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Themajährliche Fortbildung / Übung5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorChri8sti8an 8B., Hamm / NRW362722
Datum26.09.2006 18:515924 x gelesen
Hallo,

ich stehe da im moment ein wenig auf dem schlauch, es geht um die jährliche Atemschutzfortbildung. Was mus ich genau machen un tauglich zu bleiben. Kann mir vielleicht einer Helfen, die FwDV 7 habe ich gelesen da steht was drin von zwei Übungen aber heben die sich gegenüber Einsätzen auf????


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar362723
Datum26.09.2006 18:534639 x gelesen
eine Belastungsübung und
eine Einsatzübung oder einen Einsatz


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen362726
Datum26.09.2006 19:154506 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Bescheine Einsatzübung oder einen Einsatz
So pauschal kann man das nicht stehen lassen. Die DV 7 schreibt in etwa: Die Übung kann entfallen, wenn ein Einsatz stattfand, indem die Übungsinhalte vorkamen. (S. 8). Was Inhalt der Einsatzübung ist, läßt sich auf S. 24 nachlesen, u.a.:
-Schlauchvorname (unter Druck)
-Absuchen von Räumen
-Leitersteigen
-Notfallübung (und genau daran scheitert i.d.R. der Ersatz der Übung durch Einsatz. Wer hat schon einen AGT-Notfall erlebt...)


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg362728
Datum26.09.2006 19:264628 x gelesen
Geschrieben von Christian FelskeWas mus ich genau machen un tauglich zu bleiben.


1. Die Belastungsübung
2. Die Einsatzübung.

Letztere kann entfallen, wenn die in der FwDV 7 (nachlesen!) geforderten Tätigkeiten auch in einem Einsatz vorkamen. Aber mal ehrlich. Wer hat das alles schon mal in einem Einsatz erlebt?
Ergo wird es bei quasi allen Einsatzkräften darauf hinauslaufen, daß sie beide Übungen ableisten müssen.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8B., Hamm / NRW362731
Datum26.09.2006 19:344533 x gelesen
Vielen Dank für die Antworten


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