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Thema | Trinkwassernotversorgung / Leistungsfähigkeit / Zuständigkeiten | 21 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344126 | |||
Datum | 21.06.2006 12:06 | 11713 x gelesen | |||
WEgfall Bundeskomponente Brandschutz der Aufbau von provisorischen Trinkwasserleitungen Trinkwasserverordnung ? Keimfreiheit des Systems ? usw.... die Sanitätsorganisationen zur Dekontamination von Verletzten spezielle Einheiten aufstellen. Die Feuerwehren sind sehr wohl in der Lage diese Aufgaben heute schon zu erfüllen. vgl.: Leistungsfähigkeit jederzeit eine 4-teilige Steckleiter einsetzen zu können Katastrophenschutz ist Aufgabe des Bundes bzw. der Länder. Woher leitet Bayern die Kompetenz des Bundes für den friedensmäßigen KS her ? Das ZSG regelt klar, das der Bund nur für die Besonderen Gefahren des V-Falles verstärkt. Die KS-Einheiten der Lände wirken auch im V-Fall mit. Bei der Explosion in einer Raffinerie in Münchsmünster war es erforderlich, Schlauchwagen aus Ingolstadt, Regensburg und München zu alarmieren nicht ausreichende Vorsorge ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 344137 | |||
Datum | 21.06.2006 12:26 | 9813 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Roleff Bei der Explosion in einer Raffinerie in Münchsmünster war es erforderlich, Schlauchwagen aus Ingolstadt, Regensburg und München zu alarmieren Die Frage ist, ob man für alles Vorsorgen kann/soll/muß?! Soweit ich weiß, waren viele SW vor Ort (aus weiten Teilen Bayerns zusammengezogen)! Inwieweit hier die Wasserversorgung von der Raffinerie für ausreichend gehalten wurde/wird oder sein soll, ist mir nicht bekannt! Gruß Michael | |||||
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Autor | Robe8rt 8S., Geisenfeld / Bayern | 344155 | |||
Datum | 21.06.2006 13:08 | 9985 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben vom LFV Bayern und Michael Roleff Bei der Explosion in einer Raffinerie in Münchsmünster war es erforderlich, Schlauchwagen aus Ingolstadt, Regensburg und München zu alarmieren Diese Aussage steht aber sehr einsam da, ohne genauer auf die damalige Situation einzugehen. Es waren bereits die Schlauchwagen aus der näheren Umgehung am Einsatzort (Lkr. Kelheim; im Lkr. Pfaffenhofen, zu dem Münchsmünster gehört, ist kein SW stationiert). Erst als die interne Wasserversorgung des Industrieparks schlapp machte wurden weitere Schlauchwagen angefordert. Nach meinem Kenntnisstand wurden die Einheiten aus Ingolstadt (wobei Ingolstadt noch im näheren Einzugsgebiet von Münchsmünster liegt), München, Regensburg und Gendorf angefordert, um die Region Ingolstadt nicht komplett von SW zu entblösen, da der Einsatz der Schlauchleitung für mehrere Tage prognostiziert wurde. Geschrieben von Michael Roleff nicht ausreichende Vorsorge ? Selbst wenn im Landkreis Pfaffenhofen ein SW 2000 stehen würde, hätte dieser nur einen Bruchteil der Schlauchleitung übernehmen können, die benötigt wurde. Ein Einsatzbericht dazu findet ihr bei der Kreisbrandinspektion Pfaffenhofen MkG Robert Ich pflege meine Thesen Nach eig'nem Kopf zu schreiben Und wer sie nicht will lesen Der lass' es eben bleiben Wilhelm Wenzel (1841-1914) | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 344164 | |||
Datum | 21.06.2006 13:16 | 9879 x gelesen | |||
