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Thema | Hilfeleistungspflicht auf Alarmfahrt war:So nicht! Fahrzeugbrand oh... | 16 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 568925 | |||
Datum | 08.07.2009 20:40 | 3062 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patrick Weegen Privat PKW ist zwar möglich, wurde hier ja aber schon zur genüge Diskutiert.richtig, aber eher in Richtung erstes Fahrzeug vor Ort, soll/muss noch jemand nachkommen. Hier ist halt mal ne Ausnahme und sollte kein Problem darstellen (ich setze mal angepasste Fahrweise etc. voraus) denke ich mal. so denn, Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 568885 | |||
Datum | 08.07.2009 16:48 | 3274 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian HeitzmannWenn ich mit einem Fahrzeug alleine unterwegs bin, melde ich mich normal S6 (nicht einsatzbereit) und bei einem Alarm wird dann normal automatisch ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Wehr alarmiert. Somit rollt ein gleichwertiges Fahrzeug zur E-Stelle. Das geht aber nur wenn das System der Leitstelle das auch hergibt, in unserem Landkreis müsstest du dann jedes mal ein Fax schicken mit einer Ersatzeinheit die du benennst wenn du zum Tanken fährst oder PA Geräte tauschen oder ...., und das muss mit den entsprechenden Unterschriften versehen sein. Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 568881 | |||
Datum | 08.07.2009 16:25 | 3331 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenwie schon gesagt, dann ist der Ort i.d.R. auch eher überschaubar und dann kann man überlegen, vom Gerätehaus mit Privatpkw anzufahren, wenn bekannt ist, dass das einzige Fahrzeug schon da ist. Privat PKW ist zwar möglich, wurde hier ja aber schon zur genüge Diskutiert. Zu Fuß wirds dann kompliziert, wenn die ES außerhalb liegt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 568880 | |||
Datum | 08.07.2009 16:22 | 3292 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian WagnerEin Fahrzeugbrand, bei dem dann per Schnellangriff geholfen werden konnte, soll auch schon vorgekommen sein. Hab ich das nicht erst in ner Feuerwehrbravo gelesen, allerdings war es da glaub ich ein vorführfahrzeug mit Ulmer kennzeichen. Natürlich werde ich nicht vorbeifahren, wenn ich sehe, dass da einer kurz vor dem verbrennen ist. Dann lieber anhalten, Gummiwurst raus (sofern vorhanden, sonst muss halt ein guter alter C raus geholt werden) und Attacke! Blöd wirds nur dann, wenn es mal so geht wie bei nem gemeldeten Wohnungsbrand bei uns letztes Jahr: MTF beim Stützpunkt zum Schläuche holen, LF16 beim Tanken und LF10/6 auf Einweisungsfahrt (vielleicht wars auch nur Bewegungsfahrt, weiß ich nimmer so genau). Die LF waren allerdings so schnell wieder am GH, dass noch nicht mal soviel leite da waren, dass voll besetzt werden konnte. Nur hat wohl der erste, der gekommen ist blöd geschaut, als die Fahrzeughalle leer war. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 568878 | |||
Datum | 08.07.2009 16:17 | 3314 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Jurgahngenau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte? Es soll aber auch durchaus vorkommen das eine Feuerwehr für mehrere Ortsteile zuständig ist und nur ein Fahrzeug hat. Wenn ich bei uns zu Fuss zur Einsatzstelle wöllte hätte ich stellenweise schon ein paar Kilometer zu laufen, weil ein LF für 13 Ortsteile auf über 12 km². Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 568877 | |||
Datum | 08.07.2009 16:16 | 3313 x gelesen | |||
Hallo, also Geschrieben von Bernhard Glas Sollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde...wie schon gesagt, dann ist der Ort i.d.R. auch eher überschaubar und dann kann man überlegen, vom Gerätehaus mit Privatpkw anzufahren, wenn bekannt ist, dass das einzige Fahrzeug schon da ist. Bei VU mit eingeklemmter Person sollte eh schon Verstärkung am rollen sein , also würde ich anhalten und nach Möglichkeit Hilfe leisten, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Münster / NRW | 568876 | |||
