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ThemaPflichtfeuerwehr in Malchow?62 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Malchows Feuerwehr gilt als „mafiös“
  • Stadt in Mecklenburg löst "mafiöse" Feuerwehr auf
  •  
    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg352770
    Datum01.08.2006 08:4723854 x gelesen
    Guten Morgen Forum,

    ich hab grad folgenden Artikel in der Ostsee-Zeitung gelesen: Klick mich!

    *kopfschüttel*


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern352778
    Datum01.08.2006 09:0821775 x gelesen
    Guten Morgen,

    recht viel gibt der Artikel leider nicht her. Hast Du evtl. mehr Infos?

    Gruß aus dem Süden.


    bernd


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW352783
    Datum01.08.2006 09:2521752 x gelesen
    Besonders interessant finde ich folgende Aussage:

    Geschrieben von ---ostsee-zeitung.de--- So soll bereits ausgetretenen Feuerwehrleuten ? wie zum Teil aus der Lehrerschaft der Landesfeuerwehrschule ? mit der Bildung einer Pflichtwehr die Rückkehr ermöglicht werden.

    Die Rückkehr ermöglicht werden? Soweit ich weiß kann man sich davor dann auch gar nicht drücken!

    Und außerdem, werden doch eh vermutlich die fertig ausgebildeten in eine Pflichtfeuerwehr berufen, und dann sind die "alten freiwilligen" halt verpflichtet da zu sein, und somit eh wieder im Boot. Oder?


    Gruß
    Michael

    Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352784
    Datum01.08.2006 09:2721622 x gelesen
    Die Rückkehr ermöglicht werden?

    Das hört sich irgendwie so an, als wollten die Lehrkräfte der LFS nicht unter der derzeitigen Führung dienen...

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen352795
    Datum01.08.2006 09:5821632 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDas hört sich irgendwie so an, als wollten die Lehrkräfte der LFS nicht unter der derzeitigen Führung dienen...


    Das lese ich da auch so raus. Wenn das mit den "mafiösen" Strukturen stimmt, dann ist das auch sehr nachvollziehbar.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen352798
    Datum01.08.2006 10:0821641 x gelesen
    Geschrieben von Michael Arensund dann sind die "alten freiwilligen" halt verpflichtet da zu sein, und somit eh wieder im Boot. Oder?

    Wäre die Frage ob eine PF sich auch die Führung wählt oder der BM die Führung bestimmt, evtl. würden dann alte chefs zu neuem Fußvolk...

    Gruß LP


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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg352800
    Datum01.08.2006 10:2021619 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerHast Du evtl. mehr Infos?

    Hmm, hab nochma bei der "Lübecker Nachrichten" geschaut und das gefunden.

    Gibt zwar auch nicht viel mehr her aber offensichtlich gibts einen Streit zwischen BM und WF...


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg352802
    Datum01.08.2006 10:3121690 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottWäre die Frage ob eine PF sich auch die Führung wählt oder der BM die Führung bestimmt, evtl. würden dann alte chefs zu neuem Fußvolk...

    Du hast Recht! Im Brandschutzgesetz-MV steht im

    §13 Pflichtfeuerwehr
    [...]
    (4) [...] Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind von der Gemeindevertretung zu berufen.
    Sie werden zu Ehrenbeamten ernannt. Die Berufung bedarf der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. [...]



    MFG Daniel

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY352810
    Datum01.08.2006 11:0621534 x gelesen
    Geschrieben von Michael ArensSoweit ich weiß kann man sich davor dann auch gar nicht drücken!

    Ja, das sagt die Theorie. In der Praxis siehts anders aus. Wenn ich nicht kommen will, wird mir schwer widerlegbar sein, dass ich

    - gerade unter der Dusche stand, als der Piepser ging
    - so tief geschlafen habe, dass ich den Piepser nicht gehört hab
    - angetrunken war
    - usw... Ausreden gibts viele.

    In Bezug auf die "mafiösen Strukturen" kann es aber durchaus sein, dass die ausgetretenen Kräfte ohnehin wieder freiwillig kommen, sobald die Führung ausgetauscht ist. Kann ich aber aufgrund der dürftigen Infos in dieser Meldung nicht beurteilen.

    Gruß
    Peter


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    AutorAndr8eas8 R.8, Dettmannsdorf / M-V352813
    Datum01.08.2006 11:1021678 x gelesen
    Geschrieben von ---Marc Dickey--- Das hört sich irgendwie so an, als wollten die Lehrkräfte der LFS nicht unter der derzeitigen Führung dienen...

    Laut Aussage eines Malchower Kameraden während meines letzten Besuchs an der LFS will die jetzige Führung der FF auch die Lehrkräfte nicht unbedingt in der FF ("Angst um ihre Posten")

    Gruß aus dem Norden

    Andreas


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 352815
    Datum01.08.2006 11:3021621 x gelesen
    Geschrieben von Michael Arens
    "Soweit ich weiß kann man sich davor dann auch gar nicht drücken!"

    "Drücken" geht bestimmt - dem Rechtsstaat sei dank.

    Die Heranziehung zur Pflichtfeuerwehr wird wohl ein belastender Verwaltungsakt sein. Dagegen kann man sich mit Widerspruch & Anfechtungsklage wehren. Ggf. kommt auch einstweiliger Rechtsschutz zum Zuge, wer also wirklich nicht (mehr) will, hat ein reichhaltiges Instrumentarium zur Verteidigung zur Verfügung, abseits von irgendwelchen Ausreden.


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen352818
    Datum01.08.2006 11:3821584 x gelesen
    Im Beszug auf den Besuch von Ausbildungsterminen und anderen Pflichtveranstaltungen wie Fahrzeugpflege oder Ähnliches lassen sich dann schwerer "Ausreden" finden.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bildung einer Pflichtfeuerwehr einen Streit beilegt.


