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Thema | FwVo Rh.- Pfalz, verschiedene Meinungen | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 337933 | |||
Datum | 04.05.2006 22:43 | 8237 x gelesen | |||
Hallo! Wir hatten mal wieder in der Wehr die leidige Diskussion über die Einstufung von Ortsgemeinden in die Risikoklassen "Brand", "Technische Hilfe" usw. Dabei fiel mir auf, dass einige Begriffe, Aussagen und Angaben aus der FwVo für mich etwas merkwürdig ausgelegt bzw. interpretiert werden. Dazu wollte ich mir mal Eure Meinung einholen. § 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr ist so Aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung (Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann. Wie definiere ich nun "wirksame Hilfe"? Reicht es aus, wenn bei einem Wohnhausbrand ein ELW acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort ist und das LF nach weiteren zwei Minuten eintrifft, oder sollte ein Löschfahrzeug acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort sein? (3) Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Ortsgemeinde Ausrückebereich. Wie definiere ich "Gebiet der Ortsgemeinde"? Endet das Gebiet der Ortsgemeinde direkt am Ortsschild oder gehören auch die Gemarkung, Aussiedlerhöfe, Kleingartenkolonien und Bahnstrecken die in den Verwaltungsbereich bzw. auch Gewerbesteuereinzugsbereich der Ortsgemeinde? Darf bzw. dürfen bestimmte Objekte (große Mühlenbetriebe z.B) die max 50 Meter außerhalb des Ortsschildes der Ortsgemeinde liegen in der Risikobetrachtung bzw. Brandschutzbedarfsplanung unberücksichtigt bleiben? Wie verhält es sich mit den Kleingartenkolonien oder Aussiedlerhöfen oder einer geplanten und genehmigten Biogasanlage, darf ich die bei meinen Betrachtungen für die Ortsgemeinde außen vor lassen? Anlage 1 Risikoklassen, Brandgefahren B1 bis B5, Technische Gefahren T1 bis T5 Müssen alle Kriterien eine Klasse (z.B. B2) erfüllt sein um diese Einstufung zu erhalten oder reicht es aus wenn wesentliche Punkte erfüllt sind? Beispiel: B2: Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen (Werkstätten über 300 m² Geschossfläche, Lagerplätze über 1500 m², Beherbergungsbetrieb mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder. In wie weit spielt die Entfernung zur nächsten Feuerwehr eine Rolle bei der Bemessung der Grundausstattung der Ortswehr sowie der Risikoeinstufung der Ortsgemeinde? Wie ist der Satz: Die Anzahl der Atemschutzmasken mit Filter in Tragebüchsen muss der Hälfte der gerätebezogenen Mannschaftsstärke entsprechen. Zusätzlich müssen in jeder Gemeinde mindestens 20 Sätze vorgehalten werden. Wir verfügen als TSF-Wehr über vier Atemschutzmasken mit Filter ohne Tragedose. Müssen jetzt in der Ortsgemeinde noch zusätzlich 20 Sätze vorgehalten werden oder bezieht sich das Wort "Gemeinde" auf "Verbandsgemeinde"? Ist die Feuerwehrverordnung bindend oder nur als Richtschnur bzw. Empfehlung zu sehen? Auf welcher Rechtsgrundlage können Ausnahmegenehmigungen z.B. nicht beschaffen von PA erteilt werden? So, das sind mal die gröbsten Streitpunkte gewesen. Ich hoffe Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Gruß vom Donnersberg Jakob PS: Nehme auch Hilfe per Mail an, falls sich jemand hier nicht öffentlich äußern kann/will. Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 V.8, Speyer / | 337953 | |||
Datum | 05.05.2006 06:38 | 6471 x gelesen | |||
Morn Jakob, zur Einsatzgrundzeit siehe hier! Zu allen anderen Sachen in der FwVO frag doch einfach mal bei Deinem zuständigen Wehrleiter oder KFI ( Herr Schäfer, oder?) nach. Die sollten das in ihrer Ausbildung alles mal durchgekaut haben. Es gibt meines Wissens auch einen Kommentar zum LBKG und zur FwVO von Eissner(?), das ist ein recht dicker Wälzer, da steht so einiges aufklärendes drin. Gruß, Marc Vidmayer | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Waldrach / | 337967 | |||
Datum | 05.05.2006 10:16 | 6464 x gelesen | |||
