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Thema | Polizeispiegel September 2006 | 35 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 359157 | |||
Datum | 05.09.2006 11:48 | 8130 x gelesen | |||
Vielleicht hat ja der ein oder andere die Möglichkeit den aktuellen Polizeispiegel (Mitgliederzeitung der Deutschen Polizeigewerkschaft) zu lesen bzw. sich auf der nächsten Polizeidienststelle auszuborgen. Die Septemberausgabe hat IMHO drei auch für die Feuerwehr sehr interessante Artikel: - Interview mit THW-Präsident Albrecht Broemme ("Die ersten Geräte sollen 2007 bei uns zum Einsatz kommen" - Broemme zum Digitalfunk) - Sehr umfassender Artikel von Prof. Dr. Müller (Hochschule der sächsischen Polizei und Forumsveteranen sicherlich noch ein Begriff) zum Thema Sonder- und Wegerecht und warum der Mißbrauch eines NEF als Straßenräumer für einen RTW auf Transportfahrt zum KH ggf. Nötigung i.S. des § 240 StGB ist - Artikel über das Remscheider Modell zur generationengerechten Finanzierung der Pensionen kommunaler Beamter. Insgesamt sehr lesenswert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 359171 | |||
Datum | 05.09.2006 13:13 | 7500 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Vielleicht hat ja der ein oder andere die Möglichkeit den aktuellen Polizeispiegel (Mitgliederzeitung der Deutschen Polizeigewerkschaft) zu lesen bzw. sich auf der nächsten Polizeidienststelle auszuborgen. alternativ kann man ihn auch hier als PDF downloaden. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359235 | |||
Datum | 05.09.2006 18:25 | 7568 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier- Sehr umfassender Artikel von Prof. Dr. Müller (Hochschule der sächsischen Polizei und Forumsveteranen sicherlich noch ein Begriff) zum Thema Sonder- und Wegerecht und warum der Mißbrauch eines NEF als Straßenräumer für einen RTW auf Transportfahrt zum KH ggf. Nötigung i.S. des § 240 StGB ist Da warte ich immer noch auf eine sinnhafte Erklärung der Herren Juristen zu dieser m.E. absolut bekloppten Auffassung, die in der Praxis zu so netten Dingen führt, dass das NEF dem RTW hinterherzockelt, demnächst vielleicht der ELW dem Löschzug hinterher - und nicht mehr voraus fahren darf, weil er könnte ja 50 m zu weit vorn an der Kreuzung sein... also ein Nötigung begehen. Wie siehts überhaupt mit der Rückfahrt zum Krankenhaus aus, wieso darf dann das NEF überhaupt noch Sonderrechte benutzen? Bis die Übergabe erfolgt ist, ist doch das NEF ggf. in Normalfahrt auch da - und wer soll das jeweils entscheiden. Typisch deutsch... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 359271 | |||
Datum | 05.09.2006 21:38 | 7551 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Ulrich Cimolino Da warte ich immer noch auf eine sinnhafte Erklärung der Herren Juristen zu dieser m.E. absolut bekloppten AuffassungDie Erklärung ist recht simpel: Das NEF darf (von den genannten Indikationen wie Transport weiterer Ausrüstung/Medikamente abgesehen) keine Sonder-/Wegerechte nutzen, weil die Rettung des Patienten im RTW abläuft und das NEF dafür irrelevant ist. Tut der Fahrer das trotzdem und macht das gar mit entsprechendem Fahrstil klar, könnte man an eine Nötigung denken. Ob das ggf. wirklich so entschieden werden würde, weiß ich nicht. Geschrieben von Ulrich Cimolino die in der Praxis zu so netten Dingen führt, dass das NEF dem RTW hinterherzockeltWenn nun das NEF ein Recht zur Benutzung von Sonder-/Wegerecht hat, ist es eigentlich wurscht ob es vor oder hinter dem RTW fährt. Wird auch in besagtem Artikel garnicht behandelt. Hat es kein Nutzungsrecht, ist die Platzierung eigentlich auch egal, nur könnte man beim Einsatz als "Straßenräumer" eben noch auf Dinge wie Nötigung kommen. Geschrieben von Ulrich Cimolino demnächst vielleicht der ELW dem