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ThemaMünte-Generation und Freiwillige Feuerwehr bis 60?21 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 339535
Datum18.05.2006 13:177514 x gelesen
Bis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?



Wird dass jetzt auch verlängert, wenn man demnächst (zumindest die jüngere Generation des Forums) bis 67 oder gar 70 arbeiten muss/ soll?



Oder muss man weiterhin mit 60 in der Freiwilligen Feuerwehren aufhören, aber bis 67 weiterhin als Dachdecker oder Maurer arbeiten (ja ich weiss harte jobs und es ist unwahrscheinlich das da jemand so lange arbeitet, aber egal) muss?



Wäre es dann jetzt nicht auch mal an der Zeit die Altersgrenze bei der Feuerwehr anzuheben?



Gerade bei Personalmangel am Tag, wäre ein (rfahrener Maschinist und Kraftfahrer oder Fahrzeugführer, doch recht sinvoll, oder etwa nicht?



Ist die Feuerwehr hier angesichts der aktuellen Planungen noch aktuell?



Klar ist, dass nicht jeder solange machen kann, aber wie siehts denn mit den wirklich fitten aus?



Dann halt regelmäßigere (jährliche?) Untersuchungen beim arbeitsmedizinischen Dienst.



Naja nur so ein denkanstoss, oder ist da schon was in der mache/ planung?



MFG

Thobias

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / 339537
Datum18.05.2006 13:206102 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Thobias SchürmannNaja nur so ein denkanstoss, oder ist da schon was in der mache/ planung?



In Hessen kann man nach eigenem Willen auf jeden Fall bis 62 verlängern. Ob was längeres kommt, wird sich zeigen. Ob sinnig oder nicht, ist schwer zu beurteilen.



MFG



Ingo

--



"Wenn man ein 0:2 kassiert, dann ist ein 1:1 nicht mehr möglich."[Alexander Ristic]




Juli 2007 - Eckhaubertreffen


-

Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorRalf8 L.8, Völklingen / 339541
Datum18.05.2006 13:305961 x gelesen
Im Saarland wird dieses Jahr noch ein neues Brandschutzgesetz verabschiedet. Dort wird auch verankert werden, das Mitglieder einer FF auf Antrag bis 63 Jahre Dienst tun können....und JF ab 8 Jahren. Irgendwann gehts mit dem Rolator zum Einsatz...;-)

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / 339542
Datum18.05.2006 13:315898 x gelesen
Moin,



in diversen HiOrg gibt es eine solche Alterbeschränkung z.B. erst gar nicht. Hier wird ausschließlich auf die körpeliche und geistige Eignung für die jeweilige Verwendung abgestellt. Dies bildet IMHO die wirklichkeit auch etwas besser ab, wenngleich die Verantwortlichkeit für den Einsatz mithin beim Einheitsführer / Einsatzleiter liegt.



Gruß, otti

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AutorUwe 8S., Hamm / 339545
Datum18.05.2006 13:336030 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannWäre es dann jetzt nicht auch mal an der Zeit die Altersgrenze bei der Feuerwehr anzuheben?



Tja, die Idee ist nicht unbedingt falsch. Ich würde sie unterstützen.



Jedoch müsste sich jemand finden, der diese Forderung öffentlich als Position der Feuerwehr xy bzw. der Gemeinde xy ausruft. Also wäre dies etwas für die Ebene KBM. Die müssten sich dann umgekehrt aber auf die Frage gefasst machen, warum sie die Forderung unterstützen. Es wird dann die Frage aufkommen "Ist es momentan denn schon so kritisch? Ist die Einsatzbereitschaft denn momentan noch gegeben?" Und dann haben diese Herren u.U. ein Problem. Wenn sie sagen "das ist bei uns kein Problem" kommt dir Rückfrage "warum wollen Sie das denn dann". Wenn sie sagen "das ist schon jetzt ein Problem", gibts ggf. nicht das heißersehnte neue Auto.



Also wird vermutlich alles bleiben wie es ist.



Greets Uwe Stegemann

Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / 339546
Datum18.05.2006 13:346030 x gelesen
Hallo.

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts des Saarlandes, dem gestern im Ministerrat zugestimmt hat und der nun in den saarländischen Landtag eingebracht wird, sieht eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr vor. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf Antrag wie bisher ab dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.

Gruß

Chris

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / 339554
Datum18.05.2006 13:545988 x gelesen
In RLP kann die Dienstzeit verlängert werden:

"§ 12 LBKG RLP:

(1) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sind nur Personen aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann der Aufgabenträger im Ausnahmefall und auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zulassen; die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall durch ein ärztliches Attest nachzuweisen."



