 30Km/h begrenzt, die schaffe ich locker ..... brummm ;)


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorHans8 S.8, Ringsheim / Baden Württemberg555467
    Datum23.04.2009 20:4099244 x gelesen
    So sehe ich das auch Alexander.

    Gruß
    Hans


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555464
    Datum23.04.2009 20:3599661 x gelesen
    Geschrieben von Sven ReimerGeschrieben von ---Alexander Horcher--- "Nimms mir nicht übel, aber diese beiden Urteile sagen gar nichts.
    "

    Dem einen sagen die Beispiele etwas; dem anderen eben nicht! Aber warum sie Dir nichts sagen, würde mich einmal interessieren.


    Ganz einfach,
    wenn ich jemand gefährde oder die Rechte anderer einschränke, bzw die Vorfahrt nehme, bin ich eindeutig über meine Sonderrechte hinaus gegangen.
    Gleiches gilt wenn ich 18 Minuten nach der Alarmierung Sonderrechte in Anspruch nehme, dann muß sich derjenige ernsthaft die Frage stellen ob das Wort dringend noch greift wie es in der StVO gefordert ist.

    Das OLG hat einen FA mit 61 km/h Übertretung freigesprochen, das Bundesverkehrsministerium sagt den FA auf den Weg zum Gerätehaus die Rechte zu, warum wollen kleine Leute wie wir Ihnen diese Rechte wieder absprechen.


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen555463
    Datum23.04.2009 20:3599693 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Christian Nill

    nur MUSS dann die Polizei auch entsprechende Konsequenzen ziehen oder? ;-) Einfach mal zum "üben" mit 100 Sachen fahren geht nicht ungestraft.


    Hmm, muss sie das zwangsläufig? Was ist dann mit Kontrollen an Schulwegen, wo teilweise auch mehr auf Belehren als Kassieren gesetzt wird? Formal entbinden die Sonderrechte ja hier sogar noch die FA von den vorgegebenen Geschwindigkeiten. Ab wo es nicht mehr angemessen ist, wird man nicht so pauschal definieren können. Dürfte IMHO shon etwas Spielraum zum Hinweisen hergeben.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555458
    Datum23.04.2009 20:2299621 x gelesen
    Geschrieben von ---Alexander Horcher--- Nimms mir nicht übel, aber diese beiden Urteile sagen gar nichts.


    Dem einen sagen die Beispiele etwas; dem anderen eben nicht! Aber warum sie Dir nichts sagen, würde mich einmal interessieren.

    Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorHans8 S.8, Ringsheim / Baden Württemberg555457
    Datum23.04.2009 20:1999315 x gelesen
    Hallo Tom,
    mit Deinen beiden Beispielen habe ich keine Probleme. Diese Abweichungen würde ich für mich auch vor Gericht vertreten können. Vorausgesetzt, dass es bei der Fahrt zu keiner Gefährdung Anderer und schon gar nicht zu einem Unfall gekommen ist.

    Bei sämtlichen Abweichungen von der StVO ist daran zu denken, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt werden muss (§35 Abs.8 StVO).

    Zur Vorbereitung unserer Entscheidung Sonderrechte in Anspruch zu nehmen haben wir in der Regel nur Sekunden Zeit.

    nullZum Überlegen ob wir SR´s in Anspruch nehmen durften und ob die öffentliche Sicherheit und Ordnung dabei gebührend berücksichtigt wurde, haben Staatsanwalt, Richter und Anwälte Tage, Wochen und Monate Zeit.

    Gruß
    Hans


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern555432
    Datum23.04.2009 18:4699735 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Rafael BirkleBei fehlerhaftem Verhalten könnte im Anschluss an die Übung ein Gespräch zwischen Pol und FA und Kmd. geführt werden. Ich sehe Belehrungschancen ganz gut.

    Ich vermute allerdings, dass die Kollegen der Polizei dann in Kollision mit dem Legalitätsprinzip kommen würden...