Löschzug hinterherAuch ein ELW ist zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten, wenn es der Rest des Löschzuges gerade ist. Also kann der vorne, hinten, mittendrin oder auch ganz woanders lang fahren. Geschrieben von Ulrich Cimolino und nicht mehr voraus fahren darf, weil er könnte ja 50 m zu weit vorn an der Kreuzung sein... also ein Nötigung begehen.Der Abstand zum RTW ist bei der unberechtigten Nutzung und Durchsetzung von Sonder-/Wegerechten doch völlig egal. Der nötigt genauso, wenn er (wie im geschilderten Fall) dem RTW mehrere Minuten später *folgt*. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wie siehts überhaupt mit der Rückfahrt zum Krankenhaus aus, wieso darf dann das NEF überhaupt noch Sonderrechte benutzen? Bis die Übergabe erfolgt ist, ist doch das NEF ggf. in Normalfahrt auch daGerade davon handelte doch der Großteil des Artikels! Mit Verlaub, hast du den überhaupt gelesen? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359273 | |||
Datum | 05.09.2006 21:42 | 7497 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino...die in der Praxis zu so netten Dingen führt, dass das NEF dem RTW hinterherzockelt, ... Nun ja, es könnte ja auch sonst dieses passieren :-) MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359285 | |||
Datum | 05.09.2006 22:59 | 7729 x gelesen | |||
Hallo, ich betrachte den RTW und das NEF als taktische Einheit, da sich Medikamente und Geräte auf dem NEF befinden die nicht auf dem RTW sind und stetig für den Notfallpatienten benötigt werden. Kommt es zu einem NAW-Einsatz ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Medikamente oder Gerätschaften unverzüglich zur Verfügung stehen müssen. Führt nun der RTW den Transport des Patienten mit Sonderrechten durch, muss das NEF beim RTW bleiben, weil jederzeit und unverzüglich die auf dem NEF oder RTW befindlichen Geräte oder Medikamente gebraucht werden können. Vorher eine Einzelfall- oder Wahrscheinlichkeitsprüfung durchzuführen überfordert NA und NEF-RA, vor allem weil sich der Zustand des Notfallpatienten kurzfristig verändern kann. Auf der Fahrt zum Krankenhaus ist die Fahrreihenfolge zweitrangig, wobei betont werden muss, dass das NEF nur in ständiger Verbindung mit seinem taktischen Ergänzungsteil dem RTW bleibt und keine "Straßenräumerfunktion" durchführen will und darf. So wurde es uns mal von einem Rechtsanwalt erklärt und eine befragter Beamter des Verkehrs-Unfall-Dienstes der Polizei meinte, dass diese Argumentation aus seiner Sicht schlüssig wäre und verständlich und nachvollziehbar die Notwendigkeit erkläre, dass sich das NEF dem Fahrverhalten (mit oder ohne Sonderrechte) dem RTW anpasst. Mir ist seither auch nichts bekannt, was diese Argumentationskette in Frage stellen würde. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 359286 | |||
Datum | 05.09.2006 23:01 | 7606 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer da sich Medikamente und Geräte auf dem NEF befinden die nicht auf dem RTW sind und stetig für den Notfallpatienten benötigt werden. Um was für Geräte und Medikamente handelt es sich da genau und wo sind die in der Regel untergebracht? Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359292 | |||
Datum | 05.09.2006 23:19 | 7494 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeUm was für Geräte und Medikamente handelt es sich da genau und wo sind die in der Regel untergebracht? Hallo, bei uns entscheidet die LNA-Gruppe über die Austattung der RTW und NEF mit Medikamenten und Geräten. Es ist also genau festgelegt welche Medikamente und in welcher Anzahl auf dem RTW oder dem NEF gelagert sind. Es gibt eine Reihe von Medikamenten und Geräten die ausschließlich auf dem NEF gelagert sind. Als Fachaufsicht Rettungsdienst interessieren mich keine Hintergrunddetails zu Therapiemöglichkeiten und Therapiewünschen der Notärzte (die ich als FM und RA auch nicht zu beurteilen habe), sondern nur die Aussage der LNA-Gruppe, dass der Inhalt des NEF jederzeit dem Arzt im RTW zur Verfügung stehen muss. Mehr möchte ich nicht wissen! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359294 | |||
