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ThemaReform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen?17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353702
Datum06.08.2006 19:468894 x gelesen
Hallo,

anscheinend gibt es Bestrebungen das SGB V zu überarbeiten. Darunter fällt m.W. auch die Unfallversicherung der Feuerwehren.

Bisher haben die einzelnen Länder ja höchst unterschiedliche Varianten bzw. "Leistungen" für die Feuerwehren bzw. deren Mitglieder - bzw. stellen die zumindest sehr unterschiedlich nach außen dar. Im Föderalismus an sich kein Wunder, aber ist das sinnvoll?

Wie sieht eigentlich die jeweilige Absicherung aus, wenn z.B. in einem gemeinsamen KatS-Einsatz von Fw, THW und HiOrgs die Helfer aus verschiedenen Bundesländern in einem anderen Bundesland (oder gar im Ausland) zum Einsatz kommen und dort verunglücken?

Das würde z.B. die Diskussion im anderen Thread (zum Auslandseinsatz) um die Versicherung gar nicht erst hoch kochen lassen, weil das alles eindeutig und gleich geregelt wäre...
(So vertritt jeder Verband und ggf. jede FUK da zumindest zum Einsatz der Fw so seine eigene Marschrichtung - die einen schreien ob der Probleme, weil angeblich kein Versicherungsschutz gegeben wäre (und die Helfer dann pro forma ins THW eintreten müssen?!?), die anderen sagen, das wäre rechtlich überhaupt kein Problem und natürlich abgedeckt (so Meinung aus NRW).)

Probleme sehe ich ggf. in der Betreuung an der Basis, aber das könnte man ja über Strukturen in den Ländern (egal ob über FUKén, oder die LFVén) auch aus einer "Bundesunfallkasse Katastrophenschutz" (BUK) o.ä. regeln.

Ich weiß allerdings zu wenig um die Verflechtungen der jeweiligen Länderunfallkassen mit den Verbänden (Posten, Gelder), um hier den "Gegenwind" einschätzen zu können.

Wie seht Ihr den GRUNDSÄTZLICHEN Bedarf bzw. Sinn an so einer zentralen Struktur, die dann für alle die gleichen Bedingungen schafft?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW353707
Datum06.08.2006 20:047240 x gelesen
Moin!
Sehe ich Grundsätzlich als sinnvoll an. Vorraus gesetzt:

- die neuen Leistungen halten die vorher gegangenen Leistungen bei oder verbesser bzw. bauen diese aus.
- bauen unter umständen die Bürokratie ein wenig ab.
- ersparen sich unter umständen Arbeitsplätze, da ja dann hier viele Arbeitsplätze doppelt vorgehalten würden.
- die kosten für die Kasse ansich müssten günstiger sein, da z.B. nur noch ein "Konto" besteht, auf dem die Gelder zentral vorhanden sind.
- es würden endlich gleiche Richtlinien für die gesamte BRD entstehen.

Ist zumindest meine Meinung, ich bin mal auf Gegenagumente gespannt.

MkG. Alex

P.S. ich weiß bescheid, was die Arbeitslosenzahlen angeht. Alledings könnten die Angestellten auch einfach nur besser verteilt werden und unter umständen können neue Arbeitsposten geschaffen werden (prävention u.ä.)


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW353710
Datum06.08.2006 20:097225 x gelesen
Das ist alles erst der Anfang des Förderalismus!

Wir werden es alle noch erleben,

- dass der Brandmeister in jedem Bundesland unterschiedlich besoldet wird,
- dass der Pensionseintritt unterschiedlich geregelt ist,
- u.s.w.

Irgendwo muss das Geld ja herkommen, wenn jedes Bundesland derartige Dinge individuell regeln will/muss/soll/darf.

Das verstehe wer will!

horrido

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353740
Datum06.08.2006 22:047237 x gelesen
Mir machen so einige Nebenkriegsschauplätze bei der Unfallversicherung Bauchschmerzen.

