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ThemaVerfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig?29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern773668
Datum26.09.2013 16:214606 x gelesen
Hallo,

passen zum Thema hier ein aktuelles Urteil aus meiner Gegend.

Feuerwehrmann muss Geld für Führerschein zurückzahlen (Nordbayerische Nachrichten)

Geschrieben von ---NN--- In der Urteilsbegründung legte Lederer dem Bürgermeister nahe, sich an den Gemeindetag zu wenden. Die sollen mal einen rechtsgültiges Muster der Vereinbarung entwerfen. Der Feuerwehrdienst sei schließlich ein alltägliches Geschäft für die Gemeinden. Allerdings wird dort eben vieles informell geregelt, ohne dass die Beteiligten da an juristische Konsequenzen denken. Wenn wir aber Gericht über einen solchen Streitfall befinden müssen, wird es problematisch.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569977
Datum13.07.2009 20:597611 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christi@n Pannier
...wenn man dann merkt, dass ein potentieller Kandidat gerne bei der Feuerwehr ist und nicht nur einen Führerschein will kann man ihn immer noch für einen solchen anmelden.
So einer wird auch kein Problem haben für ein paar Jahre zu unterschreiben. Und kein WL wird ihm die Gurgel abdrehen, wenn unabdingliche Gründe ihn in eine andere Gegend verschlagen.
(ich habe eher die Erfahrung, das auch solche FA lange versuchen in der "alten Fw" aktiv zu bleiben, bis es merklich einfach nicht mehr geht. Dann ist bestimmt auch die Frist um...)


mkg hwk

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569970
Datum13.07.2009 20:527502 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Martin KaiserNur eben Führerschein + Feuerwehr und dann weg ... das ist "unschön" ....

Schwaches Argument, weil das jeder Wehrleiter verhindern kann. Man kann sich die Leute z.B. fünf Jahre lang anschauen, wenn man dann merkt, dass ein potentieller Kandidat gerne bei der Feuerwehr ist und nicht nur einen Führerschein will kann man ihn immer noch für einen solchen anmelden.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg569967
Datum13.07.2009 20:477418 x gelesen
Geschrieben von Martin KaiserNur eben Führerschein + Feuerwehr und dann weg ... das ist "unschön" ....

Es ist Aufgabe der Führung, die entsprechende Personalauswahl zu treffen...

Aber in der heutigen Zeit würde ich nichts über 2 Jahre unterschreiben...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMart8in 8K., Hardheim / Baden- W.569966
Datum13.07.2009 20:427522 x gelesen
ich habe da akt. Erfahrungswerte, die ich jetzt aber aufgrund der ganzen Mitleser nicht so schreiben will - ich wills mal grundsätzlich formulieren: man sollte auf jeden Fall "verhindern" daß die Feuerwehr nur zum "Führerscheinmachen" benutzt wird ... Es wird nicht zu viel verlangt sein, daß man der Feuerwehr auch "zu Diensten" steht, wenn die Kohle oder ein Teil von den Steuergeldern finanziert wird ... Wobei ich auch dafür bin, daß die Jungs dann noch fahren, damit gibts nämlich Fahrpraxis und die ist wichtig ... Nur eben Führerschein + Feuerwehr und dann weg ... das ist "unschön" ....

so long


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569961
Datum13.07.2009 20:337584 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Martin Kaiserhallo christian ... schön von Dir zu "hören" (zu lesen).

dito!

Geschrieben von Martin Kaiser
Also soweit ich weiß, wer jetzt aktuell noch den LKW-Führerschein macht kommt zunächst mal um diese Quali herum.


Du kommst auch zukünftig drum rum, wenn du den Führerschein nicht primär zum Geldverdienen verwenden willst. Aber wenn ich mir so angucke, was du heute alles machen musst, wenn du gewerblich LKW fahren willst...
Als wir neulich umgezogen sind gabs am Anfang mal schnell die Überlegung zwei, drei LKW vom Autoverleiher zu holen und das in Eigenregie zu machen. Ergebnis: Angeblich brauchen wir für jeden Fahrer eine Fahrerkarte, eine Unternehmerkarte etc. pp. Zum Glück hat man den Umzug dann doch eine Umzugsfirma machen lassen.
Geh doch heute mal zu Sixt und versuche einen Sprinter zu mieten, da geht das Theater schon los.