Ist also im Grunde eine freiwillige Entscheidung des Kameraden (dass es "für die Erfüllung der Aufgaben" erforderlich ist, wird wohl jeder Wehrleiter unterschreiben). Bei Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr bleibt die Höchstgrenze in RLP bei 60 Jahren festgelegt.



Sicher interessant, wie viele von dieser Verlängerung Gebrauch machen werden. Hab bei einer der letzten Übungen von einem Kameraden, der auf die 60 zugeht, gehört, dass er davon keinen Gebrauch machen will, weil 44 Jahre Feuerwehr (von 16-60) ihm genug wären. Auch irgendwo verständlich.

Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / 339556
Datum18.05.2006 13:585966 x gelesen
Klar ist, dass nicht jeder solange machen kann, aber wie siehts denn mit den wirklich fitten aus?



Dann halt regelmäßigere (jährliche?) Untersuchungen beim arbeitsmedizinischen Dienst.




Die Idee ist gut. Wäre ich sofort dabei. Man müßte dann aber auch diejenigen unter 60 regelmäßig medizinisch durchchecken und ggf. entsprechende Maßnahmen veranlassen.



MkG

Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 339559
Datum18.05.2006 14:025940 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannBis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?



In Niedersachsen endet die aktive Mitgliedschaft an dem Monatsende wo man das 62. Lebensjahr vollendet hat, mit Ausnahme der RegierungsBM

( 65 Jahre )



Munter bleiben, Lüke

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / 339560
Datum18.05.2006 14:046033 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Uwe StegemannJedoch müsste sich jemand finden, der diese Forderung öffentlich als Position der Feuerwehr xy bzw. der Gemeinde xy ausruft. Also wäre dies etwas für die Ebene KBM. Die müssten sich dann umgekehrt aber auf die Frage gefasst machen, warum sie die Forderung unterstützen. Es wird dann die Frage aufkommen "Ist es momentan denn schon so kritisch? Ist die Einsatzbereitschaft denn momentan noch gegeben?" Und dann haben diese Herren u.U. ein Problem. Wenn sie sagen "das ist bei uns kein Problem" kommt dir Rückfrage "warum wollen Sie das denn dann". Wenn sie sagen "das ist schon jetzt ein Problem", gibts ggf. nicht das heißersehnte neue Auto.



... wohl eher nicht das Problem ...



... eher das, dass im hauptamtlichen Bereich (BF) die besondere Altersgrenze "60" gilt - und wenn man das im FF Bereich global anhebt, dann die Frage kommt, warum es diese besondere Altersgrenze noch gibt (unter die in der Regel auch die Herren KBI o.ä. fallen (sofern feuerwehrtechnischer Dienst)).



Gruss

Gerhard

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / 339564
Datum18.05.2006 14:136019 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppIst also im Grunde eine freiwillige Entscheidung des Kameraden (dass es "für die Erfüllung der Aufgaben" erforderlich ist, wird wohl jeder Wehrleiter unterschreiben). Bei Aufstellung einer Pflichtfeuerwehr bleibt die Höchstgrenze in RLP bei 60 Jahren festgelegt.



Sicher interessant, wie viele von dieser Verlängerung Gebrauch machen werden. Hab bei einer der letzten Übungen von einem Kameraden, der auf die 60 zugeht, gehört, dass er davon keinen Gebrauch machen will, weil 44 Jahre Feuerwehr (von 16-60) ihm genug wären. Auch irgendwo verständlich.




Ich hatte bisher immer gedacht das die Freiwillige Feuerwehr freiwillig ist, wie der Name ja auch sagt. So dass ich sofern nicht verpflicht bin jederzeit aus dem aktiven Dienst ausscheiden kann und nicht auf das 60gste Lebensjahr warten muss.

Ganz provokant gefragt: "Ist das nicht überall so? Besteht eine FF Pflicht bis 60?" ;-)



Also wo sollte das Problem sein dann die altersgrenze anzuheben, ausser die bereits erwähnte Dienstzeitenden mit 60 bei hauptamtlichen.



MFG

Thobias

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / 339567
Datum18.05.2006 14:205953 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannBis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?





In NRW schon.



Geschrieben von Thobias SchürmannWird dass jetzt auch verlängert, wenn man demnächst (zumindest die jüngere Generation des Forums) bis 67 oder gar 70 arbeiten muss/ soll?



Eine Verlängerung wird auch in NRW diskutiert und gibts auch schon in anderen Ländern.

-----



mit privaten und kommunikativen Grüßen





Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / 339585
Datum18.05.2006 15:485969 x gelesen
Hi,



Geschrieben von Thobias Schürmann



Bis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?



