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ThemaBadezimmer als Aufenthaltsraum betrachten?16 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351647
Datum26.07.2006 10:1017305 x gelesen
Hallo,

wie ist eure Meinung würdet ihr ein Badezimmer (mit Badewanne, Dusche, WC, BD und zwei Waschbecken) als Aufenthaltsraum betrachten?

Definition Aufenthaltsräume:
"Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von menschen bestimmt oder geeignet sind. Maßgebend ist hierbei die objektive Beschaffenhait des Raumes (ausreichende Größe, Höhe, Belichtung und Belüftung). Es kommt also nicht auf die Beurteilung durch den Bauherren an, sondern darauf, ob der Raum nach Lage und Größe als Aufenthaltsraum benutzt werden kann.

Als Aufenthaltsräume gelten z.B. Wohn- und Schlafräume, Wohn- und Eßdielen, Koch- und Eßküchen, Kinderzimmer, Arbeitsräume wie Büroräume, Geschaftsräume, Verkaufsräume, Praxen und Werkstätten, auch wenn diese nur zweitweise genutzt werden.

An Aufenthaltsräumen werden in der Landesbauordnung zur Abwehr von Gefahren für Leben und gesundheit von menschen bestimmte Mindestanforderungen gestellt."

Ich würde spontan auf grund der möglichen durch längeren Nutzung den Raum als Aufenthaltsraum bezeichnen (als Geschäftsraum würde auch funktionieren ;-)).

Es geht konkret um ein recht großes Bad, was meiner Meinung nach einen gefangenen Raum darstellt und deswegen besondere Brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Denn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen.

Danke für eure Hilfe/ Meinung/ Interpretation.

MFG
Thobias


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AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351652
Datum26.07.2006 10:3012360 x gelesen
Hallo!


Interessante Überlegung!

Soweit ich weiß, ist ein WC kein Aufenthaltsraum, obwohl ich da auch länger drauf sitzen kann! ;-)

Würde so jetzt mal in den Raum stellen ein Bad gilt nicht als Aufenthaltsraum!?

Hängt natürlich alles davon ab, was man sich an VB leisten kann und will!!!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351653
Datum26.07.2006 10:3712008 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thobias SchürmannIch würde spontan auf grund der möglichen durch längeren Nutzung den Raum als Aufenthaltsraum bezeichnen

Ein Badezimmer ist definitiv kein Aufenthaltsraum.
Mit deiner Begündung wäre jeder Raum ein Aufenthaltsraum. Man kann auch in der Garage schlafen oder sich stundenlang im Heizungskeller einschließen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351655
Datum26.07.2006 10:3912285 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyHängt natürlich alles davon ab, was man sich an VB leisten kann und will!!!

Wollen natürlich am wenigsten, aber es gibt auch ein Muss, das hat nichts mit leistan können und wollen zu tun.

Geschrieben von Michael ZelenySoweit ich weiß, ist ein WC kein Aufenthaltsraum, obwohl ich da auch länger drauf sitzen kann! ;-)

WC nicht, weil auch der Raum meist zu klein, aber ein Bad, das die genauso groß ist, wie das anliegende Schlafzimmer sollte schon anders betrachtet werden!

MFG
Thobias


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AutorJens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen351697
Datum26.07.2006 14:0212086 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Thobias SchürmannDefinition Aufenthaltsräume:
"Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind...

Aus dem Bauch heraus würde ich ein Bad auch nicht als Aufenthaltsraum bezeichen; deiner Definition nach, ist ein Bad keins, nutzt man ein Bad idR doch alleine; oder willst du dich von Kollegen beim Baden beobachten lassen? ;-)

Gruß JE


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351699
Datum26.07.2006 14:1412093 x gelesen
Geschrieben von Jens EngelhardtAus dem Bauch heraus würde ich ein Bad auch nicht als Aufenthaltsraum bezeichen; deiner Definition nach, ist ein Bad keins, nutzt man ein Bad idR doch alleine; oder willst du dich von Kollegen beim Baden beobachten lassen? ;-)

Nöö eher nicht.

