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ThemaHilfsfristen Rettungsdienst wurden länger6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland362438
Datum25.09.2006 08:397066 x gelesen
Hallo,

diese Rubrik ist zwar nicht mein Gebiet, aber die Infos erstaunen mich doch ein wenig:

Heute morgen steht in der Saarbrücker Zeitung ein kurzer Bericht über die Schnelligkeit des saarländischen Rettungsdienstes , nach dem Test ist der saarländische Rettungsdienst der schnellste in den Flächenländern - und, was mich eher erstaunt hat: die Hilfsfristen werden im Durchschnitt länger.

Nachzulesen hier:

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2004 und 2005
(Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2004/2005)

Deutscher Bundestag DIP-E xtrakt

bzw. direkt: Bundestagsdrucksache 16/2100


mal schön zu sehen, wie gut die Politik darauf reagiert........


Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW362441
Datum25.09.2006 09:185423 x gelesen
Moin!

Ich würde sagen, der Autor des Berichts verwendet den Begriff Hilfsfrist falsch. Das ist doch die gesetzlich vorgegebene Zeit bis zum Eintreffen der Rettungsmittel. Also eine feste Zeit nur abhängig vom Willen des Gesetzgebers. Die zweijäöhrige Verjährungsfrist für Sachmängel beim Verbraucherkauf wird ja auch nicht kürzer, weil die Leute sich früher beschweren.
Die tatsächlichen Hilfzeiten oder wie man die auch nennen will sind dann länger geworden.

Nach dem Lesen Deiner Übrschrift habe ich nach Gesetzesänderungen bezgl. der Hilfsfrist Ausschau gehalten.

Gruß
Sven


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland362452
Datum25.09.2006 10:325394 x gelesen
Hallo,

also das die Begriffe hier schwammig bzw. doppelt genutzt werden, ist klar. In der Drucksache wird unter 5.3 auf Seite 30 die Hilfsfrist definiert, die in diesem Kontext auch als Hilfszeit tituliert werden könnte. Das Problem liegt in der doppelten Nutzung, einerseits als Vorgabezeit im Gesetzestext und andererseits als tatsächliche Zeit in der Praxis, obs Sinn macht, so zu verfahren oder einen anderen Begriff zu nutzen (z.B. Hilfzeiten) lasse ich mal im Raum stehen, beide Varianten haben Vor- und Nachteile.


Grüße Paul

achja, anderes Themengebiet, aber im Entwurf des neuen Brandschutzgesetzes fürs Saarland sind die Hilfsfristen nicht mehr in konkreten Zeiten festgelegt (war im ersten Entwurf ein wenig anders)


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW362453
Datum25.09.2006 10:475179 x gelesen
Hi!

Es ist halt sehr mißverständlich. Ich dachte echt man hätte die Hilfsfrist auf z.B. 15 Minuten hoch gesetzt.
Der richtige Begriff steht auch in dem Bericht drin: Eintreffzeit.

Geschrieben von Paul Bohlenachja, anderes Themengebiet, aber im Entwurf des neuen Brandschutzgesetzes fürs Saarland sind die Hilfsfristen nicht mehr in konkreten Zeiten festgelegt (war im ersten Entwurf ein wenig anders)

Tja, möglicherweise hat man erkannt, dass in ganz Saarland die gleiche Hilfsfrist nicht ganz realistisch ist. War ja auch von der AGBF so nie vorgesehen.

Gruß
Sven


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AutorMaxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland362504
Datum25.09.2006 17:395349 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenachja, anderes Themengebiet, aber im Entwurf des neuen Brandschutzgesetzes fürs Saarland sind die Hilfsfristen nicht mehr in konkreten Zeiten festgelegt (war im ersten Entwurf ein wenig anders)


gibts den momentan aktuellen entwurf eigentlich irgendwo zum nachlesen?
bei der lfs etc. hab ich nix finden können

grüße aus saarlouis
mm


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland362545
Datum25.09.2006 19:415335 x gelesen
Hallo,

ja, der Entwurf ist schlecht zu finden, aber da ist er:

http://www.landtag-saar.de/dms13/Gs0918.pdf

Grüße Paul


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