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ThemaBahnerden verboten seit 1.5.2025 in NDS6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern890491
Datum19.05.2025 16:53853 x gelesen
Geschrieben von Markus G.Auch was es mit den Antennen auf sich hat.


" Einrichtungen der Bahn können gefährliche => 3 ELEKTROMAGNETISCHE FELDER bilden.
o Dies gilt z.B. für das Zugsicherungssystem ETCS, das sich als Aufbaukasten oder Einbaugerät unter einem Bahnfahrzeug befinden kann. Hier beträgt der Sicherheitsabstand > 1,5 m, bei dessen Unterschreitung Verletzungen und auf kurze Distanz sogar Hirnschäden auftreten können! (Der Aufenthalt auf Bahnsteigen oder auf der Strecke neben dem Bahnfahrzeug ist ungefährlich, die Annäherung an eine in Betrieb befindliche ETCS-Anlage unterhalb des Bahnfahrzeugs dagegen nicht!)
o Das Gegenstück im Gleisbereich ist ungefährlich!
o Bahnfunkanlagen gelten als gut überwacht und sind vergleichbar zu BOS-Funkgeräten bzw. Mobiltelefonen. Die Sicherheitshinweise an größeren Anlagen sind ggf. zu beachten!"

Auszug aus der demnächst ausgelieferten 86. Ergänzungslieferung des ELH:

http://einsatzleiterhandbuch.org/

Quelle:
"- Bundespolizei: Gefahrenhinweise ETCS, Berlin, 2024; https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Einsatz_-_241206_BPOLAK_Gefahrenhinweise_ETCS.pdf und https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/vorkommen/vorkommen.html, abgerufen: 20.02.2025"

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890490
Datum19.05.2025 14:28784 x gelesen
Hoi,

ich habe mit unserer Notfallmanagerleitstelle gesprochen.
Die wissen von nix.
Ich bekomme hoffentlich noch eine schriftliche Antwort von ihnen....
Auch was es mit den Antennen auf sich hat.

Ich hoffe ich kann bald über Bayern berichten.


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt890489
Datum19.05.2025 08:001001 x gelesen
Das mit dem Hoheitsgebiet war noch nie anders, ändert aber nichts an den Zuständigkeiten. Gefahrenabwehr ist Sache der Gemeindefeuerwehr.

In Sachsen-Anhalt gibt es seit Beschluss der "Einsenbahnichtlinie" 199x sinngemäß die Vorgabe "Bahnerden nur durch Bahn bzw. durch sie beauftragte Unternehmen, der Ausbildungsaufwand auf Feuerwehrseite ist gegenüber dem Nutzen zu groß".
Unter Beachtung der Sicherheitsabständer bei elektrischen Anlagen kann man agieren.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form.

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AutorThor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen890488
Datum18.05.2025 23:311078 x gelesen
Spielt das hier vielleicht als ein Punkt da mit rein?

Gefahren durch die ETCS-Antennen an Triebfahrzeugen der Bahn

Das Fachforum zum Thema Marine:
www.forum-marinearchiv.de

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern890486
Datum18.05.2025 19:211112 x gelesen
Geschrieben von Alex D.Angeblich sei das zu gefährlich für die Feuerwehrmitglieder und der Bereich der Bahn ist wieder im Hoheitsgebiet der Bundespolizei und DB AG.

Das müsste dann ja auch für alle anderen Bereiche in D gelten, oder?

Gibts da aus anderen Ländern Infos?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen890485
Datum18.05.2025 19:191865 x gelesen
Bisher gab es die Kooperation, dass die Feuerwehren an den Bahnstrecken die Aufgabe des Bahnerdens der Deutschen Bahn übernommen haben, bis der Notfallmanager (der zwischen 30min und 3h brauchen kann) an der Einsatzstelle ist.
Das hat die Bahn nun zum 1.5.2025 beendet wurde mir als OF mitgeteilt über meine Kommune.
Weiß da jemand mehr Hintergründe warum und wieso? Angeblich sei das zu gefährlich für die Feuerwehrmitglieder und der Bereich der Bahn ist wieder im Hoheitsgebiet der Bundespolizei und DB AG.

Alex D.

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 18.05.2025 19:19 Alex7 D.7, Helpsen
 18.05.2025 19:21 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
 18.05.2025 23:31 Thor7ste7n R7., Lilienthal
 19.05.2025 08:00 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 19.05.2025 14:28 Mark7us 7G., Kochel am See
 19.05.2025 16:53 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
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