Es geht hier auch um eine Einzelfalle entscheidung ob das Badezimmer als gefangener Raum zu betrachten ist oder nicht, als gefangener Raum zieht es natürlich einiges an Konsequenzen hinter sich her und dementsprechende Kosten, viele Dinge, wie die Sichtscheibe lassen sich auch nicht so einfach realisieren (well will schon eine Glasscheibe vom Bad ins Schlafzimme haben?).

Nun muss man bei der Einzefall entscheidung beachten das es sich ganz streng genommen um einen gefangenen Raum hinter einem gefangen Raum handelt (der virgeschaltete Raum grenzt an einen anderen Raum, der an einen Flur und von dort erreicht man den notwendigen Flur. Das Fenster ist nicht anleiterbar, soll aber eine Notleiter erhalten.

Ohne die Notleiter wäre klar das der zweite gefangene Raum auch gewarnt werden muss, mit den selben Mitteln wie der erste gefangene Raum, durch die Notlleiter ändert sich die Situation etwas so das man wirklich eine ganz gezielte einzelfall betrachtung durchführen muss.

Bei dem Umbauten (1987 angefangen zu bauen bis 1989 dann keine Tätigkigkeiten bis 2006 und jetzt durch neuen Investor neues Konzept und andere Nutzung vorgesehen, dazu noch geänderte Bauvorschriften und geplante Umbauten.

Viele Probleme sind aufgetaucht und müssen durch entsprechende Notleitern und außenliegende Treppen gelöst werden, ebenso der zuschnitt des Treppenhauses an dem direkt einige Zimmer mit brandlast angrenzen.

Ich wäre ganz klar glücklich dabei das badezimmer aufgrund der Lage zumindest als gefangenen Raum zu betrachten und entsporechende maßnahmen zu vollziehen, da das Bad sogar 2m² größer als das Schlafzimmer davor ist!

MFG
Thobias

P.S. ich habe mittlerweile durch die anregungen zum Thema eine vernünftige Formulierung gefunden. Danke an alle!


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351700
Datum26.07.2006 14:1412187 x gelesen
Hallo,
bist Du Brandschutzzeuchverchecker und willst jemandem mit aller Macht was andrehen? Wenn schon, dann zieh die Leute nicht so schnell übern Tisch, nicht dass sie von der Reibungswärme Brandblasen bekommen ;-)

Also,
Du hast natürlich recht. Es gibt ein Muss. Und das Muss kann jeder nachlesen, die Nordrheinvandalen genau
hier.
(ich gehe davon aus, dass diese öffentlich-veröffentlichte Ausführung aktuell und gültig ist)
Nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn man bissl mehr wissen will, kann man sich auch noch diverse Ausführungsverordnungen und Kommentare zu Gemüte führen. Aber in keiner dieser Wälzer dürfte ein Bad einer Wohnung ein Aufenthaltsraum sein.
Ganz einfach: Frag doch mal den verantwortlichen Entwurfsverfasser (SB), der z.B. eine Erklärung genäß § 67, Abs. 2 BauO NRW abgegeben hat, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, was die/der dazu sagt. Ggf. stehts auch in der VB-Bescheinigung gemäß § 67, Abs. 4 BauO NRW. Sollte es sich wider Erwarten um einen Sonerbau handeln, steht ggf was im Brandschutzkonzept, dass gemäß § 69, Abs. 1 BauO NRW einzureichen ist.

(Obwohl, wenn man die Aufenthaltszeit mancher Damen betrachtet, in der sie sich kiloweise im gleichen Raum gelagertes Gefahrgut in die Visage spachteln, vielleicht muss das Baurecht dringend in diesem Punkt überarbeitet werden und das Bad als Raum mit besonderer Brand- und Explosionsgefahr deklariert werden)

Wenn dann IYHO Geschrieben von Thobias Schürmannbesondere Brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden müssen, wie sollen diese denn dann aussehen?
Vielleicht kann man an die Badewannenarmatur einen Abzweig basteln, der eine Vollsprinklerung der Wohnung speist? Dann sollte man nach volltrunkener, intensiver Umarmung der Keramik tunlichst nicht den falschen Hahn öffnen, sonst folgt die Ernüchterung auf dem Fuße!