Geschrieben von Robert SchallerNach meinem Kenntnisstand wurden die Einheiten aus Ingolstadt (wobei Ingolstadt noch im näheren Einzugsgebiet von Münchsmünster liegt), München, Regensburg und Gendorf angefordert, um die Region Ingolstadt nicht komplett von SW zu entblösen, da der Einsatz der Schlauchleitung für mehrere Tage prognostiziert wurde. Wenn doch bekannt ist die liegen längere Zeit, wo ist denn dann das Problem die SW die örtlich nah zur Verfügung stehen einzusetzten und nach dem verlegen der Schläuche wieder zu bestücken? Anscheind wären die ja nicht alle aus dem gleichen LK gekommen und die einzelnen LK hätten dann ja entsprechende Schlauchreserven zur Verfügung haben, oder nicht? Das der Bund keine Schluachwagen mehr beschaffen möchte ist ja nicht das große Problem! Viel problematischer ist das bereits beschriebene wegfallen der LF 16-TS und der folgen daraus, denn mancher orts werden die durch LF 8(10)/6 ersetzt und dann habe 12 vs. 30 B-Schläuche und entsprechend weniger armaturen! Naja nur meine gedanken dazu MFG Thobias | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344171 | |||
Datum | 21.06.2006 13:32 | 10188 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias Schürmannwo ist denn dann das Problem die SW die örtlich nah zur Verfügung stehen einzusetzten und nach dem verlegen der Schläuche wieder zu bestücken? nicht vorhandenes Schlauchmaterial ? Wir hatten hier vor einigen Tagen auch einen Thread , wo eine FW ohne PA war, weil keine Reservegeräte vorhanden sind. Geschrieben von Thobias Schürmann Das der Bund keine Schluachwagen mehr beschaffen möchte ist ja nicht das große Problem! Man ersetze 9,0 to durch 14 to GW-L2, das hat keienrleich Auswirkungen auf die Geländefähigkeit......... Geschrieben von Thobias Schürmann Viel problematischer ist das bereits beschriebene wegfallen der LF 16-TS und der folgen daraus, denn mancher orts werden die durch LF 8(10)/6 ersetzt und dann habe 12 vs. 30 B-Schläuche und entsprechend weniger armaturen! Bullshit, eine WV mit Rollschläuchen über 600m aufbauen zu wollen ist viel zu langsam bzw. Personalintensiv. Vgl Weich WV Welches Personal willst du denn von deinem "LF 10/6 einsetzten, ofür Du glaubst keine Armaturen zu haben ? Ist das Personal vom Himel gefallen ? ODer kommt das nicht auch mit einem LF ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 344177 | |||
Datum | 21.06.2006 13:44 | 9949 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffdas hat keienrleich Auswirkungen auf die Geländefähigkeit......... Und da bist Du DIr ganz sicher? Da könnte ich Dir aber aus ein paar km - LKW - Erfahrung etwas anderes sagen. Geschrieben von Michael Roleff Bullshit, eine WV mit Rollschläuchen über 600m aufbauen zu wollen ist viel zu langsam bzw. Personalintensiv. Vgl Weich WV Es soll aber auch Gegenden geben, wo du mit dem SW gar nicht mehr hinkommst. Wir haben bei uns leider eine ganze Menge solcher Ecken. Und dann ist Man-Power angesagt. Dies ist aber überwiegend in den Alarmplänen der einzelnen Objekte bereits berücksichtigt. Geschrieben von Michael Roleff Welches Personal willst du denn von deinem "LF 10/6 einsetzten, ofür Du glaubst keine Armaturen zu haben ? Ist das Personal vom Himel gefallen ? ODer kommt das nicht auch mit einem LF ? Das Personal einer kleineren Nachbarwehr, die mann eigentlich schon lange auflösen wollte, da sie ja nur ein Kulturverein ist? besonders fg mkg Werner | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 344181 | |||
Datum | 21.06.2006 13:50 | 10076 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Thobias Schürmann Nicht falsch verstehen, ich meinte die Problematik die sich für die Feuerwehr ergibt wenn der Bund keine Ersatzfahrzeuge beschafft ist durch den Wegfall der LF 16-TS schlimmer oder akuter als durch den Wegfall der SW 2000-Tr (obwohl hier ja eh schon ein sehr großer Mangel besteht!). Naja, wenn die Finanzsituation angespannt ist, dann nehme ich lieber ein LF 10 oder LF 20 mit entsprechend vielen Rollschläuchen als ausschließlich einen SW, das meinte ich damit. Was ich mich jetzt noch frage, was hat das eine (Fahrzeuge vom Bund) mit dem anderen (Personal) zu tun? Ich habe da so weit ich mich erinnere nichts zu geschrieben und wollte zum Thema personal auch gar keine Aussage treffen. Aber nichts desto trotz weiss ich dass die Personalsituation prekär ist (auch bei uns kommt es vor dass das HLF mit 1/5 und das 16-TS nur mit 0/4 ausrücken)! Trotzdem was hat das denn jetzt hier mit Personal zu tun? MFG Thobias | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344186 | |||
Datum | 21.06.2006 13:57 | 9875 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerGeschrieben von Michael Roleff da fehlen wohl die Smilies ;-) Geschrieben von werner neudecker Geschrieben von Michael Roleff Es soll SW geben, die haben Schlauchtragekörbe XXXL. Geschrieben von werner neudecker Geschrieben von Michael Roleff Warum, der TSA kommt mit nem John Deer, jedoch fehlt das Personal ;-)) Spass beiseite, i.d.R. sind mehr Gerätschaften vor Ort als Personal um alles einsetzen zu können. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344190 | |||
Datum | 21.06.2006 14:02 | 9897 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannWas ich mich jetzt noch frage, was hat das eine (Fahrzeuge vom Bund) mit dem anderen (Personal) zu tun? Ein SW kann etwa 3 LF 16-TS ersetzen beim Verlegen einer Schlauchleitung (bei i.d.R. befahren Verlegestrecken), jedoch benötige ich deutlich weniger Personal zum Aufbau dieser Strecke ! Geschrieben von Thobias Schürmann Trotzdem was hat das denn jetzt hier mit Personal zu tun? Das beklagen fehlender Armarturen (Wenn Du mehr Personal an der ES hast, kommt das i.d.R. auch mit einem Löschfahrzeug udn bringt so weitere Armaturen mit), bzw. fehlendes Schlauchmaterial (da ist i.d.R. ein SW einfach effektiver) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 344204 | |||
Datum | 21.06.2006 14:27 | 10008 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDas beklagen fehlender Armarturen (Wenn Du mehr Personal an der ES hast, kommt das i.d.R. auch mit einem Löschfahrzeug udn bringt so weitere Armaturen mit), Aber mehere Einheiten von einem Fahrzeug aus arbeiten? Soll das so gemeint sein? Halte ich für weniger praktikabel. Mir geht es darum das icht ausreichend Verteiler, Druckbegrenzungsventile, Schlauchabsperrungen B und C, Sammelstück A-2B (mind. 2 pro LF 16-TS). Mir geht es nicht um Strahlrohre oder ähnliches, und leider haben die wenigsten neuen HLF und LF 16(20)/12(16) und Lf 8(10)/6 heute noch ein Druckbegrenzungsvenil dabei, viele kleinere LF sogar nur einen Verteiler! Das ist es was ich mit Armaturen meine. Also ich bin ein Fan des LF 16-TS als zweites Einsatzgroßfahrzeug! Meine Wunschausstattung von FF-Einheiten ist HLF 20/16, LF 16-TS und dann entweder RW 1 oder SW 2000-Tr oder TLF 20/26-Tr oder DLK 23-12 oder MTW, bzw. LKW Doka PP. MFG Thobias | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344211 | |||
Datum | 21.06.2006 14:38 | 9842 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannMir geht es darum das icht ausreichend Verteiler Die meisten LF neurer Baujahre haben mind. 1 SA-Verteiler. Geschrieben von Thobias Schürmann Druckbegrenzungsventile, Bei entsprechend geschulten MA halte ich die für durchaus entbehrlich, jedenfalls werden die bei Einsätzen deutlich seltener Eingebaut als man vermutet ;-) Geschrieben von Thobias Schürmann Sammelstück A-2B (mind. 2 pro LF 16-TS). bei 2 Pumpen ? FP 16/8 KS = FP 24/8 TS 8/8 KS = TS 16/8 Geschrieben von Thobias Schürmann Schlauchabsperrungen B und C vgl. mal die Stan nach der die Bundes LF 16-TS geliefert wurden........ mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 344258 | |||
Datum | 21.06.2006 16:03 | 9864 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffEs soll SW geben, die haben Schlauchtragekörbe XXXL. Ja sicher, und wo ist das Personal dafür? Und bis du die runter nimmst hast es mit Rollschläuchen schon gelegt. schwaches Argument ..... CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344264 | |||