Datum | 05.09.2006 23:37 | 7472 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian RiekeUm was für Geräte und Medikamente handelt es sich da genau und wo sind die in der Regel untergebracht? Das kommt auf das System an. IdR sind das BTM (Morphin, Fentanyl, Dipidolor, Dolantin, bzw. benzodiazepine in größerer Dosierung), z.B. Spritzenpumpen, gewisse EKG-Module, usw.) Mancherorts wird das alles auf jedem RTW mitgeführt, woanders ist das alles auf dem NEF. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359300 | |||
Datum | 05.09.2006 23:50 | 7533 x gelesen | |||
Hallo! Mir fehlt in der ganzen Ausführung noch etwas: In dem NEF sitzt medizinisches Personal, welches dem Arzt im Fall der Fälle zeitnah zur Hand gehen muss. Das kommt aber sehr auf die Ansicht des Richters an, eine praxisgerechte Klarstellung im Gesetz wäre nicht schlecht. Die Funktion als Straßenräumer lehne ich ab, dafür gibt § 38 StVO gar nichts her und § 35 hilft da auch nicht weiter. @Uli: Das Problem mit dem ELW ist keines. Es geht um die Notwendigkeit der Einheit, die ist beim ELW unstreitig. Fraglich ist, ob das NEF ohne NA lediglich ein Taxi oder ein Fahrzeug mit medizinisch notwendigem Material und Personal ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359303 | |||
Datum | 06.09.2006 00:00 | 7560 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannIn dem NEF sitzt medizinisches Personal, welches dem Arzt im Fall der Fälle zeitnah zur Hand gehen muss. Hallo, das dürfte kein schlüssiges Argument sein, da sich mit der RTW-Besatzung das gesetzlich vorgeschriebene, medizinische Personal auf dem RTW befindet. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359307 | |||
Datum | 06.09.2006 00:05 | 7530 x gelesen | |||
Servus! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer das dürfte kein schlüssiges Argument sein, da sich mit der RTW-Besatzung das gesetzlich vorgeschriebene, medizinische Personal auf dem RTW befindet. Warum? Dann muss der NA auch nicht auf dem RTW mitfahren. ;-) Das überzeugt mich nicht! Dem Patienten geht es doch offensichtlich so schlecht, dass das Personal auf dem RTW allein nicht ausreicht, sonst bräuchte es den NA nicht. Wenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359313 | |||
Datum | 06.09.2006 00:16 | 7557 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWarum? Dann muss der NA auch nicht auf dem RTW mitfahren. ;-) Davon steht auch nichts in den Gesetzen:-)) Das medizinische Assistenzpersonal des RTW hat einen NA nachgefordert oder er wurde gleich mitalamiert. Zuständig für die Ausführung der Heilkunde ist immer noch der Arzt (und tw. der Heilpraktiker). Geschrieben von Sven Tönnemann Dem Patienten geht es doch offensichtlich so schlecht, dass das Personal auf dem RTW allein nicht ausreicht, sonst bräuchte es den NA nicht. Genau, es fordert einen Notarzt nach. Geschrieben von Sven Tönnemann Wenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein. Und wenn dann im Rendezvouz-System das NEF vor dem RTW eintrifft? Dann wäre der Taxifahrer mit RA-Ausbildung auch wieder nicht schlecht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359315 | |||
Datum | 06.09.2006 00:38 | 7556 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferUnd wenn dann im Rendezvouz-System das NEF vor dem RTW eintrifft? Dann wäre der Taxifahrer mit RA-Ausbildung auch wieder nicht schlecht. Ich hatte in meinem (zugegeben nicht langen) Praktikum im Rettungsdienst durchaus den Eindruck, dass es bei einem lebensbedrohlich verletzten Patienten sehr vorteilhaft ist, wenn mehr als nur zwei RA mit NA (bzw. RS+RA+NA) vor Ort sind. Bin ja dafür, dass das NEF mit Alarm hinter dem RTW fährt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 359332 | |||
