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Themaprivater Kauf von Schutzkleidung / Haftung32 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorFlor8ian8 B.8, Trogen / Bayern364169
Datum05.10.2006 12:1411584 x gelesen
Hallo Kameraden,

mich würde Eure Meinung dazu interessieren.

Ich kaufe mir z.B. Schuhe / Helm privat. Natürlich in Abstimmung mit dem Kdt.

Darf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen?

Angenommen, mir passiert im Einsatz etwas, mir fällt z.B. etwas auf den Kopf. Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist?

Viele Grüße
Florian


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP364171
Datum05.10.2006 12:2110295 x gelesen
Solange es sich um Schutzkleidung handelt die den, in deinem Bundesland gültigen, Normen entsprechen sollte das kein Problem sein. Was nicht heissen soll das nicht eins draus werden kann.


ML


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364172
Datum05.10.2006 12:2210266 x gelesen
Geschrieben von Florian BöhmDarf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen?

Wenn die Wehrführung damit einverstanden ist spricht nichts dagegen. Denn die hält den Kopf dafür hin.


Geschrieben von Florian BöhmAngenommen, mir passiert im Einsatz etwas, mir fällt z.B. etwas auf den Kopf. Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist?



Psst. Ich verrate Dir etwas. Die GUV würde auch dann zahlen, wenn Du gar keinen Helm getragen hättest... Wird zwar gerne anders erzählt, ist aber so.

Natürlich sollte der Wehrführer auch darauf achten, daß die Schutzausrüstung den Anforderungen entspricht. Aber davon gehe ich jetzt einfach mal aus.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364179
Datum05.10.2006 12:4110223 x gelesen
Geschrieben von Florian BöhmNatürlich in Abstimmung mit dem Kdt.

Darf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen?


wenn der Kdt ja sagt ist das alles kein Problem

solange die gängigen Vorschriften beachtet werden

Geschrieben von Florian BöhmZahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist?

die GUV zahlt immer

worüber man sich gedanken machen muss ist das die PSA, wenn mal kaputt i.d.R nicht von der Stadt ersetzt wird...


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364182
Datum05.10.2006 12:4310291 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschworüber man sich gedanken machen muss ist das die PSA, wenn mal kaputt i.d.R nicht von der Stadt ersetzt wird...

Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden.



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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364187
Datum05.10.2006 12:4710262 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden.

die werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt
nicht aus dem Haushalt


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364191
Datum05.10.2006 12:5210264 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschdie werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt
nicht aus dem Haushalt


Und wo ist der Unterschied zwischen einer unter der PSA getragenen privat gekaufte Jeans die das Zeitliche segnet und einer privat gekauften Einsatzhose?

Das wesentliche Merkmal ist, daß die beschädigte Sache nicht Eigentum der Gemeinde ist, sondern Privateigentum. Völlig egal, was es ist.



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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364198
Datum05.10.2006 12:5610244 x gelesen
aber es bleibt ein Versicherungsfall

d.h. du bekommst die Private Einsatzhose nicht vom Kleiderwart 1:1 ersetzt (i.d.R)
sondern es läuft über die Versicherung


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW364200
Datum05.10.2006 12:5810196 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian FischerWarum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden.

Es ist aber nicht unüblich, dass der Leiter d. FW die Verwendung von PSA genehmigt, die privat beschafft wurde und den entsprechenden Vorschriften und Normen entspricht, aber unter der Bedingung, dass der Nutzer (d.h. der FA, der sich privat PSA beschafft) bei Verlust oder Beschädigung selbst verantwortlich ist. Unter Umständen ist auch eine erforderliche (gebührenfreie) Prüfung (es gibt z.B. FA, die sich einen privaten Haltegurt anschaffen) oder Reinigung (z.B. bei Überbekleidung) dann nicht über die FW möglich, da es sich um private Ausrüstung handelt.

Gruß Stephan


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364202
Datum05.10.2006 12:5910314 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschaber es bleibt ein Versicherungsfall


Neuerdings (nach Änderung des SGB) - ja (mal sehen, wie lange noch...).
Es konnte bisher aber auch sein, daß die Gemeinde das quasi als Selbstversicherer aus dem laufenden Haushalt getragen hat. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich.


Geschrieben von Florian Beschd.h. du bekommst die Private Einsatzhose nicht vom Kleiderwart 1:1 ersetzt (i.d.R)
sondern es läuft über die Versicherung


Ich will ja auch gar nichts vom Kleiderwart. Denn wenn jemand sich etwas privat beschafft dann i.d.R. deshalb, weil der Kleiderwart das Ausrüstungsstück in der Art/ Qualität ja gerade nicht hat...



