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Themawehrersatzdienst17 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
Autorlars8 m.8, müden / nds347154
Datum05.07.2006 21:4112460 x gelesen
Hallo Kammeraden!

Ich habe da ein kleines problem
unzwar geht es um den Wehrersatzdienst in der Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen

ich muss unbedingt wissen was für rechte und pflichten ein
wehrersatzdienst-leistender hat und an was für regeln er sich halten muss

für eure hilfe schonmal danke im vorraus


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AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW347210
Datum05.07.2006 23:528672 x gelesen
Hallo Lars,

du solltest dein Problem ( so es denn eins gibt ) etwas genauer schildern. So pauschal kann man darauf schlecht ne antwort geben.


Gruß

Ralf


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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein347216
Datum05.07.2006 23:598735 x gelesen
Moin moin!

Kenne mich zwar nicht mit den Regelungen in NDS aus, denke aber mal, dass die Unterschiede in Punkto Wehrersatzdienst sich in Deutschland nicht großartig unterscheiden...

Generell gilt folgendes: Du kannst nach Eintritt in die FF über diese deine Freistellung beim zuständigen Landratsamt beantragen, der Landrat kann (muss nicht) diese dann bewilligen.
Die Verpflichtungszeit beträgt derzeit 6 Jahre. In dieser Zeit bist du verpflichtet, dem Dienst in der FF nachzukommen und an Übungen, Ausbildungen und Einsätzen teiilzunehmen (andernfalls drohen Geldstrafen bis hin zum sofortigen Einzug zum Wehrdienst). Dein Wehrführer muss regelmäßig (idR 2x im Jahr) dem Landkreis bestätigen, dass du deinen Verpflichtungen auch nachkommst.
Darüber hinaus können in deiner Verpflichtung noch zusätzliche Aufgaben festgeschrieben sein. Bei uns beispielsweise verpflichtest du dich neben dem "regulären" FF-Dienst auch, den AGT-Lehrgang zu absolvieren, auf Gemeindekosten einen LKW-Führerschein zu machen und/oder auch als Ausbilder in der Jugendfeuerwehr mitzuwirken. Dies legt normalerweise die örtliche Feuerwehr fest. Früher war es bei uns im Kreis der Regelfall, dass du als Freigestellter neben dem Dienst in der örtlichen FF auch im ABC-Dienst des Kreisfeuerwehrverbandes tätig sein musstest.

Aus Erfahrung kann ich sagen: Wenn du bereits Mitglied in der FF bist oder sowieso in die FF eintreten möchtest, ist die Freistellung eigentlich kein Problem.
Wenn du aber mit dem Gedanken spielen solltest, ausschließlich in die FF einzutreten, um nicht zum Bund zu müssen, dann lass da lieber die Finger von... da bist du mit den paar Monaten Bundeswehr besser bedient, als mit 6 Jahren regelmäßigem (!) Feuerwehrdienst!


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP347255
Datum06.07.2006 09:218371 x gelesen
Geschrieben von Kay StielerDarüber hinaus können in deiner Verpflichtung noch zusätzliche Aufgaben festgeschrieben sein. Bei uns beispielsweise verpflichtest du dich neben dem "regulären" FF-Dienst auch, den AGT-Lehrgang zu absolvieren, auf Gemeindekosten einen LKW-Führerschein zu machenBei euch werden Ersatzdienstleistende "gezwungen", den LKW-Führerschein für sie kostenlos zu machen? Habt ihr zufällig im Gemeindegebiet noch ne Wohnung frei?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein347388
Datum06.07.2006 13:488343 x gelesen
Naja, viele könnten den LKW-Führerschein privat gar nicht gebrauchen und würden ihn sonst wohl nicht machen... und Unterricht und Prüfung können ja auch stressig werden ;-)
Allerdings ist mit dem bezahlten Führerschein dann auch wieder eine Verpflichtung auf 10 Jahre verbunden (oder bei früherem Austritt aus der Wehr die Rückzahlung von jeweils 1/10 des Gesamtbetrags pro nicht absolviertem Jahr... und eine evtl. Nachprüfung muss auch selbst bezahlt werden). So gesehen verlängert sich die Verpflichtung in der Wehr dann um 4 Jahre.

