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ThemaRechte FF bei Absperrmaßnahmen29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf / Baden-Württemberg348362
Datum10.07.2006 22:4613657 x gelesen
Hallo Community,

wenn die Frewillige Feuerwehr vom Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde einen Einsatzauftrag bekommt um eine Veranstaltung abzusperren (Straßen), welche Rechte hat dann der FA ?

Kann er Fahrzeugen die Durchfahrt verweigern oder darf er diese lediglich darauf hinweisen, dass hier keine Durchfaht im Moment möglich sei ?

Wird nun ein FA bei solch einer Absperrmaßnahme von einem Fahrzeug verletzt (angefahren), obwohl dieser den Fahrzeugführer auf die Sperrung der Straße hingewiesen hat, wie sieht da die rechtliche Lage aus ?

Darf die Feuerwehr überhaupt Straßensperrungen durchführen ?

Fragen über Fragen, ..... wer kennt die Antworten ?


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Jochen Köhler
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorJuli8an 8B., In der Nähe von Siegen / NRW348364
Datum10.07.2006 22:5611706 x gelesen
Soweit ich weiß darf die FFW doch nur den Verkehr aufhalten solang es absolut notwendig ist und Pozilei nicht so schnell da ist. Absperren für Feste usw. kann ich dir nicht sagen.


___________________________________________________
***Die hier geäußerte Meinung spiegelt meine Meinung wieder und ist in keinster Weise die Meinung meiner Vorgesetzten. Ich präsentiere auch nicht meine Feuerwehr sondern nur mich selber. Ich bin eine private Person mit einem nie endenden Wissensdurst. Sollte sich wer gestört fühlen, meine Email ist geduldig***


An die Menschen die meinen sie müssten. Lest es euch durch und last es dabei, oder sucht euch ein anderes Hobby. Feuerwehr hat was mit Kameradschaft zutun und nicht mit rumpetzen


http://www.freewebs.com/iwannawatchyoubleed/index.htm

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AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt348370
Datum10.07.2006 23:4411884 x gelesen
Hallo Jochen,

im ursprünglichen Sinne nicht die Aufgabe der Feuerwehren, aber die Kommunen bedienen sich zunehmend ihrer, denn der Polizeieinsatz ist in vielen Fällen kostenpflichtig.
Vorher muss aber geklärt sein, ob das betreffende Gebiet/Straße Eigentum/Trägerschaft der Kommune ist. Falls nicht muss die Kommune mit dem Eigentümer sprechen und wenn der zustimmt, kann es vorkommen, dass die Feuerwehr in Amtshilfe die Straße sperrt.

Rechte des FA wie im normalen Einsatz, sprich Verhältnismäßigkeit, Eigenschutz geht vor und so weiter...
Wer also die 'Absperrung durchbricht' kann nicht mit Gewalt gestoppt werden. Dazu muss generell die Polizei hinzugezogen werden.

MkG.

Paul


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW348386
Datum11.07.2006 02:5311735 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Paul Bäumer---
Rechte des FA wie im normalen Einsatz, sprich Verhältnismäßigkeit, Eigenschutz geht vor und so weiter...
Wer also die 'Absperrung durchbricht' kann nicht mit Gewalt gestoppt werden. Dazu muss generell die Polizei hinzugezogen werden.


Ist dir der Widerspruch in deiner Aussage bewusst?

Zur Ursprungsfrage:
IMO darf die Feuerwehr lediglich die angeordneten Verkehrszeichen und -Einrichtungen aufstellen. Freundliche Hinweise an diskussionswillige Verkehrsteilnehmer dürften natürlich unkritisch sein...

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW348389
Datum11.07.2006 07:5111803 x gelesen
Moin Forum,

ich hoffe mal, ich behaupte jetzt nichts falsches, wenn ich die "Rechte" der FW und THW in diesem Falle gleichstelle?

Hier im Revier wurde das THW in den letzten Jahren wiederholt zur Absicherung von sportlichen Grossereignissen auf der Strasse herangezogen. Anforderer war jeweils die Polizei.

