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ThemaUnfallkasse will nicht zahlen17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / 335496
Datum18.04.2006 12:4211196 x gelesen
Hi,



beziehe mich mal auf dieser Bricht: - klick -



Leider steht da nicht drin, warum die FUK den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen will!



Sind irgendwelche Gründe bekannt, warum die FUK das ablehnt?

Gruß

Michael



Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!



Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 335499
Datum18.04.2006 12:489313 x gelesen
Geschrieben von Michael ArensSind irgendwelche Gründe bekannt, warum die FUK das ablehnt?



Weil vermutlich kein vor außen auf den Versicherten einwirkendes Eregnis vorlag, sondern einfach ein Teil im Inneren des Körpers ohne besonderen Grund versagt hat, während sich die PErson eben zufällig im Feuerwehrdienst befand.

Ähnliche Fälle gab es m.W. schon bei anderen Bänderverletzungen (z.B. im Knie-/ Knöchelbereich) und auch bei internistischen Ereignissen wie beim Herzinfarkt.





Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de



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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / 335500
Datum18.04.2006 12:499416 x gelesen
hallo,



Geschrieben von Michael ArensSind irgendwelche Gründe bekannt, warum die FUK das ablehnt?



Zitat aus dem Zeitungsartikel auf www.volksstimme.de:



Bei dem vorliegenden Fall geht es auch um den kausalen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und den sich anschließend zeigenden Folgeerscheinungen ", sagte Klaus Neuhaus, Abteilungsleiter Rehabilitation bei der Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt. " Uns liegen eine Stellungnahme von einem beratenden Arzt der Berufsgenossenschaft und ein Gutachten von einem medizinischen Gutachter aus Magdeburg vor, die besagen, dass die Achillessehne von Frau Bischoff vorgeschädigt sein musste. "

MkG Jürgen Mayer



Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 335511
Datum18.04.2006 13:529182 x gelesen
(...) Uns liegen eine Stellungnahme von einem beratenden Arzt der Berufsgenossenschaft und ein Gutachten von einem medizinischen Gutachter aus Magdeburg vor, die besagen, dass die Achillessehne von Frau Bischoff vorgeschädigt sein musste.(...)



Solche Fällen kann man eigentlich nur vorbeugen (und dann auch nur zum Teil) in dem man regelmäßig (jährlich?) die Feuerwehrangehörigen zu einer umfassenden Tauglichkeitsuntersuchung schickt und dann ggf. rigeros aussiebt. Könnte die Truppe stark reduzieren...



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJan 8O., Trennewurth / 335517
Datum18.04.2006 14:149254 x gelesen
Leider kann man immer mal wieder den Eindruck gewinnen, Unfallkassen der Feuerwehren entwickeln eine ?Leistungsabwehrhaltung?....



Wo gibt es die zu 100% ?nicht vorgeschädigten? Feuerwehreinsatzkräfte???



Warum nur erkannte das Sozialgericht Aachen am 20.07.2005 (Az: S 1 U 52/03) rechtskräftig sogar einen Herzinfarkt als Feuerwehrunfall an????



Es ist schwer, unter solchen ?Versicherungsbedingungen? weiterhin ehrenamtlich bei der ?Freiwilligen-Fahne? zu bleiben.......



Sollte die FUK damit durchkommen, stellt sich die Frage, wer eigentlich noch unter den Versicherungsschutz der FUK fällt.

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AutorJako8b T8., Bischheim / 335518
Datum18.04.2006 14:219293 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Marc DickeySolche Fällen kann man eigentlich nur vorbeugen (und dann auch nur zum Teil) in dem man regelmäßig (jährlich?) die Feuerwehrangehörigen zu einer umfassenden Tauglichkeitsuntersuchung schickt und dann ggf. rigeros aussiebt. Könnte die Truppe stark reduzieren...



Kein schlechter Einfall. In Zeiten wo selbst bei der notwendigen und vorgeschriebenen G-26 Untersuchungen geschoben wird eine weitere aufwendige Untersuchung?



Richtig ist das ja, aber wie bei allem, wer soll das bezahlen? Wie soll man den plötzlichen Schwund von "untauglichen" Feuerwehrangehörigen ausgleichen?



Was gilt als Vorschädigung? Der Bänderabriss von vor 5 Jahren? Der Knochenbruch während des Grundschulsports? Der Schädlebasisbruch vom Motorradunfall vor 15 Jahren, der Beinbruch vom Skiurlaub, der.....



