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ThemaFreiwilliger Polizeidienst in Hessen107 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Ehrenamt – Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]
  • Internetseiten der Ehrenamtskampagne der Hessischen Landesregierung
  • Höchst droht dienstunfähige Feuerwehr
  • Hessenschau: Ehrenamt kontra Belohnung - Feuerwehr quittiert den Dienst
  • Erklärung der FF Höchst/Odw. vom 11.04.2007
  •  
    AutorBern8d H8., Höchst i.Odw / Hessen358922
    Datum03.09.2006 18:4576080 x gelesen
    In unsere Gemeinde wird ein freiwilliger Polizeidienst eingeführt.
    Schon seit dem Beschluß zur Einführung, zeigten sich unsere Feuerwehrmitglieder verärgert über die Bezeichnung ?Freiwillig und Ehrenamtlich? mit einer Bezahlung von 7 ? pro Stunde.
    Die Stundenvergütung wird auch während der Ausbildungsphase an die Freiwilligen Polizeikräfte gezahlt, die Monatsstunden sind zwar auf 140 Euro begrenzt, aber es kommt ein schönes Taschengeld im Monat zusammen.
    Unmut kommt bei uns über den Begriffs Mißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf. Ich finde es Schade das unsere Verband viele Euros für eine Imagekampagne-Ehrenamt ausgibt und anderseits wird mit dem Begriff ?Ehrenamt? so leichtfertig umgegangen.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW358927
    Datum03.09.2006 19:0873920 x gelesen
    Geschrieben von Bernd HallsteinUnmut kommt bei uns über den Begriffs Mißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf. Ich finde es Schade das unsere Verband viele Euros für eine Imagekampagne-Ehrenamt ausgibt und anderseits wird mit dem Begriff ?Ehrenamt? so leichtfertig umgegangen.

    Du wirst erleben, dass auch die Feuerwehr dafür noch Geld bekommt - in einigen Bundesländern ist das ja schon der Fall!

    Ansonsten ist die Diskussion schon so alt wie die um den Polizeidienst an sich...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358933
    Datum03.09.2006 19:2373782 x gelesen
    Geschrieben von Bernd HallsteinDie Stundenvergütung wird auch während der Ausbildungsphase an die Freiwilligen Polizeikräfte gezahlt, die Monatsstunden sind zwar auf 140 Euro begrenzt, aber es kommt ein schönes Taschengeld im Monat zusammen.


    Wenn ich Dir sage, daß es hier im Ländle Feuerwehren gibt, bei denen das genau so ist und nicht mal eine Begrenzung der monatlichen Bezüge gegeben ist? Bist Du dann entsetzt?
    Auch da wird je nach Entschädigungssatzung eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Einsätze und tlw. auch für Ausbildungen gezahlt. Dafür entfällt dann eine Spitzabrechnung des möglicherweise erlittenen Verdienstausfalls.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen358939
    Datum03.09.2006 20:2773837 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn ich Dir sage, daß es hier im Ländle Feuerwehren gibt, bei denen das genau so ist

    ....aber sollte die Kommune ihre Berufsdenunzianten Ordnungshüter dann nicht gleich ihrem anderen ehrenamtlichen Personal behandeln?

    schöne Grüße,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen358940
    Datum03.09.2006 20:3773958 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thorben Gruhl....aber sollte die Kommune ihre (...) Ordnungshüter dann nicht gleich ihrem anderen ehrenamtlichen Personal behandeln?

    ... ist eine sehr zwiespältige Sache:
    Die Aufwandsentschädigung für den "Freiwilligen Polizeidienst" ist durch das Land geregelt, diese Kräfte sind nominell auch im ehrenamtlichen Landesdienst (die Kommune muss aber dem Land die Kosten erstatten). Die Feuerwehr aber ist bekanntlich Angelegenheit der Kommune.

    Als Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358941
    Datum03.09.2006 20:4573770 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerAls Kernproblem sehe ich die unterschiedlich Belegung der Begriffe "freiwillig" und "ehrenamtlich" (... weil eigentlich meiner Auffassung das HBKG pauschale Aufwandsentschädigungen für alle Feuerwehrleute ausschließt (§ 10(1), §11(4) ...)


    Und in Ba-Wü haben wir da eben §15 Abs. 1 FwG, der dieses ermöglicht.



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg358942
    Datum03.09.2006 20:5473573 x gelesen
    Hallo,

    in Stuttgart bekommen ehrenamtliche Gemeinderäte zwischen 2000 und 3000 ?, - nicht im Jahr sondern pro Monat! Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Aufwand im Ehrenamt oder im "Ehrenamt" ist der Unterschied zwischen nobel und dumm recht fließend.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen358943
    Datum03.09.2006 20:5773828 x gelesen
    Ist zwar ziemlich beschei..... aber ist auch bei FF`en so. z.B. FF Darmstadt Brandwachen im Theater wird vergütet.
    Einige FF`s die ich kenne Zahlen Einsatz Geld an die Kameraden, die in den Einsatz involviert sind.
    Und viele FF`s bezalhen die Gerätewarte, GBI bzw STBI und Wehrführer mit einer Aufwandsetschädigung. Kommt wohl auf das selbe raus, obwohl es evtl. nicht fair ist gegenüber den anderen Kameraden.


    Dies ist meine Eigene Meinung und vertritt nicht die meiner Feuerwehr oder deren Führung.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg358945
    Datum03.09.2006 21:1573528 x gelesen
    Geschrieben von Tobias KarachEinige FF`s die ich kenne Zahlen Einsatz Geld an die Kameraden, die in den Einsatz involviert sind.

    Wenn das die örtliche Satzung her gibt. Damit könnte z.B. pauschal möglicherweise entstandener Aufwand abgegolten werden und somit für alle Beteiligten zeitaufwendigen Einzelabrechnungen vermieden werden.


    Geschrieben von Tobias KarachUnd viele FF`s bezalhen die Gerätewarte, GBI bzw STBI und Wehrführer mit einer Aufwandsetschädigung. Kommt wohl auf das selbe raus, obwohl es evtl. nicht fair ist gegenüber den anderen Kameraden.

    Auch hier wird i.d.R. ein erhöhter Aufwand dieser Personen abgegolten. z.B. Telefonkosten, Fahrtkosten mit privaten Fahrzeugen, Büroauslagen,...



    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen358947
    Datum03.09.2006 21:2073924 x gelesen
    Hallo,
    in Hessen gibt es die Dienstentschädigungsverordnung bei der Feuerwehr:

    http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=0d7fdd27c60890a47bd2022058f24206
    die regelt, was wer bekommt. Wenn man mal zusammenzält, wieivele hessische Feuerwehrleute da was bekommen können ( über 2600 Ortsteile in 426 Kommunen )in Hessen

    und dann zum Freiliigen Polizeidienst lese:
    Infos zum freiwilligen Polizeidienst unter:
    http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84

    Übrigens bezahlen diese Leute ihre Reinigung der Bekleidung selbst, feuerwehrs sollte doch die Einsatzkleidung gewaschen bekommen - ich nehme meine Einsatzkleidung nicht nach Hause mit -
    Gruß

    Ralf Leistner


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    AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / Brandenburg358950
    Datum03.09.2006 21:4973378 x gelesen
    Berlin hat die "freiwillige Polizeireserve", zum Unmut der CDU, die an dem geliebten Kind aus Mauerzeiten festhalten wollte, abgeschafft. Kameraden aus meinen Lehrgang, den ich gerade bei der Berliner Feuerwehr besuche, sind deswegen zur FF gewechselt - auch nicht verkehrt. Meine Kameraden aus der Bundeshauptadt bekommen übrigens für jede der 80 Lehrgangsstunden im Gegensatz zu mir 2, 56 ?. Nach dem Lehrgang sind sie nicht nur klüger, sondern immerhin auch etwas über 200 ? "reicher". Für Schüler u. Studenten/ Azubis ist das nicht schlecht.


    -
    Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
    PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen358952
    Datum03.09.2006 22:0574046 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDu wirst erleben, dass auch die Feuerwehr dafür noch Geld bekommt -
    In deiner Nähe arbeitet eine FF mit hauptamtlichen Kräften gerade an einem Rentensystem für FF-Angehörige.
    Wer regelmäßig und bis zum 60. Lebensjahr aktiv ist, sammelt pro Monat und für Einsatzteilnahmen eine Rente an, die ab 60 ausgezahlt werden soll.


    Gruß
    Markus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg358953
    Datum03.09.2006 22:1174011 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus GroßIn deiner Nähe arbeitet eine FF mit hauptamtlichen Kräften gerade an einem Rentensystem für FF-Angehörige.
    Wer regelmäßig und bis zum 60. Lebensjahr aktiv ist, sammelt pro Monat und für Einsatzteilnahmen eine Rente an, die ab 60 ausgezahlt werden soll.


    gibt es (meines Wissens) auch schon bei mindestens einer Freiw. Feuerwehr in BaWü ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen358954
    Datum03.09.2006 22:1273674 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bernd Hallsteinmit einer Bezahlung von 7 ? pro Stunde.
    Streiche Bezahlung, setze Aufwandsentschädigung.

    Geschrieben von Bernd HallsteinMißbrauch ?freiwillig und ehrenamtlich? für einen Hilfspolizeidienst auf.
    Was ist es deiner (eurer) Meinung nach sonst?

    Freiwillig ist es auf jeden Fall und die Bedeutung des Begriffs Ehrenamt hat nichts damit zu tun, ob man für seine Aufwendungen einen Ausgleich bekommt oder eben nicht.

    Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt gibt es an jeder Ecke - Politiker, Funktionsträger in Vereinen, Hilfsorganisationen und auch bei der Feuerwehr.


    Gruß
    Markus

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen358962
    Datum03.09.2006 23:2573633 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yergibt es (meines Wissens) auch schon bei mindestens einer Freiw. Feuerwehr in BaWü ...