Datum | 21.06.2006 16:13 | 9857 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Michael Roleff Bei Industribränden kann ich Infrastruktur in Form von Straßen ausgehen. Da ist der SW allemal effektiver. Bei den Waldgebieten hie rund um Köln ist i.d.R. auch eine Befahrbarkeit gegebn, der Sw i.d.R. auch schneller. Lediglich für die heir angeführten nicht befahrbaren Vernwendungszwecke kann ich immer noch die Schlauchbox vom SW nehmen. Außerdem gehöhrt zum SW durchaus ein Unterstützungs-LF-WV. Damit steht dann auch das Personal zur Verfügung. In anderen Regionen mit noch mehr Bergen mag sich das anders darstellen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 344452 | |||
Datum | 22.06.2006 08:48 | 10035 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffdie Sanitätsorganisationen zur Dekontamination von Verletzten spezielle Einheiten aufstellen. aua, nicht schon wieder so einen Unfug! Geschrieben von Michael Roleff der Aufbau von provisorischen Trinkwasserleitungen der Bund selbst hat Anlagen (zur Dekon) beschafft, die man so gar nicht "live" beüben darf! (Leider wissen das nach wie vor die meisten nicht...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344455 | |||
Datum | 22.06.2006 08:56 | 9886 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff lediglich Zitat des hier im Forum verlinkten Beitrages des LFV Bayern Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Michael Roleff Sollte die Feldkompetenz des Beitrages klarstellen helfen ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 344461 | |||
Datum | 22.06.2006 09:25 | 9935 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffder Aufbau von provisorischen Trinkwasserleitungen Meines erachtens strotzt der Artikel des LFV Bayern nur so von Kompetenz und detalierten Hintergrundwissen. Ergo, weder lesens noch diskusionswürdig. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344464 | |||
Datum | 22.06.2006 09:29 | 9912 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Hildebrandtweder lesens noch diskusionswürdig Wohl auch wegen der Kritik am THW *duckundrenn* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 344474 | |||
Datum | 22.06.2006 09:58 | 9813 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Genau, wo ist denn da der Patriotismus zu einer Bundesbehörde. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 344557 | |||
Datum | 22.06.2006 17:40 | 9907 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino der Bund selbst hat Anlagen (zur Dekon) beschafft, die man so gar nicht "live" beüben darf! warum nicht? sind das "Einweganlagen" ? MkG Jürgen Mayer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 344559 | |||
Datum | 22.06.2006 17:53 | 10751 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerwarum nicht? weil die Vorgaben der TrinkWV damit nicht zu erfüllen sind. Da gibts dann interessante Lösungsvorschläge, die länderspezifisch vom Ausbilden völlig eigener Spezialisten dafür (Berlin) bis hin zu Länderschreiben, dass das alles eigentlich kein Problem sei (wo es wiederum gegenteilige Schreiben von Fachleuten gibt). Vgl. n-Diskussionen in www.bevoelkerungsschutz.de im Bereich Dekontamination bzw. auch schon mal hier: Thema Saubere Dekon (Trinkwasserproblematik) 301717 Rubrik Katastrophenschutz Datum 30.10.2005 19:43 Das Thema wurde in Schleswig-Holstein vom Innenministerim mit Schreiben vom 20.06.2005, IV AfK 25-2313/2314/2366 vom 20. Januar 2005 wie folgt geregelt: "Nach umfangreichen Recherchen berichten wir Ihnen, dass die im Brand- und ABC-Schutz mitwirkenden Feuerwehren bei Ihrer Aufgabenerfüllung nur in eingeschränktem Maße von der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) betroffen sind. Die TrinkwV 2001 regelt die Qualität von "Wasser für den meschlichen Gebrauch". Im Sinne dieser Verordnung ist Wasser für den menschlichen Gebrauch "Trinkwasser" und "Wasser für Lebensmittelbetriebe". Gemäß § 3 Nr. 1 TrinkwV 2001 ist "Trinkwasser" alles Wasser, das im ursprünglichen Zustand oder