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ThemaEinsatzfahrt mit SoSi, was ist erlaubt??38 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPete8r M8., Bielefeld / 344192
Datum21.06.2006 14:0418295 x gelesen
Hallo zusammen, nachdem es nun in letzter Zeit häufiger zu Unfällen während einer Einsatzfahrt gekommen ist, stellt sich mir die Frage, was ist da eigentlich erlaubt...
Mich würde interessieren, um wieviel ich die Geschwindigkeit mit einem Feuerwehrfahrzeug überschreiten darf, so gilt z. B. auf Landstraßen für LKW eine Geschwindigkeit von 60 km/h, unser LF marschiert aber gut und gerne auch 100 km/h. Wie sieht das aus, wenn mir dann einer in die Quere kommt und die Geschwindigkeit unterschätzt hat. Bin ich dann mit 100 zu schnell gewesen? Gibt es da irgendwelche Angaben, um wieviel Prozent ich von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abweichen darf?


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern344193
Datum21.06.2006 14:0716037 x gelesen
Hallo!


Du sollst so fahren, daß Du keinen anderen gefährdest!!! Mit oder Ohne SoSi!!

Alles andere ist Auslegung des Richters!!


Viel Spaß und Glück!

Gruß
Michael


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW344200
Datum21.06.2006 14:2015983 x gelesen
Sehe ich genau so.

Pauschalisieren kann man es nicht, ausserdem sollte man auch immer die Verhältnismäßigkeit waren.

Pauschalisierungen à la "30km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind ok.." sind für die Katz...viel zu gefährlich, denn jemand, der bspw. an einem Kindergarten "vorbeibrettert", gehört m.E. nicht hinter ein Steuer eines SoSi-Fahrzeuges.

Sicherlich hat jeder im Hinterkopf, schnell helfen zu wollen, dennoch auch immer daran denken, das andere Verkehrsteilnehmer teilw. überfordert sind, wenn "wir" mit SoSi hinter denen auftauchen - mein Fahrlehrer hat mal zu Thema SoSi gesagt:

"Männer, wenn Ihr mit SoSi fahrt, nehmt immer an, das die anderen Verkehrsteilnehmer die dümmsten Menschen auf der Welt sind und nun vor Euch fahren / laufen / gehen / rollen und versucht, mit allen eventualitäten zu rechenen...Erst dann seit Ihr gute SoSi-Fahrer!" -> Ware Worte ;-)

Bis dann


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344203
Datum21.06.2006 14:2616000 x gelesen
Geschrieben von Andreas Dovern"Männer, wenn Ihr mit SoSi fahrt, nehmt immer an, das die anderen Verkehrsteilnehmer die dümmsten Menschen auf der Welt sind und nun vor Euch fahren / laufen / gehen / rollen und versucht, mit allen eventualitäten zu rechenen..

Erst recht bei Fahren im verband (die letzten Tage in NRW mehrfach erlebt)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW344218
Datum21.06.2006 14:4716140 x gelesen
Geschrieben von Peter MeierhoffFeuerwehrfahrzeug überschreiten darf, so gilt z. B. auf Landstraßen für LKW eine Geschwindigkeit von 60 km/h, unser LF marschiert aber gut und gerne auch 100 km/h. Wie sieht das aus, wenn mir dann einer in die Quere kommt und die Geschwindigkeit unterschätzt hat. Bin ich dann mit 100 zu schnell gewesen? Gibt es da irgendwelche Angaben, um wieviel Prozent ich von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abweichen darf?

Angaben nicht so richtig jedoch sagt die StVZO unter § 35 Sonderrechte (1)
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Somit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."")

Wenn man denn unbedingt zu schnell fahren muss/ will im Einsatz (übrigens, dafür ist noch nicht mal SoSi erforderlich, das hat das Fahrzeug in zusammenhang mit dem Fahrer, der dem hoheitlichen Auftrag unterliegt!), kann man sich etwa an der Bußgeldbestimmung halten und versuchen unter den Gerschwindigkeiten zu bleiben, die ein Fahrverbot nach sicvh ziehen, also innerorts maximal 30 km/h schneller und außerorts 40 km/h zu schnell, obwohl dies meiner Meinung nach sehr fahrlässig ist.

Auch zum überqueren einer roten Kreuzung benötigt man streng genommen keine SoSi sondern muss nur darauf achten das alle anderen Verkehrsteilnehmer erkannt haben das man die Kreuzung, trotz Rotlicht überqueren will und dementsprechend reagieren. Das beduetet dann auch mit eingeschalteteten SoSi unter Umständen an der Kruezung anhalten und die in Schrittgeschwindigkeit überqueren.

Davon ab ist es je vom entstandenen Schaden und/ oder vom Staatsanwalt als Delikt angesehen Punkt und vom Standpunkt des Richters aus abhängig, was als fahrlässig oder grob fahrlässig oder was auch immer gewertet wird.

Da Geschwindigkeiten unter dem §3 geregelt sind ist man dementsprechend mit hoheitlichen Auftrag auch davon befreit!


Man ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle.

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht regelt unter (1), das blaues Blinklicht und Einsatzhorn (Martinhorn) also SoSi, den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren sofort freie Bahn zu schaffen. Da steht nichts von zu schnell fahren oder ähnlichem. auch nicht von einem hoheitlichen Auftrag ist hier die Rede, sondern davon z.B. Menschen zu retten.

