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ThemaFeuerwehrverein / Förderverein10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 M.8, Siegbach / Hessen358459
Datum31.08.2006 19:237128 x gelesen
Hallo
wir sind eine Freiwillige Feuerwehr und möchten einen Feuerwehrverein gründen.
Was müssen wir dabei beachten??
Muss es ein eingetragener Verein sein??
Was ist der unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen??
Aus wieviel Personen setzt sich der Vorstand zusammen??
Wer kann uns dabei unterstützen?

Gruß
Andreas


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern358464
Datum31.08.2006 19:445499 x gelesen
Hallo Andreas,

vermutlich wird dir dein Landesfeuerwehrverband am kompetentesten weiterhelfen können:
eine Mustersatzung hab ich auf die schnelle gefunden. Bei weiteren Fragen hierzu wird man dir bestimmt auch gerne weiterhelfen.

Grüße Magnus


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA358465
Datum31.08.2006 19:445482 x gelesen
Hallo Andreas

Hilfreich beim Gründen eines Vereins sind allgemeine Bücher wie diese .

Ein Feuerwehrverein muss kein e.V. sein, soweit ich weiß wäre das aber besser (Spendenquittungen austellen, usw.).

Wichtig ist, dass ihr (wenn e.V. beabsichtigt) euch eine vernünftige Satzung gebt. Dabei könnt ihr auch bei anderen FW-Vereinen abgucken. Trotzdem solltet ihr nicht blind eine Satzung übernehmen. Schaut bei der Satzung genau hin und bedenkt, dass sie so gestaltet sein soll das sie nicht nach einem kurzen Zeitraum wieder geändert werden muss.

Grüße
Onno


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland358466
Datum31.08.2006 19:445586 x gelesen
Hi,

nehmt die Gemeinde mit ins Boot bei Gründung eines solchen Vereins. Fragt den Bürgermeister um Unterstützung nach.

Für erste Infos hier ein Link

Unterschied Rechtsformen



Gruß Peter

PS: Hört sich doof an, aber geht auch auf das örtliche Finanzamt zu. Die können euch die steuerrechtlichen Fragen erklären und können auch kleine DinA5 Heftchen mitgeben mit wichtigen Tipps.


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r E8., Weyhers / Hessen358472
Datum31.08.2006 20:125531 x gelesen
Hallo

das Amtsgericht und das Finanzamt muß auch noch mit in Boot.
Hier sollte die Satzung auf jeden fall vorher abgeklärt werden um unnötige scherereien aus den Weg zu Gehen.

Wenn Ihr z.B eine Firstresponder Gruppe habt, muß das mit in der Satzung aufgenommen werden...ect...

MfG

Peter Ebert


MfG
Peter Ebert

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen358475
Datum31.08.2006 20:285571 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter EbertWenn Ihr z.B eine Firstresponder Gruppe habt, muß das mit in der Satzung aufgenommen werden
Was hat FR mit dem Verein zu tun?

FR wird doch i.d.R. durch die FW abgewickelt, oder bin ich da falsch informiert?


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358487
Datum31.08.2006 21:005568 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWas hat FR mit dem Verein zu tun?

FR wird doch i.d.R. durch die FW abgewickelt, oder bin ich da falsch informiert?


Wenn der Vereinszweck nach Satzung nur die Förderung des Brandschutzes ist könnte die FR-Tätigkeit da nicht drunter fallen und es sich dann um eine nicht satzungsgemäße Verwendung der Mittel handeln...



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen358498
Datum31.08.2006 21:455469 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn der Vereinszweck nach Satzung nur die Förderung des Brandschutzes ist könnte die FR-Tätigkeit da nicht drunter fallen und es sich dann um eine nicht satzungsgemäße Verwendung der Mittel handeln...
Man wird ja wohl i.d.R. alle Bereiche födern wollen, die nach HBKG Aufgabe der Feuerwehren sind. Neben dem Brandschutz gibt es noch die allgemeine Hilfe. Unter letzteres wird vermutlich auch die FR-Tätigkeit fallen, so daß ich es nicht unbedingt für erforderlich halte, FR extra aufzuführen.


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358500
Datum31.08.2006 21:475442 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerNeben dem Brandschutz gibt es noch die allgemeine Hilfe.


Dann muß das so in die Satzung des Fördervereins.
Sonst ist eben der Förderungszweck eben nur der Bereich Brandschutz.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen358515
Datum31.08.2006 22:505468 x gelesen
Hallo Andreas,

da hast du ein ziemlich komplexes Thema angesprochen. Das kann man so gar nicht erklären. Schau mal unter www.dfv.org nach. Es gibt dort Seminare zusammen mit der Konrad Adenauer Stiftung. Da hatte ich teilgenommen und es war sehr interessant. Es ist eine Seminarreihe rund um die Vereinsthemen. Im Dezember nehme ich dort an dem Baustein Finanzverwaltung teil.

Kurzer Tip noch:
Wenn ihr ein eingetragener Verein werden wollt, müsst ihr euch im Vereinsregister eintragen lassen. Das geht beim zuständigen Amtsgericht. Dort gibt es, zumindest bei unserem, ein Infoblatt. Ausserdem stehen dort Rechtspfleger zur Verfügung, die Fragen beantworten und Hilfestellun geben.

Gruesse

Christian Dexler


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

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