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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364204
Datum05.10.2006 13:0110295 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch will ja auch gar nichts vom Kleiderwart. Denn wenn jemand sich etwas privat beschafft dann i.d.R. deshalb, weil der Kleiderwart das Ausrüstungsstück in der Art/ Qualität ja gerade nicht hat

das war auch jetzt auf die zusätzliche Bundhose gemünzt...

um es wasserdicht zu machen

du wirst deinen Gallethelm nicht vom Kleiderwart aus dessen haushalt ersetzt bekommen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364210
Datum05.10.2006 13:1310335 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschdas war auch jetzt auf die zusätzliche Bundhose gemünzt...

Wobei das (zumindest was eindeutige Beschädigungen und nicht natürlichen Verschleiß betrifft) wieder witzlos ist. Soweit keine Kennzeichnung in die Kleidung eingebracht wird, wird bei ansonsten gleicher Ausführung keine Unterscheidung zwischen privat beschaffter und dienstlich gelieferter Hose möglich sein.
Und selbst wenn. Wenn ich nicht meine private angehabt hätte die nun einen Riß hat, dann wäre die dienstlich gelieferte im Eimer. In beiden Fällen würde es Geld kosten.

Daß natürlicher Verschleiß (sprich privat beschaffte Einsatzjacke ist nach 10 Jahre reif für die Tonne) nicht ersetzt wird ist klar. Aber bei akuten Beschädigungen kann es der Gemeinde eigentlich egal sein.



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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364214
Datum05.10.2006 13:4910287 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWobei das (zumindest was eindeutige Beschädigungen und nicht natürlichen Verschleiß betrifft) wieder witzlos ist. Soweit keine Kennzeichnung in die Kleidung eingebracht wird, wird bei ansonsten gleicher Ausführung keine Unterscheidung zwischen privat beschaffter und dienstlich gelieferter Hose möglich sein.
Und selbst wenn. Wenn ich nicht meine private angehabt hätte die nun einen Riß hat, dann wäre die dienstlich gelieferte im Eimer. In beiden Fällen würde es Geld kosten.


entsetzlich, das wäre ja Betrug und Diebstahl und wasweisich

ok Hose schlechtes Beispiel

nehmen wir einen GAllethelm


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364217
Datum05.10.2006 13:5610421 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschnehmen wir einen GAllethelm

Auch hier die Unterscheidung: Tragen alle den Helm, dann kann man den privaten kaum vom dienstlichen Helm unterscheiden. Ergo Abwickelung über Kleiderkammer möglich.
Trägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung.



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Christian Fischer
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364219
Datum05.10.2006 13:5710246 x gelesen
genau das was ich sagen wollte...


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW364249
Datum05.10.2006 17:2410370 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian FischerTrägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung.

Mit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen...


Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364251
Datum05.10.2006 17:2710235 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyMit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen...

das kann aber nur bei der Abwicklung über die KK passieren

in diesem Fall gibt es von der Versicherung aber den vollen betrag


Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg364282
Datum05.10.2006 21:2810271 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyMit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen...

Irrelevant.
Solange ich das Zeug genehmigt trage...
Denn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...".

Es sei denn es gibt eine DA die besagt, daß man vor dem Anlegen der PSA alle private Kleidung außer der Unterwäsche ablegt und nur dienstlich gestellte Kleidung/ PSA anlegt.



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Christian Fischer
Wernau


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW364363
Datum06.10.2006 10:2910267 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian FischerDenn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...".

Nunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364364
Datum06.10.2006 10:3410268 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyNunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden.

solange es keine DA der Stadt gibt, die genau vorschreibt was ich an Privaten Klamotten im Einsatz anzuziehen habe muss m.E. alles erstattet werden

was wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde?
müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364372
Datum06.10.2006 11:1410273 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Florian Beschwas wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde?
müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen


Nein, wenn auf dem Weg zur Wache die Kleidung kaputt geht, ist der Ersatz unstreitig. Mir stellt sich aber die Frage, warum Du in Deiner Hochzeitskleidung an der Einsatzstelle rumlaufen willst?
Oder willst Du den unter der Uniform tragen? Das wäre für mich sofort grob fahrlässig bzw. schon fast Vorsatz, denn spätestens wenn Du so in den Innenangriff gehst, ist die Hose mit maximal hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Anzughose zu gebrauchen (Geruch, Verunreinigung, Scheuerstellen im Kniebereich). Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht gerade förderlich ist mit brennbarer Kleidung unter der Uniform in den EInsatz zu gehen.

Im Gegenzug wäre es für FF Angehörige ja ein leichtes, regelmäßig einen neuen Maßanzug zu bekommmen.

Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Trogen / Bayern364376
Datum06.10.2006 11:1810274 x gelesen
Hallo!

Mir geht es eigentlich darum, ob meine privat gekaufte Schutzkleidung in irgendeiner Form in "gemeindlichen Besitz" übergehen muss oder nicht.

Gibt es da evtl. einen Phasus in der Gemeindeordnung? Oder in einer anderen Satzung?