Datum | 06.09.2006 09:51 | 7559 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sven Tönnemann Bin ja dafür, dass das NEF mit Alarm hinter dem RTW fährt. Wenn schon, dann bitte vor dem RTW. So sieht man deutlich, daß sich 2 RD-Fahrzeuge auf einer Alarmfahrt befinden. Anderenfalls kann das i.d.R. kleinere NEF durch den RTW verdeckt werden. Insbesondere bei Abbiegevorgängen halte ich es für nicht ungefährlich, wenn hinter dem abbiegenden RTW plötzlich noch ein NEF auftaucht. Was ist wenn der Gegenverkehr denkt, ah der RTW ist schon fast weg , kann ich losfahren und nun will das NEF noch abbiegen... MkG Sascha | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359335 | |||
Datum | 06.09.2006 09:58 | 7503 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerWenn schon, dann bitte vor dem RTW. Da das NEF mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann, besteht da eigentlich kein Problem. Geschrieben von Sascha Tröger Was ist wenn der Gegenverkehr denkt, ah der RTW ist schon fast weg , kann ich losfahren und nun will das NEF noch abbiegen... Dann muss das NEF erstmal anhalten. Diese "Probleme" tauchen bei jeder Fahrt mit mehreren Fahrzeugen (Löschzug mit RTW) auf. Zum Brandeinsatz fährt da auch kein RTW vor dem LF, weil es besser sichtbar ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359342 | |||
Datum | 06.09.2006 10:31 | 7528 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannIch hatte in meinem (zugegeben nicht langen) Praktikum im Rettungsdienst durchaus den Eindruck, dass es bei einem lebensbedrohlich verletzten Patienten sehr vorteilhaft ist, wenn mehr als nur zwei RA mit NA (bzw. RS+RA+NA) vor Ort sind. Hallo, natürlich macht das auch meiner Auffassung nach Sinn und der NEF-RA ist eine klasse Sache wenns wirklich rund geht. Ob man jedoch dadurch die rechtliche Legitimation für eine Sonderrechtsfahrt ableiten kann glaube ich nicht. Ich denke, dass die anderen aufgeführten Gründe eher "rüttelsicher" sind. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 359355 | |||
Datum | 06.09.2006 11:08 | 7536 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannDa das NEF mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann, besteht da eigentlich kein Problem. Mit dieser Begründung könnte man alle Dinge abschaffen, die zur besseren optischen Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeug dienen ("Straßenräumer", auffällige Farbgebung, Abblendlicht, ...). Und anschnallen bräuchte man sich auch nicht, denn Unfälle können ja nicht passieren, wenn man "mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann". Soviel zur Theorie, was spricht in der Praxis dagegen, beim Verkehrsteilnehmer für mehr Klarheit zu sorgen, wieviel Rettungsfahrzeuge unterwegs sind? Diese "Probleme" tauchen bei jeder Fahrt mit mehreren Fahrzeugen (Löschzug mit RTW) auf. Zum Brandeinsatz fährt da auch kein RTW vor dem LF, weil es besser sichtbar ist. Es geht um RTW, NEF, nicht um einen Löschzug. Bei der Reihenfolge der Fahrzeug im Löschzug spielt die Fahrzeugaufstellung an der Einsatzstelle eine Rolle. MkG Sascha | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359358 | |||
