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Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 356017 | |||
Datum | 17.08.2006 22:57 | 36080 x gelesen | |||
Hi, man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen. Einsatzgrenze ist der ominöse Verteiler! Ist da etwas dran? Kann das jemand bestätigen? Abgesehen davon, dass ich nichts davon halte; versucht man so, Personalprobleme zu lösen? Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 356018 | |||
Datum | 17.08.2006 22:59 | 33812 x gelesen | |||
Hallo Christian! Mir ist derzeit nur der spätere Austritt als Überlegung bekannt. Wer behauptet denn so etwas? Gut, es wird derzeit an der Überarbeitung des FSHG gearbeitet. Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356019 | |||
Datum | 17.08.2006 23:00 | 33657 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Rieke
Höre ich zum erste mal. Geschrieben von Christian Rieke Abgesehen davon, dass ich nichts davon halte; versucht man so, Personalprobleme zu lösen? Vielleicht das gleiche, wie die Erhöhung des Dienstalters auf 63 Jahre. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 356023 | |||
Datum | 17.08.2006 23:23 | 33665 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Tönnemann Mir ist derzeit nur der spätere Austritt als Überlegung bekannt. ACK. Geschrieben von Sven Tönnemann Wer behauptet denn so etwas? Ich bezeichne es mal als Blätterrauschen ;-). Deshalb die Nachfrage. Geschrieben von Sven Tönnemann Gut, es wird derzeit an der Überarbeitung des FSHG gearbeitet. Hm, mit der Bekanntmachung wissen wir es dann 100%ig. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356031 | |||
Datum | 17.08.2006 23:57 | 33770 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Christian Rieke--- man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen. Sagen wir mal so: Mir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt. Wie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF, welche Folgen können nicht-LVO-konforme Personalentscheidungen (Aufnahme unter 18, Beförderung ohne notwendige Bedingung zu erfüllen, abweichendes Diszplinarwesen, ...) denn für die Verantwortlichen haben? Sind letztendlich solche Verwaltungsakte etwa nichtig, und der 17-jährige Anwärter ist in Wirklichkeit garkein FM(SB)? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356034 | |||
Datum | 18.08.2006 00:13 | 33718 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeAbgesehen davon, dass ich nichts davon halte; versucht man so, Personalprobleme zu lösen? In Niedersachsen ist das schon ewig so (ewig im Sinne meines jungen Alters von 24 Jahren) Und die Verteilergrenze gilt meines wissens nur für die Jugendfeuerwehr, sprich unter 16-jährigen. Es gibt natürlich keinen der einen "Frischling" gleich an die vorderste Front schicken würde, aber die Kammeraden die vorher länger in der Jugendfeuerwehr waren, kann man schon zu mehr gebrauchen als zum Verteiler aufdrehen, auch wenn sie noch keine 18 sind. Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das das Interesse eines 16 oder 17 Jährigen an der Jugendfeuerwehr noch groß ist das er dort dann unbedingt weiter macht, da gehört dann schon viel idealismus dazu. Ich wiess nicht was dagegen sprechen sollte, dass bei euch auch so zu machen, bei uns funktionierts... Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356037 | |||
Datum | 18.08.2006 07:55 | 33731 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenDavon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das das Interesse eines 16 oder 17 Jährigen an der Jugendfeuerwehr noch groß ist das er dort dann unbedingt weiter macht, da gehört dann schon viel idealismus dazu. Da kommt es eben auf den JF-Wart an. Und ansonsten gehört zu Feuerwehr immer viel Idealismus. Das kann ich dann so ganz gut prüfen. Wir sind eben keine "Unterhaltungseinrichtung" zum Zeitvertreib. Geschrieben von Jens Rugen Ich wiess nicht was dagegen sprechen sollte, dass bei euch auch so zu machen, bei uns funktionierts... Für was soll ich minderjähriges Schuttmuldenkommando einsetzen? Einsat im Gefahrenbereich ist tabu. Und Gefahrenbereich ist an einer Einsatzstelle quasi überall. Und ich muß einen erfahrenen FM dafür abstellen den Aufpasser zu spielen. Dazu kommt, daß ich als GrFü oder EL den Kopf hinhalte, wenn einem Minderjährigen was passiert. Schon mal eine Radtour mit Badeausflug an einen See für die JF geplant? Was da alles an Vorsichtsmaßnahmen zu beachten ist und am JF-Wart an Verantwortung hägt... Und da will man dann Minderjährige an Einsatzstellen schleppen? Nein danke. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 356039 | |||
Datum | 18.08.2006 08:51 | 33743 x gelesen | |||
Tach, geschrieben von Jens Rugen: In Niedersachsen ist das schon ewig so (ewig im Sinne meines jungen Alters von 24 Jahren) Stimmt - auch im Sinne meines etwas älteren Alters und an sich m.W. spätestens seit den 50er Jahren. Und mal ganz ehrlich: Was ist daran grundsätzlich so dramatisch - Übertritt mit 16, zwei Jahre (TM-) Ausbildung (was in dieser Zeit mit Einsätzen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt) = mit 18 ausgebildeter FA (wobei AGT etc. ohnehin erst ab Volljährig geht, also eher 3 Jahre "Regelausbildungszeit")? Ist in Ausbildungsberufen (inkl. Bundeswehr oder Polizei - da kann man m.W. auch mit einem Alter < Volljährig anfangen) i.d.R. nix anderes? Geschrieben von Christian Fischer: Da kommt es eben auf den JF-Wart an. Stimmt. Und ich muß einen erfahrenen FM dafür abstellen den Aufpasser zu spielen. Dies auch, deshalb schließen sich Einsätze für "Azubi's" m.E. auch größtenteils aus, weil eben dies zumindest bei kritischen Lagen nichtz gewährleistet werden kann. Schon mal eine Radtour mit Badeausflug an einen See für die JF geplant? Was da alles an Vorsichtsmaßnahmen zu beachten ist und am JF-Wart an Verantwortung hägt... In "der" JF sind aber eben auch Jugendliche von 10 Jahren - also Kinder - bis 16 bzw. 18 Jahren - sprich Jugendliche, die bereits ihr Berufsleben usw. gestartet haben - soll heißen, die Gruppe ist nicht grade homogen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356041 | |||
Datum | 18.08.2006 09:00 | 33592 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas da alles an Vorsichtsmaßnahmen zu beachten ist und am JF-Wart an Verantwortung hägt... Und die Frage ist auch, ob beide Elternteile hier ihre schriftliche Zustimmung geben würden (mit dem Wissen was passieren könnte ....) und wer im Einsatz die Aufsichtspflicht über die noch Minderjährigen hat. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356043 | |||
Datum | 18.08.2006 09:08 | 33654 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandWas ist daran grundsätzlich so dramatisch - Übertritt mit 16, zwei Jahre (TM-) Ausbildung (was in dieser Zeit mit Einsätzen ist, steht auf einem ganz anderen Blatt) = mit 18 ausgebildeter FA Das wäre im prinzip OK, aber wie gesagt ohne Einsätze Geschrieben von Daniel Ruhland In "der" JF sind aber eben auch Jugendliche von 10 Jahren - also Kinder - bis 16 bzw. 18 Jahren - sprich Jugendliche, die bereits ihr Berufsleben usw. gestartet haben - soll heißen, die Gruppe ist nicht grade homogen. Auch wenn die "älteren" Jugendlichen im Leben und Beruf Erfahrung gesammelt haben, hört das Jugendschutzgesetz halt nicht mit beginn des Berufslebens oder mit 16/17 Jahren auf,Erlaubnis beider Erziehungsberechtigter (wenn es zwei sind) muss gegeben sein und die Aufsichtsperson auch .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 356045 | |||