    Das hört sich seeehr interessant an.

    Gibts da irgendwo nähere (verwertbare) Informationen dazu, sodass ein solches Konzept vielleicht auch andererorts eingerichtet werden kann?



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg374257
    Datum05.12.2006 15:4873539 x gelesen
    hallo,

    aktuell dazu ein Hinweis zu einer Fernsehsendung - live aus der Fahrzeughalle
    der Freiwilligen Feuerwehr Klein- und Groß-Karben:

    Ehrenamt ? Außer Spesen nix gewesen? [ hr fernsehen - 7.12.2006 - 20:15]


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg393491
    Datum28.03.2007 12:0873564 x gelesen
    Update


    Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz393931
    Datum30.03.2007 13:2873612 x gelesen
    So langsam nervt mich es schon, wenn für jedes Ehrenamt Steuergelder zur Verfügung stehen, nur nicht für die Feuerwehr.
    7,-- Euro netto die Stunde als geringe Aufwandsentschädigung zu bezeichnen ist bei der derzeitigen Diskussion über Mindestlöhne wohl ein Witz. Viele Facharbeiter wären dankbar für diesen Stundenlohn.
    1 Euro-Jober dürfen einen ganzen Tag dafür arbeiten.
    Dann ist es natürlich kein Wunder, das sich die fünfache Anzahl an Bewerbern für so ein "Ehrenamt" finden. Als nächstes kommt dann: Was soll ich bei der Feuerwehr, da gibts ja nix für die Arbeit.


    kameradschaftliche Grüße
    Heinz

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393932
    Datum30.03.2007 13:3173477 x gelesen
    Und wenn man dann mal sieht für was dieser freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird. Da liegt die Gefährdung im Feuerwehrdienst um ein vielfaches höher. Und dafür gibt es dann keine Entschädigung. Ist schon seltsam, dass der freiwillige Polizeidienst einen höheren Stellenwert hat als die Feuerwehr...


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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds393933
    Datum30.03.2007 13:5073844 x gelesen
    Thema Bezahlung:
    Ich meine, dass wir dankbar sein sollten für unser System der FREIWILLIGKEIT.
    Was ich damit meine ist folgendes:
    England hat bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Freiwilligen Feuerwehren wie wir, sondern Teilzeit (retained) Feuerwehren.

    Die werden für jede Übungs- und Einsatzstunde bezahlt und als ich dort UNSER System ansprach, da kam die Aussage: "Also, DAS würde ich nicht machen!"

    Ohne die Arbeit der dortigen Kameraden klein reden zu wollen (wäre unfair) meine ich, dass wir die besseren FW-Männer i- da wirklich mit dem Herzen dabei - in den Reihen haben.

    Nebenbei kenne ich sogar Freiwillige FW im Ausland, z.B. Chile- bei denen sogar ein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Das allerdings muss nicht sein, :-)

    So wird vermieden, dass jemand mit Brast im Bauch zum wöchentlichen Dienst geht: "So'n Mist, muss schon wieder los, oder ich verdiene nichts/Fliege raus und das Urlaubsgeld ist weg .... etc..."

    Der Vergleich mit den BF hinkt hier nun völlig, denn hier ist es der tägliche Broterwerb, wobei noch sehr viele Kollegen ebenfalls Mitglieder in einer FFw sind - natürlich unbezahlt..

    Was keinem zugemutet werden sollte, das ist das Geld, was er beilegen muss, wenn er auf eigene Kosten zu einem Lehrgang geht.

    Das aber sind SPESEN, Auslagenersätze, die selbsverständlich sein sollten

    immer gesunde Heimkehr
    Klaus


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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg393934
    Datum30.03.2007 13:5173575 x gelesen
    Das kann ich so nicht unterschreiben. Bei uns in HDH fahren die Freiwilligen am Wochenende auch Streife, hab schon bei mehreren Einsätzen welche gesehen.
    Die werden dann auch zu "Wochenend-Nettigkeiten" wie Schlägereien und Messerstechereien gerufen, was halt am WE im Umfeld diverser Lokale bei uns so üblich ist.

    Das sich manch freiwilliger FA hier ungerecht behandelt fühlt kann ich zwar nachvollziehen, aber man(n) sollte sich auch mal überlegen aus welcher Motivation heraus wir bei der Feuerwehr sind.
    Bei mir ( und ich denke mal den meisten Kameraden ) ist es nicht das Geld und da könnten die bei der Polizei von mir aus 50 ? die Stunde kriegen, ich bin und bleibe Feuerwehrmann.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen393937
    Datum30.03.2007 13:5273482 x gelesen
    Geschrieben von Heinz CapranoSo langsam nervt mich es schon, wenn für jedes Ehrenamt Steuergelder zur Verfügung stehen, nur nicht für die Feuerwehr.
    7,-- Euro netto die Stunde als geringe Aufwandsentschädigung zu bezeichnen ist bei der derzeitigen Diskussion über Mindestlöhne wohl ein Witz. Viele Facharbeiter wären dankbar für diesen Stundenlohn.
    1 Euro-Jober dürfen einen ganzen Tag dafür arbeiten.
    Dann ist es natürlich kein Wunder, das sich die fünfache Anzahl an Bewerbern für so ein "Ehrenamt" finden. Als nächstes kommt dann: Was soll ich bei der Feuerwehr, da gibts ja nix für die Arbeit.


    Das gleiche Thema gibt es doch auch schon im Rettungsdienst.
    Im letzten Jahr hat das Rote Kreuz, welches bei uns im Landkreis den Rettungsdienst betreibt, über Zeitungsanzeigen Ehrenamtliche gesucht, die für eine Aufwandsentschädigung am Wochenende den Rettungsdienst "unterstützen", sprich anstelle der HA fahren. Angeboten wurde neben der Entschädigung die Ausbildung zum RS und bei Bedarf der C1.
    Böse Stimmen haben damals behauptet, das die Ehrenamtlichen aus den Ortsgliederungen nicht bereit waren, das zu machen, weil sie den HA nicht die Stellen streitig machen wollten.

    Aber auch in anderen Städten soll es ja schon so etwas geben.


    Gruß
    Heinrich


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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW393939
    Datum30.03.2007 13:5673351 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannUnd wenn man dann mal sieht für was dieser freiwillige Polizeidienst eingesetzt wird. Da liegt die Gefährdung im Feuerwehrdienst um ein vielfaches höher.

    Das kann man so pauschal nicht sagen, mit den je nach Bundesland gestellten Trillerpfeifen, Pfeffersprays und Mobiltelefonen kann man sich entsprechend der persönlicher Begabung auch hinreichend verletzen...

    Geschrieben von Daniel HermannIst schon seltsam, dass der freiwillige Polizeidienst einen höheren Stellenwert hat als die Feuerwehr...


    Zumal durchaus nicht jeder FF-ler durch eine erfahrenen BF- Beamten begleitet wird *ggg*.

    Wie ist das bloß möglich?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar393941
    Datum30.03.2007 13:5973451 x gelesen
    Mahlzeit

    das ist bei uns gang und gäbe. rettung für 2,80?.

    Und net wenige Arbeitslose verdienen sich so was dazu ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393943
    Datum30.03.2007 14:0273710 x gelesen
    Geschrieben von Klaus BethgeEngland hat bis auf ganz wenige Ausnahmen keine Freiwilligen Feuerwehren wie wir, sondern Teilzeit (retained) Feuerwehren.

    Die werden für jede Übungs- und Einsatzstunde bezahlt und als ich dort UNSER System ansprach, da kam die Aussage: "Also, DAS würde ich nicht machen!"

    Ohne die Arbeit der dortigen Kameraden klein reden zu wollen (wäre unfair) meine ich, dass wir die besseren FW-Männer i- da wirklich mit dem Herzen dabei - in den Reihen haben.



    Ich denke, dass wir über kurz oder lang auch in Deutschland zu diesem System wechseln werden. Nur Klaus, du hast die Fulltime-Firefighter vergessen, die hauptsächlich auf den Wachen stationiert sind. Die Retained bekommen Geld für jede Ausbildung, Übung, jeden Einsatz und ein Grundgehalt von ca. 1200 Pfund/Jahr. Dafür müssen sie aber in der Woche abends an bestimmten Tagen auf jeden Fall erreichbar sein um für Einsätze herangezogen zu werden. Da ist natürlich auch eine Verpflichtung zur Weiterbildung dabei, die in Deutschland fehlt. Dieses System würde, obwohl auf den ersten Blick durch die höhere Zahl an Berufsfeuerwehrleuten und bezahlten Teilzeitkräften, um einiges Günstiger sein als das derzeitige in Deutschland. Im UK werden nicht so viele Feuerwehren vorgehalten, sondern gemäß einer Gefährdungsanalyse über das Land verteilt. So verhindert man unnötig viele Feuerwehren , die teure Fahrzeuge, Ausrüstung und Bekleidung brauchen ohne wirklich benötigt zu werden, da es genug andere Feuerwehren im Gebiet gibt. Siehe Feuerwehr Fürth-Steinbach im hessischen Odenwald. (Nur ein Beispiel) Die Gemeinde Fürth besitzt eine Stützpunktwehr in der Kerngemeinde und doch haben 13 Ortsteile eine eigene Wehr obwohl fast alle Ortsteile nicht mehr als ca. 4km von Fürth entfernt sind. Da gäbe es genug Einsparungspotential, denn würde man die ganzen TSF, TSF-W und MTFs verkaufen, die Wehren auflösen und dafür der Wehr in der Kerngemeinde etwas mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen, wäre es trotzdem noch günstiger als jetzt.


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393951
    Datum30.03.2007 14:1373558 x gelesen
    Geschrieben von Marc MaierDas kann ich so nicht unterschreiben. Bei uns in HDH fahren die Freiwilligen am Wochenende auch Streife, hab schon bei mehreren Einsätzen welche gesehen.
    Die werden dann auch zu "Wochenend-Nettigkeiten" wie Schlägereien und Messerstechereien gerufen, was halt am WE im Umfeld diverser Lokale bei uns so üblich ist.


