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Thema | THW-Grundausbildung | 29 Beträge | |||
Rubrik | THW | ||||
Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346607 | |||
Datum | 03.07.2006 09:11 | 16374 x gelesen | |||
Hallo miteinander, wer kann mir näheres zur THW-Grundausbildung sagen: - Zeitrahmen (die im Internet kursierenden Quellen unterscheiden sich da) - real benötigte Zeit - Helferprüfung (Mindestleistung/Ablauf) - Details zur Fachausbildung danach - Erfahrungen (vor allem die, bitte) Gruß Philipp | |||||
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Autor | Pete8r K8., Freckenfeld / Rheinland-Pfalz | 346608 | |||
Datum | 03.07.2006 09:15 | 13454 x gelesen | |||
Hallo Philipp, müsstest du die Informationen nicht viel leichter hier bekommen? Die sitzen viel näher dran. gruß Peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346609 | |||
Datum | 03.07.2006 09:19 | 13242 x gelesen | |||
Hallo Peko, leider nein, weil a, deren Forum nur für registrierte THW-Helfer komplett offen ist b, bzw. das öffentliche Forum absolut tot ist Hier gibts ja auch THW-Leute die mitdiskutieren. Trotzdem danke für den Link Gruß | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346611 | |||
Datum | 03.07.2006 09:22 | 13125 x gelesen | |||
wer kann mir näheres zur THW-Grundausbildung sagen: Schau mal hier: LINK MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 346612 | |||
Datum | 03.07.2006 09:25 | 13387 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp Merkle- Zeitrahmen (die im Internet kursierenden Quellen unterscheiden sich da) Geschrieben von www.thw.de Basisausbildung I (ehemals Grundausbildung) Geschrieben von Philipp Merkle - real benötigte Zeit Hängt ein bischen vom OV und die Anzahl der Dineste im Monat ab. Bei uns im OV zwischen 6 und 9 Monate. Geschrieben von Philipp Merkle - Helferprüfung (Mindestleistung/Ablauf) Es gibt einen theoretischen und einen Praktischen Teil. Theorie ist Multiplijoice. Recht einfach wenn man ein wenig gelernt hat. Der praktische Teil besteht aus meheren Stationen. An jeder Station bekommt man eine Aufagebe: - Kettensäge auseinander und wieder zusammen bauen - Tauchpumpe in Betrieb nehmen - Dummy mit Löschdecken löschen - Teamprüfung ... Geschrieben von Philipp Merkle - Details zur Fachausbildung danach Was genau möchtest du wissen? Geschrieben von Philipp Merkle - Erfahrungen (vor allem die, bitte) Habs geschafft und es war nicht so schlimm wie man sich das vorstellt. Die Prüfer wollen ja auch nicht das du durchfällst. Noch Fragen? Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 346613 | |||
Datum | 03.07.2006 09:27 | 13123 x gelesen | |||
Hallo Philipp, am besten wendest Du Dich an deinen nächstgelegenen Ortsverband persönlich. Kontaktaufnahme unter www.thw-neu-ulm.de, der Ausbildungsbeauftragte dort kann Dir am besten Auskunft geben. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346614 | |||
Datum | 03.07.2006 09:28 | 13419 x gelesen | |||
Hallo Martin, Fachausbildung: Was für Möglichkeiten gibts da? Hängt das von der im OV vorhandenen FGr ab? Die Basisausbildung in 6-9 Monaten: Mit wievielen Diensten (ich hör da immer was von kompletten Samstagen?) pro Woche? Gruß Philipp | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 346616 | |||
Datum | 03.07.2006 09:30 | 13090 x gelesen | |||
Hallo Phillipp, leider kann man das nicht so pauschal beantworten. Wir haben zwar eine geregelte Basis I (Grundausbildung) im THW die einen einheitlichen Ausbildungsrahmen beinhaltet. Allerdings gibt es hier Regional unterschiedliche Handhaben, vor allem was der Zeitbedarf an geht. Genauere Informationen und vor allem qualifizierte erhälste du bei deinen Ortsverband in der Nähe. Dort einfach einmal auf einen Dienstabend melden und dir am besten alles erklären lasse. Leider kann ich dir auch nicht mehr mit aktuellen Erfahrungen aus der Prüfung helfen, meine ist mittlerweile *grübel* 10 her. Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 346618 | |||