Wie steht es mit eheähnlichen Lebensgemeinschaften? Bislang greift die Unfallversicherung im Todesfall nur dann, wenn die Partner verheiratet sind.
Es ist aber auch denkbar, und nicht sonderlich selten, wenn Partner ohne Trauschein eine gemeinsame Zukunft aufbauen, Kinder kriegen etc..
Im unglücklichsten Fall erhält der hinterbliebene Partner keine Rente, obwohl beide Teile gemeinsame Verpflichtungen eingegangen sind.

Ich halte dies für absolut schlecht geregelt, allerdings kein spezifisches Problem der Feuerwehr.

Nehmen wir die Frage der Absicherung bei gleicher Tätigkeit, aber aus unterschiedlichen Bundesländern kommend.
Zur Zeit ist die Unfallversicherung von Feuerwehrleuten unterschiedlich in den Ländern geregelt. Da kann es passieren, daß unterschiedliche Leistungen durch die Unfallversicherung entstehen, obwohl die Kameraden an der gleichen Stelle bei gleicher Tätigkeit verunglücken.

Ich bin gespannt, wohin sich die Unfallversicherung entwickelt.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident des DFV


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353746
Datum06.08.2006 22:277204 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hartmut ZiebsWie steht es mit eheähnlichen Lebensgemeinschaften? Bislang greift die Unfallversicherung im Todesfall nur dann, wenn die Partner verheiratet sind.
Es ist aber auch denkbar, und nicht sonderlich selten, wenn Partner ohne Trauschein eine gemeinsame Zukunft aufbauen, Kinder kriegen etc..
Im unglücklichsten Fall erhält der hinterbliebene Partner keine Rente, obwohl beide Teile gemeinsame Verpflichtungen eingegangen sind.

Ich halte dies für absolut schlecht geregelt, allerdings kein spezifisches Problem der Feuerwehr.


Hinterbliebenenleistungen gelten auch für Lebenspartner. Das SGB VII besagt dies eindeutig in § 63 Abs. 1a.

Geschrieben von Hartmut ZiebsNehmen wir die Frage der Absicherung bei gleicher Tätigkeit, aber aus unterschiedlichen Bundesländern kommend.
Zur Zeit ist die Unfallversicherung von Feuerwehrleuten unterschiedlich in den Ländern geregelt.


Die Unfallversicherung ist Bundesrecht (Sozialgesetz, VII. Buch) und von Flensburg bis Garmisch einheitlich.
Unterschiede gibt es in länderspezifischen Zusatzleistungen, die über das gesetzlich geregelte hinaus gehen. Das ist aber kein Problem der Unfallversicherung sondern vielmehr der Länder.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353748
Datum06.08.2006 22:347177 x gelesen
P.S.:

Geschrieben von Hartmut ZiebsIch bin gespannt, wohin sich die Unfallversicherung entwickelt.

Nach den derzeitigen Bestrebungen in die falsche Richtung. Alle derzeit (politisch gewollten) Privatisierungsbestrebungen können nur zu einem schlechteren Zustand führen.
Wir drohen den gleichen Fehler zu machen, den z.B. Neuseeland vor über zehn Jahren gemacht hat und die bereuen das mittlerweile. Auch wenn unser gesamtes Sozialversicherungssystem dringend reformbedürftig ist, weil es sonst mittelfristig auf einen finanziellen Kollaps hinausläuft, so sind die Bestrebungen zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, die z.B. derzeit Bayern massiv im Bundesrat vertritt, nur schädlich und unausgereift und drohen den derzeitigen Standard herabzusetzen bei gleichzeitig höheren Kosten.
Denn leider haben die ganzen Privatisierungsfans keine Lösung griffbereit wenn man sie mal fragt, wer sich denn bei einer Privatisierung die ganzen Altlasten (die Renten der Asbesterkrankten werden noch Jahrzehnte gezahlt werden müssen und das sind mehrere Milliarden) ans Bein binden will.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353752
Datum06.08.2006 22:447198 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinoanscheinend gibt es Bestrebungen das SGB V zu überarbeiten.