MfG
Florian


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364377
Datum06.10.2006 11:2210199 x gelesen
Muss sie nicht

sobald sie nämlich in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist hat diese auch das Recht mit Ihren Sachen das zu machen was sie will

Beispiel:
du kauftst einen Gallethelm
der Helm geht in den Besitz der Wehr über
der WEhrführer denkt "ist das ein schöner Helm, den hätte ich gerne"
und du musst den Helm rausrücken, denn der ist Besitz der Gemeinde...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364379
Datum06.10.2006 11:2610283 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Florian BöhmMir geht es eigentlich darum, ob meine privat gekaufte Schutzkleidung in irgendeiner Form in "gemeindlichen Besitz" übergehen muss oder nicht.

Besitz (=tatsächliche Sachherrschaft) schon mal nicht, denn Besitzer der PSA sollst ja gerade Du sein. Bleibt nur die Frage, ob es auch Eigentum (=rechtliche Sachherrschaft) werden muss. Da sehe ich aber keine Notwendigkeit für. Wie bereits hier dargelegt wurde, sind die Sachen im Schadensfall regelmäßig zu ersetzen. Es sei denn, Dir werden bestimmte private Gegenstände nicht erlaubt. Eine große Berufsfeuerwehr hat zum Beispiel untersagt Hollandtücher am Helm zu tragen, vorstellbar wäre für mich auch, das nur dienstlich gelieferte Nomexmäntel mit der Aufschrift Feuerwehr XY zugelassen werden.

Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP364392
Datum06.10.2006 11:4810248 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannEine große Berufsfeuerwehr hat zum Beispiel untersagt Hollandtücher am Helm zu tragen,

Mit welcher Begründung? Das würde mich ja jetzt wirklich mal interessieren..

ML


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364394
Datum06.10.2006 11:5110189 x gelesen
Bestimmt Einheitliches Aussehen...
oder sonstige wichtige Gründe


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern364396
Datum06.10.2006 11:5210360 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschBestimmt Einheitliches Aussehen...
oder sonstige wichtige Gründe


Weißt du das oder sind das Vermutungen?


Gruß
CS





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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar364397
Datum06.10.2006 11:5310172 x gelesen
Vermutungen,

deswegen das wort bestimmt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364401
Datum06.10.2006 11:5910296 x gelesen
Man habe für das BF Personal so etwas nicht, also gibt es das auch für die FF nicht und einheitliches Aussehen.
Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, ist aber vielleicht 2-3 Jahre her.

Gruß
Sven


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW364447
Datum06.10.2006 13:4110191 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sven TönnemannOb das heute noch so ist weiß ich nicht, ist aber vielleicht 2-3 Jahre her.
Ist heute immer noch so ;-) Dafür haben wir alle neue Feuerschutzhauben bekommen.

Argumentation war damals neben der Einheitlichkeit vor allen Dingen aber auch, dass sämtliche Trupps von BF und FF (deren Vermischung an Einsatzstellen immer wieder passieren kann) gleich ausgerüstet sind und daher für alle das Feuer z.B. gleich heiß wahrnehmbar ist.

Wenn ich beim Einsatzbericht Tübingen lesen, dass in einem Trupp ein FA Hupf Kleidung und einer einen Ledermantel trägt, dann weiß ich auch im Nachhinein warum...

Gruß
Katja


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW380988
Datum16.01.2007 01:1310252 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden.

Geschrieben von Florian Besch die werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt nicht aus dem Haushalt

Bei uns ist es erlaubt entsprechende Sachen zu tragen, die auch zugelassen sind. Die Sachen werden auch bei Beschädigung oder Verlust ersetzt (kommt aber eigentlich nie vor). Ansonsten wären bei uns wahrscheinlich nicht, wie bei vielen anderen Wehren wahrscheinlich auch, so zahlreiche verschiedene privat beschaffte Helmlampen nebst Halterungen, Schnürstiefel, Hollandtücher, Handschuhe (hauptsächlich für IA) und auch Überhosen zu finden.

Ob das allerdings über irgendeine Versicherung läuft oder aus dem normalen Budget bezahlt wird, weiss ich allerdings nicht. Logisch wäre eigentlich Versicherung, da ja statt einer Helmlampe für ca 30 € genauso ein komplettes LF für einige 100.000 € beschädigt werden könnte und das könnte man nicht mal eben so bezahlen


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen380990
Datum16.01.2007 01:3810278 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven Tönnemann Man habe für das BF Personal so etwas nicht, also gibt es das auch für die FF nicht und einheitliches Aussehen.
Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, ist aber vielleicht 2-3 Jahre her.


rein interessehalber: sprichst Du von der BF Köln, was Katjas Antwort erahnen lässt? Oder von Berlin? Oder von einer anderen, aus dem Rhein-Main-Gebiet (Nicht FFM und eigentlich auch nicht "groß") ? :)


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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