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ThemaStrahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz15 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern345970
Datum29.06.2006 11:5510940 x gelesen
Hallo miteinander,

kann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist?


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen345977
Datum29.06.2006 12:488626 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philipp Merkle
kann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist?

Nein.

MkG, Sven


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen345982
Datum29.06.2006 12:558866 x gelesen
Geschrieben von Philipp Merklekann mir jemand sagen ob mit dem bestehen entsprechneder Strahlenschutzlehrgänge auch ein Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" (ganz gleich welche Fachkundegruppe) verbunden ist?

Normalerweise ist in den Lehrgängen "ABC-Einsatz" (enthält den alten Str 1) und "Führen im ABC-Einsatz (enthält den alten Str 2) gem. FwDV 2 kein Fachkundeerwerb enthalten. In NRW gab es am IdF dafür mal den Str 3, das ist aber auch Geschichte.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz345997
Datum29.06.2006 15:488626 x gelesen
Hallo,

in RLP beinhaltete früher der S II Lehrgang eine Fachkunde der Gruppe 2.1 und 4.1.
Nach Umstellung auf ABC 1 und ABC 2 gibt es den Fachkunde Erwerb als A 3. Zum erhalt der Fachkunde ist in einer 5 Jahres Frist eine Auffrischung als A 3 F notwendig.


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

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Feuerwehr Zweibrücken

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346001
Datum29.06.2006 16:288629 x gelesen
Hallo Thomas,

soweit ich weiß, ist für Gruppe 4.1 mindestens Techniker-, Meister- oder Fachhochschulabschluss notwendig und abhängig davon eine Mindestarbeitszeit in einem Betrieb mit entsprecheden Strahlern Vorraussetzung. Abgesehen davon muss nach meiner Kenntniss ein Praktikum über den Umgang mit Strahlern absolviert werden. Gibt es da in RLP Sonderregelungen für die Feuerwehren oder ist die Lehrgangsbeschreibung nur nicht so detailliert?


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW346006
Datum29.06.2006 17:088413 x gelesen
Hallo!

In der Lehrgangsbeschreibung steht ja als Vorraussetzung "geeignete Berufausbildung". Vielleicht ist hierunter ja eine entsprechende Vorqualifikation zu verstehen.

Gruß Stephan


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AutorBern8d S8., Haßloch / Rheinland-Pfalz346075
Datum30.06.2006 08:288521 x gelesen
Die Frage kann ich dir in 14 Tagen beantworten, wenn ich den ABC2 besucht habe. Werde auf dem Lehrgang mal genau nachfragen.

Gruß Bernd


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346150
Datum30.06.2006 13:388380 x gelesen
wäre nett wenn du das machen würdest.


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346297
Datum01.07.2006 12:048451 x gelesen
Ich korrigiere:

Die Mindestarbeitszeit ist nur für die Berufung zum Strahlenschutzbeauftragten nötig.

Mir kommt es aber immer noch komisch vor, die 4.1 innerhalb von einer Woche erwerben zu können?


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AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz346442
Datum01.07.2006 21:398450 x gelesen
Geschrieben von Philipp MerkleMir kommt es aber immer noch komisch vor, die 4.1 innerhalb von einer Woche erwerben zu können?

hm, habe nachgeschaut, bei mir steht wirklich 2.2 und 4.1 drin.


"Mit Schreiben vom 08.12.1992 hat das MUF (Ministerium für Umwelt und Forsten) festgestellt das dieser Lehrgang den Anforderungen der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz, Fachgruppen 2.2 und 4.1, entspricht.

Diese Lehrgangsbescheinigung kann damit zum Nachweis den für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten und von Strahlenschutzverantwortlichen verwendet werden und wird von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden innerhalb des Geltungsbereiches der Strahlenschutzverordnung anerkannt."


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

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Feuerwehr Zweibrücken

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AutorKai 8G., Kelkheim / Hessen346444
Datum01.07.2006 21:468410 x gelesen
Hallo

Ich habe den Lehrgang gerade letzte Woche an der Techn. Akademie in Esslingen gemacht.

Der "erfolgreiche" Kursbesuch dient zum Nachweis der Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten, insbesondere

Nachweis der Fachkunde für die Gruppen 2.1, 2.2, 4.1 und 6.1

Gruß Kai


Es handelt sich bei diesem Beitrag um meine EIGENE Meinung, die ich auch vertrete, ohne jemanden beleidigen zu wollen.

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AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz346658
Datum03.07.2006 13:178478 x gelesen
Hallo,

wie andere Vorschreiber schon erwähnten, gibt es die Fachkunde nur bei wenigen Ausbildungsstellen im Feuerwehrwesen (z.b. LFKS Koblenz). Bei anderen Ausbildungseinrichtungen kann man die Fachkunde aber problemlos erhalten, wenn man sie denn brauchen sollte. Zu den Anforderungen und Mindestvoraussetzungen siehe auch RS-Handbuch Dies wurde erst vor kurzem geändert (Bedingt durch die "neue" StrlSchV von 2001).
Der S4.1 hat 39 Unterrichtseinheiten. Den Inhalt dieser UE findest Du ebenda.

Zu welchem Zweck benötigst Du den Fachkundenachweis?


Gruß, Marc Vidmayer

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346685
Datum03.07.2006 15:578537 x gelesen
Ich benötige den Nachweis nicht, bin aber trotzdem gerade im Begriff ihn (kostenlos) zu machen. Ich wollte nur wissen ob dieser ganze Aufwand sich eben auch im Bereich Feuerwehr/KatS wiederfindet bzw. wie "tiefgehend" diese ABC/Strahlenschutz-Lehrgänge eigentlich sind.


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AutorWilf8rie8d S8., Winsen / Niedersachsen346741
Datum03.07.2006 21:288547 x gelesen
Hallo Philipp,
der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland in der
Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung geregelt.
Die Details für verschiedene Berufsgruppen bzw, Anwendergruppen
stehen in diversen Richtlinien. Für einige Fachgruppen ist neben dem
Kurs (oder den Kursen) eine praktische Tätigkeitszeit unter Anleitung
eines Fachkundigen nachzuweisen. Wer im jeweiligen Bundesland für die
Erteilung von Fachkunden zuständig ist, das ist unterschiedlich.
Neu ist, dass die jeweilige Fachkunde nur eine begrenzte Dater hat,
spätestens 5 Jahre nach dem erstmaligen Erwerb der Fachkunde und
dann alle 5 Jahre muss die Fachkunde aktualisert werden ( jen nach
Fachgruppe einige Stunden für jedes Fachgebiet).
Wird der Aktualisierungskurs verpasst, verfällt die Fachkunde und
muss neu erworben werden - wenn man die Fachkunde nicht benötigt
ist es schon ein erheblicher Aufwand.

Gruß

Wilfried Schröter


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern346743
Datum03.07.2006 21:318611 x gelesen
Hallo Wilfried,

ein Aufwand der bei kostenlosem Kurs, Interesse an der Sache und Anrechnung als Wahlfach bei einem Studenten keine Rolle spielt :-)

In Baden-Württemberg sind es die Regierungspräsidien, in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen.


Die von dir beschriebenen Dinge sind mir bekannt, mich hat eigentlich mehr der Zusammenhang zwischen Fachkundeerwerb und Feuerwehrlehrgängen interessiert.


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