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Thema | privater Kauf von Schutzkleidung / Haftung | 32 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Trogen / Bayern | 364169 | |||
Datum | 05.10.2006 12:14 | 11584 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Ich kaufe mir z.B. Schuhe / Helm privat. Natürlich in Abstimmung mit dem Kdt. Darf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen? Angenommen, mir passiert im Einsatz etwas, mir fällt z.B. etwas auf den Kopf. Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist? Viele Grüße Florian | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 364171 | |||
Datum | 05.10.2006 12:21 | 10295 x gelesen | |||
Solange es sich um Schutzkleidung handelt die den, in deinem Bundesland gültigen, Normen entsprechen sollte das kein Problem sein. Was nicht heissen soll das nicht eins draus werden kann. ML | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364172 | |||
Datum | 05.10.2006 12:22 | 10266 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BöhmDarf ich die Schutzkleidung in der gemeindlichen Feuerwehr benutzen? Wenn die Wehrführung damit einverstanden ist spricht nichts dagegen. Denn die hält den Kopf dafür hin. Geschrieben von Florian Böhm Angenommen, mir passiert im Einsatz etwas, mir fällt z.B. etwas auf den Kopf. Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist? Psst. Ich verrate Dir etwas. Die GUV würde auch dann zahlen, wenn Du gar keinen Helm getragen hättest... Wird zwar gerne anders erzählt, ist aber so. Natürlich sollte der Wehrführer auch darauf achten, daß die Schutzausrüstung den Anforderungen entspricht. Aber davon gehe ich jetzt einfach mal aus. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364179 | |||
Datum | 05.10.2006 12:41 | 10223 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BöhmNatürlich in Abstimmung mit dem Kdt. wenn der Kdt ja sagt ist das alles kein Problem solange die gängigen Vorschriften beachtet werden Geschrieben von Florian Böhm Zahlt der GUV trodem auch wenn des mein Privat Helm ist? die GUV zahlt immer worüber man sich gedanken machen muss ist das die PSA, wenn mal kaputt i.d.R nicht von der Stadt ersetzt wird... Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364182 | |||
Datum | 05.10.2006 12:43 | 10291 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschworüber man sich gedanken machen muss ist das die PSA, wenn mal kaputt i.d.R nicht von der Stadt ersetzt wird... Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364187 | |||
Datum | 05.10.2006 12:47 | 10262 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden. die werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt nicht aus dem Haushalt Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364191 | |||
Datum | 05.10.2006 12:52 | 10264 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschdie werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt Und wo ist der Unterschied zwischen einer unter der PSA getragenen privat gekaufte Jeans die das Zeitliche segnet und einer privat gekauften Einsatzhose? Das wesentliche Merkmal ist, daß die beschädigte Sache nicht Eigentum der Gemeinde ist, sondern Privateigentum. Völlig egal, was es ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364198 | |||
Datum | 05.10.2006 12:56 | 10244 x gelesen | |||
aber es bleibt ein Versicherungsfall d.h. du bekommst die Private Einsatzhose nicht vom Kleiderwart 1:1 ersetzt (i.d.R) sondern es läuft über die Versicherung Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 364200 | |||
Datum | 05.10.2006 12:58 | 10196 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden. Es ist aber nicht unüblich, dass der Leiter d. FW die Verwendung von PSA genehmigt, die privat beschafft wurde und den entsprechenden Vorschriften und Normen entspricht, aber unter der Bedingung, dass der Nutzer (d.h. der FA, der sich privat PSA beschafft) bei Verlust oder Beschädigung selbst verantwortlich ist. Unter Umständen ist auch eine erforderliche (gebührenfreie) Prüfung (es gibt z.B. FA, die sich einen privaten Haltegurt anschaffen) oder Reinigung (z.B. bei Überbekleidung) dann nicht über die FW möglich, da es sich um private Ausrüstung handelt. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364202 | |||