    Grüße
    Magnus

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    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern555426
    Datum23.04.2009 18:1699778 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Wieso dann überhaupt Sonderrechte wenn jeder predigt nicht schneller zu fahren und alle Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten?

    Schon klar, solche Verstöße wie bei Rot über die Ampel sollte man sein lassen, aber was spricht denn dagegen wenn ich meine Sonderrechte in Anspruch nehme und mal in der Ortschaft 60 statt 50 oder auf der Landstraße 120 statt 100 bei klarer und überschaubarer Verkehrslage fahre?



    Grüße
    Tom


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555419
    Datum23.04.2009 18:0499991 x gelesen
    Geschrieben von Hartmund FlenderMit diesen beiden Beispielen und im Besonderen mit den dazu gehörenden Begründungen der Gerichte ist doch Alles gesagt.

    Nimms mir nicht übel, aber diese beiden Urteile sagen gar nichts.


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    AutorJens8 M.8, Siele / NRW555414
    Datum23.04.2009 17:51100136 x gelesen
    Geschrieben von Rafael BirkleVorstellbar wäre, bei einer geheimen Alarmübung die Kameraden in grün an sinnigen Plätzen zu platzieren und heraneilende FA beobachten zu lassen. Bei fehlerhaftem Verhalten könnte im Anschluss an die Übung ein Gespräch zwischen Pol und FA und Kmd. geführt werden. Ich sehe Belehrungschancen ganz gut.
    Hallo, interessante Idee. Hat das jemand schon mal gemacht? Erfahrungen?
    Gruß


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    AutorJens8 M.8, Siele / NRW555413
    Datum23.04.2009 17:47100351 x gelesen
    Geschrieben von Adolf Huberls er mit Dachaufsetzer zum GH unterwegs war. Da er angemessen gefahren ist

    Hallo, wofür dann diesen Dachaufsetzer? Hätte auch auch weglassen können - dadurch noch Zeit und Geld gespart. ;)

    Gruß


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    AutorFlor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern555405
    Datum23.04.2009 17:03100000 x gelesen
    If you want to finish firs first you have to finish.


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555401
    Datum23.04.2009 16:32100140 x gelesen
    Hallo,

    also ich fahre, wenn ich den mal wieder fahre, immer auf der Mittellinie. So durchgezogen kann die garnicht sein. Nur so werde ich wirklich von allen Verkehrsteilnehmern gesehen.

    Gruß

    Lutz


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen555400
    Datum23.04.2009 16:25100309 x gelesen
    Moin Hartmund und andere,

    ich denke auch daß es eingentlich keine Frage ist, daß ich bei Alarm zwar zügig, zwar auch mal schneller als erlaubt, zwar auch mal über die rote Fußgängerampel, wenn die Fußgänger schon drüber sind, aber immer besonders vorsichtig fährt.

    In erster Linie möchte ich ja ankommen und leben retten ! Erst in zweiter Linie möchte ich das möglichst schnell.

    Dabei finde ich die angedachten Möglichkeiten der Kenntlichmachung von Privatpkw mit Leucht-Schildern oder Dachaufsetzern einfach nur unsinnig. Einzig eine echte Sondersignalanlage MIT HORN würde hier in Verbindung mit einer entsprechenden Fahrzeuglackierung (rot oder gelb) Sinn machen. Aber dieses ist nun mal auf bestimmte Personen begrenzt.

    Ich selber habe es schon immer gehasst, mit dem NEF und SoSi fahren zu müssen, weil man nicht so schnell wahrgenommen wurde. Da möchte ich nicht wissen wie das mit einem Privat-PKW und nur blauem Pickel ist.

    Dieses Jahr Silvester haben die Sheriffs bei unserem Neujahrsalarm (0:05 Uhr) ein wenig genauer hingeschaut, aber anscheinen sind wir brav gewesen. :-)

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen555399
    Datum23.04.2009 16:23100291 x gelesen
    Geschrieben von Rafael BirkleSelbes gilt im Übrigen auch für Fahrzeuge mit Sondersignal.

