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ThemaÜbernahme der Freistellung6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRola8nd 8B., Niederbreitbach / Rheinland Pfalz352959
Datum02.08.2006 09:005926 x gelesen
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Ein Mitglied des DRK kam mit der Frage zu mir, ob es möglich wäre vom DRK zur Feuerwehr zu wechseln. Wobei nur das Problem besteht das er seit ca. einem Jahr beim DRK vom Wehrdienst befreit ist.
Nun meine Frage, kann so eine Verpflichtung (6 Jahre) übertragen werden?
Wenn ja wie?




Dies ist meine persönliche Meinung!


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW352960
Datum02.08.2006 09:114586 x gelesen
Hallo,

Grundsätzlich ist das möglich wenn die entsprechenden Behörden (die für die Verpflichtung zuständig sind) einverstanden sind.

mfG
Hilmar


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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen352961
Datum02.08.2006 09:144451 x gelesen
Geschrieben von Hilmar KönigGrundsätzlich ist das möglich wenn die entsprechenden Behörden (die für die Verpflichtung zuständig sind) einverstanden sind.


Richtig. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Stelle bei der neuen HiOrg, wenn die Helferzahl ausgelastet ist, dann brauchen sie ihn nicht aufnehmen.


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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.352963
Datum02.08.2006 09:234577 x gelesen
Geschrieben von Roland BirnbachNun meine Frage, kann so eine Verpflichtung (6 Jahre) übertragen werden?
Kann Sie (vorausgesetzt Stellen sind frei).
Erläuterungshinweise zur Durchführung der Freistellung der Helfer vom Wehrdienst nach
§ 13 a WPflG bzw. Zivildienst nach § 14 ZDG
"5.5 Wechsel in der Mitwirkung
Der freigestellte Wehrpflichtige ist zwar in der Regel aufgrund seiner Mitwirkungspflicht während der Verpflichtungszeit an eine Organisation und an seinen gewöhnlichen Aufenthalt gebunden, dies schließt aber nicht aus, dass er unter Fortdauer der Freistellung gewöhnlichen Aufenthalt und/oder Organisation wechseln kann, sofern dadurch die Erfüllung der Mitwirkungspflicht nicht unterbrochen wird.!

Geschrieben von Roland BirnbachWenn ja wie?
Am besten die ausstellende Behörde (Ordnungsamt LK) des Freistellungsbescheides anhauen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen352996
Datum02.08.2006 14:424570 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann(vorausgesetzt Stellen sind frei)

Die Frage ist dabei nur, ob er von einem Freistellungsplatz des DRK auf einen der FW wechselt oder seinen Platz vom DRK zur Feuerwehr mitnimmt.
Das Gesamtkontigent der unteren KatS-Behörde ändert sich ja nicht (wenn gleicher Landkreis).
Und ich nehme mal stark an, dass keine Organsiation derzeit ihre Freistellungskontingente ausschöpft, oder?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorRola8nd 8B., Niederbreitbach / Rheinland Pfalz353079
Datum02.08.2006 22:134421 x gelesen
1. Stellen sind frei (z.Zt. 2)
2. Selbes Land, Kreis sogar selbe Verbandsgemeinde allerdings anderer Ort (DRK Nachbarort, Feuerwehr Wohnort)


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