(do you remember ... abenteuer in rot ...)

Aber sicher doch :-)


MkG,
Christi@n

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern569958
Datum13.07.2009 20:257551 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDass du im Anschluß an die Fahrprüfung für B gleich die Prüfung für C ablegen darfst. Wenn du um 10:00 Uhr die B-Prüfung erfolgreich bestanden hast, dann besitzt du um 10:05 Uhr zwar noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B, hast aber die Vorraussetzung für deren Erteilung erfüllt und kannst direkt in die C-Prüfung gehen.

Das die Ausbildung beider Klassen parallel stattfinden kann war mir bekannt, von "Klasse C schließt Klasse B ein" ist das aber dennoch ein meilenweiter Unterschied.
Wenn, dann spart man sich ein paar Theoriestunden. Ob sich das preislich großartig auswirkt (die Theoriestunden sind ja häufig in der Grundgebühr der jeweiligen Klasse "drin") kann ich nicht beurteilen.


Grüße
Magnus

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AutorMart8in 8K., Hardheim / Baden- W.569956
Datum13.07.2009 20:207500 x gelesen
hallo christian ... schön von Dir zu "hören" (zu lesen). Also soweit ich weiß, wer jetzt aktuell noch den LKW-Führerschein macht kommt zunächst mal um diese Quali herum.

Gruß

Martin Kaiser (do you remember ... abenteuer in rot ...)


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569954
Datum13.07.2009 20:187664 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Kai RustWenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber.
Wenn ich vor Ablauf dieser Zeit umziehe und mich dadurch in einer anderen ehrenamtlichen Organisation einfinde, muss ich den Führerschein zurückzahlen ???

Gab's da nicht mal ein Rechtsspruch das dies nicht gemacht werden darf?


Es gibt Urteile aus dem Arbeitsrecht, u.a. des Germania-Urteil (da gings um richtig viel Kohle für ein Bobby-Typerating und die anschließende Kaptiänsschulung), welche aber nicht 1:1 auf die Freiwillige Feuerwehr übertragbar sind.
Im Zweifel hat man irgendwo irgendwas unterschrieben, demzufolge einen Vertrag mit der Gemeinde ist zunächst mal zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten verpflichtet.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569951
Datum13.07.2009 20:157561 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Martin Kaiserwenn man aber "privat" damit Geld verdient ist das aus meiner Sicht anders.

In Zeiten von Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz und Fahrerkarte kann man mit einem Feuerwehr-Führerschein kaum noch Geld verdienen.


MkG,
Christi@n

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569949
Datum13.07.2009 20:127511 x gelesen
Hallo,
was heute geht (oder nicht), weiß ich nicht.

Geschrieben von Michael Weyrich
Auch werden die Kosten für eine kombinierte B/C-Ausbildung deutlich höher sein als die Klasse C-Ausbildung bei mehrjährigem Klasse B-Vorbesitz.
Warum? Die Theorie von C wird doch keine B-Fragen ausklammern können. Natürlich ist C komplexer und sollte auch für B reichen?

Natürlich sind B-Fahrstunden zusätzlich, das kann nicht die große Geldmenge ausmachen (und war auch früher so).
Mehrjähriger Vorbesitz verlangt eine komplette neue Theorieausbildung.

Und im Übrigen: Wenn die Gemeinde C-Scheine verschenken soll, müsste sie auch B-Scheine verschenken. Die braucht eine Fw doch auch, warum muß ich da mit meinem Privaten aushelfen?


mkg hwk

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AutorMart8in 8K., Hardheim / Baden- W.569947
Datum13.07.2009 20:047630 x gelesen
also ich kenne Personen, die damit noch ("privat-beruflich") unterwegs sind (LKW fahren); sicherlich hast Du recht, privat wird keiner den LKW-Führerschein nutzen; wenn man aber "privat" damit Geld verdient ist das aus meiner Sicht anders.
Die "normalen" Grundlehrgänge, etc. kosten auch Geld, das ist richtig, aber weit weniger als ein LKW-Führerschein, da unterscheide ich schon. Und die Grundlehrgänge macht eigentlich (fast) jeder ...


