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ThemaTagesleuchtfarbe Rot8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8H., Herne / NW356389
Datum19.08.2006 21:566411 x gelesen
Guten Abend Forum,

viele ältere Feuerwehrfahrzeuge sind ja irgendwann (leider) in Tagesleuchtfarbe Rot umlackiert worden. Jetzt heisst es bei der VEBEG ja "Fahrzeug muss vor der zivilen Anmeldung umlackiert werden".
Bei Angeboten direkt von Feuerwehren wird dies meist nicht erwähnt.
Wie ist das bei Zulassungen mit H-Kennzeichen oder 07-Nummern, muss das 30 Jahre alte Auto neu lackiert werden, reicht eine Teillackierung?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356402
Datum20.08.2006 08:185714 x gelesen
Hallo Jürgen,
weiß nicht ob es Dir weiterhilft. Bei uns im Ort fährt ein ehemaliges LF 8 der Feuerwehr Köln in Tagesleuchtfarbe (?RAL 3024?) zu Reklamezwecken für ein Fitness Studio rum. Es ist angemeldet und soweit ich weiß mit einem ganz normalen Nummernschild (Amtlichen Zulassungskennzeichen). Lediglich die Blaulichter sind mit schwarzem Tape umwickelt.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356409
Datum20.08.2006 09:245743 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenBei uns im Ort fährt ein ehemaliges LF 8 der Feuerwehr Köln in Tagesleuchtfarbe (?RAL 3024?) zu Reklamezwecken für ein Fitness Studio rum. Es ist angemeldet und soweit ich weiß mit einem ganz normalen Nummernschild (Amtlichen Zulassungskennzeichen). Lediglich die Blaulichter sind mit schwarzem Tape umwickelt.

Das dürfte eigentlich nicht der Fall sein, aber zeigt nur die Unwissenheit der Zulassungsstelle bzw. des TÜV in dem Bereich...
Ich hab auch schon Abschleppwagen in leuchtrot gesehen...

Fw-Fzge brauchen leuchtrot nicht mehr eingetragen zu bekommen, weil das über "So-Kfz" genauso wie die SoSi-Anlage geregelt ist. Zivilisten müssten das eintragen lassen und dürften das ähnlich wie eine SoSi-Anlage nicht bekommen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern356411
Datum20.08.2006 09:365640 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas dürfte eigentlich nicht der Fall sein, aber zeigt nur die Unwissenheit der Zulassungsstelle bzw. des TÜV in dem Bereich...
Ich hab auch schon Abschleppwagen in leuchtrot gesehen...

Fw-Fzge brauchen leuchtrot nicht mehr eingetragen zu bekommen, weil das über "So-Kfz" genauso wie die SoSi-Anlage geregelt ist. Zivilisten müssten das eintragen lassen und dürften das ähnlich wie eine SoSi-Anlage nicht bekommen...


Genau so sieht es aus, leider ist landauf und landab auch bei anderen immer wieder die Unwissenheit bei Zulassungsstellen und TÜV anzutreffen die teilweise willkürlich Dinge erlauben oder verbieten, hier ist eigene Information mit belastbaren Quellen oft der einzige Weg weiter zu kommen.


Grüßle
Christian





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AutorJürg8en 8H., Herne / NW356416
Datum20.08.2006 10:415641 x gelesen
Moin Christian,

ich treffe ja mehr oder weniger regelmässig Besitzer alten Eisens in Rot, Grün, Blau oder anderen lustigen Farben.

Meist werden diese Fahrzeuge ja zu Wohnmobilen umgestrickt (ohne Wertung), aber es gibt ja auch noch die Freunde des rollenden Kulturgutes. Und diese bekommen die seltsamsten Antworten bei den TÜV-Stellen.

1. Nein, die Blaulichter müssen ganz demontiert werden!

2. Blaulichter müssen abgedeckt UND funktionsuntüchtig sein!

3. Blaulichter dürfen sichtbar sein, ABER müssen dauerhaft funktionsuntüchtig gemacht werden!

4. Warum funktionieren denn die Blaulichter nicht, die gehören doch zur Erstausstattung!

Jeder Prüfer wie er will. Und dann noch die Gerüchteküche unter den Oldie-Freunden! Wird wohl das beste sein, ich kauf mir ein altes BW-FLF, die waren grün. Aber da ist wieder das Problem des Tarnlichtkreises! :-)


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern356426
Datum20.08.2006 12:305731 x gelesen
Ich bin Besitzer eines TLF8 (Unimog 404), Baujahr 1965, mit H-Kennzeichen.

Derartiger Auflagen, wie geschildert habe ich nicht bekommen. Ich hatte zuvor mit der Regierung von Mittelfranken Kontakt aufgenommen und abgeklärt, wie die Frage der Sondersignalanlage etc. ist.

Nachdem ich mich dort auch vorgestellt hatte und man zu dem Eindruck gekommen war, ich sei "ganz normal" und kein Spinner mit Blaulicht-Orgasmus habe ich eine Sondergenehmigung bekommen, die der Zulassungsstelle vorgelegt wurde.

SoSi blieb im Originalzustand erhalten.

1. Die Sonderwarneinrichtungen dürfen innerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs nicht benutzt werden, außerhalb nur bei feuerwehr-Oldtimer-Ausstellungen oder ähnlichen Veransatltungen und nur mit Genmehmigung bzw. Zustimmung der für den Veranstaltungsort zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
2. --KFZ-Zulassunsgbehörde --
3. Die Ausnahmegnehmigung ist im Original bei den Fahrten mitzuführen und Kontrollorganen auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen
4. -- Auflagen zum Versicherungschutz --

Gruß
Volker Leiste


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen356560
Datum20.08.2006 22:495690 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino.... dürften das ähnlich wie eine SoSi-Anlage nicht bekommen...
... dürften - was auch immer das bedeutet?

Mir ist letzte Woche noch ein ehemaliges NEF (VW Passat) in RAL 3024 mit weißen Kotflügeln als Privat-Kombi mit Darmstädter Zivilkennzeichen begegnet; es waren lediglich die Beschriftung ("Notarzt", noch deutlich zu lesen) und die "Firmenwappen" entfernt.


Gruß
Markus

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356587
Datum21.08.2006 09:445673 x gelesen
Geschrieben von Markus Groß.. dürften - was auch immer das bedeutet?


Das heißt, dass das zwar grundsätzlich nicht sein darf, aber einigen es offensichtlich schlicht bei der Abnahme/Zulassung schlicht nicht auffällt (es wird auch viele Käufer geben, die das nicht wissen!).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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