Datum | 18.08.2006 09:17 | 33630 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannMir ist derzeit nur der spätere Austritt als Überlegung bekannt. So etwas habe ich auch schon mal gehört, wobei man bei uns mit sowetwas keine Pesonalverfügbarkeit dazu gewinnt, da der Älteste bei uns max. 40 ist. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 356053 | |||
Datum | 18.08.2006 09:42 | 33760 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Henning Koch Mir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt. Offiziell aufgenommen? Bei uns können die ab 17 J auch den Übungsdienst mitmachen und ab 16 J Teile der Modulausbildung anfangen, aber mehr auch nicht. FME gibt es erst ab 18 J und abgeschlossenem Modul 11, mitgehen im ATr erst ab abgeschlossener Modulausbildung. Hören tut man allerdings auch einiges, z.b. dass es in manchen Wehren nicht ausgebildete Kollegen gibt, die zum Grundlehrgang erscheinen, nicht eingekleidet sind, aber einen FME haben usw. Und selbst wenn sie eingekleidet wären, dann sehen von hinten immer noch alle ziemlich gleich aus. Soviele Augen kann ich als GF gar nicht haben. Geschrieben von Henning Koch Wie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF, Es gibt ja auch nicht ein bißchen schwanger. :-) Das ist keine Frage des "wie", sie ist verbindlich. Man hat es mit Einführung der LVO ja gerade auf 18 heraufgesetzt, um sich diesen ganzen Eltern-Einwilligungs-Kram zu sparen. Sehe keinen Grund warum man es nach dieser kurzen Zeit wieder rückgängig machen sollte. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Hannover / | 356061 | |||
Datum | 18.08.2006 10:09 | 33778 x gelesen | |||
In Niedersachsen ist das schon immer Programm. Ich selbst bin damals mit 16 übergetreten und kann nur sagen, dass sich dies extrem positiv ausgewirkt hat. Erstens gibt dies neue Motivation (über 16+ und 10 jährige in einer Jugendgruppe ist einfach nix) und zweitens sammelt man schon sehr viel Einsatzerfahrung und wird vor allen Dingen bis zum AGT-Lehrgang viel RUHIGER und ist überhaupt nicht mehr aufgeregt wenn der DME aufläuft. Als späterer AGT war es auch sofort möglich die Gefahren der Einsatzstelle vernünftig zu sondieren. Wenn man mit 18 aktiv wird und dann gleich AGT wird, ist das doch echt zu gefährlich, weil die meißten Frischlinge vor Aufregung nichts auf die Reihe bekommen. Deswegen gibt es nix besseres, als schon zwei Jahre Einsatzluft geschnuppert zu haben, bevor es richtig losgeht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 356064 | |||
Datum | 18.08.2006 10:20 | 33819 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RyanIch selbst bin damals mit 16 übergetreten und kann nur sagen, dass sich dies extrem positiv ausgewirkt hat. Erstens gibt dies neue Motivation (über 16+ und 10 jährige in einer Jugendgruppe ist einfach nix)[...] Das ehe ich in etwa genauso. Bei vielen ist mit 16 auch der schulische Schnitt. Entweder weiterführend oder Ausbildung. Manchmal aber leider auch nix von beidem. :-( Geschrieben von Thomas Ryan [...]und zweitens sammelt man schon sehr viel Einsatzerfahrung und wird vor allen Dingen bis zum AGT-Lehrgang viel RUHIGER und ist überhaupt nicht mehr aufgeregt wenn der DME aufläuft. Als späterer AGT war es auch sofort möglich die Gefahren der Einsatzstelle vernünftig zu sondieren. Wenn man mit 18 aktiv wird und dann gleich AGT wird, ist das doch echt zu gefährlich, weil die meißten Frischlinge vor Aufregung nichts auf die Reihe bekommen. Klasse, anstatt eines 18-jährigen der noch halbwegs für sich selber verantwortlich ist, habe ich als GF/ZF/EL einen 16-jährigen an der E-Stelle rumhüpfen, für den ich komplett verantwortlich bin. Gefahren zu sondieren ist eine Frage von ausbildung und nicht von Einsatzhäufigkeit. Grundsätzlich habe ich kein Problem 16-jährige in den aktiven Dienst zu sehen. Haben wir als Nds.-Feuerwehr natürlich auch. Allerdings nicht im Einsatz. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 356065 | |||
Datum | 18.08.2006 10:26 | 33639 x gelesen | |||
Ich denke mal, eine gute Lösung ist sicherlich, ab 16 mit den Aktiven Üben und Teilnahme an TM Modulen (zur Aufrechterhaltung der Motivation) und ab 18 dann Einsätze mitfahren. Wobei ich natürlich schon stolz war, als man mich vor 18 Jahren (mit 12) als JFM zu meinem ersten Feuer (Containerbrand) mitgenommen hat. ;-) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356074 | |||
Datum | 18.08.2006 11:09 | 33648 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerFür was soll ich minderjähriges Schuttmuldenkommando einsetzen? Einsat im Gefahrenbereich ist tabu. Und Gefahrenbereich ist an einer Einsatzstelle quasi überall. Und ich muß einen erfahrenen FM dafür abstellen den Aufpasser zu spielen. Also Grundsätzlich ist man Einsätze erst nach erfolgreichem Absolvieren des Grundlehrgangs mitgefahren, vorher hatte man keinen FME. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen das ich an Gefahrenstellen nie alleine eingesetzt war. Da man in der Regel Truppweise vorgeht hatte man immer einen erfahrenen Kammeraden als Truppführer dabei. Ich war in der Zeit unter anderem als Hilfswilli beim VU eingesetzt, habe mit einem Truppführer zusammen Aussenangriffe vorgenommen, habe mit Feuerpatschen Flächenbrände ausgemacht, habe am Verteiler gesessen, habe häufig Wasserversorgungen aufgebaut, um nur einige Beispiele zu nennen... Wer ist besser geeignet 300m mit B Rollschläuchen zu überbrücken als dein jung-dynamisches "Schuttmuldenkommando", dem nicht nach den ersten 100m die Puste ausgeht? Letztendlich kann man nur durch gute Ausbildung sicherstellen das nichts passiert, das gilt aber nicht nur für unter 18-jährige... Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356076 | |||
Datum | 18.08.2006 11:13 | 33676 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Rugenhabe mit einem Truppführer zusammen Aussenangriffe vorgenommen, habe mit Feuerpatschen Flächenbrände ausgemacht, Das ist mal definitiv kein Einsatz mehr außerhalb des Gefahrenbereichs... Geschrieben von Jens Rugen Letztendlich kann man nur durch gute Ausbildung sicherstellen das nichts passiert, das gilt aber nicht nur für unter 18-jährige... Bei über 18jährigen habe ich aber kein Problem mehr mit der Aufsichtspflicht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356081 | |||
Datum | 18.08.2006 11:30 | 33559 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerBei über 18jährigen habe ich aber kein Problem mehr mit der Aufsichtspflicht... Ich glaube viele unterschätzen einfach was Aufsichtspflicht heißt und vor allem welche rechtlichen folgen daraus für den >einzelnen< entstehen können! Jugendwarte und Jugendleiter sollten das eigentlich wissen und auch einschätzen können, was auf sie zukommen kann, aber ein GF im Einsatz hat zum einen, wenn er nicht gerade mit der JFw oder mit Jugendlichen zu tun hat das wissen über die Rechtslage nicht und zum anderen andere Dinge mit denen er sich beschäftigen muss. Auch die Truppführer eines Einsatztrupps sollten andere Dinge im Kopf haben als auf einen Jugendlichen auf zu passen, gerade in der Anfangsphase eines Einsatzes, bei dem die Lage u.U. noch nicht ganz klar ist. Es ist für jeden Jugendlichen toll, wenn er mal einen Ensatz mitfährt, auch ich hatte diese gelegenheit kurz bevor ich 18 war. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8H., Bad Salzdetfurth / NI | 356087 | |||