Datum | 03.07.2006 09:39 | 13118 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Philipp Merkle Was für Möglichkeiten gibts da? Hängt das von der im OV vorhandenen FGr ab? ja, ist von der Fachgruppe vor Ort abhängig. Hier gibt es halt spezielle Richtungen, sei es nun die Fachkunde Bergung oder die Fachausbildung der Wassergefahrengruppe wie in Neu-Ulm. Zusätzlich kannst du auch in den Zugtrupp gehen und die hier für notwendigen Kentnisse erlernen. Geschrieben von Philipp Merkle Die Basisausbildung in 6-9 Monaten: Mit wievielen Diensten (ich hör da immer was von kompletten Samstagen?) pro Woche? Auch das ist regional unterschiedlich, bei uns im OV haben wir alle 14 Tage Dienstags für 4h Dienst. Bei speziellen Themengebieten verschieben wir mal einen Dienst auf einen Samstag und machen dann auch 8h. Kommt aber bei uns recht selten vor. Unsere Fachgruppe über des öfteren auf einen Samstag da es sonst keinen Sinn macht eine Trinwasseraufbereitungsanlage in Betrieb zu nehmen. Die restlichen Diensttage, ergo ist immer Dienstags jemand an der Unterkunft, machen wir einen freiwilligen technischen Dienst wo wir umbauten am Fahrzeug vornehmen, Material reinigen und warten oder halt, wie Momentan, die Grundausbildung mit zusätzlichen Ausbildungsabenden unterstützen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 346619 | |||
Datum | 03.07.2006 09:54 | 13235 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp MerkleFachausbildung: Einmal das und in welcher Einheit du überhaupt eingesetzt wirst. In Neu-Ulm z.B. Stab, Zugtrupp, 1./2. Bergungsgrupppe oder Fachgruppe Wassergefahren. In den jeweiligen Einheiten wirst dann die Basisausbildung 2 erhalten. Bei den Bergungsgruppen haben wir z.B. vollgende Themen: - Einführung in die Baukunde - Grundlagen für die Rettung von Personen - Retten aus Höhen und Tiefen - Retten aus Trümmern - Absicherung und Niederlegen - Überwinden von Hindernissen Weiterhin hast du (bei Bedarf im OV) die Möglichkeit z.B. die Ausbildung zum Brennschneider/Schweißer oder AGT zu machen. In der Fachgruppe Wassergefahren könntest du evtl. Bootsführer werden. Geschrieben von Philipp Merkle Die Basisausbildung in 6-9 Monaten: Mit wievielen Diensten (ich hör da immer was von kompletten Samstagen?) pro Woche? Ist in jedem OV anders. Bei uns im moment 2 Samstage von ca. 8:30 bis ca. 16:30. Ist aber auch mal früher Ende. Nach Ende der Basis 1 ist es dann ein Donnerstag Abend (theoretisch von 19:00 bis 22:00) und ein Samstag im Monat. Dazu kommen Einsätze und technische Hilfeleistungen. Aber wie schon von den anderen gesagt: Wende dich am besten an den nächsten OV. In deinem Fall Neu-Ulm. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346622 | |||
Datum | 03.07.2006 10:15 | 13209 x gelesen | |||
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Aber: Ich möchte nicht ins THW eintreten, ich erkundige mich rein aus Interesse :-) Mir ist schon klar, dass es bzgl. Handhabung von Regelungen immer eine gewisse Toleranz gibt, deswegen interessiert mich auch wie das bei euch überall gemacht wird. Eine Frage bzgl. Grundausbildung hätte ich noch: Wird die Teilnahme protokolliert/überwacht? Es könnte ja sein, dass jemand rein summenmäßig 75 Stunden Grundausbildung zusammenbringt, aber das Thema X 20 mal gehört hat, dafür Thema Y kein einziges mal. Gibt es dort auch "Bögen zum Abhaken" wie bei der FW-Grundausbildung in Bayern? Ich denke da speziell an THWin... (Bitte keine "Ja, na klar - doofe Frage"-Antworten, es besteht ja auch die Möglichkeit während der Ausbildung den OV zu wechseln und dann sollte man schon einen gewissen Überblick besitzen.... ) Gruß Philipp | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 346623 | |||
Datum | 03.07.2006 10:26 | 13193 x gelesen | |||