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    AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg352878
    Datum01.08.2006 17:4521559 x gelesen
    Wie ist das eigentlich geregelt? Wenn ich bis jetzt in einer FF bin und normal arbeiten gehe und jetzt wird es eine Pflichtfeuerwehr, kann die Gemeinde mir dann z.B. vorschreiben bei meinem Arbeitgeber zu Kündigen und in die Pflcihtwehr einzutreten?

    Christian


    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    icq 289 746 657

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352880
    Datum01.08.2006 17:5421559 x gelesen
    Wenn ich bis jetzt in einer FF bin und normal arbeiten gehe und jetzt wird es eine Pflichtfeuerwehr, kann die Gemeinde mir dann z.B. vorschreiben bei meinem Arbeitgeber zu Kündigen und in die Pflcihtwehr einzutreten?

    Wieso sollte die Gemeinde so etwas tun? Auch die Tätigkeit in der Pflichtfeuerwehr erfolgt nebenberuflich.

    MkG
    Marc



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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP352882
    Datum01.08.2006 18:0021574 x gelesen
    Die Pflichtfeuerwehr ist keine Berufsfeuerwehr!


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg352885
    Datum01.08.2006 18:1921689 x gelesen
    Danke, habe wohl etwas durcheinander gebracht.

    D.h. die Gemeinde schreibt mir dann vor, wie und wo ich meine Freizeit, die ich zum Kräftesammeln für meinen Arbeitergeber habe, zu benutzen habe.


    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    icq 289 746 657

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP352886
    Datum01.08.2006 18:2621518 x gelesen
    Geschrieben von Christian HeitzmannD.h. die Gemeinde schreibt mir dann vor, wie und wo ich meine Freizeit, die ich zum Kräftesammeln für meinen Arbeitergeber habe, zu benutzen habe.
    Im grunde gelten für einen Pflichtfeuerwehr-Angehörigen dieselben Pflichten, wie auch für denjenigen, der sich in der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet hat. Er hat auch die gleichen Rechte, nur dass er eben nicht so ohne weiteres austreten kann. Und er wird wohl auch weniger Motivation mitbringen.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352887
    Datum01.08.2006 18:2921540 x gelesen
    D.h. die Gemeinde schreibt mir dann vor, wie und wo ich meine Freizeit, die ich zum Kräftesammeln für meinen Arbeitergeber habe, zu benutzen habe.

    Anders formuliert: Die Gemeinde schreibt dir vor wie du einen Teil deiner Zeit (ganz allgemein) zu verbringen hast - ganz egal ob du diese in dem Moment lieber für deinen Arbeitgeber, Freizeitaktivitäten jeglicher art oder zur Erholung nutzen willst.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen352892
    Datum01.08.2006 18:5021531 x gelesen
    Geschrieben von Christian HeitzmannD.h. die Gemeinde schreibt mir dann vor, wie und wo ich meine Freizeit, die ich zum Kräftesammeln für meinen Arbeitergeber habe, zu benutzen habe.

    Ich höre da eine negative Grundstimmung raus. ;-)

    Ich sehe das so: Wenn die Bürger der Gemeinde nicht bereit sind, freiwillig für den Schutz derselbigen was zu tun, dann müssen sie eben gezwungen werden - nichts zu machen ist auch keine Lösung.

    Im Übrigen wirst Du für jede Stunden ensprechend entschädigt. Somit kann es nicht Ziel der Gemeinde sein, eine PF anzustreben.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg352902
    Datum01.08.2006 20:0121621 x gelesen
    Eigentlich nicht negative Grundstimmung. Ich stelle mir nur die Frage, wenn ich in einer FF bin und diese zur PF wird, werden ja vwermutlich erst mal die ehemaligen Mitglieder der FF genommen, denn die haben ja schon die Ausbildung.

    Natürlich ist jedem bekannt, dass der Arbeitgeber dich zu Einsätzen usw. freistellen muß usw.

    Es ist aber auch den meisten bekannt, daß der Arbeitgeber schon einen Grund findet, wenn er dich wegen der Feuerwehr rausschmeissen will. Was macht die Gemeinde, wenn ich deshalb Arbeitslos werde? Zahlt die mir den Unterschied Lohn ehem. Arbeitgeber zu Hartz 4?

    Ich kenne nicht die Regeln einer PF. bekomme ich dort Lohn wie in einer BF, oder Geld für jede Stunde in der ich Dienst schiebe in der PF.

    Christian


    Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

    icq 289 746 657

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    AutorJörg8 S.8, Neukirchen / Sachsen352911
    Datum01.08.2006 21:0921643 x gelesen
    Hallo alle zusammen

    Meine Meinung ist.
    Was bringt mir ein Kamerad der nur da ist weil er muß. Der bringt im Einsatz nichts.
    Ich muß mich doch auf meine Kameraden verlassen können und da gehört nun mal auch Spass und Einsatzbereitschaft an der Feuerwehr dazu.
    Den kann man nicht zur Pflicht machen.
    Ich kann mir auch nicht Vorstellen, das man jemand zum Dienst verpflichten kann.

    Das mit dem Arbeitgeber und dem Freistellen ist auch nicht ohne, in unserer Wehr gibt es einige Kammeraden die sich nicht trauen von er Arbeit fern zu bleiben, weil Ihr Arbeitgeber oder Vorgesetzter kein Verständniss dafür haben.

    Grüße Jörg

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen352916
    Datum01.08.2006 21:2521622 x gelesen
    Geschrieben von Jörg StaudeMeine Meinung ist.
    Was bringt mir ein Kamerad der nur da ist weil er muß. Der bringt im Einsatz nichts.
    Ich muß mich doch auf meine Kameraden verlassen können und da gehört nun mal auch Spass und Einsatzbereitschaft an der Feuerwehr dazu.