Ist doch für den Versicherungverein nicht schwer an ärztliche Unterlagen zu kommen und selbst die Säuglingskrankheiten wieder aufzuwärmen :-(



Darf ich nur noch Bewerber aufnehmen die noch nie etwas hatten? Dann sollten wir wirklich auch für die FF die gleichen Aufnahmebedingungen und Test haben wie die Jungs bei der BF. Dann hätte sich auch das Problem mit den "zu vielen" kleinen Feierwehren von alleine gelöst :-)



Aber davon mal ab. Ich sehe es einfach mal so: Die Versicherungen versuchen sich mit allen möglichen Argumenten vor den Zahlungen zu drücken. Ist ja auch ihr gutes Recht. Nur wird oft Ursache und Wirkung zu ungunsten des Geschädigten verdreht.



Hätte die betr. Kameradin nicht am Dienst teilgenommen, wäre der Unfall auch nicht passiert, sprich die Schädigung nicht eingetreten. Hier müsste die Versicherung beweisen, das die gleiche Schädigung auch ausserhalb des Dienstbetriebes so eingetreten wäre, kann sie das nicht: "Bitte zahlen Sie jetzt".



So ein Fall ist nicht gerade eine gute Werbung für das Ehrenamt bzw. den Ehrendienst bei der Feuerwehr. Da bin ich ja im Geflügelzuchtverein besser versichert ;-)



Aber alles Reden bringt hier nicht viel. Es zeigt mal wieder wie wichtig es ist höllisch Aufzupassen. Unfääle passieren, wir müssen alles tun um diese zu vermeiden. Die Folgen sehen wir mal wieder an diesem Beispiel.



Gruß aus der Pfalz



Jakob

Alles meine ganz private Meinung!



"Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen".



"Unterbrich niemals deinen Feind während er einen Fehler macht."







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AutorKatj8a R8., Köln / 335520
Datum18.04.2006 14:449219 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Jakob TheobaldIst doch für den Versicherungverein nicht schwer an ärztliche Unterlagen zu kommen und selbst die Säuglingskrankheiten wieder aufzuwärmen :-(



Naja, immer langsam. Hierzu gehört bei der Anforderung entsprechender Arztberichte o.ä. immer noch eine Schweigepflichtsentbindungserklärung.



Diese Vorerkrankungen sind aber der Grund warum ich bei Verkehrsunfall-Mandaten teilweise nicht mehr die Versicherungen diese Bericht anfordern lasse, sondern es mit entsprechend von mir formulierten Fragen selber tue.



Diese Abblock-Versuche mit nicht von außen kommenden Ereignissen sind im Moment scheinbar in Mode (genauso wie die Versicherungen im Moment so ziemlich jede Rechtsnawaltsgebühren kürzen). Da kann man dann eben nur so lange und immer wieder drauf hauen, bis die Versicherungen kapieren, dass man sich sein Recht notfalls auch einklagt.



Geschrieben von Jakob TheobaldHätte die betr. Kameradin nicht am Dienst teilgenommen, wäre der Unfall auch nicht passiert, sprich die Schädigung nicht eingetreten. Hier müsste die Versicherung beweisen, das die gleiche Schädigung auch ausserhalb des Dienstbetriebes so eingetreten wäre, kann sie das nicht: "Bitte zahlen Sie jetzt".



Zumindest müsste sie die Vorschädigung beweisen. Ob man das nach einem Riß noch sehen kann, dazu fehlt mir die medizinische Fachkenntnis. Aber da wird man sich dann wohl in Gutachters´Hand geben müssen.



Man darf gespannt sein, wie das ganze ausgeht.



Gruß

Katja

Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!







http://www.ff-rodenkirchen.de

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AutorSven8 T.8, Monheim / 335521
Datum18.04.2006 14:489403 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Jan OsnabrüggeSollte die FUK damit durchkommen, stellt sich die Frage, wer eigentlich noch unter den Versicherungsschutz der FUK fällt.



Tja, erstmal alle, die einer Feuerwehr angehören und während ihrer Dienstzeit einen Unfall erleiden:

Fällt Dir was auf den Helm, die Schulter, ...

Klemmst Du Dir die Finger, das Bein ....

Sägst Du Dir in die Hand ...

Hast Du einen Verkehrsunfall ...

Stürzt Du im Einsatz ab ...

Verbrennst Du Dir die Ohren, Hände, Beine ...

Stolperst Du über einen Schlauch ...

Fällt die Brille runter ...

Fährst Du Dein Auto vor eine Laterne ...