Also irgendwie ist die StVZO zu komplieziert um daraus irgendwelche Maßregeln abzuleiten.

Vielleicht gibt es ja dazu Gerichtsurteile?

Meine Meinung auch mit Sonderrechten und blauem Blinklicht sollte man an Kreuzungen anhalten um sich zu vergerwissern, das alle meine Absicht erkannt haben und meine Geschwindigkeit immer so handaben, das ich auf unterschiedliche Situation rechtzeitig reagieren kann. Ein HLF 20/16 hat doch schon einen beachtlichen Bremsweg!

MFG
Thobias


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344228
Datum21.06.2006 15:0715879 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannAngaben nicht so richtig jedoch sagt die StVZO unter § 35 Sonderrechte (1)
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Somit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."")


Siehe § 35 Abs. 8
unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Umkehrschluß Unfall => entsprechende Würdigung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW344230
Datum21.06.2006 15:1215873 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffSiehe § 35 Abs. 8
unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
Umkehrschluß Unfall => entsprechende Würdigung ?


Oh, da habe ich wohl etwas überlesen! Danke für den Hinweis.

Da macht alles direkt einen neuen Sinn, in dieser Konstellation!

Da muss ich mir mal neue Gedanken machen!

Was ich festhalten möchte ist das ich sehr wohl meine man sollte wirklich vorsichtig und entsprechend fahren. Denn was holt man denn schonn durch ein paar km/h mehr heruas?

Das ist bei einem Stau, bei dem viele Verkehrsteilnehmer über den Rastplatz brettern, aber höchstens ein zwei autos überholen, im endeffekt!

Und die argumentation bei Wohnungsbrand Menschenleben in Gefahr darf ruhig etwas schneller fahren als bei einem ormalen Mülleimerbrand möchte ich auch nicht höhren, kann sie nicht nachvollziehen!

MFG
Thobias


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen344232
Datum21.06.2006 15:1715904 x gelesen
Moin

Geschrieben von Thobias SchürmannAlso irgendwie ist die StVZO zu komplieziert um daraus irgendwelche Maßregeln abzuleiten.
StVO - die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist ne ganz andere Baustelle.

Geschrieben von Thobias SchürmannMan ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Da steht doch ganz klar: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [... ]befreit, soweit ..." und nicht "Von den vorstehenden Vorschriften" oder "Von allen Vorschriften bis hier"!
Würde sonst auch bedeuten, dass auch rote Ampeln (§37) ein unüberwindbares Hindernis wären... und die Feuerwehr Helgoland bräuchte auch keine Fahrzeuge (guckstu §50 StVO), sie hat aber trotzdem welche, diese Gesetzesbrecher! ;o)

Gruß
Sebastian


--
Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte...

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW344239
Datum21.06.2006 15:2415888 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißWie kommst du denn auf das schmale Brett? Da steht doch ganz klar: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [... ]befreit, soweit ..." und nicht "Von den vorstehenden Vorschriften" oder "Von allen Vorschriften bis hier"!
Würde sonst auch bedeuten, dass auch rote Ampeln (§37) ein unüberwindbares Hindernis wären... und die Feuerwehr Helgoland bräuchte auch keine Fahrzeuge (guckstu §50 StVO), sie hat aber trotzdem welche, diese Gesetzesbrecher! ;o)


Also ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen. deswegen schrie ich ja auch Zwickmühle denn oben wird man von Geschwindigkeit, etc. bfreit unten aber nicht mehr!

Aber scheint wohl eine sache der interpretation zu sein! Na dann überlass ich jetzt mal das Feld allen Rechtsanwälten! Ich könnte mir vorstellen, das diese Thema sogar etwas für eine doktorarbeit eines juristen wäre, also wer einen Jura-Studenten kennt sollte mal vorschlagen dazu seinen Doktorarbeit zu schreiben, dann herrscht vielleicht klarheit!

MFG
Thobias


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AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W344243
Datum21.06.2006 15:3115848 x gelesen
Geschrieben von Peter Meierhoff
Feuerwehrfahrzeug überschreiten darf, so gilt z. B. auf Landstraßen für LKW eine Geschwindigkeit von 60 km/h, unser LF marschiert aber gut und gerne auch 100 km/h. Wie sieht das aus, wenn mir dann einer in die Quere kommt und die Geschwindigkeit unterschätzt hat. Bin ich dann mit 100 zu schnell gewesen? Gibt es da irgendwelche Angaben, um wieviel Prozent ich von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit abweichen darf?

Wenn es zu einem Unfall kommt, den du verschuldest, warst du definitiv zu schnell. Diese Aussage hilft zwar nicht bei einer Richtlinie, ist aber wohl die einzig 100% zutreffende.

Geschrieben von Thobias SchürmannSomit gibt es keine genaue Regel und man ist eigentlich sogar vom § 1 befreit ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."")


So nicht richtig. Hierzu ist schließlich $35 Abs. 8 da:
"(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Baust du einen Unfall, der nicht ausschließlich auf Konto des anderen geht und der auch ohne Sondersignal geschehen wäre (z.B. dir nimmt einer die Vorfahrt, obwohl du auf der Vorfahrtstraße fährst, oder dir kommt auf der Autobahn ein Geisterfahrer entgegen), hast du gegen diesen Absatz verstoßen.