Und hierbei war es Grundsatz, dass wir allerhöchstens motorisierte Verkehrsteilnehmer an den Absperrungen darauf hinweisen durften, dass die Querstrasse gesperrt ist durch die POL. Fahrer mit erhöhtem Diskussionsbedarf wurden an die Kräfte der Polizei verwiesen, bei Bedarf Absperrungen geöffnet und wieder geschlossen. Durch die Leitenden des THW wurde bei Schwierigkeiten SOFORT ein Krad der POL in Bewegung gesetzt. Wir waren eigentlich mehr Auskunftsbüro und Absperrungsöffner. Wir durften nix "regeln" oder selbst aktiv eingreifen. Allerdings ist es erheblich schwieriger, wenn der Anforderer die Stadt ist und versucht, mit Kräften von FW und/oder THW ohne genügende Polizeiunterstützung "Verkehr zu regeln"!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Fragen kostet nix!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen348390
Datum11.07.2006 07:5911646 x gelesen
Geschrieben von Jürgen HäfnerAllerdings ist es erheblich schwieriger, wenn der Anforderer die Stadt ist und versucht, mit Kräften von FW und/oder THW ohne genügende Polizeiunterstützung "Verkehr zu regeln"!

Was ist dann schwieriger? Für die Regelung des Straßenverkehrs in der Stadt XY ist eigentlich nur einer zuständig: Die Stadt(verwaltung) XY.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW348391
Datum11.07.2006 08:1111813 x gelesen
Geschrieben von Paul BäumerFalls nicht muss die Kommune mit dem Eigentümer sprechen und wenn der zustimmt, kann es vorkommen, dass die Feuerwehr in Amtshilfe die Straße sperrt.
Nein! Kann es eigentlich nicht!

Siehe dazu die Aussage von Ralf Fischer:

Die Amthilfe ist immer nur eine ergänzende Hilfe. Eine Vollständige Übernahme von Verwaltungsaufgaben durch eine ersuchte Behörd ist keine Amtshilfe. Dies bedeutet auch, dass die mangelnde personelle oder sachliche Ausstattung einzelner Behörden nicht durch regelmäßig wiederkehrende Inanspruchnahme von Amtshilfe kompensiert werden darf.

Bedeutet also, dass es keine Amtshilfe ist bzw sein kein, wenn die Feuerwehr den Verkehr "regelt". Was in NRW z.b. sowieso nicht der Fall sein darf!

Hier mal der Link zu dem Dokument, sind noch andere interessante Aspekte drin.


Gruß
Michael

Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW348392
Datum11.07.2006 08:1211772 x gelesen
Jaja...der Link!

Jetzt aber:

Ralf Fischer - Amtshilfe


Gruß
Michael

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AutorMark8us 8G., Berlin / Berlin348398
Datum11.07.2006 09:0711757 x gelesen
Hallo!
Ich sehe die Sache eher aus einem anderen Blickwinkel. Offenbar geht es hier um die Absicherung einer Veranstaltung, z.B. Straßenfest o.ä.
Hier liegt der Fall so, dass ein Veranstalter eine Sondernutzung für öffentlichen Raum beantragt hat und diesem dann auch die Sicherung dieser Veranstaltung obliegt.
In Berlin werden hierfür von den Veranstaltern private Wachschutzunternehmen oder der z.B. der Staßenverkhershilfsdienst e.V. (privater Verein) beauftragt.

Diese haben keinerlei hoheitliche Befugnisse, ihnen stehen lediglich die Jedermansrechte zu. Das ist auch völlig ausreichend, da es sich um eine private Veranstaltung handelt und der öffentliche Raum für die Zeit der Veranstaltung eine Art Privatgelände darstellt. Somit kann der Veranstalter auch bestimmen, wer Zutritt hat oder nicht. Daher findet auch keine Verkehrsregelung (hierfür wären hoheitliche Rechte erforderlich) statt sodern nur eine Art Zugangskontrolle. Will nun ein Unberechtigter sich Zugang verschaffen, kann dieser selbstverständlich am Betreten gehindert werden (Stichwort Notwehr, Nothilfe nach BGB und StGB).

Offenbar soll im vorliegenden Fall die FF als Sicherungsposten für die Sperrmaßnahmen fungieren. Also offenbar von der Gemeinde beauftragt, die hier als privater Veranstalter auftritt, um Kosten zu sparen.
Ich halte dies für nicht so problematisch, wenn sich die Kameraden bewusst sind, dass sie in diesem Fall nicht direkt als Feuerwehr unterwegs sind.

MkG

Markus


Nur wer ankommt, kann helfen.

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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW348399
Datum11.07.2006 09:1011648 x gelesen
Geschrieben von Markus GültzowIch halte dies für nicht so problematisch, wenn sich die Kameraden bewusst sind, dass sie in diesem Fall nicht direkt als Feuerwehr unterwegs sind.


