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Thema | Bahnerden verboten seit 1.5.2025 in NDS | 6 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 890491 | |||
Datum | 19.05.2025 16:53 | 853 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Auch was es mit den Antennen auf sich hat. " Einrichtungen der Bahn können gefährliche => 3 ELEKTROMAGNETISCHE FELDER bilden. o Dies gilt z.B. für das Zugsicherungssystem ETCS, das sich als Aufbaukasten oder Einbaugerät unter einem Bahnfahrzeug befinden kann. Hier beträgt der Sicherheitsabstand > 1,5 m, bei dessen Unterschreitung Verletzungen und auf kurze Distanz sogar Hirnschäden auftreten können! (Der Aufenthalt auf Bahnsteigen oder auf der Strecke neben dem Bahnfahrzeug ist ungefährlich, die Annäherung an eine in Betrieb befindliche ETCS-Anlage unterhalb des Bahnfahrzeugs dagegen nicht!) o Das Gegenstück im Gleisbereich ist ungefährlich! o Bahnfunkanlagen gelten als gut überwacht und sind vergleichbar zu BOS-Funkgeräten bzw. Mobiltelefonen. Die Sicherheitshinweise an größeren Anlagen sind ggf. zu beachten!" Auszug aus der demnächst ausgelieferten 86. Ergänzungslieferung des ELH: http://einsatzleiterhandbuch.org/ Quelle: "- Bundespolizei: Gefahrenhinweise ETCS, Berlin, 2024; https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Einsatz_-_241206_BPOLAK_Gefahrenhinweise_ETCS.pdf und https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/vorkommen/vorkommen.html, abgerufen: 20.02.2025" ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890490 | |||
Datum | 19.05.2025 14:28 | 784 x gelesen | |||
Hoi, ich habe mit unserer Notfallmanagerleitstelle gesprochen. Die wissen von nix. Ich bekomme hoffentlich noch eine schriftliche Antwort von ihnen.... Auch was es mit den Antennen auf sich hat. Ich hoffe ich kann bald über Bayern berichten. Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 890489 | |||
Datum | 19.05.2025 08:00 | 1001 x gelesen | |||
Das mit dem Hoheitsgebiet war noch nie anders, ändert aber nichts an den Zuständigkeiten. Gefahrenabwehr ist Sache der Gemeindefeuerwehr. In Sachsen-Anhalt gibt es seit Beschluss der "Einsenbahnichtlinie" 199x sinngemäß die Vorgabe "Bahnerden nur durch Bahn bzw. durch sie beauftragte Unternehmen, der Ausbildungsaufwand auf Feuerwehrseite ist gegenüber dem Nutzen zu groß". Unter Beachtung der Sicherheitsabständer bei elektrischen Anlagen kann man agieren. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit können Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt werden. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Thor8ste8n R8., Lilienthal / Niedersachsen | 890488 | |||
Datum | 18.05.2025 23:31 | 1078 x gelesen | |||
Spielt das hier vielleicht als ein Punkt da mit rein? Gefahren durch die ETCS-Antennen an Triebfahrzeugen der Bahn Das Fachforum zum Thema Marine: www.forum-marinearchiv.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 890486 | |||
Datum | 18.05.2025 19:21 | 1112 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Angeblich sei das zu gefährlich für die Feuerwehrmitglieder und der Bereich der Bahn ist wieder im Hoheitsgebiet der Bundespolizei und DB AG. Das müsste dann ja auch für alle anderen Bereiche in D gelten, oder? Gibts da aus anderen Ländern Infos? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 890485 | |||
Datum | 18.05.2025 19:19 | 1865 x gelesen | |||
Bisher gab es die Kooperation, dass die Feuerwehren an den Bahnstrecken die Aufgabe des Bahnerdens der Deutschen Bahn übernommen haben, bis der Notfallmanager (der zwischen 30min und 3h brauchen kann) an der Einsatzstelle ist. Das hat die Bahn nun zum 1.5.2025 beendet wurde mir als OF mitgeteilt über meine Kommune. Weiß da jemand mehr Hintergründe warum und wieso? Angeblich sei das zu gefährlich für die Feuerwehrmitglieder und der Bereich der Bahn ist wieder im Hoheitsgebiet der Bundespolizei und DB AG. Alex D. | |||||
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