Geschrieben von Thobias SchürmannMan ist jedoch nicht von den folgenden § durch den§ 35 befreit, das heißt man hat dem entsprechend den Zeichen und Verkejhrseinrichtungen folge zuleisten, z.B. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten, aber auch den Vorschriftszeichen nicht befreit, somit ist man streng genommen auch den Zeichen die die maximal Geschwindigkeit regeln gebunden und dürfte nicht zu schnell fahren, jedoch vom § 3 befreit - eine Zwickmühle.
Sehe ich nicht so. $35 Abs1: "von dieser Verordnung". Heißt der ganzen StVO.
Bin aber nur Hobbyjurist (mit meinen 4 Semestern Recht). Kann das jemand anderes verifizieren!?

Ansonsten halte ich es so, dass ich mich auf eher mein Hirn verlass und nicht auf Faustregeln wie "30km/h zu schnell ist ok" oder "an jeder roten Ampel halten".
Es gibt Situationen und Straßen, da sind auch die zugelassenen 30 oder 50km/h zu schnell (Eine Kindergartengruppe auf dem Gehweg einer Hauptstraße oder starker Schneefall), und es gibt Ampeln, die kann man auch unter bestimmten Vorraussetzungen mit 50 km/h bei Rot überfahren. Ebenso wie es Ampeln gibt die ich selbst in Schrittgeschwindigkeit ungern überfahre, weil sie nicht einzusehen sind.

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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AutorRonn8y W8., Pegau / Sachsen344246
Datum21.06.2006 15:3716015 x gelesen
Dazu passt ganz aktuell das Interview mit Jörg Buchaly, Referent für Brand- und Katastrophenschutz im Innenministerium link

Ronny W
FF Pegau


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AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W344256
Datum21.06.2006 15:5615968 x gelesen
Wobei mir das teilweise nicht ganz richtig erscheint. Zum mindest nicht in BW, oder zumindest nicht in meinem Kreis

1.) Führerschein alleine reicht nicht aus.
Prinzipiell schon. Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlagen für zusätzliche Befähigungsnachweise für Sonderrechtfahrten. Habe ich Führerschein darf ich auch mit Sonderrechten fahren.
Das kann doch nur per Dienstanweisung geschehen, oder liege ich da falsch?
[Nebenbei: Da mit §35 die StVO außer Kraft gesetzt ist, darf man sogar genaugenommen ohne gültige Fahrerlaubnis fahren (will ich hier aber gar nicht diskutieren)]

2.) Sondersignalfahrten lernt man im Rahmen der Ausbildung
In meinem Maschinistenlehrgang sind wir NIE am Steuer eines Fahrzeuges gesessen. Immerhin gibt es (bei uns zumindest) auch Maschinisten ohne Führerschein.

Zugegeben schade, aber kaum logistisch und personell zu realisieren. Bei uns wurde aber wenigstens vor einiger Zeit einmal ein spezielle Sicherheitstraining auf unseren eigenen Fahrzeugen, mit professionellen Trainern angeboten.

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW344291
Datum21.06.2006 17:0815884 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von --- Sebastian Hodapp---
[Nebenbei: Da mit §35 die StVO außer Kraft gesetzt ist, darf man sogar genaugenommen ohne gültige Fahrerlaubnis fahren (will ich hier aber gar nicht diskutieren)]

Nein.

Die Anforderungen an den Fahrer (Fahrerlaubnis) werden nicht in der StVO, sondern in der FeV gestellt. §35 StVO befreit aber nur von den Vorschriften der StVO, nicht von denen anderer Gesetze oder Verordnungen.

Für eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis müsstest du also eine andere Ausnahmeregelung anführen (genauso wie z.B. für die Fahrt mit einem nicht der StVZO entsprechenden Fahrzeug).

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg344320
Datum21.06.2006 18:1015771 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannAlso ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen.

Dann hast Du das definitiv falsch verstanden.
Der 35 VIII ist nur dazu da, daß eben auch der Eisnatzfahrer nicht tun und lassen kann, was er will, sondern daß er vor drehen des Zündschlüssels sein Hirn einschalten muß.


Geschrieben von Thobias SchürmannAber scheint wohl eine sache der interpretation zu sein!

Nein. Ist es nicht. Die Aussage ist klar.


Geschrieben von Thobias SchürmannIch könnte mir vorstellen, das diese Thema sogar etwas für eine doktorarbeit eines juristen wäre, also wer einen Jura-Studenten kennt sollte mal vorschlagen dazu seinen Doktorarbeit zu schreiben, dann herrscht vielleicht klarheit!

Dafür ist das Thema deutlich zu platt. Zumal es in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung ist. Was bei einen Einsatz noch i.O. war kann beim nächsten schon falsch sein.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW344336
Datum21.06.2006 18:3116036 x gelesen
Stimmt, hier zeigen immer wieder Autofahrer wie unwissend sie sind und wie hektisch sie reagieren wenn eine Situation eintritt die sie nicht kennen.
Anders herum gibts hier aber auch anzumerken das auch viele Fehler beim Fahren in der Kolonne gemacht werden. Sicherheitsabstände nicht eingehalten, zu viel Abstand gelassen, kein versetztes Fahren und und und... Blaue Flaggen und nen großes Schild am letzten Auto befreit auch hier nicht von Ausbildung.
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344340
Datum21.06.2006 18:4015869 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtAnders herum gibts hier aber auch anzumerken das auch viele Fehler beim Fahren in der Kolonne gemacht werden.