    Ja, der freiwillige Polizeidienst ist in Baden-Württemberg auch anders geregelt als in Hessen. In BW tragen die freiwilligen nach einer längeren Ausbildung auch Waffen und werden teilweise regulär im Streifendienst eingesetzt. In Hessen sieht die Sache anders aus. Die freiwilligen laufen Streife um Präsenz zu zeigen, dürfen jedoch keine hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen. Sie schreiben Falschparker auf und sollen der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Wie geschrieben "vermitteln"...


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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg393952
    Datum30.03.2007 14:1373737 x gelesen
    Hallo Daniel,

    man sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt.

    Ich bin beruflich regelmäßig in England und dort sieht "feuerwehrtechnisch" alles sehr gut aus. In jedem Industriebetrieb sieht man von jeder Position aus ZIG Feuermelder und Feuerlöscher - so sieht es auch in den Hotels,... aus. Das mag für einen Deutschen bei erster Betrachtungsweise übertrieben erscheinen - ist aber dort einfach Notwendigkeit weil es ja nach Region seeeehr lange dauern kann bis da eine Feuerwehr kommt. Die haben Anfahrtszeiten und -strecken die katastrophal sind. Mag sein dass dieses System günstiger ist als unsres - wünschenswert im Vergleich zu Deutschland ist das aber in keinem Fall!

    MkG

    Markus


    ICQ-Status:

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393953
    Datum30.03.2007 14:1873374 x gelesen
    Geschrieben von Markus HaberstrohIch bin beruflich regelmäßig in England und dort sieht "feuerwehrtechnisch" alles sehr gut aus. In jedem Industriebetrieb sieht man von jeder Position aus ZIG Feuermelder und Feuerlöscher - so sieht es auch in den Hotels,... aus. Das mag für einen Deutschen bei erster Betrachtungsweise übertrieben erscheinen - ist aber dort einfach Notwendigkeit weil es ja nach Region seeeehr lange dauern kann bis da eine Feuerwehr kommt. Die haben Anfahrtszeiten und -strecken die katastrophal sind. Mag sein dass dieses System günstiger ist als unsres - wünschenswert im Vergleich zu Deutschland ist das aber in keinem Fall!

    Ich weiss, ich bin auch relativ oft drüben. Aber in Gebieten mit erhöhter Gefährdung, z.B. chemischer Industrie, hoher Bebauungsdichte ist auch die Wachverteilung entsprechend. Ich musste aber auch schon mal auf der Isle of Skye über anderthalb Stunden auf einen RTW warten. Dort ist das System aber so, dass automatisch ein niedergelassener Arzt an die Einsatzstelle disponiert wird der weit vor der Ambulance da ist. Mit dem Arzt zusammen hab ich dann den Verunfallten weiterversorgt: Immobilisation, Zugang, etc.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393954
    Datum30.03.2007 14:2073423 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Daniel HermannIm UK werden nicht so viele Feuerwehren vorgehalten

    62, um genau zu sein.
    Und da sind die in Nordirland, Schottland, Wales sowie auf den umliegenden Inseln schon mit dabei.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg393956
    Datum30.03.2007 14:3073656 x gelesen
    Ach so, also so ne Art "Parkwächter" ;)
    Den Job übernimmt bei uns das Ordnungsamt ( in polizeiähnlichen Uniformen... ).


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg393957
    Datum30.03.2007 14:3373442 x gelesen
    Geschrieben von Marc MaierAch so, also so ne Art "Parkwächter" ;)
    Den Job übernimmt bei uns das Ordnungsamt ( in polizeiähnlichen Uniformen... ).



    Ich hab in Hessen auch schon die Bezeichnung: "Hilfssheriffs" gehört... ;-)

    Ich will ja nichts gegen das Engagement dieser Leute sagen, aber ich denke dass das Engagement der FFen doch höher anzusiedeln ist. (Und so was von mir...!)


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393962
    Datum30.03.2007 15:0473463 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus Haberstrohman sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt.

    Die Argumentate würde hier so schön reinpassen. Leider sind sie schlichtweg falsch:

    Kosten direkter Brandschäden in % des BSP:
    Großbritannien: 0,15
    Deutschland: 0,17
    Frankreich: 0,17
    Niederlande: 0,18
    Italien: 0,19
    Schweden: 0,19
    Dänemark: 0,20
    Schweiz: 0,23
    Österreich: 0,26
    Norwegen: 0,28


    Kosten indirekter Brandschäden in % des BSP:
    Großbritannien: 0,010
    Frankreich: 0,011
    Italien: 0,014
    Österreich: 0,016
    Deutschland: 0,016
    Niederlande: 0,027
    Dänemark: 0,029
    Schweiz: 0,095


    Brandtote je 100.000 Einwohner:
    Schweiz: 0,56
    Spanien: 0,61
    Italien: 0,68
    Niederlande: 0,68
    Deutschland: 0,74
    Frankreich: 0,94
    Großbritannien: 1,04
    Österreich: 1,31
    Belgien: 1,35
    Norwegen: 1,35
    Dänemark: 1,49
    Griechenland: 1,59
    Schweden: 1,60
    Irland: 1,63
    Finnland: 1,83


    Kosten des Feuerwehrwesens in % des BSP:
    Dändemark: 0,07
    Österreich: 0,11
    Norwegen: 0,11
    Belgien: 0,14
    Finnland: 0,14
    Niederlande: 0,15
    Schweden: 0,15
    Großbritannien: 0,21
    (keine Zahlen für Deutschland)

    Q: The Geneva Association: World Fire Statistics Nr. 22, Oktober 2006


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW393966
    Datum30.03.2007 15:1073718 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Markus Haberstrohman sollte dabei aber nicht vergessen dass England fast die meisten Brandtode in Europa hat und auch bei Bränden die Höhe der Schadensummen im Vergleich zu anderen Ländern um ein Vielfaches höher liegt.

    Die Argumentate würde hier so schön reinpassen. Leider sind sie schlichtweg falsch:


    Vermute ich auch, aber leider vermute ich auch, dass so gut wie alle Zahlen fragwürdig sind, weil die Datenbasis das Problem ist... (Vgl. dazu Diskussion um Brandstatistiken seit 20 Jahren in Deutschland, wenn wir das intern schon nicht sauber hinkriegen, wie dann erst EU-weit?)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg393969
    Datum30.03.2007 15:3473685 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Cimolino Vermute ich auch, aber leider vermute ich auch, dass so gut wie alle Zahlen fragwürdig sind, weil die Datenbasis das Problem ist...

    Genau: meine Statistik (muss ich nochmals suchen) stammt aus dem Jahr 2003 - und da sah das eben noch so aus wie von mir beschrieben...

    "Trau keiner Statistik die Du nicht selbst gefälscht hast".

    Mkg

    Markus


    ICQ-Status:

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen393975
    Datum30.03.2007 16:1273527 x gelesen
    Hallo,

    hier muss ich mal ganz kurz einschreiten...

    Geschrieben von Daniel HermannSiehe Feuerwehr Fürth-Steinbach im hessischen Odenwald. (Nur ein Beispiel) Die Gemeinde Fürth besitzt eine Stützpunktwehr in der Kerngemeinde und doch haben 13 Ortsteile eine eigene Wehr obwohl fast alle Ortsteile nicht mehr als ca. 4km von Fürth entfernt sind.

    Es gibt in Fürth genau EINE Feuerwehr. Desweiteren hat Fürth nur 12 Ortsteile und nur in 11 steht ein Gerätehaus... Sicherlich ist ein Teil der Ortsteile relativ nah, aber das findet man ÜBERALL.
    Ganz nebenbei ist gerade ein Bedarfsplan verabschiedet worden...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio393986
    Datum30.03.2007 16:3873534 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus HaberstrohGenau: meine Statistik (muss ich nochmals suchen) stammt aus dem Jahr 2003 - und da sah das eben noch so aus wie von mir beschrieben...

    Aus dem Jahr 2003 stammt zum Beispiel der CTIF Report Nr. 9.
    Und der enthält - mit Ausnahme von Deutschland, Österreich, Dänemark, Island (!) und eben Großbritannien - überhaupt keine Daten aus Westeuropa.


    MkG,
    Christi@n

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    Fumus ignem

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394026
    Datum30.03.2007 21:3173472 x gelesen
    Warum nicht für die Feuerwehr?

    Aus der "Entschädigungssatzung" unserer Gemeinde (gleiches gibt es überall in Baden-Württemberg):

    - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde
    - Bei Brandwachen 8 EUR pro angefangene Stunde
    zzgl. "Schmutzzulage", zzgl. Jahrespauschalen für Kommandaten, Gerätewarte in Höhe von mehreren Hundert EUR
    zzgl. Ausbilderpauschale

    Alles aus Steuergeldern!

    und das beste:
    Jeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc.

    Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt.


    Ich verstehe wirklich nicht, worüber sich hier aufgeregt wird.

    Wenn schon, sollte es doch eigentlich für alle (egal welches Ehrenamt) gleich viel oder gleich wenig geben.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit

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    AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg394054
    Datum31.03.2007 00:3673464 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardAus der "Entschädigungssatzung" unserer Gemeinde (gleiches gibt es überall in Baden-Württemberg):
    das ist falsch. Es mag zwar vielerorts eine Entschädigungssatzung geben, allerdings werden nicht überall Aufwandsentschädigungen an die FM bezahlt.

    Geschrieben von Udo BurkhardJeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc.
    Das stimmt so pauschal ebenfalls nicht. Ich habe (bis auf ausgelegte Spesen bei Lehrgängen oder Seminaren und einem Zuschuss zum Kauf von Schnürstiefeln) im Zusammenhang mit der Feuerwehrtätigkeit noch kein Geld erhalten. Und deshalb sehe ich es auch nicht ganz ein, warum freiwillige Tätigkeit für das Land (=freiwilliger Polizeidienst) bezahlt wird, während die Tätigkeit auf kommunaler Ebene nicht entlohnt wird.