Datum | 05.10.2006 12:59 | 10314 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschaber es bleibt ein Versicherungsfall Neuerdings (nach Änderung des SGB) - ja (mal sehen, wie lange noch...). Es konnte bisher aber auch sein, daß die Gemeinde das quasi als Selbstversicherer aus dem laufenden Haushalt getragen hat. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Geschrieben von Florian Besch d.h. du bekommst die Private Einsatzhose nicht vom Kleiderwart 1:1 ersetzt (i.d.R) Ich will ja auch gar nichts vom Kleiderwart. Denn wenn jemand sich etwas privat beschafft dann i.d.R. deshalb, weil der Kleiderwart das Ausrüstungsstück in der Art/ Qualität ja gerade nicht hat... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364204 | |||
Datum | 05.10.2006 13:01 | 10295 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch will ja auch gar nichts vom Kleiderwart. Denn wenn jemand sich etwas privat beschafft dann i.d.R. deshalb, weil der Kleiderwart das Ausrüstungsstück in der Art/ Qualität ja gerade nicht hat das war auch jetzt auf die zusätzliche Bundhose gemünzt... um es wasserdicht zu machen du wirst deinen Gallethelm nicht vom Kleiderwart aus dessen haushalt ersetzt bekommen Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364210 | |||
Datum | 05.10.2006 13:13 | 10335 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschdas war auch jetzt auf die zusätzliche Bundhose gemünzt... Wobei das (zumindest was eindeutige Beschädigungen und nicht natürlichen Verschleiß betrifft) wieder witzlos ist. Soweit keine Kennzeichnung in die Kleidung eingebracht wird, wird bei ansonsten gleicher Ausführung keine Unterscheidung zwischen privat beschaffter und dienstlich gelieferter Hose möglich sein. Und selbst wenn. Wenn ich nicht meine private angehabt hätte die nun einen Riß hat, dann wäre die dienstlich gelieferte im Eimer. In beiden Fällen würde es Geld kosten. Daß natürlicher Verschleiß (sprich privat beschaffte Einsatzjacke ist nach 10 Jahre reif für die Tonne) nicht ersetzt wird ist klar. Aber bei akuten Beschädigungen kann es der Gemeinde eigentlich egal sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364214 | |||
Datum | 05.10.2006 13:49 | 10287 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWobei das (zumindest was eindeutige Beschädigungen und nicht natürlichen Verschleiß betrifft) wieder witzlos ist. Soweit keine Kennzeichnung in die Kleidung eingebracht wird, wird bei ansonsten gleicher Ausführung keine Unterscheidung zwischen privat beschaffter und dienstlich gelieferter Hose möglich sein. entsetzlich, das wäre ja Betrug und Diebstahl und wasweisich ok Hose schlechtes Beispiel nehmen wir einen GAllethelm Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364217 | |||
Datum | 05.10.2006 13:56 | 10421 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschnehmen wir einen GAllethelm Auch hier die Unterscheidung: Tragen alle den Helm, dann kann man den privaten kaum vom dienstlichen Helm unterscheiden. Ergo Abwickelung über Kleiderkammer möglich. Trägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364219 | |||
Datum | 05.10.2006 13:57 | 10246 x gelesen | |||
genau das was ich sagen wollte... Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364249 | |||
Datum | 05.10.2006 17:24 | 10370 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer Trägt nur der Betroffene den Helm und der Rest was anderes, dann kann er ja gar nicht über die Kleiderkammer abgewickelt werden (mangels Vorhandensein dort), also bleibt nur der Ersatz in Geldeswert durch Dienstherrn oder Versicherung. Mit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364251 | |||
Datum | 05.10.2006 17:27 | 10235 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyMit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen... das kann aber nur bei der Abwicklung über die KK passieren in diesem Fall gibt es von der Versicherung aber den vollen betrag Ich habs nicht so gemacht, ich bin nur der der es schreibt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 364282 | |||
