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ThemaTruppführer Ausbildung6 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJuli8an 8M., Detmold / 337830
Datum04.05.2006 08:334520 x gelesen
Hallo, ich habe mal eine Frage in Hinsicht auf den Truppführer Lehrgang. Stimmt es, dass man bei Beginn des Truppführer Lehrgangs einen aktuellen Erste Hilfe Kurs haben muss oder ist das egal, wann der letzte Erste Hilfe Kurs her ist?



Vielen Dank für eure Antworten!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 337847
Datum04.05.2006 12:373756 x gelesen
Geschrieben von Julian Meier Stimmt es, dass man bei Beginn des Truppführer Lehrgangs einen aktuellen Erste Hilfe Kurs haben muss...



Die FwDV 2 sagt nichts darüber. Was nicht heißen soll, daß bei Euch mehr gefordert werden kann.





Auf der anderen Seite ist es so, daß in der Ausbildung Truppmann Teil 2 (also dem 2-Jahres Programm) ein nicht unerheblicher Teil aus dem Bereich "Rettung" der auch Erste Hilfe umfaßt enthalten ist. Dieser kann aber rein logisch nicht durch einen zivilen EH-Kurs erschlagen werden (das Wissen war ja schon im TrM 1 enthalten).

Man sollte generell in der Fw-Ausbildung darauf achten, daß man da nicht stur irgend welche zivilbezogenen Ausbildungen rein nimmt. Wenn ich überlege was wir alles im TrM1 für den Bereich Rettung ausgebildet haben und wie weit das den zivilen EH-Kurs übersteigt, da war schon einiges geboten.

In Ba-Wü ist es außerdem so, daß ein ziviler EH-Kurs nicht den Ausbildungsteil Rettung ersetzt (war früher mals so). Es werden von der LFS bestimmte Lernziele vorgegeben, die nur dann erfüllt werden können, wenn man die Inhalte des EH-Kurses feuerwehrspezifisch (und erheblich erweitert) vermittelt.





Was den Bereich EH betrifft gehe ich davon aus, daß das bei jeder Wehr das Thema mindestens ein Mal im Jahr (eher öfters) auf dem Dienstplan steht).









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de







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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 337862
Datum04.05.2006 13:443725 x gelesen
Was den Bereich EH betrifft gehe ich davon aus, daß das bei jeder Wehr das Thema mindestens ein Mal im Jahr (eher öfters) auf dem Dienstplan steht).



Ich würde dafür nicht die Hand ins Feuerlegen. Und auch da wo es durchgeführt wird, stellt sich einem sicherlich nicht selten die Frage ob die Qualität stimmt.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / 337881
Datum04.05.2006 16:033614 x gelesen
Mahlzeit!



Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichten, dass im Kreis LIP für den TF-Lehrgang ein maximal zwei Jahre alter EH-Lehrgang nachgewiesen werden muss. Näheres müsstest du aber auch auf den Einberufungs- bzw. Meldeunterlagen, ggf. auch beim KFV finden.



Gruß,

Henning

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / 337982
Datum05.05.2006 11:543670 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Dieser kann aber rein logisch nicht durch einen zivilen EH-Kurs erschlagen werden



Wobei das darin enthaltene Wissen ja Grundlage für jede weitere EH-/San-Ausbildung in der FW ist.







Geschrieben von Christian FischerIn Ba-Wü ist es außerdem so, daß ein ziviler EH-Kurs nicht den Ausbildungsteil Rettung ersetzt (war früher mals so). Es werden von der LFS bestimmte Lernziele vorgegeben, die nur dann erfüllt werden können, wenn man die Inhalte des EH-Kurses feuerwehrspezifisch (und erheblich erweitert) vermittelt.





In NRW ist für den Grundlehrgang ein normaler 16 h Lehrgang erforderlich, und zusätzlich eine Zusatzausbildung Erste-Hilfe im FW-Einsatz. Diese umfasst neben der Vertiefung einiger im Feuerwehrdienst häufig anzutreffender Verletzungen (Rauchgasintoxikation, thermische Schäden, Einklemmungen) den Umgang mit Beatmungsbeuteln und Hilfsmitteln der Rettung, einschließlich der Lagerung und Transport Verletzter im/aus dem Schadensgebiet. Die Ausbildung des FW-spezifischen Teiles muss von einem Lehr-RA durchgeführt werden.

Quelle:Lernziele zu TM, TF unf GF in NRW



Leider beobachtet man den Trend, dass Beatmungsbeutel nicht mehr auf den Löschfahrzeugen mitgeführt werden, da neue Normen ja nur noch einen FW-Verbandkasten vorschreiben. Lediglich für die Erstangreifer der HA Wachen werden dann Notfallkoffer beschafft. Insbesondere dort wo die Eintreffzeiten des RD sehr kurz sind und das Material der Sanitätskästen in der Vergangenheit nie benutzt werden musste.



Der Truppführer-Lehrgang enthält keine spezielle weitere Ausbildung in EH.



Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Was den Bereich EH betrifft gehe ich davon aus, daß das bei jeder Wehr das Thema mindestens ein Mal im Jahr (eher öfters) auf dem Dienstplan steht).



Ersetze "gehe davon aus" durch "wünsche ich mir".



Gruß Stephan

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AutorMirk8o J8., Werder/Havel OT TÖplitz / Brandenburg367746
Datum26.10.2006 10:383642 x gelesen
"Was den Bereich EH betrifft gehe ich davon aus, daß das bei jeder Wehr das Thema mindestens ein Mal im Jahr (eher öfters) auf dem Dienstplan steht)."Ich würde dafür nicht die Hand ins Feuerlegen. Und auch da wo es durchgeführt wird, stellt sich einem sicherlich nicht selten die Frage ob die Qualität stimmt.

Also bei uns kann man glaube ich die hand dafür ins Feuer legen, dass die QUalität stimmt. Unser LGF ist gleichzeitig Ausbilder Erste Hilfe und San A/B. :) Wenn da die Qualität nicht stimmt, dann hat er glaube ich den falschen Beruf.

MkG Mirko


Das ist meine Meinung und nicht der der Feuerwehr Werder oder Löschgruppe Töplitz

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