alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFahrpraxis der Maschinisten?7 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg344038
Datum20.06.2006 15:314569 x gelesen
hallo,

in welchem Bundesland / Feuerwehr ist verbindlich geregelt welchen Umfang die Fahrpraxis der Maschinisten hat?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen344042
Datum20.06.2006 15:423804 x gelesen
Hallo @ all,
Stadt Hannover hat eine separate Prüfung mit Theorie und Praxistest. Danach ausstellung der Fahrerlaubnis. Keinerlei Wiederholung oder ähnliches bei der FF.
Großraum Hannover nur Unterweisung auf Fahrzeugen durch Gerätewart. Keinerlei Wiederholung.

So war es bei mir und denke mal es läuft noch genauso :-)

MkG Andreas


Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.
epilepsie-dollbergen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg344221
Datum21.06.2006 14:523811 x gelesen
hallo,

meine Frage geht da eher in dir Richtung der regelmässigen Fahrpraxis.

Der Einstieg in Form von Einweisungen usw. ist mir da momentan zweitrangig


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin346073
Datum30.06.2006 07:223828 x gelesen
Moin!
In Berlin gibt es keine vorgeschriebene Kilometerleistung, die als Maschinist erbracht werden muss, um seine Fahrberechtigung zu erhalten.
Wahrscheinlich sind die hohen Einsatzzahlen der Grund dafür. Da die Autos viel fahren, ist der Anteil der Fahrten für jeden einzelnen Maschinisten auch entsprechend hoch.
Allerdings gelten die gleichen Vorgaben auch für die FF. Dort sieht das ganze wieder anders aus, hier sind die Einsatzzahlen nicht so hoch (zumindest gilt dies für FF auf Berufswachen) und dementsprechend sind auch die Fahrleistungen einiger Kameraden.
Wer dann auch nicht regelmäßig zum Dienst kommen kann, hat vielleicht Pech und fährt nur einmal im Jahr.
Das dies für einen sicheren und routinierten Umgang mit dem Einsatzmittel Fahrzeug abträglich ist, liegt auf der Hand. Kommen dann noch Streß und Hektik auf, z.B. durch Sonder- und Wegrechtsfahrten, erhöht das noch zusätzlich die Unfallgefahr.

MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8 D.8, Teuschnitz / 346082
Datum30.06.2006 09:163817 x gelesen
In unserer Region werden die MA legendlich auf den Fahrzeugen eingewiesen. Fahrpraxis erhalten die MA bei den Übungen.

In unserer Wehr veranstalten wir jährlich zusätzlich ein Fahrsicherheitstraining mit Löschfahrzeugen. Die MA`s müssen hier vorwärts und rückwärts durch ein Slalom fahren, Engstellen durchfahren, parallel und seitwärts einparken, Engstellen ( enge Kurven ) durchfahren.
Da die Geschwindigkeiten recht gering sind kann auch nicht viel passieren. Das Training kommt bei den MA recht gut an und ist eine Empfehlung wert.


Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten.
Gebe hier meine persönliche Meinung ab.
Grüße aus dem Frankenwald - Jörg D.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8B., Stuttgart / Baden Württemberg346098
Datum30.06.2006 10:593817 x gelesen
Hallo alle zusammen,
bei uns in der Feuerwehr Stuttgart (zumindest bei den freiwilligen Abteilungen)
ist das so geregelt, dass von jedem Maschinisten 30 KM im Quartal nachgewiesen werden müssen. Dies wird von jedem Maschinisten selbst in auf einer Karteikarte eingetragen. Anhand dieser Liste kann nachvollzogen werde wer fahren darf und wer nicht. Aber das ist wohl eine intern, Stuttgart-spezifische Regelung - also nichts offizielles.

Mit freundlichen Grüßen,
Olli



Dieser Beitrag gibt ausschlißlich meine Meinung wieder, nicht die der Feuerwehr Stuttgart noch die meiner Abteilung.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg349312
Datum15.07.2006 12:453756 x gelesen
hallo,

ergänzende Frage: kann mir jemand für BaWü sagen welche Regelungen zur Fahrpraxis gibt. Ich meine das das Innenministerium da mal in grauer Vorzeit sich dazu geäussert hat. Gibt es da einen Erlass?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt