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ThemaGefährdungsbeurteilung13 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 343771
Datum19.06.2006 09:538570 x gelesen
Moin,

Hat sich schon jemand mal die mühe gemacht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Berufsfeuerwehrleute zuerstellen?

Wie wurde die Anforderung bei euch gelöst ( Modular aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern ? )

Für die Berufe RA / RS gibt es fertig Vorlagen ggf. noch zum selber anpassen, gibt es sowas auch für die FW.

Kann usn jemand ggf. ein vorlage zur verfügung stellen.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung !
Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen343791
Datum19.06.2006 11:276481 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerHat sich schon jemand mal die mühe gemacht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Berufsfeuerwehrleute zuerstellen?

Ja, die BF HH z. B.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen343803
Datum19.06.2006 12:226370 x gelesen
Wie Andreas schon gesagt hat, bei der BF Hamburg kannst du gegen einen kleinen Unkostenbeitrag eine fertig ausgearbeitete CD-ROM zum Thema Gefährdungsbeurteilung usw. erhalten. Leider weiß ich den Ansprechpartner nicht mehr, dürfte aber per e-Mail auch kein Problem darstellen.

Grüße,


LM R.Helm
-Stadtbrandinspektor-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla

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AutorRain8er 8W., Eich am Rhein / 343844
Datum19.06.2006 17:266345 x gelesen
Hab das Thema mal mit GUV RLP diskutiert.
Speziell im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Hätte es sinnvoll gefunden etwas einigermaßen einheitliches in der Hand zu haben. Auch sehe ich so manche Wehrführung damit überfordert.

Das Feedback war jedoch das von deren Seite nichts kommen wird.


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW343855
Datum19.06.2006 18:086508 x gelesen
Geschrieben von Gerrit SchulmeyerHat sich schon jemand mal die mühe gemacht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Berufsfeuerwehrleute zuerstellen?


Es gab da auch schon mal die Hypothese, daß diese Gefährdungsbeurteilung bereits durch die UVV Feuerwehren erstellt sei.


---------------------------------------------------

Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344055
Datum20.06.2006 19:006536 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Josef MäschleEs gab da auch schon mal die Hypothese, daß diese Gefährdungsbeurteilung bereits durch die UVV Feuerwehren erstellt sei.

Das ist schlichtweg falsch und m.W. auch nie von den offiziellen Stellen so kommunziert worden.
Wenn dem so wäre, dann müsste niemand mehr eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, da es ein nahezu allumfassendes UVV-Regelwerk gibt/gab


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW344056
Datum20.06.2006 19:196326 x gelesen
Hi!

Es gab mal Übrlegungen, inwieweit die FwDV'en sowei sie reichen eine vorweggenommene Gefährdungsbeurteilung darstellen können.
Ich vermute das wird nicht reichen.
Daneben bin ich mal auf die Dokumentation der ganzen Geschichte gespannt, da kann man schon mal wieder eine hauptamtliche Stelle im verwaltungsdienst einrichten. ;-)

Gruß
Sven


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AutorHenn8ing8 P.8, Nordhastedt / Schleswig-Holstein344058
Datum20.06.2006 19:336393 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven TönnemannDaneben bin ich mal auf die Dokumentation der ganzen Geschichte gespannt, da kann man schon mal wieder eine hauptamtliche Stelle im verwaltungsdienst einrichten. ;-)

Naja, die Gefahren dürften grundsätzlich die gleiche sein. Also sollten auch die Ergebnisse nicht allzu stark voneinander abweichen. Zumindest was den Bereich PSA angeht kann man das ganze schon recht stark auf Standardsituatiuonen stützen.

Komplizierter wirds dann bei Fahrzeugen und anderer Technik. Hier muss ein individueller Brandschutzbedarfsplan erstellt werden. In Schleswig-Holstein gibt es dafür die
Anlage 2 zum Erlass über die Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren.
Darin sind Richtwerte enthalten, was natürlich bei besonderen Gefahren nicht eine individuelle Planung ausschließt.

Gruß
Henning


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder.
www.florian-dithmarschen.de - die private Feuerwehrseite

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW344066
Datum20.06.2006 20:456376 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDas ist schlichtweg falsch und m.W. auch nie von den offiziellen Stellen so kommunziert worden.
Wenn dem so wäre, dann müsste niemand mehr eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, da es ein nahezu allumfassendes UVV-Regelwerk gibt/gab


Ich kenn auch Statements, dass es sinnlos ist, für Arbeits- bzw. Einsatzbereiche Gefährdungsbeurteilungen zu machen, die dann zum Einsatz/Tragen kommen bzw. notwendig werden, wenn woanders dieselbigen versagt haben...

Alles ziemlich theoretisch das...
Und die wahren Probleme liegen NICHT in der Gefährdungsbeurteilung (da kann ich alles mögliche reinschreiben und bewerten), sondern im realen Umgang mit Gefahren...
(Vgl. "Wärmefenster")


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen344074
Datum20.06.2006 22:326337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierWenn dem so wäre, dann müsste niemand mehr eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, da es ein nahezu allumfassendes UVV-Regelwerk gibt/gab
Immerhin befinden sich seit einiger Zeit in den Normen umfassende Tabellen zu den Gefahren, die von den dort genormten Objekten ausgehen.

Bei genauer Betrachtung geht man am besten gar nicht mehr vor die Tür.


Gruß
Markus

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AutorPete8r K8., Gladbeck / NRW344274
Datum21.06.2006 16:356270 x gelesen
Hallo Gerrit,
du hast Post!

Gruß Peter


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AutorArnd8t H8., Radebeul / Sachsen344515
Datum22.06.2006 13:366443 x gelesen
Hallo Gerrit,

ich habe mal eine für die Ausbildung in der Rauchdurchzündungsanlage gemacht, und siehe da, es war einfacher als gedacht.

Immerhin könnte eine sauber dokumentierte allgemeine (also für das geamte Dienstspektrum) Gefährdungsbeurteilung gerade die Munition liefern, warum eine solche Ausbildung notwendig und sinnvoll ist. Und dann käme auch der Träger der FW nicht mehr daran vorbei.

Immerhin habe ich im März beim Seminar in Winsen einen Vertreter einer Landesfeuerwehrschule zum Thema Heißausbildung befragt. Die Antwort war, dass diese Form der Ausbildung dort nicht angeboten werde, weil die Feuerwehren zu wenig Druck in diese Richtung machen. Fragen?


Gruß
Arndt


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW344521
Datum22.06.2006 14:216331 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Arndt Hofmannich habe mal eine für die Ausbildung in der Rauchdurchzündungsanlage gemacht, und siehe da, es war einfacher als gedacht.

Kann man die bekommen? Und bevor sich jetzt alle melden: Wenn sie veröffentlicht werden darf/kann, stelle ich sie online und poste den Link!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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