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Thema | Kann man einen Gruppenführerposten ablehnen? | 14 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 846132 | |||
Datum | 30.01.2019 12:06 | 1126 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Matthias J. Keine Lust auf das Amt an sich Kommt manchmal schon hin, es gibt durchaus geignete FW-Angehörige, die sich aber beispielsweise auf Grund der in ihrer Wehr vorherrschenden verkrustete Strukturen und evtl. zu erwartenter Konflikte -oder wie man es sonst noch ausdrücken will- keine Führungsposition begleiten möchten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 846113 | |||
Datum | 29.01.2019 13:07 | 1476 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars B.Hallo Heinrich, Hallo Lar, darum ging es doch. Wenn du es richtig durchliest, hast du pro LF / TLF / RW usw. einen "etatmäßigen GF", der Rest sind Stellvertreter, jedenfalls nach der Dienstgradverordnung. Das die die gleiche Ausbildung brauchen und Arbeit machen, ist richtig. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Matt8hia8s J8., Krumbach / | 846090 | |||
Datum | 28.01.2019 16:41 | 1949 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Oftmals aber in nicht wenigen FF zu beobachten, dass Leute die für einen "Job" in der FF wie beispielsweise GF, JFW, Ausbilder u.ä. als geeignet angesehen werden Und? Ist das nicht die Entscheidung des Kandidaten ob er mag bzw. sich selbst als geeignet sieht? Was hast davon wenn jemand zum Posten überredet wird und ihn hinterher höchstens halbherzig erledigt? Geschrieben von Bernhard D. dies aus vielerelei ( welche ? ) Gründen ablehnen. - Keine Zeit weil: - In der Arbeit viel zu tun - Familie ist wichtiger - hat schon ein Amt in einem anderen Verein/Hobby - .... - Keine Lust mehr als nur "Indianer" zu sein - Sieht sich selbst nicht als geeignet an - Keine Lust auf das Amt an sich (ggf. auf andere schon!) Oder halt eine Kombination aus verschiedenen Ursachen. Ich kenne genug, die sicher für ein Amt geeignet wären aber viel lieber "nur" AGT, Maschinist oder "sonstiges Fußvolk" sind und sehe da auch kein Problem drin wenn die Person das so will. Auch diese Positionen sind wichtig und lieber macht jemand "Fußvolk" gern und gut, als ein erzwungenes Amt nur weil er eben muss. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 846088 | |||
Datum | 28.01.2019 14:49 | 1925 x gelesen | |||
Hallo Heinrich, danke für die Erklärung. Bei mir würden dann die "Gruppenführer" immer mit den Stellv. durchtauschen damit jeder die Klappe bekommt wenn die Dienstzeit voll ist. Das ist ja der fast der gleiche Schwachfug wie in Sachsen Anhalt der Blödsinn mit der Beförderung zum Ersten Hauptfeuerwehrmann. Hier wird man als Truppführer mit TH-Lehrgang nach 3 Jahren zum 1.HFM befördert. Wenn man noch mehr macht und noch nebenbei den Gerätewart macht wird man zur Belohnung erst nach 5 Jahren(in der Funktion als Gerätewart) befördert. MFG Jens Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 846087 | |||
Datum | 28.01.2019 14:30 | 1932 x gelesen | |||
Hallo Heinrich, wenn ich aber als Mindeststärke Zweifach- oder Dreifachbesetzung der Fahrzeuge habe, dann muss ich ja schon mal mind. 2 oder 3 GF vorhalten. Der ME sollte m.E. tunlichst auch GF- Ausbildung haben, da er ja als erstes "geopfert" wird, sofern jemand an der E-Stelle ausfällt, was wenn z.B. der GF ausfällt, wer übernimmt dann?! Von daher m.M. selbst bei 2-Fach Besetzung und nur einem LF in der Garage wenigstens 3 GF in der Wehr. ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist, bei uns ist der erste am GH ankommende GF dann auch der Fahrzeugführer, außer in Doppelfunktion z.B. als MA oder PA-Träger, sofern nicht diese Posten anderweitig besetzt werden können, dann amcht auch der 2. oder 3. ankommende GF den Fahrzeugführer, sieht man dann aber meist vor Ort, wer bei Alarm alles im GH aufschlägt und verteilt dann die Posten. MkG Lars | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Herxheim / Rheinland-Pfalz | 846086 | |||
Datum | 28.01.2019 14:20 | 1937 x gelesen | |||
Hallo, nach § 12 Abs. 5 des niedersächsischen Brandschutzgesetzes, können Feuerwehrangehörige ihre Mitgliedschaft zeitweilig ruhen lassen, wenn sie einen Grund dafür glaubhaft machen. Viele Grüße Markus Seither | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 846085 | |||