nach der Aufbereiung, zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu den im § 3 Nr. 1 TrinkwV 2001 genannten häuslichen Zwecken bestimmt ist. Das im Wesentlichen zur Aufgabenerfüllung im Brand- und ABC-Schutz verwendete Wasser wird nicht gemäß § 3 Nr. 1 der TrinkwV 2001 verwendet und es erfolgt keine Abgabe von Wasser an die Öffentlichkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 der TrinkwV 2001. Daraus folgt, dass das verwendete Einsatzmaterial nicht den in der TrinkwV 2001 geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Zu beachten ist aber, dass bei der Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz der Anschluss an das Netz gegen Rückstoß zu sichern ist, so dass eine Kontaminaion des öffentlichen Trinkwassernetzes aus dem verwendeten Schlauchmaterial etc. ausgeschlossen wird. Der Anschluss an das Netz darf nur von Fachpersonal vorgenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass das dafür eingesetzte Personal des Brand- und ABC-Schutzes entsprechend geschult wurde und somit über die nötige Sachkenntnis verfügt. Um bei der Personendekontamination ein erhöhtes gesundheitliches Risiko zu vermeiden, ist nur intaktes und sauberes Schlauchmaterial zu verwenden. Damit wird dann auch den Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes § 37 Abs. 1 entsprochen. Beim Einsatz von Schlauchleitungen etc. für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in einem Notfall (Trinkwassernotbrunnen etc.) müssen diese Materialien trinkwassertauglich sein und haben die nach TrinkwV 2001 gefoderten Kriterien einer Hausinstallation zu erfüllen. Gem. § 3 Nr. 3 TrinkwV 2001 sind Hausinstallationen die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Geräte, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch und dem Punkt der Übergabe von Wasser aus einer Trinkwasserversorgungsanlage (öffentliches Trinkwassernetz, Einzelbrunnen oder mobiler Trinkwassertank) an den Verbraucher befinden. Die zur Aufgabenerfüllung eingesetten Materialien etc. im Betreuungsdienst und der Logistik haben die Anforderungen gem. TrinkwV 2001 zu erfüllen. Trinkwasserschlauchleitungen erfüllen den Tatbestand einer Hausinstallation und müssen daher den entsprechenden Anforderungen gem. § 17 Abs. 1 TrinkwV 2001 entsprechen. (...)" Aber auch eines der vielen Themen, die eher "lästig" als "interessant" sind. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 344563 | |||
Datum | 22.06.2006 18:31 | 9842 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino weil die Vorgaben der TrinkWV damit nicht zu erfüllen sind. Aber ganz schön spitz formuliert: Geschrieben vom Innenministerim in Schleswig-Holstein Das im Wesentlichen zur Aufgabenerfüllung im Brand- und ABC-Schutz verwendete Wasser wird nicht gemäß § 3 Nr. 1 der TrinkwV 2001 verwendet und es erfolgt keine Abgabe von Wasser an die Öffentlichkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 der TrinkwV 2001. Daraus folgt, dass das verwendete Einsatzmaterial nicht den in der TrinkwV 2001 geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss. Zu beachten ist aber, dass bei der Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz der Anschluss an das Netz gegen Rückstoß zu sichern ist, so dass eine Kontaminaion des öffentlichen Trinkwassernetzes aus dem verwendeten Schlauchmaterial etc. ausgeschlossen wird. Und wie sichern wir das? Durch das Sammelstück?, das ist ein nicht federbelastetes Rückschlagventil in beliebiger Lage (Anordnung) mit geringer Leckageklasse. Fragen über Fragen (Wenn auch die Mengen und die Wahrscheinlichkeit gesundheitsbeeinträchtigender Wirkung sich m.M. in Grenzen hält. Aber in D sind wir gründlich und haben (glücklicher Weise)ganz vergessen, was so von 1939 an.... alles geso... und überlebt werden musste) mkg hwk | |||||
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