Datum | 18.08.2006 12:01 | 33631 x gelesen | |||
Ich muss sagen das es besser ist mit 16 überzutreten oder einzutreten als mit 18. Alleine deshalb weil was kommt den auf einen 18 jährigen zu wenn er mit 18 in die FF kommt. Truppmann Ausbildung 1 und 2 ( 2 Jahre) Funkausbildung ggf. Atemschutz ( Funkausbildung ist voraussetzung für AGT Ausbildung) Dann hast du erst einen Vollausgebildeten Feuerwehrmann der dan schon 20 ist . Ausserdem würde ich unterscheiden ob der Jugendliche schon in der JF war oder nicht. Ich selbst bin mit 10 jahren in die JF eingetreten und mit 16 übergetreten. Habe dann meine damals noch 3 Wöchige grundausbildung Absolviert und war ab dann zu einsätzen zugelassen Natürlich wurde ich als 16 jähriger nie an die forderste Front geschickt aber Wasserversorgung aufbauen und Geräteausgabe am Fahrzeug sind Aufgaben die auch ein 16 jähriger schaffen kann. Und als ich dann mit 18 zum AGT- Lehrgang ging war auch schon mehr Erfahrung da von Erlebten Einsätzen. Das nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Benj8ami8n K8., Wuppertal / NRW | 356090 | |||
Datum | 18.08.2006 12:11 | 33606 x gelesen | |||
Hi Christian,man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen. Einsatzgrenze ist der ominöse Verteiler! Ist da etwas dran? Kann das jemand bestätigen? Das kann ich mir beim besten Willen kaum vorstellen, da die Altersgrenze für den Übertritt meines Wissens nach doch erst vor einiger Zeit von 17 auf 18 Jahren hochgesetzt wurde. Wozu also dieser Rückschritt? ... von der Sinnhaftigkeit einmal abgesehen. Mit kameradschaftlichem Gruß Ben www.wuppertalmodifikation.de.vu | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356094 | |||
Datum | 18.08.2006 12:31 | 33659 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin HalwachsAlleine deshalb weil was kommt den auf einen 18 jährigen zu wenn er mit 18 in die FF kommt....Dann hast du erst einen Vollausgebildeten Feuerwehrmann der dann schon 20 ist .Vollausgebildete Feuerwehrleute müssen aber auch eine gewisse Erfahrung und Ruhe haben. Nicht jeder 18-jährige kann das vorweisen, und auch nicht jeder 20- oder 40-jährige. Also das Eintrittsalter hat mit einer guten Ausbildung ziemlich wenig zu tun. Geschrieben von Martin Halwachs Ausserdem würde ich unterscheiden ob der Jugendliche schon in der JF war oder nicht.Das wird auch hier in meiner Wehr so gehandhabt (neu eingetretene haben ein Jahr Probezeit, für JFler entfällt diese). Da muss man aber sehen, was in der JF gemacht wird. Nur weil man in der Kindheit/Jugend oft im Schwimmbad, im Zeltlager und bei der Flughafenfeuerwehr zum Fahrzeugbestaunen war, ist man hinterher nicht besser oder schlechter für den Feuerwehrdienst geeignet wie andere. Die Leistungsspange ist in meinen Augen auch nicht mehr wie die Kreiseimerfestspiele für die Großen und hat mit Realität wenig zu tun. Daher halte ich eine Bevorzugung für JFler für falsch. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 356100 | |||
Datum | 18.08.2006 13:05 | 33724 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Bergmann
Hallo zusammen, als Gruppenführer bin ich ja wohl grundsätzlich für meine Gruppe verantwortlich !! Wo steht z.B. im NBschG das ich für einen 16-17 jährigen mehr verantwortlich bin wie für die anderen. Ich kenn zwar die Einschränkung Atemschutzgeräte erst ab 18, aber wo steht geschrieben, das z.B. ein 17 jähriger keinen Flächenbrand mit der Feuerpatsche bekämpfen darf ? Ich kann mich noch an 1975 an die Brandkatastrophe in der Lüneburger Heide erinnern, dort ist damals zusammen mit 4 anderen ein 16 jähriger Feuerwehrkamerad verbrannt. denn anderen hat es auch nichts genutzt das sie schon älter waren. Munter bleiben, Lüke | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 356103 | |||
Datum | 18.08.2006 13:15 | 33762 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke FreeseWo steht z.B. im NBschG das ich für einen 16-17 jährigen mehr verantwortlich bin wie für die anderen. Steht dort nirgends. Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Wenn Du den Inhalt kennst und den FA entsprechend einsetzt, kein Problem. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356110 | |||
Datum | 18.08.2006 13:41 | 33616 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannSteht dort nirgends. Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Wenn Du den Inhalt kennst und den FA entsprechend einsetzt, kein Problem. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Ich finde wenn man Personen U18 zu Einsätzen los lässt, müsste in der Führungskräfteausbildung das Jugendschutzgesetz mit Integriert werden, dass sich jeder der einen U18er dabei hat, sich auch seiner verantwortung bewusst ist, in den vorherigen Beispielen und Kommentaren ist das ja zu lesen ..... Im Übrigen, weis jemand ob es folgen für irgendjemanden gab, als da 1975 ein 16jähriger beim Heidebrand um Leben kam? Ich weiss auch nicht wie das Jugendschutzgesetz damals gestalltet war, würde mich Interessieren?! Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356117 | |||
Datum | 18.08.2006 14:14 | 33625 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Rieke Einsatzgrenze ist der ominöse Verteiler! In wie viel Prozent der FW-Einsätze wird überhaupt ein Verteiler gesetzt ? Und wenn, wo überall wird ein Verteiler gesetzt. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356118 | |||
Datum | 18.08.2006 14:19 | 33671 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jens Rugen Und die Verteilergrenze gilt meines wissens nur für die Jugendfeuerwehr, sprich unter 16-jährigen. Wo steht das genau mit der "Verteilergrenze" für den Einsatzdienst von unter 16-jährigen JF-Angehörigen ? MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356119 | |||
Datum | 18.08.2006 14:19 | 33668 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannIn wie viel Prozent der FW-Einsätze wird überhaupt ein Verteiler gesetzt ? Wenn ich mal in unsere Einsatzstatistik reinschaue, dann kann man das bei 60-90 Einsätzen (bis jetzt) an zwei Händen abzählen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356122 | |||
Datum | 18.08.2006 14:25 | 33629 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Ruhland In "der" JF sind aber eben auch Jugendliche von 10 Jahren - also Kinder - bis 16 bzw. 18 Jahren - sprich Jugendliche, die bereits ihr Berufsleben usw. gestartet haben - soll heißen, die Gruppe ist nicht grade homogen. Es müssen ja auch nicht alle JF-Angehörige einer Gemeinde zusammen in einer Gruppe sein ?! Hier sind viele JFs in mehrere Alters- oder Kenntnisgruppen unterteilt. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 356125 | |||
Datum | 18.08.2006 14:31 | 33655 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky---
So sagten es die Betreffenden. Dienstgrad FMA bzw. FFA und komplett eingekleidet. (von so Scherzen wie erst PA-Lehrgang und dann TM will ich ja noch nichtmals anfangen...)