BTW: wo wird eigentlich baurechtlich der "gefangene Raum" und seine Ach-so-schädlichkeit erwähnt? Das ist auch so ein Schreckgespenst, jeder nimmts in den Mund und will was dagegen machen, aber keiner weiß, wo dazu die Grundlage ist. Ein "gefangener Raum" im Denken von Otto-Normal-Brandschützer ist wohl eher ein Schlafzimmer, dass ans Wohnzimmer angebunden ist, als ein Bad, dass an den (nicht notwendigen) Flur angebunden ist.
Mal so zum Vergleich: Welche besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen müssen denn für den Fall "Schlafzimmer, dass ans Wohnzimmer angebunden ist" getroffen werden, und auf welcher Grundlage?

Geschrieben von Thobias SchürmannDenn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen.
(Dann wird er mit der Schiebeleiter oder Steckeleiter gerettet ;-))
Und wenn die Person ins Schlafzimmer geht, oder in den Keller, oder auf den Balkon?
Oder - die Besenkammer! Ja, auch da können sich Personen lange aufhalten, außer mein Haarfarb-Bruder, der beim Reden wie beim Tennisspielen verzweifelt um jeden Satz kämpft, der kommt schon nach wenigen Sekunden, und auch wieder raus.

Also ehrlich ich versteh dein Problem nicht. Deshalb komm ich immer mehr zu dem Schluss, dass mein erster Satz zwar boshaft, aber der einzige (zumindest teilweise) ernstzunemende ist.

Übrigens, IMHO ist man in NRW damit und großteils damit auf dem richtigen Weg.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351706
Datum26.07.2006 14:3712612 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Franz-Peter LösslAlso,
Du hast natürlich recht. Es gibt ein Muss. Und das Muss kann jeder nachlesen, die Nordrheinvandalen genau
hier.
(ich gehe davon aus, dass diese öffentlich-veröffentlichte Ausführung aktuell und gültig ist)
Nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn man bissl mehr wissen will, kann man sich auch noch diverse Ausführungsverordnungen und Kommentare zu Gemüte führen. Aber in keiner dieser Wälzer dürfte ein Bad einer Wohnung ein Aufenthaltsraum sein.
Ganz einfach: Frag doch mal den verantwortlichen Entwurfsverfasser (SB), der z.B. eine Erklärung genäß § 67, Abs. 2 BauO NRW abgegeben hat, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, was die/der dazu sagt. Ggf. stehts auch in der VB-Bescheinigung gemäß § 67, Abs. 4 BauO NRW. Sollte es sich wider Erwarten um einen Sonerbau handeln, steht ggf was im Brandschutzkonzept, dass gemäß § 69, Abs. 1 BauO NRW einzureichen ist.

(Obwohl, wenn man die Aufenthaltszeit mancher Damen betrachtet, in der sie sich kiloweise im gleichen Raum gelagertes Gefahrgut in die Visage spachteln, vielleicht muss das Baurecht dringend in diesem Punkt überarbeitet werden und das Bad als Raum mit besonderer Brand- und Explosionsgefahr deklariert werden)


Naja eigentlich geht es darum das es ein gefangener Raum bereits ist an dem noch ein Raum angeschlossen ist.

Darüber hinaus gibt es genug möglichkeiten einen gefangenen Raum zu entschärfen, meist reicht das Fenster aus, welches durch Rettungsgeräte der Feuerwehr erreicht werden kann. In Büros trifft man eigentlich die meisten gefangenen Räume an die etwas mehr aufwand bedeuten, z.B. Chefzimmer mit vorgeschalteten Raum der Sekretärin. Der Raum der vor dem gefangen Raum ist muss ja auch ein Raum mit Brandlast sein. Also habe ich entweder Fenster und die Tür durch den weg (entsprechende Tür wie auch die abschlusstüren zu dem notwendigen Flur) oder ich lege zwei Türen durch zwei verschiedenen Räume fest oder die möglichkeit mit vorgeschalteten Rauchmelder und Alarmhupe sowie ggf. Sichtfenster zu arbeiten.

Das Problem ist bei mir jedoch ein gefangener Raum (so auch erkannt und entsprechende Regelung durch die Notleiter geplant) an dem ein weiterer Raum anschließt, bei dem es sich ebenfalls um einen gefangen Raum handeln würde, wäre es halt nicht das bedezimmer. Da bedingt durch die bereits errichtete Installation auch der Ort der Tür nicht mehr geändert werden kann ergeben sich wirklch unglückliche Luafwege aus dem Bad heraus zu dem Fenster, bzw. in den notwendigen Flur.