Genau und dass sie in diesem Fall nicht direkt die Leistungen einer FUK in Anspruch nehmen können!?

Ich würde die Finger von soetwas lassen!


Gruß
Michael

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen348415
Datum11.07.2006 10:1711883 x gelesen
Aber ich trage doch die Uniform, auf der ganz klar "Feuerwehr" draufsteht...
Wenn also etwas schief läuft, heißt es immer: Die Feuerwehr hat das nicht hinbekommen.
Konsequenterweise müssen solche Aktionen dann in neutraler Kleidung erfolgen.

Wir nehmen grundsätzlich nicht an solchen Veranstaltungen teil. Es ist schon vorgekommen, dass z.B. beim Radrennen ein MTF der Feuerwehr vom Ordnungsamt genutzt wurde.

Ich habe selbst einmal in Bayern mit einer FF eine Straßensperrung während eines Radrennen durchgeführt.
Hierbei handelte es sich um eine Vollsperrung einer Straße. Es durfte unter keinen Umständen jemand durchfahren, da sonst eine Gefährdung der radfahrer gegeben gewesen wäre.


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW348421
Datum11.07.2006 10:4711752 x gelesen
Hallo!

Eine ähnliche Situation gab es bei uns auch schon mal, allderdings Inline- statt Radrennen.

Wir stellten an den Absperrstellen Pilonen und Warnbarken auf. An jeder Absperrstelle war auch eine Dame des Ordnungsamtes eingesetzt, die offiziell die Absperrung zu verantworten hatte. Die FW war während des Rennens ebenfalls an den Absperrstellen präsent, jedoch um bei Bedarf TRagehilfe für den Sanitätsdienst zu leisten.

Gruß Stephan


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AutorStef8an 8D., Burgkirchen / Bayern348426
Datum11.07.2006 11:0511726 x gelesen
Interessantes Thema...
Nur: was jemand denkt oder glaubt, zu wissen, hilft im Zweifelsfall wenig. Kennt niemand die entsprechenden Verordnungen und Gesetze, wo man das nachlesen kann?


Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Dufter

Alles nur meine eigene Meinung...

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern348430
Datum11.07.2006 11:1111645 x gelesen
Hallo Leute!


Schaut mal hier:

http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm


" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig."



Gruß
Michael
Steve Martin

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AutorThom8as 8M., Menden / NRW348434
Datum11.07.2006 11:2211661 x gelesen
Bei uns war es das Hoennetal-pur event.
An einer Absperrung der FFW Balve ist ein Kamerad via Auto "aus dem Weg geräumt worden".
Nach Zeitungsangabe ging das ganze vor Gericht, über den Ausgang kann ich leider nichts sagen.

Deutschtypisch wird erst der Richter sagen was man durfte.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorStef8an 8D., Burgkirchen / Bayern348439
Datum11.07.2006 11:3611765 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenySchaut mal hier:

http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

na das ist doch eindeutig...

Als Ergänzung:
§36 StVo, Abs. 1
§44 StVo Abs. 2

Also: wir dürfen.


Mit freundlichen Grüssen,
Stefan Dufter

Alles nur meine eigene Meinung...

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AutorAndi8 G.8, Neusäß / Bayern348440
Datum11.07.2006 11:3711647 x gelesen
Hallo zusammen,

verbessert mich wenn ich jetzt falsch liege aber ist es nicht so das nur die FW in Bayern verkehrsregelnde maßnahmen durchführen dürfen?? (Also bei Einsätzen)

Also bei uns im Umkreis ist es ganz normal das die FW das auch bei Veranstalltungen (Kirche, Sport....) übernimmt und auch den Verkehr umleiten darf, natürlich nur mit schriftlicher genehmigung der Stadt.


Gruß

Andi Greger

Wie immer meine Meinung

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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern348444
Datum11.07.2006 11:4511730 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Stefan DufterAlso: wir dürfen.


Wir ja!!! ;-)

Die anderen auch??


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW348446
Datum11.07.2006 11:5011665 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyWir ja!!! ;-)

Die anderen auch??


ICh weiß nicht wie oft das Thema schon da war, wöchentlich? Mindestens jedoch monatlich!

Zusammengefasst, in Bayern, dürfen auch Feuerwehren verkehrsregelnde Maßnahmen einleiten. In NRW nicht! In NRW dürfen z.b. die Straße voll sperren, oder Sicherungsmaßnahmen durchführen, aber nicht regeln!