Datum | 06.09.2006 11:22 | 7524 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerMit dieser Begründung könnte man alle Dinge abschaffen, die zur besseren optischen Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeug dienen Nein, die Tatsache das ein Fahrzeug kommt und die anderen Platz schaffen sollen muss von den anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden, dass spielt nicht nur an Kreuzzungen sondern auch im Bereich von dichtem Verkehr oder Staus vor Ampeln, Kreuzungen etc eine Rolle. Geschrieben von Sascha Tröger Soviel zur Theorie, was spricht in der Praxis dagegen, beim Verkehrsteilnehmer für mehr Klarheit zu sorgen, wieviel Rettungsfahrzeuge unterwegs sind? Du kannst das ja machen wie Du für richtig hälst, es ist aber nicht zwingend vorgegeben in welcher Reihenfolge zu fahren ist. Andere Gründe (NEF packt noch restliche Sachen an der ESt ein, enge Straße und NEF kommt nicht vorbei etc.) können ebenfalls zu einer zufälligen Reihenfolge führen. Abgeshen davon kommt es dann ja immer noch auf das NEF an, ist das ein VW T4 dann ist der RTW dahinter auch nicht mehr toll zu erkennen. Insofern gilt für mich: Wer in Kolonne nicht an erster Stelle fährt, muss noch mehr darauf aufpasen, dass die geschaffene freie Bahn auch ihm gilt. Egal ob NEF, RTW oder LF vorne fährt. Gruß Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359359 | |||
Datum | 06.09.2006 11:23 | 7587 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerMit dieser Begründung könnte man alle Dinge abschaffen, die zur besseren optischen Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeug dienen ("Straßenräumer", auffällige Farbgebung, Abblendlicht, ...). Und anschnallen bräuchte man sich auch nicht, denn Unfälle können ja nicht passieren, wenn man "mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT in die Kreuzung einfährt und jederzeit anhalten kann". Hallo, ich war in den letzten Jahrzehnten bei einigen Gerichtsverhandlungen, wo es um Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen ging. Richter und Staatsanwaltschaft fragten nie nach Dauerton, Straßenräumer, Farbgebung usw. Der Knackpunkt war immer """Warum hat der Fahrer des Sonderrechtsfahrzeuges nicht die im auferlegte besondere Sorgfalt walten lassen, so dass es zu dem Unfall kam """ und """Warum haben sie sich nicht überzeugt, dass das gegnerische Fahrzeug sie wahrgenommen hat""". Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 359408 | |||
Datum | 06.09.2006 15:23 | 7550 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdas dürfte kein schlüssiges Argument sein, da sich mit der RTW-Besatzung das gesetzlich vorgeschriebene, medizinische Personal auf dem RTW befindet. Dies ist nicht immer der Fall. In meiner Gegend ist der NA grundsätzlich Selbstfahrer und kommt alleine im NEF angefahren. Muss er nun beim Abtransport des Patienten im RTW bleiben, wird von diesem Fahrzeug ein Mann abgezogen, der das NEF zurückfährt. Dieser Mann fehlt dann natürlich auf dem RTW. Gruß Peter | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359420 | |||
Datum | 06.09.2006 16:35 | 7577 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidDies ist nicht immer der Fall. In meiner Gegend ist der NA grundsätzlich Selbstfahrer und kommt alleine im NEF angefahren. Muss er nun beim Abtransport des Patienten im RTW bleiben, wird von diesem Fahrzeug ein Mann abgezogen, der das NEF zurückfährt. Dieser Mann fehlt dann natürlich auf dem RTW. Hallo, manchmal bin ich einfach nur noch sprachlos! Ich dachte, dass es diese Selbstfahrermodelle schon seit ca. 15 Jahren nicht mehr gibt! Das breite Infospektrum vom Forum sorgt immer mehr dafür, dass ich den Glauben an eine in Deutschland (in der Fläche) einigermaßen funktionierende nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr verliere. ...... und wir lächeln manchmal selbstherrlich über Gefahrenabwehrsysteme in anderen Ländern......... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359431 | |||