    Das sehe ich genauso. Man muss aber auch mal den Ursprung dieser Regelungen sehen - das waren damals auch andere Zeiten.

    Heute wird (eher als eine Pflichtfeuerwehr) eine andere Wehr oder Abteilung (falls möglich) die Einsätze mit übernehmen. Ist vielleicht auch nicht das schlimmste.

    Geschrieben von Jörg StaudeDas mit dem Arbeitgeber und dem Freistellen ist auch nicht ohne, in unserer Wehr gibt es einige Kammeraden die sich nicht trauen von er Arbeit fern zu bleiben, weil Ihr Arbeitgeber oder Vorgesetzter kein Verständniss dafür haben.


    Dessen bin ich mir bewußt. Aber es ist trotzdem traurig, dass sich wirklich niemand bereit erklärte in einer gewissen Forum Dienst für die Allgemeinheit zu übernehmen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352920
    Datum01.08.2006 22:0721486 x gelesen
    Was macht die Gemeinde, wenn ich deshalb Arbeitslos werde? Zahlt die mir den Unterschied Lohn ehem. Arbeitgeber zu Hartz 4?

    Nö.

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    1. Der AG ist so blöd und schiebt den Rauswurf auf die Feuerwehr.
    In diesem Fall wird die Gemeinde dich vermutlich rechtlich gegen deinen AG unterstützen.

    2. Der AG findet einen anderen Grund.
    Dann hast du Pech gehabt...

    bekomme ich dort Lohn wie in einer BF, oder Geld für jede Stunde in der ich Dienst schiebe in der PF.

    Es wird eine Entschädigung für die geleisteten Stunden gezahlt werden müssen.

    MkG
    Marc



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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352921
    Datum01.08.2006 22:0921593 x gelesen
    Heute wird (eher als eine Pflichtfeuerwehr) eine andere Wehr oder Abteilung (falls möglich) die Einsätze mit übernehmen. Ist vielleicht auch nicht das schlimmste.

    Würde vermutlich nicht selten in einer Vorwegnahme der sowieso über kurz oder lang kommenden Maßnahme gleichkommen.

    MkG
    Marc


    Wichtig ist das Gerät für den Einsatz.
    Noch wichtiger ist die Hand, die das Gerät bedient.
    Doch am wichtigsten ist der Geist, der diese Hand führt.


    Ladislaus Widder, Ehrenpräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen352923
    Datum01.08.2006 22:1421506 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWürde vermutlich nicht selten in einer Vorwegnahme der sowieso über kurz oder lang kommenden Maßnahme gleichkommen.

    Ja, so hatte ich mir das auch gedacht. ;-)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW352955
    Datum02.08.2006 07:2221496 x gelesen
    Geschrieben von Christian Heitzmannbekomme ich dort Lohn wie in einer BF, oder Geld für jede Stunde in der ich Dienst schiebe in der PF.

    Nein. Lediglich den Verdienstausfall bekommst Du oder Dein Arbeitgeber.

    Gruß
    Sven


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW352956
    Datum02.08.2006 07:2721691 x gelesen
    Moin!

    Sehr merkwürdig! Ein Bürgermeister einer Gemeinde, in der der Wehrleiter nicht gewählt wird, hat doch andere Möglichkeiten, so etwas wieder gerade zu rücken. Wenn Spendengelder veruntreut werden, sind die betreffenden Personen zu benennen und anzuzeigen und rauszuschmeißen. Oder es ist nicht so schlimm und reicht dafür nicht, dann klingt das mit der Pflichtfeuerwehr allerdings noch seltsamer.

    Gruß
    Sven


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    AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen352989
    Datum02.08.2006 13:3722013 x gelesen
    Das es auch anders sein kann zeigt die Pflichtfeuerwehr auf Sylt. Ich glaube das war List. Laut einem, uns allen bekannten Magazin, würden alle derzeitigen aktiven weitermachen, bis auf einen.

    Und wenn die Grundstimmung stimmt, kann ein Querkopf eigentlich nichts ausrichten.


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    AutorDenn8is 8H., Marburg/ Lahn / Hessen353007
    Datum02.08.2006 15:5221690 x gelesen
    Moin zusammen,
    Mein stellv.WeFü hat uns heute auf einen Artikel im Handelsblatt aufmerksam gemacht, in dem einige interessante Sachen über die FF Malchow stand:
    http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=204493&_t=ft&_b=1116031

    Wenn das, was da steht, sich wirklich so zugetragen hat, ist vielleicht ein (erzwungener) Neuanfang nicht umbedingt das Schlechteste. Beispiele:
    " ?Einmal mussten wir jemand ausschließen, der sich betrunken an einer Frau vergriffen hat?, erzählte Dirk Pärschke, der die Wehr bis Februar leitete. "
    " ?Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, kein Privateigentum, deshalb darf man auch nicht per Feuerwehrauto zur Demonstration fahren, wie in Malchow?, schimpfte [Landesbrandschutzwart] Schomann. "

    Möglicherweise hätten sich selbst unter neuer Führung alte Strukturen und "Seilschaften" nicht geändert , so dass sich damit auch die Zustände, wegen denen u. a. einige Ausbilder der LFS ausgetreten sind, nicht soweit verändert hätten, wie es notwendig wäre, um neu, bzw. alte Kameraden zum (Wieder-)Eintritt zu gewinnen.

    As diesem Blickwinkel könnte das Aufstellen einer PF eine Art "heilsamer Schock" darstellen , bzw. ein "Gesundschrumpen" ermöglichen... Nähere Erkenntnisse über Sinn und Unsinn einer solchen Maßnahme wird sicherlich erst die Zeit bringen.

    Gruß aus Marburg,
    Dennis


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg353044
    Datum02.08.2006 19:1221658 x gelesen
    hallo,

    ich habe mit dem Bürgermeister von Malchow gesprochen. (siehe auch Malchows Feuerwehr gilt als ?mafiös? / Pflichtfeuerwehr eingerichtet)

    So wie ich die Lage jetzt einschätze ist der Schritt zur Pflichtfeuerwehr ein notwendiger "Befreiungschlag".

