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ThemaHommel: Was bedeuten Aussagen?13 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 339420
Datum17.05.2006 15:4010079 x gelesen
Hallo,



ich beschäftige mich gerade mit einem Hommel.

Mir ist dabei nicht ganz klar wenn ein CSA empfohlen wird und wenn normale PSA ausreicht?

Wie weit gehen die Ziffern im Diamant? Bis 4 oder noch höher?



Gibt es im Netz irgendwo eine Erläuterung zu den Begrifflichkeiten und Symbolen?

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AutorSven8 V.8, Willebadessen - Schweckhausen / 339421
Datum17.05.2006 15:548230 x gelesen
Hallo,



hier gibt es im Bereich "Einsatzhilfen" den Menüpunkt "GSG-Formular zum ersten Einsatz".

Da findest du eine schnellübersicht zu den Gefahren und den zu ergreifenden Maßnahmen.



MfG

Sven

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / 339424
Datum17.05.2006 16:118352 x gelesen
Hallo!



Die Zahlen gehen von 0 - 4 in den blauen (Gesundheitsgefahr), roten (Brandgefahr) und gelben (Reaktions-/Explosionsgefahr) Feldern. Das weiße Feld ist in der Regel leer (Wasser als Löschmittel zulässig) oder enthält ein durchgestrichenes W (kein Wasser zum Löschen verwenden/gefährliche Reaktion mit Wasser) oder das Flügelrad (radioaktive Stoffe). Grundsätzlich bezeichnet eine größere Zahl eine größere Gefahr. Informationen zum Gefahrendiamanten auf Wikipedia und Gefahrendiamant eingeben. Grundsätzlich sollte man aber auch im Hommel-Band "Erläuterungen und Synonyme" fündig werden.

Die im Gefahrendiamanten verwendeten Farben werden auch als Unterlegung im gesamten Merkblatt verwendet und lassen so schnell erkennen wo sich detaillierte Hinweise zu Gefahr (1.Seite) und Maßnahmen (2.Seite) zu/bei Gesundheitsgefahr/Stoffkontakt, Brandgefahr/-bekämpfung, Reaktivität/Freisetzung finden lassen.



Grundsätzlich stellt der Gefahrendiamant nur ein Schnellinformationssystem dar und für detaillierte Einsatzmaßnahmen sollte das gesamte Merkblatt und evtl. weitere Quellen konsultiert werden.



Gruß Stephan

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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 339428
Datum17.05.2006 17:378384 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Martin MünichMir ist dabei nicht ganz klar wenn ein CSA empfohlen wird und wenn normale PSA ausreicht?



Als schnell "Entscheidungshilfe" ob CSA oder "Leichter CSA" also die nicht gasdichte Form II ausreicht, haben wir uns grob der Verfahrensweise der BF Hamburg angeschlossen. Hier wird ab der Kennzeichnung BLAU 3 im Gefahrendiamant grundsätzlich erstmal auf den Gasdichten Form III CSA zurückgegriffen. Bei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA. Diese lässt sich auch gut mit den Sattdampfkonzentrationen begründen, erst ab BLAU 3 sind die Stoffe in der Lage einen Stattdampf konz. zu entwickeln welche über dem Grenzwert ( ETW ) liegt. ( bei vergleichbaren Umgebungsbedingungen und bei Lachen Verdampfung ). Ausnahmen sind grundsätzlich, Giftige und Ätzende Gase hier wird immer die Gasdichte Form gewählt.



Zum Einsatz von HUPF und CO ( Form I ) diese muss meiner Auffassung nach immer gesondert geprüft werden und kann nicht den Regeleinsatz bei ABC Situationen darstellen. Ich halte es entgegen der FwDV 500 wie es die Niederländer beschreiben, „ Ich bin mir, besonders bei ABC Einsätzen immer der Nächste“ und ziehe mindest Form II auch zur Menschenrettung an, solange nichts über die Eigenschaften des Stoffs bekannt sind.



die " Nachteile“ der "Anti Märtyrer Taktik" lassen sich mit

30 zu 3

beschreiben



30 Euro für einen gute Form II

3 minunten mehr zum Anziehen!





