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Thema | Streit um Stelle in Neukirchen-Vluyn: Feuerwehrchef gefeuert | 15 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887997 | |||
Datum | 07.06.2024 19:40 | 852 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Und je mehr man liest und hört, erhärtet sich da der Verdacht, dass es am Ende weniger um einen Bewerber oder eine Stelle geht. Das ist ja in den meisten Fällen so, die öffentlichkeitswirksam eskalieren: Es gibt eine Vorgeschichte die lange schwelt und sich dann an irgendeinem Detail entzündet. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 887989 | |||
Datum | 06.06.2024 19:41 | 1063 x gelesen | |||
Moin, jein. Es gibt eine Vorgeschichte. Und die ist eben nicht ohne. Und Der LdF hat dem Bewerber nicht aufgesucht sondern es gab ein Gespräch, bei dem die Differenzen aus der Vergangenheit eben nicht ausgeräumt werden konnten. Und so wie es klingt, hat das der LdF keineswegs alleine für sich entschieden, sondern hatte hierzu die Zustimmung seiner beiden Stellv. Und dass das nicht funktionieren würde, hätte dem BM mit ein wenig Menschenkenntnis klar sein müssen. Insgesamt ist die ganze Nummer komplett daneben. Und je mehr man liest und hört, erhärtet sich da der Verdacht, dass es am Ende weniger um einen Bewerber oder eine Stelle geht. Ich bin gespannt, wie die Aufsichtsbehörden dass bewerten und ob es in Zukunft die entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch BezReg. so noch geben wird. Gruß | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887988 | |||
Datum | 06.06.2024 16:50 | 1036 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Das ist meines Erachtens ein eklatantes Kommunikationsproblem zwischen Oberbürgermeister und Leiter der Feuerwehr, verbunden mit einem schwierigen Konstrukt von einzelnen hauptamtlichen Kräften in ansonsten freiwilliger Feuerwehr. Zweimal Zustimmung. Die Situation ist grundsätzlich nicht einfach, aber am Ende ist der Oberbürgermeister Chef im Ring, wenn wenn man keine einvernehmliche Lösung findet muss der eine Entscheidung treffen. (ich hatte es eigentlich so verstanden, dass der LdF durchaus im Vorfeld die Gelegenheit hatte bzw. sich genommen hat, seine Einwände vorzutragen, nur dass diese letztlich die Entscheidung dann nicht mehr geändert hatten?) Wenn der LdF nun absolut nicht mit dieser Entscheidung leben kann, bleibt ihm nur ein sauberer Lösungsweg: Das Amt niederlegen. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 887986 | |||
Datum | 06.06.2024 15:11 | 1034 x gelesen | |||
Moment.... "Rund 150 Feuerwehrleute haben sich am 28. Mai vor dem Rathaus versammelt,...." Wo Brandschutz nicht gewährleistet? Bei einer Stadt mit knapp 30.000 EW sollte das mehr als ausreichend sein. Alles sehr speziell! +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 887980 | |||
Datum | 06.06.2024 11:57 | 1127 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.und die wäre? Es ist zwar zweite Hand aber: Der Brandschutz ist in der Stadt nicht mehr gewährleistet Und so ein Vorwurf in einer kreisangehörigen Stadt in NRW ist heftig, vor allem weil er dem Bürgermeister auf die Füße fallen kann, wenn es um die Verpflichtung zur hauptamtlichen Wache geht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887979 | |||
Datum | 06.06.2024 11:08 | 1091 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas E. An der Geschichte in Neukirchen-Vluyn ist mehr dran, vor allem weil die Begründung, die ich gehört habe, eine andere war als das was in der Zeitung steht. und die wäre? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 887978 | |||