    Mit einer Pflichtfeuerwehr hat der Bürgermeister nun die Personalfrage direkt selber in der Hand. Das kann sich grundsätzlich postiv oder auch negativ auswirken.

    In Malchow gibt es einige ehemalige Feuerwehrangehörigen die schon vor einiger Zeit aus der Feuerwehr Malchow ausgetreten sind und nun ihren Feuerwehrdienst in Nachbarfeuerwehren tun. Darunter sind auch Lehrkräfte und Angestellte der Landesfeuerwehrschule. Dreimal dürft ihr raten warum die ausgetreten sind ...

    Bei der jetzt eingerichteten Pflichtfeuerwehr kann sich der Bürgermeister nun auch auf diese Leute stützen.

    Meine private Meinung: Es gibt schon Fälle wo die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr sinnvoll ist. Besonders wenn die Sache so verfahren ist das ein Druchgreifen von "aussen" notwendig ist. Machmal muss man halt den Augiusstall mit harter Hand ausmisten ...

    Ich sehe in diesem Fall die Einrichtung der Pflichtfeuerwehr eher von der positiven Seite.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen353057
    Datum02.08.2006 19:4521579 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerIch sehe in diesem Fall die Einrichtung der Pflichtfeuerwehr eher von der positiven Seite.
    Die Presseberichte stützen diese Aussage ... klick


    Gruß
    Markus

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen353059
    Datum02.08.2006 19:5221567 x gelesen
    Befreiungsschlag - so klingt es aus der Ferne. Allerdings ist die Frage ob das sinnvoll ist. Besser aber wahrscheinlich aufwändiger und zeitintensiver wäre wohl das juristische Aufarbeiten von Verfehlungen, dann die Abberufung...

    Oder der BM legt jetzt nach...

    Gruß LP


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW353063
    Datum02.08.2006 20:1121508 x gelesen
    Hi!

    Nach dem Zeitungsartikel habe ich da doch so meine Zweifel, ob ide Einberufung einer Pflichtfeuerwehr so zulässig war. Voraussetzung ist ein nicht ausreichender abwehrender Brandschutz. Wenn sich kein neuer, dem Bürgermeister genehmer Wehrleiter findet, begründet das meines Erachtens noch nicht, dass die gesamte FF aufzulösen ist.
    Das war mit Sicherheit nicht im Sinne des Gesetzgebers, als er die Pflichtfeuerwehr in das Gesetz aufnahm.

    Wenn ein Wehrführer Verfehlungen begeht, kann man den Absetzen und einen neuen einsetzen und den dann die Feuerwehr, falls erforderlich, auf Vordermann bringen lassen.
    Der Weg ist zumindest maximal unkonventionell!

    Gruß
    Sven


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    AutorHein8o F8., Wildeshausen / Niedersachsen / Niedersachsen353067
    Datum02.08.2006 20:1821489 x gelesen
    Hallo,
    ... oder hätten sich alle Beteiligten mal an die eigene Nase fassen müssen,
    einen Gang zurück schalten,
    eine Nacht drüber schlafen
    und sich dann wieder zusammenzuraufen,
    um für die Gemeinschaft wieder da zu sein!!!!!!!

    Mit nachdenklichen Gruß
    Heino Fastje


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg353069
    Datum02.08.2006 20:3021428 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven TönnemannWenn sich kein neuer, dem Bürgermeister genehmer Wehrleiter findet, begründet das meines Erachtens noch nicht, dass die gesamte FF aufzulösen ist.

    und wenn das Problem nicht nur der Wehrführer sondern auch ein Teil der Mannschaft/Führung ist?


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorS. E8., Zarowmühl / am wasser353070
    Datum02.08.2006 20:3121537 x gelesen
    Hallo,

    die Probleme sind wohl in Malchow schon seit Jahren bekannt.
    Ich war da schon mehrmals auf der Landesfeuerwehrschule und wurde uns etwas über die machenschaften der FF Malchow erzählt.


    Außerdem hab ich heute einen Bericht im Nordmagazin gesehen der war echt genial.
    Über das benehmen einer FF und seinem Stellv. Wehrführer.
    Wer den Bericht sehen will Morgen Vormittag um 9,00 Uhr das Nordmagazin auf NDR gleich der erste Bericht schaut ihn euch einfach mal an... Echt zu empfehlen... einer kann ihn ja Aufnehmen.


    Mit besten gut Schlauch


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW353074
    Datum02.08.2006 21:0421639 x gelesen
    Hi!

    Dann kann der neue Wehrführer die "lang machen" oder rauswerfen. Je länger ich drüber nachdenke um so mehr Zweifel kommen mir bei dieser Massnahme.

    Jetzt mal unabhängig davon, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist:
    Was will der Bürgermeister?
    Er will eine Feuerwehr mit einem bestimmten Personenkreis, den er bestimmen kann.
    Das widerspricht aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz, das jede geeignete Person Zugang zur Feuerwehr haben muss und soweit nicht alle "Stellen" bereits besetzt sind.

    Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bedeutet doch nicht den Rauswurf der bisherigen Freiwilligen. Ein Ausschluss aus der Feuerwehr ist ein belastender Verwaltungsakt und üblicherweise im Gesetz oder einer Verordnung geregelt. Zumindest muss mal eine Begründung her und gegen den VA stehen natürlich alle Rechtsmittel zur Verfügung.

    Stellen wir uns die Situation mal anders vor: Eine Feuerwehr quengelt ständig korrekte Schutzkleidung zu erhalten. Der Bürgermeister geht hin, richtet eine Pflichtfeuerwehr ein und schmeißt unter diesem Vorwand alle "Quengler" raus. ?!?