Gruß aus Hückelhoven





Gerrit





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Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung !

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 339458
Datum17.05.2006 22:168265 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAls schnell "Entscheidungshilfe" ob CSA oder "Leichter CSA" also die nicht gasdichte Form II ausreicht, haben wir uns grob der Verfahrensweise der BF Hamburg angeschlossen. Hier wird ab der Kennzeichnung BLAU 3 im Gefahrendiamant grundsätzlich erstmal auf den Gasdichten Form III CSA zurückgegriffen. Bei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA.



Interessant hierzu ist auch der Artikel in der neuen Brandschutz über das ABC-Konzept der FW München. Dort benutzt man standardmäßig einen nach EN 369, EN 1073-2 und EN 1149-1 zertifizierten Spritzschutzanzug mit Nitril-Dichtrahmen für die AS-Maske. Der "geschlossene" CSA soll nur noch in Ausnahmefällen (z.B. radioaktives Gas) erforderlich sein.



mfg Fabian Kunz

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339460
Datum17.05.2006 22:268298 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Fabian KunzDort benutzt man standardmäßig einen nach EN 369, EN 1073-2 und EN 1149-1 zertifizierten Spritzschutzanzug mit Nitril-Dichtrahmen für die AS-Maske.



Besagter Anzug (müsste der von 3S Arbeitsschutz, Köln bzw. GM, München sein) ist m.W. schon bei einigen Feuerwehren beschafft worden.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 339463
Datum17.05.2006 22:348258 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Christi@n PannierBesagter Anzug (müsste der von 3S Arbeitsschutz, Köln bzw. GM, München sein) ist m.W. schon bei einigen Feuerwehren beschafft worden.



Verbunden mit der Einheits-Anzug-Taktik analog zu München?



mfg Fabian Kunz

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / 339467
Datum17.05.2006 23:058091 x gelesen
Tach, Post!



Geschrieben von Fabian KunzVerbunden mit der Einheits-Anzug-Taktik analog zu München?



Das weiß ich nicht.

Ich kenne den Leiter Arbeitsschutz von GM ganz gut, der hat mir auf der Interschutz erzählt, dass der Anzug sehr gut ankommt und bereits von einigen Feuerwehren beschafft wurde. U.C. hat mir damals erzählt, dass man in Düsseldorf die Anschaffung auch erwäge.

MkG,

Christi@n



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Fumus ignem



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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / 339495
Datum18.05.2006 08:108154 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzVerbunden mit der Einheits-Anzug-Taktik analog zu München?



Für Düsseldorf: Nein. Solange die Stoffeigenschaften nicht bekannt sind, wird hier eher zum CSA gegriffen. Wir hatten allerdings immer schon CSA (Silverflash) auf jedem BF-LF, was in München IIRC nicht der Fall ist/war.

Die Münchener Taktik ist aber IMO durchdacht und schlüssig. Insofern machen wir es zwar ANDERS, aber deshalb nicht automatisch RICHTIGER oder BESSER!

Als "Einheits-Anzug" verwenden wir den neuen Anzug insofern, als wir damit die KSA ersetzen und den Anzug somit für alle drei Gefahrenarten einsetzen.





Gruß



A.



Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.



INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / 339496
Datum18.05.2006 08:128238 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerBei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA. Diese lässt sich auch gut mit den Sattdampfkonzentrationen begründen, erst ab BLAU 3 sind die Stoffe in der Lage einen Stattdampf konz. zu entwickeln welche über dem Grenzwert ( ETW ) liegt.



Woher kommt diese Aussage? Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Entwickler des Gefahrendiamants irgendeine Rückkopplung mit den ETW vornehmen, da die ETW ausdrücklich keine gesetzlichen Grenzwerte sind.