Datum | 06.09.2006 17:00 | 7488 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannWenn es auf den RA des NEF gar nicht ankommt, dann habe ich schon mal wieder einen Sparvorschlag für die Kommunen, dann reicht auch jemand mit einem normalen Taxischein. es gibt immer noch weite Bereiche in Deutschland, da fährt der Doc allein - und dann der RS/RA im RTW das NEF hinter/vor dem RTW indem der Doc allein den Patienten betreut... Auch DAS fehlt mir in der Wertung der Herren Juristen.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 359432 | |||
Datum | 06.09.2006 17:00 | 7526 x gelesen | |||
Hallo Sven, Geschrieben von Sven Tönnemann Mir fehlt in der ganzen Ausführung noch etwas: In dem NEF sitzt medizinisches Personal, welches dem Arzt im Fall der Fälle zeitnah zur Hand gehen muss. Da wäre noch ein anderer Aspekt, den zu beachten vielleicht auch weiter helfen könnte: Der Arzt begleitet den Patienten, unterwegs fragt die Leitstelle nach, ob der Arzt evtl. abkömmlich sei, um einen anderen Einsatz zu übernehmen. Wenn nun das NEF irgendwo getrennt vom RTW durch die Gegend fährt, weil es nicht mit Blaulicht fahren darf, kommt es doch zu einer erheblichen, vermeidbaren Verzögerung der Einsatzfahrt. Ist das so ohne weiteres vertretbar? Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch zwei im Verband fahrende Fahrzeuge ist doch, wenn überhaupt, nur unwesentlich höher, als bei einem Einzelnen. Wie siehst du das? Gruß Dietmar Reimer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359434 | |||
Datum | 06.09.2006 17:13 | 7573 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißDie Erklärung ist recht simpel: Das NEF darf (von den genannten Indikationen wie Transport weiterer Ausrüstung/Medikamente abgesehen) Immer mehr Rettungsdienstbereiche halten im RTW heute eine Ausrüstung vor, die der des alten NAW bzw. NEF entspricht. Nach der Lesart der Herren Juristen entfällt damit der Begleitgrund mit Sonder-/Wegerechten für das NEF. (Außer man käme jetzt auf die schlaue Idee, den RTW nicht notfallmedizinisch komplett auszurüsten, um genau das Problem zu umgehen. Damit nähme man aber in Kauf, dass ein anderer Arzt weniger machen kann, Verlegungsfahrten problematisch werden usw. Darf jeder für sich selbst durchdeklinieren.) Wer aber "voll" ausrüstet, hätte das Problem, dass das NEF je nach Stadt/Klinik ggf. erst längere Zeit NACH Eintreffen des RTW am Krankenhaus wieder am RTW ist - also den Arzt wieder aufnehmen könnte. Geschrieben von Sebastian Weiß Hat es kein Nutzungsrecht, ist die Platzierung eigentlich auch egal, nur könnte man beim Einsatz als "Straßenräumer" eben noch auf Dinge wie Nötigung kommen. Selten sowas praxisfernes gelesen. Wenn das NEF dem RTW eine ggf. etwas "ruhigere" Fahrt ermöglicht, so ist das für bestimmte medizinische Indikationen sogar besonders wünschenswert. Derzeit müsste also der Arzt das konkret aus medizinischen Gründen anweisen und das vermutlich noch in Durchschrift im Fzg protokollieren, oder? Geschrieben von Sebastian Weiß Gerade davon handelte doch der Großteil des Artikels! Mit Verlaub, hast du den überhaupt gelesen? Der Artikel ist nicht der erste entsprechenden Inhaltes, den Juristen verfasst haben, die live dieses Problem vermutlich noch nie hatten... Ansonsten guck in meine anderen Posts, da sind noch gaaaanz viel andere Fragen offen, die z.B. die Alleinfahrer als NEF betrifft... (auch dazu kann man ganz viele weitere Fragen juristisch konstruieren, die allemal m.E. menschenleber relevanter wären...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 359435 | |||
Datum | 06.09.2006 17:15 | 7528 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffermanchmal bin ich einfach nur noch sprachlos! Ich dachte, dass es diese Selbstfahrermodelle schon seit ca. 15 Jahren nicht mehr gibt! Tja, in BY ticken manche Uhren wohl etwas anders :-))) Hier nimmt der NA auch das NEF mit nach Hause, wenn der NA-Dienst in seine "Freizeit" fällt, und fährt von dort aus zur EST. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 359437 | |||