    Der Ausschluss eines Wehrführers ist auch im Gesetz dezidiert beschrieben. Ich sehen keinen Grund, warum dieses gesetzlich vorgesehene Verfahren einfach durch errichten einer Pflichtfeuerwehr umgehen können sollte.

    Alles SEHR seltsam, mag es in der Sache gerechtfertigt sein oder auch nicht ... der Weg ist erscheint mir maximal zweifelhaft.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz353098
    Datum02.08.2006 23:1621497 x gelesen
    Wie siehts aus mit rechtlichen Schritten? Wir da irgendwas eingeleitet gegen die "letzte" Wehrführung?

    Gruß Oli


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg353099
    Datum02.08.2006 23:2321469 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Oliver FriedWie siehts aus mit rechtlichen Schritten? Wir da irgendwas eingeleitet gegen die "letzte" Wehrführung?

    Da kann ich (noch) nichts dazu sagen. Die Redaktion von www.FEUERWEHR.de bleibt aber an der Sache mal dran ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz353105
    Datum03.08.2006 00:1021375 x gelesen
    Sehr gut. Ich bin gespannt wie das ausgehen wird. Vorallem hät ich gern ma die genauen Hintergründe... von wegen Veruntreung etc.! Die Zeitungsberichte sind ja da sehr wage (oder hab ich die falschen gelesen?)!.

    Gruß Oli


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    AutorGunn8ar 8H., Trittau / S-H353116
    Datum03.08.2006 09:0921525 x gelesen
    Hallo Sven,

    korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.

    Wenn die Gemeindevertretung eine Pflichtfeuerwehr einsetzen will, muss vorher die FF aufgelöst werden. Somit gibt es rein theoretisch für den Zeitraum zwischen Auflösung der FF und Einsetzen der PF keine Feuerwehr, demnach ist in diesem Zeitraum auch keiner mehr Mitglied der Feuerwehr.
    Bei der Auswahl der zukünftigen Mitglieder der PF sollte man sicherlich aus Kosten- und Erfahrungsgründen auf die ehemaligen FF-Kameraden zurükgreifen, aber das ist IMO keine Muss-Bestimmung.

    Das hat also zur Folge, dass die Quirulanten kein Anrecht auf Dienst in der PF haben. Da sie selber den Dienst in der FF quitierten, kann man davon ausgehen, dass sie in der PF auch nicht zu den Leistungsträgern gehören werden. Vielleicht werden sie nach einiger Zeit, wenn viel Gras gemäht wurde, wieder freiwillig eintreten.

    Zu dem Thema, ob die PF überhaupt gerechtfertigt ist, verweise ich nur mal auf den Artikel vom 02.08.2006 in der OZ, in dem als Begründung auch das Nichterreichen der Sollstärke von 38 FM(SB) aufgeführt wird. Das alleine reicht allemal aus.

    Persönlich empfinde ich diese Maßnahme auch nicht als sehr geschickt, muss aber dazu sagen, dass ich keinerlei Hintergrund (abgesehen von den Medienberichten) kenne und es manchmal vielleicht wirklich keinen anderen Ausweg mehr gibt.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Gunnar

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    AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein353121
    Datum03.08.2006 09:3121481 x gelesen
    Hallo steffen, hallo Forum,

    guter Tip mit dem Fernsehbericht! Hier haben sich die Beteiligten auf das Feinste selbst entlarvt. Ich kann vor dem Bürgermeister nur meinen Hut ziehen, daß er diese Truppe aus dem Verkehr zieht und so einen kompletten Neuanfang ermöglicht.
    Diesen politischen Mut wünsche ich einigen, wenn nicht sogar vielen Verantwortlichen auch, denn die Verhälnisse in Malchow sind leider kein Einzelfall im deutschen Feuerwehrwesen. Feuerwehren mit Strukturen einer Vereinsmafia von Trunkenbolden, die ihre Feuerwehr als Privateigentum betrachten und kritische "Kameraden" wegmobben, kenne ich in mehr oder weniger ausgeprägter Form aus eigener Anschauung.
    Bin gespannt, wie sich Malchows Feuerwehr entwickelt.

    jens


    Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen353126
    Datum03.08.2006 09:4921445 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Steffen EhlertMorgen Vormittag um 9,00 Uhr das Nordmagazin auf NDR gleich der erste Bericht schaut ihn euch einfach mal an... Echt zu empfehlen... einer kann ihn ja Aufnehmen.


    Grummel.. zu spät gesehen.. hat ihn jemand aufgenommen?

    MFG

    Ingo


    --

    "Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

    Juli 2007 - Eckhaubertreffen

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorGust8av 8S., Düsseldorf / NRW353129
    Datum03.08.2006 09:5821580 x gelesen
    Geschrieben von Ingo HornGrummel.. zu spät gesehen.. hat ihn jemand aufgenommen?


    hier ein Link zum Beitrag
    http://www1.ndr.de/ndr_page_video/0,,OID2913428_VID2919994,00.html


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    AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V353195
    Datum03.08.2006 14:1621628 x gelesen
    Zitat: "?Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, kein Privateigentum, deshalb darf man auch nicht per Feuerwehrauto zur Demonstration fahren, wie in Malchow?, schimpfte [Landesbrandschutzwart] Schomann."

    Sofern das der Landesbrandmeister überhaupt so gesagt hat, muss man dem (ersten Halbsatz) wohl ausdrücklich widersprechen!

    Freiwillige Feuerwehren sind (zumindest in M-V) "gemeindliche Einrichtungen,
    ohne eigene Rechtspersönlichkeit", d.h., sie gehören zur Gemeinde, genau wie z.B. eine Stadtbibliothek *gg* (wenn sie auch andere Dienstzeiten hat).
    Auf keinen Fall ist eine FFw eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dass sind in M-V z.B. die Kreisfeuerwehrverbände, diese sind sozusagen juristisch selbständig.

