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ThemaZwangsmitgliedschaft im Verein13 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen343790
Datum19.06.2006 11:198086 x gelesen
Moin!

Bin mal wieder auf was lustiges gestoßen (Link-PDF).

Kennt ihr Wehren, die ebenfalls versuchen die Aufnahme in die öffentliche Feuerwehr mit der Mitgliedschaft in einem Verein koppeln? Was passiert dort wenn man nicht Mitglied des Vereins werden will?

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8M., Göttingen / Niedersachsen343793
Datum19.06.2006 11:356165 x gelesen
Wo siehst Du das Problem?
Da der Sinn eines FW-Vereins u.a. ja meist die Förderung des Brandschutzes ist, ist es schön ein bißchen komisch, zwar in die Einsatzabteilung einzutreten aber ausdrücklich nicht in den Verein. Eine Mitgliedschaft im Verein ist ja nicht schädlich.
Außerdem wird ja niemand gezwungen in eine freiw. Feuerwehr einzutreten.

Tom

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen343796
Datum19.06.2006 11:476078 x gelesen
Wo siehst Du das Problem?

Im einen Fall gehe ich gegenüber der Stadt/Gemeinde eine Verpflichtung ein, im anderen Fall gegenüber einem Verein. Das sind zwei ganz getrennte Dinge.


Da der Sinn eines FW-Vereins u.a. ja meist die Förderung des Brandschutzes ist, ist es schön ein bißchen komisch, zwar in die Einsatzabteilung einzutreten aber ausdrücklich nicht in den Verein.

Wieso? Vielleicht will man zwar den Brandschutz durch seine Dienstleistung in der öffentlichen Feuerwehr fördern, nicht jedoch einem Verein entsprechende Geldmittel überlassen (=Beitrag) - welche u.U. nicht wirklich den Brandschutz fördern.


Eine Mitgliedschaft im Verein ist ja nicht schädlich.

Kommt auf Rechtsstatus und Satzung dieses Vereins an.


Außerdem wird ja niemand gezwungen in eine freiw. Feuerwehr einzutreten.

Hmmm... interessantes Argument....


MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg343797
Datum19.06.2006 11:486164 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWas passiert dort wenn man nicht Mitglied des Vereins werden will?

Bin mir nicht sicher, aber in dem von Dir verlinkten Fall bedeutet das, dass man nicht alles zurückgeben muss ;-)

Bei einem Ausscheiden aus der Feuerwehr verpflichten wir uns zur Rückgabe aller während der Mitgliedszeit erhaltenen
Ausrüstungsgegenstände und des Lehrmaterials. Die Rückgabe erfolgt vollständig und in einwandfreiem Zustand. Gleichzeitig trete ich in den Feuerwehrverein Renshausen ein und erkenne dessen Satzung an.


Ich frag mich nur, ob DAS nicht rechtlich bedenklich ist, zwei völlig verschiedene Kriterien gleichzeitig zu unterschreiben. Hier wird doch schon durch das Formular die Freiheit genommen nur eines der beiden Verpflichtungen zu quittieren, da nichtmal der Satz danebensteht: "nichtzutreffendes bitte streichen" o.ä.



Geschrieben von Marc DickeyKennt ihr Wehren, die ebenfalls versuchen die Aufnahme in die öffentliche Feuerwehr mit der Mitgliedschaft in einem Verein koppeln?

Nein!


MFG Daniel

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AutorPete8r S8., Aholming / BY343798
Datum19.06.2006 11:486198 x gelesen
Das dürfte rechtlich kaum haltbar sein, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (zumindest hier in BY).

Geschrieben von Marc DickeyKennt ihr Wehren, die ebenfalls versuchen die Aufnahme in die öffentliche Feuerwehr mit der Mitgliedschaft in einem Verein koppeln?
Das ist eigentlich der Normalfall, allerdings nicht mit so einem Formular, das keine andere Wahl lässt, sondern auf freiwilliger Basis. Wobei ich zugeben muß, dass es auch in meiner Wehr Leute gibt, die nicht begreifen wollen, dass Feuerwehr und Feuerwehrverein zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Geschrieben von Marc DickeyWas passiert dort wenn man nicht Mitglied des Vereins werden will?
Bisher nicht erlebt. Logische Konsequenz wäre, dass er bei Neuwahlen (die idR auf der JHV des Vereins abgehalten werden) nur an der Wahl des Kdt und dessen Stv. teilnehmen darf, nicht aber an der Wahl der Funktionsträger des Vereins. Ansonsten ist ein ein FW-Mitglied, wie jeder andere auch.

Gruß
Peter


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW343799
Datum19.06.2006 12:056073 x gelesen
Mahlzeit,

bei uns läuft die Mitgliedschaft im Helferverin getrennt von der Mitgliedschaft im Ortsverband.
Es wird gerne gesehen wenn beim Eintritt auch ein Eintritt in den Helferverein erfolgt, ist allerdings auch kein muss.
Es entstehen aber dadurch ganz klar Nachteile für einen Helfer.
Zum ersten bekommt er bei den Firmen die den Helferverein unterstützen keine Prozente und zum zweiten sind für ihn Fahrten, die über den Helferverein veranstaltet und auch zum Teil mit bezahlt werden, teurer.
Bei den jährlichen Partys die der Helferverein veranstaltet muss er auch Eintritt bezahlen.
Ist imho ein fairer Weg.
Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern343804
Datum19.06.2006 12:286130 x gelesen
Servus,


Geschrieben von Peter SchmidDas ist eigentlich der Normalfall, allerdings nicht mit so einem Formular, das keine andere Wahl lässt, sondern auf freiwilliger Basis.