Wie wahr, wie wahr.

Geschrieben von Sven HildebrandtSicherheitsabstände nicht eingehalten,
Verkehrsteilnehmer versuchen abzudrängen....

Geschrieben von Sven Hildebrandtzu viel Abstand gelassen

510 WU FlorianXYZ "Verband ZYZ ist auseinandergerissen (Abstand auf der BAB mal gerade 40 m)"

Geschrieben von Sven Hildebrandtkein versetztes Fahren
Auch auffahren auf die BAB ist eine geile Sache ;-)))


Geschrieben von Sven HildebrandtBlaue Flaggen und nen großes Schild am letzten Auto befreit auch hier nicht von Ausbildung.
Wenn das letzte Fahrzeuge auch noch ne grüne Flagge trägt...
Ausbildung, mach ich öfters als mir zeitlich lieb.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW344354
Datum21.06.2006 20:0115938 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff510 WU FlorianXYZ "Verband ZYZ ist auseinandergerissen (Abstand auf der BAB mal gerade 40 m)"

Hmmm, kenn ich irgendwo her ;-)

Geschrieben von Michael Roleff
Auch auffahren auf die BAB ist eine geile Sache ;-)))


Hmmm, bei uns ist die direkte Auffahrt Richtung Dortmund gesperrt, so das wir mit dem Verband einmal durchs komplette Kreuz müssen... Da fährt man auf die richtige Autobahn auf und auf der Gegenfahrbahn sieht man sein eigenes Kolonnenende. ;)

Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344368
Datum21.06.2006 20:2715880 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtHmmm, bei uns ist die direkte Auffahrt Richtung Dortmund gesperrt, so das wir mit dem Verband einmal durchs komplette Kreuz müssen... Da fährt man auf die richtige Autobahn auf und auf der Gegenfahrbahn sieht man sein eigenes Kolonnenende. ;)

Das entlastet dann den Funkkanal, wenn der Abmarschführer/Verbandsführer "seinen" eigenen Verband abfährt *fg*

Mal sehen, im Herbst werden wir wohl mal wieder Mot-Marsch üben,
mal sehen ob wir auch so ein Verkehrscaos hinkriegen ;-)

WDR2 zur WM-Zeit: (fiktiv)

"Meiden sie die Autobahnen in NRW es sind mehrere Marschverbände unterwegs" *fg*

Übrigens nicht nur von der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorRené8 W.8, Tecklenburg - Leeden / NRW344371
Datum21.06.2006 20:5215815 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Hodapp Habe ich Führerschein darf ich auch mit Sonderrechten fahren.

Das ist ein großes Problem... Ich sag immer: Als Führerschein Neuling darf ich fahren, kann aber nicht fahren! Ich bin in der Lage die Karre vorwärts (und auch mal rückwärts) zu bewegen!

Ich hätte damals nie gedacht, dass eine Alarmfahrt soviel Stress für den Fahrer mit sich bringt. Es weicht komplett von einer normalen Fahrt ab!
Aber wie soll soetwas trainiert werden? Daher finde ich eine erste Fahrt bei einer Alarmübung positiver als bei einem Realeinsatz: rauf auf den Bock und los (irgendwann ist immer das erste mal). Ich denke das ist besonders in kleineren Wehren mit geringer Einsatzzahl ein Problem.

Gruß René


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW344375
Datum21.06.2006 21:1315947 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff
Mal sehen, im Herbst werden wir wohl mal wieder Mot-Marsch üben,
mal sehen ob wir auch so ein Verkehrscaos hinkriegen ;-)


Ich drücke euch die Daumen das ihr das Chaos hin bekommt ;)

Geschrieben von Michael Roleff"Meiden sie die Autobahnen in NRW es sind mehrere Marschverbände unterwegs" *fg*

So ganz unverständlich wäre das nicht ;)

Geschrieben von Michael RoleffÜbrigens nicht nur von der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ,-)

Ja, ist schon Lustig wenn nen BHP 50 auf der rechten Spurt von ner Polizeikolonne im Verband mit MTWs mit 120kmh auf der linken überholt wird... oder das Bergeräumgerät aus dem Nachbar-OV einen überholt weil Einzelfahrer. ;)
Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW344378
Datum21.06.2006 21:2015790 x gelesen
Geschrieben von René WestermannIch hätte damals nie gedacht, dass eine Alarmfahrt soviel Stress für den Fahrer mit sich bringt. Es weicht komplett von einer normalen Fahrt ab!

