alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaKosten Gruppenführer Lehrgang LFKS RLP36 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorDani8el 8P., Gemünden / RLP359818
Datum08.09.2006 10:3620883 x gelesen
Hat von euch jemand einen Ahnung was so ein GF Lehrgang an der LFKS RLP kostet?
Da es evtl. eine Möglichkeit gibt diesen gesponsort zu bekommen, um die Komune zu entlasten.

Wäre nett wenn jemand da eine Ahnung hat.

Viele Grüße
Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz359820
Datum08.09.2006 10:4617279 x gelesen
Sämtliche Lehrgänge an der LFKS Koblenz sind für FF-Mitglieder "für umme"! Deine Komune muss lediglich den Verdienstausfall, den dein Arbeitgeber in Rechnung stellen kann , übernehmen.

Gruß


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP359822
Datum08.09.2006 10:4816883 x gelesen
Da wirst du mal in Koblenz anrufen müssen. Nur, warum willst du den gesponsort bekommen? Entweder du brauchst den Lehrgang, dann zahlt die Gemeinde oder eben nicht.


ML


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz359830
Datum08.09.2006 11:1516857 x gelesen
Genau so sehe ich dies auch. Wenn deine Feuerwehr respektive der Träger des Brandschutzes möchte, dass du diesen Lehrgang besuchst, dann scheint mir die Notwendigkeit eines Sponsorings nicht gegeben.

Oder gibt es bei dir das Problem, dass dein Träger des Brandschutzes nicht für den Verdienstausfall aufkommen kann oder will und das ist, was du sagen willst bzw. wofür du Möglichkeiten der Gegenfinazierung suchst?

Es sei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man ab 2007 den GF-Lehrgang in Rheinland-Pfalz mit einer auf fünf Tage reduzierten Präsenzphase absolvieren kann. Hierzu mußt du dir jedoch zusätzlich Wissen im E-Learnig aneignen. Im Fall der Fälle mußt du eben 5 oder 10 Tage deines Jahresurlaubes opfern. um auf die LFKS zu können.

Meine ganz persönliche Meinung - ist doch klar!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz359832
Datum08.09.2006 11:3316720 x gelesen
Geschrieben von Carsten Lanz:
Im Fall der Fälle mußt du eben 5 oder 10 Tage deines Jahresurlaubes opfern. um auf die LFKS zu können.

... Und genau das darf meiner Meinung nach nicht sein. Ich kann nicht von einem ehrenamtlichen Helfer verlangen das er dafür einen Teil seines Erholungsurlaubes opfert. Des weiteren ist das doch rechtlich sicherlich sehr fraglich da das Wort "Erholungsurlaub" im Spiel ist.


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP359836
Datum08.09.2006 11:4716688 x gelesen
Das das nicht sein kann ist klar, das das teilweise die Regel ist ist aber auch klar.
Mal ehrlich, wer will denn denn in so einem Fall auf sein Recht pochen? Denn da kann es mal ruckzuck passieren das der Arbeitgeber auf dumme Gedanken kommt.

Ich habe damals als Zeitsoldat für meinen GF-Lehrgang eine Woche Freistellung bekommen, die andere Woche war Urlaub.
Mittlerweile bin ich relativ fein raus, da ich jetzt bei einer Kommune arbeite.


ML


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz359837
Datum08.09.2006 11:5216650 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach:
Denn da kann es mal ruckzuck passieren das der Arbeitgeber auf dumme Gedanken kommt.

Die wären?

Ich glaube man läuft damit irgendwann in Gefahr. Da stellt sich nämlich nicht mehr die Frage wer qualifiziert genug ist sondern wer bereit ist seinen Urlaub zu opfern?!


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359839
Datum08.09.2006 11:5616512 x gelesen
Geschrieben von Johannes Peter... Und genau das darf meiner Meinung nach nicht sein.

Richtig. Die Realität sieht oft anders aus...