Dito.


Geschrieben von Peter SchmidWobei ich zugeben muß, dass es auch in meiner Wehr Leute gibt, die nicht begreifen wollen, dass Feuerwehr und Feuerwehrverein zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Die gibts überall.


Geschrieben von Peter SchmidBisher nicht erlebt.

Doch, wir haben mindestens einen, absolut problemlos.


Geschrieben von Peter SchmidLogische Konsequenz wäre, dass er bei Neuwahlen (die idR auf der JHV des Vereins abgehalten werden) nur an der Wahl des Kdt und dessen Stv. teilnehmen darf, nicht aber an der Wahl der Funktionsträger des Vereins.

Einfache Lösung bei uns und IHMO auch die sauberste: 2 mal Generalversammlung, einmal FF und einmal Förderverein. Da werden immer die richtigen Leute eingeladen und dürfen auch wählen, gibt ja auch Mitglieder im Förderverein die aber nicht aktiv sind.


Gruß
CS





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AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 343808
Datum19.06.2006 12:526116 x gelesen
Wo steht denn da was von Zwangsmitgliedschaft? Ich konnte nichts finden, woraus sich ergibt, dass das eine das andere bedingt. Wem also die Vereinsmeierei einer Feuerwehr für sich genommen schon genug ist, der streiche den Passus. Sollte die Verwaltung dumm genug sein, die Aufnahme dann unter Hinweis auf die fehlende Vereinsmitgliedschaft abzulehnen, wird das zuständige Verwaltungsgericht die Ablehnung sicherlich kassieren.


GROWING OLDER IS MANDATORY.

GROWING UP IS OPTIONAL.

LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW343809
Datum19.06.2006 13:006176 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Philipp SimonSollte die Verwaltung dumm genug sein, die Aufnahme dann unter Hinweis auf die fehlende Vereinsmitgliedschaft abzulehnen, wird das zuständige Verwaltungsgericht die Ablehnung sicherlich kassieren.

Das mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß, insbesondere, wenn es sich um Vereinsmeierer handelt.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg343814
Datum19.06.2006 13:356181 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeDas mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß, insbesondere, wenn es sich um Vereinsmeierer handelt.

Wenn es nur Vereinsmeierer sind, frag ich mich, ob´s überhaupt in der FF Spaß macht, oder ob man nicht gleich im Vorfeld sagt: "Nein Danke!"


MFG Daniel

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AutorSchr8ein8er 8N., Schwarzenbach / Bayern350211
Datum19.07.2006 13:276241 x gelesen
Hallo,

über die Diskussion kann ich aus BAYERISCHER Sicht (Feuerwehrrecht ist Landesrecht!) folgendes beitragen:

Kommentar des Bayerischen Feuerwehrgesetzes Oehler/Wagner/Endres/Forster/Pemler Art. 5 Rand-Nr. 6:

Bisher ist es in Bayern die Regel, dass Feuerwehrvereine die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren stellen. Von dieser Regel sind jedoch zwei Ausnahmen zu machen: zum einen bestehen in einigen Gemeinden keine Feuerwehrvereine; so haben sich etwa die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Augsburg nicht zu einem Vereni zusammengeschlossen.

Das Gesetz will in diesen Fällen keinen Zwang zur Bildung von Vereinen begründen. Zum anderen darf grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch ohne Mitgliedschaft in einem Feuerwehrverein jeder geeignete Gemeindebürger in einer Freiwilligen Feuerwehr Dienst leisten kann, soweit Personalbedarf besteht. Wollte der GEsetzgeber zur Vereinsmitgliedern den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ermöglichen, wäre das angesichts der Feuerwehrdienstpflicht (Art. 23) ein Verstoß gegen das Verfassungsgebot der negativen Vereinsfreiheit.

Die Möglichkeit, dass jemant zwar Feuerwehrdienst leisten, aber einem bestehenden Feuerwehrverein nicht beitreten will, dürfte angesichts der Integrationskraft der Feuerwehrvereine nur sehr gering einzuschätzen sein. Dadurch, dass das BayFwG solche Außenseiter nicht - was als Verstoß gegen Art. 3 GG verfassungswidirig wäre - von vorneherein ausschließt, werden jedenfalls der Bestand und die Funktion der Feuerwehrvereine nicht gefährtet."


Viele Grüße


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW350222
Datum19.07.2006 13:596228 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian RiekeDas mag sein, aber sich in eine Feuerwehr einzuklagen, wird bestimmt auch kein Riesenspaß,

Soll ja auch kein Riesenspaß sein, ist ähnlich wie bei Kündigungen (Arbeit/Wohnung) da wird zwar gerne gegen geklagt, nur hätte keiner der beiden da Freude dran, wenn es wirklich weiter gehen würde. In der Regel geht man dann getrennte Wege. Genauso hier. Wie schon geschrieben wurde: man muss ja nicht eintreten.

Bei uns gibt es nach Aufnahme auch den obligatorischen Beitritt zum Förderverein, der allerdings völlig unabhängig von der Aufnahme ist. Da wir keine Beiträge erheben ist das eigenlich auch unproblematisch, nach einem Gespräch hat man in der Regel jeden von den Vorteilen überzeugt. Ich hätte auch keine Lust, dem einen die Kotletts teurer zu berechnen oder zu sagen, das haben wir mit den Mitteln des Fördervereins angeschafft, das darfst du jetzt aber nicht benutzen. Nachteile ergeben sich aus so einer Mitgliederschaft (ohne Beiträge) ja keine.

Gruß
Katja

*dieselbstZwangsmitgliedindiversenInstitutionenist*


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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