Oder ;-)))



Auszug aus dem Feuerwehrgesetz von BaWü:



"§ 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet wenn, [ ] oder der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr



1. das 65. Lebensjahr vollendet hat,"




Klar ist, dass nicht jeder solange machen kann, aber wie siehts denn mit den wirklich fitten aus?





Hierzu schreibt das FwG von BaWü im § 6:





"(5) Die Gemeinden können eine Alterabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen. Die Angehörigen der Alterabteilung, die noch feuerwehrdiensttauglich sind, können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden."



Somit können, aber müssen nicht, FW-Angehörige über 65 Jahre -sofern sie noch Feuerwehrtauglich sind-in BaWü noch bei Übungen und Einsätzen teilnehmen. Also dürfen rüstige FW-Veteranen in BaWü noch an die Front ;-)))

Ungeklärt die Frage wie man "Feuerwehrtauglich" definiert.



MkG



Bernhard





" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"



(Heinrich Heine)



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AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / 339606
Datum18.05.2006 17:595927 x gelesen
Auszug aus dem LBKG für Rheinland-Pfalz in der zurzeit gültigen Fassung:



"§ 12

Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der

ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen



(1) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst sind nur Personen aufzunehmen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. Soweit es zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nach § 3 erforderlich ist, kann der Aufgabenträger im Ausnahmefall und auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zulassen; die erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist in diesem Fall durch ein ärztliches Attest nachzuweisen."



Ich lese dass so, dass in Rheinland-Pfalz im Normalfall mit Vollendung des 60. Lebensjahres Schluss ist und man in Ausnahmefällen bis Vollendung des 63. Lebensjahres den Dienst in der Feuerwehr ausüben kann.



Meine private Meinung ist die, dass die Zahl 60 schon eine gewisse "Willkür" beinhaltet, weil es auch noch sehr fitte Menschen über 60 gibt, aber irgendwo muss es eine Grenze geben.





Meine ganz private Meinung - ist doch klar.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / 339628
Datum18.05.2006 21:385907 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannWird dass jetzt auch verlängert, wenn man demnächst (zumindest die jüngere Generation des Forums) bis 67 oder gar 70 arbeiten muss/ soll?



Du hast da was falsch verstanden...

Es wird nur das planmäßige Renteneintrittsalter hoch gesetzt. Natürlich wird weiter davon ausgegangen, daß der Renteneintritt früher erfolgt. Mit dem Ergebnis, daß die Rentenabschläge höher sind als heute und die Rentenkassen dadurch entlastet werden.

Wenn jemand wirklich bis zum planmäßigen Renteneintrittsalter durcharbeitet dann wird damit gerechnet, daß durch die längere berufliche Beanspruchung die Rentenbezugsdauer sinkt. Ein längerer Verbleib im Einsatzdienst könnte da sogar noch unterstützend wirken...









Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!



Christian Fischer

Wernau





P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8K., Wismar / 339643
Datum18.05.2006 22:546022 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannBis jetzt ist es doch so, das mit 60 schluss im aktiven Dienst der Feuerwehr ist, oder?



In MV ab 65. (Jedoch wäre es bereits mit 55 möglich in die Ehrenabteilung überzugehen.)



Geschrieben von Thobias SchürmannWird dass jetzt auch verlängert, wenn man demnächst (zumindest die jüngere Generation des Forums) bis 67 oder gar 70 arbeiten muss/ soll?



Interessante Frage. Aber m.E.,



1. machen die letzten 5 Jahre den Kohl für "Ordensammler" auch nicht mehr fett ;-)

2. sollte jeder selbst wissen, ob es noch Sinn macht den Generationswechsel mit aller Macht "hinauszuzögern"

3. im Zweifelsfall ein ärztliches Gutachten entscheiden dürfen(psychisch und physisch)

________________



MFG Daniel



Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorEber8har8d C8., Marl / 340428
Datum26.05.2006 00:306105 x gelesen
Bin sowohl bei einer "rein" Freiwilligen Feuerwehr als auch bei einer hauptamtlichen Feuerwehr aktiv und finde diese Diskussion doch etwas "witzlos". Erst einmal fällt man damit den beruflichen Kräften in den Rücken, denn wenn ein Freiwilliger bis 65 macht warum nicht auch beruflicher, mit der Folge, daß die, die es nicht bis 65 schaffen Nachteile erlangen. Denke doch, daß dies ein Politikum ist, weil ein paar schlaue Politiker (soll es ja auch geben) mitbekommen haben, daß die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zukünftig nicht mehr so optimal bleibt, sprich weniger Nachwuchs und weniger Kräfte zu Einsätzen, da der Arbeitspltz nicht verlassen werden kann bzw. zu weit weg ist, deswegen kann man ja in NRW auch bei zwei Feuerwehren Mitglied sein, einmal bei seinem "Arbeitsplatz" und bei seinem "Wohnplatz". Anstatt sich mal Gedanken zu machen, wie man das "Ehrenamt" fördern bzw. "belohnen" kann und es somit attraktiver macht - nee, da haut man die, die sich jetzt schon "opfern" noch mal in die Pfanne und leider gibt es immer wieder welche die da mitziehen, weil sie ohne Feuerwehr nicht leben können.