Jaein, es ist schon mehr Stress, aber imho ist für mich auch ein sehr entscheidender Faktor der Beifahrer. Wenn der wirklich mit schaut und auch mitdenkt ist das viel Wert.
Wenn ich Beifahrer bin gebe ich auch immer so weit z.B. Anweisungen das da eine Kreuzung kommt oder Achtung, Verkehr von rechts, rechts steht nicht und und und... Das machen viele Kameraden bei uns.
Das geht aber auch nur in so fern, das ich selber dann nicht andere Aufgaben erfüllen muss, aber das ist auch nicht soooo viel wärend der Fahrt. Bis dato sind die SoRe-Fahrten soweit zwar Anstrengend aber nie so stressig gewesen.
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344380
Datum21.06.2006 21:2615820 x gelesen
Geschrieben von Sven Hildebrandtist schon Lustig wenn nen BHP 50 auf der rechten Spurt von ner Polizeikolonne im Verband mit MTWs mit 120kmh auf der linken überholt wird...

Und hinter alle Fragen wieso das denn,
Verbände liefern sich dopch keine Rennen ;-)

Geschrieben von Sven Hildebrandtdas Bergeräumgerät aus dem Nachbar-OV einen überholt weil Einzelfahrer. ;)

Dafür waren wir bisher zu schnell ;-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW344383
Datum21.06.2006 21:3015888 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffVerbände liefern sich dopch keine Rennen ;-)

Wenn ich mich recht entsinne gibts da ja auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Verband. ;)

Geschrieben von Michael RoleffDafür waren wir bisher zu schnell ;-))

Wir nicht. *nuschel* Der alte Küchenbus sollte mal ersetzt werden. ;-)
Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344386
Datum21.06.2006 21:3915686 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtDer alte Küchenbus sollte mal ersetzt werden. ;-)

Weißt Du was dem Abmarschführer Schweißperlen auf die Stirn treibt ?

Wenn der Küchen-LKW ne Panne meldet ;-))


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W344405
Datum21.06.2006 22:3215770 x gelesen
Hallo Henning.

Du hast natürlich vollkommen Recht!! Ich hab Blödsinn geschrieben und behaupte nun das Gegenteil. Ich war in Gedanken im StVG. Habs durcheinandergeworfen.

War ein bisschen im Geiste durcheinander :-)

Dank & Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg344417
Datum21.06.2006 23:5315721 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Meierhoff
stellt sich mir die Frage, was ist da eigentlich erlaubt...
Nach meiner Persönlichen Meinung werden die Grenzen vom §35 (8) StVO, "Ich darf niemanden Gefährten", und den Gesetzen der Physik vorgegeben.

Darüber muss sich jeder im klaren sein, der sich auf Sonderrechte beruft.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen344436
Datum22.06.2006 01:4715831 x gelesen
Moin

Geschrieben von Thobias SchürmannAlso ich vertsehe den § 35 so, dass er nur von den vorherigen § befreit, nicht von denen die auf dem §35 folgen. Da liegst du definitiv daneben - was findest du an der Formulierung so uneindeutig? "Von den Vorschriften dieser Verordnung ausgenommen" - von allen eben.

Geschrieben von Thobias Schürmanndeswegen schrie ich ja auch Zwickmühle denn oben wird man von Geschwindigkeit, etc. bfreit unten aber nicht mehr! Zwickmühle wird entzwickt, wenn man § 35 I so liest, wie er da steht ;o)

Man darf halt vor lauter von-Vorschriften-ausgenommenem Tun nicht vergessen, dass zum einen der § 35 Absatz 8 Einhalt gebietet, und zum anderen auch nach wie vor der gesunde Menschenverstand Anwendung finden darf.

Ich hatte selbst kürzlich als Maschinist ein unerfreuliches aber gerade noch glimpflich abgelaufenes Erlebnis, da hätten mir alle Sonderrechte dieser Welt nichts genützt. Der Beinahe-Unfallgegner steht da schon etliche Jahre und besteht aus Backsteinen...

Geschrieben von Thobias Schürmannalso wer einen Jura-Studenten kennt Ochja... flüchtig ;o)

Gruß
Sebastian


--
Erfahrung macht man leider meist kurz nachdem man sie gebraucht hätte...

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW344504
Datum22.06.2006 12:3216011 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Thobias SchürmannUnd die argumentation bei Wohnungsbrand Menschenleben in Gefahr darf ruhig etwas schneller fahren als bei einem ormalen Mülleimerbrand möchte ich auch nicht höhren, kann sie nicht nachvollziehen!

Und warum nicht? Das ist aber genau das, worauf es ankommt. Es gibt kein Schema-F, sondern der Fahrer ist bei jedem Einsatz sowie in jeder neuen Verkehrssituation gehalten, neu nachzudenken, ob das jetzt wirklich dringend erforderlich ist. So kann es z.B. erforderlich sein, die Geschwindigkeit geringfügig zu überschreiten. Ob ich aber für einen Mülleimer das Risiko eingehen muss, gegen eine Einbahnstraße zu fahren (was nach § 35 StVO durchaus erlaubt ist), was ein erhebliches Gefährdungspotental mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln.

Da der Schutz von Menschenleben nunmal noch um einiges höher wiegt, als ein Mülleimer in dem vielleicht etwas Grillasche kokelt, zeigt sich bereits in der AAO. Ich denke auch bei euch werden zum Feuer mit Menschenrettung andere Fahrzeuge alarmiert als zum Mülleimer, oder?

Genauso gibt es selten Wasser-Einsätze, bei denen die Inanspruchnahme von Sonderrechte begründbar ist. Trotzdem sieht man es immer wieder, dass das keinen interessiert.