Das ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln, es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte.

Und den leuten will ich auch gar nichts. Nur man sollte immer erstmal alle eventualitäten durchspielen überlegen wie wahrscheinlich dies ist, in welchen Realiationen steht der Aufwend mit dem ich das "Problem" beseitigen kann oder nehme ich dieses minimal Risiko in Kauf? In einer anderen Situation, bzw. bei einer anderen Lage des bades würde ich mir darüber gar keie gedanken machen, da es klar ist das keine Gefahr besteht, bzw. eine Flucht auch so möglich ist. Nur bei diesem Zuschnitt der Räumlichkeiten ist es eine etwas andere Situation.

Und die möglichkeit diese zu entschärfen ist sehr simpel und auch nicht kostpieleig, einfach die Rauchmelder in den Räumlichkeiten miteinander verbinden und wenn einer auslöst alle mitpiepen lassen, doch macht das sinn? Das ist die Frage, aber ich habe meine Lösung schon gefunden.

Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Thobias Schürmann
Denn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen.

(Dann wird er mit der Schiebeleiter oder Steckeleiter gerettet ;-))
Und wenn die Person ins Schlafzimmer geht, oder in den Keller, oder auf den Balkon?
Oder - die Besenkammer! Ja, auch da können sich Personen lange aufhalten, außer mein Haarfarb-Bruder, der beim Reden wie beim Tennisspielen verzweifelt um jeden Satz kämpft, der kommt schon nach wenigen Sekunden, und auch wieder raus.

Also ehrlich ich versteh dein Problem nicht. Deshalb komm ich immer mehr zu dem Schluss, dass mein erster Satz zwar boshaft, aber der einzige (zumindest teilweise) ernstzunemende ist.

Übrigens, IMHO ist man in NRW damit und großteils damit auf dem richtigen Weg.


Naja in dem Zimmer davor brennt es und man ist im fensterlosen Bad gefangen. Die wahrscheinlichkeit ist sehr gering deswegen habe ich mich entschieden es auch nicht als gefangenen Raum zu bezeichnnen/ behandeln. Nicht desto trotz habe ich mir angewöhnt vorher verschiedene mögliche Schadensereignisse durchzugehen und dann versuchen einen entschluss zu finden.

Ich denke schon das die Frage berechtigt ist. Wie wäre denn deine Meinung bei dem ganz konkreten fall.

ein gefangener Raum, der zwar ein fenster hat aber nicht anleiterbar ist und somit keinen 2.Rettungsweg, der Raum davor ist ein Raum mit mittlerer Brandlast und hat ein anleiterbares Fenster, was jedoch nur mit der 3teiligen Schiebleiter zu erreichen ist, aus diesem Raum führt ein kleiner Flur und dieser endet in den notwendigen Flur. Ich sehe da schon eine Problematik, denn das Bad hinter dem Aufenthaltsraum ist ebenso wie der gefange eRaum (also der Aufenthaltsraum davor) gefangen und muss wenn man sich z.B. für eine Alarmeinrichtung entscheiden würde müsste auch das Bad bedacht werden, auch wenn es kein aufenthaltsraum ist, oder wie würdest du dich entscheiden?

Die Frage war ja nur kann man unter bestimmten umständen ein Bad als aufenthalts Raum betrachten oder nicht.

MFG
Thobias


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351708
Datum26.07.2006 14:4312094 x gelesen
Sorry,
aber das haut dem Fass die Krone ins Gesicht. Hier muss ich einschreiten, bevor einer den ganzen Schwachsinn für bare Münze nimmt. Vor allem muss ich Dich vor einen Riesen Dummheit bewahren, nicht dass Du da ein Stück Werkzeug in die Hand nimmst und danach den "Jagdschein" bekommst!

Geschrieben von Thobias SchürmannEs geht hier auch um eine Einzelfalle entscheidung ob das Badezimmer als gefangener Raum zu betrachten ist
... blablabla...
da das Bad sogar 2m² größer als das Schlafzimmer davor ist!