Geschrieben von Philipp MerkleWird die Teilnahme protokolliert/überwacht? Es könnte ja sein, dass jemand rein summenmäßig 75 Stunden Grundausbildung zusammenbringt, aber das Thema X 20 mal gehört hat, dafür Thema Y kein einziges mal. Gibt es dort auch "Bögen zum Abhaken" wie bei der FW-Grundausbildung in Bayern? Ich denke da speziell an THWin... (Bitte keine "Ja, na klar - doofe Frage"-Antworten, es besteht ja auch die Möglichkeit während der Ausbildung den OV zu wechseln und dann sollte man schon einen gewissen Überblick besitzen.... ) Puuh da sind wir an einer Stelle wo ich mir nicht sicher bin. Ich meine aber dass das ganze im THWin mit den Themen eingetragen wird wie bei der Basis 2 in den Einheiten auch. Wobei hier das was eingetragen wurde und das was gemacht wurde nicht das selbe sein muss. Beispiel: Eingetragen Brandpuppe - draußen Regen - gemacht Stiche und Bunde Das jemand mehrfach das selbe Thema hört ist bei uns im OV nicht möglich. Wir haben immer nur eine Basis 1 die von unserem AB überwacht und ausgebildet wird. Einen OV wechsel würde ich immer, wenn möglich, nach Abschluss der Basis 1 empfehlen. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Ainring / Bayern | 346625 | |||
Datum | 03.07.2006 10:37 | 13285 x gelesen | |||
Hallo zusammen, zum einen werden die Stunden natürlich ins THWin eingetragen, zum anderen findet eine "old school" Überwachung mittels Vordruck und Stift statt. Dort werden die einzelnen Themen abgehakt, bzw. eingetragen wie viele Stunden von einem Thema bereits vom Helfer besucht worden sind. Während der Basisausbildung I (Grundausbildung) ist es nicht ratsam den OV zu wechseln. Aber natürlich ist es möglich. mkg Michael Bolze www.thw-bgl.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 346710 | |||
Datum | 03.07.2006 18:25 | 13062 x gelesen | |||
Hallo Philip, ich hatte meine Basis in 6 Monaten durch. In der Regel den ersten Mittwoch im Monat von 18.00 Uhr bis 22.30 Uhr und den dritten Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Das entspricht auch in etwa der Erwartung, dass der gemeine Helfer so 160 Std im Jahr dem THW opfert. Die Fachausbildung richtet sich nach dem Bedarf der Technischen Züge und der FGr. Dabei werden die zivilen Ausbildungen oder bereits vorhandenen Kenntnisse natürlich genutzt. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Fragen kostet nix! | |||||
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Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 346738 | |||
Datum | 03.07.2006 21:07 | 13334 x gelesen | |||
Hallo Philipp! seit etwa 2 Jahren ist die Ausbildung auf örtlicher Ebene im THW in drei Abschnitte gegeliedert Basis 1 Grundausbildung, 75 h für 11 Themengebiete zuzüglich 16h Erste Hilfe dauert von 3 Wochenenden Chrashkurs in Hamburg über 6-7 Monate im Mittel bis zu 12 Monaten in Ausnahmefällen; schließt ab mit der Basis 1 Prüfung Theoretischer Teil 40 Fragen aus etwa 200 bekannten Fragen im multiple choice, mind. 32 richtig Praktischer Teil 24 Aufgaben in Einzelprüfung aus etwa 75 bekannten Aufgaben, davon mind. 19 richtig Teamprüfung 4 Helferanwärter als Team lösen eine (von drei bekannten) Aufgabe (relevant Kommunikation, UVV und Fachkunde) 2/3 der Prüfpunkte müssen erfolgreich absolviert werden Durchfallquote ca. 10% (vorrangig im Theorieteil) Basis 2 Fachausbildung in den Bergungs- oder Fachgruppen, Dauer zwischen 40 und 100 Stunden; vermittelt werden die für die jeweiligen Gruppen erforderliche Fachkunde Basis 3 Einsatzausbildung in den Bergungs- und Fachgruppen, Vertiefung der Fachkunde durch Ausbildungs- und Einsatzübungen, Projektarbeit, etc. dauert ca. 60h Die Basis 2+3 wird nicht geprüft, es gibt gegenwärtig Planungen Prüfübungen der Gruppen durchzuführen, diese Ausbildung wird durch die Führungskräfte der jeweiligen Gruppen durchgeführt Für einige Gruppen ist eine berufliche Qualifikation einiger Helfer und der Führungskräfte zwingend erforderlich (Facharbeiter Elektro für E-Gruppen, Laboranten für Trinkwasser, Bauingenieur für Brückenbau, KFZ-Schlosser für Logistik-Materialerhaltung, etc.) In den Geschäftsführerbereichen wird aufbauend für bestimmte Funktionen überörtlich eine Bereichsausbildung durchgeführt (Kraftfahrer 24h, Sprechfunker 24h, AGT 24h, Feldkoch ?h, IT-Betreuer ?h) Nach der Basis 1 können auch Lehrgänge an den beiden THW-Bundesschulen besucht werden für besondere Funktionen in den Gruppen ( Bootsführer, Schweisser, Sprengen, Stegebau, Ausbilder, etc. etc.etc.) sowie für Führungskräfte Erfahrungen gibt es reichlich, es ist leider häufiger festzustellen, dass die Basis 2 insbesondere in den Bergungsgruppen nur eine bessere Basis 1 ist. Beste Grüße! Stefan | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 346740 | |||