    Es soll vorgekommen sein, dass ein Einsatzfahrzeug auf der Anfahrt mit SoSi eine durchgezogene Linie ausserorts überfahren hat (einsehbare Kurve geschnitten ohne Gegenverkehr) und ein hinterherfahrender "Sheriff" sich am Einsatzort dafür den Maschinisten schnappen wollte... (so ist es jedenfalls überliefert)

    Wenn du sowas damit meinst, habe ich dafür nur ein verständnisloses Kopfschütteln übrig...


    Grüße
    Jens

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    AutorHart8mun8d F8., Emsland / Niedersachsen555397
    Datum23.04.2009 16:02100446 x gelesen
    Mit diesen beiden Beispielen und im Besonderen mit den dazu gehörenden Begründungen der Gerichte ist doch Alles gesagt.

    Hartmund


    Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen555393
    Datum23.04.2009 15:42100674 x gelesen
    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Hallo Forum,

    das Thema Sonderrechte im Privat-PKW wurde hier schon oft (z.T. auch hitzig) diskutiert. Und dennoch gibt es immer noch Unbelehrbare, die meinen diese "Sonderrechte" im Privatwagen in Anspruch zu nehmen und mit 90 Sachen zum Gerätehaus zu rasen.

    Mich interessiert nun, welche Fälle Euch bekannt sind, in denen FA wegen unangepasster Fahrweise auf dem Weg zum Gerätehaus verunfallt, bzw. von der POL aus dem Verkehr gezogen wurden.


    Hier mal zwei Beispiele aus meinem Fundus; wenn auch schon ein wenig älter:

    Amtsgericht Soltau Az. 9LS21Js20055/89a-11/90

    Alarmgrund: schwerer VU, Person eingeklemmt
    Tatbestand: fahrlässige Tötung eines Fußgängers
    Urteil: 2500,-DM Geldstrafe wegen fahrlässigen Tötung.
    Begründung: Sonderrechte durften beansprucht werden, aber nur ohne Gefährdung anderer.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Amtsgericht Seesen Az. OWi906Js42535/89
    Oberlandesgericht Braunschweig Az. Ss 14/90

    Alarmgrund: Flächenbrand
    Tatbestand: innerorts 104 km/h, 18 min nach Alarmierung
    Urteil: 4 Wochen FS-Entzug, 400,-DM Geldstrafe
    Begründung: Überschreitung war 18 min nach der Alarmierung nicht mehr
    dringend geboten. Sonderrechte berechtigen nicht zu
    verantwortungsloser Raserei.

    MfG Sven R.


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen555392
    Datum23.04.2009 15:38100670 x gelesen
    Hallo,

    nur MUSS dann die Polizei auch entsprechende Konsequenzen ziehen oder? ;-) Einfach mal zum "üben" mit 100 Sachen fahren geht nicht ungestraft.

    Back to Topic:

    Auch bei uns in der Gegend wurde mal ein Fz von der Polizei "verfolgt" und über ein, zwei Sachen aufgeklärt. War aber nichts Dramatisches und es wurde sachlich erklärt. Also es wird schon darauf geachtet, auch von grün-weiss, äh blau-weiss ;-) Nicht mehr als richtig wie ich finde.

    Gruß Christian


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    AutorRafa8el 8B., Mühlheim / B-W555389
    Datum23.04.2009 15:23101139 x gelesen
    Vorstellbar wäre, bei einer geheimen Alarmübung die Kameraden in grün an sinnigen Plätzen zu platzieren und heraneilende FA beobachten zu lassen. Bei fehlerhaftem Verhalten könnte im Anschluss an die Übung ein Gespräch zwischen Pol und FA und Kmd. geführt werden. Ich sehe Belehrungschancen ganz gut.
    Selbes gilt im Übrigen auch für Fahrzeuge mit Sondersignal.


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555388
    Datum23.04.2009 15:22100934 x gelesen
    Geschrieben von Reinhard MöllerEs gab eine Dienstanweisung, in der Freiwillige auf die Einhaltung der StVO hingewiesen wurden.