Ist das eine Wohnung
- < 1600 m²
- in einem Hochhaus
- mit darunterliegender automatischer Großgarage
- deren Wohnzimmer ein Sportstadion ist
- das Schalfzimmer ein Theater (oder Werkstatt mit Versammlungsraum und öffentlicher Verkehrsfläche)
- das Bad als Hallen-Wellenbad ausgelegt ist
- das WC eine Bedürfnisanstalt mit mehr als 200 Sitzplätzen ist
- die Küche als Industriebau gilt oder als Gaststätte mit mehr als 60 Gastplätzen,
- das Gästezimmer mit mehr als 30 Beherbergungsbetten ausgestattet ist
- der Strom aus dem eigenen Kernkraftwerk kommt, ausfallsicher durch das Wasserkraftwerk hinter dem WC gesichert


????????????????
(Das "?" hängt nicht, aber bitte schick mir von diesem mehrfachen Sonderbau mal einen Plan, das hat die Welt noch nicht gesehen)

ES GEHT UM EINE STINKNORMALE WOHNUNG!?!?!?!
Oder liege ich da falsch?
Kurz und gut:
- Trennwände bzw. Decken zu anderen Nutzungseinheiten gem. § 30 BauO NRW feuerhemmend oder feuerbeständig
- Treppenraumwände je nach Gebäude gem. § 37 BauO NRW maximal in Bauart Brandwände,
- je nach Rettungswegsituation Sicherheitstreppenraum oder Anleiterbarkeit

UND ALLES ANDERE INTERESSIERT IN DER WOHNUNG NICHT!!!!! Lasst da bloß die Finger draußen!
Glaswand, gefangener Raum, Meldung - Jungelchen, mach Dich nicht unglücklich!

Wenn Du mir sagst, dass das obenstehende alles absolut notwendig ist, ich würde Dir sofort den ganzen Mist bauen lassen und dann keinen Pfennig zahlen.

Lies das hier bitte aufmerksam durch und gehe in Dich.
Und: Bitte setze Dich umgehend mit jemandem in Verbindung, der Ahnung vom VB hat.

Flehende Grüße,
FP

(Anmerkung: sollte jemand den ganzen Humbug glauben, einbauen lassen und bezahlen, dann ist das oben Stehende als nicht geschrieben zu betrachten.)


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351709
Datum26.07.2006 14:4811932 x gelesen
Hallo,
vielleicht etwas entschärfter als eben.
In der Wohnung habe ich baurechtlich keine Anforderung. Das ist eine Nutzungseinheit, da kann ich 10 gefangene Räume hintereinander machen, ohne dass sich einen dran stören sollte. Und auch da langt eine einzige anleiterbare Stelle für diese Nutzungseinheit/Wohnung, für alle "gefangenen" Räume.
ach die normalen Rauchwarnmelder rein, überprüf die bauliche Trennung und Abschottung in die NE (Rohre, Kabel, ...) und die Rettungswegsituation (1. Treppe, 2. EINE anleiterbare Stelle) und gut ist.

Grüßla, FP


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio351714
Datum26.07.2006 15:1411882 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thobias SchürmannDas ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln, es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte.

Darf ich mal fragen, was deine Rolle in der ganzen Geschichte ist?
Nachdem du dich hier um Kopf und Kragen schreibst vermute ich, dass du kein Sachverständiger für die Beurteiluing des baulichen Brandschutzes bist. Bzw. - um ehrlich zu sein - habe ich den Eindruck dass du vom VB nicht wirklich Ahnung hast.
Also: Was ist deine Rolle in dem Spiel?


MkG,
Christi@n

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351715
Datum26.07.2006 15:1812840 x gelesen
Ist ein Hotel mit integrieter Wihnung für angestellte und besitzer und einem direkt angeschlossen Geschäftstrakt, bzw. Bürotrakt, was der gleichen Person gehört, weshalb Räume in dem Geschäftstrakt, bzw. Bürotrakt als Versammlungsräume auch für das Hotel genutzt werden sollen.