Die gibts doch schon seit über zwanzig Jahren. Heißt Gesundheitsreform bzw. Reform der Gesundheitsreform oder Reform der reformierten Gesundheitsreform. Im Prinzip das rumdoktoren an irgendwelchen Symptomen, ohne wirklich die Krankeit heilen zu wollen (die große Koalition hätte jetzt die Möglichkeit zu einer echten Reform, traut sich aber offenbar nicht dran).

Geschrieben von Ulrich CimolinoDarunter fällt m.W. auch die Unfallversicherung der Feuerwehren.

Nein. SGB V ist die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung ist das SGB VII.

Geschrieben von Ulrich CimolinoBisher haben die einzelnen Länder ja höchst unterschiedliche Varianten bzw. "Leistungen" für die Feuerwehren bzw. deren Mitglieder - bzw. stellen die zumindest sehr unterschiedlich nach außen dar. Im Föderalismus an sich kein Wunder, aber ist das sinnvoll?

Nicht wirklich, aber es handelt sich dabei um länderspezifische Zusatzleistungen. Eine SGB V / VII-Reform (Bundesrecht!) hätte keinerlei Einfluß darauf.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWie seht Ihr den GRUNDSÄTZLICHEN Bedarf bzw. Sinn an so einer zentralen Struktur, die dann für alle die gleichen Bedingungen schafft?

Die gibt es bereits und heißt Unfallversicherungseinordnungsgesetz (SGB VII). Hat noch diverse Lücken bei Ehrenamtlichen (insb. wenn Selbständige verunglücken), aber im große und ganzen IMHO nicht dringend reformbedürftig.


MkG,
Christi@n

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AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353753
Datum06.08.2006 22:457108 x gelesen
Die Sache mit den Hinterbliebenenleistungen ist leider nicht richtig.

In einem konkreten Fall in NRW kann der hinterbliebenen Verlobten leider keine Leistung gewährt werden, obwohl eine Verpflichtung gemeinsam eingegangen wurde.
Gleichfalls wäre nur eine Waisenrente zu zahlen, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden wäre. Die hinterbliebene Verlobte geht aber leer aus. Auch wenn die Haushaltsführung wie bei einem Ehepaar üblich gewesen wäre.

Es ist zwar richtig, daß das SGB V die Grundleistungen regelt. Und diese sind gleich. Aber es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede für die Zusatzleistungen der Feuerwehr. Feuerwehrleute sind zunächst bei den öffentlichen Unfallversicherungsträgern angesiedelt. In einigen Ländern auch bei den Feuerwehrunfallkassen.
So kann es zu erheblich unterschiedlichen Leistungen kommen.
Man spricht hier auch gerne von den "Mehrleistungen", obwohl die Wortwahl schnell zu falschen Schlußfolgerungen verleitet.
Unabhängig von der Wortwahl, halte ich eine optimale und gleiche Absicherung von Feuerwehrleuten unabhängig vom jeweiligen Bundesland für zwingend erforderlich.
Wenn ehrenamtliche Feuerwehrleute ein Risiko auf sich nehmen, daß nicht als selbstverständlich betrachtet werden darf, dann ist eine optimale Unfallversicherung für diese Menschen eine Verpflichtung der Gesellschaft.
Dabei ist es eigentlich unerheblich, welcher Organisation und welchem Bundesland der betroffene Geschädigte angehört.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident DFV


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353754
Datum06.08.2006 22:497153 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander Finkebauen unter umständen die Bürokratie ein wenig ab.

Das müsstest du mir mal erläutern.

Geschrieben von Alexander Finkeersparen sich unter umständen Arbeitsplätze, da ja dann hier viele Arbeitsplätze doppelt vorgehalten würden.