    MfG


    Daniel Nagel
    FF Malsch Abt. Völkersbach

    Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg394072
    Datum31.03.2007 09:3373488 x gelesen
    Guten Morgen,

    das soll jetzt kein "Nebenschauplatz" werden und wir sollten auch hier nicht endlos über verschiedene (teilweise wohl auch falsche) Statistiken diskutieren. Nur der Vollständigkeit halber ein Zitat aus "meiner" Statistik die seltsamerweise völlig andere Zahlen zeigt als die von Euch genannten:

    "...Eine Vergleichsstudie der TU Wien über die letzten 10 Jahre ergab, dass es in Österreich jährlich 6,9 Brandtote je eine Million Einwohner gibt - England (20,8), Frankreich (19), Schweiz (6,19,)..." Wie Ihr seht liegt England da "an der Spitze".

    Schönes Wochenende noch!

    MkG

    Markus


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394073
    Datum31.03.2007 09:3673751 x gelesen
    Es mag zwar vielerorts eine Entschädigungssatzung geben, allerdings werden nicht überall Aufwandsentschädigungen an die FM bezahlt.
    Richtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht.

    Und deshalb sehe ich es auch nicht ganz ein, warum freiwillige Tätigkeit für das Land (=freiwilliger Polizeidienst) bezahlt wird, während die Tätigkeit auf kommunaler Ebene nicht entlohnt wird.
    Da stimmen wir im Grundsätzlichen überein.
    Die politische Schweinerei ist jedoch die generelle Ungleichbehandlung.

    Machen wir doch mal zum Vergleich eine reale Einsatzrechnung auf (war dabei):
    Brand (leerstehender) Bauernhof, Zwei Wehren + örtliche DRK-SEG
    Alarmierung um 23:15, Einsatzende um 05:30

    Feuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    DRK-Helfer:
    0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten.

    Dagegen sind die Differenzen zwischen frw. Polizeidienst und FF geradezu lächerlich.

    Schau mal rein: http://www.helfergleichstellung.brk.de/


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW394076
    Datum31.03.2007 09:5573673 x gelesen
    Diese Forderung ist auf jeden Fall gerechtfertigt....

    Aber dann bitteschön nur für die Helfer die in einen ungeplatenten Einsatz gehen. Es kann nicht sinn der Sache sein das wenn ein Ehrenamtlicher Helfer lieber einen RTW besetzt oder was auch immer dafür von seiner Arbeitsstelle freigestellt wird.

    Wird irgendwo die SEG bei MANV oder zur Verpflegung von Einsatzkräften benötigt.... gleiche Rechte wie die Feuerwehr.

    sonst

    PRIVATVERGNÜGEN!!!!!


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394101
    Datum31.03.2007 11:3873540 x gelesen
    Aber der generelle Rechtsanspruch besteht.

    Nur in einigen Regionen besteht ein Anspruch auf eine pauschalierte Aufwandsentschädigung.

    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    Nicht wirklich...

    Die politische Schweinerei ist jedoch die generelle Ungleichbehandlung.

    In Hessen beispielsweise eigentlich nicht gegeben.
    Werden die HiOrg im Rahmen des KatS tätig dann besteht definitiv eine Gleichstellung. Anders sieht es jedoch aus, wenn die EA-Helfer einer HiOrg aufgrund anderer Gründe tätig werden. Da müßte man im Einzelfall prüfen auf welcher Grundlage die Helfer wirklich tätig sind (privatwirtschaftliches Handeln der HiOrg, Amtshilfe für die Stadt/Gemeinde durch eine KatS-Einheit des Landes, Hilfeleistung gem. § 49 HBKG, ...) und dann daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394133
    Datum31.03.2007 13:1573237 x gelesen
    Full ACK!


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
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    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg394136
    Datum31.03.2007 13:2173675 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    DRK-Helfer:
    0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten.

    Dagegen sind die Differenzen zwischen frw. Polizeidienst und FF geradezu lächerlich.


    Hallo Udo,

    wie es Marc auch schon geschreiben hat, muss man schon die unterschiedlichen, gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen.

    Sprich: Bei diesem Einsatzszenario (auf dieser Ebene) gibt es für den Feuerwehreinsatz eine gesetzliche Grundlage, für die SEG nicht.

    Lösungsmöglichkeiten? Ich denke, dass hier nur der Weg zu den Spitzen der Kommunalverwaltung erfolgversprechend wäre. Auch dürften nur individiuelle - nach den örtlichen Gegebenheiten - Anträge zum Erfolg führen. Eine gesetzliche, landesweite Pauschalregelung halte ich bei den derzeitigen finanziellen Problemen für nicht durchsetzbar.

    Warum nicht mal mit einer ortsbezogenen Gefährdungsanalyse und einer daraus entstehenden gemeinsame Alarm- und Ausrückeordnung probieren? Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen.....

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394138
    Datum31.03.2007 13:2873620 x gelesen
    Der beste Lösungsansatz wäre natürlich ein (1) Gesetz, das alle Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammenfasst, - aber da bin ich schon wieder beim träumen.....

    Das würde vermutlich den HiOrg auch nicht nicht schmecken... ;-)

    Selbst wenn man die HiOrg als solches unangetastet ließe und fordern würde "nur" die Aufgaben Brandschutz, allgemeine Hilfe, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zivilschutz auf eine einheitliche staatliche Organisation zu übertragen, dürfte man sich nicht viele Freunde machen.

    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg394140
    Datum31.03.2007 13:3373486 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardRichtig, gezahlt wird nur auf Antrag. Aber der generelle Rechtsanspruch besteht.
    Wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü?

    Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    Bei uns: Keine Aufwandsentschädigung und auch keine Schmutzzulage. Vermutlich würde man auch die ein oder andere eingesetzte Einsatzkraft an diesem Tag an ihrer Arbeitsstelle antreffen. Und auch hier würde mich die deiner Meinung nach bestehende Rechtsgrundlage für BaWü interessieren.

    MfG


    Daniel Nagel
    FF Malsch Abt. Völkersbach

    Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg394142
    Datum31.03.2007 13:3573483 x gelesen
    Hallo,

    ich meine keine Neuschaffung einer einheitlichen staatlichen Organisation, sondern in einem (1) Gesetz eine Verfahrensregelung (unterhalb K-Schutz) für die bestehenden Organisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394144
    Datum31.03.2007 13:3873465 x gelesen
    Das es in den Ländern unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gibt, ist mir auch klar.
    Auch, das die einzelnen Kreise unterschiedliche Regelungen für die öffentliche Gefahrenabwehr haben.

    (Die betreffende DRK-SEG (nicht an meinem derzeitigen Wohnort) ist in die öffentliche Gefahrenabwehr gemäß AAO des betreffenden Kreises eingebunden (Aufgabe: medizinische Absicherung)). Es werden trotzdem keine Kosten erstattet.

    Fakt ist, Ehrenamt ist in Deutschland nicht gleich Ehrenamt, und da sehe ich das Problem.
    Ich kenne (Land-)Kreise, in denen Feuerwehrleute bei Vorlage ihres Dienstausweises UMSONST mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, freien Eintritt in Schwimmbäder bekommen und, und, und.
    Für Mitglieder anderer Hilfsorganisationen ... nichts.

    Wenn wir für die Regelung derartiger Ungleichheiten (irgendwie fällt mir da immer wieder die Animal-Farm ein) Gesetze brauchen, nur weil (Kommunal-) Politiker nicht in der Lage sind, soziale Gerechtigkeit walten zu lassen ... dann gute Nacht.

    Also, gönnen wir den freiwilligen Polizisten in Hessen ihre Aufwandsentschädigung, genauso wie einzelnen Freiwilligen Feuerwehren auch.
    Schließlich reicht es ja auch, wenn wir unsere tatsächlichen Aufwendungen ersetzt bekommen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394145
    Datum31.03.2007 13:4173373 x gelesen
    ich meine keine Neuschaffung einer einheitlichen staatlichen Organisation, sondern in einem (1) Gesetz eine Verfahrensregelung (unterhalb K-Schutz) für die bestehenden Organisationen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

    Mit dem Problem, daß man auch dann immer klären müßte welcher Natur die jeweils durchgeführte "Dienstleistung" ist, da besagte Organisationen in vielen Bereichen tätig sind. Auch müßte man den Beteiligten Kräften (wie eigentlich auch jetzt schon notwendig) also den Verantwortlichen der Stadte/Gemeinden, den Führungskräften der Fw und der HiOrgs sowie den Helfern der HiOrgs klarmachen wann was greift bzw. greifen kann.
    Eine generelle Lösung ist da nur sehr schwer zu finden.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394147
    Datum31.03.2007 13:4873432 x gelesen
    (Die betreffende DRK-SEG (nicht an meinem derzeitigen Wohnort) ist in die öffentliche Gefahrenabwehr gemäß AAO des betreffenden Kreises eingebunden (Aufgabe: medizinische Absicherung)). Es werden trotzdem keine Kosten erstattet.

    1. Da der besagte Brandeinsatz im Grundsatz ersteinmal ein Problem der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist, stellt sich die Frage wieso da der Kreis eine SEG einplant. Auch dürfte dann klar sein, daß da nicht die Entschädigungssatzung (sofern überhaupt vorhanden) der Gemeinde/Stadt greifen kann.

    2. Die Einbindung besagter SEG (auf welcher Grundlage auch immer) geht -davon gehe ich fest aus- auch auf die Initiative des örtlichen DRK-Verbandes zurück. Bei der zur Verfügungstekllung dieser Einheit scheint man wohl vergessen zu haben über gewisse Dinge saubere Abstprachen zu treffen.