Geschrieben von Johannes Peter. Ich kann nicht von einem ehrenamtlichen Helfer verlangen das er dafür einen Teil seines Erholungsurlaubes opfert

Nun, Deinem AG dürfte es bitter aufschlagen, wenn Du so argumentierst. Schließlich stehst Du ihm als Arbeitskraft in dieser Zeit nicht zur Verfügung (gesetzlich finanzieller Ausgleich ist zwar gut, aber eben nicht alles)

Geschrieben von Johannes PeterDes weiteren ist das doch rechtlich sicherlich sehr fraglich da das Wort "Erholungsurlaub" im Spiel ist.

Naja, womit sich einige Leute in Ihrem Erholungsurlaub beschäftigen - da ist so ein Lehrgang vielleicht ganz erholsam ;-)


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP359840
Datum08.09.2006 12:0116552 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterDenn da kann es mal ruckzuck passieren das der Arbeitgeber auf dumme Gedanken kommt.

Die wären?


Naja, dann kommt halt der alte Spruch: "Arbeiten sie bei der Feuerwehr oder bei uns?"
Und wenn man will wird man einen Arbeitnehmer auch sehr schnell los, ohne konkreten Bezug auf seine Feuerwehrtätigkeit zu nehmen.

ML


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz359842
Datum08.09.2006 12:0916593 x gelesen
Geschrieben von Daniel Koch:
Nun, Deinem AG dürfte es bitter aufschlagen, wenn Du so argumentierst. Schließlich stehst Du ihm als Arbeitskraft in dieser Zeit nicht zur Verfügung

Eben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Außerdem ist es meinem Ag sehr wohl wichtig das ich meine Tage zur Erholung nutze um wieder Fit für die Arbeit zu sein. Ist wohl auch gesetzlich irgendwo verankert.

Geschrieben von Daniel Koch:
Naja, womit sich einige Leute in Ihrem Erholungsurlaub beschäftigen - da ist so ein Lehrgang vielleicht ganz erholsam ;-)

Das stimmt, aber ein Besuch an der LFKS hat einen offiziellen Charakter!


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTobi8as 8B., Idar-Oberstein / noch Rheinland-Üfalz359844
Datum08.09.2006 12:1216456 x gelesen
Stimmt, könnte sein.

Aber sowohl vom roten als auch vom blauen Verein kenne ich eine andere Realität. Im ländlich strukturierten Raum gibt es viele Arbeitgeber, die folgende Meinung Vertreten: "Lohnausfall ist toll, aber was nutzt der mir, wenn ich keinen habe, der die Arbeit meiner Fachkraft übernimmt? Reicht schon dass der bei seinen 5 Wochen Urlaub fehlt!"

Oft einiziger Ausweg: Man/Frau nimmt Urlaub für Aktivtitäten seines/ihres Ehrenamtes. Das geht über Lehrgänge mittlerweile weit hinaus.

Dann gibt es noch ein bedenklicheres Phänomen. Arbeitnehmer, die sogar gesetzlich zustehenden Urlaubsanspruch von sich aus verfallen lassen aus Sorge um ihre Arbeit.

Nur, mit welchen Folgen für das Ehrenamt und erst recht für die Familie?

Eine Sponsorenlösung mag dabei eine ALternative sein - wenn auch unter einigen Gesichtspunkten als eher kritisch zu bewerten - löst aber nicht das Problem hinsichtlich spezialisierter Fachkräfte.

Beste Grüße

Tobi


...no risk, no fun!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg359847
Datum08.09.2006 12:1916517 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterGeschrieben von Daniel Koch:
[...] Schließlich stehst Du ihm als Arbeitskraft in dieser Zeit nicht zur Verfügung

Eben nicht.


?

Geschrieben von Johannes PeterLaut BR

Hab ich auch nicht bestritten... Aber Dein AG (SB) wird Wege und Mittel finden, um Dich vom Gegenteil zu überzeugen, ohne dass offiziell was davon zu finden sein wird.

