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Thema | Filmen von Blaulichtfahrten => Hausdurchsuchung | 15 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855193 | |||
Datum | 14.01.2020 21:24 | 1371 x gelesen | |||
hier noch ein Video mit einem Kommentar zu der Hausdurchsuchung: MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 855168 | |||
Datum | 14.01.2020 14:18 | 1569 x gelesen | |||
hm? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 854383 | |||
Datum | 19.12.2019 17:36 | 1986 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian E.Die Journalistenverbände sollte nochmal über einheitliche Presseausweise nachdenken siehe hier: Bundeseinheitlicher Presseausweis und z.B. bzw. "abweichend" hier: 2-Klassen-Ausweis Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854376 | |||
Datum | 19.12.2019 15:26 | 1934 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian E. Die Journalistenverbände sollte nochmal über einheitliche Presseausweise nachdenken und die Städte und Gemeinden über Akkreditierungen. gibt es doch schon im Grunde nur sind diese Journalistenausweise nicht unbedingt eine notwendige Voraussetzung einer journlistischen Arbeit. Die Pressefreiheit ist hierzulande sehr hoch angesiedelt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Ahrensburg / | 854374 | |||
Datum | 19.12.2019 14:43 | 1978 x gelesen | |||
Es ist schon sehr grenzwertig wer sich alles als "Pressevertreter" darstellt. Insbesondere bei so manchem jungen Menschen zweifel ich an der Journalisten Ausbildung. Hat Youtube etwas mit Presse zu tun? Ist ein Youtuber ein Journalist? Anders gesagt: Auch wen ich einen C-Schlauch besitze und einen Feuerwehrausweis aus dem Internet habe, bin ich noch lange kein Feuerwehrmann. Die Journalistenverbände sollte nochmal über einheitliche Presseausweise nachdenken und die Städte und Gemeinden über Akkreditierungen. | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 854354 | |||
Datum | 19.12.2019 08:16 | 2443 x gelesen | |||
Die klugen wissen das sie, wenn sie sich an die Spielregeln halten, auch ihre Infos bekommen. jedoch Journalisten die z.b. ungefragt auf Feuerwehrautos klettern, sich mit kurzem Abstand(0,5 m) neben Einsatzkräfte stellen um dessen Einsatzstellenfunk mithören oder videos veröfentlichen bei dennen sie sich auf Einsatzfahren ans letzte Fahrzeug dranhängen und dann im Hintergrund noch klar der Funkscanner zu hören ist bzw. ganz offen als Busfahrer den Funkscanner im Linienbus mithören haben natürlich dann keine Freundschaft mehr zu erfahren. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Pete8r M8., Ronneburg / Hessen | 854352 | |||
Datum | 19.12.2019 01:24 | 2613 x gelesen | |||
Er hat wohl zu vielen Leuten den ein- oder anderen Tag vermiest. Ich halte die Pressefreiheit für ein hohes Gut. Es wird woanders auch so sein, wie ich es bisher erlebte: Mit der Mehrzahl der Pressevertreter lässt sich kooperativ umgehen. Wenn Sie wissen, dass Sie was Schreib- oder Sendbares bekommen, dann nehmen die auch auf Belange der Einsatzkräfte Rücksicht. Wenn aber so ein Vogel sein Unwesen treibt, teilweise mehrmals täglich Einsatzstellen belagert, von denen er mit legalen Mitteln kaum Kenntnis haben dürfte, sich dann immer das juristisch maximale herausnimmt und das in einer besserwisserischen Art beruflichen wie ehrenamtlichen Einsatzkräften vermittelt, dann braucht der sich nicht zu wundern, wenn irgendjemand ihm böses will und kreativ bei den Tatvorwürfen wird. Al Capone saß am Ende auch nur wegen Steuervergehen. Ich habe nur ein paar Videos angeschaut - aber er überschreitet einige Grenzen, die ein ehrbarer Journalist sich meist setzen würde. Einzelne SEK Beamten In Großaufnahme beim verstauen von Waffen und Munition zu Filmen ist grenzwertig. Das hat nichts damit zu tun die Öffentlichkeit über das Geschehen (Psychisch gestörter versendet Droh Mails, verbarrikadiert sich und springt beim Eindringen der in die Wohnung aus einem Fenster) zu tun. Genauso sehe ich es als unangemessen an, mit offenbar guter Mikrofon- und Kameratechnik aus einiger Distanz Einsatzkräfte derart zu filmen, dass deren Unterhaltung mitgehört werden kann - ohne dass die Kräfte sich das bewusst sind. Von daher hält sich mein Mitgefühl in Grenzen... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 854351 | |||