Morgen! Geschrieben von Jakob Theobald Wie definiere ich nun "wirksame Hilfe"? Reicht es aus, wenn bei einem Wohnhausbrand ein ELW acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort ist und das LF nach weiteren zwei Minuten eintrifft, oder sollte ein Löschfahrzeug acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort sein? Kannst du mit einem ELW bei einem Wohnungsbrand wirksame Hilfe leisten? Wahrscheinlich nicht. Also gehe ich da mal mindestens von einem TSA, besser TSF aus. Geschrieben von Jakob Theobald Wie definiere ich "Gebiet der Ortsgemeinde"? Endet das Gebiet der Ortsgemeinde direkt am Ortsschild oder gehören auch die Gemarkung, Aussiedlerhöfe, Kleingartenkolonien und Bahnstrecken die in den Verwaltungsbereich bzw. auch Gewerbesteuereinzugsbereich der Ortsgemeinde? Wenn ich mich nicht irre, gehen wir bei uns in der VG von der Gemarkung aus. Die von dir genannten Beispiele würden ja sonst in einem Vakuum liegen. Auch die Aussiedlerhöfe und Bahnstrecken müssen abgedeckt sein. Da macht es wenig Sinn am Ortsschild die Grenze zu ziehen. Geschrieben von Jakob Theobald In wie weit spielt die Entfernung zur nächsten Feuerwehr eine Rolle bei der Bemessung der Grundausstattung der Ortswehr sowie der Risikoeinstufung der Ortsgemeinde? In der FwVo wird angegben welche Einheiten, in welchem Zeitrahmen vor Ort sein müssen. Woher die kommen ist aus meiner Sicht egal. Die Risikoeinstufung der Ortsgemeinde beruht auf dem vorhandenen Risikopotential der Ortsgemeinde. Geschrieben von Jakob Theobald Müssen jetzt in der Ortsgemeinde noch zusätzlich 20 Sätze vorgehalten werden oder bezieht sich das Wort "Gemeinde" auf "Verbandsgemeinde"? Da ist mit Sicherheit von der Verbandsgemeinde auszugehen. Grüße Florian PS: Aus gegebenem Anlass möchte ich nocheinmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass alles was ich hier äußere ausschließlich auf meine eigene Meinung und mein eigenes Interesse zurückzuführen ist. Meine Meinung!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337968 | |||
Datum | 05.05.2006 10:30 | 6424 x gelesen | |||
Kannst du mit einem ELW bei einem Wohnungsbrand wirksame Hilfe leisten? Da stellt sich einem die Frage ob man mit einem TSA/TSF (=ohne PA) bei einem Wohnungsbrand wirklich wirksame Hilfe einleiten kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 337972 | |||
Datum | 05.05.2006 11:13 | 6540 x gelesen | |||
Hallo Jakob,Wie definiere ich nun "wirksame Hilfe"? Reicht es aus, wenn bei einem Wohnhausbrand ein ELW acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort ist und das LF nach weiteren zwei Minuten eintrifft, oder sollte ein Löschfahrzeug acht Minuten nach der Alarmierung vor Ort sein? Wirksame Hilfe ist eigentlich nur durch dir AGBF definiert. Dort heißt es, dass du bei kritischem Wohnungsbrand 10 Funktionen (GF, AGT etc.) innerhalb 10(8!?) und weitere 6 Funktionen innerhalb 6 Minuten haben musst. Die Feuerwehrverordnung lässt dies offen. Es heißt ja auch "einleiten kann". Wenn ich aber die ganze Papierflut zu diesem Thema, insbesondere die "Standardflexibilisierung im Feuerwehrwesen" (200X) vom ISM RLP richtig interpretiere, gehen die von einer Staffel als Grundeinheit aus, um wirksame Hilfe leisten zu können. Allerdings auch nur bei Brandgefahren! D.h. beim Brand heißt das: GF, MA, 4AGT innerhalb 8 Minuten mit entsprechenden Einsatzwerten vor Ort. Bei T-Gefahren ist das Zuständigkeitsgebiet der gesamten VG entscheidend! Im Übrigen, mit "Gemeinde" ist grundsätzlich Verbandsgemeinde oder Stadt gemeint, nie die Ortsgemeinde. Wie definiere ich "Gebiet der Ortsgemeinde"? = Gemarkungsgrenzen. Ist viel mehr als nur das Ortsschild. Den Ausrückebereich kannst du ausnahmsweise ändern. Bei uns gibt es beispielsweise der Fall, dass ein Aussiedlerhof der Ortsgemeinde A von der örtlichen Feuerwehr nicht in 8 Minuten erreicht werden kann, aber von der FF der Ortsgemeinde B. Wie verhält es sich mit den Kleingartenkolonien oder Aussiedlerhöfen oder einer geplanten und genehmigten Biogasanlage, darf ich die bei meinen Betrachtungen für die Ortsgemeinde außen vor lassen? Es kommt immer auf die Struktur an. Einzelobjekt, also eine Biogasanlage, dürfen bei der Einstufung in die B,G,T,R,W-Gefahren keine Rolle spielen. Sie können aber dazu führen, dass über die von der FwVO vorgegebene