Viele? Das sind die Geschäftsführerposten, kaum mehr.

Geschrieben von Alexander Finkedie kosten für die Kasse ansich müssten günstiger sein, da z.B. nur noch ein "Konto" besteht, auf dem die Gelder zentral vorhanden sind.

Wat??? Sag mal, hast du den Hauch einer Ahnung, wie unser Sozialversicherungssystem aufgebaut ist? Ist der Unterschied zwischen Umlageverfahren und Kapitalbildungsverfahren bekannt?

Geschrieben von Alexander Finkees würden endlich gleiche Richtlinien für die gesamte BRD entstehen.

BRD ist ein Ausdruck, den die DDR für Westdeutschland verwendet hat.
Die gleichen Richtlinien haben wir schon längst. Nämlich seit dem 01. Januar 1885, da hat sie Onkel Bismarck eingeführt.


MkG,
Christi@n

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AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353755
Datum06.08.2006 22:577270 x gelesen
Stimmt.
SGB VII.

Wird aber nicht schon seit Jahren geändert.

Veränderungen betreffen zunächst Leistungsprofile und die Organisation der Unfallversicherung.

Zunächst ist die Unfallversicherung eine Angelegenheit des Bundes.
Laut eines Papieres der Bund-Länder-Kommission, sollen die zur Zeit bestehenden Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Bereich reduziert werden.
Dies ist vom Grundsatz auch nicht zu kritisieren.
Dabei dürfen aber nicht die Versicherungsleistungen für Feuerwehrleute über Bord geworfen werden.
Feuerwehrleute sind nicht mit Schülern zu vergleichen. Siehe vorherige Antwort.

Selbstständige mögen ein kleiner Problembereich sein, der aber nicht wirklich zu Reformen führt.

Wenn Reformen anstehen, dann dürfen diese nicht zu einer schlechteren Absicherung führen.
Nur um eine eigene Unfallkasse zu erhalten, dürfen wir keine Abstriche in den leistungen hinnehmen.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident DFV


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio353757
Datum06.08.2006 23:257237 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hartmut ZiebsWird aber nicht schon seit Jahren geändert.

Richtig. Ich schrieb, das mehr odere weniger seit Jahrem am SGB V herumgedoktort wird.

Geschrieben von Hartmut ZiebsZunächst ist die Unfallversicherung eine Angelegenheit des Bundes.

Jein. Der Bund schafft über das SGB VII die Gesetzesgrundlage, die Versicherung selbst ist Angelegenheit der Unfallversicherungsträger.

Geschrieben von Hartmut ZiebsLaut eines Papieres der Bund-Länder-Kommission, sollen die zur Zeit bestehenden Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Bereich reduziert werden.

Das wird doch schon seit Jahren gemacht. Siehe Fusion der beiden FUK in NRW zur FUK NRW, siehe Fusion der FUK Hamburg mit der FUK Nord, siehe Fusion von GUV Baden und GUV Württemberg zur UKBW. Nur: Teilweise wird diese Fusion, die teilweise wirklich nötig ist, gerade durch die Feuerwehren bis aufs Messer bekämpft (siehe Fusion FUK Sachsen-Anhalt mit der FUK Thüringen und die Berichterstattung in der Presse diesbzgl.)

Geschrieben von Hartmut ZiebsDabei dürfen aber nicht die Versicherungsleistungen für Feuerwehrleute über Bord geworfen werden.

Das war m.W. bislang auch (noch) nicht Gegensatnd der Diskussion.

Geschrieben von Hartmut ZiebsSelbstständige mögen ein kleiner Problembereich sein, der aber nicht wirklich zu Reformen führt.

Gerade da wäre es aber notwendig. Insbes. wenn es um die Verrentung geht. Was willst du denn als Bemessungsgrundlage diesbzgl. nehmen?