Das Zimmer um das es geht ist ein Hotelzimmer, bzw. eine Suit die sich an der Hangseite befindet und somit nicht mit der DLK erreicht werden kann, von vorne betrachtet handelt es sich um das 2.OG, aufgrund der Hanglage bildet es aber von hinten betrachtet das 5.OG. Die Fenster sind nicht anleiterbar, bzw. nur über die ein begehbareres Dach, welches mit der 2teiligen Steckleiter erreicht werden kann und von dort kann ein Fenster mit der 3teiligen Schiebleiter erreicht werden, wobei sich dies in der Praxis erstmal beweisen muss, ich bin skeptisch dass das so funktioniert. Das Hotel selbst verfügt über ein Treppenhaus mit drei Stichluren, einer ist 9m lang, einer 14,95m und der Haupotflur ist 19,25m lang (Stichflurlänge laut Beherbergungsstättenverordnung nich´t länger als 15m). An diesem zu langen Stichflur liegt die Suite um die es geht. Zweiter Rettungsweg dieser gebäudeseite ist nicht, bzw. nicht durchgehend anleiterbar (manchmal verpserren auch seltsame Balkonkonstruktionen ein anleitern. Zimmer zur Straßenseite im 1.Og und 2.OG können durch Rettungsgeräte der Feuerwehr erreicht werden, nicht jedoch der Rückseite. Es wurde bereits angefangen weiter zu bauen ohne den baulichen Brandschutz zu beachten, erst nach auflage der Feuerwehr wurde ein Konzept erstellt. Einige Punkte konnten schon gelöst werden andere noch nicht. Für den Raum der nicht anleiterbar ist und hinter dem anderen liegt sind erste einauten erfolgt um dort durch Rauchmelder eine zusätzliche Warnung zu erreichen. Das Problem war dabei ob das Bad nicht auch mit einem entsprechenden Alarmeinrichtung versehen werden müsste, mit der auch der gefangene Raum gewarnt wird.

Dies war die Ausgangssituation und darum gib es mir in der Frage.

Die gefunde Lösung sieht so aus, dass die einzelnen Zimmer (für die ein kleiner Austritt als Balkon gedacht war, mit durchgehenden Balkonen versehen werden, die jeweils an ihrer Kopfseite über eine Wendeltreppe mit Auftrittbreite an der schmalsten Stelle größer 10cm versehen. Für den zu langen Stichflur wurden entsprechende Balkone vor Kopf vorgesehen, von denen eine Leiter führt, man entschied sich für T-30-RS Türen um den balkon abzutrennen.

Die Signaleinrichtung für den ehemals gefangenen Raum wird wieder entfernt und durch eine andere auf das komplette gebäude passene de BMA ersetzt, auch wenn eine BMA nicht erforderlich ist, da die als Grenze der BeherbergungsstättenVO vorgegebenen 60 Gästebetten nicht überschritten werden (48 Gästebetten gibt es).

Die Trennung zwischen Hotel/ Betreiberwohnung und Bürogebäude erfolgt durch eine (nach vorstellung des bauherren) eine Komplextrennwand, auch wenn eine Brandschutzwand ausgereicht hätte. Der einzigste Übergang ist mit einer T90-RS Tür und feststellanlage versehen.

Weitere Probleme waren zwei Lichtkuppel über den Putzmittelraum und Technikraum die direkt unter einem Fenster waren und somit eine Brandausbreitung in einem anderen Brandbschnitt möglich gewesen wäre.

Der vorhanden Aufzug im Flur nicht mehr den aktuellen anforderungen entsprach und durch seine ausführung auch Rauch und Feuer über die Etagen sich hätte ausbreiten koönnen, deswegen wurde auf den Fluren eine T-30-RS Tür installiert und der Aufzug wird entsprechend nachgerüstet.

Das sind nur einige der Probleme die bei diesem gebäude aufgetreten sind, weitere sind fehlende Nachweise für die 1989 (während der ersten bauphase, von 1990 bis 2005 wurde nicht weitergebaut) eingabuten Klappen, Durchführungen, Wände, einige Türen und der genaue Verlauf einiger Leitunge war ebsnso unklar wie die Konstruktionen in den zwischen Decken bezüglich des baulichen Brandschutzes, bzw. wie die durchführungen durch Brandwände und Wände nach arte iner Brandwand realisiert wurden. Zu der Lüftungsanlage fehlten alle Angaben.

Soviel dazu

Pläne würde ich ja weitergeben damit du dir selbst einen Überblick verschaffen kannst, habe da jedoch keine berechtigung für.