Geschrieben von Johannes PeterAußerdem ist es meinem Ag sehr wohl wichtig das ich meine Tage zur Erholung nutze um wieder Fit für die Arbeit zu sein.

Das ist schön, aber leider nicht überall so. Und bevor man "arbeitssuchend" ist...

Geschrieben von Johannes PeterIst wohl auch gesetzlich irgendwo verankert.

s.o.

Geschrieben von Johannes PeterDas stimmt, aber ein Besuch an der LFKS hat einen offiziellen Charakter!

Ohne Job bräuchte ich meinen AG nicht fragen... ;-)

Nicht zum Missverständnis: Auch mein AG ist sehr tolerant und ich hatte noch keine Sorgen. Aber wir habe Kameraden bei uns, da ist es leider nicht so...


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz359849
Datum08.09.2006 12:2716441 x gelesen
Ok, in kleineren Betrieben kann das zu Probleme führen. In der Großindustrie wo ich arbeite gab es bis jetzt zum Glück noch keine Probleme in der Hinsicht. Habe sogar schon Sonderurlaub für JF-Zeltlager in anspruch genommen, die mit Freude von meinem Vorgesetzten genehmigt wurde.


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW359850
Datum08.09.2006 12:3316530 x gelesen
Hi,

Lehrgänge an LFSen in "D" werden in den meisten Fällen (nicht an jeder LFS und je nach Verfügbarkeit) auch "Außenstehenden" angeboten bzw. zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist jedoch das diese "Außenstehenden" zur Gefahrenabwehr gehören bzw. dort in "irgendeiner Form" tätig sind. Also z.B. Privatunternehmen welche sich z.B. auf dem Brandschutzsektor Personal für Firmen/Tätigkeiten mit Feuerwehrausbildung zur Verfügungstellen oder beschäftigen oder z.B. Werkfeuerwehren.

Die Kosten liegen in Deutschland an allen LFSen in etwas in folgendem Bereich:

Lehrgangskosten ca. 50Euro/Person/Tag
Unterkunft ca. 15Eur/Person/Tag
Verpflegung ca. 8Eur/Person/Tag

Das heißt Du liegst normalerweise bei ca. 70,- bis 80,- Euro pro Tag.

Grüße, Eric




- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz359959
Datum08.09.2006 19:5416482 x gelesen
Geschrieben von ---Johannes Peter--- Eben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Außerdem ist es meinem Ag sehr wohl wichtig das ich meine Tage zur Erholung nutze um wieder Fit für die Arbeit zu sein. Ist wohl auch gesetzlich irgendwo verankert.


Hallo Johannes, hallo an alle anderen Interessierten!

Leider weiß ich es genau, dass das mit den 10 Tagen Bildungsurlaub für den GF-Lehrgang in Rheinland-Pfalz nicht zutrifft. Ich habe mich dahinhgehend mal kundig gemacht. Es mag sich 2006 im Zuge der Reform des LBKG geändert haben, aber 2005 war es so.

Und dass Leute ihren Erholungsurlaub für die Feuerwehr opfern ist in meinem Umkreis mehr die Regel denn die Ausnahme. Schau mal beim Innenministerium in Rheinland-Pfalz auf den Beitrag zur Reform des GF-Lehrganges ab 2007. Dort findest du eine meiner Meinung nach gute Bestandsaufnahme der Situation betreffend der Freistellung von Arbeitnehmern für Lehrgänge an der LFKS.

Ich mag nun nicht sachlich genug argumentieren und ich entschuldige mich im Vorfeld, wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, jedoch bekomme ich das Geld, mit dem ich meine Rechnungen bezahle und auf das ich angewiesen bin, nicht von der Feuerwehr. Und das Sprichwort: "Wess Brot ich ess, dess Lied ich pfeif!" hat in Zeiten mit fast 5 Millionen Arbeitssuchenden mehr Gewicht denn je.