Bei JFA(SB) finde ich so einen gleitenden Übergang ja auch ganz OK. Für die Teilnahme an der TM-Ausbildung gibt es wohl die Freigabe der FUK, und auch die Rechtskundigen aus dem LFV sehen da keine Probleme. Wichtig finde ich aber, dass man trotzdem noch sieht wer JF ist. Und selbst wenn sie eingekleidet wären, dann sehen von hinten immer noch alle ziemlich gleich aus. Soviele Augen kann ich als GF gar nicht haben. ebendt. Zumal die Erfahrung zeigt, dass es einem Großteil der FM(SB) offenbar sehr schwer fällt, zwischen so grundverschiedenen Dingen wie Volljährigkeit, Beantragung der Übernahme, Befürwortung der Übernahme durch den Einheitsführer, Übernahme durch den LdF und Einkleidung zu unterscheiden. Wenn man da für den normalen Dienstbetrieb schon lange Diskussionen führen muss, wie sollen die Unterschiede da im Einsatz noch richtig behandelt werden?! Geschrieben von Henning Koch Es gibt ja noch sowas wie schein-Schwanger :-) Welche Folgen hat denn dann so ein Verwaltungsakt, der gegen die LVO verstößt? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 356143 | |||
Datum | 18.08.2006 16:20 | 33538 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWelche Folgen hat denn dann so ein Verwaltungsakt, der gegen die LVO verstößt? Er ist rechtswidrig und kann angefochten werden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356200 | |||
Datum | 18.08.2006 20:43 | 33707 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Bergmann Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz. Na ja, nehmen wir wohl mehr das Erstere. Fängt zum Beispiel mit der einfachen Fragestellung: Darf ein Jugendlicher nach acht Stunden Arbeit an der Ausbildungsstätte noch drei Stunden Einsatztätigkeit verrichten? Dumme Frage: Darf das ein Erwachsener (Arbeitszeitgestz)? mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356205 | |||
Datum | 18.08.2006 21:09 | 33646 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Im Übrigen, weis jemand ob es folgen für irgendjemanden gab, als da 1975 ein 16jähriger beim Heidebrand um Leben kam? Warum sollte es? Ich weiss auch nicht wie das Jugendschutzgesetz damals gestalltet war, würde mich Interessieren?! Das weiß ich auch nicht genau, weil das derzeit gültige JArbSchG vom April 1976 stammt, zuletzt geändert 2005. Immer wenn die "dunklen" Parteien die Macht haben, wird es mit Ausnahmeregelungen überhäuft, weil es ja so "Ausbildungsfeindlich" ist. So dürfen Jugendliche (ab 16 Jahre!) durchaus unter Tage arbeiten!, über 8 h täglich und auch Nachts (Hotel, Krankenhäuser....) in der Landwirtschaft darf von allem bisschen mehr sein... Nur für die Feuerwehr sind sie "ungeeignet"? in welchem Schlaraffenland lebt ihr eigentlich? mkg hwk | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 356207 | |||
Datum | 18.08.2006 21:22 | 33704 x gelesen | |||
Moin, moin! Geschrieben von Hanswerner Kögler Nur für die Feuerwehr sind sie "ungeeignet"? in welchem Schlaraffenland lebt ihr eigentlich? Ob geeignet oder ungeeignet ist sekundär. Es gibt auch genug Feuerwehrangehörige die mit 35 noch ungeeignet für den Einsatzdienst sind, egal ob aus körperlicher, charakterlicher oder fachlicher Sicht. Das kann man nicht abschließend am Alter fest machen. Aber: Schonmal auf den Gedanken gekommen, dass ich als Gruppenführer RECHTLICH verpflichtet bin, bei einem Minderjährigen wesentlich stärker Aufsicht zu führen , als bei einem Volljährigen. Und das ist gerade in der berühmten Chaosblase zu Beginn eines Einsatzes schlicht nicht leistbar. Deshalb haben Minderjährigen an Einsatzstellen nichts zu suchen. Und der Feuerwehreinsatz ist idR wesentlich dynamischer als der Arbeitsalltag. Der Vergleich hinkt also. Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356209 | |||
Datum | 18.08.2006 21:35 | 33728 x gelesen | |||
Naja, ich war ja schliesslich auch mal in der JF und da hat man sich schlau gemacht was man darf und was nicht. Wo mans nachlesen kann weiss ich so nicht. Die JF durfte zu meinen zeiten unter bestimmten umständen bei realeinsätzen bis zum verteiler eingesetzt werden. Das ist es was ich noch aus JF zeiten weiss. Alles andere musst du jemanden fragen der sich mit der JF besser auskennt. Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Hamburg / Hamburg | 356213 | |||
Datum | 18.08.2006 21:44 | 33683 x gelesen | |||
Moin, moin! Geschrieben von Jens Rugen Die JF durfte zu meinen zeiten unter bestimmten umständen bei realeinsätzen bis zum verteiler eingesetzt werden. Das ist es was ich noch aus JF zeiten weiss. Ist es in deinen Augen gefahrlos, die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr abzusichern? Beste Grüße Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356214 | |||
Datum | 18.08.2006 21:48 | 33618 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWarum sollte es? Lese die Beiträge zuvor .... Geschrieben von Hanswerner Kögler Nur für die Feuerwehr sind sie "ungeeignet"? in welchem Schlaraffenland lebt ihr eigentlich? Sorry, aber diese Ausnahmeregelungen sind da um heranwachsende Auszubilden die Möglichkeiten zu geben einen Beruf zu erlernen, hierfür sind auch mindestaltersgrenzen gegeben, so muss man für so manchen Beruf mindestens 16 Jahre alt sein! Im Feuerwehrdienst, dass sollte aber klar sein, geht es nicht darum Brotteig zu Kneten, sondern die Anforderungen (die nicht unbedingt im vorneherein zu erkennen sind) sind u.U. mit Gefahren verbunden. Ein Zimmermann AZUBI darf z.B. nicht mit einer Kettensäge arbeiten, genauso wenig wie eine Krankenschwester AZUBINE Nachtdienst machen darf (darf sie nämlich erst ab 18). Es sagt ja keiner was, dass ein 16/17 Jähriger seine ersten Ausbildungen machen darf, aber Einstzdienst sollte denen die Volljährig sind vorbehalten sein! Eine Person unter 18 braucht Lt. Gesetz eine Aufsichtsperson, und dafür gibt es eindeutige Regelungen, wenn eine Fw,ein EL oder ein GF bereit sind diese Verantwortung zu übernehemen, nur zu, aber es sollte sich diejenigen dann auch über die eventuellen Konsequenzen im klaren sein. Also in welchem "schlaraffenland wir Leben" sollte man sich gut überlegen, es geht hier um Gesetze zum Jugendschutz die Ihren Sinn und die Notwendigkeit auch haben! Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 356215 | |||
Datum | 18.08.2006 21:53 | 33615 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven KoopmannIst es in deinen Augen gefahrlos, die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr abzusichern? Die Frage ist eher, welcher Einsatz ohne Gefahren (vor oder nach Verteiler) durchgeht, die Feuerwehr kommt ja in der Regel wenn Gefahr in Verzug ist ...... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 356218 | |||
Datum | 18.08.2006 22:20 | 33626 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenDie JF durfte zu meinen zeiten unter bestimmten umständen bei realeinsätzen bis zum verteiler eingesetzt werden. In meinen Augen wäre es zum Beispiel wesentlich ungefährlicher Minderjährige mit einem erfahrenen Kameraden und einem C-Rohr die Sicherung eines Nachbargebäudes vornehmen zu lassen. Der Minderjährige hat ein klar definiertes Aufgabenfeld, eine zugeteilt Aufsichtsperson und einen Aufenthaltsbereich der sich nicht im unmittelbaren Gefahrenbereich befindet. Besser als wenn er hinten zwischen Fahrzeugen hin und her hüpft. Trotzdem bleib ich bei meiner Meinung, dass Jugendliche nix im Einsatz verloren haben. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü | 356224 | |||
Datum | 18.08.2006 23:09 | 33677 x gelesen | |||
Hallo Kammeraden Also bei uns ist das ganz einfach geregelt. Ab 16 darf Moduleausblidung begonnen werden (in JF Uniform). Nach dem Grundlehrgang darf man dann in den Aktiven Übungsdienst (in JF Uniform), bis die komplete Modulausbildung und 18 lebensjahr vollendet sind dann und nur dann gibt es FME und somit die berechtigung für Einsätze. Gruß Max P.S. Wir haben eine Tolle Homepage: www.Feuerwehr-Blaustein.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356225 | |||
Datum | 18.08.2006 23:10 | 33620 x gelesen | |||
Nein, aber wie gesagt, ich kenne es so ;-) Müsste mal jemand her der sich wirklich mit den vorschriften auskennt, ich habe in diesem punkt höchtens ein halbwissen, wenn überhaupt... Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356235 | |||