Geschrieben von Thobias Schürmann Meine Meinung auch mit Sonderrechten und blauem Blinklicht sollte man an Kreuzungen anhalten um sich zu vergerwissern, das alle meine Absicht erkannt haben und meine Geschwindigkeit immer so handaben, das ich auf unterschiedliche Situation rechtzeitig reagieren kann.

Naja, an jeder Kreuzung wäre das wohl übertrieben, aber zumindest da, wo ich Vorfahrt achten muss, ist es nicht verkehrt. Die Rechtsprechung setzt als angemessene Geschwindigkeit für die Fahrt über eine rote Ampel 4-7 km/h an. Da ist es zum Anhalten nicht mehr weit. Nur - wer macht das schon? Ich behaupte, eher das Abbremsen und dann mit ca. 20 km/h + x weiterfahren stellt land auf landab die Regel dar...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorNina8 P.8, Main-Kinzig-Kreis / Hessen344506
Datum22.06.2006 12:5115742 x gelesen
Hallo Katja!

Geschrieben von Katja MidunskyDie Rechtsprechung setzt als angemessene Geschwindigkeit für die Fahrt über eine rote Ampel 4-7 km/h an
Kann man diese Rechtssprechung irgendwo nachlesen?! Ich würde sie nämlich sehr gerne mal dem ein oder anderen Fahrer bei uns unter die Nase halten...

Viele Grüße
Nina


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AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W344514
Datum22.06.2006 13:3415809 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyOb ich aber für einen Mülleimer das Risiko eingehen muss, gegen eine Einbahnstraße zu fahren (was nach § 35 StVO durchaus erlaubt ist), was ein erhebliches Gefährdungspotental mit sich bringt, wage ich zu bezweifeln.

Ah ja. Und wo sind die Auswirkungen für die Betroffenen schlimmer wenn das Fahrzeug wegen Unfall seine Einsatzfahrt nicht fortsetzen kann? Wer kann länger auf die Nachalarmierung einer Nachbarwehr warten?
Der brennende Mülleimer, freistehend auf einem Parkplatz oder die im Rauch stehende Person im 2. Stock, wenn hinter ihr der Raum brennt...

Nichts für ungut, es gibt für alles ein für-und-wider. Deswegen habe ich mir keine entgültige Meinung gebildet sondern entscheide jedes Mal neu.

Gruß,
Sebastian

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW344527
Datum22.06.2006 15:0915907 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sebastian Hodapp
Ah ja. Und wo sind die Auswirkungen für die Betroffenen schlimmer wenn das Fahrzeug wegen Unfall seine Einsatzfahrt nicht fortsetzen kann? Wer kann länger auf die Nachalarmierung einer Nachbarwehr warten?
Der brennende Mülleimer, freistehend auf einem Parkplatz oder die im Rauch stehende Person im 2. Stock, wenn hinter ihr der Raum brennt...


Ok, nach deiner Argumentation müsste man bei Menschenleben in Gefahr am besten ganz darauf verzichten Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Denn wenn ich mich an alle Verkehrsregeln halte, an roten Ampeln stehen bleibe, usw habe ich die nahezu 100%ige Gewissheit, dass ich ankomme und die Leute nicht wegen eines möglichen Unfalls der FW auf ein weiteres LF warten müssen.
Nur ob sie noch leben, wenn ich mit 5 min Verspätung, die Sonderrechte im Berufsverkehr schon mal ausmachen können, ankomme lassen wir mal dahingestellt...

Es ist einfach die richtige Mischung gefragt. Das beginnt mit der Auswahl der Fahrer, da nun mal nicht jeder Charaktertyp als Maschinist geeignet ist über die Ausbildung (meine Fahrstundenanzahl für den C Führerschein war echt ein Witz), ständige Fortbildung (am besten wirklich an Simulatoren oder zumindest Sicherheitstraining) und die Routine, die man durch viele Alarmfahrten bekommt.

Letztlich sind an diesen Unfälle oft auch die Ausbilder mit schuld, die weder die Gefahren solcher Alarmfahrten noch die Rechtslage richtig vermitteln (die regelmäßigen Forumsanfragen zum Thema Sonderrechte illustrieren dies wunderbar). Und selbst wenn das alles richtig ist, dann wird es immer wieder FM geben, die beratungsresistent sind. Manche werden dann durch ein Beinahe-Unfall ruhiger und andere haben diese Glück/Pech nicht, soetwas zu erleben. Die fahren dann immer so weiter, weil es ja immer gut gegangen ist. Aber die gehören gnadenlos aussortiert, weil sie nicht nur sich selbst sondern auch andere gefährden. Aber selbst das wird in manchen Wehren schon schwierig, wenn insgesamt nur 3 Fahrer vorhanden sind...


Nur zur Klarstellung: diese Aussagen bezieht sich keinesfalls auf den aktuellen Unfall.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen344558
Datum22.06.2006 17:5016026 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Katja Midunsky
Ok, nach deiner Argumentation müsste man bei Menschenleben in Gefahr am besten ganz darauf verzichten Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Denn wenn ich mich an alle Verkehrsregeln halte, an roten Ampeln stehen bleibe, usw habe ich die nahezu 100%ige Gewissheit, dass ich ankomme und die Leute nicht wegen eines möglichen Unfalls der FW auf ein weiteres LF warten müssen.
Nur ob sie noch leben, wenn ich mit 5 min Verspätung, die Sonderrechte im Berufsverkehr schon mal ausmachen können, ankomme lassen wir mal dahingestellt...