Datum | 08.07.2009 16:10 | 3361 x gelesen | |||
Nur so für die Leute, die es interessiert. Thematisch vll interessant, um ein wenig zu sehen, wie das ganze Thema andere sehen: Ich habe als Vorpraxis zu meinem angestrebten Studium 8 Wochen Praktikum bei dem Aufbauer Schlingmann in Dissen gemacht. Auch dort wird darauf geachtet, dass Vorführfahrzeuge auf jedem Weg, den sie machen, zumindest einen vollen Tank haben, um im Fall der Fälle nicht einfach vorbeifahren zu müssen. Ob auf dem Auto dann "Feuerwehr" steht oder wie bei den Vorführern "Schlingmann" ist Otto Normal ja erst einmal egal. Das sieht nicht die Aufschrift, sondern nur ein großes rotes Auto mit blauen Lichtern auf dem Dach. Ein Fahrzeugbrand, bei dem dann per Schnellangriff geholfen werden konnte, soll auch schon vorgekommen sein. Zu erwähnen ist an dieser Stelle vll noch, dass die Fahrer von Schlingmann oft zumindest in der FF tätig sind, einige auch darüber hinaus. Meine Meinung: Synchron dazu würde ich das in jeder anderen Situation sehen. Ob ich nun auf der Anfahrt zum Gerätehaus bin, auf einer Werkstattfahrt mit 'nem roten Auto oder was auch immer. Was zählt ist auch die Öffentlichkeitswirkung. Und wenn man die angesprochene Notfallmeldung lediglich mit einem kurzen Anhalten verbindet. So unabkömmlich kann kein Fahrzeug sein, als dass dafür ein Leben riskiert werden muss, nur weil jemand nicht ordentlich geguckt hat. Der Standort könnte ja auch per Funk gemeldet werden, so dass die Kameraden dann eventuell mit Bulli oder ähnlichem nachrücken könnten. | |||||
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Autor | Mart8in 8P., Niederscheld / Hessen | 568870 | |||
Datum | 08.07.2009 15:51 | 3407 x gelesen | |||
Hallo zusammen erstmal zitiere ich jetzt den § um den es sich dabei handelt: § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist , wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. das ganze sehe ich so: (meine ganz persönliche Meinung die ich allerdings auch so schon öfters gehört habe) Wenn ich zum Einsatz alarmiert werde habe ich am Einsatz teilzunehmen. (In Hessen) § 11 HBKG Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (1) Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind durch Ortssatzung zu regeln, soweit sich nichts anderes aus diesem Gesetz ergibt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben an Einsätzen und an angeordneten oder genehmigten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und Weisungen vorgesetzter Personen nachzukommen. Die Pflicht aus §11 HBKG (keine Ausnahme) sehe ich Größer als die Plicht aus 323c StGB. (ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten ) Daher sehe ich vom Grundsatz oder besser Gesetz her kein Problem [egal wie man sich entscheidet oder in welcher Situation (a,b oder c)] Ansonsten kann man da pauschal eigentlich nichts sagen was man machen soll da es immer auf die örtlichen gegebenheiten und die Situation ankommt... Gruß Martin | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 568866 | |||
Datum | 08.07.2009 15:41 | 3474 x gelesen | |||
Sorry, da war der Zusammenhang nicht ganz klar, ich hätte die Beiträge davon lesen sollen. Wenn der Alarm bereits raus ist, und unter der Voraussetzung, das das Dienstfahrzeug mit dem ich unterwegs zur Unterkunft/Gerätehaus bin absolut unabkömmlich ist, sehe ich (meiner Meinung nach) keinen Grund, anzuhalten. Ob sich die Funkmeldung erübrigt, ergibt sich, meiner Meinung nach, nach dem ersten Augenschein, vielleicht stellt sich die Lage ja völlig anders dar als die Alarmmeldung aussagt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 568857 | |||