Datum | 06.09.2006 17:19 | 7503 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidTja, in BY ticken manche Uhren wohl etwas anders :-))) Ist hier auch teilweise im benachbarten BaWü genau so. Geschrieben von Peter Schmid Hier nimmt der NA auch das NEF mit nach Hause, wenn der NA-Dienst in seine "Freizeit" fällt, und fährt von dort aus zur EST. Ganz genau, absoluter Standard, das NEF steht immer mal wieder Tag und NAcht einige Häuser weiter wenn der Doc Dienst hat, je nachdem ist auch die Anfahrt manchma sauschnell oder sie dauert wenn der NA aus einer anderen Richtung kommt weil er dort wohnt. Gruss Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359449 | |||
Datum | 06.09.2006 17:59 | 7521 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidHier nimmt der NA auch das NEF mit nach Hause, wenn der NA-Dienst in seine "Freizeit" fällt, und fährt von dort aus zur EST. Endlich mal ECHTE BEREITSCHAFTSZEIT im Sinne der EU-Rili. *fettgrins* gruß Sven | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 359460 | |||
Datum | 06.09.2006 18:56 | 7512 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidHier nimmt der NA auch das NEF mit nach Hause, wenn der NA-Dienst in seine "Freizeit" fällt, und fährt von dort aus zur EST. Meine dies in Germering (LK FFB) beim Hausarzt meines Freundes auch schon so gesehen zu haben. :-( MkG Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 359468 | |||
Datum | 06.09.2006 20:16 | 7551 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerSoviel zur Theorie, was spricht in der Praxis dagegen, beim Verkehrsteilnehmer für mehr Klarheit zu sorgen, wieviel Rettungsfahrzeuge unterwegs sind? Woher soll der Verkehrsteilnehmer wissen, dass auf das NEF noch ein RTW folgt? Bei uns (und auch in HH) fährt das NEF (i.d.R.) mit SoSi hinter dem RTW. Braucht der Doc Unterstützung oder Material aus dem NEF muss man nur einfach anhalten. Muss man mit dem RTW anhalten um den Patienten zu versorgen muss man das vorausfahrende NEF nicht über Funk ansprechen. Als Begründung für die SoSi fahrt des NEF wird i.d.R. die "Taktische Einheit" von NEF und doc genannt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 359469 | |||
Datum | 06.09.2006 20:18 | 7504 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Ulrich Cimolino Immer mehr Rettungsdienstbereiche halten im RTW heute eine Ausrüstung vor, die der des alten NAW bzw. NEF entspricht.Jepp. Geschrieben von Ulrich Cimolino Außer man käme jetzt auf die schlaue Idee, den RTW nicht notfallmedizinisch komplett auszurüsten, um genau das Problem zu umgehen. Damit nähme man aber in Kauf, dass ein anderer Arzt weniger machen kann, Verlegungsfahrten problematisch werden usw. Darf jeder für sich selbst durchdeklinieren.Das wär selbstverständlich ein ausgemachter Blödsinn. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wer aber "voll" ausrüstet, hätte das Problem, dass das NEF je nach Stadt/Klinik ggf. erst längere Zeit NACH Eintreffen des RTW am Krankenhaus wieder am RTW ist - also den Arzt wieder aufnehmen könnte.Genau. Je städtischer und ampelbelasteter die Strecke ist, desto größer dürfte der Vorsprung des RTW werden. Geschrieben von Ulrich Cimolino Selten sowas praxisfernes gelesen.Stimmt! :o) Ich persönlich denke auch nicht, dass ein Richter hier wirklich eine Nötigung bejahen würde, wenn der NEF-Fahrer sich nicht gerade aufführt wie Rambo. Ich hab auch nirgends geschrieben, dass ich die derzeitige Rechtslage in irgendeiner Weise sinnvoll finde. Das verzögerte wieder einsatzbereit machen dient halt nicht direkt der Rettung von Menschenleben, und drum ist die Lage eben so, wie sie gerade ist. Gesetze und Verordnungen zeichnen sich aber dadurch aus, dass man sie ändern kann, wenn dazu Bedarf besteht. Da dieses Problem bei jedem NA-begleiteten Transport und somit in Deutschland täglich tausende Male auftritt, frage ich mich, ob das nicht "angehenswert" sein könnte. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn das NEF dem RTW eine ggf. etwas "ruhigere" Fahrt ermöglicht, so ist das für bestimmte medizinische Indikationen sogar besonders wünschenswert.Könnte man wohl machen, dann müssten die medizinischen Gründe aber wirklich vorhanden sein. Wird nicht sooo oft der Fall sein und ist auch irgendwie nicht sinnvoll, eine mangelhafte Rechtslage durch solche Tricks zu umgehen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ansonsten guck in meine anderen Posts, da sind noch gaaaanz viel andere Fragen offen, die z.B. die Alleinfahrer als NEF betrifft...Ich lese deine Posts aufmerksam und gründlich, aber bin leider nicht in der Lage, mir die alle dauerhaft einzuprägen ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359478 | |||
Datum | 06.09.2006 22:01 | 7495 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeWoher soll der Verkehrsteilnehmer wissen, dass auf das NEF noch ein RTW folgt? aber umgekehrt ist besser? Ich halte es nach wie vor für intelligenter, das schnellere, wendigere Fahrzeug voraus fahren zu lassen. . Geschrieben von Ingo zum Felde Bei uns (und auch in HH) fährt das NEF (i.d.R.) mit SoSi hinter dem RTW. ist hier i.d.R. nach Rechtsgutachten auch so - und ich versteh das bis heute nicht. Geschrieben von Ingo zum Felde Als Begründung für die SoSi fahrt des NEF wird i.d.R. die "Taktische Einheit" von NEF und doc genannt. ist nach dem Artikel so nicht mehr haltbar, gelle.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 359487 | |||
Datum | 07.09.2006 00:05 | 7502 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Dietmar Reimer Wie siehst du das?Bin zwar nich Sven, antworte aber trotzdem einfach mal. ;o) Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn nun das NEF irgendwo getrennt vom RTW durch die Gegend fährt, weil es nicht mit Blaulicht fahren darf, kommt es doch zu einer erheblichen, vermeidbaren Verzögerung der Einsatzfahrt.So ist es. Leider ist aber ein *eventuell* eintretender Folgeeinsatz kein "Menschenleben in Gefahr" o.ä. wie es die StVO erfordern würde, um dem NEF Sonderrechte einzuräumen. Ab der Anforderung des abkömmlichen NA köntne das NEF zwar wohl mit Sonderrechten zum RTW düsen um den NA abzuholen, aber eben erst dann. War auch in dem Artikel kurz angerissen, dieser Ansatz - und eben (wie ich finde aus rechtlicher Sicht folgerichtig) abgelehnt worden. Dass die Rechtslage da irgendwie unbefriedigend ist, steht außer Frage. Anstatt zu versuchen, sie zu umgehen (Gar wichtige Geräte vom RTW räumen, damit das NEF immer "erforderlich" bleibt) sollte eventuell darauf gedrungen werden, sie zu ändern? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 359497 | |||
Datum | 07.09.2006 02:35 | 7498 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodass das NEF je nach Stadt/Klinik ggf. erst längere Zeit NACH Eintreffen des RTW am Krankenhaus wieder am RTW ist - also den Arzt wieder aufnehmen könnte. Morgähn :-) also bei uns wird das so praktiziert, daß das NEF ohne Sonder zum KH nachfährt, wenn Onkel/Tante Doktor begleitet. Bis der Patient übergeben ist, ist das NEF ebenfalls da. *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359547 | |||
Datum | 07.09.2006 10:51 | 7511 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Ulrich Cimolino ist nach dem Artikel so nicht mehr haltbar, gelle.. Das in dem Artikel ist die Meinung eines Juristen ... nicht weniger aber auch nicht mehr! Andere Juristen sehen das möglicherweise entschieden anders. Das ist wie mit Feuerwehrhaltegurt, CAFS im Innenangriff, LF mit 3000 l Wasser im Tank, usw. :-) Gruß Sven | |||||
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