Datum | 19.08.2006 00:37 | 33675 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenMüsste mal jemand her der sich wirklich mit den vorschriften auskennt, ich habe in diesem punkt höchtens ein halbwissen, wenn überhaupt... Das mit dem Verteiler ist ein Märchen, daß sich bei schlecht ausgebildeten/ schlecht informierten FüKräften seit Jahren beharrlich hält. Es gilt zwar die Regel, daß der Verteiler außerhalb des Gefahrenbereichs liegen soll. Damit ist aber i.d.R. gemeint, daß der Bereich nicht plötzlich in Flammen steht oder mitten im Trümmerschatten liegt, so daß der Verteiler nicht mehr sicher bedient werden kann. Es gibt aber durchaus Lagen, wo sich dieses nicht immer umgehen läßt. Im Umkehrschluß heißt das aber nicht, daß alles hinter dem Verteiler kein gefahrenbereich mehr ist. Es können da eben ganz andere Gefahren auftreten. Wie z.B. die Gefahr des Straßenverkehrs, wenn ich die Wasserentnahme aus einem Hydranten aufbaue der auf einer Verkehrsfläche liegt. Meterweit hinter dem Verteiler. Trotzdem Gefahrenbereich... Also kannst Du Dir überlegen, jede FüKraft die Dir das mit dem "Einsatz von JF oder Anwärtern bis zum Verteiler" erzählt gleich in die von mir o.g. Schublade einzusortieren. Zum einen unterscheidet § 18 UVV Fw zwischen Anwärtern und JF, zum anderen geht es im Zweifel nur um den Gefahrenbereich. Und der muß bei jedem Einsatz und auch im Laufe des Einsatzes individuell durch den Führer überprüft und beurteilt werden. Da war sowas mit Gefahrenmatrix mit der Zeile "Einsatzkräfte". Ist eben unser Job. Wer die zeit und die Muße hat das auch noch für "richtige" FM und für Anwärter/ JF getrennt zu machen und das dann auch konsequent und vor allem nachvollziehbar durchzieht, bitteschön. Ich habe dazu an der Einsatzstelle weder Zeit noch Lust. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 356236 | |||
Datum | 19.08.2006 00:47 | 33632 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs gilt zwar die Regel, daß der Verteiler außerhalb des Gefahrenbereichs liegen soll. Damit ist aber i.d.R. gemeint, daß der Bereich nicht plötzlich in Flammen steht oder mitten im Trümmerschatten liegt, so daß der Verteiler nicht mehr sicher bedient werden kann. Mal so als dumme Frage auf mathematischer Ebene: Wie kann man mit nur einem Punkt eine Fläche beschreiben? Oder anders gesagt: Wo ist bitte "hinter" dem Verteiler? Das kommt doch sehr auf den Standort des Betrachters an. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / | 356243 | |||
Datum | 19.08.2006 08:09 | 33689 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Bernhard Deimann Dann habt ihr ja in der Regel fast keine Einsätze wo der Angriff mit Bereitstellung erfolgt !!! Das heißt für mich ihm Umkehrschluß, ihr habt die jeweilige Lage bei der Anfahrt schon so weit überschaut, das der Gruppenführer sofort nach dem Absitzen den Angriffsbefehl ohne Bereitstellung für die Gruppe absetzten kann. Setzt ihr auch dann in den meisten Fällen keinen Verteiler, verlegt ihr nur eine C Leitung vom Fahrzeug ? Oder arbeitet ihr nur mit der Gummiwurst ? Für mich tun sich da einige Fragen auf. Oder ist alles nur ein Mißverständniss, sollte das Wort "gesetzt" vielleicht "besetzt" heissen. Munter bleiben, Lüke | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356244 | |||
Datum | 19.08.2006 08:39 | 33671 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke FreeseDann habt ihr ja in der Regel fast keine Einsätze wo der Angriff mit Bereitstellung erfolgt !!! Ja. Denn wir haben sehr wenigen Einsätze, wo es überhaupt "richtig" brennt. Das Hauptgeschäft ist die THL. Geschrieben von Lüke Freese Setzt ihr auch dann in den meisten Fällen keinen Verteiler, verlegt ihr nur eine C Leitung vom Fahrzeug ? Bei jeden Feuer, dass über einen PKW-Brand hinaus geht, wird der Verteiler gesetzt. Geschrieben von Lüke Freese Oder arbeitet ihr nur mit der Gummiwurst ? Für mich tun sich da einige Fragen auf. Dazu nur so viel: Die neueren Fahrzeuge haben keine Gummiwurst mehr. Geschrieben von Lüke Freese Für mich tun sich da einige Fragen auf. Warum? Der Großteil der Einsätze ist THL. Dazu kommen viele Kleinbrände (Fläche, PKW, ...) und eben recht wenig Zimmer-/Wohnungsbrände, wo man natürlich über den Verteiler arbeitet. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356245 | |||
Datum | 19.08.2006 08:40 | 33568 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannOder anders gesagt: Wo ist bitte "hinter" dem Verteiler? Das kommt doch sehr auf den Standort des Betrachters an. ;-) Es ist wie immer alles eine Frage der Perspektive ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356247 | |||
Datum | 19.08.2006 09:09 | 33670 x gelesen | |||
Aber dafür gibt es ja das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz Das Jugendarbeitsschutzgesetz greift nicht beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst und auch beim Jugendschutzgesetz dürfte nur der §8 real den Feuerwehreinsatzdienst tangieren. Hinsichlich dem körperlichen Wohl ist diesem Gesetzesteil aber eigentlich schon Rechnung getragen, wenn man den Jugendlichen außerhalb des Gefahrenbereich einsetzt - so wie es auch die GUV-V C53 vorschreibt. Problematisch ist der Einsatz von Feuerwehranwärtern* immer. Es ist schwer die in der GUV-V C53 gemachten Vorgaben für diesen Personenkreis einzuhalten. Bei Minderjährigen kommt aber die bereits erwähnte Aufsichtspflicht hinzu. Daraus resultiert eine doppelte Belastung für die Einheit. Es stellt sich die Frage ob man sich dieser Belastung aussetzen will. *FA, die unter 18 sind, werden wohl immer zu dieser Gruppe gehören sofern sie nicht bereits mit 15 mit dem Dienst begonnen haben. Vgl. dazu die Regelungen der FwDV 2. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marv8in 8O., Worms / Rheinland-Pfalz | 356252 | |||
Datum | 19.08.2006 10:08 | 33694 x gelesen | |||
Hallo zusammen, also bei uns in Rheinland-Pfalz klappt das doch auch alles problemlos. Mit 16 Übertritt in die aktive Einsatzabteilung.Dann wird relativ schnell der Grundlehrgang kommen.Nach dem Grundlehrgang dürfen die "kleinen" mit auf Einsatz. Da ich selbst mit 16 angefangen habe weiß ich das man so junge Kameraden auch mehr einsetzen kann als nur am Verteiler.Absperrmaßnahmen und zum Beispiel Verletzenbetreuung kann mann auch mit 16 Jahren wunderbar machen. MFG Marvin | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356254 | |||
Datum | 19.08.2006 10:18 | 33684 x gelesen | |||
Geschrieben von Marvin OppDa ich selbst mit 16 angefangen habe weiß ich das man so junge Kameraden auch mehr einsetzen kann als nur am Verteiler.Absperrmaßnahmen und zum Beispiel Verletzenbetreuung kann mann auch mit 16 Jahren wunderbar machen. Da hast Du die Tätigkeiten genannt, die IMO überhaupt nicht dafür geeignet sind. Was genau verstehst Du unter "Absperrmaßnahmen"? Verletztenbetreuung? Welche Ausbildung haben die Jugendlichen dafür und wie sieht die Betreuung aus? Ist Dir eigentlich bewußt, wie belastend sowas sein kann? Ich habe leider schon einige Einsatzstellen erleben müssen, wo FA alleine durch die Situation extreme Probleme bekommen haben. Dies galt besonders für die Neulinge. Wenn sich das "Verletztenbetreuen" auf Händchenhalten bei "Betroffenen" beschränkt, dann ist das OK. Nur ist das bei der Masse der Einsätze eben nicht der Fall. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356255 | |||
Datum | 19.08.2006 10:22 | 33508 x gelesen | |||
Absperrmaßnahmen und zum Beispiel Verletzenbetreuung kann mann auch mit 16 Jahren wunderbar machen. Absperrmaßnahmen welcher Art? Sollte es sich um Absperrmaßnahmen im Straßenverkahr handeln handelt es sich eindeutig um einen Einsatz im Gefahrenbereich. Dort hat nunmal kein Feuerwehranwärter was zu suchen - insbesondere dann nicht wenn er minderjährig ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marv8in 8O., Worms / Rheinland-Pfalz | 356256 | |||
Datum | 19.08.2006 10:23 | 33691 x gelesen | |||