    Zur Problematik Fw Malchow kann ich nur sagen, dass ich mich schon sehr oft mit ehemaligen Kameraden der Fw Malchow unterhalten habe.
    Man sollte eigentlich den Hut vor dem Bürgermeister ziehen -welcher Kommunalpolitiker hat heute schon den Mut, so eine Schwäche in seiner Gemeinde öffentlich zuzugeben, wo doch "immer alles so gut läuft"-, dass er seine Pflicht wahrnimmt und offensichtliche Mißstände in einer gemeindlichen Einrichtung beseitigen will.

    Die Kommune hat doch nicht gesagt, sie will keine Feuerwehr mehr unterhalten, sie positioniert sich eindeutig dazu, indem sie ja weiterhin eine (Pflicht)feuerwehr unterhalten will.

    Manchmal tut es halt auch weh alte Bärte abzuschneiden und wenn sich offensichtlich unhaltbare Zustände nicht anders beseitigen lassen, warum nicht mal so ? Besser so, als wenn durch Weggucken schlimmeres passiert.

    Allein das öffentliche Auftreten einiger "Führungskräfte" dieser Wehr zeugt wohl schon vom dem Niveau, dass dort herrscht (hoffentlich geherrscht hat).


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    AutorPhil8ipp8 S.8, Düsseldorf / 353210
    Datum03.08.2006 16:2321570 x gelesen
    Hierzu auch ein Bericht in der FAZ vom Tage, S. 7, rechte Spalte


    GROWING OLDER IS MANDATORY.

    GROWING UP IS OPTIONAL.

    LAUGHING AT YOURSELF IS THERAPEUTIC.

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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW353214
    Datum03.08.2006 17:0521566 x gelesen
    Hallo Gunnar!

    Geschrieben von Gunnar HenschelWenn die Gemeindevertretung eine Pflichtfeuerwehr einsetzen will, muss vorher die FF aufgelöst werden.

    Nach meiner Auffassung und der von Klaus Schneider im Kommentar zum FSHG NRW (was relativ ähnlich zu dem von MV ist) ist bei einer bestehenden FF eine PF daneben möglich. Genauso wie BF und FF nebeneinander bestehen können, FF, BF und PF sind zusammen die Feuerwehr der Gemeinde XY.

    Wie in meinem anderen Beitrag bereits erwähnt, ist die Auflösung einer FF und die darauf folgende Einrichtung einer PF unverhältnismäßig.

    Wie gesagt ... das angestrebte Ziel mag richtig sein, der Weg dorthin ist für mich nicht richtig.

    Gruß
    Sven


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    AutorOliv8er 8F., Wöllstein / Rheinland-Pfalz353215
    Datum03.08.2006 17:0921400 x gelesen
    Ich find es schwer, anhand der Berichte die hier vorgestellt wurden, zu beurteilen was richtig und was falsch ist. Klar ist, die Bewohner haben die A Karte gezogen. So oder so.

    Gruß Oli


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen353220
    Datum03.08.2006 17:5421510 x gelesen
    Geschrieben von Heino Fastje... oder hätten sich alle Beteiligten mal an die eigene Nase fassen müssen,
    einen Gang zurück schalten,
    eine Nacht drüber schlafen
    und sich dann wieder zusammenzuraufen,
    um für die Gemeinschaft wieder da zu sein!!!!!!!


    Au ja, lasst uns alle munter Sprüche klopfen!

    Damit lösen wir die Probleme bestimmt ganz schnell! :-/



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorLars8 H.8, Havetoftloit / S-H353221
    Datum03.08.2006 17:5521468 x gelesen
    Moin Dirk!

    Ich muß leider Deine Richtigstellung leider korrigieren.

    Geschrieben von Dirk WieczorekFreiwillige Feuerwehren sind (zumindest in M-V) "gemeindliche Einrichtungen,
    ohne eigene Rechtspersönlichkeit", d.h., sie gehören zur Gemeinde, genau wie z.B. eine Stadtbibliothek *gg* (wenn sie auch andere Dienstzeiten hat).


    So weit, so richtig. Und weil die Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, ist die FF als ein Teil von ihr dies ebenfalls (Bundesrecht).

    Geschrieben von Dirk WieczorekAuf keinen Fall ist eine FFw eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dass sind in M-V z.B. die Kreisfeuerwehrverbände, diese sind
    sozusagen juristisch selbständig.


    Dies ist so nicht richtig. Die Kreisfeuerwehrverbände sind eingetragene Vereine, also somit Körperschaften des privaten Rechts.

    Die Einteilung in öffentliches oder privates Recht hat nichts mit der juristischen Selbständigkeit der Körperschaften zu tun. Hier ist nur der Bezug zu den Gesetzen und anderen Vorschriften von Bedeutung.

    MkG
    Lars


    Schöne Grüße aus Angeln

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    AutorHein8o F8., Wildeshausen / Niedersachsen / Niedersachsen353225
    Datum03.08.2006 18:3521435 x gelesen
    Hallo,
    natürlich ist jetzt sowieso alles zu spät!

    Jetzt haben sich alle Seiten so festgefahren, das nur noch der Vorschlaghammer hilft!

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Heino Fastje

    (Der der auch schon mal hinschmeißen wollte!)


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353236
    Datum03.08.2006 20:0521393 x gelesen
    Dies ist so nicht richtig. Die Kreisfeuerwehrverbände sind eingetragene Vereine, also somit Körperschaften des privaten Rechts.

    Nicht in jedem Bundesland.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorGunn8ar 8H., Trittau / S-H353285
    Datum04.08.2006 08:4221669 x gelesen
    Hmmm,

    das FSHG NRW ist da leider nicht so eindeutig wie das BrSchG aus Schleswig-Holstein:

    § 5 Arten der Feuerwehren
    (1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und die Werkfeuerwehren.
    (2) Die öffentlichen Feuerwehren sind gemeindliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
    (3) Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können nebeneinander aufgestellt werden.