    Bevor es wieder kommt: OH DOCH, das geht, auch wenn die StVO Bundesrecht ist.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorRein8har8d M8., Herdecke / NRW555386
    Datum23.04.2009 15:16101303 x gelesen
    Hallo,

    mir ist ein Fall aus einer Großstadt mit BF bekannt, bei dem ein Freiwilliger auf der Anfahrt zu einem Arbeitseinsatz (es gab dort bei der Durchsage die Unterscheidung zwischen "Alarm für..." und "Einsatz für ...") von der Rennleitung mit 100 km/h bei zulässigen 50 km/h abgewunken wurde. Es war allerdings nachts um drei auf einer vierspurigen Hauptstraße.

    Es gab eine Dienstanweisung, in der Freiwillige auf die Einhaltung der StVO hingewiesen wurden.
    Die "Angelegenheit" wurde ohne Rechtsanwalt im Rahmen einer anderen Geschwindigkeitsüberschreitung in nicht unerheblichem Maß mit behandelt. Resultat einen Monat Fahrverbot, Nachschulung und eine deutliche Strafe.

    Grüße,
    Reinhard


    meine Meinung!

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern555385
    Datum23.04.2009 15:15101296 x gelesen
    Einem Kameraden fuhr mal eine Streife hinterher, als er mit Dachaufsetzer zum GH unterwegs war. Da er angemessen gefahren ist, sind sie beim Gerätehaus einfach weiter gefahren. Andere Fälle sind mir nicht bekannt.


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg555384
    Datum23.04.2009 15:12101453 x gelesen
    Hallo!

    Also bei einer anderen Abteilung in Albstadt gab es mal den Fall, dass ein Polizist, der nicht im Dienst war, sich von einem Feuerwehrmann auf Anfahrt ins Geerätehaus gefährdet gefühlt.
    Folge: Anzeige mit anschließender Gerichtsverhandlung.

    ich kenne die genauen Umstände nicht und weiß auch nicht, wen es genau betroffne hat. Alles was ich dazu sagen kann, ist dass es wohl ein Einsatz war, bei dem keine Gefahr im Verzug war, der FA mit deutlich überhöhter geschwindigkeit und Dachaufsetzer unterwegs war und jetzt zu Fuß zum Einsatz kommen muss.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen555380
    Datum23.04.2009 14:50102071 x gelesen
    Geschrieben von David DohmenMich interessiert nun, welche Fälle Euch bekannt sind, in denen FA wegen unangepasster Fahrweise auf dem Weg zum Gerätehaus verunfallt, bzw. von der POL aus dem Verkehr gezogen wurden.

    Ohne dass ich eine konkrete Fallsammlung dazu habe: JA, schon passiert, auch Hinterherfahren zum GH und polizeiliches Einschreiten dort (vor oder nach dem Einsatz).


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW555379
    Datum23.04.2009 14:44112431 x gelesen
    Hallo Forum,

    das Thema Sonderrechte im Privat-PKW wurde hier schon oft (z.T. auch hitzig) diskutiert. Und dennoch gibt es immer noch Unbelehrbare, die meinen diese "Sonderrechte" im Privatwagen in Anspruch zu nehmen und mit 90 Sachen zum Gerätehaus zu rasen.

    Mich interessiert nun, welche Fälle Euch bekannt sind, in denen FA wegen unangepasster Fahrweise auf dem Weg zum Gerätehaus verunfallt, bzw. von der POL aus dem Verkehr gezogen wurden.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    David


    Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder

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     23.04.2009 14:44 Davi7d D7., Kerpen
     23.04.2009 14:50 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.04.2009 15:12 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     23.04.2009 15:15 Adol7f H7., Rosenheim
     23.04.2009 17:47 Jens7 M.7, Siele
     23.04.2009 15:16 Rein7har7d M7., Herdecke
     23.04.2009 15:22 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     23.04.2009 15:23 Rafa7el 7B., Mühlheim
     23.04.2009 15:38 Chri7sti7an 7 N.7, Frielendorf Obergrenzebach
     23.04.2009 20:35 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     23.04.2009 16:23 ., Bremervörde
     23.04.2009 16:32 Lutz7 R.7, Weener
     23.04.2009 17:03 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
     23.04.2009 17:51 Jens7 M.7, Siele
     28.04.2009 00:17 ., Oberkirch
     28.04.2009 00:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.04.2009 07:45 ., Oberkirch
     28.04.2009 20:42 ., Bad Hersfeld
     28.04.2009 20:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.04.2009 20:47 ., Bad Hersfeld
     28.04.2009 22:37 ., Oberkirch
     28.04.2009 21:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     23.04.2009 18:46 Magn7us 7H., Pöttmes
     24.04.2009 11:58 ., Krefeld
     24.04.2009 15:37 Tobi7as 7M., Stuttgart
     23.04.2009 15:42 Sven7 R.7, Cuxhaven
     23.04.2009 16:02 Hart7mun7d F7., Emsland
     23.04.2009 16:25 Lutz7 R.7, Weener
     23.04.2009 22:01 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.04.2009 19:50 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     23.04.2009 22:25 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     24.04.2009 08:43 Lutz7 R.7, Weener
     23.04.2009 18:04 ., Neuburg
     23.04.2009 18:16 ., Loiching
     23.04.2009 20:19 Hans7 S.7, Ringsheim
     23.04.2009 20:22 Sven7 R.7, Cuxhaven
     23.04.2009 20:35 ., Neuburg
     23.04.2009 20:40 Hans7 S.7, Ringsheim
     23.04.2009 22:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
     23.04.2009 23:06 Stef7an 7J., Birlenbach
     24.04.2009 08:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     24.04.2009 09:23 Lutz7 R.7, Weener
     24.04.2009 06:59 Sven7 R.7, Cuxhaven
     24.04.2009 09:20 Seba7sti7an 7R., Berlin
     24.04.2009 13:42 ., Neuburg
     24.04.2009 16:55 Sven7 R.7, Cuxhaven
     25.04.2009 16:17 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 16:36 Sven7 R.7, Cuxhaven
     24.04.2009 16:33 Bach7 R.7, Weitolshausen
     24.04.2009 17:00 ., Neuburg
     24.04.2009 17:05 ., Nordheim
     24.04.2009 17:08 ., Neuburg
     24.04.2009 17:21 ., Wüstenrot
     24.04.2009 17:27 ., Neuburg
     24.04.2009 20:53 Flor7ian7 M.7, Witten
     24.04.2009 20:58 ., Neuburg
     24.04.2009 21:01 Flor7ian7 M.7, Witten
     24.04.2009 21:05 ., Neuburg
     24.04.2009 18:45 Jens7 M.7, Siele
     24.04.2009 19:11 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
     24.04.2009 19:24 Jens7 M.7, Siele
     24.04.2009 19:29 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
     24.04.2009 18:52 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     24.04.2009 19:14 ., Neuburg
     24.04.2009 19:46 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     24.04.2009 20:39 ., Neuburg
     25.04.2009 16:14 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 11:41 Wern7er 7M., Oranienburg
     25.04.2009 15:00 ., Neuburg
     25.04.2009 15:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 13:15 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.04.2009 13:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.04.2009 15:02 ., Neuburg
     25.04.2009 16:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
     24.04.2009 17:16 Chri7sti7an 7F., Fürth
     25.04.2009 05:00 Bach7 R.7, Weitolshausen
     25.04.2009 11:00 Lars7 T.7, Oerel
     25.04.2009 11:03 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     25.04.2009 11:03 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     25.04.2009 11:07 Lars7 T.7, Oerel
     25.04.2009 11:10 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 11:15 Lars7 T.7, Oerel
     25.04.2009 11:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 11:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 15:26 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 11:14 Lüde7r P7., Kelkheim
     30.04.2009 08:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.04.2009 08:24 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.04.2009 09:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     30.04.2009 09:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     30.04.2009 16:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     16.12.2009 17:26 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
     16.12.2009 18:10 ., Castrop-Rauxel
     01.05.2009 04:37 Bach7 R.7, Weitolshausen
     25.04.2009 11:29 Wern7er 7M., Oranienburg
     25.04.2009 11:41 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 11:44 Wern7er 7M., Oranienburg
