News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Altersgrenze bei 30 Jahren von EU-Gericht bestätigt. | 13 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 603052 | |||
Datum | 14.01.2010 01:48 | 4029 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIn einigen Ländern wird ja über die 62 diskutiert... das passt dann ja nicht zu den ach so harten Anforderungen, die eine Einstellung über 30 ausschließen. Es sind ja nicht die harten Anforderungen, die eine Einstellung über 30 ausschließen, sondern eher die beamtenrechtlichen Regelungen, die 40 Dienstjahre fordern, um in den Genuß der maximalen Pension zu kommen. Feuerwehrleute kommen auch heute schon, mit ihrer beruflichen Vorbildung, selten in den Genuß solcher Dienstzeiten. Es macht ja auch keinen Sinn, wenn jemand nach seiner Pensionierung sozialhilfebedürftig wird, weil seine Bezüge unter dem Existenzminimum liegen... Wenn es um die körperlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst geht kann Dir Dirk J. mal davon erzählen, dass man in Canada auch mit 40 noch den Einstellungstest und die Grundausbildung schaffen kann. Aber dort gibt es ein vollkommen anderes Entlohnungs- und Pensionssystem...Dort darf niemand wegen Alter, Geschlecht oder Rasse ausgeschlossen werden. Es zählt allein Befähigung und Eignung... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 603040 | |||
Datum | 14.01.2010 00:08 | 4112 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric TribbleDann wird man wohl demnächst, die erste kurzfristig angehobenen Einstellungsaltersgrenze wieder nach unten korrigieren. Wie sieht das denn mit der Höchstaltersgrenze bei der BF aus? In einigen Ländern wird ja über die 62 diskutiert... das passt dann ja nicht zu den ach so harten Anforderungen, die eine Einstellung über 30 ausschließen. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 602892 | |||
Datum | 13.01.2010 06:46 | 4484 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierHat er nicht. Herr Wolf hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Stadt Frankfurt erhoben, dort ist das Verfahren ausgesetzt, aber weiterhin anhängig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den EuGH im April 2008 in einem Vorabentscheidungsersuchen um Klärung mehrerer Fragen gebeten. Genau das ist seit heute geklärt. Falls jemanden Details interessieren: Es geht um die Rechtssache C-229/08 Wolf ./. Stadt Frankfurt am Main, das Urteil kann hier eingesehen werden. Weitere Beschwerden bitte an BR 3 , grins O-Text gestern mittag,Schönen Tag Klaus | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 602881 | |||
Datum | 12.01.2010 23:53 | 4303 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ScholzDie Situation bei den Feuerwehren wird das schon ganz alleine regeln. ;-). Hallo, eigentlich auf den Punkt gebracht, mal sehen, wann die Aufgaben der Berufsfeuerwehren wegen geeigneter Bewerber ausgedünnt werden (müssen) ..... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 602880 | |||
Datum | 12.01.2010 23:44 | 4393 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Klaus Schiller Vielleicht noch interressant, der Hintergrund:Ein fertig ausgebildeter Feuerwehrmann, hat sich in Frankfurt mit 29 Jahren beworben,zum frühesten Einstellungsdatum wäre er 31 gewesen und darum wurde er abgelehnt, da er bereits die Altersgrenze 30 Jahre überschritten hätte.Er hat dann bei der EU Klage wegen Altersdiskriminierung eingereicht. Hat er nicht. Herr Wolf hat beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Stadt Frankfurt erhoben, dort ist das Verfahren ausgesetzt, aber weiterhin anhängig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den EuGH im April 2008 in einem Vorabentscheidungsersuchen um Klärung mehrerer Fragen gebeten. Genau das ist seit heute geklärt. Falls jemanden Details interessieren: Es geht um die Rechtssache C-229/08 Wolf ./. Stadt Frankfurt am Main, das Urteil kann hier eingesehen werden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 S.8, wedel / S-H | 602872 | |||
Datum | 12.01.2010 23:32 | 4399 x gelesen | |||