Mindestausstattung Einsatzmittel vorgehalten werden müssen, z.B. ein Ex-Meter. In wie weit spielt die Entfernung zur nächsten Feuerwehr eine Rolle bei der Bemessung der Grundausstattung der Ortswehr sowie der Risikoeinstufung der Ortsgemeinde? Ganz einfach. Additionsprinzip. Falls die Einsatzmittel, die in B2 vorgesehen sind, sich durch Addition der Einsatzmittel der Ortsgemeinde A und Ortsgemeinde B innerhalb 8 Minuten ergeben, braucht weder Ortsgemeinde A noch Ortsgemeinde B alle Einsatzmittel selbst vorzuhalten. Stattdessen ist durch eine AAO sicherzustellen, dass entsprechend immer beide FF alarmiert werden. oder anders ausgedrückt. Wenn die Nachbarortsgemeinde schon alle Einsatzmittel innerhalb 8 Minuten bereitstellt, bräuchte deine Ortsgemeinde keine Feuerwehr. Risiko hängt immer mit den vorhandenen Gefahren zusammen. Nachbarwehren haben auf das örtliche Risiko keinen Einfluss. Wir verfügen als TSF-Wehr über vier Atemschutzmasken mit Filter ohne Tragedose. Müssen jetzt in der Ortsgemeinde noch zusätzlich 20 Sätze vorgehalten werden oder bezieht sich das Wort "Gemeinde" auf "Verbandsgemeinde"? Gerätebezogene Mannschaftsstärke eines TSF = 9 siehe FwVO: Hälfte der ger. Mannschaftsstärke muss Masken mit Filter haben = 4,5 Zusätzlich innerhalb der VG 20 Stück. D.h. ihr braucht 4 bzw. 5 und irgendwo in eurer VG müssen noch 20 liegen. Ist die Feuerwehrverordnung bindend oder nur als Richtschnur bzw. Empfehlung zu sehen? verbindlich Auf welcher Rechtsgrundlage können Ausnahmegenehmigungen z.B. nicht beschaffen von PA erteilt werden? Die ADD kann das, aber die wird einen Teufel tun. Siehe hier auch die Ausführungen von Plattner oder das Schreiben vom ISM RLP vom 18.7.06 "Vollzug der Feuerwehrverordnung" Eure Politiker haben keinen Ermessensspielraum, sondern müssen euch die Ausrüstung beschaffen, wenn sie durch FwVO vorgegeben ist. Aber, sie brauchen sie euch aber auch nicht geben, wenn eine Nachbareinheit über 4 PA verfügt und diese euch innerhalb von 8 Minuten erreicht. Gruß, Oliver | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337974 | |||
Datum | 05.05.2006 11:21 | 6366 x gelesen | |||
Wirksame Hilfe ist eigentlich nur durch dir AGBF definiert. Dort heißt es, dass du bei kritischem Wohnungsbrand 10 Funktionen (GF, AGT etc.) innerhalb 10(8!?) und weitere 6 Funktionen innerhalb 6 Minuten haben musst. Die Feuerwehrverordnung lässt dies offen. Es heißt ja auch "einleiten kann". Wenn ich aber die ganze Papierflut zu diesem Thema, insbesondere die "Standardflexibilisierung im Feuerwehrwesen" (200X) vom ISM RLP richtig interpretiere, gehen die von einer Staffel als Grundeinheit aus, um wirksame Hilfe leisten zu können. Du verwechselst jetzt die Anwesendheit von Funktionen, mit dem Einleiten von wirkungsvoller Hilfe. Zwischen diesen beiden Zeitangaben vergehen je nach angewendeter Rechengrundlage 1-3 Minuten. Um ganz ehrlich zu sein halte ich daher die geforderten 8 Min in RLP (=eingeleitete wirkungsvolle Hilfe) für utopisch. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 337975 | |||
Datum | 05.05.2006 11:23 | 6573 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Vidmayer zur Einsatzgrundzeit siehe hier! Das kannte ich noch nicht, Danke! Geschrieben von Marc Vidmayer Zu allen anderen Sachen in der FwVO frag doch einfach mal bei Deinem zuständigen Wehrleiter oder KFI Habe ich schon, deshalb wollte ich noch mal andere Meinungen hören. Geschrieben von Günther Scheuls Den Kommentar von Eisinger / Gräff / Imo / Plattner / Gundlach gibt es z.B. hier Neckar-Verlag Ist mir leider etwas teuer. Werd aber mal sehen, ob ich den irgendwo einsehen kann. Geschrieben von Florian Zonker Wenn ich mich nicht irre, gehen wir bei uns in der VG von der Gemarkung aus. Die von dir genannten Beispiele würden ja sonst in einem Vakuum liegen. Auch die Aussiedlerhöfe und Bahnstrecken müssen abgedeckt sein. Da macht es wenig Sinn am Ortsschild die Grenze zu ziehen. Uns wird gesagt, das Einsatzgebiet der Ortswehr endet am Ortsschild. Darüber hinaus ist die Wehr der "Verbandsgemeinde" zuständig. Deshalb sind auch ein paar Objekte in unserem Ort nicht bei der Risikoeinstufung