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Thema'schnuckelige' TS - war: TS 6/62 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg346300
Datum01.07.2006 12:354145 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Steffen EhlertSo muss eigentlich eine TS sein:(klein, leicht, kompakt und Leistungsdaten stimmen auch).

Ich war doch leicht beindruckt wieviel Power sie doch hat für ihre 95 kg.
Damit steht sie keiner Deutschen Ts nach.


da stimme ich dir voll zu ;-)

das die "Deutschen TS" in der Regel deutlich grösser + schwerer sind liegt meiner Ansicht nicht nach an dem Unvermögen der deutschen Herstellern sondern eher an der Nachfrage ;-(

Auf der Interschutz (vor einigen Jahren in Augsburg) habe ich mal eine entsprechende Frage an dem Stand eines grossen deutschen Herstellers gestellt. Ich wollte einfach wissen warum keine bzw. recht wenige solche kleine schnuckeligen TS mit sinnvollen Leistungsdaten im Bereich der 1000 l/min angeboten werden.

Der Vertreter meinte da nur das die Feuerwehren in Deutschland TS in der Leistungklasse der 16-Klasse nachfragen. "Wenn die Nachbarfeuerwehr eine TS mit 1600 l/min hat dann brauche ich auch so eine .."

ich verweise da jetzt einfach mal auf folgende Beiträge bzw. Threads:

  • '´Wunsch´ - TS - war: Ultra-Eco / War: Giebt es bekannte Prob' von Jakob Theobald


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen346301
    Datum01.07.2006 12:382968 x gelesen
    Der Vertreter meinte da nur das die Feuerwehren in Deutschland TS in der Leistungklasse der 16-Klasse nachfragen. "Wenn die Nachbarfeuerwehr eine TS mit 1600 l/min hat dann brauche ich auch so eine .."

    Ich verweise diesbezüglich gleich mal auf eine meiner Aussagen im Thread TS 6/6:

    (...) die allgemeine Beschaffungspolitik der Feuerwehren, welche nicht selten durch Insellösungen, Schwanzvergleiche und Kirchturmdenken statt von Vernunft geprägt sind.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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