Die Tragik die mich (oder uns) derzeit beschäftigt, ist aber nicht, das man im Berufsverkehr ohne SoSi schlecht fortkommt, oder die ganze Rotphase an Ampeln nicht warten will (das hat ja auch noch nie jemand verlangt, wird nur gern von den Heißdüsen populistisch in die Diskussion geworfen), sondern das scheinbar immer öfter, große Massen erheblich beschleunigt werden, ohne zu glauben, was da alles kommen kann :-(

Geschrieben von Katja Midunsky
Es ist einfach die richtige Mischung gefragt. Das beginnt mit der Auswahl der Fahrer, da nun mal nicht jeder Charaktertyp als Maschinist geeignet ist über die Ausbildung (meine Fahrstundenanzahl für den C Führerschein war echt ein Witz),
Was aber schnell (genau wie das Fahrsicherheitstrainig für einige) dann den Fahrerstamm polarisiert -> in Vielfahrer (Erfahren, Training) und der Rest auf der Strecke bleibt, außer der Statistik natürlich - und dann kommt der Tag...

Geschrieben von Katja Midunsky
Letztlich sind an diesen Unfälle oft auch die Ausbilder mit schuld, die weder die Gefahren solcher Alarmfahrten noch die Rechtslage richtig vermitteln
Wenn mangelnde Rechtskenntnis solche Unfälle provozieren, war die charakterliche Eignung wohl totale Fehlanzeige.

Aber Fw-Auto fahren ist geil und dem Nachbarn mal zum Bremsen zwingen eine Genugtuung - oder? (Natürlich nur die Ausnahme)

Schuld des Zuspätkommens? Wir sind sind erst mal hoffentlich nicht Schuld, das es zu einer Alarmierung überhaupt gekommen ist. Wir wollen helfen, nicht weiteres Leid erzeugen. Und wir können nicht Hexen, sonst brauchen wir Hubschrauber oder so.

Geschrieben von Katja Midunsky
Nur zur Klarstellung: diese Aussagen bezieht sich keinesfalls auf den aktuellen Unfall.
Das nehme ich auch für mich in Anspruch. Und für bessere Zeiten...


mkg hwk

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio344565
Datum22.06.2006 18:4115769 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hanswerner Köglersondern das scheinbar immer öfter, große Massen erheblich beschleunigt werden, ohne zu glauben, was da alles kommen kann :-(

Die Motorleistung wird auf Wunsch der Feuerwehren von 154 kW (210 PS) auf 185 kW (251 PS) gesteigert
Quelle: FeuerwehrMagazin 07/2006, S. 48 (zu den neuheiten von Iveco-Magirus)

Anmerkung: Das sind + 20%. Die Rede ist übrigens von einem LF 10/6 Allrad,


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW344612
Datum23.06.2006 10:0115964 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Hanswerner KöglerDie Tragik die mich (oder uns) derzeit beschäftigt, ist aber nicht, das man im Berufsverkehr ohne SoSi schlecht fortkommt, oder die ganze Rotphase an Ampeln nicht warten will (das hat ja auch noch nie jemand verlangt, wird nur gern von den Heißdüsen populistisch in die Diskussion geworfen),

Populistisch? Wer sagt denn sowas? ;-)
War nur meine Reaktion darauf, dass Sebastian meinte, dass ein Risiko einzugehen beim Mülleimerbrand nicht so schlimm sei, wie bei einem Feuer mit Menschenleben, da die Folgen geringer wären, wenn das LF verunglückt.
Da beisst sich doch die Katze in den Schwanz.

Geschrieben von Hanswerner Köglersondern das scheinbar immer öfter, große Massen erheblich beschleunigt werden, ohne zu glauben, was da alles kommen kann
Ja, das war das, was ich mit der Erfahrung eines Beinaheunfalls meinte. Bei mir hat bereits ein ADAC-Training mit dem Pkw schon für derbe Überraschungen gesorgt, als mein Auto mit 50 auf dem simulierten Glatteis einfach nicht zum Stehen kam und der Erdwall immer näher kam...
Belehrungen sind ja auch prima, aber der Mensch ist nunmal so einfältig, dass er Gefahren unterschätzt und oft auch der Ansicht ist, passiert mir nicht. Hinterher ist man dann immer schlauer, aber dann kann es vielleicht schon zu spät sein.

Geschrieben von Hanswerner KöglerWas aber schnell (genau wie das Fahrsicherheitstrainig für einige) dann den Fahrerstamm polarisiert in Vielfahrer (Erfahren, Training) und der Rest auf der Strecke bleibt, außer der Statistik natürlich - und dann kommt der Tag...