Datum | 03.07.2006 21:18 | 13171 x gelesen | |||
Hallo Stefan, noch eine spezielle Frage: Muss der GrFü FGr Elektro E-Ingenieur sein oder reicht da auch eine geringere Qualifikation? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346744 | |||
Datum | 03.07.2006 21:33 | 13194 x gelesen | |||
Durchfallquote ca. 10% (vorrangig im Theorieteil) Wenn das bei den Feuerwehren so wäre, würde das große Geheule losgehen... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 346745 | |||
Datum | 03.07.2006 21:38 | 13090 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWenn das bei den Feuerwehren so wäre, würde das große Geheule losgehen... Naja, jetzt in der Anfangszeit ist das geheule natürlich auch recht groß. Aber es macht schon sinn. Die Grundlagen müssen halt sitzen und verstanden sein. Allerdings ist ein Teil der Fragen doch sehr Richtung rechtliches und Struktur, da kann auch schnell mal ein Ausrutscher passieren. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der mündlichen Nachprüfung. Gruß Sven P.S.: Bin aber gegen eine Prüfung im Bereich Basis II und III. | |||||
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Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 346764 | |||
Datum | 03.07.2006 23:34 | 13087 x gelesen | |||
Hallo Philipp! Meines Wissens muss er oder sein Truppführer Elektromeister sein. Für den Übergang wird ein Facharbeiterbrief reichen. Unsere E-Gruppe hat einen Elektroingenieur als Helfer, Gruppen- und Truppführer sind jeweils Elektrofacharbeiter, sowie 4 weitere Helfer auch Elektrofacharbeiter, was auch Vorraussetzung für den Maschinistenlehrgang Netzersatzanlage ist. Beste Grüße! Stefan | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346765 | |||
Datum | 03.07.2006 23:37 | 13202 x gelesen | |||
Aber es macht schon sinn. Die Grundlagen müssen halt sitzen und verstanden sein. Da stimme ich mit dir überein. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der mündlichen Nachprüfung. Und wie viele bestehen dann nach der Nachprüfung? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 346798 | |||
Datum | 04.07.2006 06:26 | 13166 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Gute Frage, bei der letzten Grundausbildungsprüfung bei der ich dabei war ist letztendlich keiner durchgefallen. IMHO musste einer durch den mündlichen Part. Das ist aber nicht als Aussage für die Fläche zu werten. Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW | 346807 | |||
Datum | 04.07.2006 08:53 | 13100 x gelesen | |||
In der Prüfungsordnung ist eine mündliche Nachprüfung nicht vorgesehen, sie wird zwar gelegentlich bei Wackelkandiaten oder Helfern mit Prüfungsangst angewendet, ist aber wie gesagt nicht vorgesehen. Für die Helfer, die beim ersten mal durchgefallen sind, gibt es die einmalige Möglichkeit in dem nicht bestandenen Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) innerhalb von 6 Monaten noch einmal geprüft zu werden. Wer dort durchfällt hat plötzlich wieder viel mehr Freizeit, kommt aber nur seeehhhr selten vor. Beste Grüße Stefan | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 346810 | |||
Datum | 04.07.2006 09:22 | 13212 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan NeuhausIn der Prüfungsordnung ist eine mündliche Nachprüfung nicht vorgesehen, sie wird zwar gelegentlich bei Wackelkandiaten oder Helfern mit Prüfungsangst angewendet, ist aber wie gesagt nicht vorgesehen. Naja, wir wollen ja mal menschlich bleiben.... vor allem bei Personen mit Prüfungsangst. ;) Da habe ich schon so einiges gesehen, Helfer die Topfit im praktischen sind, aber in der Prüfung auf einmal eine Steckleiter verkehrt herum aufstellen. Geschrieben von Stefan Neuhaus Wer dort durchfällt hat plötzlich wieder viel mehr Freizeit, kommt aber nur seeehhhr selten vor. Was ich auch als "relativ" sinnvoll erachte, man darf aber nie vergessen was da eventuell hinter steckt! ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Fran8k P8., Recklinghausen / NRW | 346972 | |||