Datum | 06.06.2024 11:06 | 1097 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Wobei man sagen muss, dass ich mir nicht vorstellen kann, mit welcher Begründung die Wehrführung hier den Bewerber nicht aufnehmen will. Die FeuerwehrG sind ja recht identisch was diese Themen angeht, aber es müsste schon an der fachlichen oder persönlichen Eignung hapern. Nur weil sich jemand vor Jahren mal politisch engagiert und dabei auch kritisch mit Feuerwehrthemen befasst hat, ist er nicht automatisch ungeeignet. Ein Wehrführer in NRW braucht keine Begründung. Im Gesetz steht er nimmt auf und entlässt. An der Geschichte in Neukirchen-Vluyn ist mehr dran, vor allem weil die Begründung, die ich gehört habe, eine andere war als das was in der Zeitung steht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 887977 | |||
Datum | 06.06.2024 08:15 | 1288 x gelesen | |||
Wobei man sagen muss, dass ich mir nicht vorstellen kann, mit welcher Begründung die Wehrführung hier den Bewerber nicht aufnehmen will. Die FeuerwehrG sind ja recht identisch was diese Themen angeht, aber es müsste schon an der fachlichen oder persönlichen Eignung hapern. Nur weil sich jemand vor Jahren mal politisch engagiert und dabei auch kritisch mit Feuerwehrthemen befasst hat, ist er nicht automatisch ungeeignet. Ich denke hier gibt es noch viele Nebenschauplätze, die unbekannt sind. Aber eins ist klar: Jemand hat hier seine Befugnisse überschritten und ein Vorgesetzter hat mit zu scharfer Klinge reagiert! Gruß! +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 887976 | |||
Datum | 05.06.2024 21:52 | 1464 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Warum sollte man jetzt den Ratsmitgliedern Nachhilfe in irgendwas erteilen? ... ohne mich jetzt tiefer in die Rechtsverhältnisse in NRW einarbeiten zu wollen: Das ist meines Erachtens ein eklatantes Kommunikationsproblem zwischen Oberbürgermeister und Leiter der Feuerwehr, verbunden mit einem schwierigen Konstrukt von einzelnen hauptamtlichen Kräften in ansonsten freiwilliger Feuerwehr. Wenn bei demjenigen (ich kenne die Stellenausschreibung nicht) in der Stellenausschreibung sowas steht wie "es wird erwartet, dass der Bewerber Mitglied der FF wird", dann wäre es sinnvoll, wenn in die Bewerbungsgespräche auch der eingebunden wird, der über eine Aufnahme in die FF zu entscheiden hat. Dies umso mehr, als dass die Stelle offensichtlich (auch) zur Entlastung des ehrenamtlichen Leiters der Feuerwehr geschaffen wird. "Hier bei uns" sind im Entscheidungsgremium für hauptamtlichen Gerätewarte seit Jahrzehnten die hauptamtliche Teamleitung und die ehrenamtliche Leitung der Feuerwehr mit vertreten - und Entscheidungen werden/wurden im Konsens getroffen. Und bei Besetzung einer den Leiter der Fw unterstützenden Stabsstelle wäre m.E. zu empfehlen, analog zur hauptamtlichen Besetzung des Leiters der Feuerwehr in Städten < 50T Ew in Hessen (bedarf u.a. der Zustimmung der qualifizierten Mehrheit der Aktiven), die Feuerwehr in irgendeiner Form zu beteiligen. Aber auch einen Leiter der Feuerwehr wird in Hessen die Gemeinde - m.E. sinnvollerweise - nicht los ohne zumindest die aktiven Feuerwehrangehörigen hierzu anzuhören (die haben ihn ja auch gewählt!). So ist da - mangels Kommunikation und "vertrauensvoller Zusammenarbeit" - ganz viel Porzellan zerschlagen ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 887975 | |||