    Ich kenne (Land-)Kreise, in denen Feuerwehrleute bei Vorlage ihres Dienstausweises UMSONST mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, freien Eintritt in Schwimmbäder bekommen und, und, und.

    Überlege auch mal wer der Dienstherr besagter Feuerwehrangehöriger ist.

    Für Mitglieder anderer Hilfsorganisationen ... nichts.

    Wieder die Frage nach dem Dienstherren und zudem die Fragestellung welche Angehörige welcher HiOrg wan und wie oft dann direkt welchem Dienstherren direkt oder indirekt unterstehen.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394148
    Datum31.03.2007 13:5073264 x gelesen
    Rechtsgrundlage für die Auszahlung an den Feuerwehrmann:
    eben die "Feuerwehr-Entschädigungssatzung" (Beschluss des Gemeinderates und somit rechtskräftig).

    Diese selbst findet ihre Rechtsgrundlage in § 4 Gemeindeordnung BaWü i.V.m. § 15 Feuerwehrgesetz BaWü und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde.

    Alles soweit legal. :)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
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    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds394149
    Datum31.03.2007 13:5373610 x gelesen
    solch einen Versuch hatten wir schon mal, ich meine, es war in den 70ern??- als das THW und der DFV sich gewaltig in die Flicken bekamen.

    Damals wollte das THW Brandschutzaufgaben übernehmen - und das war ein Generalangriff auf das Selbstverständnis der Feuerwehren.

    Glücklicherweise haben die "Boberen" dann einen geistigen Klimmzug gemacht (Beide!) und heute ist das absolut kein Thema mehr.

    Heute ruft die Feuerwehr völlig selbstverständlich das THW, wenn es gilt, Abstützarbeiten vorzunehmen, einsturzgefährdete Gebäude zu sichern oder auch nur "platt zu machen".

    Ich spreche hier vom Bereich Hannover, ob das überall so optimal läuft kann ich nicht wissen.

    Und wenn ein Helfer des THW einen C-Schlauch in die Hand nimmt bekommt keiner eine Krise!
    Die können das auch :-)

    Miteinander ist das Zauberwort!

    Gruß
    Klaus


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394151
    Datum31.03.2007 13:5773519 x gelesen
    Und wenn ein Helfer des THW einen C-Schlauch in die Hand nimmt bekommt keiner eine Krise!
    Die können das auch :-)


    Ich hab sogar schon THWler und JUHler gesehen, die gemeinsam Feuer gelöscht haben - war aber nur ein D-Rohr bzw. Kleinlöschgerät in Benutzung.... ;-)

    Miteinander ist das Zauberwort!

    Du hast aber schon das Thema und die im Verlauf aufgeworfenen rechtlichen Problematiken verfolgt? Um Zusammenarbeitsprobleme ging es nämlich nicht...


    MkG
    Marc


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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394153
    Datum31.03.2007 14:0573463 x gelesen
    Es geht hier nicht um die Rechtsgrundlagen für Einsätze,

    es geht um die behördlich verordnete Ungleichbehandlung des Ehrenamtes im Dienst der öffentlichen Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschutzschwelle.
    Das sind Sachen, die man (als idealistischer Ehrenamtlicher) ja durchaus noch verknusen kann.

    Aber wenn dann diese Ungleichbehandlung auch noch auf den privaten Lebensbereich ausgedehnt wird, sind für mich die Grenzen des guten (politischen) Geschmacks erreicht.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
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    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen394155
    Datum31.03.2007 14:1273301 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardFeuerwehrmann:
    Aufwandsentschädigung 70 EUR zzgl Schmutzzulage
    Rechtsanspruch auf bezahlte 'Ruhezeit' nach dem Einsatz. (mittlerweile in fast allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben)

    DRK-Helfer:
    0 EUR, 1 Tag Urlaub (ersatzweise ein Tagesverdienst) flöten.


    Mh bei uns ähnliches Beispiel gewesen, allerdings FF keine Aufwandsentschädigung.
    Gebauso wie das DRK in unseer Gemeinde.

    Und Urlaub oder Ruhepause = 0, da um 0630 (Einsatzauslösung um 0530) Arbeitsbeginn war und mein Arbeitgeber 0 Toleranz hat für Freisltellung für FF Einsätze.

    (bevor jetzt kommt da hat man rechtsansprich drauf und etc. Arbeitgeber Verklagen und Rauswurf riskieren ? wohl kaum in der heutigen Zeit)


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394156
    Datum31.03.2007 14:1473466 x gelesen
    Aber wenn dann diese Ungleichbehandlung auch noch auf den privaten Lebensbereich ausgedehnt wird, sind für mich die Grenzen des guten (politischen) Geschmacks erreicht.

    Nicht wenige Firmen bieten ihren Mitarbeitern gewisse Vergünstigungen. Es ist also für mich (im gewissen Rahmen natürlich) akzeptabel wenn die Städte und Gemeinden das auch für ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter machen - und das sind nunmal die Feuerwehrangehörigen. Auch wenn die HiOrg nicht selten von den Kommunen (in welcher Rechtsstellung auch immer) eingesetzt werden, handelt es sich letztendlich um Subunternehmer und diese müssen selbst mit ihrem Personal klarkommen - auch wenn es Ehrenamtliche sind.

    Ach übrigens: Mir sind nicht wenige Filialen amerikanischer Fast-Food-Ketten (Mehrzahl!!) bekannt wo man als Angehöriger einer HiOrg Rabatte eingeräumt bekommt. In eingen Fällen zwar auch greift diese Regelung auch auf Angehörige von Feuerwehren in anderen Fällen nicht (Zitat: "Davon gibt es in der Region einfach zu viele!").

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds394158
    Datum31.03.2007 14:1873448 x gelesen
    doch Marc,

    habe ich.

    Nur sehe ich diese rechtlichen Hindernisse einfach nicht.
    Gäbe es da rechtliche Bedenken, dann würde die Zusammenarbeit (das THW ist eine Bundesbehörde und die werden sich hüten, Unerlaubtes zu tun!) nicht so gut klappen.
    Und hier sind alle glücklich mit dem Ist-Zustand!

    Die Idee, alle Organisationen unter ein Gesetz zu stecken halte ich für suboprtimal!

    immer glückliche Heimkehr
    Klaus


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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen394160
    Datum31.03.2007 14:2673551 x gelesen
    Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Wenn schon, sollte es doch eigentlich für alle (egal welches Ehrenamt) gleich viel oder gleich wenig geben.


    Es wäre ja schon mal ein erster Schritt, wenn alle DEUTSCHEN Feuerwehren mal den gleichen Gesetzen unterliegen würden. Da braucht ihr bei Aufwandsentschädigungen erstmal garnicht über den Tellerrand der Feuerwehr zu Polizeidienst und Rettungsdienst herausschauen.


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394161
    Datum31.03.2007 14:2773266 x gelesen
    Nur sehe ich diese rechtlichen Hindernisse einfach nicht.

    Ähm, welche Hindernisse? Die Rechtlichen Hindernisse für eine Zusammenarbeit als solches sind zumeist nur sehr gering. Es gibt aber Unterschiede in der Rechtsstellung der Helfer, mit denen man dabei leben muß.

    Die Idee, alle Organisationen unter ein Gesetz zu stecken halte ich für suboprtimal!

    Sehe ich ähnlich, da die Beteiligen Organisationen auf zu vielen Gebieten auch außerhalb der Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig sind um da was einheitliches zu generieren. Anders natürlich die Schaffung einer einheitlichen Organisation, welche nur im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (im weit gefaßten Sinne) tätig ist. Dafür wäre es recht einfach eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen (politischer Wille vorausgesetzt). Dies würde aber unter Anderem eine Amputation von Aufgabenschwerpunkten der HiOrg (welche das im Grunde dann ja nicht betrifft) bedeuten, welche diese vermutlich nicht begeistern würde.

    MkG
    Marc


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394165
    Datum31.03.2007 14:2973411 x gelesen
    Es wäre ja schon mal ein erster Schritt, wenn alle DEUTSCHEN Feuerwehren mal den gleichen Gesetzen unterliegen würden.

    Gute Idee! Man sollte mal eine entsprechende Petition zu Änderung des Grundgesetzes starten.

    MkG
    Marc


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394167
    Datum31.03.2007 14:3073517 x gelesen
    :D

    Wie schon gesagt, ich habe nichts gegen eine "Aufwandsentschädigung" ... auch nicht bei der Feuerwehr.

    Es ist nur relativ schwierig, den eigenen Leuten und den "Finanziers" begreiflich zu machen, warum die Feuerwehrleute für die Einsätze "bezahlt" werden - und wir nicht.
    Auf'm Dorf ist das alles etwas schwieriger. ;)

    Im übrigen:
    Es sind mittlerweile nicht nur amerikanische Fast-Food-Ketten,
    die für Angehörige von Hilfsorganisationen in Einsatzkleidung Rabatte einräumen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394174
    Datum31.03.2007 14:4273602 x gelesen
    Es ist nur relativ schwierig, den eigenen Leuten und den "Finanziers" begreiflich zu machen, warum die Feuerwehrleute für die Einsätze "bezahlt" werden - und wir nicht.

    Da hilft das Subunternehmerbeispiel ganz gut. Man muß nur damit rechnen, daß dann irgend ein übermotivierter Helfer entsprechende Ansprüche an das DRK stellt (oder es zumindest versucht). Dann ist natürlich die Frage ob man möglichkeiten hat dies mit den Anforderern im Gesamtpreis abzurechnen oder nicht.

    MkG
    Marc


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394182
    Datum31.03.2007 14:5473281 x gelesen
    :D

    So ist es.
    Nagut, im DRK gibt es eindeutige Regelungen:
    Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, kein Anspruch auf Verdienstausfall.