    § 16 Pflichtfeuerwehr
    (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden.
    ...
    (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister bestellt die erforderliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern für mindestens sechs und höchstens zwölf Jahre durch schriftlichen Verpflichtungsbescheid. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Wehrführung und ihre Stellvertretung sind von der Gemeindevertretung zu berufen. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, ist die Wehrführung der freiwilligen Feuerwehr auch Wehrführung der Pflichtfeuerwehr.


    Danach stimme ich Dir nämlich vollkommen zu. Allerdings ist das Brandschutzgesetz MV noch unklarer, bzw. uneindeutiger, als es das FSHG schon ist.

    Meiner Ansicht nach kann man daraus zumindest nicht schließen, dass die Auflösung der FF wegen der Einrichtung einer PF nicht zugelassen ist. Über die Verhältnismäßigkeit kann ich hier nicht sprechen.


    mit kameradschaftlichen Grüssen

    Gunnar

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    AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V353299
    Datum04.08.2006 10:2521761 x gelesen
    Hallo Lars,
    danke für den Hinweis "...Die Kreisfeuerwehrverbände sind eingetragene Vereine, also somit wohl Körperschaften des privaten Rechts ...", das ist richtig.

    Ich möchte wirklich keine Wortklauberei betreiben, aber das Brandschutzrecht in M-V beschreibt trotzdem ausdrücklich, dass die Freiw. Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (gemeindliche Einrichtung). Die Gemeinde ist die "kommunale Gebietskörperschaft" und nicht die Feuerwehr für sich allein. Das wird in anderen Ländern ähnlich sein, kann ich mir vorstellen (weiß ich aber nicht genau).
    Für mich ist diese Regelung eindeutig genug und auch so richtig. Eine Gemeinde kann doch nicht nur die Pflicht haben, den ganzen Spaß zu finanzieren, ohne das Recht zu besitzen bei Problemen auch wirksam eingreifen zu können. Chef ist und bleibt nun mal der Bürgermeister (jedenfalls in M-V).

    Um das Problem in Malchow zu verstehen, wissen wir wahrscheinlich alle zu wenig, allerdings habe ich beim Betrachten des Fernsehbeitrages im NDR eine Gänsehaut bekommen. Das Auftreten der "Kameraden" ist eine Schande für die ganze Innung! Ich habe ehe manchmal Probleme damit, warum man heute alle Krisen unbedingt immer vor der ganzen Welt auswerten muss, wenn man nicht mal in der Lage ist, mit sich selbst fertig zu werden.

    Meine persönliche Meinung (mit der ich mir nicht immer nur Freunde gemacht habe) ist diese:

    Probleme wie in Malchow haben auch andere Kommunen.
    In den Feuerwehren der neuen Bundesländer (ich gehöre auch einer an) war bis 1989 der Brandschutz (die Feuerwehr) ebenfalls den Kommunen zugeordnet. Aber! Den organsiatorischen Teil (sowohl vorbeugender als auch abwehrender Brandschutz) hatte die "Abteilung Feuerwehr" (zugehörig zur VP/ Ministerium des Innern) gemeinsam mit der Abteilung Inneres (Kreisverwaltung) unter sich.
    Es wurden praktisch alle Dinge, angefangen von der Technikbeschaffung, über Vorgaben für die Ausbildung, Einsatzplanung und und und ... vorgeschrieben und auch durch die Abteilung Feuerwehr überwacht. Übrigens hatte dieses System nicht nur negative Seiten!, wenn dies heute auch immer wieder behauptet wird. Die Feuerwehr war, im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten durchaus sehr leistungsfähig. Allein schon die weitestgehende, zumindest regionale Einheitlichkeit der Technik und Ausbildung hatte unbestritten große Vorteile. Allein wenn man bedenkt, was heute für ein ?Gewese? um die Einführung einheitlicher Dienstvorschriften gemacht wird, kriegt man das Grausen.

    Zur ?Wende? dann wurde dann irgendwann der ganze Part allein den Kommunen übergeben meist aber, ohne fachlich geeignetes Personal für diese Aufgabe zur Verfügung zu haben. Ich lerne noch heute immer wieder Abgeordnete/ Gemeindevertreter und Mitarbeiter von Verwaltungen kennen, die eine Freiwillige Feuerwehr für eine Freiwillige Aufgabe halten, wie einen Fußballclub !!!

    In der darauf folgenden Zeit, war die Feuerwehr dann oft allein auf sich gestellt, einen vernünftigen Dienstbetrieb zu organisieren, dies tun die Kameraden ja zumeist nur nebenberuflich.

    Ja, um es in Kürze auszudrücken, viele Feuerwehren konnten diesen Umbildungsprozeß gut über die Runden bringen, insbesondere diejenigen, wo das nötige Verständnis bei der Kommune vorhanden war und die Feuerwehr über gut ausgebildete Leute verfügte.

    Andere dagegen haben ?gemacht was sie wollten/ konnten? und das Ergebnis findet man ja immer wieder.

    Man könnte noch stundenlang darüber erzählen, aber dafür ist ein Forum wohl nicht geeignet.

    Ich denke dass der Schritt, den die Stadt Malchow getan hat, gut und richtig ist, wenn es auch für die Feuerwehr (als Gesamtheit gesehen) kein schönes Bild abgibt. Aber den meisten ?Imageschaden? haben wohl die Kameraden dieser Feuerwehr selbst verursacht und nicht der Bürgermeister.

    Gruß Witschi (Dirk)


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen353303
    Datum04.08.2006 10:4621440 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WieczorekAber den meisten ?Imageschaden? haben wohl die Kameraden dieser Feuerwehr selbst verursacht und nicht der Bürgermeister.