Datum | 05.06.2024 20:04 | 1571 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas L.Vielleicht wäre es hilfreich den Gemeinderäten (m/w/d) mit der Verpflichtung und ablegen des Amtseides gleich ein Exemplar des Feuerwehrgesetzes auszuhändigen. Nach meinem Verständnis der Situation ging es um einen Bewerber, der eine Stelle in der Stadtverwaltung nach Absolvierung des vorgesehenen Auswahlverfahrens bekommen sollte. Diese Entscheidung hatte dann dem Leiter der Feuerwehr nicht gefallen, und deswegen hat der den Bewerber aufgesucht um ihm klar zu machen, dass das mit der Zusammenarbeit nichts werden wird (irgendwer hat das als "abservieren" bezeichnet, wer das war ist mir nicht ganz klar). Warum sollte man jetzt den Ratsmitgliedern Nachhilfe in irgendwas erteilen? Ich sehe hier eher einen Ehrenbeamten, der außerhalb seiner Kompetenz versucht hat, mit nicht rechtsstaatlichen Mitteln eine Entscheidung der zuständigen kommunalen Gremien und seines obersten Chefs zu kippen. Dass der sich das nicht gefallen lassen kann ist doch eigentlich klar. | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 887971 | |||
Datum | 05.06.2024 14:30 | 1638 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.: Und ich wette, umgekehrt ist es mitunter doch genau so. Bedingt... Ja, ich habe in meiner Ratszeit das ein oder andere mal eine recht eklusive Meinung (und Abstimmung) gehabt. Ja, ich habe auch das ein oder andere mal eingesehen, dass meine Meinung doch nur die zweitbeste Lösung für die Gemeinde gewesen wäre :-) Aaaber ich habe diese Meinung jeweils nach entsprechender Recherche und eigener Meinungsbildung mir zusammengebaut. Und ja, da muss man auch mal unbequeme Jahreshauptversammlungen von Vereinen besuchen und sich dort deren Ansicht abholen. Also, sich um´s Thema kümmern!!! Das vermisse ich bei vielen Räten, landauf, landab.. Nach fast 10 jahren Mitgliedschaft sollte man einem Ratsmitglied zugestehen können, dass er die kommunale Struktur kennt und dadurch erkennt, das die FW nun mal Teil der Gemeinde ist und eben kein Verein darstellt. Wir kommen aber weg vom Thema: Hier scheint es mir, dass es da wieder in´s persönliche geht. Es wurde eine Entscheidung getroffen (wohl legitim und korrekt), die passt einem nicht, also weg mit ihm. Das persönliche hat aber bei Feuerwehrs nichts zu suchen. Hier geht es um´s Wohl unserer "Kunden". Und da hat m.M. nach so ziemlich alles dahinter zu stehen, auch der Gemeinderat. Gruß aus Baden | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 887970 | |||
Datum | 05.06.2024 13:12 | 1703 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas L....was mir dann als Brandschützer die Zehnägel gen Himmel rollt. Und das von z.T. langjährigen Ratsmitgliedern....Und ich wette, umgekehrt ist es mitunter doch genau so. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Rheinhausen / Baden-Württemberg | 887969 | |||
Datum | 05.06.2024 12:50 | 1834 x gelesen | |||
Zum vorliegenden Fall kann ich da nicht viel sagen, aber: Als stellvertretender Kommandant und gleichzeitiger Funktion als Gemeinderat (zumindest bis kommenden Sonntag) kann ich von "großer Bewunderung für das Ehrenamt", Ansehen der Feuerwehr als Verein, wozu braucht DIE Feuerwehr denn nun dieses und jenes (ohne das wir Luftschlösser bauen), "wir dürfen als Gemeinde die Feuerwehr im Vergleich zu den anderen Vereinen im Dorf nicht überdurchschnittlich fördern" bis zu "du betreibst ja eh nur Lobbyarbeit" nahezu alles berichten was mir dann als Brandschützer die Zehnägel gen Himmel rollt. Und das von z.T. langjährigen Ratsmitgliedern. Vielleicht wäre es hilfreich den Gemeinderäten (m/w/d) mit der Verpflichtung und ablegen des Amtseides gleich ein Exemplar des Feuerwehrgesetzes auszuhändigen. Es wäre für uns alle hilfreich, wenn demokratisch, rechtskonform und verfahrensgetreu getroffene Entscheidungen dann auch so akzeptiert werden würden, auch wenn´s der eigenen Vorstellung nicht entspricht. Scheint hier ja leider nicht der Fall zu sein??! Gruß aus Baden | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 887963 | |||
Datum | 04.06.2024 20:20 | 3424 x gelesen | |||
oha - da gehen die Wogen aber hoch :-() weitere Infos oben im Thread-Container MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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