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ThemaKleine Frage zum Thema: Feuerwehr statt Bundeswehr11 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorKevi8n S8., Frickingen / Baden-Württemberg361467
Datum18.09.2006 21:037402 x gelesen
Hey @ll!

Ich habe eine Frage bezüglich der Verpflichtung im Katastrophenschutz, als Ersatzdienst zum Grundwehrdienst.
Und zwar, was ist wenn ich mich hier in meinem Landkreis verpflichten lasse, dann aber nach 2 Jahren in einen anderen Landkreis umziehen muss, weil mich mein Arbeitgeber nicht länger behalten kann (Kann ja heut zutage ganz leicht passieren)?
In den Unterlagen die ich zur Verpflichtung habe steht drin, dass ich mit Wegzug aus meinem Landkreis den Anspruch auf den Freistellungsplatz verliere und alle Risiken selber trage.
Das heißt dann im Klartext, wenn ich mich verpflichten lasse und nach 3 Jahren wegziehen muss und dort keinen Platz bekomme darf ich doch noch 9 Monate zum Grundwehrdienst?
Sehe ich doch richtig, oder?
Weiß von meinem Bruder (der selber für damals noch 7 Jahre verpflichtet war), das er mehrmals in verschiedene Landkreise gezogen ist und nie Probleme hatte, wird das nicht so ernst gesehen?
Bin durch ziemlich verunsichert,? Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
Vielen Dank im Voraus!

MkG

Kevin Schubert


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Autor ., Grafenau / Baden-Württemberg361468
Datum18.09.2006 21:115905 x gelesen
also ich bin der Meinung das du eigentlich überall nen Freistellungsplatz bekommst, weil welche Feuerwehr sucht heut zutage nicht mehr Mitglieder??? okay, eine kenn ich, aber da is es nur weil die Stützpunktwehr für die Abteilung nicht mehr Leute haben will, komische sache is aber so!


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg361470
Datum18.09.2006 21:125839 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchubertDas heißt dann im Klartext, wenn ich mich verpflichten lasse und nach 3 Jahren wegziehen muss und dort keinen Platz bekomme darf ich doch noch 9 Monate zum Grundwehrdienst?
Sehe ich doch richtig, oder?


Ja. Das siehst Du richtig.


Geschrieben von Kevin SchubertWeiß von meinem Bruder (der selber für damals noch 7 Jahre verpflichtet war), das er mehrmals in verschiedene Landkreise gezogen ist und nie Probleme hatte, wird das nicht so ernst gesehen?

Das wird i.d.R. so ernst gesehen.
Nur ist es durchaus möglich, daß im zukünftigen Landkreis noch Plätze frei sind bzw. daß die abgebende Stelle einen Platz ihres Kontingents "mitgibt".
Aber darum muß sich i.d.R. der Freigestellte selbst kümmern.

Alternative. Eben die 9 Monate beim Bund mit nehmen und dann Ruhe haben. So habe ich das (damals noch mit 12 Monaten) gemacht (ok, ok, ein gehöriger Schuß patriotische Überzeugung war auch noch dabei). Denn auch ich wußte damals noch nicht, wo es zum Studium hin geht bzw. wo es danach hin geht.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg361472
Datum18.09.2006 21:185829 x gelesen
Geschrieben von Steffen Fialaalso ich bin der Meinung das du eigentlich überall nen Freistellungsplatz bekommst, weil welche Feuerwehr sucht heut zutage nicht mehr Mitglieder???

Nur geht es nicht nach Deiner Meinung. Sondern z.B. nach Kontingenten (die z.B. nach Geburtsjahrgängen vergeben werden) und danach daß Feuerwehr und Freistellungsplätze nicht zwingend zusammen gehören. Sondern daß die Feuerwehr Anträge auf Freistellung für Ihr Personal bei der zuständigen Behörde stellen kann die im Rahmen ihrer Möglichkeiten dann diesem Antrag statt geben kann.
Aber nicht jeder der zu einer Feuerwehr geht wird automatisch frei gestellt.



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Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg361474
Datum18.09.2006 21:455917 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin SchubertDas heißt dann im Klartext, wenn ich mich verpflichten lasse und nach 3 Jahren wegziehen muss und dort keinen Platz bekomme darf ich doch noch 9 Monate zum Grundwehrdienst?
IIRC wird dann die bereits abgeleistete Zeit angerechnet. Allerdings ist es meines Wissens derzeit so, dass die Kontingente an Freistellungsplätzen nicht mehr ausgeschöpft werden. Deshalb denke ich nicht, dass du bei einem Umzug Probleme bekommen wirst. Völlig ausschließen kann man es aber natürlich auch nicht. Wenn man aber die heutige Einberufungspraxis berücksichtigt, würde ich mir darüber nicht allzuviele Sorgen machen.