berücksichtigt. Geschrieben von Florian Zonker Die Risikoeinstufung der Ortsgemeinde beruht auf dem vorhandenen Risikopotential der Ortsgemeinde. Wenn ich von der Gemarkungsgrenze ausgehe, sind wir seit Jahren falsch eingestuft, und man weigert sich hartnäckig dies zu ändern. Geschrieben von Florian Zonker Da ist mit Sicherheit von der Verbandsgemeinde auszugehen. Hatte ich schon befürchtet :-( Zumindest hätte ich die Ausstattung so hoch angesetzt, dass sich die Fahrzeugbesatzung schützen kann. Also nicht nur vier Masken sondern sechs. Geschrieben von Florian Zonker Kannst du mit einem ELW bei einem Wohnungsbrand wirksame Hilfe leisten? Nicht wirklich. Aber es wird zum Teil versucht mit dem schnelleren ELW als Erstausrücker die Zeit einzuhalten. Das LF oder TLF kommt dann als zweites Fahrzeug etwas später. Geschrieben von Marc Dickey Da stellt sich einem die Frage ob man mit einem TSA/TSF (=ohne PA) bei einem Wohnungsbrand wirklich wirksame Hilfe einleiten kann. Zumindest kann schon mal eine Wasserversorgung bis zum Verteiler aufgebaut werden. Auch können schon Maßnahmen zur Absperrung getroffen und Einweißer bereitgestellt werden. So läuft es zumindest bei uns. Bei gleichzeitiger Alarmierung des Stützpunktes und uns, reicht uns die Zeit locker bis zum Eintreffen der Stützpunktwehr um für diese die Wasserversorgung aufzubauen und erste Erkundung durchzuführen. Ich sehe, dass es doch verschiedene Auslegungen gibt. Ich werde mich aber nochmals in der Wehr mit unserem Wehrführer und dann mit dem Bürgermeister kurzschließen. Dann können wir gemeinsam dem Wehrleiter und dem KFI im Detail fragen. Ich vertrete seit Jahren die Meinung, wir müssten in B2 und T2 eingestuft sein. Dies wird aber mit den von mir schon angeführten Argumenten stets verneint. Nein, ich möchte kein LF 10 oder besondere Spezialausrüstung im Ort, das hält der Stützpunkt vor. Es geht mir schlicht um eine zeitgemäße Risikoeinstufung die auch von den FA verstanden wird. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337976 | |||
Datum | 05.05.2006 11:29 | 6368 x gelesen | |||
(...) und Einweißer bereitgestellt werden. Ihr seid ja von der schnellen Truppe. Reichts nicht wenn dieser Berufsstand erst nach dem Brandereignis angefordert wird. *g* SCNR MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / | 337977 | |||
Datum | 05.05.2006 11:40 | 6288 x gelesen | |||
Hallo! Und wieder mal ein "Schenkelklopfer" aus der Collection "Jakob". Oh Mann, meine Rechtschreibfehler werden auch immer Besser. "ROFL" Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / | 337985 | |||
Datum | 05.05.2006 12:03 | 6450 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldZumindest kann schon mal eine Wasserversorgung bis zum Verteiler aufgebaut werden. Das ist zwar nett, bringt aber nicht wirklich einen Zeitvorteil, wenn der Stützpunkt mit wasserführendem Fahrzeug anrückt. Als wir noch mit einem LF8/alt (ohne Tank) ausrückten, war es ein Superding, wenn die Ortswehr schon die WV aufgebaut hatte. Heute bringt es nicht mehr viel, denn noch wähernd der AT sich bei der ASÜ abmeldet hat der Melder schon den SAV in Stellung gebracht und der Ma den Tank geöffnet. Die WV kann dann im Anschluss aufgebaut werden. Gruß Peter | |||||
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Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 338000 | |||
Datum | 05.05.2006 13:26 | 6316 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDu verwechselst jetzt die Anwesendheit von Funktionen, mit dem Einleiten von wirkungsvoller Hilfe. Zwischen diesen beiden Zeitangaben vergehen je nach angewendeter Rechengrundlage 1-3 Minuten. Um ganz ehrlich zu sein halte ich daher die geforderten 8 Min in RLP (=eingeleitete wirkungsvolle Hilfe) für utopisch. Ich verstehe nicht. Nach FwVO muss nach 8 Minuten ab Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet werden können. Das heißt ein Fahrzeug mit Staffel vor Ort sein. Sicher, das wird nicht immer/nur manchmal/nur selten eingehalten, aber das ist die Planungsgrundlage für das Aufstellen einer Feuerwehr in RLP. Oliver | |||||
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