Viele Situationen, in denen die FuK (in den letzten Jahren) regelmäßig zahlen musste. Problematisch sind die Fälle, bei denen man ein Problem mit dem Begriff Unfall hat, weil die Ursache der Verletzung verschiedene Geschehnisse oder die Kombination solcher sein kann.



Das ist aber ein Problem, dass sich nicht mit "Die FUK zahlt nie" oder "Wir sind ja nicht richtig versichert" beschreiben lässt.

Wer einen Herzinfarkt hatte, sollte normalerweise keinen Einsatzdienst mehr machen, wenn der FA sich über diese Bedenken hinwegsetzt, warum sollte die FUK dann zahlen? Wo zieht man jetzt die Grenze?

Ich denke hier muss im Einzelfall genau überlegt werden, was (Mit-) Ursache einer Verletzung ist und dabei sollte das ehrenamtliche Engagement ausreichend berücksichtigt werden, was nicht heißt, dass bei jedweder Vorschädigung trotzdem gezahlt werden muss.



Gruß

Sven

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AutorJose8f M8., Gütersloh / 335528
Datum18.04.2006 15:099313 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannDas ist aber ein Problem, dass sich nicht mit "Die FUK zahlt nie" oder "Wir sind ja nicht richtig versichert" beschreiben lässt.

Wer einen Herzinfarkt hatte, sollte normalerweise keinen Einsatzdienst mehr machen, wenn der FA sich über diese Bedenken hinwegsetzt, warum sollte die FUK dann zahlen? Wo zieht man jetzt die Grenze?




Wenn er schon einen hatte... aber wenn nicht?



>>>Von atemschutzunfaelle.de:



14. Mai 2000 - Belastungsübung - Herzinfarkt - erfolgreiche Reanimation



Wuppertal (NRW). Während der jährlichen Belastungsübung in der Hauptwache der Feuerwehr Wuppertal erlitt der 50jährige Kamerad Dieter Hardt einen Herzinfarkt. Er absolvierte bereits das Laufband und die Endlosleiter. In der Atemschutzübungsstrecke wurde ihm plötzlich schwindelig und übel. Ein Kamerad nahm ihm den Atemanschluss ab. Herr Hardt konnte selbstständig die Strecke verlassen und zum Rettungswagen gehen.



Im Laufe der notärztlichen Behandlung trat ein Herzkammerflimmern auf. Herr Hardt wurde nach etwa einer Stunde erfolgreich reanimiert, er erhielt 17 Schocks. Nach einigen Tagen Intensivüberwachung und dreiwöchiger Rehabilitation konnte er nach fünf Monaten seinen Beruf vorerst wieder nachgehen.



Die G26 lag vor, allerdings war u. a. ein Bluthochdruck bekannt.



Herr Hardt möchte sich auf diesem Wege nochmals bei den Kollegen der BF Wuppertal, dem Notarzt (der Gott sei Dank auf der Wache zur Verfügung stand) und den weiterbehandelnden Ärzten bedanken! Vor allem durch das schnelle Eingreifen der Kollegen in den ersten Minuten stiegen seine Überlebenschancen rapide.



Sehr traurig ist allerdings die Tatsache dass er sich u. a. von der Feuerwehr-Unfallkasse im Stich gelassen fühlt. Die FUK übernahm keinerlei Kosten, da es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Der Herzinfarkt hätte auch durch andere Tätigkeiten ausgelöst werden können...



Quelle: Dieter Hardt, Freiw. Feuerwehr Wuppertal<<<



Der Herzinfarkt trat hier erstmalig auf...

---------------------------------------------------



Don`t use excessive force.



Get a bigger hammer!



Gruß



Jo(sef) Mäschle

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AutorJörg8 W.8, Osnabrück / 335534
Datum18.04.2006 16:029275 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Katja MidunskyDiese Abblock-Versuche mit nicht von außen kommenden Ereignissen sind im Moment scheinbar in Mode (genauso wie die Versicherungen im Moment so ziemlich jede Rechtsnawaltsgebühren kürzen). Da kann man dann eben nur so lange und immer wieder drauf hauen, bis die Versicherungen kapieren, dass man sich sein Recht notfalls auch einklagt.



War bei meinem Einsatzunfall ja genauso: Erst Ablehnung mit Hinweis auf ein nicht vorliegendes "zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt" und einem angeblichen klinischen/ athroskopischen Befund, der auf krankhafte Veränderungen im Kniegelenk schließen lässt.