Meist steht als Auflage in den Freistellungen aber nur drin, dass man sich zum AGT ausbilden lassen muss...


MkG
Kay


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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz347432
Datum06.07.2006 16:018151 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppBei euch werden Ersatzdienstleistende "gezwungen", den LKW-Führerschein für sie kostenlos zu machen? Habt ihr zufällig im Gemeindegebiet noch ne Wohnung frei?

Du willst uns doch nicht etwa untreu werden ;-)

So schlimm ist es bei uns ja doch auch nicht.


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AutorMich8ael8 B.8, Delmenhorst-Hasbergen / Niedersachsen347897
Datum09.07.2006 12:358507 x gelesen
Geschrieben von Kay StielerKenne mich zwar nicht mit den Regelungen in NDS aus, denke aber mal, dass die Unterschiede in Punkto Wehrersatzdienst sich in Deutschland nicht großartig unterscheiden...
Da die Wehrpflicht sich nach einem Bundesgesetz richtet, kann sich da gar nichts unterscheiden. Anzumerken sei aber, daß es sich bei der Verpflichtung nicht um einen Wehrersatzdienst, sondern um eine Wehrdienstausnahme handelt. Rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. (Aber da der Begriff in 90% aller Fälle eh falsch verwendet wird, ist das nicht weiter tragisch.)

Geschrieben von Kay StielerDie Verpflichtungszeit beträgt derzeit 6 Jahre. In dieser Zeit bist du verpflichtet, dem Dienst in der FF nachzukommen und an Übungen, Ausbildungen und Einsätzen teiilzunehmen (andernfalls drohen Geldstrafen bis hin zum sofortigen Einzug zum Wehrdienst). Dein Wehrführer muss regelmäßig (idR 2x im Jahr) dem Landkreis bestätigen, dass du deinen Verpflichtungen auch nachkommst.

Ja, die Meldemechanismen variieren, aber nichtsdestotrotz hast Du bis auf den Dir zustehenden Urlaub an allem teilzunehmen.


Geschrieben von Kay StielerDarüber hinaus können in deiner Verpflichtung noch zusätzliche Aufgaben festgeschrieben sein.

Ja, können, müssen aber nicht. Wer "Glück" hat, hat eine Feuerwehr, die nur den üblichen Dienst am Standort fordert. Wer sicher ist, 6 Jahre seiner Verpflichtung nachkommen zu können, findet hier eine gute Alternative zum Wehrdienst.

Gruß
Michael


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP463024
Datum12.02.2008 21:588349 x gelesen
kann der ersatzdienst wirklich in "jeder" normalen ff gemacht werden? ich kenne das system nur von gefahrstoffzügen des kreises, die dezantral aufgeteilt sind. in einer solchen teileinheit kann der ersatzdienst absolviert werden, nicht in einr ff...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463028
Datum12.02.2008 22:018347 x gelesen
Nein, nicht in jeder.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern463032
Datum12.02.2008 22:058176 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikeich kenne das system nur von gefahrstoffzügen des kreises, die dezantral aufgeteilt sind.

Ein paar mehr sind es aber doch. I.d.R. ist es bei Feuerwehren möglich, denen Bund-Fahrzeuge (KatSch) "zur Verfügung gestellt" wurden. Bei uns ist dies ein SW 2000.


Grüße
Magnus

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein463052
Datum12.02.2008 22:458193 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlEin paar mehr sind es aber doch. I.d.R. ist es bei Feuerwehren möglich, denen Bund-Fahrzeuge (KatSch) "zur Verfügung gestellt" wurden.
Kann ich so nicht bestätigen. Vielleicht gibt es aber wie so oft auch da regionale Unterschiede.