    Wenn der BGM noch etwas mehr FAkten liefern würde, sähe es noch besser aus...

    Gruß LP


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen353304
    Datum04.08.2006 10:5221571 x gelesen
    Wenn der BGM noch etwas mehr FAkten liefern würde, sähe es noch besser aus...

    Möglicherweise kann das aus ermittlungstechnischen Gründen nicht detailliert bekanntgegeben werden.

    MkG
    Marc



    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDirk8 W.8, Strasburg / M-V353305
    Datum04.08.2006 10:5821406 x gelesen
    Geschrieben von ---Lüder Pott--- Wenn der BGM noch etwas mehr FAkten liefern würde, sähe es noch besser aus

    Warum sollte der Bürgermeister dies tun ? Allein schon das Abstimmungsergebnis der Abgeordneten (da findet man wohl selten so eine Einigkeit), die ja auch alle in der Stadt Malchow wohnen und vor den Bürgern ihre Entscheidung vertreten müssen, spricht für sich.
    Gruß Witschi (Dirk)


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen353307
    Datum04.08.2006 11:1421382 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WieczorekWarum sollte der Bürgermeister dies tun ? Allein schon das Abstimmungsergebnis der Abgeordneten (da findet man wohl selten

    Als Politiker sollte er das sowieso tun, denn sein Handeln wird nach der öffentlichen Meinung beurteilt. Diese Meinung kann man aber durch Kommunikation massiv verändern...

    Außerdem würde es helfen, die Mißstände klarer aufzuzeigen bzw. anderen mit ähnlichen Problemen den Weg zu weisen...

    Geschrieben von Dirk Wieczorek Allein schon das Abstimmungsergebnis der
    Ja das ist schon mal nett, aber ein Abstimmungserbenis besagt nichts über die sachliche oder juristische Richtigkeit aus...

    Alle Zeitungen schreiben das gleiche bzw. niemand hat neue Fakten oder Hinweise. Das zeigt, daß ein Vakuum an Info herrscht. Hier könnte eine gescheite sachliche Presserklärung mit Fakten die Sache unheimlich beruhigen.

    Die Feuerwhr hat sich ja schon selbst in die richtige Ecke gestellt Zb durch den Kurzfilm...

    Gruß LP


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP353316
    Datum04.08.2006 12:2321415 x gelesen
    Geschrieben von Dirk WieczorekIn den Feuerwehren der neuen Bundesländer (ich gehöre auch einer an) war bis 1989 der Brandschutz (die Feuerwehr) ebenfalls den Kommunen zugeordnet. Aber! Den organsiatorischen Teil (sowohl vorbeugender als auch abwehrender Brandschutz) hatte die "Abteilung Feuerwehr" (zugehörig zur VP/ Ministerium des Innern) gemeinsam mit der Abteilung Inneres (Kreisverwaltung) unter sich.
    Es wurden praktisch alle Dinge, angefangen von der Technikbeschaffung, über Vorgaben für die Ausbildung, Einsatzplanung und und und ... vorgeschrieben und auch durch die Abteilung Feuerwehr überwacht. Übrigens hatte dieses System nicht nur negative Seiten!
    Dieses System hat möglicherweise, besetzt mit den richtigen Leuten und auf Bundesebene angesiedelt, mehr positive Aspekte als unser derzeitiges. Wenn man die bunte Vielfalt im Ausbildungswesen, bei Fahrzeug- und Geräte- und Schutzkleidungsbeschaffung, bei den Landesfeuerwehrgesetzen usw. sieht...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW353324
    Datum04.08.2006 13:1721450 x gelesen
    Ich habe gerade das Video NDR - Malchow Pflichtfeuerwehr gesehen......

    huihuihui....das fallen ja Worte, und da passieren ja sogar Taten.

    Das ist aber gefährlich!


    Gruß
    Michael

    Das ist ausschließlich meine private und persönliche Meinung!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 353327
    Datum04.08.2006 13:4821525 x gelesen
    Geschrieben von Michael ArensIch habe gerade das Video NDR - Malchow Pflichtfeuerwehr gesehen......

    huihuihui....das fallen ja Worte, und da passieren ja sogar Taten.

    Das ist aber gefährlich!


    Jedenfalls sammelt der BGM für den neutralen Beobachter die Pluspunkte. Die Wehr (zumindest Teile von ihr) disqualifiziert sich hingegen.

    ...und nur mal aus meiner subjektiven Sicht... die Wehrangehörigen, bzw. Protestler machen auf mich auch nicht gerade den Eindruck einer funktionierenden, leistungsfähigen Wehr- mein Eindruck!


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorLars8 L.8, Bad Segeberg / Schleswig-Holstein353796
    Datum07.08.2006 11:0521377 x gelesen
    Hallo Jens,
    hallo Forum.

    Auch ich ziehe meinen Hut vor diesem Bürgermeister und den Stadtvertretern. Leider lässt die Tatsache das LFS - Lehrer und andere "belesene" Leute bereits Ihren Dienst in der Nachbarwehr versehen auf nichts Gutes schliessen.

    Im Video ist ja auch gut zu sehen das zuerst im Laufschritt die Bierkisten gerettet werden und dem Bürgermeister im Vorbeigehen noch eins übergebraten wird - "Marke Eigentor".

    Übrigens bestärkt es mich mal wieder in meinem Wunsch neben einem Rauchverbot auch ein generelles Alkoholverbot in öffentlichen Gebäuden einzuführen. Und im Rahmen der Fit for fire - Kampagne könnte das Thema Alkohol auch mal durch die liebe FUK stigmatisiert werden.

    Auch ich sehe in der Malchower Feuerwehr leider keinen Einzelfall und schaudere schon der Generation "Pisa" entgegen...


    In diesem Sinne,

    Larsi ausm Norden (Alias)


    "Dabeisein ist 80 Prozent des Erfolges..."
    Woody Allen



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