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Thema | Farbkennzeichnung von Gasflaschen | 4 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / | 339445 | |||
Datum | 17.05.2006 21:04 | 5998 x gelesen | |||
Hi, mir ist gerade der Newsletter (der Link ist nicht von mir) von Dräger ins Haus geflattert. Darin findet sich u.a. folgendes: Neue Farbkennzeichnung von Gasflaschen – Übergangszeit läuft zur Jahresmitte ab Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen? (Wie immer wäre eine Quelle sehr willkommen, aber das muss ich ja wohl nicht erwähnen...) mkG | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / | 339449 | |||
Datum | 17.05.2006 21:22 | 4611 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Ridder Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen? Ich bin - zugegeben - etwas erstauznt, dass solche Aussagen vom Hause Dräger gemacht werden. Die Kernaussage ist zwar IMHO richtig, aber sachlich falsch begründet und dementsprechend wird auch eine falsche Frist genannt. Die erwähnte DIN EN 1089-3 ist für den Altbestand zunächst mal völlig unmaßgeblich. Fachlich korrekt ist IMHO die Begründung über die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 7 und § 27 Abs. 3) und die Druckgeräteverordnung, § 4. Dementsprechend (§ 27 Abs. 3 BetrSichV) endet die Übergangsfrist am 31.12.2007. Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben, in welchem der Sachverhalt umfassend (und meiner (fachlichen) Meinung nach richtig) erklärt wird. MkG, | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld / | 339470 | |||
Datum | 17.05.2006 23:19 | 4631 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von ---CP--- Adolf Fleck von der LFS Baden-Württemberg hat dazu einen guten und verständlichen Artikel geschrieben, Danke, hilft mir sehr. mkG | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / | 339685 | |||
Datum | 19.05.2006 12:24 | 4473 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder Übergangsfrist, neue Kennzeichnung etc. ist bekannt. Meine Frage: Gilt für alte Flaschen Bestandsschutz oder müssen nach Ablauf der Übergangsfrist ausnahmslos alle Flaschen der "neuen" Kennzeichnung entsprechen? Die DIN EN 1089-3 formuliert es so: Zitat: Besondere nationale Bedingungen für Österreich, Deutschland, Niederlande und Schweiz Die Anforderung dieser Norm gilt nicht für einen Zeitraum, der spätestens am 1. Juli 2006 endet, abhängig von einer Nachprüfung, die z. B. das Ergebnis der bevorstehenden Europäischen Studie und die laufenden Europäischen Normungsaktivitäten für die kommende Normenreihe EN 1089 berücksichtigt. Zitat Ende Möge es jeder interpretieren, wie er will ;-) Gruß | |||||
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