Im Kreis Pinneberg gibt es bei den Freiwilligen Feuerwehren keine Bund-Fahrzeuge. Die einzigen, kreiseigenen KatS-Fahrzeuge stehen zentral in der Kreisfeuerwehrzentrale (z.B. die IuK-TEL), wo auch der ABC-Dienst mit seinen KatS-Fahrzeugen zentral untergebracht ist.
Mir ist hier aber keine Wehr bekannt, die deshalb nicht die Möglichkeit hat, Kameraden durch den Landrat freistellen zu lassen.


MkG
Kay


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463053
Datum12.02.2008 22:478143 x gelesen
Geschrieben von Kay StielerVielleicht gibt es aber wie so oft auch da regionale Unterschiede.Die gibt es mit Sicherheit.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern463083
Datum13.02.2008 01:438166 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Kay StielerKann ich so nicht bestätigen.
Ich schon, immerhin hab ich so meine sechs Jahre rumgebracht.... ;-)

Geschrieben von Kay StielerVielleicht gibt es aber wie so oft auch da regionale Unterschiede.
Mit Sicherheit kochen die BL da wieder ihr eigenes Süppchen...


Grüße
Magnus

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen463099
Datum13.02.2008 09:148270 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian Krupp
Nein, nicht in jeder.

Doch, in jeder. Zumindest bei uns in Nds.
Hier ist zwingend vorgeschrieben, in der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu dienen. Zusätzlich wird jeder Helfer einer Kreisfeuerwehreinheit zugeordnet. Diese können TEL, FmZt, Versorgungszug u.a. sein.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz463147
Datum13.02.2008 14:068174 x gelesen
Hallo Mike,

Geschrieben von Schindler Mikekann der ersatzdienst wirklich in "jeder" normalen ff gemacht werden? ich kenne das system nur von gefahrstoffzügen des kreises, die dezantral aufgeteilt sind. in einer solchen teileinheit kann der ersatzdienst absolviert werden, nicht in einr ff...
Warum sollte man den Wehrersatzdienst nur in Teileinheiten der Gefahrstoffzüge der Landkreise ableisten dürfen? Bei uns im Kreis, also gerade ein klitzekleiner Steinwurf von Speyer entfernt sind mir mindestens 10 Fälle bekannt, die ihren Wehrersatzdienst außerhalb des Gefahrstoffzuges machen. Kann sein, dass die Feuerwehr Speyer festgelegt hat, dass die Ersatzdienstleistenden eben ihren Dienst im Gefahrstoffzug Speyer zu absolvieren haben. Kann IMHO jede KV/SV festlegen, wie sie will.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAndr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW463150
Datum13.02.2008 14:188131 x gelesen
Hallo,
also hier findest du auch einige allgemeine Informationen:
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_401138/DE/02__Themen/02__Ueberblick/01__Ehrenamt/02__Helfer/Freistellung/Freistellung__node.html__nnn=true

Hier ist auch eine Word-Datei über die allgemeinen Rechte und Pflichten:
http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_398090/DE/05__Publikationen/02__Merkblaetter/Merkblaetter__node.html__nnn=true
(s. unter "Handlungshilfen Freistellung vom Wehrdienst")

Gruß


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463198
Datum13.02.2008 18:388159 x gelesen
Ähm, ein RLP'ler stellt eine Frage, die ein RLP'ler beantwortet, du verneinst diese Antwort erst, aber mit dem Hinweis auf Nds., und bringst dann zwei Sätze, die doch genau das bestätigen, was meine Antwort war....
Du verwirrst mich...

Geschrieben von Volker EhrhardtHier ist zwingend vorgeschrieben, in der jeweiligen Ortsfeuerwehr zu dienen. Zusätzlich wird jeder Helfer einer Kreisfeuerwehreinheit zugeordnet.Und wieso wird er einer Kreisfeuerwehreinheit zugeordnet, obwohl er schon in einer Ortsfeuerwehr ist?
Eben...


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