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ThemaBewerbung bei BF7 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorFlor8ian8 L.8, Neuburg am Rhein / Rheinland Pfalz365147
Datum11.10.2006 23:147070 x gelesen
Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ihr könnt mir eine kleine Frage beantworten:

Ein Bekannter von mir möchte jetzt seine Bewerbungen für den mittleren Dienst abschicken jedoch schließt er seine Ausbildung erst im Mai 07 ab. Nach seiner Meinung kann er sich jetzt schon bewerben wobei ich sage das dies nicht geht da in den Bewerbungsunterlagen der Gesellenbrief enthalten sein müsste? Wer hat nun recht?


MFG
Flo


Dies ist meine persönliche Meinung

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AutorSven8 W.8, Kerpen/Buir / NRW365154
Datum12.10.2006 07:515375 x gelesen
Geschrieben von Florian LindnerEin Bekannter von mir möchte jetzt seine Bewerbungen für den mittleren Dienst abschicken jedoch schließt er seine Ausbildung erst im Mai 07 ab. Nach seiner Meinung kann er sich jetzt schon bewerben wobei ich sage das dies nicht geht da in den Bewerbungsunterlagen der Gesellenbrief enthalten sein müsste? Wer hat nun recht?


hi flo,
tja, ich sitze zwar nicht im personalamt aber vielleicht hilft dir ja meine eigene meinung weiter.

ich würde, wenn ich "chefe" wäre, deinen freund nicht einladen zu einem vorstellungsgespräch usw. was ist, wenn er im mai, ich wünsche ihm das ja nicht, durch seine gesellenprüfung rasselt und muß ggf. nach ein halbes jahr nachholen? i.d.r müssen die azubis nach ihrer gesellenprüfung zum bund oder zivildienst (wenn er nicht gerade freigestellt ist).
aus dem grund kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen, das die bewerbung interesse bei den feuerwehren erweckt.

gruß
sven


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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365157
Datum12.10.2006 08:305361 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht.d.r müssen die azubis nach ihrer gesellenprüfung zum bund oder zivildienst (wenn er nicht gerade freigestellt ist).

Wenn Du im Stattsdienst beschäftigt (Bundesw./Poliz/Feuerwehrr)wirst nicht eingezogen oder musst Zivi. werden.

Geschrieben von Sven Walbrechtich würde, wenn ich "chefe" wäre, deinen freund nicht einladen zu einem vorstellungsgespräch usw. was ist, wenn er im mai, ich wünsche ihm das ja nicht, durch seine gesellenprüfung rasselt und muß ggf. nach ein halbes jahr nachholen?

War das früher nicht so, dass man sich erst ab 21 bzw. mit zwei Gesellenjahren bewerben konnte? Hat sich das geändert?


Mit Grüßen

Michael


Alles meine private und persönliche Meinung

Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
Oscar Wilde, irischer Dichter

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen365159
Datum12.10.2006 08:585356 x gelesen
Geschrieben von Michael HilbertWenn Du im Stattsdienst beschäftigt (Bundesw./Poliz/Feuerwehrr)wirst nicht eingezogen oder musst Zivi. werden.

Stimmt, wer beim Bund ist, wird nicht eingezogen ;-9

Ansonsten: Nö! Es gibt durchaus Leute, die nach der Laufbahnprüfung erstmal zum Grundwehrdienst oder in den Zivildienst gehen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg365162
Datum12.10.2006 09:365411 x gelesen
(§1 Satz 1 WPlfG)
Polizeivollzugsbeamte leisten keinen Wehrdienst. Ihre Wehrpflicht gilt mit dem Eintritt in die Polizei (Polizei der Länder und Polizei des Bundes) als abgegolten. Eine Ausnahme besteht, wenn das Dienstverhältnis in der Polizei vor dem Ende der Wehrpflichtigkeit beendet wird.


Sorry, dachte das gilt auch für Beamte im Fw diesnt, ist wohl nicht so, bei FF geht nur Freistellung.


Mit Grüßen

Michael


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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW365269
Datum12.10.2006 20:275270 x gelesen
Geschrieben von Florian LindnerEin Bekannter von mir möchte jetzt seine Bewerbungen für den mittleren Dienst abschicken jedoch schließt er seine Ausbildung erst im Mai 07 ab. Nach seiner Meinung kann er sich jetzt schon bewerben wobei ich sage das dies nicht geht da in den Bewerbungsunterlagen der Gesellenbrief enthalten sein müsste? Wer hat nun recht?

Hallo,

bei der Bewerbung ohne Abschluss kommt es grundsätzlich darauf an wann die Einstellung erfolgen soll. Wenn z.B. die Ausbildung zum 01.08. beginnt spricht meiner Ansicht nach nichts dagegen, eine Bewerbung im Vorfeld abzuschicken. Als Nachweis seiner Leistungen kann man auch ein Zwischenzeugnis vorlegen. Wenn dieses gut ist, kann die Einstellungsbehörde selbst ihre Schlüsse daraus ziehen. Im Regelfall werden nach dem Einstellungsverfahren immer auch Reservekandidaten festgelegt (vorausgesetzt es lohnt sich bei den zum Teil heute erbrachten Leistungen im Auswahlverfahren) da der ein oder andere immer mal wieder abspringt (Doppelbewerbungen). So kann die Behörde auch einen möglichen Durchfaller bei der Gesellenprüfung im Regelfall auffangen.

MfG
Udo Walbrodt


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AutorFlor8ian8 L.8, Neuburg am Rhein / Rheinland Pfalz365287
Datum13.10.2006 10:085287 x gelesen
Danke für eure Antworten werde es so weitergeben!


MFG
Flo


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