Unter Absperrmaßnahmen verstehe ich mal die Triblitze aufzustellen oder die Verkehrsleitkegel...Wir haben bei uns in der Gegend zum Glück eher wenige Einsätze mit so schwer verletzten das es belastend wird.Bei jemandem der unter Schock steht nach nem VU aber der nicht weiter schwer verletzt ist kann man meiner Meinung nach auch einen 16 Jährigen hinstellen. Wie die meisten anderen auch haben wir auch "nur" den großen Erste Hilfe Kurs. Aber das reicht bist der RD da ist und der ist ziemlich schnell da. Und ich glaube wenn bei uns grade die jungen Kameraden nicht da wären würde es besonders in den kleinen Orten verdammt schlecht aussehen mit der Ausrückestärke besonders tagsüber. Meine Meinung nicht die meiner Feuerwehr oder sonst jemandem. MFG Marvin | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356257 | |||
Datum | 19.08.2006 10:26 | 33628 x gelesen | |||
Unter Absperrmaßnahmen verstehe ich mal die Triblitze aufzustellen Siehe mein letztes Posting. Wir haben bei uns in der Gegend zum Glück eher wenige Ich erspar mir einen Kommentar. Und ich glaube wenn bei uns grade die jungen Kameraden nicht da wären Dann ist was in der langfristigen Planung schiefgelaufen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356258 | |||
Datum | 19.08.2006 10:28 | 33576 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jens Rugen Wo mans nachlesen kann weiss ich so nicht. Also kann man annehmen, dass es keine schriftliche Regelung gibt, die den Einsatz von JF-Angehörigen unter 16 Jahre bis zum Verteiler erlaubt. (Vielleicht iregendwo auf Grund örtlicher Gegebenheiten ?) Alles andere musst du jemanden fragen der sich mit der JF besser auskennt. Ich hör mich mal um ;-))) MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 356259 | |||
Datum | 19.08.2006 10:39 | 33578 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hanswerner Kögler--- Dumme Frage: Darf das ein Erwachsener (Arbeitszeitgestz)? Wieso nicht? Gibt doch in manchen Berufen auch 12, oder 14-Stunden Schichten. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Sache. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 356260 | |||
Datum | 19.08.2006 10:42 | 33570 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Maximilian, Geschrieben von Maximilian Scherzer Also bei uns ist das ganz einfach geregelt. Ab 16 darf Moduleausblidung begonnen werden (in JF Uniform). Nach dem Grundlehrgang darf man dann in den Aktiven Übungsdienst (in JF Uniform), bis die komplete Modulausbildung und 18 lebensjahr vollendet sind dann und nur dann gibt es FME und somit die berechtigung für Einsätze. Geh mal auf die Seiten der LFS! In Ba- Wü Darf erst mit 17 mit dem Truppmann 1 begonnen werden. Daher ist eure Methode ein klarer Verstoß gegen die Regelung in Ba- Wü. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 356261 | |||
Datum | 19.08.2006 10:44 | 33570 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jens Rugen--- Die JF durfte zu meinen zeiten unter bestimmten umständen bei realeinsätzen bis zum verteiler eingesetzt werden. Wozu hat man dann noch eine aktive Gruppe? Also Jugendfeuerwehr ist Jugendfeuerwehr und gehört meiner Meinung nach nicht in Einsätze geschickt. Sie haben vielleicht etwas Grundwissen, aber noch keine Ausbildung (von evtl. ein paar älteren mal abgesehen). Sonst kann man sie gleich zu den aktiven stecken. Wie sieht es eigentlich mit Versicherung aus, wenn etwas passiert? Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356263 | |||
Datum | 19.08.2006 11:13 | 33579 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Lüke Freese Dann habt ihr ja in der Regel fast keine Einsätze wo der Angriff mit Bereitstellung erfolgt !!! Ich ging bei der Frage von der Gesamtzahl aller Feuerwehreinsätze und nicht nur der Brandeinsätze aus; und somit ist die Zahl der Einsätze, wo man den Verteiler als Grenze des Gefahrenbereiches ansehen kann, doch relativ gering. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356265 | |||
Datum | 19.08.2006 11:17 | 33594 x gelesen | |||
(...) und somit ist die Zahl der Einsätze, wo man den Verteiler als Grenze des Gefahrenbereiches ansehen kann, doch relativ gering. Insbesondere dann, weil ja auch nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, daß der Verteiler außerhalb des Gafahrenbereichs liegt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356272 | |||
Datum | 19.08.2006 11:49 | 33782 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Dickey Insbesondere dann, weil ja auch nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, daß der Verteiler außerhalb des Gafahrenbereichs liegt. Im Entwurf zur neuen FwDV 1 ist auch der noch in der FWDV 1/1 enthaltene Satz, dass der Verteiler außerhalb des Gefahrenbereiches liegen sollte nicht mehr enthalten. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356291 | |||
Datum | 19.08.2006 14:57 | 33603 x gelesen | |||
In der Tat eine dumme Frage... ;-) Frag mal ein Jugendfeuerwehrmitglied, das nicht gerade im ersten Jahr ist, wo "hinter dem Verteiler" ist, es wird es dir erklären können. ;-) Wir sprechen hier mit Begrifflichen, mit denen jeder, der sich auskennt, etwas anfangen kann, da spielt mathematik keine rolle... Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 356293 | |||
Datum | 19.08.2006 15:08 | 33385 x gelesen | |||
Naja, den standort des verteilers bestimmt der GF, der sollte schon so fit sein das er erkennt wo er den verteiler besser nicht setzt (trümmerschatten usw...) Ich sage "JA" zu deutschem Wasser! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356310 | |||
Datum | 19.08.2006 17:16 | 33555 x gelesen | |||
Naja, den standort des verteilers bestimmt der GF, der sollte schon so fit sein das er erkennt wo er den verteiler besser nicht setzt (trümmerschatten usw...) Den läßt er aber unter Berücksichtigung von einsatztaktischen Notwendigkeiten setzen und nicht weil er eine Grenze für Feuerwehranwärter schaffen will. Das bedeutet, daß dieser u.U. auch mitten im Gefahrenbereich gesetzt werden könnte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356318 | |||
Datum | 19.08.2006 17:52 | 33527 x gelesen | |||
Ich komm auch aus RLP. Selbst wenn man mit 16 eintritt und sofort den Grundlehrgang besucht (der mit allem drum und dran auch gerne über mehrere Monate läuft), ist man noch lange nicht einsatzfähig. Ich bin selber mit 17 eingetreten, habe Einsätze vor dem Lehrgang gefahren, wusste ziemlich wenig bis gar nicht, was ich zu tun hab. Als wirklich einsatzfähig seh ich die Anwärter erst nach so circa 2 Jahren, wenn man eine gewisse Anzahl an Übungen mitgemacht hat. Als "problemlos" ist die Sache nur so lange zu sehen, bis - ein 16jähriger verletzt wird, als er völlig aufgeregt beim ersten Einsatz Absperrmaßnahmen im fließenden Verkehr durchzuführen versucht... (ist er dafür überhaupt ausgebildet?) - ein 16jähriger nächtelang ziemlich schlecht schläft, da er Verletztenbetreuer gespielt hat (selbst da gibt es inzwischen schon Fachleute und Lehrgänge für!) - der 16jährige auf einmal in einer Staffel mit rausfährt (weil er war ja schon ein paar mal mit), der Ma den Verteiler im Anfangsstadium aus Kräftemangel bedient und der kleine irgendwo durch den Gefahrenbereich schwirrt und da Probleme kriegt. Ich erinner mich in der Feuerwehrbravo mal über ne Wehr gelesen zu haben, dass sie ihre Jugendfeuerwehrleute über 16 mit FMEs ausstattet, diese zu Einsätzen kommen, mit dem zweiten oder dritten Fahrzeug ausrücken dürfen, und dann erstmal an der Einsatzstelle im Auto sitzen bleiben. Je nach Lage sitzen sie dann halt da rum, oder werden später von einem erfahrenen Kameraden sozusagen als praxisnahe Ausbildung rumgeführt. Wirklich tätig werden sie dann ab 18 mit entsprechender Ausbildung. Auch ne interessante Lösung, nur wo gibts wirklich die Personaldecke, oder wo die wirkliche Akzeptanz eines 16-18jährigen, dass er nicht mitmischen darf? Zum Thema Flächenbrandbekämpfung mit Patsche: Sonst sollen die jungen aus dem Gefahrenbereich rausgehalten werden, und bei diesen Einsätzen gehen sie dann (möglichst noch allein oder mit gleichaltrigen) bis auf anderthalb Meter ans Feuer ran (und beachten natürlich Windrichtung, Brandausbreitung...). Auch solche Einsätze sind nicht nur Spielerei und können sich ziemlich dynamisch entwickeln. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356326 | |||
Datum | 19.08.2006 18:16 | 33648 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Koopmann Aber: Da außer dem GF, Me und Ma bei der Fw "Teamwork" gilt, also Truppweises Vorgehen, ist die "Aufsichtsperson" doch kein Problem -> TF? Und der Feuerwehreinsatz ist idR wesentlich dynamischer als der Arbeitsalltag Ich kenne Deinen Arbeitsalltag nicht ;-) Ich bin auch mit 16 zur aktiven FF gekommen, mit noch nicht 17 den Ma für TS 8 gemacht und einen Tag nach dem 18. die Prüfung für den LKW-Füherschein (ja, das waren halt "andere Zeiten"). Ich sehe aber auch im nachhinein, da kein riesiges Sicherheitsproblem, Fehler hab ich auch noch mit 30 und danach gemacht und richtig "cool" wird man erst an die 50?, oder nie! mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356331 | |||
Datum | 19.08.2006 18:21 | 33600 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerDa außer dem GF, Me und Ma bei der Fw "Teamwork" gilt, also Truppweises Vorgehen, ist die "Aufsichtsperson" doch kein Problem -> TF? Jein. dadurch daß sich die Einsetzbarkeit des Trupps an der verminderten Möglichkeiten die ich mit dem Minderjährigen habe orientiert schieße ich mir dadurch einen uneingeschränkt einsetzbaren trFü aus dem Rennen. habe ich also 2 TrFü und 2 Minderjähige auf dem Fahrzeug, dann habe ich entweder einen voll einsetzbaren Trupp oder zwei nur beschränkt einsetzbare Trupps. Und die andere Frage ist, ob die trFü wenn sie wissen auf was sie sich da einlassen überhaupt och willens sind, diese Verantwortung (m.E. unnötiger weise) zu übernehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356333 | |||
Datum | 19.08.2006 18:24 | 33542 x gelesen | |||
wenn ich genug leute habe dann mache ich 3 Mann Trupps... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356334 | |||
Datum | 19.08.2006 18:27 | 33665 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschwenn ich genug leute habe dann mache ich 3 Mann Trupps... Das paßt dan überhaupt nicht in die taktische Landschaft. Seht es doch ein. Jeder minderjhrige oder nicht ausgebildete an der Einsatzstelle bringt mir mehr Arbeit als er mit sinnvolle Arbeit abnimmt. Und wir sind eben kein Volkeblustigungsverein wo es darum geht daß jeder der da ist mit raus darf, sondern die und nur so viele wie ich brauche. Und wir sollten aufhören zu versuchen unsere Leute über Einsätze zu motivieren. Das gibt dann genau das Profil des jungen FM der sich als "ABM"-Kraft betätigt, damit er Einsätze bekommt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356337 | |||
Datum | 19.08.2006 18:33 | 33612 x gelesen | |||
im Saarland ist es usus das man ab 16 aktiv ist... herzlichen Glückwunsch bei der Föderalismusreform ich habe auch 2 Jahre midnerjährig mitgemacht, hab viel gelernt und ich finde es immer noch nciht schlecht, örtliche Gegebenheiten vorausgesetzt das die Frischlinge mit einem Trupp ins Getümmel ziehen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356338 | |||
Datum | 19.08.2006 18:35 | 33613 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschörtliche Gegebenheiten vorausgesetztÖrtliche Gegebenheiten gibt es in diesem Fall (wie auch in so vielen anderen Fällen) nicht. Wieso ist der 16jährige in der einen Feuerwehr nützlicher als in der anderen? Sag jetzt nicht um Personalmangel zu überdecken... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356339 | |||
Datum | 19.08.2006 18:37 | 33548 x gelesen | |||
das ist die Frage die man sich stellen sollte warum es in dem einen BL geht in dem anderen nicht örtliche gegebenheiten zum Beispiel genug Sitzplätze etc... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 356340 | |||
Datum | 19.08.2006 18:40 | 33539 x gelesen | |||
N`abend! Also ich muss schon sagen, dieses Thema ist ein selbst Läufer! Warum zu Teufel fangt ihr immer wieder an, dass selbe Thema durch zu kauen, mit dem Ergebnis, dass am Ende, die die schon immer JF`ler und FMA mitgenommen haben so weiter machen. Und die, die der Meinung sind, JFM und FMA haben an der Einsatzstelle nix zu suchen sich weiterhin so verhalten. Ich denke mal, es gibt Einsätze, wo auch FMA und JFM ihre berechtigung finden, z.B. Wasser in Keller, was ist daran so schlimm einen JFM Gummistiefel anziehen zu lassen, ihm eine Flitsche in die Hand zu drücken und ebenfalls, wie alle anderen das Wasser aus dem Keller schaft. Nein, dass soll keine neue Diskussionsgrundlage werden, sondern soll ein Beispiel darstellen,wo ein Anwärter oder JFM auch durchaus sinnvoll eingesetzt werden kann. Außerdem nervt es euch nicht langsam, dass ihr euch immer wiederhohlt? Es ist halt so und daran wird sich erstmal nix ändern. Und, wen jemand eine Bestätigung für das Sucht, was er/sie gehört hat, sollte man ihm dass beantworten und gut und nicht wieder drei Wochen über ein Thema philosophieren, was schon 199 mal diskutiert wurde und nie zu einem klaren Ergebnis kam! MkG. Alex Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356341 | |||
Datum | 19.08.2006 18:40 | 33514 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschzum Beispiel genug Sitzplätze etc...Wenn ich nen Sitzplatz frei hab, setz ich einen ausgebildeten und einsetzbaren Feuerwehrmann/frau drauf, oder lass ihn frei. Wenn eh schon zuwenig Leute da sind, dann nehm ich doch nicht noch jemanden mit, auf den ich besonders acht geben muss, nur so als Lückenbüßer? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356342 | |||
Datum | 19.08.2006 18:53 | 33464 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Hilbert Lese die Beiträge zuvor .... Habsch doch, ich bin doch kein Ignorant... Im Feuerwehrdienst, dass sollte aber klar sein, geht es nicht darum Brotteig zu Kneten, sondern die Anforderungen (die nicht unbedingt im vorneherein zu erkennen sind) sind u.U. mit Gefahren verbunden. Ich sprach nicht von Brotteig, sondern von Untertagearbeit - kennst du das? Ein Zimmermann AZUBI darf z.B. nicht mit einer Kettensäge arbeiten, Ich weiß nicht wo du das her hast, ich weiß es von (ehem. AZUBIS) Zimmerleuten anders. Und erzähl mir nicht, das AZUBIS in der Forstwirtschaft 2 Jahre zugucken, wie Bäume gefällt werden, denn auch da weiß ich es anders! genauso wenig wie eine Krankenschwester AZUBINE Nachtdienst machen darf (darf sie nämlich erst ab 18). Das ist Relativ: § 14 Nachtruhe sagt: "Jugendliche über 16 dürfen... ...in mehrschichtigen Betrieb bis 23 Uhr...beschäftigt werden. Es ist immer gut, einen starken Personal-/Betriebsrat und Gerwerkschaft zu haben, die die Ausuferung verhindert. Denn man geht heute mit Dunkelziffer von über 100000 Vergehen pro Jahr gegen das JArbSchG aus. Schon bei der heftigen Debatte im Bundestag sagte Dr. Blühm: daß "die Beseitigung der Jugendarbeitslosigkeit die elementare Voraussetzung für die Verbesserung des JArbSchG sei"-Genau lesen! Das hat einen Komentator dazu bewegt: "Der ganze Vorgang hat ein Schlaglicht auf die sehr engen Grenzen geworfen, die dem Staat hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Schutzgesetzgebung gezogen sind, solange die Verfügungsmacht über den Bestand von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ungeteilt in der Hand derer liegt, die sich von diesen Gesetzen beschwert fühlen". (Es lebe die verhinderte "Nicht-Ausbildungs-Zwangsabgabe") Eine Person unter 18 braucht Lt. Gesetz eine Aufsichtsperson, und dafür gibt es eindeutige Regelungen, wenn eine Fw,ein EL oder ein GF bereit sind diese Verantwortung zu übernehemen Nicht nur unter 18-jährige sind in der "Obhutspflicht" der GF usw. es sind auch die "Großen" und Teamwork im Trupp hat wieder eine "Obhut" Also in welchem "schlaraffenland wir Leben" sollte man sich gut überlegen, es geht hier um Gesetze zum Jugendschutz die Ihren Sinn und die Notwendigkeit auch haben! Keine Angst, ich achte sehr stark auf den Schtz von AN allg. und AZUBIS im Besonderen ;-) Aber hier geht es um das Wollen junger Leute. ihre Ideale auch auszuleben. Da muß man bremsen, aber nicht kategorisch verbieten, das sieht so arrogent, überheblich, nach "Besserwissen" aus. mkg hwk | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356343 | |||
Datum | 19.08.2006 18:54 | 33510 x gelesen | |||
das ist die Frage die man sich stellen sollte warum es in dem einen BL geht in dem anderen nicht Wobei die diesbezüglichen Aussagen der UVV und des Zivilrechts in allen Bundesländern identisch sind. Und gerade diese sind das Problem... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356346 | |||
Datum | 19.08.2006 19:13 | 33494 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Häfele Wieso nicht? Gibt doch in manchen Berufen auch 12, oder 14-Stunden Schichten. Ob das sinnvoll ist ist eine andere Sache. Was sind denn das für "Schichten"? Das ArbZG sagt in §3: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 h nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 h nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 h werktäglich nicht überschritten werden." Und da es immer Ausnahmen gibt: §7: In einem Tarifvertrag...Betreibs-/Dienstvereinbarung kann zugelassen werden...über 10 h zu verlängern, wenn ... Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst..." (Es gibt noch eine kleine "Lücke" wenn AZ mit Reisezeit verknüpft wird) mkg hwk | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356347 | |||
Datum | 19.08.2006 19:15 | 33504 x gelesen | |||
moment der Freiwillige Diesnt ist eher einer Tätigkeit in einem Verein als einem Arbeitsverhältniss gleichzusetzen | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / | 356350 | |||
Datum | 19.08.2006 19:18 | 33547 x gelesen | |||
Moin, da liegst du leider falsch. "Freiwillig" ist nur der Eintritt, der Rest ist "Pflicht". Die FF ist eine Institution der Kommune, kein Verein. Und insofern ist FM(SB) halt auch in gewisser Weise "Angestellter" der Kommune. Daniel Ich kam, sah und ging wieder... | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356351 | |||
Datum | 19.08.2006 19:19 | 33484 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch moment der Freiwillige Diesnt ist eher einer Tätigkeit in einem Verein als einem Arbeitsverhältniss gleichzusetzen Von mir aus ;-) Dann kannst Du ja auch früh auf Arbeit gehen, wenn Du erst 3:00 Uhr ins Bett bist? Oder erwachsen jetzt plötzlich Ansprüche? mkg hwk | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356352 | |||
Datum | 19.08.2006 19:21 | 33367 x gelesen | |||
jein das ist halt meines Erachtens die Problematik... das ist nicht Fisch und nicht Fleisch | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356369 | |||
Datum | 19.08.2006 20:02 | 33459 x gelesen | |||
Hallo, ich kenne mich in den heutigen Führerscheinvoraussetzungen nicht genau aus, aber "früher" galt hier: Mit 15 kam der Moped-FS (vmax 60 km/h), mit 16 konnte man Motorad-FS machen, war begrenzt auf 125 ccm, der ohne Nachprüfung ab 18 ohne Begrenzung war... Und nun: Geschrieben von Sven Koopmann Ist es in deinen Augen gefahrlos, die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr abzusichern? Man darf imVerkehr aktiv mitmischen (s.o. o.s.ä.), aber eine Kelle hochzuhalten, ist zu gefährlich?, oder die Hochhalter sind zu blöd - ich kann das nicht so recht nachvollziehen. (es gibt natürlich Zeitgenossen, die sich ungern etwas sagen lassen wollen, da hat aber auch der gestandene Fw-Mann seine Probleme, die "hoheitliche Aufgabe" begreiflich zu machen ;-) und dafür gibt es noch 2m-FuG und "bissigen" Blick ;-)) mkg hwk | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 356612 | |||
Datum | 21.08.2006 12:23 | 33398 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hanswerner Kögler--- Was sind denn das für "Schichten"? Teilweise Schichten von Lokführern und Piloten z.B. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 357585 | |||
Datum | 25.08.2006 17:04 | 33440 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Rieke man hört, dass wohl in NRW Bestrebungen im Gange sind, ab einem Alter von 16 Jahren einen Übertritt in die Einsatzabt. zu ermöglichen. Auch der LFV BaWü hat darüber eine Diskussion entfacht; auf der diesjährigen Delegiertenversammlung der JF BaWü stellte der Präsident des LFV BaWü die Herabsetzung des Eintrittsalter in die aktive Abteilung von 18 auf 16 Jahre in den Raum. Die Landesjugendleitung sei mit aufgerufen, hierzu ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 357617 | |||
Datum | 25.08.2006 20:07 | 33484 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannAuch der LFV BaWü hat darüber eine Diskussion entfacht; auf der diesjährigen Delegiertenversammlung der JF BaWü stellte der Präsident des LFV BaWü die Herabsetzung des Eintrittsalter in die aktive Abteilung von 18 auf 16 Jahre in den Raum. Ich bin immer mehr in der Meinung gestrkt, daß man diese ganze Ordensständervereinigungen ersatzlos auflösen sollte. Haben wir keine anderen Probleme? Wir wäre es, wenn man sich mal wirklich um die Aufgaben die vor uns liegen Gedanken macht. Und Konzepte entwickelt die mal richtig weh tun, aber dafür heute Antworten auf die dringende Fragen von morgen liefern. Und es soll mir keiner mit Motivationsproblemen von 16-18 kommen (dann taugt der JF-Wart nichts) oder mit Personalmangel. Das letzte Mal daß man die Jugend dieses Landes als letztes Aufgebot und Ersatz für fehlende Erwachsene in den Kampf geworfen hat ist so ca. 62 Jahre her. Hat sich damals auch nicht wirklich bewährt.... Und auch heute ist es in Ba-Wü schon möglich, daß jemand mit 17 als Angehöriger der JF am TrM 1 teil nimmt. Da der i.d.R. nicht genau an seinem 17. Geburtstag starten wird paßt das normalerweise ganz gut bis er 18 ist, dann den SprFu macht und den AGT. Und wenn die Lehrgangsplanung einigemaßen paßt ist er sogar mit 18 1/2 bis 19 "fertiger" AGT. Udn wenn nicht hat er in Ba-Wü noch bis zum 65. Lebensjahr Zeit Leben zu retten... Geschrieben von Bernhard Deimann Die Landesjugendleitung sei mit aufgerufen, hierzu ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Mir würde es schon vollkommen reichen, wenn der Verband endlich mal Druck machen würde, damit die Ergebnisse des mittlerweile schon fast historischen Workshops einer früheren Verbandsversammlung der unter dem Motto "Menschen gestalten die Feuerwehr" lief flächendeckend umgesetzt werden würden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 357627 | |||
Datum | 25.08.2006 22:25 | 33382 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd auch heute ist es in Ba-Wü schon möglich, daß jemand mit 17 als Angehöriger der JF am TrM 1 teil nimmt. Da der i.d.R. nicht genau an seinem 17. Geburtstag starten wird paßt das normalerweise ganz gut bis er 18 ist, dann den SprFu macht und den AGT. Und wenn die Lehrgangsplanung einigemaßen paßt ist er sogar mit 18 1/2 bis 19 "fertiger" AGT. Das ist nicht nur möglich sondern eigentlich nichts außergewöhnliches, zumindest habe ich die Erfahrung gemacht. Mit 17 den TM, dann die anderen Lehränge bei nächster Gelegenheit (AGT natürlich erst mit 18). So war es auch bei mir. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 357630 | |||
Datum | 25.08.2006 22:36 | 33517 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd auch heute ist es in Ba-Wü schon möglich, daß jemand mit 17 als Angehöriger der JF am TrM 1 teil nimmt. Da der i.d.R. nicht genau an seinem 17. Geburtstag starten wird paßt das normalerweise ganz gut bis er 18 ist, dann den SprFu macht und den AGT. Und wenn die Lehrgangsplanung einigemaßen paßt ist er sogar mit 18 1/2 bis 19 "fertiger" AGT. Hmm, in MV hatter die Chance von 16 bis 65 dabei zu sein. Gegenfrage: Warum nicht? MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 357631 | |||
Datum | 25.08.2006 22:42 | 33513 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel KochHmm, in MV hatter die Chance von 16 bis 65 dabei zu sein. Gegenfrage: Warum nicht? Wir drehen uns im Kreis. Am Besten setzt man oben an und liest alles nochmal durch. Neue Argumente kommen sowieso nicht. Gruß Alex Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 357639 | |||
Datum | 25.08.2006 23:15 | 33339 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HäfeleWir drehen uns im Kreis. Am Besten setzt man oben an und liest alles nochmal durch. OK, hast gewonnen. (das kommt davon, wenn man zu faul ist, den ganzen Thread zu lesen) MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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