Datum | 19.12.2019 00:39 | 2596 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Viel mehr steht da aber auch nicht. Geschrieben von ---https://www.general-anzeiger-bonn.de/--- Behörden wie die Bonner Polizei hatten zeitweise versucht, dem Mann einen Zugang zu Unfallstellen zu verwehren. Letztlich ließ sich diese Linie nach Informationen dieser Zeitung aber nicht durchhalten, weil der 31-Jährige über einen Presseausweis verfügt. Auch soll der Mann bereits mehrfach gegen seinen Ausschluss als regulärer Pressevertreter juristisch vorgegangen sein. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 854348 | |||
Datum | 18.12.2019 22:58 | 2670 x gelesen | |||
hierbei dürfte es sich dann um dieses Video handeln... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854347 | |||
Datum | 18.12.2019 22:29 | 2928 x gelesen | |||
tja, wenn man den Bogen überspannt hat braucht man sich nicht wundern: Die Aktivitäten des 31-Jährigen sind vor allem bei Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr höchst umstritten. Denn er filmt seit Jahren etwa folgenreiche Unfalleinsätze, aber auch Polizeimaßnahmen und Razzien. Die dabei angefertigten Videos lädt er anschließend regelmäßig in einen eigenen Kanal im Internetportal Youtube hoch. da ist er nicht alleine. Die Mehrzahl dieser "Blaulichtfilmer" sind aber nicht auffällig. er aber: Dabei kam und kommt es immer wieder zu Beschwerden, weil er etwa Unfallbeteiligte oder Verletzte ungefragt und erkennbar in seinen Videos gezeigt hatte. Auch fiel der 31-Jährige wiederholt an Einsatzstellen auf, weil er sich nicht an Anweisungen der Polizei und Feuerwehr gehalten hatte. ich denke da ist die Reaktion der Ermittlungsbehörden gerechtfertigt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 854345 | |||
Datum | 18.12.2019 19:15 | 3196 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Viel eher vermutlich der Umstand wie er von den Einsätzen erfahren hat. Da gab es doch schon mal einen Youtuber (M.?) der ähnlich belastet wurde, wohl möglich das der Filmemarkt doch ziemlich hart umkämpft ist? egal, es bleibt spannend. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 854342 | |||
Datum | 18.12.2019 18:07 | 3258 x gelesen | |||
Deshalb wären nähere Details dazu schon interessant. Die meisten Blaulichtfilmer liegen doch stundenlang vor den Wachen auf der Lauer. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 854339 | |||
Datum | 18.12.2019 17:54 | 3382 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank R. Wenn da jemand gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen haben wird, dann doch wohl eher derjenige, der es ermöglicht hat, dass der Filmer den Funk auf öffentlichem Grund hören und aufnehmen konnte, oder? Glaube nicht, dass das das Problem war. Viel eher vermutlich der Umstand wie er von den Einsätzen erfahren hat. Aber: §89 TKG verbietet auch das Weiterverwerten von (irgendwie) über Funk empfangenen Nachrichten, die nur an einen eingrenzten Personenkreis gesendet wurde. Das gilt m.E. auch für den zufälligen Empfang durch Mithören der Lautsprecher NF. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 854334 | |||
Datum | 18.12.2019 16:26 | 3626 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Ihm wird unter anderem der Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vorgeworfen. Wenn da jemand gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen haben wird, dann doch wohl eher derjenige, der es ermöglicht hat, dass der Filmer den Funk auf öffentlichem Grund hören und aufnehmen konnte, oder? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 854332 | |||
Datum | 18.12.2019 16:08 | 7346 x gelesen | |||
Ihm wird unter anderem der Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vorgeworfen. Dieser soll im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit des Filmens von Polizei- und Feuerwehreinsätzen stehen.Viel mehr steht da aber auch nicht. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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