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Thema | Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... | 25 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356803 | |||
Datum | 22.08.2006 11:55 | 6061 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerAuch das Argument: ein einmal entstandener Wasserschaden wird i.d.R. nicht nennenswert schlimmer wenn das Wasser eine Stunde länger drin steht (bis irgendwo eine TP frei wird) ist _mir_ sehr wohl bekannt. Beim letzten Unwetter 04.August 06 war das hier einigen Leuten in dieser Form scheinbar nicht bewußt, was dazu führte, dass man unseren Leute an die Wäsche wollte. Der Hinweis, dass es noch 30 andere Einsatzstellen gibt und dass ein bisschen Wasser im Rohbau (!) nicht so schlimm ist, wurde mit "Sie nehmen ihren Job nicht ernst!" "Ich werde mich über Sie beschweren!" "Gleich gibts was aufs Maul!" beantwortet. Der Knüller war dann auch noch eine Bürgerin der Nachbarstadt (!) die in unserem GH anrief, dass doch bitte SOFORT die Feuerwehr kommen sollte, um ihren Keller leer zu pumpen. Auf den Hinweis, dass die Feuerwehr X dafür zuständig sei und Sie bitte dort anrufen möge, kam die Antwort, die einen echt die Kinnlade runterklappen lässt: "Ja, die sind schon bei meinem Nachbarn am pumpen, haben mir aber gesagt, dass es noch ca. 30 Minuten dauern könnte, bis die zu mir kommen. Daher erwarte ich, dass jetzt sofort die Feuerwehr aus Alpen kommt. So lange will ich nicht warten." Da fällt einem nix mehr ein. (bin ich froh, dass ich in dieser Nacht auf dem RTW saß. Ich hatte auch netterweise der Feuerwehr unsere Akkuvac zur Unterstützung angeboten... ;-) SCNR Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 356808 | |||
Datum | 22.08.2006 12:03 | 5164 x gelesen | |||
Hallo, da gab es bei uns auch schon die Anweisung an die arbeitenden FA: " Ich muß morgen arbeiten und gehe jetzt ins Bett. Wenn ihr alles trocken habt macht einfach die Tür zu" Ist es nicht toll, welches Verständis manche Leute für unsere Arbeit haben? Gruß Thomas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356814 | |||
Datum | 22.08.2006 12:15 | 5164 x gelesen | |||
Für so Fälle ist es immer sinnvoll, eine Satzung der Kommune über den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze dabeizuhaben. Wer zuviel meckert, wird dann halt nicht als kostenfreier Fall eingestuft und darf sich anhand der Preise aussuchen, wieviel Kameraden mit welchem Gerät er denn gerne haben möchte. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356816 | |||
Datum | 22.08.2006 12:18 | 5183 x gelesen | |||
und dann erklär Ihm warum die 3 nachbarn keine Rechnung erhalten haben... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356818 | |||
Datum | 22.08.2006 12:18 | 5191 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppFür so Fälle ist es immer sinnvoll, eine Satzung der Kommune über den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze dabeizuhaben. Nee, das geht viel einfacher. Man wünscht einen schönen Abend, steigt ins Auto und meldet sich einsatzbereit. Nennt sich dann "kein Einsatz für die Feuerwehr." Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 356822 | |||
Datum | 22.08.2006 12:27 | 5175 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Brüning Man wünscht einen schönen Abend, steigt ins Auto und meldet sich einsatzbereit. Nennt sich dann "kein Einsatz für die Feuerwehr." Es empfiehlt sich immer, die Aufgaben der Feuerwehr i.S. des entsprechenden Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetzes zu kennen. Nach meiner Interpretation des § 2 FwG BaWü ist der klassische Keller unter Wasser in Baden-Württemberg überhaupt nicht Aufgabe der Feuerwehr, da wohl in den seltensten Fällen ein öffentlicher Notstand i.S. des § 2 (1) FwG BaWü vorliegt. Oftmals scheint mir auch weder bei den Führungskräften, noch beim Bürger selbst (gut, bei dem ist das verständlich) die Erkenntnis vorhanden zu sein, dass die Feuerwehr so gut wie keinerlei Entscheidungsspielraum hat, ob sie tätig wird oder nicht. Liegt eine Notlage i.S. der Feuerwehr- oder Brandschutzgesetze vor, so muß sie tätig werden, liegt diese Notlage nicht vor, so hat sie nicht tätig zu werden. In dem Zusammenhang sei auch auf § 2 (3) FwG BaWü ("Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet.") verwiesen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356823 | |||
Datum | 22.08.2006 12:28 | 5201 x gelesen | |||
Oder so. Nur bei der Variante mit der "Preisliste" ist die Wahrscheinlichkeit größer, das der werte Bürger beim nächsten Mal nicht direkt nach der Feuerwehr schreit. I.d.R. sind die Kunden fürs Kellerauspumpen bei Unwettern (zumindest hier) die selben, immer mit der selben Ursache (baulich bedingt oder einfach "Kellerfenster auf"). Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356824 | |||
Datum | 22.08.2006 12:30 | 5208 x gelesen | |||