So, mein Beitrag war jetzt wieder meilenweit vom eigentlichen Thema (Sponsoring und Kosten Lehrgang) weg - hierfür sorry und versprochen, dass ich nicht mehr meinen Senf dazugeben werde. Meine eigene Meinung - ist doch klar.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen359963
Datum08.09.2006 20:1116422 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Johannes Peter
Eben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Kannst du mal erklären was "BR" heißen soll und inwiefern das gesetzlichen Standard hat?


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen359987
Datum08.09.2006 21:5816408 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hanswerner KöglerKannst du mal erklären was "BR" heißen soll ...
Das ist wohl der Betriebsrat.


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen359990
Datum08.09.2006 22:0816463 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterLaut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann

Hm, gibt es wohl eine Liste, die solche Veranstaltungen aufführt. Bei uns waren Lehrgänge für die JF als Bildungsurlaub möglich, alle Lehrgänge an der LFs aber nicht. Richtig erklären konnte das keiner...

Gruß Lp


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg359993
Datum08.09.2006 22:1816721 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterEben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.

Ist das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst??
Also mal ehrlich, was wird wohl ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter sagen, wenn dieser 10 Tage zu einem Bildungsurlaub will, Gesetz hin oder her (wenn dies überall gilt).
Es gibt oft irritationen zu dingen, die in einem Unternehmen oder einer mit Gewerkschaft eingeführt wurden, vielle denken dann immer es sei Gesetzt.

Einer meiner MA meinte zu mir einmal, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, ihm pro arbeitsstunde 5 Minuten Zigarettenpause zu geben, war auch in anderen Unternehmen in denen ich war die Meinung meiner MA, fakt ist aber, dass es mal eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverband und der Gew. gab das bei Fließbandarbeit 5 Minuten Pause pro Std zustehen.

Wenn einer meiner Leute käme und wollte 10 Tage Bildungsurlaub nehemen, glaube ich nicht dass er diesen bekommen würde [sag nie nie] (wobei ich sicher, wenn bei mir FwA beschäftigt wäre, zum Thema Fw einiges Freigeben würde), bei jemanden der zu einer Schulung geht und ich den Arbeitsausfall ersetzt bekomme wäre das was anderes, ebenso wie bei Einsätzen.


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio359994
Datum08.09.2006 22:2616659 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael LinkenbachUnd wenn man will wird man einen Arbeitnehmer auch sehr schnell los

Wenn man in Deutschland Arbeitnehmer sehr schnell los werden würde, dann würden Zeitarbeitsfirmen nicht so boomen und wir hätten vermutlich einen ganzen Haufen Arbeitlose weniger. Unser gesetzlicher Kündigungsschutz ist einer der Gründe, warum die meisten Firmen lieber einen Haufen Geld für Überstunden ausgeben anstatt noch jemanden einzustellen. Denn im Zweifel (z.B. schlechte Auftragslage) wird man die Leute nur schwer wieder los.
Ich kenne eine Firma (nein, nicht mein Arbeitgeber!), die seit Jahren dutzende Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen hat, mit genau der Begründung: Bei schlechter Auftragslage werden die Verträge mit den Zeitarbeitsfirmen gekündigt und man hat Personal freigesetzt ohne einem Mitarbeiter kündigen zu müssen. Und die schlechte Presse (x baut y Jobs ab!!) spart man sich auch.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360001
Datum09.09.2006 00:1216519 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertIst das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst??
Nicht nur, ich bekam diesen sowohl beim DRK in BW, beim DRK in RLP und auch jetzt in einer großen Industriefirma( die mit dem Stern)
Geschrieben von Michael Hilbertwenn bei mir FwA beschäftigt wäre, zum Thema Fw einiges Freigeben würde),
Und jemand der beim THW oder DRK ist nicht???