MfG vom Freigestellten (noch zwei Jahre)


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg361484
Datum18.09.2006 22:376125 x gelesen
Geschrieben von Daniel NagelIIRC wird dann die bereits abgeleistete Zeit angerechnet.

Ja. Dann, wenn die Beendigung der Freistellung nicht in der Person des Freigestellen liegt (z.B. Einheit wird aufgelöst).
Umzug zählt da nicht dazu --> Volle Zeit dienen.



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Christian Fischer
Wernau


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW361505
Datum19.09.2006 08:565891 x gelesen
Wieviel Stunden pro Jahr sollte ein Ersatzdienstleistender eigentlich leisten? Gibts es dort einen gewissen Rahmen der vorgegeben ist? Ich habe mal was von 80 Stunden im Jahr gehört, kann dies aber nicht so richtig glauebn, ausserdem wurde nicht erklärt woher der Wert abgeleitet wird. Was wird alles angerechnet bei den zu leistenden Stunden? Einsatzzeit, Übungsdienst, Lehrgänge, Tag der offenen Tür?

MFG
Thobias


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern361534
Datum19.09.2006 12:145732 x gelesen
Hallo,

bei uns im Landkreis gilt die von dir beschriebene mindestens-80-Stunden-Marke, wobei lediglich Ausbildungsstunden anerkannt werden (und die daraus reslutierenden Gerätepflegetätigkeiten also z.B. bei uns das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft des SW 2000 nach einer Übung). Einsätze und Lehrgänge (an Feuerwehrschulen) und sonstige Tätigkeiten werden nicht gezählt. (die Teilnahme daran ist natürlich tozdem Pflicht) Ggf. werden Lehrgänge auf Kreisebene akzeptiert (z.B. Maschinist).


Grüße Magnus


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg361542
Datum19.09.2006 12:435832 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAber nicht jeder der zu einer Feuerwehr geht wird automatisch frei gestellt.

Das bestimmt das Landratsamt bzw. das Kreiswehrersatzamt.

Die Kontingente die vergeben werden gehen an alle die anspruch darauf haben, z.B. neben der Fw auch das THW, DRK, Maltheser usw., wenn Du dann halt irgendwann in einen Lkr. ziehst, der vielleicht keine Plätze mehr hat, dann ......

Die Freistellung soll ja schließlich kein Freibrief dafür sein nicht zum Bund oder Zivi. zu müssen sondern den Katastrophenschutz und örtliche Gefahrenabwehr mit sicherzustellen, deshalb muss auch (zumindest war das bei mir damals wo ich das machte so) der Arbeitgeber über die Tätigkeit informiert sein und ggf. auch vom Dienst freistellen.

Ich kannte damals auch welche, deren Antrag abgelehnt wurde, da zu wenige Plätze frei waren.


Mit Grüßen

Michael





Alles meine private und persönliche Meinung

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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg361547
Datum19.09.2006 12:526297 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thobias SchürmannWieviel Stunden pro Jahr sollte ein Ersatzdienstleistender eigentlich leisten? Gibts es dort einen gewissen Rahmen der vorgegeben ist?
es gibt keine gesetzliche Regelung, d,h. das legt die jeweilige Organisation fest. Mir sind Stundenanzahlen von 80 - 200 p.a. bekannt, außerdem werden teilweise alle Dienste anerkannt, oder nur zusätzliche Stunden zum Pflichtdienst. Es ist also nicht möglich, darüber eine allgemeingültige Aussage zu treffen.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

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AutorBjör8n M8., Petershagen / 364703
Datum08.10.2006 14:506091 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Daniel Nagel es gibt keine gesetzliche Regelung, d,h. das legt die jeweilige Organisation fest. Mir sind Stundenanzahlen von 80 - 200 p.a. bekannt, außerdem werden teilweise alle Dienste anerkannt, oder nur zusätzliche Stunden zum Pflichtdienst. Es ist also nicht möglich, darüber eine allgemeingültige Aussage zu treffen.

Richtig, das Gesetz sieht nur die Mitwirkung vor, wie diese aussieht wird hier vom Kreis geregelt. Ich habe dazu ein Merkblatt bekommen, in dem Steht wörtlich:

Von einer Nichtmitwirkung wird dann ausgegangen, wenn der Helfer innerhalb von 6 Monaten mehr als 1/3 sämtlicher laut Dienstplan festgesetzen Dienste versäumt hat.

Dabei gilt auch z.B. wegen Krankheit versäumter Dienst als versäumt, es wird dann jedoch ein Ermessensspielraum gewährt, wonach man bei sonstiger guter Mitarbeit nicht damit rechnen muß, nach einem Unfall zum Wehrdienst gezogen zu werden.

Grüße
BM

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