MFG
Thobias


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen351717
Datum26.07.2006 15:2611972 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Franz-Peter Lössl:
Hier muss ich einschreiten, bevor einer den ganzen Schwachsinn für bare Münze nimmt.

Ist das eine Wohnung
- < 1600 m²
[...]
- der Strom aus dem eigenen Kernkraftwerk kommt, ausfallsicher durch das Wasserkraftwerk hinter dem WC gesichert

Danke FP, habe mich grade königlich amüsiert!


So, und nun zu Dir, lieber Thobias:

Zunächst wird mal wieder Dein altes Problem deutlich ? geschrieben heute um 10:10 h:
Ich würde spontan auf grund der möglichen durch längeren Nutzung den Raum als Aufenthaltsraum bezeichnen
vs., geschrieben heute um 14:37:
Das ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln,
Ja was denn nun, könntest Du Dich eventuell mal für eine Sache entscheiden? (Das hatten wir doch neulich schon mal, Michael Schanze mit 1,2 oder 3 ? Plopp heißt Stop! usw.... Ach ja, kanntest Du ja nicht (mehr))

Mal unter uns: Hast Du zu viel Zeit, läßt Du Dir solche abstrusen Sachen mit Absicht einfallen? Dieser ganze Thread ? genau wie auch manch anderer - kann doch wohl nicht Dein Ernst sein? Und wenn ich dann auch noch dies lese:

es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte.
... bekomm ich?s echt mit der Angst zu tun ? Du hast doch nicht wirklich beruflich irgend etwas mit Brandschutz zu tun?


Gruß

Daniel


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AutorPete8r K8., Eimeldingen / Baden-Württemberg351720
Datum26.07.2006 15:3911896 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel RuhlandMal unter uns: Hast Du zu viel Zeit, läßt Du Dir solche abstrusen Sachen mit Absicht einfallen? Dieser ganze Thread ? genau wie auch manch anderer - kann doch wohl nicht Dein Ernst sein? Und wenn ich dann auch noch dies lese:


Vielleicht gibt es hier bei Feuerwehr.de ja Preise für die Person mit den meisten Threaderöffnungen pro Jahr.

Und mögen diese noch so sinnbefreit sein.

Nix für ungut.

Gruß aus dem Badischen

Peter


...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351721
Datum26.07.2006 15:4111885 x gelesen
O.K. habe gerade noch mal meine Ausgangsfrage gelesen und festgestellt das ich den wichtigsten Teil nicht geschrieben habe und zwar dass das Bad an den bereits zur genüge beschriebenen Gefangenen Raum angrenzt und ich wollte einfach nur wissen ob unter diesen Umständen das Bad auch mit einer Warneinrichtung versehen werden muss, bzw. ob eine bewertung als Aufenthaltsraum möglich ist. da cuh die von mir gegeben Definition und die dazugehörigen Beispiele, es steht ... Als Aufenthaltsräume gelten z.B. Wohn- und Schlafraum,... also zum Beispiel das heißt das noch andere Räume als Aufenthaltsraum bezeichnet werden können.

(Immobilie wird angeboten mit dem Text Dachboden ausbaubar, muss aber nicht heißen das es ein Aufenthaltsraum ist, werden darf, trotzdem wirds durchaus zu einem Aufenthaltsraum umgebaut, okay nicht so Top das beispiel, lasse es aber mal stehen)

Deswegen habe ich mnich gefragt ob es möglich wäre ein Badezimmer als Aufenthaltsraum zu bezeichnen. Kleine Nasszellen nicht oder auch nur ein WC natürlich auch nicht, jedoch habe ich mir überlegt ob man nicht unter bestimmten Umständen ein Badezimmer auch als Aufenthaltsraum bewerten kann/ darf/ es möglich ist.

Andere Frage, die ich erst später aufgeworfen habe ist wie es im konkreten Fall aussehen würde, der Raum liegt hinter einem gefangen Raum und hat auch eine entsprechende Größe, Ausstattung, die ich nicht in meinem Badezimmer habe und mir da schon längere Aufenthalte vorstellen kann. Also hätte ich wohl schreiben müssen zweite Frage was ist wenn hinter einem gefangenen Raum ein weitere gefangener Raum ist, bei dem es sich nicht um einen aufenthaltsraum und Raum mit Brandlast handelt, muss dieser Raum bei einer Warneinrichtung für den gefangenen Raum mit gewarnt werden?