Eine aktive Ehren-/Altersabteilung kann doch auch schön sein oder ???

Außerdem sagt der Name "Freiwillige Feuerwehr" doch schon alles.

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AutorPete8r S8., Aholming / 340453
Datum26.05.2006 08:085976 x gelesen
Geschrieben von Eberhard ConradErst einmal fällt man damit den beruflichen Kräften in den Rücken, denn wenn ein Freiwilliger bis 65 macht warum nicht auch beruflicher,

Richtig! Warum nicht? Oder anders rum: Wenn alle Arbeitnehmer bis 65 arbeiten sollen/müssen, warum nicht auch ein hauptamtlicher FA?



Geschrieben von Eberhard ConradAnstatt sich mal Gedanken zu machen, wie man das "Ehrenamt" fördern bzw. "belohnen" kann und es somit attraktiver macht



Da hab ich wenig Hoffnung. Heute herrscht in weiten Teilen der Gesellschaft ein nicht mehr zu übertreffendes Anspruchsdenken. Jeder will haben, keiner will geben. Egoismus pur.



Geschrieben von Eberhard Conradda haut man die, die sich jetzt schon "opfern" noch mal in die Pfanne

Sorry, aber ich opfere mich nicht. Mir macht es Spaß, und wenn das irgendwann nicht mehr der Fall sein sollte, dann hör ich einfach auf. Es zwingt mich ja niemend, bei der FW zu bleiben. Es passt absolut nicht zusammen, einen Job freiwillig und ehrenamtlich zu machen und gleichzeitig in die Opferrolle zu schlüpfen. Wenn du dich als ausgebeutetes Opfer siehst, dann hör doch einfach auf. Es zwingt dich keiner.



Geschrieben von Eberhard ConradAußerdem sagt der Name "Freiwillige Feuerwehr" doch schon alles.



Eben! Und warum soll man dann jemanden - körperliche und geistige Fitness vorausgesetzt - nicht behalten, so lange er Spaß daran hat.



Gruß

Peter

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AutorRein8har8d I8., Kerken (NRW) / 341381
Datum31.05.2006 16:146047 x gelesen
Geschrieben von ---Von Christoph Wolf



Datum 18.05.2006



Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts des Saarlandes, dem gestern im Ministerrat zugestimmt hat und der nun in den saarländischen Landtag eingebracht wird, sieht eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit bis zum vollendeten 63. Lebensjahr vor. Es besteht allerdings die Möglichkeit, auf Antrag wie bisher ab dem 60. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst auszuscheiden.







Warum nicht wie bisher mit 60 Jahren in die Ehrenabteilung wechseln und wer will, soll freiwillig bis maximal 65 Jahre weiter machen können.

Er muss ja nicht mehr auf dem Dach herumturnen.



Gruß, Reinhard

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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / 341385
Datum31.05.2006 16:325922 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Reinhard IbesWarum nicht wie bisher mit 60 Jahren in die Ehrenabteilung wechseln und wer will, soll freiwillig bis maximal 65 Jahre weiter machen können.

Diese Frage bitte an die Landesregierung des Saarlandes stellen. Keine Ahnung, warum man das so gemacht hat. Steht aber so im Entwurf.

Gruß

Chris

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AutorChri8sti8an 8K., Klempau / 341386
Datum31.05.2006 16:355989 x gelesen
Moin Thobias!



Wie ja schon von anderen geschrieben ist das ja Ländersache. In Schleswig-Holstein ist es möglich bis 65 in der Einsatzabteilung zu bleiben. Momentan haben wir einen Kameraden in der Einsatzabteilung, der älter als 60 ist.



Geschrieben von BrSchG S-H §9 Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr



(2) Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres, möglich.

(3) Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig.

(4) Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens jedoch mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

MkG,

Christian Krupp

PS: Dieser Beitrag gibt nur meine eigene und nicht die Meinung der Feuerwehr Klempau wieder.

Besucht doch mal meine Homepage.

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