    Ist auch in Ordnung so.
    Wobei ich dazu sagen muss, die Arbeitgeber unserer Leute sind hier, zum Glück, sehr kulant und kooperativ - ein Riesenvorteil.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394208
    Datum31.03.2007 15:5973239 x gelesen
    Geschrieben von Daniel NagelWo finde ich denn die Rechtsgrundlage für BaWü?

    Was sagt Eure gemeindliche Entschädigungssatzung für den Feuerwehrdienst dazu?


    Es gibt dabei i.d.R. folgende Fallunterscheidungen

    1. Nur Entschädigung für Verdienstausfall (i.d.R. bis 2 Tage pauschaliert, danach spitz abgerechnet)
    2. Entschädigung für Verdienstausfall wie bei 1. zzgl. pauschalierte Aufwandsentschädigung (Kraftstoff, Reinigung,...) mit extra Satz
    3. Kombinierte Entschädigung für Verdienstausfall und pauschalierte Aufwandsentschädigung.


    3. hat den deutlichen Vorteil, daß sie quasi immer gezahlt wird ohne daß ein Nachweis durch den FM geführt werden muß, was ihm an Aufwand genau entstanden ist.

    ggfs. gibt es dann noch unterschiedliche Sätze für Einsatz und Ausbildung.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg394239
    Datum31.03.2007 17:4073436 x gelesen
    Hallo Udo, Hallo Forum,

    immer langsam mit den jungen Pferden.

    Geschrieben von Udo Burkhard
    - Aufwandsentschädigung 10 EUR pro angefangene Einsatzstunde
    - Bei Brandwachen 8 EUR pro angefangene Stunde
    zzgl. "Schmutzzulage",

    Ist in der Regel eine pauschalierte Lohnersatzleistung. Diese müsste bei der Steuererklärung angegeben werden und man müsste einen Teil für die Rentenversicherung abführen, um später keinen Nachteil durch den FW- Dienst zu haben. Dann zahlt aber in der Regel kein AG den Lohn weiter.

    Geschrieben von Udo Burkhard
    und das beste:
    Jeder Aktive Feuerwehrmann erhält im Jahr eine Pauschale für die Teilnahme an Leitungsvergleichen, Sitzungen etc.

    Dies kann jede Kommune regeln wie sie will. Bei uns gibt es nichts in dieser Richtung.


    Geschrieben von Udo Burkhard
    Dies wird aus Spenden und Zuschüssen der Gemeinde (also Steuergeldern!) gezahlt.
    Die FW ist eine Organisation der Gemeinde und kein privater Verein, daher muss die Kommune die notwendigen Gelder an Ihre Feuerwehr zahlen. Ich bitte Dich dies einmal zu beachten.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394248
    Datum31.03.2007 18:1873598 x gelesen
    Junge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;)

    Die Lohnfortzahlung ist im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt, der Arbeitgeber macht seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde direkt geltend - auf der Basis des FwG, nicht der Entschädigungssatzung.

    Zitat unserer FwES:
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung ... ersetzt.
    Ich persönlich kenne keinen Feuerwehrmann, der auf diese pauschalisierte Aufwandsentschädigung verzichtet, warum sollte er auch?

    Die, nennen wir sie "Feier-Pauschale", in Höhe von 50 EUR pro Jahr und FM(SB) wird aus dem Sondervermögen (nach der Feuerwehrsatzung) bezahlt.
    Zitat aus unserer FwS:
    Das Sondervermögen besteht aus:
    1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter
    2. Erträgen aus Veranstaltungen
    3. sonstigen Einnahmen


    Also ...

    Das von mir gebrachte Beispiel sollte nur verdeutlichen, das die 7 EUR für die freiwilligen Polizeimitarbeiter in Hessen ein Klacks gegenüber anderen vergleichbaren Zahlungen ist.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394252
    Datum31.03.2007 18:3373317 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardJunge Pferde ist gut, nach 30 Dienstjahren ;)

    Die Lohnfortzahlung ist im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt, der Arbeitgeber macht seine Ansprüche gegenüber der Gemeinde direkt geltend - auf der Basis des FwG, nicht der Entschädigungssatzung.


    Welcher § ist das Deiner Meinung nach?


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394283
    Datum31.03.2007 19:4873314 x gelesen
    Die mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü).
    Aber das sollte dir bekannt sein. :)

    Aber darum geht es in diesem Thread nicht.
    Hier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird.
    Ich habe mit einem örtlichen Beispiel versucht deutlich zu machen, das dies kein Einzelfall, sondern in unserer Gesellschaft die Regel ist.

    Frei nach "Animal Farm": "Alle Ehrenamtlichen sind gleich - Aber einige sind gleicher".

    Aber vielleicht finden wir irgendwann einen Weg, tatsächlich eine Gleichstellung zu erreichen, denn kein Ehrenamtlicher ist besser als ein Anderer - alle leisten ihren eigenen individuellen Beitrag in unserer Gesellschaft - und es wäre nur fair, wenn diese Gesellschaft (und die Politik) dies für alle GLEICH honoriert.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394285
    Datum31.03.2007 19:5973639 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDie mir bekannten Arbeitsgeber, die sich die Lohnfortzahlung erstatten lassen, machen dies aufgrund § 17 (2) FwG (BaWü).

    Und genau das ist die übliche Falschmeinung.
    §17 Abs. 2 gilt lediglich für Fälle, in denen der FM im Dienst verletzt wird oder erkrankt und er vom Arbeitgeber die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält. Diese kann der AG sich direkt erstatten lassen.

    Für den Verdienstausfall für Ausbildung und Einsatz gelten die Vorschriften des §15 FwG Ba-Wü.
    Und da ist der Regelfall, daß der AG nichts weiter zahlt und der AN = FM einen Anspruch auf Ersatz durch die Gemeinde hat.
    Für Ausfälle bis zu zwei Tage wird dies i.d.R. pauschaliert gemacht, d.h. pro Stunde Dienst wird unabhängig vom tatsächlichen Verdienstausfall ein Pauschalbetrag gezahlt. Erst über zwei tage bekommt der FM von der Gemeinde den tatsächliche Verdienstausfall ersetzt.

    Ale anderen Regelungen, auch die direkte Abrechnung mit dem AG bei Ausfällen über zwei Tage sind Sonderfälle die in der Satzung und ggfs. zusätzlich per Vereinbarung zwischen AG, AN und Gemeinde zu regeln sind.


    Geschrieben von Udo BurkhardHier geht es darum, das es teilweise Unverständniss hervorruft, das eine bestimmte Gruppe Ehrenamtlicher offenbar gegenüber anderen Gruppen Ehrenamtlicher (finanziell) bevorzugt behandelt wird.

    Es ist immer die Frage, wer warum etwas bekommt (Anspruchsgrundlage). Und ob das dann alles noch ehrenamtlich ist. FPD ist zwar freiwillig, aber nicht unbedingt ehrenamtlich.
    Und bei der FW erhalten wir Aufwand und Verdienstausfall pauschaliert ersetzt. Das ist also keine Bezahlung, sondern Ersatz von Nachteilen. Also weiter ehrenamtlich.
    Auch die HiOrg im KatEinsatz bekommt den Ersatz des Verdienstausfalls.
    Und bei allem, was nicht geregelt ist, ist das eben Pech. Das gilt auch für die Feuerwehr, wenn wir derart tätig werden würden, daß das FwG und Entschädigungssatzung der Gemeinde nicht greifen.


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    Christian Fischer
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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg394286
    Datum31.03.2007 20:0073625 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAber vielleicht finden wir irgendwann einen Weg, tatsächlich eine Gleichstellung zu erreichen, denn kein Ehrenamtlicher ist besser als ein Anderer - alle leisten ihren eigenen individuellen Beitrag in unserer Gesellschaft - und es wäre nur fair, wenn diese Gesellschaft (und die Politik) dies für alle GLEICH honoriert.

    Hallo,

    nur mal so zum Nachdenken..... in Stuttgart bekommt ein ehrenamtlicher Gemeinderat so auf ca. 2500 ? im Monat. Die gleichen Leute, die nicht müde werden über das Ehrenamt zu philosophieren und andere Menschen zu ehrenamtlicher (wirklich ohne Geld!) Arbeit auffordern.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg394288
    Datum31.03.2007 20:0173596 x gelesen
    Guten Abend

    Siehe eben:

    -> "HR-Fernsehen".

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394295
    Datum31.03.2007 20:1673359 x gelesen
    Ich weiss ... in anderen Gemeinderäten und Stadträten sieht es nicht anders aus.
    Und das blöde daran ist, das der Betrag ausgezahlt werden muss ... ein Verzicht ist nicht möglich.
    :)

    Aber als idealistischer Ehrenamtlicher darf man doch träumen, oder? ;)


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394311
    Datum31.03.2007 20:5273501 x gelesen
    Also in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber.
    Der Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen!
    Wenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig.
    Als Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten:
    entweder ich zahle für diesen Zeitraum keinen Lohn oder
    ich hole mir den Lohn, den ich meinem Mitarbeiter in diesem Zeitraum zahle, von der Gemeinde zurück - ganz legal.

    Im übrigen ...
    Im Falle eines (Dienst-)Unfalls bekomme ich als Arbeitgeber den Lohnfortzahlungsausgleich von der zuständigen Krankenkasse - nicht von der Gemeinde.

    FPD ist nicht ehrenamtlich ...
    warum also dann der Aufschrei und die Showeinlagen in Hessen?


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394316
    Datum31.03.2007 21:0273457 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardFPD ist nicht ehrenamtlich ...
    warum also dann der Aufschrei und die Showeinlagen in Hessen?


    ... der Hessische Innenminister ist hinsichtlich der Ehrenamtlichkeit da aber anderer Ansicht:

    http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84

    (dort in der zweiten Zeile und auch weiter im Text)

    ... und deshalb dürften die Kameraden auch da ein Problem sehen - meine Fw übrigens auch: nur da hat es die Stadt bisher eingesehen und keinen FPD eingeführt.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394321
    Datum31.03.2007 21:0973486 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardAlso in § 15 lese ich etwas von der Aufwandsentschädigung an den FM (SB), aber ich lese nichts vom Arbeitgeber.