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz360002
Datum09.09.2006 00:2016620 x gelesen
Servus Johannes,
Geschrieben von Johannes PeterEben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Und den brauchst du "beim Daimler" auch nicht anpacken! Eigentlich werden Konzernangehörige für Lehrgänge an der LFKS von der Arbeit freigestellt...
Ich wurde bisher immer für Lehrgänge an der LFKS von meinem Meister freigestellt- entsprechendes Schreiben von der VG-Verwaltung vorausgesetzt. Müßte von der Stadt Wörth doch auch herausgegeben werden, wenn ich mich recht erinnere...

Gruß an de Kessler un de klä Fengler...
Daniel


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360003
Datum09.09.2006 00:2316508 x gelesen
... das unser Dr. Z. ein sozialer Mensch ist, ist klar! Ging ja auch mehr um die allg. Frage in RLP!
Naja, d Fengler kannste bei den Ölheinis in Saudi besuchen...


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz360004
Datum09.09.2006 00:3016471 x gelesen
Geschrieben von Johannes Peter... das unser Dr. Z. ein sozialer Mensch ist, ist klar!
Das war auch vorm Didi so!

Geschrieben von Johannes PeterNaja, d Fengler kannste bei den Ölheinis in Saudi besuchen...
Was treibt der denn dort?? *verwundertamkopfkratz*


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360005
Datum09.09.2006 00:3816462 x gelesen
Er versucht den Saudis das löschen beizubringen.
näheres hab ich Dir per Mail geschickt


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg360016
Datum09.09.2006 10:0416427 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterGeschrieben von Michael Hilbert
wenn bei mir FwA beschäftigt wäre, zum Thema Fw einiges Freigeben würde),

Und jemand der beim THW oder DRK ist nicht???


Dann schreibe ich das mal so;
wenn bei mir jemand von einer Hilfsorganisation/öffentliche Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben beschäftigt wäre, würde ich .......

OK so ;-))

Geschrieben von Johannes PeterNicht nur, ich bekam diesen sowohl beim DRK in BW, beim DRK in RLP und auch jetzt in einer großen Industriefirma( die mit dem Stern)

wie gesagt, kann in einem Unternehmen sein, in einem nicht, ist auf alle Fälle kein Gesetz.


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360017
Datum09.09.2006 10:3016447 x gelesen
geschrieben von mir:
Eben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Außerdem ist es meinem Ag sehr wohl wichtig das ich meine Tage zur Erholung nutze um wieder Fit für die Arbeit zu sein. Ist wohl auch gesetzlich irgendwo verankert.

Geschrieben von Michael Hilbertwie gesagt, kann in einem Unternehmen sein, in einem nicht, ist auf alle Fälle kein Gesetz.


Die Gesetzeslage bezog ich auch eher auf die Erholungszeit in meinem Urlaub.


Geschrieben von Michael HilbertDann schreibe ich das mal so;
wenn bei mir jemand von einer Hilfsorganisation/öffentliche Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben beschäftigt wäre, würde ich .......

OK so ;-))


Ja, gefällt mir sehr gut :-))


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg360019
Datum09.09.2006 10:4616416 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterBR

Wat heist dat??

Betriebsrat, Betriebsrecht,Betriebsregelung,Beschäftigtenrecht .....?????

Geschrieben von Johannes PeterJa, gefällt mir sehr gut :-))

War immer froh, wenn mein AG mir Frei gab, deshalb würde ich es anders auch tun ;-) Auch wenn ich z.Z. AD bin ;-( leider (hoffe aber das ich bald wieder die Zeit finde ;-) )


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360020
Datum09.09.2006 10:5116344 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertWat heist dat??

Betriebsrat,
richtig geraten


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz360033
Datum09.09.2006 11:4716410 x gelesen
Es gibt in mehreren Bundesländern eine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub.

Hier Rheinland-Pfalz: klick


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360036
Datum09.09.2006 11:5616374 x gelesen
Danke, hab ich mir das Suchen gespart!