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt569946
Datum13.07.2009 20:047511 x gelesen
Vom Führerscheinrecht her schon. Aber ob die Kommune da nicht sagt "Wir schicken nur Leute zum Führerschein C, die B bereits haben." steht auf einem anderen Blatt. Das ist teilweise nämlich so.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz569944
Datum13.07.2009 20:027599 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen?

Nicht ganz. B ist Voraussetzung für C, das ganze kann auch in einem kombinierten Ausbildungsgang gemacht werden. Trotzdem zwei Prüfungen. So wie früher, dass man Klasse 2 komplett ohne Vorbesitz macht und danach Klasse 3 auch hat, geht es nicht mehr. Auch werden die Kosten für eine kombinierte B/C-Ausbildung deutlich höher sein als die Klasse C-Ausbildung bei mehrjährigem Klasse B-Vorbesitz.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569941
Datum13.07.2009 19:577642 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Magnus HammerlWas heißt das genau?

Dass du im Anschluß an die Fahrprüfung für B gleich die Prüfung für C ablegen darfst. Wenn du um 10:00 Uhr die B-Prüfung erfolgreich bestanden hast, dann besitzt du um 10:05 Uhr zwar noch keine Fahrerlaubnis der Klasse B, hast aber die Vorraussetzung für deren Erteilung erfüllt und kannst direkt in die C-Prüfung gehen.


MkG,
Christi@n

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern569932
Datum13.07.2009 19:467673 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannierdie Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat

Was heißt das genau?


Grüße
Magnus

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569927
Datum13.07.2009 19:407570 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Adolf Huber
Falsch.
Vorraussetzung für die Fahrerlaubnis C ist unter anderem der Besitz der Klasse B.

Nicht ganz! Man kann B und C im Verbund machen sh. FeV
(hätte mich gewundert, denn so habe ich Sie damals erleiert (ohne Bremskraftverstärker, Lenkhilfe, unsynchronisiertem Getriebe u.a.)


mkg hwk

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569926
Datum13.07.2009 19:387679 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Adolf HuberFalsch.
Vorraussetzung für die Fahrerlaubnis C ist unter anderem der Besitz der Klasse B.


Das ist nur die halbe Wahrheit.
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden.

FeV, §9, Hervorhebung durch mich.


MkG,
Christi@n

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern569924
Datum13.07.2009 19:367768 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen?


Falsch.
Vorraussetzung für die Fahrerlaubnis C ist unter anderem der Besitz der Klasse B.


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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein569923
Datum13.07.2009 19:367670 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Magnus Hammerl
Meines Wissens wird die Fahrerlaubnis Klasse B vorausgesetzt um die Klasse C bzw. C1 machen zu dürfen.
Ja das ist korrekt, B ist Voraussetzung für C1, C oder D.


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional569921
Datum13.07.2009 19:347770 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Magnus HammerlWie meinst du das?
Meines Wissens wird die Fahrerlaubnis Klasse B vorausgesetzt um die Klasse C bzw. C1 machen zu dürfen.


FeV, § 9.


MkG,
Christi@n

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern569918
Datum13.07.2009 19:307737 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen?

Wie meinst du das?
Meines Wissens wird die Fahrerlaubnis Klasse B vorausgesetzt um die Klasse C bzw. C1 machen zu dürfen.


Grüße
Magnus

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569912
Datum13.07.2009 19:237913 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sascha Tröger
Gilt das auch für den Truppführer/Gruppenführer oder den AGT-Lehrgang? Die eröffnen sogar neue berufliche Perspektiven (z. B. die Anstellung bei Werkfeuerwehren).
Warum sollte das das Gleiche sein?
Als Angestellter einer WF bist Du auch weiter Mitglied einer öffentlich-rechtlich anerkannten Gefahrenabwehreinheit. Also ist das Steuergeld so schlecht nicht ausgegeben.

Für was soll man den LKW Führerschein privat nutzen können?
Kommt Zeit kommt Rat, schlecht ist es in einer Bewerbung erst mal nicht. Das ist doch gar nicht das Thema. Wo kann man denn noch so einfach kostenlos mit dem Lkw rumgurken? Und der Cx schließt den B mit ein, also warum überhaupt privat erst mal so was machen?