Gruß



A.



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AutorHube8rt 8K., zur Zeit Kuba / 339616
Datum18.05.2006 19:298220 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamWoher kommt diese Aussage? Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Entwickler des Gefahrendiamants irgendeine Rückkopplung mit den ETW vornehmen, da die ETW ausdrücklich keine gesetzlichen Grenzwerte sind.

Hallo,

ich war mit Gerrit zusammen in Hamburg und kann seine Aussage nur bestätigen. Für uns war es auch ganz neu. Soweit ich weiß hat Gerrit nach der Rückkehr zahlreiche Dampfdrücke verschiedener Flüssigkeiten ausgerechnet und mit dem Gefahrendiamten verglichen. Der Tipp aus Hamburg wurde zu 100 % bestätigt. Klar hat er nicht ALLE Flüssigkeiten berechnet.

Vielleicht mehr Info wenn ich wieder im Lande bin.

Gruß Hubert



Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.

Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 339668
Datum19.05.2006 10:018275 x gelesen
Moin,



Woher kommt diese Aussage? Ich kann mit nicht vorstellen, dass die Entwickler des Gefahrendiamants irgendeine Rückkopplung mit den ETW vornehmen, da die ETW ausdrücklich keine gesetzlichen Grenzwerte sind.



Nee natürlich nicht reine Selbstinterpretation. Ich würde mich auch sehr über einen Kommentar freuen!

Ich habe die These aufgestellt das eine Gasdichte Form III nur Erforderlich ist, wenn ein Flüssiger ggf. Fester Stoff in der Lage ist eine Sattdampfkonz. Oberhalb eines Grenzwertes zu bilden, bei Vergleichbaren Umweltbedingungen und Lachenverdampfung, alles was unterhalb des Grenzwertes liegt bedarf demnach nur einem Kontaminationsschutz also Form II ( wir testen auch den THW Anzug von 3 S ). Da wir von FW Personal sprechen haben ich mich für die ETW / AEGL entschieden wohl wissende das diese für 4h und „ ungeschütztes Personal“ definiert sind, ergo schritt zur höheren Sicherheit.



Dann habe ich die Sattdampfkonz. In mg/m^3 mit den ETW umgerechnet in mg/m^3 verglichen und diese in Bezug mit angaben des Gefahrendiamant Raute BLAU gesetzt und dabei fällt auf das diese bei den von mir gewählten 10 anorganischen ETW Stoffen und den 10 organischen ETW Stoffen sich in Beziehung zu „BLAU III“ setzen lassen. Was die Hamburger Methode, also ab BLAU III CSA, unterstreicht. Ich bin mir sicher das es Ausnahmen zu dieser Regel gibt, daher ist dieses nur eine „Entscheidungshilfe“.



Habe ich Richtig gerechnet ?

Meinungen ?



Gruß aus Hückelhoven





Gerrit





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AutorHube8rt 8K., zur Zeit Kuba / 339849
Datum21.05.2006 00:538162 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerHabe ich Richtig gerechnet ?

Meinungen ?


Hallo Gerrit,

ich denke das hier viel genuso überrascht oder erstaunt sind, wie wir es waren. Vielleicht ist diese Aussage "CSA ab Blau 3" für viele zu einfach. Denn meist müssen komplizierte Rechnungen, Aussagen oder Unterlagen bestätigen, das es auch serh oft viel einfacher und schneller geht.

Ich denke das "Mr. Hommel" bei der Einteilung der einzelnen Stoffe in den Gefahrendiamanten sicherlich Einiges berücksichtigt hat. Und wenn die zweitgrößte Feuerwehr Deutschlands dieses Einsatzverfahren anwendet, dann werden sie es wohl auch geprüft haben. Und es sollte mir keiner erklären, das es in Hamburg keine CSA, GSG, ABC Einsätze gibt.

Gruß Hubert



Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.

Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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