Datum | 04.07.2006 20:48 | 13100 x gelesen | |||
Erstmal an alle die an einer Mitarbeit im THW interessiert sind: Wenn man bereit ist etwas Zeit zum Lernen zu investieren, die Ausbildungsveranstaltungen regelmäßig besucht und nicht allzu sehr auf den Kopf gefallen ist, ist das mit der Grundausbildungsprüfung kein Problem !!! @ Sven: Absolut richtig !!! Wenn es an einem Punkt in der theoretischen bzw.praktischen Prüfung hängt sollte man demjenigen die Möglichkeit geben insbesondere wenn jemand einfach nur Prüfungsangst hat. Diese Leute sind Gott sei Dank auch verhältnismäßig einfach von denjenigen zu unterscheiden die schlicht u. ergreifend für die Prüfung nix getan haben. In einem solchen Fall gebe dem betreffenden Prüfling Zeit zum Nachdenken u. evtl. Nachbessern. Dann Klappts in den meisten Fällen auch. Bei diesen sog. "Null-Bock-Kandidaten" sollte man sich auf keinerlei Kompromisse einlassen und die ggf. auch beim 2, Mal durchfallen lassen (dann ist das Thema THW für den/die Betreffende(n) nämlich erledigt.). Solche Kandidaten sind für jede HiOrg nämlich überflüssig wie ein Kropf da sie in der Regel nicht bereit sind sich in ein Team zu integrieren (fachlich wie auch menschlich), nur das Nötigste tunund in der Regel nicht sonderlich verläßlich sind was nur zu Unfrieden führt. Gruß Frank (Grundausbildungsprüfer im GFB Gelsenkirchen) Aufstehn,aufeinander zugehn....... | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Berlin / Berlin | 348410 | |||
Datum | 11.07.2006 10:04 | 13104 x gelesen | |||
Hallo, bei uns wird nur noch in THWin eingetragen. Ändert sich spontan ein Thema, wird dies in THWin auch geändert. Wir achten darauf, daß die Helfer bis zur Prüfung alle Themen absolviert haben (bei uns innerhalb 6 Monate, nur Samstagdienste). Gruß Dirk THW Berlin-Lichtenberg | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Prenzlau / Brandenburg | 348411 | |||
Datum | 11.07.2006 10:06 | 13085 x gelesen | |||
Die StAN sieht vor, daß der GRFü E eine Elektrofachkraft nach VDE (Techniker, Meister, Ingeneur) sein muß. Gruß Dirk THW Eberswalde | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Prenzlau / Brandenburg | 348413 | |||
Datum | 11.07.2006 10:08 | 12961 x gelesen | |||
Bevor sich einer wundert: ist nicht mehr Berlin-Lichtenberg, ist jetzt Eberswalde (Visitenkarte zu spät geändert) Gruß Dirk THW Eberswalde | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 348457 | |||
Datum | 11.07.2006 12:36 | 13007 x gelesen | |||
Genau das ist ja der Punkt, Fachkraft ist auch schon der gemeine Haus-und Hof-Elektriker. Ob der Ingenieur Fachkraft ist, da bin ich mir gar nicht mal so sicher. Weiß da jemand näheres? | |||||
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Autor | Phil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern | 348502 | |||
Datum | 11.07.2006 15:14 | 13105 x gelesen | |||
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen besitzt und die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Wichtig in diesem Zusammenhangist, dass eine Elektrofachkraft im Allgemeinen immer nur Elektrofachkraft für das Arbeitsumfeld ist, in dem sie ausgebildet ist, also Kenntnisse der Normen und Bestimmungen hat und die Gefahren erkennen und bewerten kann (s. Definition der Elektrofachkraft in der BGV A2). Ein Elektroinstallateur-Meister (Handwerker mit EVU-Zulassung) ist demnach auch nur für diesen Bereich Elektrofachkraft, nicht jedoch für Arbeiten an Medizinprodukten, Hochspannungsanlagen (im kV-Bereich) oder im nachrichtentechnischen Bereich. Der Ausbildungsplan für die "Elektrofachkraft für besondere Tätigkeiten" ist durch die BG aufgestellt. Ahja, dann gilt bei Ingenieuren wohl der Punkt mit der Erfahrung, da bei der Ausbildung über Sicherheit kein Wort fällt.... | |||||
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