Datum | 05.10.2006 21:28 | 10271 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyMit dem Unterschied, dass man aber vielleicht entgegenhält, hättest du mal die Knobelbecher statt der Haix getragen, müssten wir jetzt nur einen Wert von (in den Papierkorb gesprochen, da ich nicht weiß, was die normalen Stiefel kosten) 50 EUR statt 150 EUR ersetzen... Irrelevant. Solange ich das Zeug genehmigt trage... Denn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...". Es sei denn es gibt eine DA die besagt, daß man vor dem Anlegen der PSA alle private Kleidung außer der Unterwäsche ablegt und nur dienstlich gestellte Kleidung/ PSA anlegt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364363 | |||
Datum | 06.10.2006 10:29 | 10267 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Christian Fischer Denn wenn ich meinen Anzug eines süddeutschen Maßkonfektionärs aus Metzingen unter meiner PSA trage und der dabei über die Wupper geht wird genau so Ersatz geleistet. Und keiner sagt "hättest Du nur eine No-Name-Jeans getragen, müßten wir nur 50? ersetzen und nicht 400...". Nunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364364 | |||
Datum | 06.10.2006 10:34 | 10268 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyNunja, hier würde die Stadt möglicherweise einen Anhaltspunkt für grobe Fahrlässigkeit finden, die eine Erstattung ausschließen würden. solange es keine DA der Stadt gibt, die genau vorschreibt was ich an Privaten Klamotten im Einsatz anzuziehen habe muss m.E. alles erstattet werden was wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde? müsste ich mich dann zunächst in grobes Sackleinen hüllen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364372 | |||
Datum | 06.10.2006 11:14 | 10273 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Florian Besch was wäre denn wenn ich von (m)einer Hochzeit aus der Alarmierung folge leisten würde? Nein, wenn auf dem Weg zur Wache die Kleidung kaputt geht, ist der Ersatz unstreitig. Mir stellt sich aber die Frage, warum Du in Deiner Hochzeitskleidung an der Einsatzstelle rumlaufen willst? Oder willst Du den unter der Uniform tragen? Das wäre für mich sofort grob fahrlässig bzw. schon fast Vorsatz, denn spätestens wenn Du so in den Innenangriff gehst, ist die Hose mit maximal hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Anzughose zu gebrauchen (Geruch, Verunreinigung, Scheuerstellen im Kniebereich). Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht gerade förderlich ist mit brennbarer Kleidung unter der Uniform in den EInsatz zu gehen. Im Gegenzug wäre es für FF Angehörige ja ein leichtes, regelmäßig einen neuen Maßanzug zu bekommmen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Trogen / Bayern | 364376 | |||
Datum | 06.10.2006 11:18 | 10274 x gelesen | |||
Hallo! Mir geht es eigentlich darum, ob meine privat gekaufte Schutzkleidung in irgendeiner Form in "gemeindlichen Besitz" übergehen muss oder nicht. Gibt es da evtl. einen Phasus in der Gemeindeordnung? Oder in einer anderen Satzung? MfG Florian | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364377 | |||
Datum | 06.10.2006 11:22 | 10199 x gelesen | |||
Muss sie nicht sobald sie nämlich in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist hat diese auch das Recht mit Ihren Sachen das zu machen was sie will Beispiel: du kauftst einen Gallethelm der Helm geht in den Besitz der Wehr über der WEhrführer denkt "ist das ein schöner Helm, den hätte ich gerne" und du musst den Helm rausrücken, denn der ist Besitz der Gemeinde... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364379 | |||
Datum | 06.10.2006 11:26 | 10283 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Florian Böhm Mir geht es eigentlich darum, ob meine privat gekaufte Schutzkleidung in irgendeiner Form in "gemeindlichen Besitz" übergehen muss oder nicht. Besitz (=tatsächliche Sachherrschaft) schon mal nicht, denn Besitzer der PSA sollst ja gerade Du sein. Bleibt nur die Frage, ob es auch Eigentum (=rechtliche Sachherrschaft) werden muss. Da sehe ich aber keine Notwendigkeit für. Wie bereits hier dargelegt wurde, sind die Sachen im Schadensfall regelmäßig zu ersetzen. Es sei denn, Dir werden bestimmte private Gegenstände nicht erlaubt. Eine große Berufsfeuerwehr hat zum Beispiel untersagt Hollandtücher am Helm zu tragen, vorstellbar wäre für mich auch, das nur dienstlich gelieferte Nomexmäntel mit der Aufschrift Feuerwehr XY zugelassen werden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 364392 | |||