Folge war ein Einspruch meinerseits und ein Einspruch inkl.Klageandrohung des Dienstherrn und meines Arbeitgebers.

Danach ging's recht fix: Drei Doktoren wurden mir als Gutachter vorgeschlagen, unter anderem mein behandelndes Krankenhaus, ich also hin, Untersuchung, Sichtung der alten Unterlagen und Kernspinbilder, aktuelle Kernspinbilder gemacht, Gutachten geschrieben und fertig.

Nach 4 Wochen bekam mein Chef das Geld, ich bekam die Anerkennung, das es ein Arbeitsunfall war (nicht unwichtig für ggf Folge- / Spätschäden) und mein Genesungsgeld.



Aus meiner beruflichen Sicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit stelle ich immer wieder fest, das sich auch die BG'en auf dieses Spielchen einlassen und Gutachten zum Teil sogar doppelt anfertigen lassen. Besonders wenn es sich um Unfälle handelt, die längere Ausfallzeiten nach sich ziehen.



Im oben genannten Fall ist die Kommune, als auch die Kameradin gut beraten, mit rechtlichem Beistand gegen diese Entscheidung der FUK zu klagen. Nur so wird sie zu ihrem Recht kommen. Ach nein, sie bekommt ein Urteil, ob's dann Recht ist, liegt dann im Auge des Betrachters :-)



mkG

Jörg Wißmann

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / 335538
Datum18.04.2006 16:379354 x gelesen
Ich hatte vor ein paar Wochen bei uns das Vergnügen einen Vortrag der FUK zu hören. Hab dort einige interessante Dinge über die Seite der FUK gelernt, da sie sonst sehr oft mit einer ´normalen´ Versicherung gleichgestellt wird. Was eindeutig nicht der Fall ist.



Das Bsp. Achillessehne brachte der Dozent ebenfalls. Hier ist nicht unbedingt die äußere Einwirkung der Grund. Sondern der Umstand, ob das Ereignis im Feuerwehrdienst die alleinige Ursache ist, oder ihr nur den ´letzten Rest´ gegeben hat.



Geschrieben von Jan Osnabrügge Warum nur erkannte das Sozialgericht Aachen am 20.07.2005 (Az: S 1 U 52/03) rechtskräftig sogar einen Herzinfarkt als Feuerwehrunfall an????



Bei einem Herzinfarkt ist ebenfalls entscheidend, ob er bei einer schweren körperlichen Tätigkeit wie der Arbeit unter Atemschutz oder in Ruhe bei der Theorieausbildung im Schulungsraum passiert. Beim letzteren ist der Infarkt kaum in verbindung mit der Feuerwehrdienst zu bringen und daher auch kein Fall der FUK.



Geschrieben von Jakob Theobald Die Versicherungen versuchen sich mit allen möglichen Argumenten vor den Zahlungen zu drücken



So wie ich zwischen den Zeilen des Vortrags gelesen (gehört) habe, hätte die FUK keinen vorteil nicht zu Zahlen, da sie nicht an Prämien o.ä. gebunden ist. Die Anträge werden (laut Dozent) auch nicht von irgendwelchen Sachbearbeitern mit Scheuklappen bearbeitet, die von der Materie keine Ahnung haben, sondern 2/3 von ihnen sind ebenfalls mitglied in einer FF (gilt hier natürlich mglw. nur für die FUK des Dozenten)



Geschrieben von Sven Tönnemann Wer einen Herzinfarkt hatte, sollte normalerweise keinen Einsatzdienst mehr machen, wenn der FA sich über diese Bedenken hinwegsetzt, warum sollte die FUK dann zahlen? Wo zieht man jetzt die Grenze?



Das ist sicherlich ein Problem. Trotzdem heist es allgemein, Man soll nur Aufgaben erfüllen, denen man körperlich gewachsen ist und von denen keine gesundheitliche Schädigung ausgeht.

Für mich heist das, dass ich keinen Atemschutzeinsatz mache, wenn mir eine Herzerkrankung bekannt ist, andere aufgaben wie Funker oder Maschinist aber dennoch ausüben kann.



Grüße

René

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AutorSven8 T.8, Monheim / 335543
Datum18.04.2006 17:239123 x gelesen
Hi!

Geschrieben von René WestermannMan soll nur Aufgaben erfüllen, denen man körperlich gewachsen ist und von denen keine gesundheitliche Schädigung ausgeht.

Für mich heist das, dass ich keinen Atemschutzeinsatz mache, wenn mir eine Herzerkrankung bekannt ist, andere aufgaben wie Funker oder Maschinist aber dennoch ausüben kann.




Das Sozialgericht Aachen (o.g. Urteil) hat bezüglich eines Herzinfarktes bei besetzen der Feuerlöscher bei einem VU mit eingeklemmter Person entschieden.

Allein die Alarmierung Nachts über FME sorgt schon für einen gewissen "Bluthochdruck". Eine Alarmfahrt als Maschinist ebenfalls.

Es gibt sicher die Möglichkeit der Reha, so dass derjenige wieder fit wird.

Es sollten aber einige Gespräche mit dem Betroffenen, einem Arbeitsmediziner und auch der FUK geführt werden.



Gruß

Sven

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AutorDirk8 G.8, Mettmann / 335725
Datum19.04.2006 19:199306 x gelesen
Hallo zusammen.

Geschrieben von ---René Westermann--- Trotzdem heist es allgemein, Man soll nur Aufgaben erfüllen, denen man körperlich gewachsen ist und von denen keine gesundheitliche Schädigung ausgeht.



Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und noch so guter Ausbildung geht von einem Feuerwehreinsatz doch immer eine Gefährdung aus.Wäre das nicht der Fall, bräuchten wir keine FUK oder Versicherungen.

Freiwillig verletzt sich keiner(Ausnahmen bestätigen die Regel).

Eine Vorschädigung liegt auf irgendeine Art und Weise bei jedem vor.

Und wenn dann bei einem Feuerwehrdienst oder -einsatz es zu Verletzungen kommt, soll der/die Betreffende auch vernünftig abgesichert sein.Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder ähnlicher Luxus muß nun wirklich nicht sein, aber die Arbeitskraft soll wieder hergestellt werden.



Grüße

Dirk



PS.: Das ist meine rein persönliche Meinung

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 335754
Datum19.04.2006 22:419240 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gill.Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder ähnlicher Luxus muß nun wirklich nicht sein, aber die Arbeitskraft soll wieder hergestellt werden.





Das zahlt auch die normale Krankenkasse. Dafür bedarf es keiner gesetzlichen Unfallversicherung...



Wir sollten bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, daß es hier nicht darum geht, daß jemand das Krankenhaus aus eigener Tasche zahlen soll.

Auch in diesem Fall werden i.d.R. alle Heilbehandlungskosten durch die normale Krankenversicherung abgedeckt, ebenso die Anschlußheilbehandlung und je nach Rechtslage bekommt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung durch die Kommune ersetzt.

Es ginge also rein um den die Frage ob im Fall daß einer Minderung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit vorliegt und die Frage falls aus der Verletzung eine Behinderung entsteht die eine Teilnahme am normalen (Erwerbs)Leben erschwert und zusätzliche Maßnahmen erfordert eine Leistung gewährt werden würde.

Beides dürfte in diesem Fall nicht gegeben sein.



Für beide Fälle sollte man übrigens auch so privat vorgesorgt haben, dann das kann einem auch ganz ohne Feuerwehr passieren.



Und auch die private Unfallversicherung dürfte in einem so gelagerten Fall die Leistung ablehnen, da auch sie die Frage "Unfall - ja oder nein" so beurteilen wird, wie die gesetzliche Unfallversicherung.









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 T.8, Monheim / 335802
Datum20.04.2006 09:219097 x gelesen
Hi!



Geschrieben von Katja MidunskyRichtig, mit der Folge, dass die Empfehlung an die FA, private Unfallversicherungen für Verletzungen im Dienst abzuschließen überflüssig ist. Wenn es ein Unfall war zahlt es die FUK und wenn nicht zahlt es auch keine andere Unfallversicherung.



Die Antwort auf das Problem dürfte die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sein.



Gruß

Sven

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AutorJürg8en 8B., Hechingen / 341281
Datum31.05.2006 10:599585 x gelesen
Hallo



Die Probleme wie Cassandra B. habe ich auch! Ich verletzte mich bei einem Einsatz am 20.6.05 ebenfalls. Ein Achillessehnenabriss wird von der UKBW nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Die UKBW setzt eine Vorschädigung voraus. Ich bestreite gerade eine Klage gegen die UKBW vor dem Sozialgericht. Für Hinweise auf ähnliche Fälle oder auch Urteile bin ich dankbar, da bislang, meines wissens nur ein Urteil (Sozialgericht Detmold S14 U 56/01 Rechtskräftig seit 22.05.02) bei Abriss der Achillessehne gesprochen wurde.

Gruß

Jürgen

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