Datum | 28.01.2019 14:19 | 2069 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens R.Was ich in deiner Aussage nicht verstehe ist die Aussage mit dem Stellvertreter. Bei uns hier hat kein Gruppenführer einen "Stellvertreter". Das kommt aus der Mindeststärkeverordnung in Nds. Es gibt ja zum einen eine Zwei bzw Dreifachbesetzung der Fahrzeuge (inkl. GF) und zum anderen die Dienstgradverordnung. Diese sieht nur einen Gruppenführer in der Fw pro LF vor, das andere sind Stellvertreter, d.h. einer kann zum Hauptlöschmeister befördert werden, die anderen nur zum Oberlöschmeister. In meinn Augen ist das Blödsinn, aber man hängt da scheinbar dran Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 846083 | |||
Datum | 28.01.2019 12:51 | 2427 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Uwe R. Kandidaten die wie für den Job geeignet sehen Oftmals aber in nicht wenigen FF zu beobachten, dass Leute die für einen "Job" in der FF wie beispielsweise GF, JFW, Ausbilder u.ä. als geeignet angesehen werden dies aus vielerelei ( welche ? ) Gründen ablehnen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 846076 | |||
Datum | 28.01.2019 10:37 | 2357 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Sabrina M. oder kann der Feuerwehrmann es ablehnen? Aus dem Bauch heraus, grundsätzlich kann man bei einer FF jedes Amt ablehnen und es ist ehrlicher wenn ein FW-Angehöriger von vornherein sagt, dass er ein Amt aus welchen Gründen immer, nicht begleiten kann/will, als dass er sich ein Amt aufdrängen läßt und es später nicht ordentlich ausführen kann. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 846070 | |||
Datum | 28.01.2019 08:42 | 2693 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Es heisst ja, dass der Gruppenführer sowie dessen Stellvertreter nicht gewählt sondern vom Ortsbrandmeister/ Wehrleiter bei der freiw. Feuerwehr bestimmt werden. Bei uns in Sachsen-Anhalt wird der Gruppenführer von der Stadt ernannt. Die geschieht natürlich in Absprache mit der Wehrleitung. Die Manschaft hat damit erstmal nichts zu tun aber der Wehrleiter wäre schlecht beraten wenn er sich selbst einen Problemfall in der Wehr schaft. Was ich in deiner Aussage nicht verstehe ist die Aussage mit dem Stellvertreter. Bei uns hier hat kein Gruppenführer einen "Stellvertreter". MFG Jens Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 846069 | |||
Datum | 28.01.2019 08:32 | 2802 x gelesen | |||
Warum nicht? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Uwe 8R., Waldsee / RLP | 846068 | |||
Datum | 28.01.2019 08:30 | 3199 x gelesen | |||
Hallo Sabrina, natürlich kann man einen GF Posten ablehnen - zumindest bei ner Freiwilligen Feuerwehr - darum heißt das ganze ja "Freiwillig". Wir handhaben es bei uns so, Kandidaten die wie für den Job geeignet sehen werden in die Aufgeben eines GF herangeführt und der/die Kandidat/in kann sich das ganze 1 Jahr ansehen wenn es Ihm/Ihr zusagt wird er/sie zum entsprechenden Lehrgang an der LFKS angemeldet. Somit werden keine, eh schon knappen Ressourcen an der LFKS verschwendet für welche die halt mal den Lehrgang machen und danach aber gar nicht für die Aufgabe geeignet sind oder sich nicht geeignet fühlen. LG aus der Pfalz Uwe | |||||
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Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 846065 | |||
Datum | 28.01.2019 07:31 | 3681 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach sollte der Wehrleiter als erstes mit dem Kandidaten reden, ob dieser eine solche Aufgabe überhaupt bewältigen kann oder ob es berufliche/familiäre/persönliche Gründe gibt, die gegen so eine Ernennung sprechen. Und der Kandidat sollte da Amt tunlichst ablehnen, wenn er nicht in der Lage ist es ordentlich zu erfüllen. Es ist keiner Seite geholfen, wenn jemand in ein Amt gezwungen wird. | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 846064 | |||
Datum | 28.01.2019 06:41 | 6061 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe mal eine generelle Frage. Es heisst ja, dass der Gruppenführer sowie dessen Stellvertreter nicht gewählt sondern vom Ortsbrandmeister/ Wehrleiter bei der freiw. Feuerwehr bestimmt werden. Meine Frage ist nun, wenn ein für diese Postition komplett ausgebildeter Feuerwehrmann aus beruflichen Gründen die notwendigen Ausbildungsdienste und Gruppenführertätigkeiten nicht ausführen kann, da er öfter beruflich verhindert ist, kann er trotzdem dazu bestimmt werden oder kann der Feuerwehrmann es ablehnen? | |||||
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