    Richtig. Aber §15 FwG Ba-Wü regelt gerade den Ersatz von Verdienstausfall an den FM.


    Geschrieben von Udo BurkhardDer Arbeitgeber taucht in § 17 auf - und da steht nichts von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfallfolgen!

    Na ja. Da ich hier die einschlägigen Kommentare zum FwG Ba-Wü neben mir liegen habe darfst Du mir einfach glaubem, daß sich §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü ausschließlich auf Entgeltfortzahlungen gem. Entgeltfortzahlungsgesetz bezieht.


    Geschrieben von Udo BurkhardWenn mein Mitarbeiter für die Feuerwehr in den Einsatz geht, ist er (für mich als Arbeitgeber) für die Zeitdauer des Einsatzes nicht arbeitsfähig.

    Nein. Er ist von der Pflicht zur Arbeitsleistung freigestellt. (§17 Abs. 1 FwG Ba-Wü). Nicht arbeitsfähig bzw. arbeitsunfähig ist was anderes.

    Geschrieben von Udo BurkhardAls Arbeitgeber habe ich jetzt zwei (gesetzliche!) Möglichkeiten:
    entweder ich zahle für diesen Zeitraum keinen Lohn oder
    ich hole mir den Lohn, den ich meinem Mitarbeiter in diesem Zeitraum zahle, von der Gemeinde zurück - ganz legal.


    Gesetzlich ist die Lage in Ba-Wü so, daß Du Deinem MA die Fehlzeit vom seinen Bezügen abziehst (ihm das ggfs. bescheinigst) und er dafür von der Gemeinde Ersatz des Verdienstausfalls nach §15 FwG Ba-Wü fordern kann. Bis zu zwei Tagen wird das regelmäßig der pauschalierte Ersatz sein, darüber Hinaus wird der tatsächliche Verdienstausfall ersetzt.
    Jede andere Vorgehensweise erfordert eine entsprechende Regelung in der Entschädigungssatzung oder eine Vereinbarung zwischen Kommune, Arbeitgeber und Feuerwehrmann.


    Geschrieben von Udo BurkhardIm übrigen ...
    Im Falle eines (Dienst-)Unfalls bekomme ich als Arbeitgeber den Lohnfortzahlungsausgleich von der zuständigen Krankenkasse - nicht von der Gemeinde.


    Bei einem Dienstunfall sollte die Krankenkasse des FM eigentlich gar nicht in Erscheinung treten? Das läuft über die gesetzliche Unfallversicherung (hier: Unfallkasse Ba-Wü).
    Und wie §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü sagt ist dann der Ansprechpartner für die Erstattung der Entgeltfortzahlung die Gemeinde und nicht die gesetzliche Krankenversicherung.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394327
    Datum31.03.2007 21:2073237 x gelesen
    Im Hessischen Polizeigesetz - als rechtliche Grundlage für den FPD - steht nichts von Ehrenamt.

    Gut, ich kann die Kollegen verstehen und ihren Ärger darüber ja nachvollziehen.

    Aber was bringt es, wenn ich dann austrete oder den FME abgebe?
    Damit ändere ich letztendlich nichts an der Sache, bringe unter Umständen die Bevölkerung gegen mich auf, verärgere meinen Finanzier ...
    Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen, einen Konsens zu finden - ohne das Brimbamborium, das jetzt letztendlich doch für eine schlechte Publicity sorgt.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394331
    Datum31.03.2007 21:3073436 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardIm Hessischen Polizeigesetz - als rechtliche Grundlage für den FPD - steht nichts von Ehrenamt.

    ... leider falsch ...

    Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit
    (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) vom 13.Juni 2000

    §4 Abs. 1: Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig; sie stehen zum Land Hessen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. (...)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394333
    Datum31.03.2007 21:3573353 x gelesen
    In den mir bekannten Fällen sieht es de fakto anders aus - Aber deswegen brauchen wir uns hier nicht zu streiten und Paragraphen zu pflücken. ;)

    Zum (Dienst-) Unfall:
    Im Prinzip ist der Unfallversicherungsträger zuständig.
    Aber in der Praxis wende ich mich als Arbeitgeber an die Krankenkasse - was auch keine Probleme macht.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394338
    Datum31.03.2007 21:3773109 x gelesen
    o.k. Danke.
    das HFPG hab ich nicht vorliegen, bin vom PolG ausgegangen.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394340
    Datum31.03.2007 21:4473054 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Udo BurkhardAber in der Praxis wende ich mich als Arbeitgeber an die Krankenkasse - was auch keine Probleme macht.

    ... alles nur das nicht !
    Wir (bzw. der Fm) hatte da schon riesen Probleme mit seiner (privaten) KV.

    Ich habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen394342
    Datum31.03.2007 21:4573137 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerIch habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ...

    Das ist alleine schon wegen der unterschiedlichen Behandlungsziele sinnvoll!!


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394343
    Datum31.03.2007 21:4673137 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerIch habe da meinen Feuerwehrleuten empfohlen im Falle eines Unfalles fortgesetzt bei jedem Kontakt mit RD, Arzt, KH fortgesetzt "UKH" (unser Versicherungsträger) von sich zu geben ...

    Im Falle einer Gefangennahme duch medizinischen Personal haben Sie nur Name, Vorname, Wehr und gesetzliche Unfallversicherung anzugeben ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394344
    Datum31.03.2007 21:4973236 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian FischerIm Falle einer Gefangennahme duch medizinischen Personal haben Sie nur Name, Vorname, Wehr und gesetzliche Unfallversicherung anzugeben ;-)

    ... und die Versichertenkarte der KV vorsichtshalber zu verspeisen ;-)

    Gruss
    Gerhard


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg394347
    Datum31.03.2007 21:5873025 x gelesen
    Das ist klar ...
    Dumm, wer seinen Unfallversicherungsträger nicht kennt. ;)

    Aber bei meinem Satz ging es um den Lohnfortzahlungsausgleich für den Arbeitgeber / Unternehmer, nicht um den Arbeitnehmer.


    Beste Grüße

    Udo Burkhard
    Deutsches Rotes Kreuz
    Instruktor Technik und Sicherheit
    --------------------------------------
    Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz394348
    Datum31.03.2007 22:0173293 x gelesen
    Lohnfortzahlungsausgleich bekomme ich von der gestzlichen Krankenkasse an die ich monatlich einen Betrag überweise. Je nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun.


    kameradschaftliche Grüße
    Heinz

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394351
    Datum31.03.2007 22:0873123 x gelesen
    Geschrieben von Heinz CapranoJe nach Höhe dieser Umlage bekomme ich zwischen 60 und 80% der Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter ersetzt. Ist eine reine Arbeitgeberversicherung und hat nichts mit der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu tun.

    Jein. Es ist nur so, daß in dem Augenblick keine Leistung vorliegt, welche eine Erstattung durch die GKV begründen würde, da es sich strenggenommen nicht um eine Fortzahlung für einen gesetzlich Krankenversicherten handelt.
    Und Du würdest von der Gemeinde sogar 100% wieder bekommen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz394358
    Datum31.03.2007 22:2973106 x gelesen
    Das ist richtig. Zuerst allerdings muß der Lohn trotzdem weitergezahlt werden. Alle Kosten wurden übrigens nicht ersetzt.
    Da wir aber ausser mir momentan keinen aktiven FM haben, habe ich mich auch nicht mehr so um dieses Thema gekümmert.
    War früher als bei einem Einsatz die Belegschaft mit 4 Leuten weg war und meine Frau den Laden alleine machen durfte, etwas anders..


    kameradschaftliche Grüße
    Heinz

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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg394392
    Datum01.04.2007 09:3773050 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutEs gibt in Fürth genau EINE Feuerwehr. Desweiteren hat Fürth nur 12 Ortsteile und nur in 11 steht ein Gerätehaus... Sicherlich ist ein Teil der Ortsteile relativ nah, aber das findet man ÜBERALL.
    Ganz nebenbei ist gerade ein Bedarfsplan verabschiedet worden...



    Ja, das findet man oft. Aber ist das nötig? Eigentlich nicht, wenn man sich zum Beispiel die Einsatzzahlen der letzten paar Jahre deiner Abteilung mal ansieht. Ich habe nichts gegen kleine Ortsfeuerwehren oder deine Abteilung, aber Fürth ist meiner Meinung nach ein gutes Beispiel für unnötig viele Abteilungswehren auf einem kleinen Raum. Die Abteilung der Kernwehr hat ja mit knapp über 30 Einsätzen im letzten Jahr auch nicht gerade viel zu tun gehabt. Durch eine Einsparung einiger (?) eurer Wehren könnte man einiges an Geld sparen und der Brandschutz könnte trotzdem durch die Fürther sichergestellt werden.

    Und was steht in dem Bedarfsplan? Abteilungen werden wahrscheinlich keine aufgelöst, da müsste man ja erstmal eure Satzung ändern.


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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio394509
    Datum01.04.2007 16:0573093 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Markus Haberstrohdas soll jetzt kein "Nebenschauplatz" werden und wir sollten auch hier nicht endlos über verschiedene (teilweise wohl auch falsche) Statistiken diskutieren. Nur der Vollständigkeit halber ein Zitat aus "meiner" Statistik die seltsamerweise völlig andere Zahlen zeigt als die von Euch genannten:

    "...Eine Vergleichsstudie der TU Wien über die letzten 10 Jahre ergab, dass es in Österreich jährlich 6,9 Brandtote je eine Million Einwohner gibt - England (20,8), Frankreich (19), Schweiz (6,19,)..." Wie Ihr seht liegt England da "an der Spitze".