Wahrscheinlich wäre die Fragen stellung besser gewesen, aber naja es ist halt passiert.

Ich sehe zumindest nicht das Problem warum ich so persönlich angegriffen werde und mir inkompetenz nachgeredet wird.

Die Frage war klar und im späteren Verlauf habe ich versucht noch zusätzliche Infos zu geben und eine folge Frage zu stellen.

MFG
Thobias


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351883
Datum27.07.2006 09:2611938 x gelesen
Guten Morgen,

also doch scheinbar Sonderbau.
Ist aber auch egal, auch hier ist die Wohnung/Suite/... eine eigene Nutzungseinheit. Diese wird feuerbeständig abgetrennt, gut is. Innen in der Nutzungseinheit gibt es keine gefangenen Räume, da ich drinnen ja auch keine Anforderungen an die Wände und Öffnungsabschlüsse habe.
Kann sein, dass es der Nachweisersteller anders sieht, ist aber dann seine Sache, denn er muss erhöhte Kosten gegenüber dem Bauherrn verantworten. Klar, man kann alles überziehen, aber dann muss man konsequent sein. Also neben den Meldern und Warneinrichtungen auch mindestens feuerhemmende Wände und dichtschließende, selbstschließende (vollwandige) Türen innerhalb der Wohnung/Suite/...= Nutzungseinheit. Und weil diese so schwer auszuschreiben und vor allem zu kontrollieren sind, nimmt man gleich eine T30. Um dann wieder konsequent zu sein, mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststelleinrichtung, sonst ist unter der Wohnzimmertür gleich der Keil drunter -> Inkonsequenz! Somit wären bestimmt mehr als 99% der bestehenden Wohnungen/Suiten/...= Nutzungseinheiten absolut unsicher und brandschutztechnisch zu sanieren.
Zum zweiten baulichen Rettungsweg: der kann durchaus so aussehen, dass ich die Nutzungseinheit durch die Türe verlasse und dann den Flur als ersten Rettungsweg zum Treppenraum nehme oder den zweiten Rettungsweg in die andere Richtung des gleichen Flurs zum zweiten Treppenraum bzw. hier zu den Balkonen. Weshalb man hier eine T30-RS zu den Balkonen vorsieht, ist mir schleierhaft, ist aber auch, wie oben, dem Nachweisersteller sei Sach.

Ansonsten hört es sich an, als sei es ein "ganz normaler" Bestands-Sonderbau, wie er tausendfach in unserem Alles-geregelt-Land vorkommt. Man spart sich bei der Erstellung den Fachbauleiter Brandschutz, murkst bissl was rein was sich "brandschutztechnisch" gut macht, weils ja so draufsteht ;-) (z.B. T30 in die F0-Wand, K90 in die F30-Wand, ...) alles jenseits des Verwendbarkeitsnachweises, und dann ist einer beleidigt, wenn man schwarz auf weiß nachgewiesen bekommt, dass es königlicher Mist ist. Ich hatte diese Tage einen Herrn von einer Bauverwaltung da, der wollte, dass in unserem Mängelbericht bitte nicht drinsteht, dass die vor zwei Jahren mit einem riesigen finanziellen Aufwand ausgeführten "Brandschutzmaßnahmen" einer "Beratungs- und Vertriebsgesellschaft" für Brandschutz allesamt UNZULÄSSIG waren. Hat er aber als "Bau-Fachmann" so abgenommen.
Alteingesessene Handwerker sind immer erstaunt, wenn man auf der Baustelle die Verwendbarkeitsnachweise verlangt. "Haben wir noch nie dabei gehabt, bauen wir schon seit Jahren so ein". Ja schön, und zwar seit Jahren falsch und unzulässig.
Für Pfusch brauch ich mir keine "deutsche Qualitätsfirma" nehmen (die eigentlich des Lesens mächtig sein sollte), dass kann jeder Graddler machen, der Montag morgens mit seinem Werkstattbus über die grüne Grenze einfällt. Der will nur die Hälfte Lohn, da hab ich mir schon prima Geld für die anschließende Sanierung gespart.

Euer Bauherr wird also "mit Sicherheit" noch viel Spaß mit der Bude haben ;-)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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