Datum | 08.07.2009 14:31 | 3631 x gelesen | |||
Wenn ich mit einem Fahrzeug alleine unterwegs bin, melde ich mich normal S6 (nicht einsatzbereit) und bei einem Alarm wird dann normal automatisch ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Wehr alarmiert. Somit rollt ein gleichwertiges Fahrzeug zur E-Stelle. Ich bleibe am Einsatzort und helfe. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 568856 | |||
Datum | 08.07.2009 14:28 | 3689 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard GlasSollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde.genau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte? Ausserdem ist das der gleiche Fall, als wäre das Fahrzeug außer Dienst (Wekstatt etc.)...dann muß Hilfe von einem anderen Standort kommen Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 568854 | |||
Datum | 08.07.2009 14:20 | 3767 x gelesen | |||
Ich denke mal im Fall c) ist klar, dass ich erstmal Manschaft holen fahre, da wird mir sicherlich keiner nen Strik draus drehen. Warum? Du bist vor Ort, und wenn als einziger FDL, dann bist Du ja der Maschinist. d.h. Du kannst evtl. eine rudimentäre Verkehrsabsicherung aufbauen, und wenn der PKW brennen sollte, wirst Du auch alleine einen Schnellangriff vornehmen können. Auch die Erste Hilfe kann bzw. muss man alleine beginnen... Die restliche Mannschaft kann ja mit einem MTW/MZF bzw. anderen Fahrzeugen nachrücken. Weiterfahren würde ich nicht . Kommt auch nicht so gut bei den Beteiligten/ Betroffenen an. Sollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde... Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 568853 | |||
Datum | 08.07.2009 13:58 | 3870 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenWas meinst du mit Notfallmeldung?Mit dem Telefon wählt man die 112, wenn du Funk hast, kannst du dir das Wählen sparen ;-) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 568846 | |||
Datum | 08.07.2009 13:24 | 4095 x gelesen | |||
Hallo Udo! Was meinst du mit Notfallmeldung? Ne erste Lagemeldung oder was? Ich hatte ja schon geschrieben, dass das unter der Annahme passiert, dass ich den Alarm bereits erhalten habe und jetzt auf dem Weg zum Gerätehaus bin um dann auszurücken. Wenn noch kein Alarm aufgelaufen ist, ist klar, dass ich dann in allen drei Fällen anhalte um zu helfen. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 568842 | |||
Datum | 08.07.2009 13:19 | 4115 x gelesen | |||
Aus meiner Sicht: Fall a): normale Hilfeleistung wie jeder andere Bürger auch. Fall b): normale Hilfeleistung wie jeder andere Bürger auch (+ qualifizierte Notfallmeldung über Funk) Fall c): mindestens qualifizierte Notfallmeldung über Funk, dann Entscheidung je nach Situation nach Rücksprache mit den Verantwortlichen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 568840 | |||
Datum | 08.07.2009 13:11 | 6836 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Lars Tiedemann Könnte nämlich sein, daß man sich dann wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten muß... Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich auf anfahrt zum Gerätehaus bin und an der Einsatzstelle vorbei komme? Wobei man hier unterscheiden muss: a) alleine im Privat PKW b) alleine in einem Führungs- oder Transportfahrzeug (z.B. Kdow, MTF, GW-Transport) c) alleine mit LF (rückt laut AAO bei dem Stichwort als erstes aus bzw. ist sogar einziges LF am Standort) Ich denke mal im Fall c) ist klar, dass ich erstmal Manschaft holen fahre, da wird mir sicherlich keiner nen Strik draus drehen. Aber wie sieht es in den anderen beiden Fällen aus? Als Einsatz nehmen wir mal einen VU mit eingeklemter Person. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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