oder erfährt das der nachbar nix gezahlt hat, legt wiederspruch ein, geht vor Gericht und schon hat man ein Problem | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356825 | |||
Datum | 22.08.2006 12:30 | 5190 x gelesen | |||
Weil in ihren Kellern die Heizung, der Heizöltank o.ä. in Gefahr war, oder größere Sachwerte... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356826 | |||
Datum | 22.08.2006 12:34 | 5138 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschoder erfährt das der nachbar nix gezahlt hat, legt wiederspruch ein, geht vor Gericht und schon hat man ein Problem Wenn man das so ungeschickt macht, dann ist man selbst schuld. Schliesslich ging beim Nachbarn eine Gefahr von einem Öltank und/oder anderen Dingen aus, sodass, um den Tank zu sichern, das Wasser abgepumpt werden musste. In einem Rohbau sehe ich da weniger Gefahrenquellen - im Übrigen sollte man als Bauherr schon für sowas Vorsorge (z.B. durch vorhandene Tauchpumpen) getroffen haben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 356827 | |||
Datum | 22.08.2006 12:34 | 5169 x gelesen | |||
oder der Zähler ein Stück tiefer Problematisch wird es weil bei solchen Sachen keine detaillierten Einsatzberichte gefertigt werden ... | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356829 | |||
Datum | 22.08.2006 12:36 | 5191 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschProblematisch wird es weil bei solchen Sachen keine detaillierten Einsatzberichte gefertigt werden Das gilt aber für jeden Einsatz. Vor allem dann, wenn man evtl. mit Probleme rechnet. (man hat es ja oft im Gefühl, wenn da irgendwas nachkommen könnte.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 356837 | |||
Datum | 22.08.2006 12:56 | 5150 x gelesen | |||
Widerspruch gegen den Kostenbescheid heißt noch lange nicht, dass vor Gericht gezogen wird. Wenn im Einsatzbericht klar begründet ist, warum der eine kostenpflichtig ist und der andere nicht, wird da schon im Vorverfahren Ende zugunsten der Kommune sein. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 356839 | |||
Datum | 22.08.2006 12:58 | 5177 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDa fällt einem nix mehr ein. Ich gehe davon aus, dass ihr eine entsprechende Berichterstattung in der Presse "veranlassen" werdet. Geschrieben von Stefan Brüning Ich hatte auch netterweise der Feuerwehr unsere Akkuvac zur Unterstützung angeboten... ;-) SCNR Wo ist das Problem, dass dürfte immerhin reichen um den Schaum von den Lippen deiner Kameraden abzusaugen,...... Grüße Matthias | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 356844 | |||
Datum | 22.08.2006 13:21 | 5225 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias MartinIch gehe davon aus, dass ihr eine entsprechende Berichterstattung in der Presse "veranlassen" werdet. Ja. Und ich habe da auch noch eine andere Idee. (wird bei Zeiten auch veröffentlicht.) Geschrieben von Matthias Martin Wo ist das Problem, dass dürfte immerhin reichen um den Schaum von den Lippen deiner Kameraden abzusaugen,...... Och, die haben da relativ cool reagiert. Der GF war glücklicherweise so abgebrüht, dass er gar nicht diskutiert hat und ins LF eingestiegen ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 356845 | |||
Datum | 22.08.2006 13:22 | 5172 x gelesen | |||
Da hingegen wurde von unserer Kommune eine klare Aussage getroffen, die auch in den Printmedien veröffentlicht wurde. ...Eine Wartezeit von bis zu einer Stunde isr bei Vollauslastung der Einsatzkräfte in kauf zu nehmen sowie .... bis zu einer Höhe von 5 cm ist kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich... Ebenso sind wir klar angewiesen, nur im Rahmen unserer schnellen Möglichkieten zu agieren. Ich werde nicht mit dem Feger hinter dem Wasser unter der Kühltruhe hersein. ''Besenrein'' gibts nur in begründetem Ausnahmefall (90ig-jährige Frau, alleinstehend). Da sieht man drüber weg. Die alte Dame hatte eh erst angerufen, nachdem sie beim Versuch einen Meter Wasser rauszuwerken einen Schwächeanfall erlitten hatte. Wer mault oder gar droht: Aufsitzen - Abmarsch!! Gibbet kein Pardon. Berechnung wurde bei uns bisher ned durchgezogen, weil sich die Gemeindeverwaltung vor den Einsprüchen wegen Ungleichmäßiger Behandlung schreckt. Grüße, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 356848 | |||
Datum | 22.08.2006 13:38 | 5169 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Matthias Martin Ich dachte auch eher den Schaum den dein Angebot hervorgerufen haben könnte.... Grüße Matthias | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 356851 | |||