Welcher Spediteur bezahlt jemandem im Vorfeld eigentlich die Fahrerlaubnis (obwohl er mit dir dann doch Gewinn machen will)?


mkg hwk

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt569908
Datum13.07.2009 19:047765 x gelesen
Bei uns in Magdeburg sind das 4 Jahre, die nach Bestehen der Prüfung anfangen zu zählen. Das unterschreibst Du auch und hast somit was schriftliches. Ich finde das auch vollkommen in Ordnung.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen569898
Datum13.07.2009 18:448034 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Martin Kaiserich finde es richtig, dass grundsätzlich, wenn jemand auf Staatskosten (Steuergeld) den Führerschein macht oder sonst was, und er das auch privat nutzen kann, auch eine gewisse Gegenleistung bringen muß.
Gilt das auch für den Truppführer/Gruppenführer oder den AGT-Lehrgang? Die eröffnen sogar neue berufliche Perspektiven (z. B. die Anstellung bei Werkfeuerwehren).

Für was soll man den LKW Führerschein privat nutzen können? Nun gut, alle paar Jahre mal nen Umzug oder so fahren. Gibt's sonst noch was Relevantes, was eine mehrjährige Verpflichtungszeit im Verhältnis rechtfertigen würde?


MkG Sascha

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW569893
Datum13.07.2009 18:138109 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Kaiserund er das auch privat nutzen kann

Was hat das damit zu tun? Muss man sich also auch beim AGT verpflichten weil man den ggf. beruflich nutzen kann?

Mfg,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorMart8in 8K., Hardheim / Baden- W.569888
Datum13.07.2009 18:028329 x gelesen
egal ob rechtwidrig oder nicht, ich finde es richtig, dass grundsätzlich, wenn jemand auf Staatskosten (Steuergeld) den Führerschein macht oder sonst was, und er das auch privat nutzen kann, auch eine gewisse Gegenleistung bringen muß. Beruflich bedingter Umzug, o.ä. na klar ausgeschlossen. Darüber kann man sich ja zuvor im klaren sein. Ich glaube keiner wird dazu gezwungen.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen569873
Datum13.07.2009 17:038849 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kai RustWenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber.
Wenn ich vor Ablauf dieser Zeit umziehe und mich dadurch in einer anderen ehrenamtlichen Organisation einfinde, muss ich den Führerschein zurückzahlen ???


... bevor man da die Pferde mit rechtlichen Aspekten scheu macht: einfach mal freundlich bei der Organisation fragen.

Bei uns gibts auch die Verpflichtung auf 5 Jahre und anteiliger Rückzahlung - davon wurde aber regelmäßig abgesehen wenn Umzug beruflich/familiär begründet und derjenige am neuen Ort wieder in die dortige Feuerwehr eintritt.
Alles andere hielte ich in der heutigen Zeit hinsichtlich der Arbeitssituation auch für ehrenamtsfeindlich ...

Gruss
Gerhard


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AutorKai 8R., RBK - NRW / nrw569871
Datum13.07.2009 16:5711295 x gelesen
Guten tag,

Ich habe mal eine Frage.
Wenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber.
Wenn ich vor Ablauf dieser Zeit umziehe und mich dadurch in einer anderen ehrenamtlichen Organisation einfinde, muss ich den Führerschein zurückzahlen ???

Gab's da nicht mal ein Rechtsspruch das dies nicht gemacht werden darf?

Danke für Antworten.

lg

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 13.07.2009 16:57 Kai 7R., RBK - NRW
 13.07.2009 17:03 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 13.07.2009 18:02 Mart7in 7K., Hardheim
 13.07.2009 18:13 Juli7an 7H., Stemwede
 13.07.2009 18:44 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 13.07.2009 19:23 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.07.2009 19:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 13.07.2009 19:34 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 19:36 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
 13.07.2009 19:36 Adol7f H7., Rosenheim
 13.07.2009 19:38 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 19:46 Magn7us 7H., Pöttmes
 13.07.2009 19:57 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 20:25 Magn7us 7H., Pöttmes
 13.07.2009 19:40 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.07.2009 20:02 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.07.2009 20:12 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.07.2009 20:04 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 13.07.2009 20:04 Mart7in 7K., Hardheim
 13.07.2009 20:15 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 20:20 Mart7in 7K., Hardheim
 13.07.2009 20:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 20:42 Mart7in 7K., Hardheim
 13.07.2009 20:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
 13.07.2009 20:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 20:59 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.07.2009 19:04 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 13.07.2009 20:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 26.09.2013 16:21 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
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