Ja, aber das lässt sich doch nie vermeiden. Ist doch bei AGT und GF genauso. Klar soll die breite Masse ausgebildet werden, aber das nunmal oft zeitlich und finanziell nicht zu leisten. Und dann muss ich mir die eben rauspicken, die öfter in die Verlegenheit kommen, diese Funktion wahrzunehmen. Wenn ich mich mal wieder nach längerer ZEt vorne links hinsetze, dann fahre ich auch vorsichtiger, einfach weil ich mich nach der Zeit auch nicht 100 % wohl fühle. Das kann man doch auch von anderen denkenden Menschen verlangen - oder das denken ist gerade das Problem...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344628
Datum23.06.2006 10:3915834 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyBei mir hat bereits ein ADAC-Training mit dem Pkw schon für derbe Überraschungen gesorgt, als mein Auto mit 50 auf dem simulierten Glatteis einfach nicht zum Stehen kam und der Erdwall immer näher kam...

Du hast ja auch nicht Physik studiert ;-))

Geschrieben von Katja MidunskyBelehrungen sind ja auch prima, aber der Mensch ist nunmal so einfältig, dass er Gefahren unterschätzt und oft auch der Ansicht ist, passiert mir nicht.

Daher in Der Ausbildung möglichst realitätsnah bzw. mit Bildern arbeiten.
Da ist der geneite Fm (Sb) aber auch HIOler eher zu überzeugen.

Geschrieben von Katja Midunsky Ist doch bei AGT und GF genauso. Klar soll die breite Masse ausgebildet werden, aber das nunmal oft zeitlich und finanziell nicht zu leisten.

Jepp, ist das dann schon ein Organisationsverschulden ?


Geschrieben von Katja MidunskyUnd dann muss ich mir die eben rauspicken, die öfter in die Verlegenheit kommen, diese Funktion wahrzunehmen.

Wodurch sich das Problem noch mehr festigt.
Idealerweise Personalmischen Erfahren/weniger Erfahren damit letztere auch Erfahrung aufbauen können. Sonnst sind irgendwann mal die "alten/erfahrenen Hasen" weg und Du hast nur noch einen "Kindergarten" da.

Geschrieben von Katja MidunskyWenn ich mich mal wieder nach längerer Zeit vorne links hinsetze,

Benutzt Du dann ein Kissen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht meinen, das da ein Lf ohne Fahrer kommt ? *fg*

Geschrieben von Katja MidunskyDas kann man doch auch von anderen denkenden Menschen verlangen

Es soll Einheiten geben (sieh auch einige Beiträge hier) wo genau das nicht gewünscht ist.

Geschrieben von Katja MidunskyDas kann man doch auch von anderen denkenden Menschen verlangen - oder das denken ist gerade das Problem...

Seltsamerweise beobachte ich bei einigen immernoch folgendes:
Einschalten der "Hellabeleuchtung" (Sb) aufm Dach und der "Boschmusik" (Sb)
=> scheinbar schlaten die dann ihr Gehirn ab.

Bei beratungsresistenten Fahren hilft Da nur eins,
Platzverbot für vorne links.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW344755
Datum23.06.2006 15:0615843 x gelesen
Generell gilt im Straßenverkehr immer noch der § 1 der STVO, den, wie mir scheint, viele vergessen haben. Dort steht im Abs.1 "Die Teilnahme am Straßenvekehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Im Abs. 2 steht: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein ander geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Dieser § spielt bei der Rechtssprechung eine große Rolle.
Der § 35 STVO erlaubt nun dem SoSifahrer, von den Vorschriften der STVO abzuweichen. Die Voraussetzungen dafür stehen auch in diesem § . Im Abs. 8 steht: "Sonderrechte dürfen nur unter gebürender Berücksichtigung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden!". Bei jeder Einsatzfahrt ist stets der Verhältnismäsigkeitsgrundsatz zu beachten. Es ist abzuwägen, welches Maß an Wagnis nach Dienstzweck und Verkehrslage zulässig ist. Je mehr man von den Verkehrsregeln abweicht, um so mehr muß man sich vergewissern, dass der Verkehr die Sondersingnale beachtet und uns das Vorrecht zugesteht. Ist dies nicht der Fall, müssen wir uns wie ein normaler Verkehrsteilnehmer verhalten. So verlangt es der Gesetzgeber. Letztendlich können wir nur helfen, wenn wir ankommen und unterwegs nicht selber Hilfe brauchen. Dies gilt auch für die Fahrt zum Feuerwehrhaus.
Ein alter Hase hat bei uns eimal gesagt: fahret langsam, s´pressiert! ( Auf HD: fahrt langam, es eilt! ). Über diesen Satz sollte jeder einmal nachdenken.

Mit freudl. Grüßen A.Kaiser


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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern820531
Datum31.05.2016 15:343336 x gelesen
Passt hier gut hinein, deshalb habe ich den alten Thread mal wieder ausgegraben.

Ostsee-Zeitung über "Raser mit Blaulicht!?"

Leider ist nicht der ganze Artikel wiedergegeben, der heute in der (analogen) Zeitung gestanden hat, die unterschiedlichen, in Urteilen festgelegten Grenzen im Land (letzter Satz) sind aber schon interessant.

Maschinisten müssen ab sofort gut kopfrechnen können oder ihren Tacho mit umgerechneten Höchstgeschwindigkeiten bekleben. Außerdem müssen sie immer wissen, in welchem Amts-/Landgerichtsbezirk sie sich gerade befinden, um dortiges Richterrecht auch einzuhalten. :/

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AutorStef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern820532
Datum31.05.2016 15:403217 x gelesen
Habe gerade gesehen, dass das auch hier schon diskutiert wird.

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