Die Qualität der Bewerber wird zukünftig entscheiden. Bei ca 2000 Bewerbungen im Jahr in Hamburg, sind nur am Ende 20 Bewerber brauchbar. Die Situation bei den Feuerwehren wird das schon ganz alleine regeln. ;-). Lieber 32 und seinen Namen schreiben können, als 23 und nicht bis drei zählen. Und 3000 m laufen schaffen die wenigsten....... Sorgen haben wir!!!!!???????? | |||||
| |||||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 602822 | |||
Datum | 12.01.2010 16:14 | 4812 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer warum sollte der Schuss nach hinten gegangen sein? ja undeutlich geschrieben :-) Für den Kläger... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Nach wie vor dürfen ältere Kandidaten eingestellt werden, das wird auch der Markt regeln, aber keiner hat mehr das Recht wegen Altersdiskriminierung eine Einstellung über 30 zu erklagen. Ja ist ja auch OK. Dachte da nur gerade an die, zumindest in NRW, kürzlich angehobene Altersgrenze für Anwärter. Evtl. sinkt mit dem Urteil ja die Grenze wieder. Auch dann wäre der Schuss über die Landesgrenzen hinaus nach hinten losgegangen. Für zukünftige Anwärter wäre das bedauerlich. Mir persönlich ist es arbeitstechnisch egal. Bin glücklich in der "privaten Feuerwehr" und will da auch nicht weg ;-) Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 602816 | |||
Datum | 12.01.2010 15:34 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherNaja, aber ich denke mal man sollte schon ein Unterschied zwischen Anwärtern und fertig ausgebildetem Personal machen. Hallo, kannn man ja machen, muss man aber nicht. Um das ging es ja auch nicht, sondern ob der Vorwurf der "Altersdiskriminierung" dem EU-Recht entspricht oder nicht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 602814 | |||
Datum | 12.01.2010 15:20 | 4843 x gelesen | |||
Naja, aber ich denke mal man sollte schon ein Unterschied zwischen Anwärtern und fertig ausgebildetem Personal machen. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 602809 | |||
Datum | 12.01.2010 14:56 | 5008 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric TribbleDann wird man wohl demnächst, die erste kurzfristig angehobenen Einstellungsaltersgrenze wieder nach unten korrigieren. Bin da mal auf die nun folgenden Reaktionen gespannt. Der Schuss ist ausserdem deutlich nach hinten losgegangen... Hallo, warum sollte der Schuss nach hinten gegangen sein? Nach wie vor dürfen ältere Kandidaten eingestellt werden, das wird auch der Markt regeln, aber keiner hat mehr das Recht wegen Altersdiskriminierung eine Einstellung über 30 zu erklagen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
| |||||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 602799 | |||
Datum | 12.01.2010 14:09 | 5159 x gelesen | |||
Hi, das wird ja lustig. Dann wird man wohl demnächst, die erste kurzfristig angehobenen Einstellungsaltersgrenze wieder nach unten korrigieren. Bin da mal auf die nun folgenden Reaktionen gespannt. Der Schuss ist ausserdem deutlich nach hinten losgegangen... Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 602795 | |||
Datum | 12.01.2010 13:12 | 5330 x gelesen | |||
Vielleicht noch interressant, der Hintergrund:Ein fertig ausgebildeter Feuerwehrmann, hat sich in Frankfurt mit 29 Jahren beworben,zum frühesten Einstellungsdatum wäre er 31 gewesen und darum wurde er abgelehnt, da er bereits die Altersgrenze 30 Jahre überschritten hätte.Er hat dann bei der EU Klage wegen Altersdiskriminierung eingereicht. Gruss Klaus | |||||
| |||||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 602793 | |||
Datum | 12.01.2010 12:54 | 8550 x gelesen | |||
EU-Gericht bestätigt Altersgrenzen für Feuerwehrleute und Ärzte Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat die geltenden Altersgrenzen im deutschen Berufsleben als sinnvoll gebilligt. Nach einem Urteil der Europa-Richter ist es keine Altersdikriminierung, wenn beispielsweise Feuerwehrleute über 30 Jahre nicht mehr eingestellt werden, wenn diese unmittelbar an der Brandbekämpfung beteiligt sind. Gebilligt hat der Europäische Gerichtshof auch, dass Mediziner nur bis zum 68. Lebensjahr als Vertragsärzte tätig sein dürfen. BR3 online Gruss Klaus | |||||
| |||||
|