Datum | 06.10.2006 11:48 | 10248 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannEine große Berufsfeuerwehr hat zum Beispiel untersagt Hollandtücher am Helm zu tragen, Mit welcher Begründung? Das würde mich ja jetzt wirklich mal interessieren.. ML | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364394 | |||
Datum | 06.10.2006 11:51 | 10189 x gelesen | |||
Bestimmt Einheitliches Aussehen... oder sonstige wichtige Gründe Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 364396 | |||
Datum | 06.10.2006 11:52 | 10360 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschBestimmt Einheitliches Aussehen... Weißt du das oder sind das Vermutungen? Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 364397 | |||
Datum | 06.10.2006 11:53 | 10172 x gelesen | |||
Vermutungen, deswegen das wort bestimmt Mit kameradschaftlichem Gruß Florian | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364401 | |||
Datum | 06.10.2006 11:59 | 10296 x gelesen | |||
Man habe für das BF Personal so etwas nicht, also gibt es das auch für die FF nicht und einheitliches Aussehen. Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, ist aber vielleicht 2-3 Jahre her. Gruß Sven | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 364447 | |||
Datum | 06.10.2006 13:41 | 10191 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Sven Tönnemann Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, ist aber vielleicht 2-3 Jahre her. Ist heute immer noch so ;-) Dafür haben wir alle neue Feuerschutzhauben bekommen. Argumentation war damals neben der Einheitlichkeit vor allen Dingen aber auch, dass sämtliche Trupps von BF und FF (deren Vermischung an Einsatzstellen immer wieder passieren kann) gleich ausgerüstet sind und daher für alle das Feuer z.B. gleich heiß wahrnehmbar ist. Wenn ich beim Einsatzbericht Tübingen lesen, dass in einem Trupp ein FA Hupf Kleidung und einer einen Ledermantel trägt, dann weiß ich auch im Nachhinein warum... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 380988 | |||
Datum | 16.01.2007 01:13 | 10252 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer Warum? Wenn der Werhführer der Verwendung zustimmt muß er sich auch darüber im klaren sein, daß dafür bei Beschädigung Ersatz zu leisten ist. Wie für andere private Dinge auch die im Einsatz beschdig werden. Geschrieben von Florian Besch die werden aber, wenn überhaupt, von der Versicherung bezahlt nicht aus dem Haushalt Bei uns ist es erlaubt entsprechende Sachen zu tragen, die auch zugelassen sind. Die Sachen werden auch bei Beschädigung oder Verlust ersetzt (kommt aber eigentlich nie vor). Ansonsten wären bei uns wahrscheinlich nicht, wie bei vielen anderen Wehren wahrscheinlich auch, so zahlreiche verschiedene privat beschaffte Helmlampen nebst Halterungen, Schnürstiefel, Hollandtücher, Handschuhe (hauptsächlich für IA) und auch Überhosen zu finden. Ob das allerdings über irgendeine Versicherung läuft oder aus dem normalen Budget bezahlt wird, weiss ich allerdings nicht. Logisch wäre eigentlich Versicherung, da ja statt einer Helmlampe für ca 30 € genauso ein komplettes LF für einige 100.000 € beschädigt werden könnte und das könnte man nicht mal eben so bezahlen mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 380990 | |||
Datum | 16.01.2007 01:38 | 10278 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Man habe für das BF Personal so etwas nicht, also gibt es das auch für die FF nicht und einheitliches Aussehen. rein interessehalber: sprichst Du von der BF Köln, was Katjas Antwort erahnen lässt? Oder von Berlin? Oder von einer anderen, aus dem Rhein-Main-Gebiet (Nicht FFM und eigentlich auch nicht "groß") ? :) mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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