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen360069
Datum09.09.2006 18:2216580 x gelesen
Hallo,
das ist schon sehr OT und damit mein letztes Wort dazu:

Geschrieben von Christi@n Pannier
Wenn man in Deutschland Arbeitnehmer sehr schnell los werden würde, dann würden Zeitarbeitsfirmen nicht so boomen und wir hätten vermutlich einen ganzen Haufen Arbeitlose weniger.
Das sind die Sprüche, die einem vielleicht den Weg nach "oben" ebnen :-(

Wie viele Arbeitsplätze gehen 2006 in D (vor allem in Großunternehmen verloren? Deutsche Bank, Siemens, Elektrolux-AEG, VW, Opel, B...C...D...? und das unter traumhaft steigenden Renditen...)

Und das alles, obwohl es wegen dem KSchG so schlecht geht?

Zeit- oder Leiharbeitsfirmen sind deshalb lecker, weil sie keinen oder schlechteren Tarif haben und so um 20 % Lohnkosten sparen helfen (wovon der Staat natürlich dann auch entspr. weniger Steuern bezieht, und die Sozial- und Renten- und ... alle weniger (Kaufkraft) haben. Und man kann jeden aus beliebigen Gründen zurückschicken...

Die Steuerentlastung der Unternehmen steigt ständig. Frag mal nach, wie die Unternehmenssteuer zum Steuereinkommen des Staates gegenüber den Individualsteuern vor 20 Jahren zu Heute steht.

Und der Haufen, der AL die dann weniger sein sollen, ist nicht mehr zum Lachen, das ist schon Verhöhnung!

Die "Economics" liegen heute nämlich in China, dann vielleicht in Indien und auch Russland hat noch Profitpotentiale...
(und zu diesen Konditionen kann sich hier nicht mal das letzte A... das Überleben sichern, weil...?)

Eigentlich sind doch "Betriebsbedingte Kündigungen" kein besonderes Problem. Nur darf in großén Unternehmen der BR und die Gewerkschaft "Sozialpläne" fordern, also Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten, Möglichkeiten der Umschulung, Auffanggesellschaften (vom Staat subventioniert!) usw.

Abfindungen werden erst dann lukrativ, wenn man sehr lange im Unternehmen war und nicht vergessen, sie werden als Bezüge gegen das Arbeitslosengeld angerechnet!

Aber natürlich wird es so (durch den BR) schwerer "unliebsame" MA los zu werden und Duckmäuser zu fördern - das mag die Chefetage nicht so, auch das sich hineinreden lassen...

Geschrieben von Christi@n Pannier
Und die schlechte Presse (x baut y Jobs ab!!) spart man sich auch.
Ach ist das süß, man will doch Edel erscheinen, das Know How, die Erfahrungen von über 100 Jahren Ingenieursgenerationen aber doch höchstprofitabel verhökern, zum Wohle des Volkes Profits?


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Bayern360137
Datum10.09.2006 13:1717014 x gelesen
Gilt das nur für RLP oder für alle Länder?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg360142
Datum10.09.2006 14:1316825 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Philipp Merkle

Gilt das nur für RLP oder für alle Länder?


In BaWü ist die Teilnahme an Lehrgängen an der LFS für Angehörige öffentlicher Feuerwehren ebenfalls kostenfrei.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg360164
Datum10.09.2006 20:3016496 x gelesen
Geschrieben von Johannes PeterDa stellt sich nämlich nicht mehr die Frage wer qualifiziert genug ist sondern wer bereit ist seinen Urlaub zu opfern?!

Die Frage ist doch schon länger Realität. Und der Drei-Wochen-Gruppenführerlehrgang in NRW war da bestimmt keine Erleichterung (ist aber mittlerweile wieder ein zwei Wochen Präsenzlehrgang).


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz360166
Datum10.09.2006 20:4416439 x gelesen
Geschrieben von Johannes Peter
Da stellt sich nämlich nicht mehr die Frage wer qualifiziert genug ist sondern wer bereit ist seinen Urlaub zu opfern?!

Geschrieben von Guido Lobermann
Die Frage ist doch schon länger Realität.


Aber ist das nicht traurig?!


Meine Meinug bla bla bla...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt