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ThemaWehrleiterwahl11 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt356151
Datum18.08.2006 16:367572 x gelesen
Hallo!

Wer kann mir weiter helfen? Bei uns ist der Wehrleiter zurückgetreten und nun steht eine Neuwahl an! Es gibt momentan 2 Bewerber, unteranderem der noch amtierende Stellvertreter. Ich möchte nun gern wissen, ob es richtig ist, dass der Stellvertreter bei einer nichtwahl zum Wehrleiter automatisch Stellvertreter bleibt? Oder muss diese Funktion ebenfalls neu besetzt werden, wenn es dafür Bewerber gibt? Er ist ja eigentlich nicht zurückgetreten und hätte noch 3 Jahre im Amt!

Hoffe auf eure Hilfe!

Danke im Voraus!


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg356153
Datum18.08.2006 16:445745 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Quilitzsch DanielEr ist ja eigentlich nicht zurückgetreten und hätte noch 3 Jahre im Amt!

dann bleibt er die drei Jahre weiterhin im Amt als Stellv. Wehrleiter.

Warum sollte bei einer Nichtwahl zum Wehrleiter sein Amt als stellv. Wehrleiter automatisch vorzeitig enden?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt356155
Datum18.08.2006 16:565750 x gelesen
Ich dachte das er vor der Kandidatur als Wehrleiter sein Stellvertreteramt niederlegen muss!


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg356160
Datum18.08.2006 17:065581 x gelesen
hallo,

ich kenn jetzt eure Feuerwehrgesetz und eure Satzung nicht. Aber so eine Regelung wäre total unüblich


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü356170
Datum18.08.2006 18:105716 x gelesen
Hi,
hier gilt das gleiche, wie in der Politik:
Wenn jemand in ein anderes Amt gewählt wird, tritt er erst nach der erfolgreichen Wahl von seinem bisherigen zurück. Darauf erst kann er das neue Amt beginnen.
Er kann natürlich vorher als Stellv. aufhören. Was aber, wenn er nicht gewählt wird? Dann wären zwei Ämter vakant....


Gregor


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorQuil8itz8sch8 D.8, Pouch / Sachsen-Anhalt356271
Datum19.08.2006 11:455619 x gelesen
Es geht ja darum, dass für das Amt des Stellvertreters ebenfalls neue Kandidaten bereitstehen und mir war net klar, dass ich für ein neues Amt kandidieren kann, wenn ich noch ein anderes inne habe!
Dann müssen wir ja jetzt in drei Jahren den Stellvertreter wählen (falls der jetzige nicht Wehrleiter wird) und in sechs Jahren den Wehrleiter usw.!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen356273
Datum19.08.2006 11:495637 x gelesen
Dann müssen wir ja jetzt in drei Jahren den Stellvertreter wählen (falls der jetzige nicht Wehrleiter wird) und in sechs Jahren den Wehrleiter usw.!

Kommt darauf an was eure kommunale Satzung zu dem Thema sagt. Üblich wäre eine Wahl/Berufung des ersatzweise gewählten Wehrleiters bis zum Ende des regulären Wahlturnus.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg356274
Datum19.08.2006 12:015567 x gelesen
Hallo,

ich muß vorausschicken, daß Eure Satzung andere Regelungen vorsehen kann, also "Normalfall" vorausgesetzt:

1. Wehrleiter kandidiert am Ende der Amtszeit nicht wieder - Neuwahl, da StV vermutlich gleiche Amtszeit hat, ebenfalls Neuwahl.

2. Wehrleiter und Stv haben gleiche Amtszeiten, Wehrleiter tritt vorzeitig zurück - StV wird Wehrleiter (ohne Wahl) für den Rest der Amtszeit und neuer StV wird gewählt - satzungsabhängig vermutlich für den Rest der Amtszeit. Da Satzungen sich häufig nicht allzu ausführlich mit Stellvertretern beschäftigen, sollte sich die Versammlung dann vor der Wahl mit der Amtszeit/Restamtszeit in diesem speziellen Fall beschäftigen.

Freundliche Grüße

Michael Schuckart


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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356275
Datum19.08.2006 12:245766 x gelesen
Also ich denke, das hier Satzungen und Statuten und "örtliche Ggebenheiten" keine Rolle spielen. M.E. ist ausschließlich das Brandschutzgesetz und die damit verbundene Laufbahnverordnung maßgebend.
In dem hier angesprochenen Fall wäre doch eine Kombilösung denkbar. Dies solltte bei der Vorbesprechung und entsprechend bei der Einladung zur Anhörung auch verständlich gemacht werden.
1) Anhörung zum Wehrleiter.
a) es wird ein neuer Bewerber - die Sache ist gelaufen - der stv. bleibt drei Jahre im Amt
b) es wird ein neuer Bewerber - die Sache ist gelaufen - der stv. bleibt drei ist sauer und tritt zurück - dann TOP 2
c) der bisherige Stv. wird gewählt - dann Tagesordnungspunkt 2)
2) Anhörung zum stv. Wehrleiter
Die Bewerber werden durch die Mannschaft "gewählt" und es gibt eine komplett neues Wehrführerteam für 6 Jahre


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg356285
Datum19.08.2006 14:185580 x gelesen
Geschrieben von Michael Schuckart2. Wehrleiter und Stv haben gleiche Amtszeiten, Wehrleiter tritt vorzeitig zurück - StV wird Wehrleiter (ohne Wahl) für den Rest der Amtszeit und neuer StV wird gewählt -

Das halte ich für ein bedenkliches Vorgehen. m.E. ist es ein Unterschied, ob ich jemanden als Stellv. gewählt habe oder als WL.
Es gibt Leute, die geben einen hervorragenden Stellv. ab, wären aber als WL selbst eine Katastrophe.

Ich kenne es so. Der Stellv. führt bis zur Neuwahl, die ggfs. bei der nächsten Versammlung duchgeführt wird.

Auch finde ich es nicht verkehrt, wenn die Amtszeiten von WL und Stellv. (deutlich) auseinander fallen würden. So habe ich immer die Sicherheit, niemals beide Posten gleichzeitig besetzen zu müssen, falls beide gleichzeitig aus Altergründen o.ä. aufhören wollen und sich für die eine oder andere Funktion spontan niemand geeignetes findet.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü356386
Datum19.08.2006 21:115505 x gelesen
Hi,
warum muss denn die Amtszeit beider gleichzeitig starten/enden?
Bei uns isses so, dass Kdt. und Stellv. im Jahresabstand gewählt werden.
Das hat den Vorteil, dass "konspirative" Gruppen, die eventuell die Wehr unterwandern wollen zwei Jahre lang "Werbung" für sich machen müssen.
Also gelebte Demokratie.


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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