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ThemaSchutzausrüstung FwDV 13/110 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
Autorheik8o l8., maintal / 356691
Datum21.08.2006 19:336429 x gelesen
Ich hätte da mal eine Frage...

In der FwDV 13/1 steht unter 3.2 ...Schutzkleidung, Warnkleidung anlegen (Gesichtsschutz, feuerwehr-Überjacke,...

Welche Kriterien muss denn ein Gesichtschutz erfüllen, um sich Gesichtschutz nennen zu dürfen ?

Gilt eine Schutzbrille (z.B. am Dräger HPS 4100) als Ersatz und ist entprechend gleichwertig ?
Wie verhält sich der Gebrauch des Augenschutzes am Dräge F1 ?

Oder muss ich einen wirklichen kompletten Gesichtschutz haben (herkömmliches Klappvisier) und kann den dann durch eine zusätzliche Augenschutzbrille (Industriebedarf) ergänzen ?

mfg
HeiLo


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AutorMart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein356748
Datum22.08.2006 08:365331 x gelesen
Hallo Heiko,

ich habe bei der Neubeschaffung von Helmen in diesem Jahr mit vielen Herstellern gesprochen, und weil unsere Wahl wieder auf den Schuberth 110 (Standardhelm) fiel mir auch einiges anhören müssen.

Bei allen Aussagen wurde mir erzählt, daß der Dräger 4100, der erste Low-Cost-Feuerwehrhelm ist der über ein zugelassenes Visier am Helm verfügt und die bisherigen Klappvisiere an den DIN-Helmen seien geduldet, aber kein hinreichender Augenschutz. Daher auch die DIN-Schutzbrillen auf den Fahrzeugen bei der "FLEX" beispielsweise.


mfg Martin



>> Dies ist als Diskussionsgrundlage zu verstehen und meine persönliche Meinung <<


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356750
Datum22.08.2006 08:475371 x gelesen
das sag ich schon seit Jahre

hab einen Supra f1 (kurz) und konnte, da ich Brillenträger bin, das Klare Visier nicht nutzen
deshalb immer schon mit alternativem Augenschutz unterwegs

hatte erst eine M65 Splitterschutzbrille, dann Industriebedarf speziell für Überbrillen

ander kameraden sagen zwar das das nicht zulässig sei, ich verweise gerne auf die Nichvorhandene Abdichtung des Visiers...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW356777
Datum22.08.2006 10:365358 x gelesen
Geschrieben von heiko lorenzIn der FwDV 13/1 steht unter 3.2 ...Schutzkleidung, Warnkleidung anlegen (Gesichtsschutz, feuerwehr-Überjacke,...

so völlig unvollständig...

Gesichtsschutz macht wenn dann Sinn beim Einsatz von Schere und Spreizer, - und selbst da muß einem klar sein, dass ein abbrechendes Stück Eisen (egal ob von einem harten Metall vom Fahrzeug oder vom Werkzeug!) mal locker einen Fahrzeugboden durchschlagen kann (selbst erlebt!) - und damit dann auch locker durch Kopf und Helm gehen dürfte. Bringt also nur Schutz vor kleineren Splittern ins Gesicht oder vor streifenden größeren Brocken.

M.E. viel wichtiger (und da gibts nach meiner Kenntnis auch die Mehrzahl der Verletzungen) ist der Schutz des Auges. Dazu braucht man einen rundum schließenden Rand wie die klassischen Arbeitsschutzbrillen für 5 Euro das schon ganz gut können.
Derartiger Augenschutz ist vorgeschrieben bei allen Werkzeugen, die schleifend oder spanabhebend sind. (Er ist mindestens in der DIN-Beladung der Fahrzeuge enthalten!) Leider meinen viele, ein Visier könnte das auch - das ist NICHT so!

Vgl.:
GUV-R 192, Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen356850
Datum22.08.2006 13:545389 x gelesen
Geschrieben von heike lozent
Welche Kriterien muss denn ein Gesichtschutz erfüllen, um sich Gesichtschutz nennen zu dürfen ?

Die DIN EN 14458 (2004-11);" Persönlicher Augenschutz- Gesichtsschutzschilde und Visiere zur Verwendung mit Schutzhelmen für die Feuerwehr, Krankenwagenpersonal und Notfalldienste",
sagt einiges dazu aus. Hier sind die Beständigkeit gegen Strahlungswärme, Größe, Ergonometrie, Chemikalienbeständigkeit, Entflammbarkeit und der Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit sowie noch andere Dinge geregelt, vor allem in Hinblick auf das Zusammenspiel mit Feuerwehrhelmen nach EN 443.

Für die Beschaffung sollte es allerdings reichen, auf eine Prüfsiegel oder ein Zertifikat, das die Einhaltung der Norm bestätigt, zu achten.


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Autorheik8o l8., maintal / 356852
Datum22.08.2006 14:035361 x gelesen
soweit ok, aber kann ich ganz auf ein klappvisier verzichten, wenn ich einen din-konformen augenschutz verwende (z.b. uvex sultrasonic) oder muss ich weiterhin klappvisiere für den einsatz von hydr. rettungsgerät vorhalten ?

im umkehrschluss müsste ja dann ein f1 helm für die th-geschichte nicht den geforderten schutz haben...

HeiLo


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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen356855
Datum22.08.2006 14:145258 x gelesen
Geschrieben von heiko lorenzaber kann ich ganz auf ein klappvisier verzichten, wenn ich einen din-konformen augenschutz verwende

Das regelt nun wieder die von U.C. gepostete GUV-R 192, Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz sowie der UVV-Feuerwehr §24.
Demnach muss bei Arbeiten mit hydraulischem Rettungsgerät Gesichtsschutz getragen werden.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356857
Datum22.08.2006 14:175348 x gelesen
Geschrieben von heiko lorenz soweit ok, aber kann ich ganz auf ein klappvisier verzichten, wenn ich einen din-konformen augenschutz verwende (z.b. uvex sultrasonic) oder muss ich weiterhin klappvisiere für den einsatz von hydr. rettungsgerät vorhalten ?

verzichten Ja, höchstens als Ergänzung

Geschrieben von heiko lorenzm umkehrschluss müsste ja dann ein f1 helm für die th-geschichte nicht den geforderten schutz haben...


ja... deshalb noch mal brille,


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AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen356858
Datum22.08.2006 14:205419 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschverzichten Ja, höchstens als Ergänzung

die UVV Feuerwehr sagt hierzu leider etwas anderes.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar356861
Datum22.08.2006 14:235344 x gelesen
hat sich erledigt bei arbeiten mit Hydraulik Gesichtsschutz...


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