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Thema | Strahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz | 15 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 345970 | |||
Datum | 29.06.2006 11:55 | 10940 x gelesen | |||
Hallo miteinander, kann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist? | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 345977 | |||
Datum | 29.06.2006 12:48 | 8626 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Philipp Merkle kann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist? Nein. MkG, Sven | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 345982 | |||
Datum | 29.06.2006 12:55 | 8866 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp Merklekann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist? Normalerweise ist in den Lehrgängen "ABC-Einsatz" (enthält den alten Str 1) und "Führen im ABC-Einsatz (enthält den alten Str 2) gem. FwDV 2 kein Fachkundeerwerb enthalten. In NRW gab es am IdF dafür mal den Str 3, das ist aber auch Geschichte. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 345997 | |||
Datum | 29.06.2006 15:48 | 8626 x gelesen | |||
Hallo, in RLP beinhaltete früher der S II Lehrgang eine Fachkunde der Gruppe 2.1 und 4.1. Nach Umstellung auf ABC 1 und ABC 2 gibt es den Fachkunde Erwerb als A 3. Zum erhalt der Fachkunde ist in einer 5 Jahres Frist eine Auffrischung als A 3 F notwendig. MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346001 | |||
Datum | 29.06.2006 16:28 | 8629 x gelesen | |||
Hallo Thomas, soweit ich weiß, ist für Gruppe 4.1 mindestens Techniker-, Meister- oder Fachhochschulabschluss notwendig und abhängig davon eine Mindestarbeitszeit in einem Betrieb mit entsprecheden Strahlern Vorraussetzung. Abgesehen davon muss nach meiner Kenntniss ein Praktikum über den Umgang mit Strahlern absolviert werden. Gibt es da in RLP Sonderregelungen für die Feuerwehren oder ist die Lehrgangsbeschreibung nur nicht so detailliert? | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 346006 | |||
Datum | 29.06.2006 17:08 | 8413 x gelesen | |||
Hallo! In der Lehrgangsbeschreibung steht ja als Vorraussetzung "geeignete Berufausbildung". Vielleicht ist hierunter ja eine entsprechende Vorqualifikation zu verstehen. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Bern8d S8., Haßloch / Rheinland-Pfalz | 346075 | |||
Datum | 30.06.2006 08:28 | 8521 x gelesen | |||
Die Frage kann ich dir in 14 Tagen beantworten, wenn ich den ABC2 besucht habe. Werde auf dem Lehrgang mal genau nachfragen. Gruß Bernd | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346150 | |||
Datum | 30.06.2006 13:38 | 8380 x gelesen | |||
wäre nett wenn du das machen würdest. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346297 | |||
Datum | 01.07.2006 12:04 | 8451 x gelesen | |||
Ich korrigiere: Die Mindestarbeitszeit ist nur für die Berufung zum Strahlenschutzbeauftragten nötig. Mir kommt es aber immer noch komisch vor, die 4.1 innerhalb von einer Woche erwerben zu können? | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 346442 | |||
Datum | 01.07.2006 21:39 | 8450 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp MerkleMir kommt es aber immer noch komisch vor, die 4.1 innerhalb von einer Woche erwerben zu können? hm, habe nachgeschaut, bei mir steht wirklich 2.2 und 4.1 drin. "Mit Schreiben vom 08.12.1992 hat das MUF (Ministerium für Umwelt und Forsten) festgestellt das dieser Lehrgang den Anforderungen der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz, Fachgruppen 2.2 und 4.1, entspricht. Diese Lehrgangsbescheinigung kann damit zum Nachweis den für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten und von Strahlenschutzverantwortlichen verwendet werden und wird von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden innerhalb des Geltungsbereiches der Strahlenschutzverordnung anerkannt." MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Kai 8G., Kelkheim / Hessen | 346444 | |||
Datum | 01.07.2006 21:46 | 8410 x gelesen | |||
Hallo Ich habe den Lehrgang gerade letzte Woche an der Techn. Akademie in Esslingen gemacht. Der "erfolgreiche" Kursbesuch dient zum Nachweis der Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten, insbesondere Nachweis der Fachkunde für die Gruppen 2.1, 2.2, 4.1 und 6.1 Gruß Kai Es handelt sich bei diesem Beitrag um meine EIGENE Meinung, die ich auch vertrete, ohne jemanden beleidigen zu wollen. | |||||
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Autor | Marc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz | 346658 | |||
Datum | 03.07.2006 13:17 | 8478 x gelesen | |||
Hallo, wie andere Vorschreiber schon erwähnten, gibt es die Fachkunde nur bei wenigen Ausbildungsstellen im Feuerwehrwesen (z.b. LFKS Koblenz). Bei anderen Ausbildungseinrichtungen kann man die Fachkunde aber problemlos erhalten, wenn man sie denn brauchen sollte. Zu den Anforderungen und Mindestvoraussetzungen siehe auch RS-Handbuch Dies wurde erst vor kurzem geändert (Bedingt durch die "neue" StrlSchV von 2001). Der S4.1 hat 39 Unterrichtseinheiten. Den Inhalt dieser UE findest Du ebenda. Zu welchem Zweck benötigst Du den Fachkundenachweis? Gruß, Marc Vidmayer | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346685 | |||
Datum | 03.07.2006 15:57 | 8537 x gelesen | |||
Ich benötige den Nachweis nicht, bin aber trotzdem gerade im Begriff ihn (kostenlos) zu machen. Ich wollte nur wissen ob dieser ganze Aufwand sich eben auch im Bereich Feuerwehr/KatS wiederfindet bzw. wie "tiefgehend" diese ABC/Strahlenschutz-Lehrgänge eigentlich sind. | |||||
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Autor | Wilf8rie8d S8., Winsen / Niedersachsen | 346741 | |||
Datum | 03.07.2006 21:28 | 8547 x gelesen | |||
Hallo Philipp, der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung geregelt. Die Details für verschiedene Berufsgruppen bzw, Anwendergruppen stehen in diversen Richtlinien. Für einige Fachgruppen ist neben dem Kurs (oder den Kursen) eine praktische Tätigkeitszeit unter Anleitung eines Fachkundigen nachzuweisen. Wer im jeweiligen Bundesland für die Erteilung von Fachkunden zuständig ist, das ist unterschiedlich. Neu ist, dass die jeweilige Fachkunde nur eine begrenzte Dater hat, spätestens 5 Jahre nach dem erstmaligen Erwerb der Fachkunde und dann alle 5 Jahre muss die Fachkunde aktualisert werden ( jen nach Fachgruppe einige Stunden für jedes Fachgebiet). Wird der Aktualisierungskurs verpasst, verfällt die Fachkunde und muss neu erworben werden - wenn man die Fachkunde nicht benötigt ist es schon ein erheblicher Aufwand. Gruß Wilfried Schröter | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346743 | |||
Datum | 03.07.2006 21:31 | 8611 x gelesen | |||
Hallo Wilfried, ein Aufwand der bei kostenlosem Kurs, Interesse an der Sache und Anrechnung als Wahlfach bei einem Studenten keine Rolle spielt :-) In Baden-Württemberg sind es die Regierungspräsidien, in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen. Die von dir beschriebenen Dinge sind mir bekannt, mich hat eigentlich mehr der Zusammenhang zwischen Fachkundeerwerb und Feuerwehrlehrgängen interessiert. | |||||
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