Geschrieben von Hartmut ZiebsWenn Reformen anstehen, dann dürfen diese nicht zu einer schlechteren Absicherung führen.
Nur um eine eigene Unfallkasse zu erhalten, dürfen wir keine Abstriche in den leistungen hinnehmen.


Da stimme ich völlig zu.


MkG,
Christi@n

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AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353758
Datum07.08.2006 00:007125 x gelesen
Gut, keine Schräubchenkunde. Wer wofür zuständig ist.
Ist auch nicht wirklich wichtig.

Nicht ganz richtig ist die Aussage zum Widerstand von Vereinigungen wie in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Hier waren meines Wissens nicht die Feuerwehren oder deren Verbände das Problem. Gerade diese haben den Zusammenschluß vorangetrieben.

Allerdings sind sehr wohl Leistungen zum Erhalt von FUKen verändert worden. Dies sollten aber die betroffenen Feuerwehrleute selbst festgestellt haben.
Wenn dies nicht so ist, scheint es auch nicht sonderlich wichtig zu sein.

Die Bemssungsgrundlage für Selbstständige ist zwar problematisch, aber nicht für die Allgemeinheit so wichtig. Hier halte ich mich auch bewußt zurück, da selbst betroffen.

Ich habe allerdings den Eindruck, daß wir uns mit der Frage Unfallversicherung erst dann beschäftigen, wenn etwas passiert ist.
Dies ist aber falsch.
Zudem sollte uns auch die Prävention beschäftigen.
Auch hier könnten unterschiedliche Regelungen entstehen, bzw. sollten nicht entstehen.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident DFV


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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen353772
Datum07.08.2006 08:557129 x gelesen
Guten Morgen,

meines erachtens ist eine Reform der bestehenden Unfallversicherungsträger in manchen Bereichen sicherlich sinnvoll. So wär es wünschens wert, das alle Feuerwehrleute in Deutschland den gleichen Versicheurngsschutz hätten und es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.

Aber eines muß uns klar sein, eine Gesetzliche Unfallversicherung welche das Risiko aller Feuerwehrangehörigen abdeckt immer von der Höhe der Leistungen her begrenzt sein wird.

In dieser Richutng hat in Hessen das HBKG die Forderung aufgestellt, das die Gemeinden eine zusätzliche Unfallversicherung für ihre Feuerwehren abzuschließen haben.
Ich denke diese Regelung macht Sinn und sollte so noch nicht vorhanden uahc in den anderen Bundesländern umgesetzt werden.

Mit kommunikativen Grüßen

Torsten Meiß


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen353778
Datum07.08.2006 09:327219 x gelesen
Geschrieben von Torsten MeißIch denke diese Regelung macht Sinn und sollte so noch nicht vorhanden uahc in den anderen Bundesländern umgesetzt werden.


Die Streitereien bleiben aber dieselben (was ist ein Unfall und was ist keiner?). Ggf. verlängert sich das Ganze sogar nich durch die Abstimmung zwischen den beiden Versicherungen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen353788
Datum07.08.2006 10:097231 x gelesen
hallo Andeas,

denke mal das dies nicht der Fall ist, bzw. ist es mir nicht bekannt.

Bei welchem Ereignis es sich um einen unfall handelt ist ja anhand der Rechtsprechung und der Versicheurngsbedingungen festgelegt.
in Hesseni ist in deRzusatzversicherung auch das Risiko Herzinfarkt bei Einem Einsatz als unfall mitverischert.


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Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen353802
Datum07.08.2006 12:097238 x gelesen
Geschrieben von Torsten Meißin Hesseni ist in deRzusatzversicherung auch das Risiko Herzinfarkt bei Einem Einsatz als unfall mitverischert.

Dann ist es vmtl. deutlich mehr als eine Unfallversicherung!


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen353841
Datum07.08.2006 15:287139 x gelesen
Nein ist eine Unfallversicherung z.b. durch den GVV mit itz in Köln. Der Herzinfarkt ist nur als zusätzliches Risiko mit eingeschlossen


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