Datum | 22.08.2006 13:58 | 5222 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sascha Joerchel ''Besenrein'' gibts nur in begründetem Ausnahmefall (90ig-jährige Frau, alleinstehend). Da sieht man drüber weg. Die alte Dame hatte eh erst angerufen, nachdem sie beim Versuch einen Meter Wasser rauszuwerken einen Schwächeanfall erlitten hatte. Genau so sieht es aus. Oft sind die, die sich über die langsame Feuerwehr beschweren zwischen 25 und 45, stehen dann mit den Händen in den Hosentasche rum und warten 2 Std. auf die Fw, und natürlich stellt sich die Angabe von 30 cm Wasser im Keller letztlich auch nur als 5cm heraus. Wenn ich GF bin existiert auf unserem LF auch regelmäßig kein Wassersauger, solange sich der Bewohner noch bücken kann, da ich unser LF nicht als Putzkolonne "Trocken & Rein" sehe. Oben genannte Ausnahme natürlich ausgenommen (und eine nette Villa, in deren ausgebautem Keller mit ca. 10 Zimmer sich 5 cm Wasser befand :-/ ). Netterweise sind die älteren Herrschaften die, die auch sofort eine Flasche Wasser für die Kollegen parat haben. Die Jüngeren bringen oft nicht mal ein "Danke" über die Lippen nachdem man 2 Std. bei ihnen gewerkelt hat. Geschrieben von Sascha Joerchel Wer mault oder gar droht: Aufsitzen - Abmarsch!! Gibbet kein Pardon. Richtig. Und bisher sind Drohungen auch noch nicht bis zu mir durchgereicht worden. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 356897 | |||
Datum | 22.08.2006 16:49 | 5157 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyWenn ich GF bin existiert auf unserem LF auch regelmäßig kein Wassersauger Du sollst doch nicht immer alles im GH stehen lassen *duck* Geschrieben von Katja Midunsky Geschrieben von Sascha JoerchelGeschrieben von Katja Midunsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! Nur damit das keiner überließt *fg* Geschrieben von Katja Midunsky Drohungen auch noch nicht bis zu mir durchgereicht worden. Wobei Köln ja auch auf entsprechende Fahcämter zurückgreifen kann. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 356916 | |||
Datum | 22.08.2006 17:18 | 5168 x gelesen | |||
Nette Anekdote hierzu: Unsere Partnerwehr in den USA kennt "Wasser im Keller"-Einsaetze gar nicht mehr. Begruendung der Kameraden - nachdem man ein paar mal die Kloschuessel im Keller mit dem Vorschlaghammer weggekloppt hat, um fuer einen schnellen Abfluss des Wassers zu sorgen, kamen irgendwann diese Alarmierungen nicht mehr... Sicherlich nicht ganz ernst zu nehmen - oder vielleicht doch? ;-) Stimmt aber schon, manchmal muss man sich schon wundern, wer die Feuerwehr wegen einer Pfuetze im Keller alarmiert. Gruss aus dem Norden Mitja Ich spreche nur fuer mich! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356994 | |||
Datum | 22.08.2006 22:05 | 5178 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierEs empfiehlt sich immer, die Aufgaben der Feuerwehr i.S. des entsprechenden Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetzes zu kennen. Nach meiner Interpretation des § 2 FwG BaWü ist der klassische Keller unter Wasser in Baden-Württemberg überhaupt nicht Aufgabe der Feuerwehr, da wohl in den seltensten Fällen ein öffentlicher Notstand i.S. des § 2 (1) FwG BaWü vorliegt. Deshalb kenne ich Wehren aus unserer Gegend, die für diese Fälle Kostenübernahmeerklärungen dabei haben die der Anforderer erst mal unterschreiebn darf, bevor auch nur ein Arbeitsgerät das Einsatzfahrzeug verläßt. Und es soll Fälle gegeben haben, da haben rein die Kostensätze schon dafür gesorgt, daß der Hausbesitzer das ganze plötzlich doch als nicht mehr so dringend angesehen hat... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 356995 | |||
Datum | 22.08.2006 22:07 | 5187 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerKostenübernahmeerklärungen dabei haben die der Anforderer erst mal unterschreiebn darf, bevor auch nur ein Arbeitsgerät das Einsatzfahrzeug verläßt. Wird dann bei nicht tätigwerden die Anfahrt auch berechnet ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü | 356996 | |||
Datum | 22.08.2006 22:10 | 5203 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Wird dann bei nicht tätigwerden die Anfahrt auch berechnet ? Das dürfte wohl nur möglich sein, wenn die Leitstelle dem Anrufer bereits mitteilt, dass Kosten anfallen (können). mfg Fabian Kunz | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 357000 | |||
Datum | 22.08.2006 22:27 | 5181 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWird dann bei nicht tätigwerden die Anfahrt auch berechnet ? Hallo, normalerweise nicht. Der nicht sachkundige Bürger darf ja mal eine Situation falsch einschätzen.... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 357053 | |||
Datum | 23.08.2006 09:13 | 5163 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja Suchorski
So kenne ich das auch von dort... und das mit dem Kloschüssel wegkloppen würde ich glatt glauben.. :-) Ich habe bei einem Floridaurlaub nach einem Hurricane auch keine einzige Feuerwehr mit Kettensägen im Einsatz gesehen... die konzentrieren sich da wirklich auf anderes! Grüße, Michael Meine Meinung! Die Freiwillige Feuerwehr Walldorf im Internet: http://www.Feuerwehr-Walldorf.de | |||||
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