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ThemaMitgliedschaft in zwei Feuerwehren6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 334648
Datum14.04.2006 14:498279 x gelesen
Hallo!



Ich habe eine Frage bezüglich der Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren:



Bekanntermaßen muss man in seinem Wohnort in der Freiwilligen Feuerwehr sein und kann auch an seinem Arbeitsplatz in der FF sein. Nun die Frage: Ist eine Schule feuerwehr-rechtlich auch ein Arbeitsplatz? Wäre also eine Mitgliedschaft im Wohnort und in der FF in Schulnähe möglich?



Und bitte: Nein, ich möchte mit euch heute nicht diskutieren, ob es sinnvoll ist, von der Schule aus zum Einsatz zu gehen. ;-) Ich habe mir bei der Frage etwas gedacht.

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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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AutorKatj8a R8., Köln / 334660
Datum14.04.2006 15:225296 x gelesen
Hi!



Ja, ist sie ebenso wie die Uni.



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







http://www.ff-rodenkirchen.de

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Autor ., Taunus / 334665
Datum14.04.2006 15:405042 x gelesen
Geschrieben von Thomas RuppelBekanntermaßen muss man in seinem Wohnort in der Freiwilligen Feuerwehr sein



Das muss ich mal allen 2500 Einwohnern hier erzählen, die nicht Mitglied unserer FF sind. ;-)



Geschrieben von Thomas RuppelWäre also eine Mitgliedschaft im Wohnort und in der FF in Schulnähe möglich?



Einfach mal beide Wehrführer fragen....



Christian

-----------

Pffft...

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Autor ., Braunschweig / 334981
Datum16.04.2006 01:575098 x gelesen
Geschrieben von Christian LewalterWäre also eine Mitgliedschaft im Wohnort und in der FF in Schulnähe möglich?

Selbst wenn sie möglich ist, stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit, da eine doppelte Mitgliedschaft letzten Endes auch eine doppelte Ausbildungszeit in Anspruch nimmt. Schließlich muss man sich mit den Fahrzeugen aus beiden Wehren auskennen und auch die Besonderheiten in beiden Wehren kennen. Bei Arbeitern, die den ganzen Tag in einer Stadt sind lässt sich das womöglich realisieren, da man nach getaner Arbeit abends zum Übungsdienst gehen kann. Beim Schüler, der in vielen Fällen nur halbtags "arbeitet", ist dies eine Mehrbelastung die jedem Bewusst sein muss.

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AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 334990
Datum16.04.2006 08:165074 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseBeim Schüler, der in vielen Fällen nur halbtags "arbeitet", ist dies eine Mehrbelastung die jedem Bewusst sein muss.



Ich denke auch, dass es eine Belastung werden würde. Aber die beiden Orte grenzen direkt aneinander und die beiden FFs sind kaum 2 Kilometer von einander entfernt...



PS: 38 Wochenstunden Schule sind aber nicht mehr "halbtags" *g*

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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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AutorBast8ian8 F.8, Hiddenhausen / 335043
Datum16.04.2006 14:495111 x gelesen
den Begriff "Beschäftigungsort" aus der LVO für NRW könnte man ja eigentlich noch weiter dehnen ;-)



Problem ist dann nur noch §2 (2). Wenn der Leiter der Feuerwehr nicht will, ohne Angabe von Gründen, ist die Sache gestorben.



LG

Bastian

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