     25.04.2009 11:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 12:30 Wern7er 7M., Oranienburg
     25.04.2009 14:05 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     25.04.2009 14:32 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     25.04.2009 15:01 Wern7er 7M., Oranienburg
     25.04.2009 15:07 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
     25.04.2009 15:05 ., Bad Hersfeld
     25.04.2009 12:06 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     25.04.2009 15:16 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.04.2009 10:22 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     27.04.2009 13:34 Mart7in 7K., Welle
     27.04.2009 13:37 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     27.04.2009 13:41 Mart7in 7K., Welle
     27.04.2009 15:17 ., Berlin
     27.04.2009 18:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.04.2009 01:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.04.2009 11:41 ., Berlin
     25.04.2009 13:01 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     25.04.2009 15:28 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 14:00 Chri7sto7ph 7M., Drakenburg
     25.04.2009 15:31 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 18:09 Chri7sto7ph 7M., Drakenburg
     25.04.2009 15:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 15:31 Sven7 R.7, Cuxhaven
     25.04.2009 15:33 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 15:37 Sven7 R.7, Cuxhaven
     25.04.2009 15:44 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 16:37 Ingo7 z.7, LK Harburg
     25.04.2009 16:57 Sven7 R.7, Cuxhaven
     25.04.2009 17:01 ., Bad Hersfeld
     25.04.2009 17:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 17:18 ., Bad Hersfeld
     25.04.2009 17:18 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.04.2009 17:27 ., Bad Hersfeld
     25.04.2009 18:13 Sven7 R.7, Cuxhaven
     25.04.2009 18:33 ., Kirchheim unter Teck
     26.04.2009 09:26 Udo 7B., Aichhalden
     26.04.2009 09:33 Udo 7B., Aichhalden
     26.04.2009 11:21 Sven7 R.7, Cuxhaven
     26.04.2009 22:58 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     25.12.2016 13:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     25.12.2016 13:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     07.07.2017 10:03 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     16.02.2019 19:29 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     17.02.2019 11:35 Dirk7 S.7, Lindau
     17.02.2019 13:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     17.02.2019 14:51 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     17.02.2019 15:28 Dirk7 S.7, Lindau
     17.02.2019 17:07 Alex7and7er 7H., Neuburg
     17.02.2019 18:00 Seba7sti7an 7W., Linden
     17.02.2019 19:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.02.2019 10:10 Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
     17.02.2019 16:15 Thom7as 7H., Dornstadt
     18.02.2019 00:45 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     18.02.2019 07:19 Thom7as 7H., Dornstadt
     18.02.2019 08:27 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.02.2019 09:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     18.02.2019 10:53 Alex7and7er 7H., Neuburg
     18.02.2019 16:38 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     18.02.2019 17:44 Alex7and7er 7H., Neuburg
     18.02.2019 19:34 Mark7us 7R., Höhenrain
     18.02.2019 20:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.02.2019 00:22 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 09:59 Dani7el 7H., Schriesheim
     19.02.2019 00:16 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 08:02 Alex7and7er 7H., Neuburg
     19.02.2019 09:42 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 10:10 Alex7and7er 7M., Eiselfing
     19.02.2019 10:49 Alex7and7er 7H., Neuburg
     19.02.2019 10:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.02.2019 11:16 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 12:49 Oliv7er 7S., Neidenbach
     19.02.2019 13:14 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 13:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.02.2019 08:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.02.2019 09:48 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
     19.02.2019 10:00 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.02.2019 12:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.02.2019 12:41 Oliv7er 7S., Neidenbach
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     19.02.2019 14:18 Alex7and7er 7H., Neuburg
     19.02.2019 14:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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     19.02.2019 17:51 Alex7and7er 7H., Neuburg
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     19.02.2019 14:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.02.2019 14:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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