Gruß
Michael

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348449
Datum11.07.2006 11:5411580 x gelesen
Hoihoi,

Geschrieben von Michael ZelenyWir ja!!! ;-)


Bitte sehr!

Geschrieben von Michael ZelenyDie anderen auch??

Nö. Und ich bin gar nicht scharf drauf. :-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348451
Datum11.07.2006 11:5711660 x gelesen
Geschrieben von Michael ArensIn NRW nicht! In NRW dürfen z.b. die Straße voll sperren, oder Sicherungsmaßnahmen durchführen, aber nicht regeln!

Und ich bin heilfroh darüber! Denn wenn man was "darf", dann kann man es auch nur schlecht Ablehnen... ;-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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Autorwern8er 8n., reischach / bayern348454
Datum11.07.2006 12:1311744 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningUnd ich bin heilfroh darüber! Denn wenn man was "darf", dann kann man es auch nur schlecht Ablehnen... ;-)

Richtig.
Und die Jungs der grünen Fraktion freuen sich wie ein Schnitzel, daß sie endlich den Mist von der Backe haben.

Bei uns läuft das regelmäßig so ab, daß sich die Pol nach Unfallaufnahme wieder verzieht und uns die restilichen Sicherungsmaßnahmen bis z.B. die Unfallautos entfernt sind, überlässt.
Und nachdem die Abschleppaufträge mittlerweile zentral vergeben werden, kann das schon mal ne Stunde dauern bis der Abschleppfuzzi auftaucht. Viel Spass!

Oder wenn eine großräumige Umleitung bei einem LKW-Unfall zu erstellen ist. Toll wenn du dir deswegen die Beine in den Bauch stehen kannst.

Nur haben das die Kameraden, die damals bei der Vergabe dieses "Sonderrechts" ganz heiß drauf waren, weil wir jetzt ja endlich dürfen, eigentlich nie überrissen.

mkg

Werner


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen348458
Datum11.07.2006 12:3811679 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerUnd die Jungs der grünen Fraktion freuen sich wie ein Schnitzel, daß sie endlich den Mist von der Backe haben.

Genau. Wobei die das hier (zumindest die BAB-Pol) auch schonmal versucht.

Geschrieben von werner neudeckerOder wenn eine großräumige Umleitung bei einem LKW-Unfall zu erstellen ist. Toll wenn du dir deswegen die Beine in den Bauch stehen kannst.


:-)



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern348460
Datum11.07.2006 12:5311763 x gelesen
Hat jemand eine Quelle für die entsprechenden Regelungen in Bayern?

Bitte keine Verweise auf google, so weit denke ich schon mit :-)


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern348462
Datum11.07.2006 12:5711735 x gelesen
Huhuu!!


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!! ;-)


Hier nochmal:
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
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AutorPete8r S8., Aholming / BY348464
Datum11.07.2006 13:0611735 x gelesen
Geschrieben von werner neudeckerBei uns läuft das regelmäßig so ab, daß sich die Pol nach Unfallaufnahme wieder verzieht und uns die restilichen Sicherungsmaßnahmen bis z.B. die Unfallautos entfernt sind, überlässt.
Und nachdem die Abschleppaufträge mittlerweile zentral vergeben werden, kann das schon mal ne Stunde dauern bis der Abschleppfuzzi auftaucht. Viel Spass!

Oder wenn eine großräumige Umleitung bei einem LKW-Unfall zu erstellen ist. Toll wenn du dir deswegen die Beine in den Bauch stehen kannst.


Läuft bei uns nicht anders. Sobald die Unfallaufnahme abgeschlossen ist, kommt ein "Ihr macht das schon..." und weg sind sie.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern348465
Datum11.07.2006 13:0711809 x gelesen
:-)


Das kommt mir doch bekannt vor!!!!!

Ist schon ein Ding, wenn sie überhaupt ausm Auto aussteigen!! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern348467
Datum11.07.2006 13:1011790 x gelesen
Solange sie noch wenigstens selber schreiben :-)


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf / Baden-Württemberg348615
Datum11.07.2006 22:0911676 x gelesen
Also erst einmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung an diesem Thema !!

Aber so wie man aus den beiträgen sehen kann, ist es von Bundesland zu Bundesland verscheiden mit der Gesetzteslage.

Ich denke dieser Punkt wird auch weiterhin für Gesprächsstoff sorgen, da man mit dieser wachsweichen Lage nicht richtig weiss wo man vom recht her steht.

Über weitere fachliche und informative Antworten würde ich mich sehr freuen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr
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