    Sehr interessant.
    Insbesondere weil z.B. Prof. Schneider von der TU Wien ganz andere Zahlen nennt. Demnach liegt Großbritannien mit 11,1 im guten Mittelfeld. Nachzulesen z.B. hier auf Folie 6.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen394939
    Datum03.04.2007 17:0973412 x gelesen
    Aha, jetzt wird also per Sirene alarmiert...kommt denn dann jemand?

    Unter www.feuerwehr-hoechst.de gibt es eine Erklärung des 1. Vorsitzenden


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen394968
    Datum03.04.2007 19:2472918 x gelesen
    Geschrieben von HP Höchst Für die Gemeinde Höchst ist unsere Arbeit fast umsonst, ein Gerätewart bekommt für diese Arbeiten eine Entschädigung von umgerechnet 18 Cent am Tag

    Das würde 65? im Jahr bedeuten. Stimmt das?


    Gruß Michael

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen394997
    Datum03.04.2007 21:0573267 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Annette StollAha, jetzt wird also per Sirene alarmiert...kommt denn dann jemand?

    ... die Höchster Kameraden haben ja nicht gesagt, dass sie keinen Einsatzdienst mehr versehen - sie haben "nur" ihre Meldeempfänger zurückgegeben.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz395352
    Datum04.04.2007 19:3473279 x gelesen
    Der Fall in Höchst zeigt wieder welchen Stellenwert die Freiwilligen Feuerwehren in manchen Gemeinden genießen - ein notwendiges Übel, nicht mehr und nicht weniger.

    Ich will nicht mutmaßen, was die Hilfspolizisten so machen, hoffe aber nicht, dass die z.B. zur Überwachung des ruhenden Verkehrs (Knöllchenmacher) eingesetzt werden.

    Sei's wie es sei und die ganze Sache ist mehr als traurig.

    Ich finde es trotz der ganzen Misere aber gut, dass jetzt gezwungenermaßen die Sirene laufen muss, denn so merkt der geneigte Bürger zu welchen Uhrzeiten andere Bürger ihre Zeit für das Wohl der Gemeinschaft opfern. Eventuell hat es den gewünschten Erfolg. Zu wünschen wäre es.

    Meine Meinung - ist doch wohl klar.


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    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen396041
    Datum07.04.2007 22:0973174 x gelesen
    nach dem was ich heute gehört habe - persönlcih - nicht durch Funk und TV.

    Ist der Streit beigelegt, nachdem nun durch die Gemeinde ein finanzieller zuschuss zur kameradschaftspflege jährlich gezahlt wird.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen396045
    Datum07.04.2007 22:1873168 x gelesen
    Ist der Streit beigelegt, nachdem nun durch die Gemeinde ein finanzieller zuschuss zur kameradschaftspflege jährlich gezahlt wird.

    Man überweist also vermutlich Geld, zum Zwecke der Bewirtschaftung der Feuerwehrangehörigen an einen Verein, welcher aufgrund seinem Satzungszweck "Förderung des Brandschutzes" als gemeinnützig anerkannt ist und somit bezüglich der Bewirtung im Grunde genommen nur sehr beschränkt handlungsfähig ist.

    Ist diesbezüglich auch interessant, daß der Vereinsvorsitzende auch der Wortführer war...

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorTobi8as 8K., Messel / Hessen396047
    Datum07.04.2007 22:2273040 x gelesen
    So hat es sich für mich angehört.

    Aber Vorsicht habe dies auch nur durch eine Kameradin aus einem OT der betroffenen Feuerwehr gehört, nicht durch eine Offizielle Quelle dieser Wehr.


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg396685
    Datum11.04.2007 08:5773216 x gelesen
    hallo,

    Der hess. Rundfunk berichtete soeben:

    Die Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen396686
    Datum11.04.2007 09:0373178 x gelesen
    Die Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein.

    Wobei anzumerken ist, daß das Geld wohl an den Feuerwehrverein und nicht an die Feuerwehr geht.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW396687
    Datum11.04.2007 09:2572952 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDie Feuerwehr Höchst/Odenw. bekommt von der Gmeinde für 6 Ortswehren eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 3500 Eur als Ausgleich. Damit soll der Streit beigelegt sein.

    Ein paar Zahlen...


    3500 Euro durch 192 Aktive macht immerhin 18,23 Euro pro FA jährlich.

    Oder wenn ich jeden Einsatz nur mit einer Staffel und nur 1 h pro FA ansetze immerhin 27 Cent / Stunde.

    Müssen die Kollegen das versteuern ;-) ?


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen396704
    Datum11.04.2007 10:5373387 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWobei anzumerken ist, daß das Geld wohl an den Feuerwehrverein und nicht an die Feuerwehr geht.

    Der Verein wiederum darf nicht unbegrenzt Mittel z.B. in Form von Weihnachtsgeschenken an seine Mitglieder weiterleiten.
    Somit wird das Geld in Ausrüstung oder sonstwas gesteckt. Etwas Bares hat der Feuerwehrmann dann wieder nicht in der Hand.
    Ich finde die Sache eine seeeeehr seltsame Lösung


    Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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    AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen396716
    Datum11.04.2007 11:5873074 x gelesen
    Geschrieben von Annette StollEtwas Bares hat der Feuerwehrmann dann wieder nicht in der Hand.

    Darum ging es denen doch garnicht oder hab ich das falsch in Erinnerung?


    Gruß Martin

    THW OV-Neuss

    Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

    http://www.thw-neuss.de



    Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW396717
    Datum11.04.2007 12:1673077 x gelesen
    Geschrieben von Daniel HermannJa, der freiwillige Polizeidienst ist in Baden-Württemberg auch anders geregelt als in Hessen. In BW tragen die freiwilligen nach einer längeren Ausbildung auch Waffen und werden teilweise regulär im Streifendienst eingesetzt. In Hessen sieht die Sache anders aus. Die freiwilligen laufen Streife um Präsenz zu zeigen, dürfen jedoch keine hoheitlichen Polizeiaufgaben wahrnehmen. Sie schreiben Falschparker auf und sollen der Bevölkerung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Wie geschrieben "vermitteln"...

    Fast richtig! Die längere Ausbildung dauert genau 2 Wochen, in welchen gerade mal die Grundzüge der Gefahrenabwehr vermittelt werden. Nach Abschluss des Seminars werden die PFWler ( Polizeifreiwillige ) bestimmten Revieren zugeordnet. Dort werden diese im Bedarfsfall zum Dienst aufgerufen, welches auch mal der Streifendienst sein kann. Kommen wann man will ist in der Regel nicht möglich.

    Rechtlich sind sie keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft, wodurch die StPO nur im Bereich der Jedermannrechte angewendet werden darf. Polizeiliche Maßnahmen der StPO ( z. B. Durchsuchungen u. a. ) durfen von den PFWlern nur aufgrund einer Anordnung eines "richtigen" Polizeibeamten erfolgen.

    Polizeirechtliche sind sie zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach dem PolG berechtigt. ( z. B. Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ) Sobald es aber in die Strafverfolgung geht, ist der Weg für die PFWler beendet und die Verantwortung und Entscheidungskompetenz liegt beim "richtigen" Beamten.

    Für mich ist diese "freiwillige" Tätigkeit jedoch Augenwischerei. Dem Bürger wird eine erhöhte Polizeipräsenz vor Augen geführt. Wenn man das Geld für Ausbildungsplätze bei der Polizei verwenden würde, wäre wesentlich mehr erreicht!

    so long

    Jürgen


    Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen396736
    Datum11.04.2007 13:3873123 x gelesen
    Der Verein wiederum darf nicht unbegrenzt Mittel z.B. in Form von Weihnachtsgeschenken an seine Mitglieder weiterleiten.

    Genau - zumindest dann wenn dieser Gemeinnützig ist.

    Somit wird das Geld in Ausrüstung oder sonstwas gesteckt.

    Oder anderweitig in die Förderung des Brandschutzes (nicht der Brandschützer - s.o.). So kommen ja die gemeinnützigen Vereine ihrem Satzungszweck nach (hier i.d.R. Förderung des BS).

    Einige (wenige) Gemeinden nutzen wohl (in Absprache mit dem Verein) diesen Konstrukt auch um Ausschreibungen (und andere Verwaltungshemmnisse) zu zu umgehen:
    Im Rahmen der Vereinsförderungen bekommt der Verein eine größere Menge Geld (teilw. Zweckgebunden). Dieses steckt der Verein in ein Fahrzeug, ein Bauprojekt, ... und schenkt dieses dann wieder der Gemeinde.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJuli8an 8T., Eschborn / Ts. / Hessen396863
    Datum12.04.2007 00:5873088 x gelesen
    Hallo,

    habe soeben auf der Homepage der FF Höchst eine Erklärung gefunden, in der diese ihre Motive zur Abgabe der Melder klarstellt sowie erläutert, warum der oben angesprochene Kompromiss angenommen wurde.

    Laut der Erklärung wird darüber nachgedacht, das zusätzliche Geld in die Jugendarbeit zu investieren (über den genauen Betrag der zusätzlichen Mittel wird jedoch nichts gesagt).

    Hier ist der Link: Feuerwehr Höchst / Odw.

    Gruß,
    Julian T.


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen399566
    Datum25.04.2007 23:0773195 x gelesen
    Hier mal der Link zur Homepage der Höchster Feuerwehr:

    FF Höchst

    Dort gibt es jetzt eine Unterschriftenaktion, die die Umbenennung des "freiwilligen Polizeidienstes" zum Ziel hat!


    Viele Grüße

    Christian

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    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW399578
    Datum26.04.2007 00:5772916 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutDort gibt es jetzt eine Unterschriftenaktion, die die Umbenennung des "freiwilligen Polizeidienstes" zum Ziel hat!

    Wäre nicht eine Unterschriftenaktion sinnvoller, die die Bezahlung einer Aufwandsentschädigung von 7?/Std. für jeden freiwilligen Feuerwehrangehörigen zum Ziel hat?

    Dann könnte man sich die Umbennung "sparen"... :-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer

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